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TheMightyGandalf

DWS TopRente als "normaler" Sparplan statt Riester

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fondsnewbie
ansonsten wir der ungeförderte riester behandelt, wie je andere altersvorsorge im rentenmantel.

im vergleich zu einem etf-sparplan ohne umschichtung vor der rente fährt man aber schlechter., weil der hohe ter von 1,5% den steuervorteil überkompensiert, trotz abgeltungssteuer.

 

man mag es kaum glauben, was 1% unterschied beim ter ausmacht. crasher hat es mal vorgerechnet. allerdings sieht die sache anders aus, wenn man bei etf-sparplan vor der rente mal umschichtet. dann greift die abgeltungssteuer doppelt und dreifach.

 

kurz gesagt: ungeförderte riesterverträge lohnen nicht, erst recht nicht vor 2009. in 2008 sollte man das geld auf jeden fall noch anders anlegen..

 

edit: und du brauchst keinen neuen vertrahg. das kostet nur extra depotgebühren! du kannst alles mit EINEM vertrag machen. es wird INNERHALB des vertrages genau unterschieden, welche einzahlungen gefördert und welche ungefördert sind.

 

Mir geht es wie gesagt zu einem Großteil auch um Hartz4-Sicherheit. Und die bieten ETF-Sparpläne nicht.

 

In EINEM Vertrag ginge das doch nur durch Übersparen, oder nicht? Soviel Geld kann ich nicht aufbringen. Sonderzahlungen kann man doch nur bei der Premium leisten, oder? Daher die Überlegung, ganz wegzugehen von der Förderungsbindung ...

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culo
Mir geht es wie gesagt zu einem Großteil auch um Hartz4-Sicherheit. Und die bieten ETF-Sparpläne nicht.

 

In EINEM Vertrag ginge das doch nur durch Übersparen, oder nicht? Soviel Geld kann ich nicht aufbringen. Sonderzahlungen kann man doch nur bei der Premium leisten, oder? Daher die Überlegung, ganz wegzugehen von der Förderungsbindung ...

 

ich habe es auch im netz gelesen, dass man die dws toprenten nicht übersparen kann. viele user hier waren allerdings anderer meinung.

möglicherweise geht es. wäre jedenfalls logisch.

 

wieso willst du von der förderung weg? wieviel musst du einzahlen, um die volle förderung zu bekommen und wieviel willst einzahlen?

 

es gibt keinen echten vorteil einer ungeförderten riester gegenüber einer geförderten, jedenfalls nicht VOR rentenbeginn. die geförderte riesterrente ist hartz4 sicher. bei der ungeförderten bin ich mir nicht sicher. wäre eigentlich unlogisch. die so zu behandeln wie jede andere private altersvorsorge, und lebensversicherungen werden bei hartz4 doch afaik auch kassiert.

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fondsnewbie

Na, dann hätten wir wohl meinen zweiten Irrtum ;-|

 

Nein, Du hast recht, von Hartz-Sicherheit ist nirgends etwas zu lesen, also bringt sowas wirklich keinen erkennbaren Vorteil.

Vielleicht wenn man 12+ Jahre vor Renteneintritt Geld anlegen muss, dann kann mans auf diese Weise abgeltungssteuerfrei tun, ansonsten seh ich da jetzt auch nichts mehr.

 

Was mich an Riester stört, ist die Bindung an die lebenslange Rente, und die Berechnungsgrundlagen der gezahlten Rentenhöhe, die ja anscheinend von biblischen Lebenserwartungen ausgehen. Hätte eben bei Renteneintritt gern mehr als 30% von ohnehin nur noch 70% (da ja 30% für die Zeit nach dem 85. Lebensjahr abgezapft werden) auf die Hand. Wenn ich mit 70 abnippel, bekommt mein sauer Erspartes zudem der Versicherer(?), da es wohl keinen Ehepartner u. keine Kinder geben wird... Solche Gedanken beschäftigen mich momentan eben.

