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Jose Mourinho

Auflegung eines eigenen Privaten Fonds

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tony@monte
Ok, mag sein... Ich persönlich würde das Thema LV aber gern ausklammern, weil es einmal in die Rubrik Altersvorsorge gehört und zum anderen dann Äpfel mit Birnen verglichen werden. Du magst Recht haben das man diese Konstrukte miteinander vergleichen kann, am Ende ists aber trotzdem ein Äpfel mit Birnen Vergleich, der dann ziemlich unübersichtlich und irreführend werden kann, wenn eigentlich verschiedene Konditionen von Fondsauflegern verglichen werden sollen.

 

LV ist für mich in dem Punkt ziemlich uninteressant. Die Abgeltungssteuer wird nur zur Hälfte umgangen, da die andere Hälfte zum individuellen Steuersatz versteuert werden muss. Plant man eine Einmalauszahlung am Ende der Laufzeit landet man ganz schnell bei einem Steuersatz für die Gewinne der steuerpflichten Hälfte-Gewinne von weit über 25%. Also wäre ne LV einmal nur interessant wenn man sich diese monatlich auszahlen lässt, zum anderen schrecken mich die Provisionen, Abschlussgebühren und die ganzen anderen Fallstricke enorm ab...

 

Hallo obx,

 

die Liechtensteiner LV ist nicht prmär als Versicherung zu sehen, sondern als Mantel unter dem man relativ frei Wertpapiergeschäfte tätigen kann, ohne dass eine Spekulations- oder Abgeltungssteuer anfällt.

Von daher ist es schon vergleichbar mit einem eigengemanagten Fonds.

Bezüglich der Kosten habe ich gerade eine Anfrage an die SwissLife (Liechtenstein) gerichtet.

 

Hallo Lenzelott,

 

eine Kostenbelastung von 1,7% p.a. für eine Liechtensteiner Versicherung wäre IMO vertretbar, da der Nutzen überwiegt. Bei einer Umschichtung des Fondsdepots würden nach 2009 von den Kursgewinnen sofort die AgSt einbehalten und stehen nicht mehr für eine Wiederanlage zur Verfügung. Bei einer größeren Laufzeit für die Altersabsicherung entgeht einem dadurch ein kleines Vermögen (Zinseszinseffekt!!!).

 

Eine Umschichtung ist selbst bei kürzeren Zeithorizonten oft notwendig, weil man in diversifizierten Fondsdepots auch kurzfristige Branchen- oder geografische Trends aufgreift. Wenn die Show sich dann dem Ende nähert oder überhitzt möchte man dann auch gerne aussteigen und Gewinne realisieren (z.B. China, Indien ). Ausserdem kommt es über die Jahre öfters vor, dass Fonds nachlassen oder der Manager wechselt (z.B. Fidelity European Growth) und in andere Fonds umgeschichtet werden soll.

Unter einem Mantel, egal ob Liechtensteinische LV oder Private Funds, kann man Umschichten ohne dass die AgSt zuschlägt.

Gerade bei häufigeren Trasaktionen entsteht ein beträchtlicher Teil der Jahresperformance aus der Performance der vollständig reinvestierten Gewinne.

 

Grüße,

Tony

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Germans Next Millionaire

moin ,

 

was haltet ihr von den so oft verrufenen geschlossenen Fonds. Laut der Zeitschrift Fonds & Co bleiben die weiterhin gleich besteuert.

Wär die trotz weniger handlungsfreiheit und transparenz jetzt nicht vielleicht attraktiver ?

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
...Im Mantel einer Lebensversicherung kann man auch schalten und walten wie man will und muss keine Steuer zu zahlen. Bis am Tag X dann die Fälligkeit kommt. Also Steuer verschoben auf später.

Man brauch auch nicht die ganz großen Beträge dafür...

 

Mit Sparplänen auf ausländische thesaurierende Fonds erreicht man m. W. den gleichen Steuerstundungseffekt und umgeht den u. U. teuren Versicherungsmantel. Fonds aus Luxemburg müssen thesaurierte Gewinne nicht besteuern. Und am persönlichen Grenzsteuersatz kann jeder nach jahrzehntelangem Sparen auch i. g. Maße dran drehen, so dass der Staat letztendlich leer ausgeht, wenn der Sparer Kasse macht. Fazit: Weiterhin regelmässig und ausdauernd in globale konservative bewährte Fonds sparen und den Zinseszinseffekt nutzen. Wer weiss schon was in zwanzig oder dreissig Jahren für aktuelle Steuergesetze gelten. :thumbsup:

 

Auch interessant: Legal & General Indexpolicen.

