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zocker

Die unsägliche "SWAP-Frage" - das letzte Wort

Empfohlene Beiträge

Gnorf

Lt. einem Bericht in der heutigen FTD hat sich die große Koalition auf die Details der Besteuerung von Investmentfonds geeinigt.

 

Die gute Nachricht vorweg, bei Aktien-SWAP-ETFs die die Gewinne thesaurieren gibt es keine Änderungen, d.h. sofern man sie bis zum 31.12.08 kauft bleiben sie vollständig steuerfrei, d.h. nicht nur die Kursgewinne sondern auch die (geswapten) Dividenden! :)

 

Einschränkungen gibt es nur bei thesaurierenden Renten-SWAP-ETFs und bei Zertifikatefonds.

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leinad

Und was ist mir den Swapern auf den z.B. EONIA ?

Geldmarkt ETF ?

Auch steuerfrei ?

 

Gruss

leinad

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Akaman
Lt. einem Bericht in der heutigen FTD hat sich die große Koalition auf die Details der Besteuerung von Investmentfonds geeinigt.

 

Die gute Nachricht vorweg, bei Aktien-SWAP-ETFs die die Gewinne thesaurieren gibt es keine Änderungen, d.h. sofern man sie bis zum 31.12.08 kauft bleiben sie vollständig steuerfrei, d.h. nicht nur die Kursgewinne sondern auch die (geswapten) Dividenden! :)

Gute Nachricht. Euphorie ist dennoch unangebracht: so etwas lässt sich zu beliebiger Zeit (evtl. sogar im Rahmen eines Jahressteuergesetzes) kippen.

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Der Heini
Gute Nachricht. Euphorie ist dennoch unangebracht: so etwas lässt sich zu beliebiger Zeit (evtl. sogar im Rahmen eines Jahressteuergesetzes) kippen.

Naja, so gesehen läßt sich alles kippen im Nachhinein. Wenn die sich wirklich soweit geeinigt haben sollten reicht mir das zum Einstig in db-xtrackers.

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Gnorf
Und was ist mir den Swapern auf den z.B. EONIA ?

Geldmarkt ETF ?

Auch steuerfrei ?

 

Gruss

leinad

 

Nein, für Geldmarkt und Anleihe SWAP-ETFs gibts Sonderregeln bzw. Änderungen.

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pummelchen
Einschränkungen gibt es nur bei thesaurierenden Renten-SWAP-ETFs und bei Zertifikatefonds.

 

 

inwiefern sind dann Renten ETFs ,die einen Swap Mechanismus haben, steuerlich benachteiligt?

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otto03
inwiefern sind dann Renten ETFs ,die einen Swap Mechanismus haben, steuerlich benachteiligt?

 

sind nicht benachteiligt(gegenüber non-swap), sondern nicht bevorzugt, will sagen; steuerpflichtige Ertraege

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Sandale

Konnte jemand einen Link finden?

Ich leider nicht.

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Akaman

geniale Vereinfachung, das mit der Abgeltungssteuer.

 

Irgendwann sieht keiner mehr klar, und dann wird entweder alles steuerpflichtig oder alles steuerbefreit.

 

Welche Alternative haltet ihr für wahrscheinlicher?

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el galleta
Hier ein Link zum Thema:

Nein. M.E. kein Link zum Thema.

 

saludos,

el galleta

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leinad

Also ich verstehe das so:

Es gilt nur für Zertifikatefonds.

Wenn der Fondsmanager in Zertifikate investiert die Aktien oder Indices mit Derivate nachbilden, dann gilt Steuerfreiheit.

Somit sowieso uninteressant wegen den Managementkosten.

 

Also gilt das nicht für ETFs, die einen Indices oder Aktien mit Derivate synthetisch nachbilden.

 

[Polemik]

Das nennt sich Arbeitsplatzsicherung für Fondsmanager über Steuergelder.

[/Polemik]

 

Gruss

leinad

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ElGro

es zeigt allerdings eine gewisse Tendenz des Gesetzgebers

warum sollte bei Aktien-Zertifikatefonds die einen Index nachbilden der Einsatz von Derivaten keine neg. steuerlichen Auswirkungen haben und bei ETFs schon

ist natürlich reine Spekulation, bei der Steuergesetzgebung ist alles möglich, aber wie gesagt, es geht (aus AktienETF-Sicht) in die richtige Richtung

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Bärenbulle
Lt. einem Bericht in der heutigen FTD hat sich die große Koalition auf die Details der Besteuerung von Investmentfonds geeinigt.

