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Luxor

"ETF-Sparplan" bei Directa?

Empfohlene Beiträge

Luxor
· bearbeitet von Luxor

@boersifant: das stimmt allerdings!

@shorty: 1. es geht hier um directa!

2..tatsache es gibt etf im direkthandel bei flatex. der engländer sagt read the fu**ing preisliste (kurz: rtfp). was steht denn da drin? und was kommt denn als preisvorschlag im sekundenhandel im vergleich zum realtimkurs? da solltest du selber schauen.

 

und das wars jetzt mit flatex in diesem thread ansonsten beantrage ich löschung (is doch in ordnung Elvis77,oder? :P )

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shorty
· bearbeitet von shorty

ihr habt auch laufend eure tage glaub ich..einerseits heulen alle rum wenn man wegen jeder sch**** frage einen thread aufmacht und wenn man es anders löst is auch keiner zufrieden.wegen den paar post´s ......wie die kleinen mädchen --- bäh

 

aber danke für die antworten und in der suche findet sich nicht viel kritisches dazu

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Luxor
· bearbeitet von Luxor

@shorty:nein, wir heulen höchstens weil schon fl**ex threads gibt. dann grab die doch aus. du sollst ja keinen neuen aufmachen. wenn sich dann jemand zu fla**x äußern will dann is gut. hier geht es um directa.

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77

Stört mich nicht, wenn du hier nach Flatex fragst.

 

Ist halt nur so, das es eben schon behandelt wurde und da hier kaum einer bei Flatex ist, ist die Wahrscheinlichkeit eben gering, das sich jemand die Mühe macht nochmal das Kleingedruckte durchzugehen um dann doch wieder zum gleichem Ergebnis zu kommen.

 

Zumindest ich hab schon wieder die ganzen zahlreichen Details vergessen, warum Flatex nichts taugt.

 

Ist halt Förtsch wie er leibt und lebt. Was er dir vorne rum gibt, holt er sich hinten rum doppelt wieder.

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TheMightyGandalf

@Luxor:

 

Stimmt, die Gebühren sind bei dem 0,19% auf 18 EUR gecapped, zudem gibt es die EUR 5 Flatrate in Italien... also, eine echt günstige Gebührenstruktur... Jetzt mal Deine Erfahrungen abwarten, dann wird mein nächstes Depot wohl doch nicht bei Nordnet, sondern evtl. bei Directa eröffnet... Da bleiben die Preise auch nach 6 Mo im Keller, so dass meinem 5-8 ETFs pro Monat keine horrenden Ordergebühren entgegenstehen dürften, zumindest, wenn ich die alle 2 Monate im Wechsel kaufe...

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Luxor
Stört mich nicht, wenn du hier nach Flatex fragst.

 

Ist halt nur so, das es eben schon behandelt wurde und da hier kaum einer bei Flatex ist, ist die Wahrscheinlichkeit eben gering, das sich jemand die Mühe macht nochmal das Kleingedruckte durchzugehen um dann doch wieder zum gleichem Ergebnis zu kommen.

 

Zumindest ich hab schon wieder die ganzen zahlreichen Details vergessen, warum Flatex nichts taugt.

 

der beitrag von gerade ging an shorty.......

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Elvis77

Öhm...und? Meiner ging ja auch an ihn. :P

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Luxor

gut, gut.... weitermachen! :-"

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steinbooock

so eine sch.......

 

Ich sehe schon, dass endet wie bei comdirect und den ETF von Indexchange.

Ihr müsst auch auf alles kommen.

 

gruß steinbooock

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sparfux

Ihr seid Euch sicher, dass es bei Directa eine Steuerbescheinigung nach deutschem Recht gibt? m.E. darf nur ein in D ansässiger Broker eine deutsche Steuerbescheinigung ausstellen und Directa scheint in D keine Tochtergesellschaft (wie beispielsweise etrade Deutschland) sondern nur ein Callcenter zu haben. Ich würde da sehr genau hinschauen. Sieht für mich sehr nach dem Nordnet-Prinzip aus: ausländischer Broker mit deutschsprachigem Callcenter und deutscher Webseite.