Aber letztendlich kann ich immer noch, wenn ich irgendwann so drauf sein sollte, auch den geförderten Vertrag "schädlich verwenden" und mich eben mit Abstrichen auszahlen lassen.

Völlig sinnlos finde ich die Regelungen zum Wohn-Riester. ich möchte nicht wissen, wieviele Leute (in Zukunft sicher steigend) zudem irgendwann gezwungen sein werden (oder dies sogar möchten), in ein Senioren/Pflegewohnheim umzuziehen - dies wäre dann ja auch schon eine schädliche Verwendung und sie würden zur Kasse gebeten! Echt von hier bis zur Wand gedacht und völlig unflexibel, das Ganze.

 

Aber mich hat ja keiner gezwungen, mich darauf einzulassen...

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culo
Was mich an Riester stört, ist die Bindung an die lebenslange Rente, und die Berechnungsgrundlagen der gezahlten Rentenhöhe, die ja anscheinend von biblischen Lebenserwartungen ausgehen. Hätte eben bei Renteneintritt gern mehr als 30% von ohnehin nur noch 70% (da ja 30% für die Zeit nach dem 85. Lebensjahr abgezapft werden) auf die Hand.

 

 

es ist umgekehrt. du kannst dir 30% von 100% auszahlen lassen und für den rest wird ein beitrag für eine leibrente abgezogen.

aus den 70% wird die rente bis 85 finanziert .

die dws-renten haben ausserdem nix mit lebenserwartung zu tun (bis auf die leinrente). hier wird das gesparte kapital komplett aufgebraucht und der stock bis zum alter von 85 sogar noch weiter verzinst.

 

in der presse wird immer so getan als wäre die riesterrenten eine homogene masse. übrigens auch hier im forum wird immer so getan. im prinzip gibt es DIE rietserrente nicht. bei riester handelt es sich um bestimmt kriterien,. JEDE form der altersvorsorge, die diese kriterien erfüllt, kann nach riester gefördert werden.

es ist also kompletter schwachsinn, lebensversicherungen und fondssparpläne und banksparpläne in einen topf zu werfen.

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highline
die dws-renten haben ausserdem nix mit lebenserwartung zu tun (bis auf die leinrente). hier wird das gesparte kapital komplett aufgebraucht und der stock bis zum alter von 85 sogar noch weiter verzinst.

doch hat es schon. denn eine versicherung wird ja die rentenzahlung ab dem 85. lebensjahr übernehmen. und je nachdem, wie hoch die lebenswerwartung dann sein wird, wird auch die höhe der einmalzahlung an die versicherung ausfallen. momentan liegt der beitrag für die rentenversicherung je nach alter bei ~22% des fondsguthabens. da ja aber die lebenserwartung noch steigen wird, wird auch die höhe der rentenversicherung steigen. (außerdem will die versicherung auch daran verdienen ;) ).

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culo
doch hat es schon. denn eine versicherung wird ja die rentenzahlung ab dem 85. lebensjahr übernehmen. und je nachdem, wie hoch die lebenswerwartung dann sein wird, wird auch die höhe der einmalzahlung an die versicherung ausfallen. momentan liegt der beitrag für die rentenversicherung je nach alter bei ~22% des fondsguthabens. da ja aber die lebenserwartung noch steigen wird, wird auch die höhe der rentenversicherung steigen. (außerdem will die versicherung auch daran verdienen ;) ).

 

 

genau das hatte ich ja in klammern geschrieben! "(bis auf die leibrente)".

das ist aber nicht gemaint, wenn bei riester der nachteile der angeblich schlechten sterbetafeln erwähnt wird. dieser nachteil trifft nur auf riester-VERSICHERUNGEN zu, aber überall wird so getan, als wäre es ein nachteil der GESAMTEN riesterförderung.

wie die leibrente genau aussieht, kann heuteübrigens noch keiner sagen!

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LagarMat
· bearbeitet von stezo
wie die leibrente genau aussieht, kann heute übrigens noch keiner sagen!