 

Die gute Nachricht vorweg, bei Aktien-SWAP-ETFs die die Gewinne thesaurieren gibt es keine Änderungen, d.h. sofern man sie bis zum 31.12.08 kauft bleiben sie vollständig steuerfrei, d.h. nicht nur die Kursgewinne sondern auch die (geswapten) Dividenden! :)

 

Einschränkungen gibt es nur bei thesaurierenden Renten-SWAP-ETFs und bei Zertifikatefonds.

 

 

Hi Gnorf,

 

kannst Du vielleicht mal Deine Quelle zum nachlesen der Details verlinken oder ggf. ein Scan des Artikels einstellen?

 

Txs

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Gnorf
Hi Gnorf,

 

kannst Du vielleicht mal Deine Quelle zum nachlesen der Details verlinken oder ggf. ein Scan des Artikels einstellen?

 

Txs

 

 

Habe die Zeitung schon weggeworfen, aber da wird es sicherlich in den nächsten Tagen noch mehr Berichte geben.

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pummelchen
sind nicht benachteiligt(gegenüber non-swap), sondern nicht bevorzugt, will sagen; steuerpflichtige Ertraege

 

d.h. die Zinsertäge sind ja eh zu versteuern ,aber die Kursgewinne bei Kauf vor 2009 bleiben frei!

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zocker
d.h. die Zinsertäge sind ja eh zu versteuern ,aber die Kursgewinne bei Kauf vor 2009 bleiben frei!

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zocker
d.h. die Zinsertäge sind ja eh zu versteuern ,aber die Kursgewinne bei Kauf vor 2009 bleiben frei!

 

 

FTD:

 

 

Denn nicht immer kann man sich mit 2008 ins Depot gelegten Anteilen die Steuerfreiheit nach einem Jahr dauerhaft sichern. Und die Vereinfachung durch die Abgeltungsteuer wandelt sich für Auslandsfonds sogar in lästige Rechenarbeit. Damit die Abgabenlast möglichst moderat ausfällt, sind also einige Besonderheiten zu beachten. "Generell sind aus Steuersicht thesaurierende Fonds zu bevorzugen, die ihren Sitz im Inland haben", sagt Wänger.

 

Ein großer Vorteil ist, dass Umschichtungen im Fonds ab 2009 den Bestandsschutz nicht aushebeln. Trennt sich hingegen der Direktanleger von seinen Wertpapieren, fallen die anschließenden Neuinvestitionen sofort unter die Abgeltungsteuer.

 

Die Übergangsregel

Damit können Fonds realisierte Kursgewinne unabhängig von Haltefristen steuerfrei thesaurieren und brutto wieder neu anlegen. "Schüttet der Fonds allerdings seine Verkaufsgewinne aus, läuft der Bestandsschutz irgendwann aus und Anleger zahlen später Abgeltungsteuer", warnt Johannes Nölke von der Optegra-Steuerberatung aus Köln.

 

Denn die Übergangsregel gilt bei ausschüttenden Gesellschaften nur für Wertpapiere, die sich Ende 2008 im Fondsvermögen befi nden. Ein ausgeschüttetes Kursplus aus anschließend erworbenen Titeln unterliegt auch bei den Anlegern der Abgeltungsteuer, die ihre Anteile vor 2009 erworben haben.

 

"Für die Konservierung des Bestandsschutzes ist es daher sinnvoller, thesaurierende Aktienfonds auszuwählen", rät Steuerberater Nölke: Da den Fondsgesellschaften die Problematik bewusst ist, werden sie allerdings noch etliche Fonds bis Jahresende umstellen. Auch Sparplan-Anleger müssen aufpassen: Investieren sie kleines Geld langfristig über Sparpläne, müssen sie künftig zweigleisig rechnen und zwischen Erwerben bis und nach Silvester 2008 und damit Fonds mit und ohne Bestandsschutz unterscheiden.

 

Schwierigkeiten bei ausländische Fondsgesellschaften

Thesaurierte Kursgewinne laufen zwar für sämtliche Anteile erst einmal abgabenfrei auf, doch beim späteren Verkauf in Jahrzehnten schnappt die Abgeltungsteuer zu. Dann geht vom ab Neujahr 2009 angesparten Vermögen auf einen Schlag ein Viertel der Kursgewinne ans Finanzamt.