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Luxor

hi,

 

war der direkthandel bei comdirect nich mit nem hohen spread verbunden?

bei directa handelt man an der börse und nicht über emitenten.

 

das helpdeskt sagt, die steuerbescheinigungen würden von deutschen finanzämtern akzeptiert und es hätten sich noch keine Kunden beschwert. wie sehen denn die Probleme bei Nordnet aus? Ich teste die sache mal aus. ende der woche gibts ergebnisse.

 

Gruß

 

Luxor

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sparfux
das helpdeskt sagt, die steuerbescheinigungen würden von deutschen finanzämtern akzeptiert und es hätten sich noch keine Kunden beschwert. wie sehen denn die Probleme bei Nordnet aus? Ich teste die sache mal aus. ende der woche gibts ergebnisse.

Wird eine Steuerbescheinigung nach deutschem Recht erstellt???

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Luxor
· bearbeitet von Luxor

@sparfux: directa AGB Artikel 17:

17. Besteuerung

Sofern und soweit Directa hierzu gesetzlich verpflichtet ist, behält Directa Abgaben auf Divi-

denden, Zinsen und Kapitalerträge ein, die laut den geltenden Steuergesetzen anfallen. Dem

Kunden wird in diesen Fällen daher nur der ihm zustehende Nettobetrag gutgeschrieben.

Zu diesem Zweck ist Directa berechtigt, die Abgabenlast zunächst zu schätzen und in dieser

vorläufigen Höhe einzubehalten und später endgültig abzurechnen, oder vorübergehend den

Bruttobetrag gutzuschreiben und dem Kunden die Steuerabgaben später zu belasten.

Um dem Kunden die Steuerberechnungen zu erleichtern, die er selbst vornehmen muss oder

möchte, hält Directa alle Kundengeschäfte des laufenden Kalenderjahres sowie jene des Vor-

jahres im Detail fest und hält sie normalerweise für den jeweiligen Kunden zur Abfrage über

die Internet-Website der Directa zur Abfrage bereit.

Bei der DAB (einem deutschen Haus) steht übrigens auch nicht explizit in den AGB, dass sie dem Kunden eine "Steuerbescheinigung nach deutschem Recht" ausstellen. Bei der DAB steht drinnen:

(2) Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht

Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Bank dem Kunden über

den Erlös eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienen-

den Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht.

 

Ich glaub bei der DAB steht noch mehr drinnen, aber nichts von einer "Steuerbescheinigung nach deutschem Recht"

 

Gruß

 

Luxor

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Elvis77
@sparfux: directa AGB Artikel 17:

Bei der DAB (einem deutschen Haus) steht übrigens auch nicht explizit in den AGB, dass sie dem Kunden eine "Steuerbescheinigung nach deutschem Recht" ausstellen. Bei der DAB steht drinnen:

 

Ich glaub bei der DAB steht noch mehr drinnen, aber nichts von einer "Steuerbescheinigung nach deutschem Recht"

 

Gruß

 

Luxor

 

Ich glaube das muss auch nicht in den AGBs deutscher Banken stehen, weil es der deutsche Gesetzgeber den Banken ohnehin vorschreibt, das sie das tun müssen.

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Luxor

die AGB bei directa sagen jedenfalls, dass steurliche Daten zur Verfügung gestellt werden:

Um dem Kunden die Steuerberechnungen zu erleichtern, die er selbst vornehmen muss oder

möchte, hält Directa alle Kundengeschäfte des laufenden Kalenderjahres sowie jene des Vor-

jahres im Detail fest und hält sie normalerweise für den jeweiligen Kunden zur Abfrage über

die Internet-Website der Directa zur Abfrage bereit.

Das ist doch maßgeblich oder?

 

Gruß

 

Luxor

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Akaman
Das ist doch maßgeblich oder?

 

Ja.

 

Aber in einer Steuerbescheinigung nach deutschem Recht steht mehr drin als "alle Kundengeschäfte des laufenden Kalenderjahres sowie jene des Vorjahres im Detail."

