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pvdb

Wieso ist Porsche nicht im DAX?

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pvdb

"Der Index setzt sich aus den 30 umsatzstärksten deutschen Aktien (Bluechips) zusammen."

 

Bezieht sich das umsatzstärkste auf die Umsätze des Unternehmen oder auf den Umsatz der durch den Handel zusammen kommt?

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Grumel

Porsche erfüllt weder die Zulassungskrieterien zum DAX noch zum Mdax.

 

Porsche ist der Meinung sie hättens nicht nötig eine ordentliche Quartalsberichterstattung zu machen.

Wieso auch, die Besitzer der Stammaktien kann man ja auch unter der Hand informieren. Wen interessiert das Fußvolk :D.

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K0nfuzius
· bearbeitet von Konfuzius

Man kann auch argumentieren, dass man sich den Aufwand und die Kosten spart, schließlich bindet das Ressourcen und Zeit. Bei ganz großen Unternehmen fällt das nicht ins Gewicht. Je kleiner das Unternehmen ist, desto lästiger wird so was. Das Unternehmen selber hat nur Nachteile dadurch.

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benny_m
Porsche erfüllt weder die Zulassungskrieterien zum DAX noch zum Mdax.

 

Porsche ist der Meinung sie hättens nicht nötig eine ordentliche Quartalsberichterstattung zu machen.

Wieso auch, die Besitzer der Stammaktien kann man ja auch unter der Hand informieren. Wen interessiert das Fußvolk :D.

 

Lieber keine Quartalsberichte und man hat eine Firma mit gutem Management als Quartalsberichte und schlechtes Management. Was bringt dir solche Berichte wenn dann immer Gewinnwarnungen wie bei der Telekom dabei rauskommen?

 

Porsche hat es eben nicht nötig alles was die deutsche Börse will zu erfüllen. Genauso wie es keinen Split gibt.

Ich könnte wetten, wenn die Stimmung an der Börse kippt und immer mehr TUIs und Telekoms im DAX sind, ist Porsche auch ganz schnell ohne die Berichte drin.

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Kaa
· bearbeitet von Kaa
Porsche erfüllt weder die Zulassungskrieterien zum DAX noch zum Mdax.

 

Porsche ist der Meinung sie hättens nicht nötig eine ordentliche Quartalsberichterstattung zu machen.

Wieso auch, die Besitzer der Stammaktien kann man ja auch unter der Hand informieren. Wen interessiert das Fußvolk :D.

 

Quatsch. Porsche argumentiert so, dass sie sich den kurzfristigen Gewinndenken, dass an der Börse herrscht und langfristig dem Unternehmen schadet, nicht unterwerfen will.

 

Es ist ja bekannt, welchen Druck bestimmte Fonds auf das Management ausüben bei - eigentlich vollkommmen irrelevanten - Quartalsergebnissen und welche Folgen das hat (z.B. drastische Kostenreduzierung im F&E Bereich).

 

Gruß,

Kaa

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Gast240123

Mit dem Inkrafttreten des Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (TUG) ist auch die Porsche AG zukünftig, d.h. ab diesem Jahr, verpflichtet für das 1. und 3. Quartal eine Zwischenmitteilung (§ 37x WpHG) sowie für das Halbjahr einen Zwischenbericht (§§ 37w, 37y WpHG) zu veröffentlichen. Diese Machtspielchen erübrigen sich somit.

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benny_m
Mit dem Inkrafttreten des Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (TUG) ist auch die Porsche AG zukünftig, d.h. ab diesem Jahr, verpflichtet für das 1. und 3. Quartal eine Zwischenmitteilung (§ 37x WpHG) sowie für das Halbjahr einen Zwischenbericht (§§ 37w, 37y WpHG) zu veröffentlichen. Diese Machtspielchen erübrigen sich somit.

 

Falsch. Sie werden weiterhin nur Halbjahres- und Jahresbericht veröffentlichen. :thumbsup:

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Echt??? :unsure:

 

Muss ich nochmal nachgucken. :'(

 

 

§ 37x

Zwischenmitteilung der Geschäftsführung

(1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Aktien begibt, hat in einem Zeitraum zwischen zehn Wochen nach Beginn und sechs Wochen vor Ende der ersten und zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs jeweils eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss das Unternehmen vorher eine Bekanntmachung darüber veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich ist. Das Unternehmen teilt die Bekanntmachung gleichzeitig mit ihrer Veröffentlichung der Bundesanstalt mit und übermittelt sie unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. Es hat außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor Veröffentlichung der Bekanntmachung nach Satz 2 die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung an das Unternehmensregister zur Speicherung zu übermitteln.

