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Jose Mourinho

Auflegung eines eigenen Privaten Fonds

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Reigning Lorelai

solange noch kein Gesetz raus ist schwer zu sagen:

Aber das hier ist auf jedenfall eine Lösung...

 

Spezialfonds für Privatanleger in Luxemburg die Antwort auf die deutsche Abgeltungssteuer

 

Wie schnell Luxemburg mit der Umsetzung seiner Gesetze ist, zeigt das jüngste Beispiel: Während Deutschland noch am Gesetzgebungsverfahren über die Abgeltungssteuer und der entsprechenden Durchsetzungsverordnung feilt, hat Luxemburg bereits eine Antwort auf die geplante Regelung in ein Gesetz gegossen: die Zulässigkeit von Spezialfonds für so genannte gut informierte private Anleger, die ein Resultat aus der Umsetzung der OGAW-III-Richtlinien ist. Mit einer Anfangssumme von zunächst 125.000 Euro können Anleger ihren eigenen Fonds auflegen. Das Fondsvermögen muss dann innerhalb des ersten Jahres auf 1,25 Millionen Euro anwachsen, wobei sich auch mehrere Anleger zusammentun können. Dabei ist die Grundidee gar nicht neu. Speziell Fonds für einzelne Anleger werden im Branchenjargon als Millionärsfonds bezeichnet, wobei in Deutschland versucht wurde, sie so gut es geht zu unterbinden. Schon immer war die Auflage von Millionärsfonds attraktiv, da damit beispielsweise die Spekulationsfrist umgangen werden konnte. Innerhalb des Fonds spielt sie nämlich keine Rolle, und der Anleger muss lediglich die Fondsanteile länger als zwölf Monate behalten. Obwohl in der Begründung für das neue Angebot auch vom emotionalen Aspekt die Rede ist, den ein eigener Fonds hat, ergeben sich bald auch handfestere Vorteile der Spezialfonds für Privatanleger: Die Abgeltungssteuer, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Anfang 2009 in Deutschland eingeführt wird, macht das Realisieren von Kursgewinnen für Privatanleger unattraktiv, schließlich soll zum Zeitpunkt des Wertpapierverkaufs die geplante 25-prozentige Abgeltungssteuer auf die realisierten Gewinne greifen.

Vermögensverwalter und Anleger suchen daher vermehrt nach Vehikeln, die als Mantel für das Asset Management dienen können. Fondsgebundene Lebensversicherungen, Dachfonds und eben auch die neu eingeführten Spezialfonds in Luxemburg eignen sich dafür.

Während Gesetzgebungsverfahren in Deutschland offenbar langwierig sind, ist man auf Ebene der Fondsgesellschaften sehr flott. Nur wenige Tage nach Veröffentlichung des Luxemburger Gesetzes ließ die Fondsgesellschaft Frankfurt-Trust verlauten, man werde für Privatanleger entsprechende Fonds über die eigene Tochter im Großherzogtum auflegen. Zielgruppe für das Vehikel seien Vermögensverwalter, Family Offices und Private-Banking-Einheiten. Gerade diese Marktteilnehmer müssen ab dem 1. Januar 2009 ihr Handeln rechtfertigen, denn jede Gewinnrealisierung kommt dann den Anlegern teuer zu stehen. Wir haben bereits viele Anfragen, erklärt Frankfurt-Trust-Sprecher Thomas Kalich zu dem neuen Angebot. Rund zwei Drittel kommen von professionellen Marktteilnehmern, etwa ein Drittel von Privatanlegern.

In Deutschland ist das letzte Wort über die Abgeltungssteuer zwar noch nicht gesprochen, und der BVI macht weiterhin fleißig Lobbyarbeit, um das Altersvorsorgesparen über Aktienfonds von der Regelung auszunehmen. Die Chancen, dass es auch diesmal wieder ein durch Ausnahmeregelungen kompliziertes Gesetz wird, stehen aber gut. Und damit hätte Luxemburg wieder einmal mehr Vorsprung.

 

Gruß

 

W.Hynes

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zocker
zur Einfachheit, auch hier nochmal der komplette Beitrag von mit:

 

Auflegung eines eigenen Privater Fonds

 

Das Ausgangsproblem.

 

......

Dazu kommen offenbar noch Setup-Kosten die ich noch nicht detailliert ermittelt habe.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,466564,00.html

spezialfonds.dzi.lu/PDF/Broschuere_Spezialfonds.pdf

............Grüße,

Tony

 

 

MAT Frankfurt Trust spricht von 40-45000 aber angeblich sind`s nur 6000 ....

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