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AFA Top Sachwert / Prismalife: Rückkaufswert?

Empfohlene Beiträge

b1ok

Deckseite

 

Vorwort von AFA-Gründer und Besitzer Sören Patzig : Seite 2 Seite 3

 

Neues System vorgestellt auf dem AFA Kongreß: Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11

 

Erfolge und Kundenakquisitionen müssen gefeiert werden: Seite 16 Seite 17 Seiet 18 Seite 19

 

Den Kundenbedürfnissen wird nachgegangen:

Die neue KFZ-Versicherungen 2011: Seite 24 Seite 25

Die neue Dimension der Berufsunfähigkeitsabsicherung: Seite 26 Seite 27

 

Vollständige Ausgaben und weiter Informationen erhalten Sie vom AFA-Makler Ihres Vertrauens B)

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502
Ergänzung

.....Die neue Dimension der Berufsunfähigkeitsabsicherung: Seite 26 Seite 27

 

Hallo b1ok

 

Willkommen im Forum und danke für die Infos.

 

Mir sind da sehr wichtige Details aufgefallen.

 

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Barmenia wird auch dieses KAV Modell angewendet.

Das heißt für den Kunden, dass er die Provision, nachdem er eine bessere BU gefunden hat, komplett bezahlen muss, da er ja bestimmt auch die Kostenausgleichsvereinbarung unterschrieben hat.

 

Das scheint da auch die Masche bei der AFA zu sein.

 

LG Gerald

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Sandra35

@Iltis: Hätte noch eine Frage: Du musst nichts mehr an die Prisma Life zahlen. Was ist mit dem Geld, was Du schon gezahlt hast bekommst du es zurück???Lg S

 

Gibt es in diesem Forum auch jemanden, der in Mannheim abgeschlossen hat????

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Gioia0107

Hallo,

wurde schon jemand von der Prisma bzw. Inkasso wegen KAV angeklagt ?

 

Hallo! Mein Mann und ich sind neu hier! Wir wurden von Prisma Life verklagt und zwar binnen 14 Tagen, nachdem wir klar machten, dass wir nicht die Absicht haben zu zahlen. Unser Anwalt meint, dass sie jetzt an uns ein Exampel stattuieren wollen. Ich bin mal gespannt. Wir haben natürlich Gegenklage eingereicht. Glücklicherweise haben wir volle Kostenzusage unserer Rechtschutzversicherung, die eine unbegrenzte Deckungshöhe ha. Ausserdem ist unser Anwalt wirklich spitze, der behandelt jeden Fall so, als würde er für sich selber kämpfen und als wäre man ihm persönlich auf den Schlips getreten. Am 1.10.2010 ist die erste Gerichtsverhandlung. Hat sonst noch wer mittlerweile Gerichtserfahrung mit Prisma Life gesammelt? Und wurde sie von Capital Future vermittelt.

 

LG Gioia

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Muggel
· bearbeitet von Gerald1502
Link korrigiert

Anwälte können auch einfach:

http://www.anwalt-ks.de/Aktuelles,44.html

 

Die haben einfach die Widerrufsbelehrung zerpflückt.

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Sandra35

Überlege jetzt auch vor Gericht zu gehen. Weiß aber nicht, ob mir Prozesskostenhilfe gestattet wird??? Hat jemand Erfahrung von Euch? Lg S

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badboyx82

Hallo zusammen,

 

Erstmal danke für die vielen anregungen und evtl. hilfreichen tipps.

 

Bei mir sieht es folgendermaßen aus :

 

Ich habe bei einem Bekannten. Der mann von einer arbeitskollegin, Thomas S. aus Falkensee, bei Prisma Life eine Fondsgebundene Rentenversicherung am 28.04.2008 unterschrieben.

Dadurch dass es ein bekannter war und er mir versichert hat, dass es eine sehr gute investition ist, ich habe ihm natürlich geglaubt, habe ich die papiere unterschrieben ohne mir zu erklären lassen was wie und wann.

er hat die ganzen eckdaten im nachhinein nachgetragen, sprich kostenausgleichsvereinbarung!

Jetzt folgendes Problem der Bekannte wird als betrüger von der polizei gesucht. PL fordert ca. 2000 von mir und mir schwillt der kopf an. ich habe jeden tag angst dass schon wieder ein neuer brief.

