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Thesaurierende Fonds und Abgeltungssteuer

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leinad

Bei alledem weiß ich aber immer noch nicht ob man die ausländischen Thesaurierer nun jährlich in der Steuererklärung angeben muß oder nicht.

Wenn man es nicht macht und Jahre später erst bei Verkauf versteuern will, muß man dann mit einer Strafsteuer rechnen ?

Wäre nett wenn mir mal einer darauf eine Antwort geben würde............

 

Gruss

leinad

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geldbaer

Das Nichtangeben von Einkünften, die Du verpflichtet bist anzugeben, ist Steuerhinterziehung, mit allen Konsequenzen.

 

Mit der Ausrede "Ich wollte ja versteuern, nur eben erst in ein paar Jahren" wirst Du nicht weit kommen.

 

Und selbst wenn die aktuelle Hinterziehung unentdeckt bleibt, spätestens wenn Du die Angaben beim Verkauf machst, fällt die Steuerhinterziehung auf, wenn der bearbeitende Sachbearbeiter auch nur einigermassen wach ist (oder ein entsprechendes Computerprogramm existiert).

 

Dann können dann die Steuern (plus 6% Zinsen p.a.) für die letzten 10 Jahre gefordert werden. Okay, die Steuern zahlst Du ja ohnehin, aber ob der Sachbearbeiter nicht auch die Zinsen fordert??

 

Und in jedem Fall ist üblicherweise eine Strafe in Höhe der hinterzogenen Steuern fällig (Du zahlst also sozusagen den doppelten Satz) und (abhängig von der Höhe) droht eventuell auch eine Haftstrafe.

 

Aber ich bin kein Steuerberater.....

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leinad

Deshalb lass ich mich auf son Schmarrn mit ausländischen Thesaurierern erst gar nicht mehr ein.

Wer weiß was denen da später dann noch so alles einfällt.

Ab 2009 gibts darüber keine Angaben mehr und dann hats Ruhe.

E.v. anonymisiertes Abführen bei thesaurierenden DE-ISINs und fädisch.

Danke geldbaer !

 

Gruss

leinad

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Crasher

aber wie geht das denn mit dem versteuern ab 2009 mit ausl. thesaurierenden?

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geldbaer
· bearbeitet von geldbaer

Ist hier sehr schön beschrieben:

 

http://www.wallstreet-online.de/diskussion...neuster_beitrag

 

So sieht es augenblicklich aus, vielleicht ändert sich ja da noch was...

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geldbaer
Und in jedem Fall ist üblicherweise eine Strafe in Höhe der hinterzogenen Steuern fällig (Du zahlst also sozusagen den doppelten Satz) und (abhängig von der Höhe) droht eventuell auch eine Haftstrafe.

 

Nochwas:

Falls alles unentdeckt bleibt, besteht die Möglichkeit, kurz vor Verkauf per Selbstanzeige die Steuern plus Zinsen zu zahlen, dann entgehst Du wenigstens der Strafzahlung und dem Knast :'(

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leinad

Ich hab jetzt nochmals den Link vom BVI rausgekramt.

 

Es geht ja um ausländische Thesaurierer vor 2009 gekauft.

 

http://img508.imageshack.us/my.php?image=abgeltunggt1.jpg

 

Da steht ganz unten:

Investmentfonds im Ausland aufgelegte Papiere:

 

26. Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren die vor 01.01.2009 angeschafft wurden sind steuerlich nicht zu erfassen.

28. thesaurierte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren sind steuerlich nicht zu erfassen.

 

 

Da ist halt immer von der Veräußerung die Rede.

Was damit ist was jedes Jahr da anfällt, darauf wird nicht eingegangen.

 

Gruss

leinad

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Akaman
Nochwas:

Falls alles unentdeckt bleibt, besteht die Möglichkeit, kurz vor Verkauf per Selbstanzeige die Steuern plus Zinsen zu zahlen, dann entgehst Du wenigstens der Strafzahlung und dem Knast :'(

Aber über Zumwinkel wird dann nicht mehr gelästert, klar?

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geldbaer
· bearbeitet von geldbaer

Ich lästere doch nicht über Leute, die aus Notwehr handeln :D

 

Er hätte vielleicht von der Amnestie vor ein paar Jahren Gebrauch machen sollen, ich bin damit sehr gut gefahren...

 

Obwohl, das Essen bei Lea Linster fehlt mir....

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leinad
Ist hier sehr schön beschrieben:

 

http://www.wallstreet-online.de/diskussion...neuster_beitrag

 

So sieht es augenblicklich aus, vielleicht ändert sich ja da noch was...