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NewBroker
Ok, mag sein... Ich persönlich würde das Thema LV aber gern ausklammern, weil es einmal in die Rubrik Altersvorsorge gehört und zum anderen dann Äpfel mit Birnen verglichen werden. Du magst Recht haben das man diese Konstrukte miteinander vergleichen kann, am Ende ists aber trotzdem ein Äpfel mit Birnen Vergleich, der dann ziemlich unübersichtlich und irreführend werden kann, wenn eigentlich verschiedene Konditionen von Fondsauflegern verglichen werden sollen.

 

LV ist für mich in dem Punkt ziemlich uninteressant. Die Abgeltungssteuer wird nur zur Hälfte umgangen, da die andere Hälfte zum individuellen Steuersatz versteuert werden muss. Plant man eine Einmalauszahlung am Ende der Laufzeit landet man ganz schnell bei einem Steuersatz für die Gewinne der steuerpflichten Hälfte-Gewinne von weit über 25%. Also wäre ne LV einmal nur interessant wenn man sich diese monatlich auszahlen lässt, zum anderen schrecken mich die Provisionen, Abschlussgebühren und die ganzen anderen Fallstricke enorm ab...

 

wow... glaubst du tatsächlich, es fällt keine Steuer an, wenn du Geld aus dem Fonds entnimmst?

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obx
wow... glaubst du tatsächlich, es fällt keine Steuer an, wenn du Geld aus dem Fonds entnimmst?

was ist daran verkehrt? kaufe ich jetzt einen fonds und halte ihn zumindest 1 jahr so sind alle gewinne, die ich aus dem verkauf des fonds erziele steuerfrei. und ne vermögenssteuer hat sich noch keiner einfallen lasse. verkaufe ich nach 10 jahren die teile meiner fondsanteile sind diese steuerfrei.

 

das ist ja das schöne! warum sollte hier also eine steuer anfallen wenn ich fondsanteile verkaufe die ich noch vor 2009 gekauft habe?

 

bei ner lv stehe ich vor dem problem das ich die hälfte der gewinne versteuern muss, mit meinem individuellen steuersatz.

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NewBroker
was ist daran verkehrt? kaufe ich jetzt einen fonds und halte ihn zumindest 1 jahr so sind alle gewinne, die ich aus dem verkauf des fonds erziele steuerfrei. und ne vermögenssteuer hat sich noch keiner einfallen lasse. verkaufe ich nach 10 jahren die teile meiner fondsanteile sind diese steuerfrei.

 

das ist ja das schöne! warum sollte hier also eine steuer anfallen wenn ich fondsanteile verkaufe die ich noch vor 2009 gekauft habe?

 

bei ner lv stehe ich vor dem problem das ich die hälfte der gewinne versteuern muss, mit meinem individuellen steuersatz.

 

Bei Fonds, die dir nicht gehören, ist das so, wie du schreibst. Bei einem eigenen Fonds wäre ich da nicht so sicher. Da würde ich mal einen Steuerberater fragen, sonst erlebst du möglicherweise eine böse Überraschung.

 

bei ner lv stehe ich vor dem problem das ich die hälfte der gewinne versteuern muss, mit meinem individuellen steuersatz.

 

du mußt nur die Hälfte der Gewinne im Vergleich ZUR VERSICHERUNGSSUMME versteuern.

 

Bsp.: du zahlst 100.000 ein.

 

in der Police steht als Versicherungssumme 150.000 Euro.

 

Mit 60 kriegst du 200.000 raus aus deinen Fonds.

 

-> Du mußt nur 25.000 Euro versteuern.

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lenzelott
Mit Sparplänen auf ausländische thesaurierende Fonds erreicht man m. W. den gleichen Steuerstundungseffekt und umgeht den u. U. teuren Versicherungsmantel. Fonds aus Luxemburg müssen thesaurierte Gewinne nicht besteuern.

 

Das Zauberwort nennt sich Ausschüttungsgleicher Ertrag und muss in Dein EKST Erklärung rein.

Damit wird zwar dem Fonds nichts entnommen aber Du berappst es direkt ans Finanzamt. :'(

 

 

 

moin ,

 

was haltet ihr von den so oft verrufenen geschlossenen Fonds. Laut der Zeitschrift Fonds & Co bleiben die weiterhin gleich besteuert.

Wär die trotz weniger handlungsfreiheit und transparenz jetzt nicht vielleicht attraktiver ?

 

 

Schiff, Flugzeug Film, PE, Immobilien, PV, .....

geschlossener Fonds = KG Beteiligung.

Nett zum Diversifizieren, nachhaltigen Nachsteuerertrag (>8% p.a.) bringen die Dinger auch nicht wirklich.

Zudem sind Sie teuer beim Erwerb und illiquide (was ich für den größten Nachteil halte).

Jeder Anleger, der schon mal versucht hat eine geschlossene Beteiligung zu verkaufen, wird ein Leid davon singen können, dass dies nicht zu fairen Kuresen möglich war.

 

Ich schreibe das und habe selber ein paar davon (aus Diversifizierungsgründen).