Habe die PL auch davon in Kenntnis gesetzt, dass mein vermittler ein betrüger ist, aber keine reaktion, die haben mir nur den Antrag kopiert und zugeschickt, auf dem ich unterschrieben habe.

Da habe ich zum erstenmal gesehen was mein vermttler da noch reingeschrieben hat zwecks KAV.

 

1. Kann mir einer sagen wie und ob ich da rauskomme?

2. Brauche ich einen Anwalt oder bekomme ich dass auch so hin, habe leider keine RV?

3. Ist bestimmt bissi kompliziert und durcheinander geschrieben - sorry dafür !!!

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Sandra35

Hi! Ging mir genauso wie Dir. Ich habe bei denjenigen gearbeitet von dem ich den Vertrag habe. Allerdings habe ich keine Verträge gekauft. Nur Termine ausgemacht. Habe ihn gefragt, was gut wäre für die Rentenvorsorge. War bei mir so wie bei Dir. Er hat ausgefüllt und ich unterschrieben. Lg S.

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badboyx82
· bearbeitet von badboyx82

Hi! Ging mir genauso wie Dir. Ich habe bei denjenigen gearbeitet von dem ich den Vertrag habe. Allerdings habe ich keine Verträge gekauft. Nur Termine ausgemacht. Habe ihn gefragt, was gut wäre für die Rentenvorsorge. War bei mir so wie bei Dir. Er hat ausgefüllt und ich unterschrieben. Lg S.

 

ich habe vorher unterschrieben und er hat den rest eingetragen. hatte nicht mal die chance zulesen was da drin steht er die kosten für die KAV erst später eingetragen hat!

 

Aber man denkt ja immer ans gute!!! leider

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Sandra35

Ich habe dem Anwalt meine ganzen Vertragsunterlagen gegeben und er hat von der Prismalife noch 1 Seite geschickt bekommen, die zwar von mir unterschrieben wurde, aber wie der Rest vom Vermittler ausgefüllt und ich habe sie nicht in meinen Unterlagen. KOMISCH!!!!

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sunnymom

Ich habe dem Anwalt meine ganzen Vertragsunterlagen gegeben und er hat von der Prismalife noch 1 Seite geschickt bekommen, die zwar von mir unterschrieben wurde, aber wie der Rest vom Vermittler ausgefüllt und ich habe sie nicht in meinen Unterlagen. KOMISCH!!!!

 

hallo zusammen,

ich bin neu hier und bräuchte ganz ganz dringend hilfe!!!

ich habe vor 3 jahren bei der afa eine fondgebundene kinderrentenversicherung abgeschlossen wo ich 50 euro im monat zahle. vor 2 jahren ist uns aufgefallen das wir TOTAL übers ohr gehauen wurden. jetzt komme ich da nicht raus, da ich bei ner kündigung nur noch ca 400 euro wieder bekommen würde. kann man das geld bei der afa auf ein taggeldkonto umshiften um dann an das ganze geld ranzukommen???? denn der berater meinte das selbst dort ein mindestbetrag drauf bleiben muss. aber beim tagesgeldkonto ist das doch nicht rechtens oder??? das ganze geld für meine 4 jährige tochter scheint verloren zu sein... bitte bitte kann mir jemand helfen? hat jemand da schon erfahrungen gemacht wie sich das beim taggeld verhält?

 

ich danke euch schonmal im vorraus

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TaurusX
· bearbeitet von TaurusX

Gerichtsurteil: Zusätzliche Honorarvereinbarungen rechtmäßig :con:

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Muggel

Überlege jetzt auch vor Gericht zu gehen. Weiß aber nicht, ob mir Prozesskostenhilfe gestattet wird??? Hat jemand Erfahrung von Euch? Lg S

 

Den Antrag auf Prozesskostenhilfe durch einen Anwalt einreichen. Das Gericht prüft diesen. Das ist kostenlos.

Wenn dem Antrag zugestimmt wird. ist auch das Verfahren kostenlos.

Anwälte wissen wie das geht.

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Muggel

Prismalife kann ja nun nicht mehr anders als das OLG anzurufen. Dabei setzen die sich der Gefahr aus, dass endgültige Klarheit herrscht.

