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ramrod

Neues Opfer der DVAG?

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ramrod
1.Was heißt ca? als Angestellter bekommt man doch immer gleich viel oder bist du Freiberufler?

2.Was man netto verdient ist uninteressant, wichtig ist wieviel am Monatsende übrigbleibt.

 

1. Ja, ich bekomme immer gleich viel, incl. bezahlter Direktversicherung liege ich bei 1.999.

2. Gibt es einen Richtwert, wieviel man von seinem Gehalt ca. in Zukunftsabsicherung einbringen sollte?

Was meinst mit übrig bleiben? Nach allen Lebensunterhaltskosten und Firlefanz? :-)

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SumSum

Pauschale Werte gibt es imo nicht. Kommt auf Dich selbst an.

 

HIER EINE GANZ GROBE RICHTSCHNUR. So mache ich das jedenfalls der Sache nach...

 

Stufe 1: Bedarf ermitteln

Ganz grob: nimm eine Summe, mit dem Du heute als Rente zufrieden wärst. Wegen der Inflation multipliziere diesen Wert ca. x 2 - 2,5 (bei einer angenommen Inflationsrate kommt das grob hin).

Beispiel: Dir reichen heute 12.000 Euro im Jahr. Wegen der Inflation brauchst Du später 12.000 * 2,5 = 30.000 Euro, um die gleiche Kaufkraft zu haben.

> Vor Steuern etc. wohlgemerkt. Die zukünftige Steuergesetzgebung kennt kein Schwein....

 

Damit hast Du schon einmal einen Zielwert.

 

 

Schritt 2: Vorhandene Ansprüche abziehen und Lücke berechnen

Im 2. Schritt würde ich mal die bereits vorhanden / bzw. garantierten Ansprüche von der Summe abziehen sowie Werte, die Du in Zukunft noch realistisch erwarten kannst.

 

Angenommen, Dein GKV Anspruch liegt heute bei 2400 Euro (pro Jahr) und Du erwartest bedingt durchh die Einzahlungen noch weitere 3.600 pro Jahr. Die Direktversicherung garantiert 1.200 Euro im Jahr. Dann lautet Deine Rechnung:

 

30.000 - 2.400 - 3.600 - 1.200 = 22.800 / Jahr. Das ist der Wert, der fehlt ("Die Lücke").

 

 

Schritt 3: Anlagebedarf ermitteln

Du kannst wohl davon ausgehen, dass Du aus einer Kapitalanlage mit Kapitalverzeher pro 10.000 Euro eine Rente von 60 im Monat ziehen kannst. Das sind pro Jahr 60 * 12 = 720 Euro Der sog. jährliche Rentenfaktor ist damit 720/10.000 = 0,072.

 

Um nun auf den erfoderlichen Betrag zu kommen, rechnest Du: 22.800/0,072 = 316.666 Euro.

> Kontrolle: 316.666 * 0,072 = 22.799

 

Folge: Du müsstest also 366.666 Euro ansparen, um insgesamt auf den Wert von 30.000 Euro / Jahr zu kommen.

 

 

Schritt 4: Anlagen auswählen und anfangen

In der dritten Stufe schaust Du nun, wie Du da hinkommst. Dannach suchst Du Dir entsprechend Deiner Risikoneigung, der Anlagedauer etc. die passenden Anlagen raus. Und einfach anfangen, ganz wichtig....da scheitern (traurigerweise) nicht wenige dran

 

 

 

Ich denke, aus der obigen Darstellung wird auch eine andere Sache ganz deutlich klar. Eine solche Rechnung über einen so langen Zeitraum enthält zwangsläufig soviele Unbekannte, dass man dies nicht wirklich berechnen kann. Da hilft nur: einmal jährlich kontrollieren und nachhalten, ob die Sache "richtig", d. h. innerhalb der gesetzten Parameter läuft. xls hilft hier durchaus weiter

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@ndy
1. Ja, ich bekomme immer gleich viel, incl. bezahlter Direktversicherung liege ich bei 1.999.

2. Gibt es einen Richtwert, wieviel man von seinem Gehalt ca. in Zukunftsabsicherung einbringen sollte?

Was meinst mit übrig bleiben? Nach allen Lebensunterhaltskosten und Firlefanz? :-)

 

genau das ist wichtig, es gibt genug Leute mit einem ziemlich hohem Einkommen, die nicht als Schulden haben,

wichtig ist wieviel das DIR im Monat übrigbleibt nach Abzug aller Fixkosten.