 

 

 

Bei Fonds, die dir nicht gehören, ist das so, wie du schreibst. Bei einem eigenen Fonds wäre ich da nicht so sicher. Da würde ich mal einen Steuerberater fragen, sonst erlebst du möglicherweise eine böse Überraschung.

 

Der Spezialfonds wird steuerlich genauso behandelt wie ein Publikumsfonds.

Ob das ein 1 Mann Fonds oder 50 Mann Fonds ist, völlig egal.

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NewBroker
Der Spezialfonds wird steuerlich genauso behandelt wie ein Publikumsfonds.

Ob das ein 1 Mann Fonds oder 50 Mann Fonds ist, völlig egal.

 

Der Unterschied ist aber, daß das dein EIGENER Fonds ist.

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,466564,00.html

 

"Denn während alle Anleger in Deutschland ab Januar 2009 von jedem realisierten Gewinn ihrer Aktien-, Fonds- oder Zertifikategeschäfte stolze 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen müssen, behalten Luxemburger Privatfondsinvestoren den gesamten Ertrag für sich - bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Erträge aus ihrem Fonds auf ihr Girokonto in Deutschland überweisen."

 

Ich behaupte mal, daß du für sämtliche erstandene Wertpapiere in deinem eigenen Spezialfonds ab 2009 deren Erträge und Kursgewinne versteuern mußt, sobald du dir Geld auf dein Konto in Deutschland überweist. Viel Spaß mit dem Finanzamt!!

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lenzelott
· bearbeitet von lenzelott
Der Unterschied ist aber, daß das dein EIGENER Fonds ist.

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,466564,00.html

 

"Denn während alle Anleger in Deutschland ab Januar 2009 von jedem realisierten Gewinn ihrer Aktien-, Fonds- oder Zertifikategeschäfte stolze 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen müssen, behalten Luxemburger Privatfondsinvestoren den gesamten Ertrag für sich - bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Erträge aus ihrem Fonds auf ihr Girokonto in Deutschland überweisen."

 

Ich behaupte mal, daß du für sämtliche erstandene Wertpapiere in deinem eigenen Spezialfonds ab 2009 deren Erträge und Kursgewinne versteuern mußt, sobald du dir Geld auf dein Konto in Deutschland überweist. Viel Spaß mit dem Finanzamt!!

 

Bitte den Ursprungs Thread lesen. Da ist auf folgendes Dokument verlinkt:

http://spezialfonds.dzi.lu/PDF/Broschuere_Spezialfonds.pdf

 

Damit sollten alle Fragen der steuerlichen Seite geklärt sein.

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NewBroker
Bitte den Ursprungs Thread lesen. Da ist auf folgendes Dokument verlinkt:

http://spezialfonds.dzi.lu/PDF/Broschuere_Spezialfonds.pdf

 

Damit sollten alle Fragen der steuerlichen Seite geklärt sein.

 

Schick... stellt sich nur noch die Frage, wie die Gestaltung des Fonds aussieht, wenn du ihn mit mehreren auflegen willst.

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maclfu
Schick... stellt sich nur noch die Frage, wie die Gestaltung des Fonds aussieht, wenn du ihn mit mehreren auflegen willst.

Solch einen Privatfond sollte man nur alleine machen und sich nicht mit ein paar anderen Leuten zusammenschließen. Das geforderte Mindestvolumen beträgt 1,25 Mio. Euro, angenommen fünf Leute sind zu je 0,25 Mio. Euro beteiligt, wenn jetzt einer "abspringt", sind die anderen vier gezwungen mitzugehen. Jeder Einzelne verliert also seine Unabhängigkeit, was bei der Geldanlage auf keinen Fall passieren sollte.

 

Ganz abgesehen davon, dass wahrscheinlich unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Anlageidee bestehen, wie "NewBroker" bereits erwähnt.

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nicco3
Das Zauberwort nennt sich Ausschüttungsgleicher Ertrag und muss in Dein EKST Erklärung rein.

Damit wird zwar dem Fonds nichts entnommen aber Du berappst es direkt ans Finanzamt. :'(

.

 

lenzelott,

 

ich habe ein Depot in Singapur mit thesaurierenden ausländischen Fonds.

 

In der Jahressteuerbescheinigung fehlen die entsprechenden Erträge, da diese nicht ausgezahlt werden. Da muss sich der Mitarbeiter beim Finanzamt sehr gut mit Fonds auskennen um den ausschüttungsgleichen Ertrag zu erkennen :-)

 

 

Auszug Fundresearch:

 

 

Werden deutsche und ausländische thesaurierende Fonds gleich behandelt?