 

Mir ist völlig unklar, weshalb die Prismalife AG nicht sieht, dass ihre kackendreiste KAV als Umgehungsgeschäft gewertet wird, denn im Kommentar der Bundesregierung wurden ja lediglich die Einmalzahlungen von Abschlusskosten vom VVG ausgenommen.

Die Urteilsbegründung des LG Rostock ist stringent und arbeitet sich klug am Vertragsrecht und dem VVG ab. Eine weitere mögliche Ausnahme erkennt das OLG in der Vertragsanbahnung durch Makler und der separaten Ausweisung des Maklerhonorars. Aber auch dieses Erfordernis wird nicht durch die KAV erfüllt, könnte jedoch den Maklervertrieb retten.

 

AFA AG und Prismalife AG könnten durch ein OLG-Urteil in eine existenzielle Krise geraten. Die Millionensummen Stornos können diese Firmen wohl weniger bei den verarmten Vermittlern und Ex-Vermittlern eintreiben und das bisherige Verkaufsargument (Stornosichere Provision) wird sich wohl eher gegen Prismalife und AFA AG wenden.

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psychokoch

Prisma Life wehrt sich gegen Urteil

 

13.9.2010 Die liechtensteinische Prisma Life AG hat angekündigt, beim Oberlandesgericht Rostock Berufung gegen ein Urteil einzulegen, nachdem eine Kostenausgleichs-Vereinbarung als Umgehungsgeschäft für nichtig erklärt worden war.

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Das Landgericht Rostock hat Anfang August eine Klage der Prisma Life gegen einen Kunden abgewiesen, der eine Lebensversicherung und eine aus Sicht des Anbieters separate Kostenausgleichs-Vereinbarung abgeschlossen, die Versicherung aber nach kurzer Zeit gekündigt hatte. Das Unternehmen bestand jedoch auf der Fortzahlung der Kostenausgleichs-Vereinbarung in Höhe von ausstehenden gut 7.000 Euro der insgesamt knapp 8.500 Euro.

 

Das Landgericht hatte die Vereinbarung als Umgehungsgeschäft eingestuft und für nichtig erklärt. Denn sie verstoße gegen § 169 Absatz 5 Satz 2 VVG, wonach ein Stornoabzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten unzulässig ist (VersicherungsJournal 9.9.2010).

Besonderheit des Modells falsch eingeschätzt?

 

Wie die Prisma Life Ende letzter Woche ankündigte, will sie beim Oberlandesgericht Rostock in Berufung gehen und zeigt sich optimistisch, ihre Rechtsansicht durchzusetzen. Sie wirft dem Landgericht vor, es habe sich nicht ausreichend mit dem Modell der separaten Kostenausgleichs-Vereinbarung auseinandergesetzt.

 

Denn durch die Trennung von Versicherungsvertrag und Kostenausgleichs-Vereinbarung erfolge keine Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten mit den Versicherungsprämien.

 

Laut der Urteilsbegründung hat sich das Landgericht durchaus mit dem Modell und den von Prisma Life regelmäßig angeführten Transparenzvorteilen beschäftigt. Seiner Meinung nach wiegt aber der finanzielle Nachteil des Kunden wesentlich schwerer, der von seinem jederzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Die fortlaufende Kostenausgleichs-Vereinbarung wirkt nach Meinung der Richter als faktische Einschränkung des Kündigungsrechtes durch Einführung einer Vertragsstrafe.

WERBUNG

Kritik am Vertrieb

 

Die in Deutschland vor allem durch einen indirekt an der Prisma Life beteiligten Strukturvertrieb vertriebenen Lebensversicherungen mit separater Kostenausgleichs-Vereinbarung sind bereits wiederholt in die Kritik geraten (VersicherungsJournal 28.7.2010).

 

Auch in anderen Fällen wurde der Kunde bei frühzeitiger Kündigung faktisch schlechter gestellt als bei einer deutschen Lebensversicherung, bei der gemäß § 169 Absatz 3 VVG der Versicherer die Abschluss- und Vertriebskosten nur auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt vom Deckungskapital abziehen darf.

Abweichende Sachlage bei Maklern

 

Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der verhandelte Sachverhalt nicht mit einer Vermittlung einer solchen Versicherung und Kostenausgleichs-Vereinbarung durch einen Versicherungsmakler übertragbar ist.