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ausrufezeichen
Hi,

 

also der Verzicht der konkreten Verweisung ist für mich auch wichtig!

Also, zu mir: Bin ebenfalls Informatiker, 26J, ledig und hab ca 2000 netto

 

 

1. Wenn dir die konkrete Verweisung wichtig ist kann du deine BU bei der A+M kündigen. Die hat verzichtet nämlich "nur" auf die abstrakte Verweisung. Auf die konkrete Verweisung verzichten nur ganz ganz wenige Unternehmen.

Wie gesagt, am besten zu nem Makler gehen, deine Wünsche äußern und dich beraten lassen.

 

2. Du verdienst heute 2000 netto und schließt eine BU Rente von 1000 ab. Wenn du morgen BU wirst, reichen dir dann 1000 zum Leben? Wenn ja, ok. Wenn nein, musst du deine BU Rente erhöhen.

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ramrod

Die grobe Aufstellung von dir find ich schon mal sehr hilfreich, vielen Dank dafür SumSum.

 

genau das ist wichtig, es gibt genug Leute mit einem ziemlich hohem Einkommen, die nicht als Schulden haben,

wichtig ist wieviel das DIR im Monat übrigbleibt nach Abzug aller Fixkosten.

Das mit der konkreten Verweisung muss ich mir nochmals genauer überlegen.

 

Hmm, was mir übrig bleibt, gute Frage. Ich schätze mal um die 1000, Schulden hab ich keine.

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@ndy
Die grobe Aufstellung von dir find ich schon mal sehr hilfreich, vielen Dank dafür SumSum.

Das mit der konkreten Verweisung muss ich mir nochmals genauer überlegen.

 

Hmm, was mir übrig bleibt, gute Frage. Ich schätze mal um die 1000, Schulden hab ich keine.

 

Und wieviel davon legst du an?

die Hälfte wäre bei deinem Einkommen durchaus angemessen.

 

Bedenke:Du selber solltest dir am Meisten Wert sein.

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fennichfuxer

hi,

 

rentenbeginn mit 85 ist ein trick, um die gezillmerten provisionen hoch zu schrauben. natürlich wirst du eher in die auszahlungsphase kommen. ein durch und durch widerwärtiges produkt. wie beinahe alle rv.

 

grüssle ff

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geheimflo

Hi, bin grad so am mitlesen, kurze Frage: Kann mir einer den Sinn des Verzichts

auf die konkrete Verweisung erklären?

 

Bedeutet doch, dass ich eigentlich in ähnlicher Stellung mit ähnlichem Einkommen

(natürlich anderer Beruf) arbeite und trotzdem noch berufsunfähig bin, oder?

 

Bin mir nicht sicher, ob man das wirklich braucht, ganz im Gegensatz zur abstrakten Verweisung!

 

Gruß,

Flo

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SumSum
· bearbeitet von SumSum
. Wenn dir die konkrete Verweisung wichtig ist kann du deine BU bei der A+M kündigen. Die hat verzichtet nämlich "nur" auf die abstrakte Verweisung

> Was ja dann bedeutet, dass Sie eine KONKRETE Verweisung verwenden. Ist so.

> Die A+M ist als BU Versicherer in Ordnung. Hat er Dir nichts schlechtes verkauft.

 

 

So,

ich versuch das mal einfach grob zu erklären.

 

Der ArbN wird BU, d. h., in der Regel sehen die Bedingungen 50%, die er "in seinem Beruf" und für eine bestimmte Dauer (Marktstandard 6 Monate) vor. Damit liegt bedingungsgemäß schon einmal eine BU vor. Grds. entsteht damit eine Leistungspflicht.

 

Nun allerdings kann der VR prüfen, ob er wegen der sog. Verweisungsklausel doch nicht leisten muss. Im Grundsatz kann man hier zwischen 3 Klausen unterscheiden.

 

Abstrakte Verweisung

Vorab: Die ist Käse. Landet oft vor Gericht. Kundenunfreundlich. Bedeutet: der VR kann bereits dann die Leistung verweigern, wenn der VR dem Versicherten darlegen kann, dass dieser in einem anderen Beruf arbeiten könnte (!). "Gag": hier kommt es nicht auf die Arbeitsmarktsituation an, d. h. es ist egal, ob der Versicherte tatsächlich einen Job findet oder nicht. Wie gesagt, entscheidend ist hier das Wort "könnte".