 

Im Ergebnis ja. Bei thesaurierenden inländischen Fonds wird grundsätzlich jedes Jahr ZASt unmittelbar aus dem Fonds an das Finanzamt abgeführt. Bei thesaurierenden ausländischen Fonds, die in einem inländischen Depot verwahrt werden, wird keine Zinsabschlagsteuer von den thesaurierten Erträgen einbehalten, solange der Anteilscheininhaber seine Anteile nicht veräußert oder zurückgibt. Denn es findet weder ein Zufluss an den Anteilscheininhaber statt, noch befindet sich der Schuldner der Kapitalerträge im Inland. Erst bei Rückgabe oder Veräußerung des Anteilscheins fällt Zinsabschlagsteuer an. Der Zinsabschlag ist dann von der Gesamtsumme der nach dem 31.12.1993 aufgelaufenen jährlich thesaurierten Beträge, die während der Haltedauer des Anlegers angesammelt wurden, zu erheben.Haben Sie die Erträge der Vorjahre bereits versteuert, sollten Sie dies nachweisen. Dies wird dadurch erleichtert, dass in jedem Jahr die steuerpflichtige Ertragsthesaurierung separat aufgelistet zur Anlage KAP angegeben wird. Dies empfiehlt sich auch dann, wenn die Kapitalerträge insgesamt den Sparerfreibetrag nicht übersteigen, also die Abgabe der Anlage KAP nicht zwingend notwendig ist. Bei ausschüttenden und thesaurierenden ausländischen Fonds in einem Depot im Ausland fällt weder bei Ausschüttungen noch bei Rückgabe oder Veräußerung der Anteile ZASt an.

 

http://www.fundresearch.de/index5.asp?pkRubrikNr=604

 

oder Auszug FAZ

 

Auch mit der vielgepriesenen internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist es in dieser Hinsicht nicht weit her: Wer in einen thesaurierenden Fonds investiert, der im Ausland aufgelegt wurde, erspart sich diese drohende Besteuerung virtueller Mittelzuflüsse, die de facto ein zinsloser Kredit an den Fiskus ist.

 

http://www.faz.net/s/Rub04800A2BAF024C88B7...n~Scontent.html

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obx
lenzelott,

 

ich habe ein Depot in Singapur mit thesaurierenden ausländischen Fonds.

Ein Depot in Singapur? Wieso wenn ich fragen darf? Wie sieht es da mit den Kosten aus? Wie kann ich mir das vorstellen?

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NewBroker
lenzelott,

 

ich habe ein Depot in Singapur mit thesaurierenden ausländischen Fonds.

 

In der Jahressteuerbescheinigung fehlen die entsprechenden Erträge, da diese nicht ausgezahlt werden. Da muss sich der Mitarbeiter beim Finanzamt sehr gut mit Fonds auskennen um den ausschüttungsgleichen Ertrag zu erkennen :-)

Auszug Fundresearch:

Werden deutsche und ausländische thesaurierende Fonds gleich behandelt?

 

Im Ergebnis ja. Bei thesaurierenden inländischen Fonds wird grundsätzlich jedes Jahr ZASt unmittelbar aus dem Fonds an das Finanzamt abgeführt. Bei thesaurierenden ausländischen Fonds, die in einem inländischen Depot verwahrt werden, wird keine Zinsabschlagsteuer von den thesaurierten Erträgen einbehalten, solange der Anteilscheininhaber seine Anteile nicht veräußert oder zurückgibt. Denn es findet weder ein Zufluss an den Anteilscheininhaber statt, noch befindet sich der Schuldner der Kapitalerträge im Inland. Erst bei Rückgabe oder Veräußerung des Anteilscheins fällt Zinsabschlagsteuer an. Der Zinsabschlag ist dann von der Gesamtsumme der nach dem 31.12.1993 aufgelaufenen jährlich thesaurierten Beträge, die während der Haltedauer des Anlegers angesammelt wurden, zu erheben.Haben Sie die Erträge der Vorjahre bereits versteuert, sollten Sie dies nachweisen. Dies wird dadurch erleichtert, dass in jedem Jahr die steuerpflichtige Ertragsthesaurierung separat aufgelistet zur Anlage KAP angegeben wird. Dies empfiehlt sich auch dann, wenn die Kapitalerträge insgesamt den Sparerfreibetrag nicht übersteigen, also die Abgabe der Anlage KAP nicht zwingend notwendig ist. Bei ausschüttenden und thesaurierenden ausländischen Fonds in einem Depot im Ausland fällt weder bei Ausschüttungen noch bei Rückgabe oder Veräußerung der Anteile ZASt an.

 

http://www.fundresearch.de/index5.asp?pkRubrikNr=604

 

oder Auszug FAZ

 

Auch mit der vielgepriesenen internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist es in dieser Hinsicht nicht weit her: Wer in einen thesaurierenden Fonds investiert, der im Ausland aufgelegt wurde, erspart sich diese drohende Besteuerung virtueller Mittelzuflüsse, die de facto ein zinsloser Kredit an den Fiskus ist.