 

das liegt daran, dass die versicherungen es nicht wollen.

klar wäre es möglich heute schon zu vereinbaren wieviel prozent des angesparten kapitals in die leibrente ab 85 übergehen und wieviel im sparplan verbleibt.

 

aber da die versicherer um die zu erwartende demographische veränderung wissen, erzählt dir jeder anbieter man könne das heut noch nicht sagen.

 

das ist das einzige was mich an riestersparplänen ob bank- oder fondssparplan stört.

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culo
das liegt daran, dass die versicherungen es nicht wollen.

klar wäre es möglich heute schon zu vereinbaren wieviel prozent des angesparten kapitals in die leibrente ab 85 übergehen und wieviel im sparplan verbleibt.

 

aber da die versicherer um die zu erwartende demographische veränderung wissen, erzählt dir jeder anbieter man könne das heut noch nicht sagen.

 

das ist das einzige was mich an riestersparplänen ob bank- oder fondssparplan stört.

 

wenn du einen rentenfaktor wissen willst, dann darfst du keinen fondssparplan abschliessen, sondern musst eine rentenversicherung abschliessen. aber selbst da ist der rentenfaktpr oft nicht sicher und kann geändert werden.

 

wer einen fondssparplan UND einen rentenfaktor will, der wird wohl nie fündig werden.

 

die dws produkte bieten an, die chancen des aktienmarktes wahrzunehmen. das schliesst einen rentenfaktir aus, oder man muss auf performance verzichten. wenn man mal darüber nachdenkt, dann ist das ganz logisch.

 

die rentenhöhe ist erst mit rentenbeginn oder maximal 5 jahre vorher bekant, wie will man also auf eine unbekannte rentenhöhe eine leibrente abschliessen? irgendwie verstehe diese fragen nicht. man sollte erstmal versuchen, das produkt zu verstehen und nicht immer alles durcheinanderwerfen

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Knarf

Um nochmal die Idee von fondsnewbie zu ungeförderten RiesterVerträgen aufzugreifen: Ich zahle momentan die volle förderungswürdige Summe (2100 Euro im Jahr) in einen Fondssparplan.

 

Wenn ich jetzt in einen weiteren RiesterVertrag einzahle, sind diese Beträge ungefördert. Und dieser Vertrag wäre dann auch nicht Hartz4 sicher, oder?

Abgeltungssteuer könnte man umgehen? Dafür muss man die Erträge als Rentner mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern?

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culo
· bearbeitet von culo
Um nochmal die Idee von fondsnewbie zu ungeförderten RiesterVerträgen aufzugreifen: Ich zahle momentan die volle förderungswürdige Summe (2100 Euro im Jahr) in einen Fondssparplan.

 

Wenn ich jetzt in einen weiteren RiesterVertrag einzahle, sind diese Beträge ungefördert. Und dieser Vertrag wäre dann auch nicht Hartz4 sicher, oder?

Abgeltungssteuer könnte man umgehen? Dafür muss man die Erträge als Rentner mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern?

 

 

nochmal: du brauchst keinen 2ten vertrag.

überall liesst man, dass riesterverträge hartz4-sicher sind. ob das auch für ungeförderte verträge gilt, weiss ich nicht.

und falls dem so wäre, dann muss es lange nicht so bleiben. ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen. wenn ich mein geld vor hartz4 in sicherheit bringen will, dann würde ich mir lieber etwas anderes ausdenken.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Ein zweiter Vertrag macht imo aber durchaus Sinn.

 

Wenn man einen Vertrag hat, werden nur die ÜBERzahlungen entsprechend behandelt. Man muss also eigentlich immer über 2.100 p. a. einzahlen. Dumm z. B., wenn man diesen Riester betragsfrei (stellen muss) oder unter die Grenze von 2.100 geht. Dann war es das mit dem schönen Steuervorteil.

 

Bei einem zweiten Vertrag ist man dagegen deutllich flexibler. Man nimmt einfach einen geförderten und einen, wo man die jährlichen Papiere "in die Mülltonne" wirft. Da kann man z. B. einen beitragsfrei stellen (weil man z. B. warum auch immer keine Förderung mehr bekommt), den anderen "ungeförderten" aber weiter bezahlen.