> (Echter) Fall: Verweisung eines Masseurs auf den Beruf eines Bademeisters....

 

Konkrete Verweisung

Deutlich kundenfreundlicher. Ist heute Marktstandard. Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung kann der VR hier nur dann die Leistung ablehnen, wenn der Betroffene tatsächlich arbeitet. In der Regel sehen die Bedingungen zudem vor, dass der ausgeübte Beruf wirtschaftlich und sozial dem Beruf entsprechen muss, in dem BU eingetreten ist. !Da diese Klausel Standard ist, finden sich hier durchaus "kleine" Unterschiede in den Bedingungen, die Folgen haben können -> also "durchlesen".

> BGH sagt zur wirtschafltichen Vergelichbarkeit: ca. 20% Einkommensverlust ist hinzunehmen

 

Durchaus anzutreffen ist in Verbindung mit der konkreten Verweisung die sog. "Umorganisation des Arbeitsplatzes". Dumm und vereinfacht gesagt eröffnet diese Klausel dem VR die Möglichkeit, den Betroffenen wieder auf den Beruf "zurückzuverweisen", in dem er eigentlich BU wurde.

> Diese Klausel würde ich mit Vorsicht genießen...vor allem in Verbindung mit dem Wort "könnte"

 

Kompletter Verweisungsverzicht

Bedeutet zunächst, dass keine Verweisung geprüft wird. D. h., der ArbN erhält BU Leistungen und kann zugleich in einem anderen Beruf arbeiten. Diese Fälle sind durchaus nicht selten. Als typischer Fall kann hier (sic est !) ein Friseur genannt werden: der kann wegen einer Kontaktallergie (Färbemittel) nicht mehr als Friseur arbeiten. Daher wird er als Friseur BU. Nun arbeitet er woanders, z. B. bei einer Modezeitung. Dort spielt diese Allergie keine Rolle....

 

 

Übrigens- WICHTIG

In diesem Zusammenhang IMMER auch die sog. "Nachprüfungsklausel" beachten ! (i. d. R so in § 9 BUZ).

> Jeder VR behält sich das Recht vor, das Vorliegen der BU noch einmal nachzuprüfen. In diesem Zusammenhang erfolgt in der Regel noch eine zweite "Verweisungsprüfung" !

> Ich kann mich an eine Bedingung erinnern, die hatte in der sog. Erstprüfung eine konkrete Verweisung, in der Nachprüfung aber eine abstrakte Verweisung.

Konsequenz kann z. B. sein: die ersten 2 Jahre gibt es BU. Dann kommt die Nachprüfung. Hier nun stellt der VR fest, dass der Betroffene ja anderweitug arbeiten könnte. Folge: nach 2 Jahren keine Leistung mehr.

 

 

Quintessenz: abstrakte Verweisung meiden, konkrete Verweisung ist OK, der komplette Verzicht hat durchaus Vorteile gegenüber einer konkreten Verweisung. Allerdings ist der nicht so groß wie der Unterschied abstrakt <-> konkret.

Da sich sehr lange an einen VR gebunden wird und es ev. später wegen der Gesundheitsprüfung anderweitig keine Police mehr gibt, ist imo die die Qualität der Bedingungen entscheidend. Hier nun hat z. B. der komplette Verweisungsverzicht gewisse Vorteile. Bei einer konkreten Verweisung kann sich die Rspr. ändern, bei einem Verzicht nicht - weil ja nichts "verwiesen" wird. Der ist insofern rechtssicherer.

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@ndy
hi,

 

rentenbeginn mit 85 ist ein trick, um die gezillmerten provisionen hoch zu schrauben. natürlich wirst du eher in die auszahlungsphase kommen. ein durch und durch widerwärtiges produkt. wie beinahe alle rv.

 

grüssle ff

 

Der Meinung schließe ich mich voll und ganz an!

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ausrufezeichen

Wobei es eben nur wenige Unternehmen gibt die komplett auf die Verweisung verzichten.

Und der Sinn einer BU ist auch nicht "doppelt" zu kassieren. D.h. Wenn ich als Frisör BU werde und dann bei einer Modezeitung arbeite ist doch super.

Dieser komplette Verweisungskram kann schnell nach hinten losgehen für die Unternehmen.