 

http://www.faz.net/s/Rub04800A2BAF024C88B7...n~Scontent.html

 

 

Im Ergebnis bedeutet das für mich, daß in Deutschland keine thesaurierenden Fonds mehr aufgelegt werden.

 

Spannender finde ich die Frage, was mit ausschüttenden Fonds (DE...) und vor allem den ETF's von Indexchange, Barclays mit deutscher Zertifizierung passieren wird. Natürlich werden die dann erstmal im Nordnet-Depot liegen und die Steuer eben nicht direkt an den Fiskus bezahlt. Aber wie verhält es sich mit dem Fonds selbst? Hat der ausschüttende Fonds in Deutschland auch Nachteile gegenüber den ausländischen?

 

Die Frage ist insofern wichtig, weil ich mir dann natürlich gerade KENE deutschen Fonds vor dem 1.1.2009 kaufen würde. Schließlich sollen die noch lange Kursgewinne steuerfrei liefern.

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lenzelott
lenzelott,

 

ich habe ein Depot in Singapur mit thesaurierenden ausländischen Fonds.

 

In der Jahressteuerbescheinigung fehlen die entsprechenden Erträge, da diese nicht ausgezahlt werden. Da muss sich der Mitarbeiter beim Finanzamt sehr gut mit Fonds auskennen um den ausschüttungsgleichen Ertrag zu erkennen :-)

 

1. Muss der Finanzbeamte gar nicht! Das musst nämlich DU!

Wenn Du das nicht selber bei der EKST Erklräung richtig anmeldest, hast Du schon schwubs eine Steuerverkürzung begangen, wenn´s Um Beträge geht, wird gleich der Straftatbestand der Hinterziehung daraus.

 

2. Gilt auch nur für steuerlich weisse/graue Fonds. Bei schwarzen, gute Nacht.

 

"Auslandsfonds, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind (weiße Fonds), werden i.d.R. steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Ausländische Fonds die zwar nicht zugelassen sind, aber ihre Besteuerungsgrundlagen in Deutschland nachweisen (graue Fonds) werden grundsätzlich ebenfalls wie deutsche Fonds behandelt. Wesentlicher Unterschied ist hier die umfangreichere Steuerpflicht der laufenden Erträge. Erträge aus Anteilen an Auslandsfonds die weder in Deutschland zugelassen sind, noch ihre Besteuerungsgrundlagen nachweisen (schwarze Fonds) unterliegen einer erheblichen Steuermehrbelastung. Alle laufenden Erträge zuzüglich 90% des Mehrwertes sind steuerpflichtig. Bei Veräußerung der Anteile unterliegen 20% des Veräußerungspreises der Besteuerung, unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt wurde oder nicht.

 

Bezüglich der Zinsabschlagsteuer gilt für thesaurierende ausländische Fonds folgende Besonderheit. Die ausländische Fondsgesellschaft führt von den thesaurierten Erträgen keine Zinsabschlagsteuer ab. Der Anteilseigner hat die Erträge dennoch jährlich in seiner Einkommensteuererklärung zu erfassen. Die Zinsabschlagsteuer auf die thesaurierten Erträge wird fällig, wenn die Anteile veräußert werden. Der dann evtl. zuviel einbehaltene Zinsabschlag kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Veräußerungsjahr erstattet werden. "

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NewBroker
1. Muss der Finanzbeamte gar nicht! Das musst nämlich DU!

Wenn Du das nicht selber bei der EKST Erklräung richtig anmeldest, hast Du schon schwubs eine Steuerverkürzung begangen, wenn´s Um Beträge geht, wird gleich der Straftatbestand der Hinterziehung daraus.

 

2. Gilt auch nur für steuerlich weisse/graue Fonds. Bei schwarzen, gute Nacht.

 

"Auslandsfonds, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind (weiße Fonds), werden i.d.R. steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Ausländische Fonds die zwar nicht zugelassen sind, aber ihre Besteuerungsgrundlagen in Deutschland nachweisen (graue Fonds) werden grundsätzlich ebenfalls wie deutsche Fonds behandelt. Wesentlicher Unterschied ist hier die umfangreichere Steuerpflicht der laufenden Erträge. Erträge aus Anteilen an Auslandsfonds die weder in Deutschland zugelassen sind, noch ihre Besteuerungsgrundlagen nachweisen (schwarze Fonds) unterliegen einer erheblichen Steuermehrbelastung. Alle laufenden Erträge zuzüglich 90% des Mehrwertes sind steuerpflichtig. Bei Veräußerung der Anteile unterliegen 20% des Veräußerungspreises der Besteuerung, unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt wurde oder nicht.