 

Dabei erwähnt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.1.2005 (VersicherungsJournal 14.3.2005), wonach die separate Vergütungsvereinbarung eines Maklers auch unabhängig vom eigentlichen Versicherungsvertrag Bestand haben kann. Allerdings ist diese Entscheidung vor der VVG-Reform gefällt worden.

 

Prof. Dr. Matthias Beenken

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badboyx82

Wie sollte man vorgehen um schnellstmöglich aus dem KAV rauskommt versicherung ist schon gekündigt - aber die pochen noch auf ihre Provision!!!

 

Habe den vertrag 04 2008 abgeschlossen habe 2 unterschriften gegeben!

 

Komme ich da irgendwie raus ohne einen Anwalt einzuschalten - habe leider keine Rechtschutzversicherung!!

 

 

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molari

Wie sollte man vorgehen um schnellstmöglich aus dem KAV rauskommt versicherung ist schon gekündigt - aber die pochen noch auf ihre Provision!!!

 

Habe den vertrag 04 2008 abgeschlossen habe 2 unterschriften gegeben!

 

Komme ich da irgendwie raus ohne einen Anwalt einzuschalten - habe leider keine Rechtschutzversicherung!!

 

 

 

Du hast die Wahl, diesen Unsinn zahlen oder zum Anwalt. Wobei der Anwalt selbst ohne Rechtsschutzversicherung hier wohl die sinnigere Entscheidung ist.

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Muggel

Mir ist das unverständlich: Ohne NAchdenken und Abwägung sich in finanzielle Abenteuer stürzen und wenn mensch dann merkt, dass der Vertrag nichts für einen ist, dann denken, ohne weitere Anstrengungen aus diesem Vertrag rauszukommen.

Ob Rechtsschutz oder nicht, es bedarf Mühe.

Offensichtlich sollte aber für solche "Hans-guck-in-die-Luft" eine Rechtschutzversicherung Pflicht werden.

Kopfschüttel

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molari

Genau darauf spekulieren diese Leute doch, dass sie jemanden finden, der ohne groß nachzudenken erstmal alles unterschreibt und dann schön im Vertrag festsitzt. Der sich aber auch gleichzeitig aufgrund seiner Unkenntniss nicht traut, deren Forderungen auszuschlagen und zum Anwalt zu gehen. Die Rechtsschutzversicherung wäre hier natürlich von Vorteil gewesen, aber naja wenn man sich schon nicht um grundlegende Gelddinge kümmert, da wundert es kaum dass der Versicherungsschutz ebenfalls dürftig ist.

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Sandra35

Leute komme heute vom Urlaub und habe Post von der Creditreform im Briefkasten. Sie wollen innerhalb von 5 Tagen das Geld. Inzwischen keine 1200 sondern 1780 . Es war so ein "Telegrammbrief".

Von wegen:

Prozessvollmacht vom Mitglied eingegangen

Kostengünstige vorgerichtliche Abwicklung dadurch in Kürze nicht mehr möglich

Auf die erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten wird nochmals hingewiesen

Muss es wirklich soweit kommen?

Schicken sie wenigstens eine angemessene Rate....

 

 

Habt ihr auch schon solche Briefe bekommen?

 

Soll ich vor Gericht gehen? Habe ich überhaupt eine Chance?

Habe keine Rechtschutz. Was muss ich bei Prozesskostenhilfe zahlen??

 

HILFE!!!

 

Lg S

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fisher

Prismalife kann ja nun nicht mehr anders als das OLG anzurufen. Dabei setzen die sich der Gefahr aus, dass endgültige Klarheit herrscht.

 

AFA AG und Prismalife AG könnten durch ein OLG-Urteil in eine existenzielle Krise geraten. Die Millionensummen Stornos können diese Firmen wohl weniger bei den verarmten Vermittlern und Ex-Vermittlern eintreiben und das bisherige Verkaufsargument (Stornosichere Provision) wird sich wohl eher gegen Prismalife und AFA AG wenden.

 

Könnte die existenzielle Krise so aussehen, dass die Kunden überhaupt kein Geld mehr sehen.

Nun ist da ja noch das Sondervermögen. Wem fällt das überhaupt bei einem Crash zu? Den Kunden oder etwa der Prismalife?

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Muggel

Prismalife kann ja nun nicht mehr anders als das OLG anzurufen. Dabei setzen die sich der Gefahr aus, dass endgültige Klarheit herrscht.