 

(2) Die Zwischenmitteilung hat Informationen über den Zeitraum zwischen dem Beginn der jeweiligen Hälfte des Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt zu enthalten, zu welchem die Zwischenmitteilung der Öffentlichkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 zur Verfügung stehen; diese Informationen haben die Beurteilung zu ermöglichen, wie sich die Geschäftstätigkeit des Emittenten in den drei Monaten vor Ablauf des Mitteilungszeitraums entwickelt hat. In der Zwischenmitteilung sind die wesentlichen Ereignisse und Geschäfte des Mitteilungszeitraums im Unternehmen des Emittenten und ihre Auswirkungen auf die Finanzlage des Emittenten zu erläutern sowie die Finanzlage und das Geschäftsergebnis des Emittenten im Mitteilungszeitraum zu beschreiben.

 

(3) Wird ein Quartalsfinanzbericht nach den Vorgaben des § 37w Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4 erstellt und veröffentlicht, entfällt die Pflicht nach Absatz 1. Der Quartalsfinanzbericht ist unverzüglich, jedoch nicht vor seiner Veröffentlichung an das Unternehmensregister zu übermitteln. Wird der Quartalsfinanzbericht einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen, gelten § 320 und § 323 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

 

(4) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über

 

den Mindestinhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 2 und

 

 

den Mindestinhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 3.

 

 

 

Wurde schon eine Verordnung zum § 37x erlassen?

 

 

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/an.../13-Porsche.pdf

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benny_m
Echt??? :unsure:

 

Muss ich nochmal nachgucken. :'(

§ 37x

Zwischenmitteilung der Geschäftsführung

(1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Aktien begibt, hat in einem Zeitraum zwischen zehn Wochen nach Beginn und sechs Wochen vor Ende der ersten und zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs jeweils eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss das Unternehmen vorher eine Bekanntmachung darüber veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich ist. Das Unternehmen teilt die Bekanntmachung gleichzeitig mit ihrer Veröffentlichung der Bundesanstalt mit und übermittelt sie unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister im Sinne des § 8b des Handelsgesetzbuchs zur Speicherung. Es hat außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor Veröffentlichung der Bekanntmachung nach Satz 2 die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung an das Unternehmensregister zur Speicherung zu übermitteln.

 

(2) Die Zwischenmitteilung hat Informationen über den Zeitraum zwischen dem Beginn der jeweiligen Hälfte des Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt zu enthalten, zu welchem die Zwischenmitteilung der Öffentlichkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 zur Verfügung stehen; diese Informationen haben die Beurteilung zu ermöglichen, wie sich die Geschäftstätigkeit des Emittenten in den drei Monaten vor Ablauf des Mitteilungszeitraums entwickelt hat. In der Zwischenmitteilung sind die wesentlichen Ereignisse und Geschäfte des Mitteilungszeitraums im Unternehmen des Emittenten und ihre Auswirkungen auf die Finanzlage des Emittenten zu erläutern sowie die Finanzlage und das Geschäftsergebnis des Emittenten im Mitteilungszeitraum zu beschreiben.

 

(3) Wird ein Quartalsfinanzbericht nach den Vorgaben des § 37w Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4 erstellt und veröffentlicht, entfällt die Pflicht nach Absatz 1. Der Quartalsfinanzbericht ist unverzüglich, jedoch nicht vor seiner Veröffentlichung an das Unternehmensregister zu übermitteln. Wird der Quartalsfinanzbericht einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen, gelten § 320 und § 323 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

 

(4) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über

 

den Mindestinhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 2 und

 

 

den Mindestinhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 3.

 

 

Es ändert sich bei Porsche nur eines: Der bisherige (halbherzige) Halbjahresbericht muss vollständig veröffentlicht werden. Und er muss wegen des Termines etwas früher veröffentlicht werden.

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Gast240123

Weshalb soll denn Porsche nicht § 37x unterliegen? Gibts ein neues VW-Gesetz oder Lex Porsche? Hmm! :'(

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benny_m
Weshalb soll denn Porsche nicht § 37x unterliegen? Gibts ein neues VW-Gesetz oder Lex Porsche? Hmm! :'(

 

Zitat:

 

Publikationspflichten hinsichtlich der Rechnungslegung: Nach der Richtlinie müssen Emittenten einen Jahresfinanzbericht, einen Halbjahresfinanzbericht, Aktienemittenten zusätzlich eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung veröffentlichen. Dies wird von unseren Kapitalmarktunternehmen schon jetzt geleistet. Teilweise gehen die Anforderungen an den Kapitalmärkten noch weiter. So verlangt z.B. die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse seit einigen Jahren Quartalsberichte. Diesem Umstand trägt der Entwurf gleichfalls Rechnung: Diese Unter­nehmen müssen keine Zwischenmitteilungen ihrer Geschäfts­führung erstellen. Hier ersetzt der Quartalsbericht die Zwischenmitteilung.