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Luxor

Die Aussage des Helpdesk ist, dass die Unterlagen von deutschen Finanzämtern akzeptiert werden. Es muss also Dokumente geben, die die Forderungen erfüllen. Und seien es Dokumente, die vom Staat oktroiert sind. Ich lass mich überraschen, wozu die EU-Gesetzgebung fähig ist. Zu irgendwas muss das Ganze ja nützlich sein. Sie dürfen ihre Dienstleistungen in Deutschland erbringen. Das sieht auch die BaFin so. Dividendenzahlungen werden auch ausgewiesen. Das steht in den Wertpapierbedingungen. Vielleicht verkaufen sie mir Betonschuhe und gehen mit mir im Lago Maggiore baden. Oh mein Gott.

 

Gruß

 

Luxor

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Elvis77
Vielleicht verkaufen sie mir Betonschuhe und gehen mit mir im Lago Maggiore baden. Oh mein Gott.

 

Ich finde es ist in unser aller Interesse, wenn du es ausprobierst und uns berichtest. :)

 

Im Zweifel sende uns als letzte Amtshandlung vom Lago Maggiore noch schnell eine Flaschenpost über die zur Kenntnis gelangten steuerlichen Details. B)

 

Sorry...aber einer von uns muss nunmal den Anfang machen um unser aller Rendite willen. :thumbsup:

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Luxor
Ich finde es ist in unser aller Interesse, wenn du es ausprobierst und uns berichtest. :)

 

Im Zweifel sende uns als letzte Amtshandlung vom Lago Maggiore noch schnell eine Flaschenpost über die zur Kenntnis gelangten steuerlichen Details. B)

 

Sorry...aber einer von uns muss nunmal den Anfang machen um unser aller Rendite willen. :thumbsup:

 

endlich mal progressive leute hier.

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sparfux

Ich versuche mich mal als Wahrsager: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das genau das gleiche wie bei Nordnet. Da bekommt man auch eine Aufstellung, aber Steuer- und Jahresbescheinigung nach deutschem Recht bekommt man nicht. Ich bin immer verwundert, dass ich als einziger damit ein Problem habe.

 

Erklärt denn sonst kein Nordnet oder Directa -User seine/ihre Kapitalerträge???

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Luxor

hi,

 

das wichtigste ist doch, dass du gegenüber dem finanzamt deine besteuerungsgrundlage erklären kannst, oder wie man das nennt. ist es denn für nordnet-nutzer vollkommen unmöglich sich dem finanzamt zu erklären? Akzeptiert das fa denn nicht auch die formulare die nordnet zur verfügung stellt, auch wenn diese nicht diese nicht einer jahressteuerbescheinigung entsprechen? das kann ich mir nicht vorstellen. banken/broker die in deutschland ihre dienste anbieten sind ja schließlich auch zugelassen ("Nach § 53b Abs. 1 KWG können Kreditinstitute im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit in Deutschland ohne lokale Präsenz grenzüberschreitend tätig werden. Die Beaufsichtigung erfolgt ausschließlich durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes.") Das stammt von der bafin seite und trifft sowohl auf directa, als auch auf nordnet zu. sie könnten und würden ja kaum operieren wenn man sich als deutscher kunde da der steuerunehrlichkeit schuldig machte. man muss seine erträge eben ohne die jahressteuerbescheinigung mit den dokumenten der institute erklären. und wenn man die erträge verschweigt, macht man sich strafbar. ist doch logisch. was bei nordnet natürlich mal in der diskussion war ist, dass sie keine abgeltungssteuer abführen wollen, weil sie eine schwedische bank sind. das muss der kunde selbst machen. das verwunderliche ist natürlich, dass man dadurch im extremfall 18 monate (verkauf im januar, steuererklärung auf den letzten drücker + bearbeitungszeit) mit dem abzuführenden geld handeln könnte. das wäre natürlich ein schlupfloch. das wird aber aber auch abgestellt. da bin ich sicher. ich kenne die diskussion nicht absolut, aber so in etwa stellt sich das dar.