> Wichtig ist halt nur, die Dinger nicht durcheinander zu werfen. Grundsatz für den ungeförderten: es darf kein Cent Fremdförderung reinfließen und das FA darf "nichts davon" wissen. Konkret: Keine Anträge irgendwo stellen (nicht bei Steuer erinreichen, keinen Zulagenantrag).

 

 

Weiterer Vorteil der "2 Vertrags-Lösung": Ha 4 (wo man hoffentlich nie landet). Der Staat darf nur die Summen nicht anfassen, die innerhalb des Höchtsatzes liegen (die 2.100 Euro). Bei einer Einvertragslösung liegt man dummerweise immer drüber. Bei einer 2 Vertragslösung dagegen nicht unbedingt....

 

 

Ich habe zwei, und bin mit der Lösung sehr sehr zufrieden.

 

Hinw. zur steurlichen Behandlung nach meiner Kenntnis:

> für bis 2011 abgeschlossene Verträge gilt nach meiner Kenntnis: günstige steuerliche Behandlung, wenn Auszahlung nicht vor dem 60. LJ, Mindestlaufzeit 12 Jahre.

> für ab 2011 abgeschlossene Verträge: Auszahlung zu diesen Konditionen nach aktueller Lage nicht vor dem 62. LJ (!) - ist eine Folge davon, dass zukünftig die Regelrente erst ab 67 gezahlt wird.

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fondsnewbie
Ein zweiter Vertrag macht imo aber durchaus Sinn.

 

Wenn man einen Vertrag hat, werden nur die ÜBERzahlungen entsprechend behandelt. Man muss also eigentlich immer über 2.100 p. a. einzahlen. Dumm z. B., wenn man diesen Riester betragsfrei (stellen muss) oder unter die Grenze von 2.100 geht. Dann war es das mit dem schönen Steuervorteil.

 

Bei einem zweiten Vertrag ist man dagegen deutllich flexibler. Man nimmt einfach einen geförderten und einen, wo man die jährlichen Papiere "in die Mülltonne" wirft. Da kann man z. B. einen beitragsfrei stellen (weil man z. B. warum auch immer keine Förderung mehr bekommt), den anderen "ungeförderten" aber weiter bezahlen.

> Wichtig ist halt nur, die Dinger nicht durcheinander zu werfen. Grundsatz für den ungeförderten: es darf kein Cent Fremdförderung reinfließen und das FA darf "nichts davon" wissen. Konkret: Keine Anträge irgendwo stellen (nicht bei Steuer erinreichen, keinen Zulagenantrag).

 

 

Weiterer Vorteil der "2 Vertrags-Lösung": Ha 4 (wo man hoffentlich nie landet). Der Staat darf nur die Summen nicht anfassen, die innerhalb des Höchtsatzes liegen (die 2.100 Euro). Bei einer Einvertragslösung liegt man dummerweise immer drüber. Bei einer 2 Vertragslösung dagegen nicht unbedingt....

 

 

Ich habe zwei, und bin mit der Lösung sehr sehr zufrieden.

 

Hinw. zur steurlichen Behandlung nach meiner Kenntnis:

> für bis 2011 abgeschlossene Verträge gilt nach meiner Kenntnis: günstige steuerliche Behandlung, wenn Auszahlung nicht vor dem 60. LJ, Mindestlaufzeit 12 Jahre.

> für ab 2011 abgeschlossene Verträge: Auszahlung zu diesen Konditionen nach aktueller Lage nicht vor dem 62. LJ (!) - ist eine Folge davon, dass zukünftig die Regelrente erst ab 67 gezahlt wird.

Hallo,

also wenn man mit zwei Verträgen unter 2100,- bleibt (was bei mir ohnehin der Fall ist/sein wird), darf der Staat im Fall von Hartz4 nicht an das Geld ran? dann lag ich ja doch nicht so falsch!!!