 

AFA AG und Prismalife AG könnten durch ein OLG-Urteil in eine existenzielle Krise geraten. Die Millionensummen Stornos können diese Firmen wohl weniger bei den verarmten Vermittlern und Ex-Vermittlern eintreiben und das bisherige Verkaufsargument (Stornosichere Provision) wird sich wohl eher gegen Prismalife und AFA AG wenden.

 

Könnte die existenzielle Krise so aussehen, dass die Kunden überhaupt kein Geld mehr sehen.

Nun ist da ja noch das Sondervermögen. Wem fällt das überhaupt bei einem Crash zu? Den Kunden oder etwa der Prismalife?

 

 

Nein es ist Sondervermögen. Ich bin mir beim "Treuefonds" unsicher, denn dort haben die Kunden erst mit Ablauf des Vertrages Anspruch. Also Geld /Vermögen der Gesellschaft. Trotzdem wird bei Schieflagen von Unternehmen auch für Kunden nicht alles glatt laufen. Panikattacken sind jedoch fehl am Platze. Den grössten Verlust haben die Policeninhaber bereits mit Unterzeichnung hinter sich.

 

Auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist. Mit Verweis auf das Urteil sollte die Zahlung verweigert werden. Bei einem solchen Urteil erscheint es auch viel leichter einen Antrag auf Prozesskostenhilfe durchzubekommen.

 

Bei 2 Unterschriften ist ja eh ausgeurteilt.: Mit zwei Unterschriften ist keine wirksame KAV zustande gekommen. Prismalife hat das Recht anteilige Abschlußkosten zu verlangen. Mehr jedoch nicht.

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SliderZ
· bearbeitet von SliderZ

Hallo,

 

So jetzt muss ich erstmal sagen das ich doch sehr schockiert bin. Ich habe Versucht diese endlosen Seiten voller Wissen in mich aufzusaugen, aber stellenweise schaffe ich es einfach nicht. Ich war damals selbst bei der AFA angestellt und habe mir sozusagen die Fondsgebundene Rentenversicherung selbstvermittelt. Nun meine Frage:

 

Was erwartet mich denn wenn ich kündige? So wie ich das mitbekommen habe werden da weitere Kosten auf mich zu kommen? Bitte um Hilfe.

 

EDIT: Außerdem habe ich meine Vertragsunterlagen durchsucht und finde da nichts von einer KAV. Bei mir kann ich nichts darüber finden.

 

MFG.

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Muggel

Hallo,

 

So jetzt muss ich erstmal sagen das ich doch sehr schockiert bin. Ich habe Versucht diese endlosen Seiten voller Wissen in mich aufzusaugen, aber stellenweise schaffe ich es einfach nicht. Ich war damals selbst bei der AFA angestellt und habe mir sozusagen die Fondsgebundene Rentenversicherung selbstvermittelt. Nun meine Frage:

 

Was erwartet mich denn wenn ich kündige? So wie ich das mitbekommen habe werden da weitere Kosten auf mich zu kommen? Bitte um Hilfe.

 

EDIT: Außerdem habe ich meine Vertragsunterlagen durchsucht und finde da nichts von einer KAV. Bei mir kann ich nichts darüber finden.

 

MFG.

 

Möglicherweise hast Du diese Police vor 2008 abgeschlossen. Dort waren die Vertriebs- und Abschlusskosten innerhalb der Police. Ob die Abschlusskosten durch Deine Beitragszahlung bereits bezahlt sind, läßt sich nur bei genauen Policendaten sagen. Die Auswirkungen sind überschaubar: Entweder Du erhälst einen kümmerlichen Restwert oder Du erhälst nichts. Weitere Kosten kommen jedoch nicht auf Dich zu.

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SliderZ
· bearbeitet von SliderZ

Danke für den Hinweis. Ja die Versicherung habe ich schon im Jahr 2005 abgeschlossen. Nun habe ich ein paar Seiten vorher gelesen, man soll sich auf den Mindestbeitrag zurücksetzen lassen und dann bei der PrismaLife in neue Fonds zu investieren um so zu hoffen noch etwas Geld wieder zu bekommen. Kann mir den Jemand einen Tip geben welche Fonds sich da eignen würden?

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