 

Bezüglich der Zinsabschlagsteuer gilt für thesaurierende ausländische Fonds folgende Besonderheit. Die ausländische Fondsgesellschaft führt von den thesaurierten Erträgen keine Zinsabschlagsteuer ab. Der Anteilseigner hat die Erträge dennoch jährlich in seiner Einkommensteuererklärung zu erfassen. Die Zinsabschlagsteuer auf die thesaurierten Erträge wird fällig, wenn die Anteile veräußert werden. Der dann evtl. zuviel einbehaltene Zinsabschlag kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Veräußerungsjahr erstattet werden. "

 

ach ja, zum Thema LV läßt sich übrigens sagen, daß man dann natürlich genau diese schwarzen Fonds genau wie andere weiße Fonds ins Depot legen kann ohne daß man diese Strafsteuer von 70% (wurde meines Wissens nach von 90% auf 70% runtergesetzt) berappen muss.

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lenzelott
ach ja, zum Thema LV läßt sich übrigens sagen, daß man dann natürlich genau diese schwarzen Fonds genau wie andere weiße Fonds ins Depot legen kann ohne daß man diese Strafsteuer von 70% (wurde meines Wissens nach von 90% auf 70% runtergesetzt) berappen muss.

 

Habe ich oben schon mal geschrieben.

Ist auch meiner Meinung nach der einzige Grund für einen LV Mantel.

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nicco3
Ein Depot in Singapur? Wieso wenn ich fragen darf? Wie sieht es da mit den Kosten aus? Wie kann ich mir das vorstellen?

 

 

obx,

 

für mich ist Singapur der optimale Finanzplatz: Hohe Sicherheit, keine Steuerbelastung. Zurzeit versteuer ich die Einnahmen regulär, aber in ca. 10 Jahren möchte ich old Germany verlassen.

 

Ich zahle für Fonds Netto + 0,3 % Gebühr.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Natürlich werden die dann erstmal im Nordnet-Depot liegen und die Steuer eben nicht direkt an den Fiskus bezahlt.

Wie der Zufall so will: Gerade heute Abend habe ich versucht, die Steuererklärung für mein Nordnet-Depot zu machen ... Mit den Besteuerungsgrundlagen keine Chance ... Ich gehe jetzt, wie @nicco den pragmatischen Weg: Ich gebe alles nach bestem Wissen und Gewissen an. Wenn trotzdem was nicht stimmt, vertraue ich darauf, dass die Finanzbeamten mit ihrem fundierten Wissen das Ganze korrigieren.

 

Die Idee mit einem Depot im Ausland ist zwar sehr gut, aber für Fondsanleger kann ich nur empfehlen: Kauft dann keine Fonds, die mehrmals jährlich ausschütten und kauft möglichst xxxx-ETF (wir wollen ja nicht, das es denen wie den Zertifikaten geht ;) )

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nicco3
1. Muss der Finanzbeamte gar nicht! Das musst nämlich DU!

Wenn Du das nicht selber bei der EKST Erklräung richtig anmeldest, hast Du schon schwubs eine Steuerverkürzung begangen, wenn´s Um Beträge geht, wird gleich der Straftatbestand der Hinterziehung daraus.

 

Ich als Laie verlasse mich doch auf die Unterlagen meiner Bank :-)

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Privatanleger
Das Zauberwort nennt sich Ausschüttungsgleicher Ertrag und muss in Dein EKST Erklärung rein.

Damit wird zwar dem Fonds nichts entnommen aber Du berappst es direkt ans Finanzamt. :'( ...

 

Stimmt.

Obwohl: Hier ist das letzte Wort u. U. noch nicht gesprochen, das Gesetzgebungsverfahren läuft ja noch und Änderungen sind noch möglich:

 

Zuflussfiktion abschaffen:

 

Würde an der jährlichen Besteuerung thesaurierender Investmentfonds und damit der Zuflussfiktion festgehalten werden, müssten zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung die bereits vom Anleger jährlich versteuerten Erträge bei der Rückgabe von Fondsanteilen aus dem Veräußerungsgewinn herausgerechnet werden. So sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Das hierfür erforderliche Verfahren würde zu einem enormen Bürokratieaufbau führen und den Vereinfachungseffekt der Abgeltungssteuer stark in Frage stellen. Die depotführenden Stellen und die Fondsgesellschaften müssten die Daten der jährlichen Thesaurierungserträge über Jahrzehnte vorhalten und bei jedem Veräußerungsvorgang verarbeiten. Für den Fortbestand der Zuflussfiktion für ausschüttungsgleiche Erträge besteht nach Einführung einer Abgeltungssteuer kein Bedürfnis. Denn künftig werden die thesaurierten Erträge bei der Rückgabe des Investmentfonds als Veräußerungsgewinn von der Abgeltungssteuer erfasst, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI.