 

Zwar keine unterschiedliche Abgabenlast, dafür aber deutlich mehr Schwierigkeiten bringen ausländische Fondsgesellschaften, etwa aus Luxemburg oder der Schweiz. Denn Banken und Fondsgesellschaften nehmen ihren Kunden sämtliche fi skalische Arbeit ab 2009 nur dann ab, wenn Fonds von Deutschland aus verwaltet werden.

 

Dieses Privileg gibt es aber nicht für Besitzer von Fonds, die von jenseits der Grenze aus gemanagt werden. Hier potenziert sich die Arbeit für den Anleger sogar deutlich. "Sofern es sich um einen thesaurierenden Fonds handelt, sind die Steuerpfl ichten ohne mathematische und steuerrechtliche Kenntnisse kaum zu bewältigen", sagt Experte Nölke.

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tschenser
FTD:

 

Schwierigkeiten bei ausländische Fondsgesellschaften

Thesaurierte Kursgewinne laufen zwar für sämtliche Anteile erst einmal abgabenfrei auf, doch beim späteren Verkauf in Jahrzehnten schnappt die Abgeltungsteuer zu. Dann geht vom ab Neujahr 2009 angesparten Vermögen auf einen Schlag ein Viertel der Kursgewinne ans Finanzamt.

 

Zwar keine unterschiedliche Abgabenlast, dafür aber deutlich mehr Schwierigkeiten bringen ausländische Fondsgesellschaften, etwa aus Luxemburg oder der Schweiz. Denn Banken und Fondsgesellschaften nehmen ihren Kunden sämtliche fi skalische Arbeit ab 2009 nur dann ab, wenn Fonds von Deutschland aus verwaltet werden.

 

Dieses Privileg gibt es aber nicht für Besitzer von Fonds, die von jenseits der Grenze aus gemanagt werden. Hier potenziert sich die Arbeit für den Anleger sogar deutlich. "Sofern es sich um einen thesaurierenden Fonds handelt, sind die Steuerpfl ichten ohne mathematische und steuerrechtliche Kenntnisse kaum zu bewältigen", sagt Experte Nölke.

 

wozu zählen denn die db-x-trackers, die haben ja isin-kürzel allesamt LU?

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Gnorf
wozu zählen denn die db-x-trackers, die haben ja isin-kürzel allesamt LU?

 

 

Die db-x-trackers (Aktien) sind zwar ausländische Fonds, sie haben aber keine ordentliche Erträge, so dass weder laufend noch bei dem Verkauf irgendwelche Steuererklärungen notwendig sind!

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tschenser
Die db-x-trackers (Aktien) sind zwar ausländische Fonds, sie haben aber keine ordentliche Erträge, so dass weder laufend noch bei dem Verkauf irgendwelche Steuererklärungen notwendig sind!

 

demnach die die x-trackers ausländische thesauriende fonds, welche aus luxenburg oder deutschland gemanagt werden?

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Tenzing Norgay
Die db-x-trackers (Aktien) sind zwar ausländische Fonds, sie haben aber keine ordentliche Erträge, so dass weder laufend noch bei dem Verkauf irgendwelche Steuererklärungen notwendig sind!

Das gleiche gilt für comstage.

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Der Heini
· bearbeitet von Der Heini

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harryguenter
Die db-x-trackers (Aktien) sind zwar ausländische Fonds, sie haben aber keine ordentliche Erträge, so dass weder laufend noch bei dem Verkauf irgendwelche Steuererklärungen notwendig sind!

Möglicherweise zumindest - die Ausdeutung des Jahressteuergesetzes über Swaperträge würde ich erstmal abwarten - falls sie dieses Jahr überhaupt noch kommt.

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Der Heini
FTD:

Schwierigkeiten bei ausländische Fondsgesellschaften

Thesaurierte Kursgewinne laufen zwar für sämtliche Anteile erst einmal abgabenfrei auf, doch beim späteren Verkauf in Jahrzehnten schnappt die Abgeltungsteuer zu. Dann geht vom ab Neujahr 2009 angesparten Vermögen auf einen Schlag ein Viertel der Kursgewinne ans Finanzamt.

Versteh ich so, daß Kursgewinne, die ab 2009 aus den thesaurierten Erträgen erziehlt werden bei Verkauf mit 28% besteuert werden, richtig?

Demnach sind Kursgewinne auf Anteile, die jetzt noch vor 2009 gekauft werden weiterhin steuerfrei, egal ob ausländisch oder nicht.

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