 

Ein Arbeitnehmer im Büro mit günstiger BU Versicherung (weil meist 1 oder 2 eingestuft) bekommt - Lebensalter bedingt - die ersten Rückenprobleme. Daraufhin wechselt er in einen Beruf mit körperlich hoher Beanspruchung und wird nach einem Jahr BU. Er erhält daraufhin seine Versicherungsleistung und könnte wieder im Büro anfangen. Verdient somit doppelt. Bei einer konkreten Verweisung wäre das Versicherungsunternehmen von der Leistung befreit. Falls diesen "Trick" viele anwenden könnten manche Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten kommen und dank §172 die Preise erhöhen. Der Mannheimer ist sowas schon passiert.

 

Ich glaube nicht das dies im Sinne des Erfinders ist ;-)

 

Deswegen ist für mich persönlich der Verzicht auf abstrakte Verweisung (auch bei der Nachprüfung) und der Verzicht auf §41 sowie §172 wichtig.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

In dem Zusammenhang sei auf die durchaus verwendete "Berufswechsel Klausel" hingewiesen....

> Bei einigen VR wird auch ein Berufswechsel innerhalb der letzten 12 / 24 Monate vor Eintritt der BU berücksichtigt. Um genau das zu verhindern.

> Dieser "Schuß" kann aber für den VN auch nach hinten losgehen. Wenn der nämlich z. B. den Beruf wechselt (Innendienst ind Außendienst) und dort einen Unfall hat, der zur BU führt. Hier will der ja gerade nicht die BU "herbeiführen".

 

Ich kann nur nochmal sagen (gebetsmühlenartig): schaut Euch die Bedingungen wirklich sehr genau an und gleicht diese mit Eurer aktuellen und -soweit vorhersehbar- zukünftigen Lebensituation ab.

Bei dieser Versicherung gibt es imo keine "pauschale Lösung". Daher halte ich auch nichts von den Stiftung Warentest Vergleichen. Weil genau das nicht berücksichtigt wird (werden kann)

 

 

Ein guter Versicherer hat diesen Kram nicht in den Bedingungen. Dadurch steigt logischerweise das Leistungsrisiko. Das macht sich am Ende halt irgendwie in der Prämie bemerkbar. Daher: die billigste BU ist meistens nicht die Beste - zumal es am Ende (s. o.) auch auf die indiviuelle Situation ankommt.

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ramrod

Eure Antworten sind echt alle Gold wert. Ich prüfe derzeit zusammen mit einem Kumpel, welcher in ähnlichem Beruf ist und auch fast die gleichen Verträge abgeschlossen hat, alle Unterlagen. Wir werden uns nächste Woche mit dem "Berater" zusammensetzen und das alles klären!

 

Sollte ich noch Fragen haben bin ich hier ja sehr gut aufgehoben :thumbsup:

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Reigning Lorelai

www.capital.de/finanzen unter Tools schauen.

 

Gruß

 

W.Hynes

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ausrufezeichen

@ramrod: Da wir ja beide den gleichen Beruf haben und ähnlich alt sind würde ich mir vorab schonmal folgende Unternehmen anschauen: Pax(Nürnberger), Alte Leipziger, Stuttgarter. Ich habe mich für die PAX (Risiko Lebensversicherung 5000 + BUZ) entschieden (aber nur in Verbindung mit der Individualvereinbarung (www.individualvereinbarung.de). Ich zahle atm für 1200 BU Rente 450 / Jahr.

 

Für meine Freundin haben wir übrigens die Dialog gewählt, weil diese u.a. Vorteile bei Elternzeit hat.

Wie meine Vorredner schon sagten, unabhängig beraten lassen. Dabei sollte der Berater auf deine Situation eingehen (was arbeitest du atm, wie sehen dein Zukunftspläne aus ...) und dir dann Versicherungen vorschlagen und begründen.

 

Dann kannst du sicherlich nichts falsch machen und hoffen das du trotz guter Absicherung nie BU wirst =)

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ramrod
· bearbeitet von ramrod

Hallo,

 

Übrigens- WICHTIG

In diesem Zusammenhang IMMER auch die sog. "Nachprüfungsklausel" beachten ! (i. d. R so in § 9 BUZ).

> Jeder VR behält sich das Recht vor, das Vorliegen der BU noch einmal nachzuprüfen. In diesem Zusammenhang erfolgt in der Regel noch eine zweite "Verweisungsprüfung" !