 

PS Du kannst mir ruhig das Gesagte glauben. Ich war auf der HV von Porsche und da war das auch Thema. :thumbsup:

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Ich vermute, dass du es missverstanden hast. Das WpHG geht der Börsenordnung vor und ist auf Unternehmen im General Standard zwingend anzuwenden. Warten wir mal die VO und das Quartal ab.

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benny_m
Ich vermute, dass du es missverstanden hast. Das WpHG geht der Börsenordnung vor und ist auf Unternehmen im General Standard zwingend anzuwenden. Warten wir mal die VO und das Quartal ab.

 

Es war bei der Übernahme der EU-Richtlinie so, dass die Bundesregierung die Standarts der deutschen Börse (sprich Quartalsberichte) übernehmen wollte, obwohl die EU-Richtlinie nur 2 Berichte pro Jahr vorsehen. Dagegen haben sich aber die Unternehmen, die keine Quartalsberichte veröffentlichen mit Erfolg protestiert.

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Gast240123

Eine Zwischenmitteilung für das 1. und 3. Quartal ist Pflicht. So stehts im Gesetz. Die konkrete Ausgestaltung kennen wir noch nicht, weil wir die VO abwarten müssen.

 

Ein Zwischenbericth ist nur für das Halbjahr zu erstellen. Sind wir uns jetzt einig. :rolleyes:

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benny_m
Eine Zwischenmitteilung für das 1. und 3. Quartal ist Pflicht. So stehts im Gesetz. Die konkrete Ausgestaltung kennen wir noch nicht, weil wir die VO abwarten müssen.

 

Ein Zwischenbericth ist nur für das Halbjahr zu erstellen. Sind wir uns jetzt einig. :rolleyes:

 

Ein Zwischenmitteilung ist aber kein Quartalsbericht und ändert somit auch nichts an der Situation von Porsche. Damit bleibt Porsche weiterhin nur im General Standard und kommt nicht in den Prime Standard.

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Gast240123

Habe ich auch nicht behauptet. :prost:

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Feldmann

Wideking sagte einmal: er wisse nicht warum er sich selbst und seine firma unter den Druck setzen soll, mit anderen Daxfirmen Benchmarkt zu sein!

 

Damit ist alles gesagt.

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berliner
Lieber keine Quartalsberichte und man hat eine Firma mit gutem Management als Quartalsberichte und schlechtes Management. Was bringt dir solche Berichte wenn dann immer Gewinnwarnungen wie bei der Telekom dabei rauskommen?

Aktuell finanziert Porsche dem Herrn Piech seinen Egotrip bei VW. Es ist nämlich absolut nicht selbstverständlich, daß die Beteiligung dort eine größere Rendite abwirft als der individuelle Aktionär es mit dem ausgeschütteten Gewinn könnte. So toll ist das alles nicht unbedingt.

Porsche hat es eben nicht nötig alles was die deutsche Börse will zu erfüllen. Genauso wie es keinen Split gibt.

Ich könnte wetten, wenn die Stimmung an der Börse kippt und immer mehr TUIs und Telekoms im DAX sind, ist Porsche auch ganz schnell ohne die Berichte drin.

Ich meine mich zu erinnern, daß die mal 1:10 gesplittet haben. Vorher kostete die so ca. 4000 .

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BarGain

gesplittet haben se den stock mal, ja... aber ich habe da einen kurs vom ca. 1000 d-mark vor dem split in erinnerung.

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Aktiencrash

Porsche ohne Splitbereinigung und Dividendenabschlag.

Höchstkurs: 4100

Chart auf Monatsbasis

 

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benny_m
· bearbeitet von benny_m
Aktuell finanziert Porsche dem Herrn Piech seinen Egotrip bei VW. Es ist nämlich absolut nicht selbstverständlich, daß die Beteiligung dort eine größere Rendite abwirft als der individuelle Aktionär es mit dem ausgeschütteten Gewinn könnte. So toll ist das alles nicht unbedingt.

 

Ich meine mich zu erinnern, daß die mal 1:10 gesplittet haben. Vorher kostete die so ca. 4000 .

 

Ich habe ja nicht behauptet, dass sie noch nie gesplittet haben. Ich habe bloss gesagt, dass es kein Split gibt um einen höheren Kurs zu ermöglichen.

 

Aktuell finanziert Porsche dem Herrn Piech seinen Egotrip bei VW. Es ist nämlich absolut nicht selbstverständlich, daß die Beteiligung dort eine größere Rendite abwirft als der individuelle Aktionär es mit dem ausgeschütteten Gewinn könnte. So toll ist das alles nicht unbedingt.