 

In diesem Zusammenhang verweist der BVI auf die entstehende Ungleichbehandlung vergleichbarer Anlageprodukte. Anlagezertifikate und Kapitallebensversicherungen werden steuerlich nur hinsichtlich ihres Wertzuwachses erfasst. Wirtschaftlich gleiche Sachverhalte sind steuerlich gleich zu behandeln, fordert Seip. Die Besteuerung thesaurierter Erträge sollte daher auch bei Investmentfonds mit Einführung der Abgeltungssteuer systemgerecht nur noch im Rahmen der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erfolgen.

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Jose Mourinho
In diesem Zusammenhang verweist der BVI auf die entstehende Ungleichbehandlung vergleichbarer Anlageprodukte.

 

Die verweisen immer nur, sollen lieber mal agieren....

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
Die verweisen immer nur, sollen lieber mal agieren....

 

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/an...hmen/05-BVI.pdf

 

S T A N D P U N K T

 

Ein Schlag gegen die Sparer

 

Die Abgeltungssteuer bestraft Anleger, die thesaurierende Investmentfonds besitzen: Ihnen droht die Doppelbesteuerung. Für diesen Systembruch, der zu Wettbewerbsverzerrungen führt, gibt es keine Begründung. Doch noch kann der Gesetzgeber eingreifen.

 

 

15. Mai 2007

Die Einführung der Abgeltungssteuer soll einen großen Schritt nach vorn bringen hin zu einem einfacheren, verständlicheren und besser akzeptierten Steuersystem. Das ist ein richtiger, von vielen lange geforderter und begrüßenswerter Schritt. Umso unverständlicher ist es, dass der Regierungsentwurf in einem wichtigen Bereich eine Altregelung fortschreibt, die ein Fremdkörper im System der Abgeltungssteuer ist. Es geht um thesaurierende Investmentfonds, welche Zins- und Dividendenerträge nicht ausschütten, sondern im Fonds wertsteigernd akkumulieren - was dem Anleger Vorteile bringt: die automatische Wiederanlage von Zinsen und Dividenden verbessert den Anlageerfolg, und der Fondsmanager muss nicht zu einem bestimmten Termin Liquidität für die Ausschüttung schaffen, die oft genug anschließend von den Anlegern doch wieder reinvestiert wird. Der Erfolg spricht für die Idee: Rund 177 Milliarden Euro sind in thesaurierenden Fonds angelegt, die Zahl der betroffenen Anleger dürfte vier bis fünf Millionen betragen.

 

Steuerlich gilt bisher folgende Besonderheit: Die im Fonds reinvestierten Zinsen und Dividenden werden, obwohl sie dem Anleger nicht als Ausschüttung zufließen, als "ausschüttungsgleich" definiert und sind jährlich zu versteuern. Das dient der Sicherung der Besteuerung, denn ansonsten wären diese Erträge nach einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten als Veräußerungsgewinn steuerfrei zu vereinnahmen.

 

Da mit der Abgeltungssteuer aber nunmehr auch Veräußerungsgewinne besteuert werden sollen, gibt es keinen Grund mehr, an der "Zuflussfiktion" festzuhalten. Denn die "ausschüttungsgleichen" Erträge finden sich im Anteilpreis wieder. Abgeltungssteuer heißt: Ob Dividende, Ausschüttung, Zinsgutschrift oder eben ein Veräußerungsgewinn, alles wird mit 25 Prozent abgeltend versteuert - aber nur dann, wenn tatsächlich ein Zufluss erfolgt. Das Fortführen der Zuflussfiktion verschafft thesaurierenden Investmentfonds eine problematische Benachteiligung.

 

Mit der regelmäßigen Versteuerung "ausschüttungsgleicher" Erträge konnten die Anleger bisher gut leben. Künftig nicht mehr: Denn die Kombination von (unveränderter) jährlicher "Zuflussfiktion" und (neuer) Besteuerung von Veräußerungsgewinnen führt zu einer nachhaltigen Schlechterstellung. Millionen Anleger müssen, nur um ihre ausschüttungsgleichen Erträge überhaupt ordnungsgemäß versteuern zu können, den Weg der Veranlagung wählen. Das betrifft unter anderem alle, die in ausländische thesaurierende Fonds investiert haben, und alle, deren Erträge innerhalb der Sparerfreibeträge liegen beziehungsweise die über eine Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen.

 

Anlegern droht außerdem bei späterem Verkauf ihrer Fondsanteile eine Doppelbesteuerung; damit das nicht geschieht, müssen die Jahr für Jahr bereits gezahlten Steuern auf dann fällige Abgeltungssteuer angerechnet werden. Der Anleger wird gut beraten sein, entsprechende Abrechnungen und Belege über Jahre und Jahrzehnte vorzuhalten.