 

n8

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sparfux

Theoretisch alles richtig, was Du schreibst, aber wenn Du eine offizielle Jahresbescheinigung hast, übernimmst Du die Werte einfach in Deine Steuererklärung. Mit einem halbwegs guten Steuerprogramm ein Klacks.

 

Hast Du das schon mal ohne eine Jahres(steuer)bescheinigung gemacht? Wie gesagt, theoretisch kein Problem und nichts illegales, praktisch ...

 

Wenn mir jemand erklären kann, wie das geht, wäre ich sehr sehr dankbar. Wie schon in einem anderen Thread geschrieben, "theoretisch" weiss ich, wie das geht, praktisch habe ich es mit vertetbarem Aufwand nicht geschafft, eine korrekte Steuererklärung zu machen.

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fancY
das verwunderliche ist natürlich, dass man dadurch im extremfall 18 monate (verkauf im januar, steuererklärung auf den letzten drücker + bearbeitungszeit) mit dem abzuführenden geld handeln könnte. das wäre natürlich ein schlupfloch. das wird aber aber auch abgestellt. da bin ich sicher.

Ob das ein Schlupfloch ist! Wenn es um relevante Beträge geht, verschickt das Finanzamt auch gerne einen Vorauszahlungsbescheid für die nächsten Jahre. Dann darfst du die Steuer Quartalsweise im voraus abdrücken. (Mit relevanten Beträge meine ich Steuernachzahlungen über 1000 EUR.)

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TheMightyGandalf

Schaut mal, was die FAZ schreibt:

 

Jahresbescheinigung der Bank

 

Erstmals für das Jahr 2004 haben Sie von Ihrem inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitut (etwa der Fondsgesellschaft) eine solche Bescheinigung erhalten. Darauf listet das Kreditinstitut alle Ihre Kapitaleinkünfte nach Zinsen und Dividenden getrennt auf. Bei Wertpapierverkäufen und Termingeschäften wird dagegen jede einzelne Transaktion, mit Anschaffungskosten und Verkaufserlös getrennt aufgeführt. Wertpapiergeschäfte außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist werden nicht aufgelistet.

 

Die Bankbescheinigung ist ähnlich wie die Steuerformulare KAP, AUS und SO aufgebaut. Als Ausfüllhilfe nennt sie das Steuerformular und die genaue Zeile, in die Sie die aufgeführten Daten übertragen müssen.

 

Achtung! Trauen Sie den Angaben der zusammenfassenden Jahresbescheinigung keinesfalls. Im siebten Teil dieser FAZ.NET-Serie zeige ich Ihnen detailliert, welche Fehler darin enthalten sein können. Kontrollieren Sie die Angaben stets mit den anderen Bankunterlagen (Kauf- und Verkaufsbelege, Steuerbescheinigung).

 

Link: FAZ

 

Dort und in Teil 7 sind nähere Hinweise aufgeführt... dem entnehme ich, dass auch die deutschen Banken das noch nicht perfekt machen und man mit dieser Anleitung und allen Belegen durchaus in der Lage sein müsste, das selber korrekt hinzubekommen... Ob ich damit auch baden gehen würde, weiss ich natürlich nicht und sparfux könnte recht behalten... ich hoffe aber, das es geht und vielleicht hilft dir, sparfux, ja der Link ein wenig weiter...

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Luxor
· bearbeitet von Luxor

hi,

 

@fancY: so hab ich das auch gelesen. is ja klar, dass sie sich da was einfallen lassen. wenns um steuereintreiebn geht ist unbürokratisches handeln angesetzt. 1000 hab ich aber nicht ganz. da kann ich vielleicht noch 1,28 Zinsen einstreichen.....

@sparfux: das wird schon irgendwie gehen.... ich schieb das auf, bis es soweit ist.

 

ich hoffe, dass die daten von directa eher mit dem deutschen steuerrecht harmonieren. italien ist euro-land. schweden (nordnet) nicht.. vielleicht ist es aber wirklich nur ne hoffnung.

 

Gruß

 

Luxor

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