Also damit wäre es eindeutig klar dass die ausländischen Thesaurierer am Ende benachteiligt sind und dazu noch einen gößeren Aufwand erfordern.

Also, endlich klar, mir kommen nur DE-ISINs noch ins Depot.

 

Gruss

leinad

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Also, endlich klar, mir kommen nur DE-ISINs noch ins Depot.

Das hatten wir doch heute schon einmal: eine DE-ISIN ist keine Garantie dafür, dass es sich nicht um einen ausländischen Fonds im Sinne der Steuergesetzgebung handelt!

 

Und zwar hier.

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el galleta
Also damit wäre es eindeutig klar dass die ausländischen Thesaurierer am Ende benachteiligt sind und dazu noch einen gößeren Aufwand erfordern.

...dafür aber aufgrund des steuerfreien Zinseszins mehr abwerfen. Je nach Anlagesumme ist der Aufwand gut bezahlt.

 

saludos,

el galleta

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incts
Das hatten wir doch heute schon einmal: eine DE-ISIN ist keine Garantie dafür, dass es sich nicht um einen ausländischen Fonds im Sinne der Steuergesetzgebung handelt!

 

Und zwar hier.

 

Ne, ne, das stimmt so nicht. :thumbsup:

Die DE-Fonds müssen immer per Steuerjahresende die ausschüttungsgleichen Thesaurierungen versteuern. Die Steuer wird einfach dem Fondsvermögen entnommen. Dies geschieht bereits heute bei den Zinserträgen so (ZASt) und ab 2009 dann halt die Abgeltungssteuer.

 

Das steht übrigens (etwas verklausuliert) auch in dem von dir verlinkten Thread (in der Antwort von iShares):

 

Und hier die Antwort von ishares:

 

Bei dem iShares MSCI Japan, endet das Geschäftsjahr am 29.02.08 davor war eine Ausschüttung die es nicht mehr in das Geschäftsjahr geschafft hat. Diese Ausschüttung wird in den Cashbestand genommen und bis nächstes Jahr angelegt und dann an Anleger ausgeschüttet, jedoch werden die Steuern hierfür schon am Ende des Geschäftsjahres abgeführt.

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Crasher

was heißt das genau? die DE...ausschüttenden ETF´s die gern auch mal aus notwehr ausl. thesaurieren brauch ich nicht umständlich wie ausl. thesaurierende bei der steuer angeben sondern das läuft automatisch?

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Akaman
Ne, ne, das stimmt so nicht. :thumbsup:

Die DE-Fonds müssen immer per Steuerjahresende die ausschüttungsgleichen Thesaurierungen versteuern. Die Steuer wird einfach dem Fondsvermögen entnommen. Dies geschieht bereits heute bei den Zinserträgen so (ZASt) und ab 2009 dann halt die Abgeltungssteuer.

 

Das steht übrigens (etwas verklausuliert) auch in dem von dir verlinkten Thread (in der Antwort von iShares):

Du magst durchaus Recht haben; ich würde mich aus eigennützigen Gründen darüber freuen. Aber wie erklärst Du die Formulierung in der Thesaurierungsmitteilung, die ich vor ein paar Tagen bekommen habe?

__ishares_msci_JAP_Thesaur.pdf

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incts

DE-Fonds sind gesetzlich verpflichtet die Steuer für ausschüttungsgleiche Thesaurierungen abzuführen.

Dabei ist es natürlich vollkommen egal was für ein Etikett ("ausschüttend" oder "thesaurierend") sich der Fonds aufgeklebt hat. Entscheidend ist was er im Einzelfall wirklich macht.

Liegen deine Fondsanteile in einem deutschen Depot und reicht dein Freistellungsauftrag noch aus, dann wird dir die Steuer durch deine Bank durch zusätzliche Anteile wieder gutgeschrieben.

 

Die ulkige Angabe auf dem Scan in dem verlinkten Thread würde ich mal unter Depotbankfehler verbuchen. Die haben da vielleicht mal den Azubi den Serienbrief programmieren lassen und der dachte iShares = Irland = Ausland also alle iShares = ausländische Fonds... oder so ähnlich. :lol:

 

PS: Ein Beispiel für einen DE-Thesaurierer wäre der DWS Geldmarkt Plus (ISIN: DE0008474230). Der hat seine Thesaurierung immer zum Jahreswechsel. Da sieht man dann schön am Kurs wie die ZASt abgeknapst wird.

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leinad
Das hatten wir doch heute schon einmal: eine DE-ISIN ist keine Garantie dafür, dass es sich nicht um einen ausländischen Fonds im Sinne der Steuergesetzgebung handelt!