 

Es ist nicht übertrieben, wenn von einem Schlag gegen die Interessen von Sparern auf breiter Front gesprochen wird. Ausweichreaktionen sind zu erwarten - zum Beispiel werden Anleger vom ursprünglich gewünschten Produkt auf andere Anlagen ausweichen. Anlagezertifikate und Kapitallebensversicherungen bieten beispielsweise auch eine Ertragsthesaurierung, aber ohne "Zuflussfiktion". Wirtschaftlich gleiche Sachverhalte werden hier steuerlich ungleich behandelt - und das in einer Offensichtlichkeit, die durchaus auch verfassungsrechtlich bedenklich erscheint.

 

Angesichts der erheblichen und unbestrittenen Nachteile fragt man sich, warum der Gesetzgeber nicht die entsprechende Anpassung des Gesetzes vornimmt - was technisch ein leichtes Unterfangen wäre -, anstatt an dem Systemfehler festzuhalten.

 

Könnte die Aufgabe der Zuflussfiktion die fiskalische Bilanz der Abgeltungssteuer ins Wanken bringen? Kaum - denn erstens bleiben die thesaurierten Erträge nicht steuerfrei, sondern werden als Bestandteil eines späteren Veräußerungsgewinns besteuert. Es träte also lediglich eine zeitliche Verschiebung der Steuerzahlung ein. Zu dieser kommt es aber ohnehin - durch die zu erwartenden Ausweichreaktionen von Anlegern und Produktanbietern. Dagegen stehen aber, was offenbar übersehen wird, Mehreinnahmen durch die neu eingeführte generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.

 

Zu guter Letzt hat die Fortführung der derzeitigen Besteuerung thesaurierender Fonds negative Rückwirkungen auf die Ziele, die mit der geplanten Novellierung des Investmentgesetzes verfolgt werden. Diese sieht die Zulassung von Garantiefonds in Deutschland vor - ein überfälliger und begrüßenswerter Schritt. Garantiefonds sind eine wichtige Fondsklasse, die sich hoher und weiter wachsender Beliebtheit erfreut. Allerdings werden diese Fonds bislang nur im Ausland aufgelegt. Allein: Die rechtliche Möglichkeit ihrer Zulassung in Deutschland wird wenig bewirken.

 

Nicht nur bei der Besteuerung thesaurierender Fonds sind Verbesserungen bei der Abgeltungssteuer möglich. Die Besteuerung auch langfristiger Veräußerungsgewinne sollte für Altersvorsorgesparer zumindest abgemildert werden, und der für Anlagen bis Ende 2008 vorgesehene Vertrauensschutz sollte auch für bis dahin abgeschlossene Investment-Sparverträge gelten, die in den folgenden Jahren fortgeführt werden. An keiner Stelle allerdings wird die Logik der Abgeltungssteuer so evident verletzt wie bei thesaurierenden Investmentfonds. Der Gesetzgeber sollte die Zuflussfiktion streichen. Dies führt zur Gleichstellung aller Anlageprodukte, zur Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips und des Gleichbehandlungsgebots, zu einer erheblichen Gesetzesvereinfachung und zu Bürokratieabbau bei Anlegern, Banken und der Finanzverwaltung.

 

VON DR. WOLFGANG MANSFELD

 

Präsident des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Frankfurt am Main

Text: F.A.Z., 16.05.2007, Nr. 113 / Seite B2

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obx
Die verweisen immer nur, sollen lieber mal agieren....

Stimmt Chris :lol:

 

Jedenfalls war deren Auftreten während der Findungsphase zur Abgeltungssteuer mehr als schlecht. Von Lobbyisten oder Interessenvertretern hätte ich mehr erwartet! Die haben es nicht einmal geschafft die kleinste minimale Forderung durchzusetzen...

 

Einen Lobbyverband stell ich mir anders vor, genau gegenteilig von dem was der BVI geleistet hat.

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Stichling
Einen Lobbyverband stell ich mir anders vor, genau gegenteilig von dem was der BVI geleistet hat.

Auch keine Oppositionspartei hat sich gegen die Besteuerung der Kursgewinne aufgelehnt. Wenigsten von der FDP hätte ich mir scharfe Kritik gewünscht. Warum haben diese Schlafmützen nicht Ihre Chance genutzt und den Widerspruch zwischen der Einführung von staatlich reglemtierten Förderinstrumenten (bei denen ein erheblicher Teil der Förderung die Banken und Versicherungen mit Gebühren abgreifen) und der Einschränkung eigenverantwortlicher Vorsorge in die Öffentlichkeit getragen? Ich kappier's nicht.

 

Was wir gebraucht hätten, sind keine teuren Förderprogramme (letztendlich für die Finanzinstitute), sondern eine breite Aufklärung der Bevölkerung, beginnend in der Schule, wie man sich mit steuerfreien Kursgewinnen aus Aktien und Aktienfonds/ETFs bei minimalen Gebühren ein Vermögen aufbaut.

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