> Ich kann mich an eine Bedingung erinnern, die hatte in der sog. Erstprüfung eine konkrete Verweisung, in der Nachprüfung aber eine abstrakte Verweisung.

Konsequenz kann z. B. sein: die ersten 2 Jahre gibt es BU. Dann kommt die Nachprüfung. Hier nun stellt der VR fest, dass der Betroffene ja anderweitug arbeiten könnte. Folge: nach 2 Jahren keine Leistung mehr.

Quintessenz: abstrakte Verweisung meiden, konkrete Verweisung ist OK, der komplette Verzicht hat durchaus Vorteile gegenüber einer konkreten Verweisung. Allerdings ist der nicht so groß wie der Unterschied abstrakt <-> konkret.

Da sich sehr lange an einen VR gebunden wird und es ev. später wegen der Gesundheitsprüfung anderweitig keine Police mehr gibt, ist imo die die Qualität der Bedingungen entscheidend. Hier nun hat z. B. der komplette Verweisungsverzicht gewisse Vorteile. Bei einer konkreten Verweisung kann sich die Rspr. ändern, bei einem Verzicht nicht - weil ja nichts "verwiesen" wird. Der ist insofern rechtssicherer.

 

 

ich prüfe derzeit die BU.

Nun hab ich in §18 folgenden Wortlaut:

Was gilt für die Nachprüfung der BU?

"Wir sind berechtigt, das Fortbestehen der BU nachzuprüfen; dies gilt nicht bei einem zeitlich begrenzten Anerkenntnis nach §15. Dabei können wir insbesondere erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von §1 Abs 4a) ausübt bzw. falls §1 Abs 5b) maßgebend ist - eine Tätigkeit im Sinne von §1 Abs 5b) ausüben kann, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. Die Mitwirkungspflichten des §14 Abs 2 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die über die Befragung der versicherten Person hinaus entstehenden Kosten von uns zu tragen sind."

 

Was ist dies nun?

 

 

@ausrufezeichen:

Danke, das ist schonmal gut zu wissen ;-)

Werde mich bei deinen genannten mal umsehen

Grüße

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ausrufezeichen
Hallo,

ich prüfe derzeit die BU.

Nun hab ich in §18 folgenden Wortlaut:

Was gilt für die Nachprüfung der BU?

"Wir sind berechtigt, das Fortbestehen der BU nachzuprüfen; dies gilt nicht bei einem zeitlich begrenzten Anerkenntnis nach §15. Dabei können wir insbesondere erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von §1 Abs 4a) ausübt bzw. falls §1 Abs 5b) maßgebend ist - eine Tätigkeit im Sinne von §1 Abs 5b) ausüben kann, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. Die Mitwirkungspflichten des §14 Abs 2 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die über die Befragung der versicherten Person hinaus entstehenden Kosten von uns zu tragen sind."

 

Was ist dies nun?

@ausrufezeichen:

Danke, das ist schonmal gut zu wissen ;-)

Werde mich bei deinen genannten mal umsehen

Grüße

 

Um eine Aussage treffen zu können solltest du am besten die kompletten Bedingungen als PDF anhängen oder wenigstens die Artikel zitieren, auf welche verwiesen wird.

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ramrod

Anbei alle Paragraphen :-"

Paragraphen.zip

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Eisdrache

Ich würde Dir empfehlen die gesamten Versicherungen durch einen Makler checken zu lassen. Der steht nämlich in der Haftung falls er Mist macht.

 

Speziell für die BU hier einen Link zu dem test von Öko test. Da wurde rein nach den Bedingungen gewertet.

http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgs.cgi?suc...t&doc=64997

 

Man sollte sich auch mal den Kundenkreis der AuM anschauen. Dann wird einem auch klar, warum dort immer weniger geklagt wird als bei anderen Gesellschaften. Dann beachte man die Stornoquote. Wo nichts lange läuft, muss nichts gezahlt werden.

 

Bei einem User habe ich gelesen, Übergewicht und Raucher, aber keine Zuschläge. Klar, die AuM bezahlt eine Rente von angenommen 1500 mtl. 30 Jahre lang gerne. Das sind 540 000 . Die Probleme kommen erst wenn die Anträge auf BU kommen.

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ausrufezeichen
· bearbeitet von ausrufezeichen
Hallo,

ich prüfe derzeit die BU.