 

Hast du mal auf den Kurs von VW seit des Einstieges von Porsche geschaut. Wenn eine Verdopplung des Kurses kein gutes Geschäft ist, dann weiß ich auch nicht weiter. Die Rendite kannst du dir ja auf den Zeitraum selber ausrechnen. Und dann kannst du mir ja ein paar Alternativen sagen, wo ich mit einer deutschen Bluechipaktie die gleiche Rendite bekomme. :thumbsup: Nicht Sprüche klppen sondern Fakten und Zahlen akzeptieren.

Und mache dir keine Sorgen. Leute aus B-W können im Gegensatz zu Berlinern ganz gut mit Geld umgehen oder welches Bundesland lebt so auf den Kosten der anderen wie Berlin?

 

Hast du dir eigentlich mal überlegt, dass eine Dividendenauszahlung zu einer Doppelbesteuerung führt? Erst wird der Unternehmensgewinn und dann die Dividende besteuert. So spare ich mir als Anleger die Div.-Steuer und mein voller Betrag wird wieder angelegt.

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berliner
Ich habe ja nicht behauptet, dass sie noch nie gesplittet haben. Ich habe bloss gesagt, dass es kein Split gibt um einen höheren Kurs zu ermöglichen.

nein, du hast gesagt, daß es keinen Split gibt. Punkt. Es wurde aber schon gesplittet, was eher dafür spricht, daß sie es auch wieder tun, als daß sie es nicht tun werden.

Hast du mal auf den Kurs von VW seit des Einstieges von Porsche geschaut. Wenn eine Verdopplung des Kurses kein gutes Geschäft ist, dann weiß ich auch nicht weiter.

Wie kommt du denn auf "Verdoppelung"? Die haben doch in mehreren Schritten gekauft, bestimmt nicht alles zu 45 . Das ist auch gar nicht die Frage, sondern was die Zukunft bringt. Wird die VW-Aktie sich weiter so entwickeln? Warum soll man durch die Hintertür VW-Aktionär werden, wenn man eigentlich Porsche-Aktionär sein wollte? Die Unternehmen sind hinreichend unterschiedlich aufgestellt, um sich als Anleger bewußt für Porsche und gegen VW entschieden zu haben.

Die Rendite kannst du dir ja auf den Zeitraum selber ausrechnen.

und? sie werden die Aktie jetzt vielleicht 10 Jahre oder länger halten, vielleicht so lange bis Piech den Löffel abgibt. Meinst du, daß die VW-Aktie diese Entwicklung so fortsetzen wird?

Und dann kannst du mir ja ein paar Alternativen sagen, wo ich mit einer deutschen Bluechipaktie die gleiche Rendite bekomme. :thumbsup: Nicht Sprüche klppen sondern Fakten und Zahlen akzeptieren.

Es gibt genug andere Investments, die sinnvoller sind als VW. Man muß sich da nicht auf Blue-Chips beschränken. Zumindest könnte man sich als Privatanleger jetzt überlegen, die Gewinne mitzunehmen. Für Porsche wird das nicht so einfach sein. Insofern sind das erstmal nur Buchgewinne.

 

Darum geht es aber auch gar nicht, sondern darum, ob du Piech zu deinem "Fondsmanager" machen willst, weil du meinst, der geht mit deinem Geld besser um als du selbst, vor allem wenn es ihm nur darum geht, bei VW die Kontrolle zu behalten, um seine unsinnigen Prestigeprojekte zu beschützen. Der Anlageerfolg war dabei bestimmt kein Kriterium.

Und mache dir keine Sorgen. Leute aus B-W können im Gegensatz zu Berlinern ganz gut mit Geld umgehen oder welches Bundesland lebt so auf den Kosten der anderen wie Berlin?

Was soll denn der Scheiß jetzt? Formulier das wenigstens noch mal in korrektem Deutsch. Damit habt ihr bekanntlich ja Probleme.

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benny_m
Wie kommt du denn auf "Verdoppelung"? Die haben doch in mehreren Schritten gekauft, bestimmt nicht alles zu 45 .

 

Wenn du schon Sprüche machst, solltest du die Fakten kennen. Informiere dich mal zu dem Thema Kurssicherungsgeschäfte. Man sollte wenn man Sprüche macht zumindest ein bißchen Bescheid wissen. Und es zwingt dich ja keiner die Aktie zu kaufen. Du kannst dir ja irgendeine Berliner Bank oder sowas kaufen.

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akku5
Und mache dir keine Sorgen. Leute aus B-W können im Gegensatz zu Berlinern ganz gut mit Geld umgehen oder welches Bundesland lebt so auf den Kosten der anderen wie Berlin?

 

Der Kommentar war jetzt völlig überflüssig :(

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et3rn1ty

Leute...der Ton macht die Musik.

 

Grüße, et3rn1ty.

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