 

Und zwar hier.

Meinst du das ist bei aktiven Fonds auch so ?

 

Gruss

leinad

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Akaman
Die ulkige Angabe auf dem Scan in dem verlinkten Thread würde ich mal unter Depotbankfehler verbuchen. Die haben da vielleicht mal den Azubi den Serienbrief programmieren lassen und der dachte iShares = Irland = Ausland also alle iShares = ausländische Fonds... oder so ähnlich. :lol:

Das überzeugt mich leider noch nicht.

 

Der fragliche ishares MSCI Japan ist nämlich tatsächlich ein irischer ! Siehe hier.

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incts
Meinst du das ist bei aktiven Fonds auch so ?

 

Gruss

leinad

 

Ich würde mal sagen, dass die Anlagepolitik/-methodik des Fonds dem Fiskus aus steuerlicher Sicht vollkommen egal ist.

Unterschiede gibt es allerdings zwischen offenen und geschlossenen Fonds.

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incts
Das überzeugt mich leider noch nicht.

 

Der fragliche ishares MSCI Japan ist nämlich tatsächlich ein irischer ! Siehe hier.

 

Tja, "in Irland verwalteter Teilfonds der iShares plc." klingt allerdings merkwürdig.

Die Frage ist hier natürlich ob der Fonds dennoch in Deutschland als Steuerinländer zählt.

 

Ist es denn überhaupt möglich einen DE-Fonds in ein anderes Land zu schieben und dennoch eine DE-ISIN zu behalten?

Vielleicht hat iShares ja vor, daraus einen IE-Fonds zu machen?

Da wirst du wohl direkt bei denen mal nachfragen müssen.

 

Allerdings wäre dann die iShares-Antwort ([...] jedoch werden die Steuern hierfür schon am Ende des Geschäftsjahres abgeführt [...]) in diesem Kontext auch wieder sehr merkwürdig.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Ich würde mal sagen, dass die Anlagepolitik/-methodik des Fonds dem Fiskus aus steuerlicher Sicht vollkommen egal ist.

Unterschiede gibt es allerdings zwischen offenen und geschlossenen Fonds.

Mit Sicherheit. Wenn das bei ausländischen passiven Thesaurierenden so sein sollte, dann auch bei ausländischen aktiven Thesaurierenden.

 

Die meisten der irischen ishares haben (auch?) eine deutsche ISIN (das sind natürlich nicht alles Thesaurier, aber einige sind schon dabei). Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, dass es sich bei denen um ausländische Thesaurierende handelt.

 

incts, was meinst du?

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incts
Mit Sicherheit. Wenn das bei ausländischen passiven Thesaurierern so sein sollte, dann auch bei ausländischen aktiven Thesaurierern.

 

Die meisten der irischen ishares haben (auch?) eine deutsche ISIN (das sind natürlich nicht alles Thesaurierer, aber einige sind schon dabei). Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, dass es sich bei denen um ausländische Thesaurierer handelt.

 

incts, was meinst du?

 

Nun, mit Meinungen ist es so wie mit A****löchern...jeder hat eins. :lol: (Tut mir leid, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.)

 

Aber im Ernst, in dem Fall wäre ich auch mal an einer Stellungnahme von iShares interessiert. Oder es schaut mal einer in den Prospekt...

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Nun, mit Meinungen ist es so wie mit A****löchern...

Stimmt. Und einige hängen sich weiter aus dem Fenster als andere. :P

 

(Tut mir leid, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.) :lol:

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incts
Stimmt. Und einige hängen sich weiter aus dem Fenster als andere. :P (Tut mir leid, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.) :lol:

 

Ich weiß überhaupt nicht was du meinst? B)

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

was die Fondsgesellschaft macht ist interessant und nicht, was irgendwo auf welchen Seiten im Internet steht.

 

Einzige Ausnahme ist natürlich der eBundesanzeiger, welcher für das abgelaufene Jahr die Besteuerungsgrundlagen am 30.06.2008 veröffentlicht hat.

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

 

Es fanden also 2 Ausschüttungen im Geschäftsjahr statt und eine Thesaurierung. Es handelt sich somit um eine Teilausschüttung (Ausschüttung und Thesaurierung), wobei nach § 2 Abs. 1 S. 3 InvStG der thesaurierte Ertragsanteil im Zeitpunkt der Teilausschüttung zu erfassen ist. Die Erträge gehören zeitlich also in das Steuerjahr 2007.

 

Im übrigen: hab' ich vor ein paar Tagen bei Google gefunden ;)

http://books.google.de/books?id=yI2nJDFbT8...p;cad=1#PPP1,M1

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