Nun hab ich in §18 folgenden Wortlaut:

Was gilt für die Nachprüfung der BU?

"Wir sind berechtigt, das Fortbestehen der BU nachzuprüfen; dies gilt nicht bei einem zeitlich begrenzten Anerkenntnis nach §15. Dabei können wir insbesondere erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von §1 Abs 4a) ausübt bzw. falls §1 Abs 5b) maßgebend ist - eine Tätigkeit im Sinne von §1 Abs 5b) ausüben kann, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. Die Mitwirkungspflichten des §14 Abs 2 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die über die Befragung der versicherten Person hinaus entstehenden Kosten von uns zu tragen sind."

 

Was ist dies nun?

@ausrufezeichen:

Danke, das ist schonmal gut zu wissen ;-)

Werde mich bei deinen genannten mal umsehen

Grüße

 

Also optimal sind diese Bedingungen nicht. §1 Abs 4a) bedeutet die ganz normale konkrete Verweisung und ist auch völlig in Ordnung. Allerdings ist §1 Abs 5b) kundenunfreundlich. Sobald du 12 Monate lang aus dem Berufsleben ausgeschieden bist ( z.B. Arbeitslosigkeit, ?Hausmann? << wird das als Beruf angesehen?), wird nicht dein zuletzt ausgeübter Beruf, sondern deine Ausbildung und Erfahrung herangezogen.

 

Beispiel: Du schließt deine BU als kaufmännischer Angestellter kostengünstig ab. Findest keinen Job und gehst aufn Bau. Arbeitest dort bis 50 Jahren. Wirst arbeitslos weil zu alt. Dann beantragst du aufgrund der Folgeschäden (Bandscheibe o.ä.) BU. Die Versicherung sagt: > 12 Monate Arbeitslos. Bauarbeiter zählt nicht, sondern die Ausbildung als kaufmännischer Angestellter. Dort können Sie noch arbeiten und erhalten also keine BU. Das gemeine ist weiterhin, dass du nicht konkret als kaufmännsicher Angestellter arbeiten musst, sondern das du die Tätigkeit ausüben könntest!

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SumSum

Ich sag nur zum Beispiel § 4) B)

man beachte die (juristisch dehnbaren) Begriffe "könnte", "angemessen".....

> Die BU ist im VVG nicht wirklich geregelt. M. a. W. hier kommt in Bezug auf die Auslegung i. E. nur auf die Rechtsprechung an. Da sind solche Begriffe nicht wirklich "hilfeich".

 

§ 5b) kommt auch nicht so selten vor....

> Grund: eine BU verläuft nicht selten "schleichend" (Beispiel "Rückenleiden" oder noch besser Psycho-Erkrankungen ["Burn Out"] so was ähnliches). Hat der VN zuvor den Job an den Nagel gehängt "weil er nicht mehr konnte" und ist das mehr als 12 Monate her, dann abstrakte Verweisung !

 

Also mein Fall sind die nicht...

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Stoxx

Welche Versicherer bieten denn gute BU-Policen an? ich habe eine beim Volkswohl Bund. Diese wurde auch in der Finanztest empfohlen und auch im Internet konnte ich überwiegend pos. Resonanz finden. Weitere gute BU-Versicherer?

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Eisdrache
Welche Versicherer bieten denn gute BU-Policen an? ich habe eine beim Volkswohl Bund. Diese wurde auch in der Finanztest empfohlen und auch im Internet konnte ich überwiegend pos. Resonanz finden. Weitere gute BU-Versicherer?

Volkswohlbund ist auch sehr gut von den Bedingungen her. Im Öko Test soviel ich in Erinnerung habe auf Platz 2 nach der Alten Leipziger.

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Starship

 

Hier ist doch ein Test der BU der AM drin und auch für sehr gut befunden. Klärt mich mal auf. Sind diese Tests alle sinnlos oder wisst ihr das alles besser ? Hab nämlich selbst ne BU bei der AM.

 

Gruß

 

Starship

 

Meine Webseite

 

Hoffe der link geht jetzt.

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ausrufezeichen

Die Bedingungen der AM sind nicht schlecht, sofern du eine Selbstständige BU hast und keinen Koppelvertrag mit einer Kapital/Renten Versicherung.

Aber es gibt sicherlich bessere. Jedenfalls sollte das jeder auf seine Persönliche Situation mit einem Fachmann abstimmen.

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