 

Dumm sind natürlich die doppelten depotgebühren, aber eine Überlegung ists wert.

Danke für die Info, SumSum!

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SumSum

Klar ist das "dumm", aber der zu erwartende Steuervorteil wiegt diesen Nachteil wohl ohne groß nachrechnen zu müssen in aller Regel auf.

 

Vergleicht man nun diesen FS Plan mit dem Konkurenzproduckz "fondsgebundene LV / RV", dann istz klr wo man zugreifen sollte. :-). Man muss ja nur die Depotgebühr und den A. A. mit den Kosten eines Fondssparplans im Versicherungsmantel vergleichen....

 

Und klar macht man 2 Verträge. Hier wird immer gesagt, man solle "Risikovorsorge" und "Geldanlage" trennen (was z. B. bedeutet, keine RLV mit BU abzuschließen, sondern eine BU getrennt von einer RLV...).

> da ist es doch von der Logik her nur konsquent, wenn man auch ein staatlich gefördertes Produkt von einem rein privat bezahlten Produkt trennt.

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LagarMat
wenn du einen rentenfaktor wissen willst, dann darfst du keinen fondssparplan abschliessen, sondern musst eine rentenversicherung abschliessen. aber selbst da ist der rentenfaktpr oft nicht sicher und kann geändert werden.

 

wer einen fondssparplan UND einen rentenfaktor will, der wird wohl nie fündig werden.

 

die dws produkte bieten an, die chancen des aktienmarktes wahrzunehmen. das schliesst einen rentenfaktir aus, oder man muss auf performance verzichten. wenn man mal darüber nachdenkt, dann ist das ganz logisch.

 

die rentenhöhe ist erst mit rentenbeginn oder maximal 5 jahre vorher bekant, wie will man also auf eine unbekannte rentenhöhe eine leibrente abschliessen? irgendwie verstehe diese fragen nicht. man sollte erstmal versuchen, das produkt zu verstehen und nicht immer alles durcheinanderwerfen

 

 

ich will keinen rentenfaktor wissen.

ich möchte lediglich heut schon darüber informiert werden, wieviel prozent des später angesparten kapitals in die leibrente fließen werden und wieviel per sparplan ausgezahlt wird.

dass das nicht möglich sein soll finde ich arm.

wie gesagt, es geht hier nicht um -Beträge.

ich weiß doch auch heut schon, dass ich 30% einmalig entnehmen darf.

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tom1978

Das hängt aber davon ab, wie in 30 Jahren die Lebenserwartung ist - wenn sie deutlich steigt, muss mehr Geld in die Leibrente fließen.

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Canuma

Hi

 

Ich hab mal gehört das die staatlichen Förderungen (Zulagen) erst ausgezahlt werden, wenn die Eigenleistungen die eingezahlt wurden, aufgebraucht sind. Wenn man aber gar nicht so alt wird, dann hat man von der Förderung nichts gesehen. Deshalb ist ein zweiter (ungeförderter) Vertrag sinnvoll, um auch in jedem Fall was von der Förderung zu haben.

Hat jemand anderes hier im Forum auch schon einmal was davon gehört?

Canuma

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fondsnewbie
· bearbeitet von fondsnewbie
Hi

 

Ich hab mal gehört das die staatlichen Förderungen (Zulagen) erst ausgezahlt werden, wenn die Eigenleistungen die eingezahlt wurden, aufgebraucht sind. Wenn man aber gar nicht so alt wird, dann hat man von der Förderung nichts gesehen. Deshalb ist ein zweiter (ungeförderter) Vertrag sinnvoll, um auch in jedem Fall was von der Förderung zu haben.

Hat jemand anderes hier im Forum auch schon einmal was davon gehört?

Canuma

 

Es gab mal einen Bericht im TV (Monitor??), wo ausgerechnet wurde, dass erst ab einem sehr hohen Ater (Mitte 90?) der Anteil, der durch Zulagen entstanden ist, ausgezahlt wird. Und dass, wenn man vorher stirbt, eben statt dem Sparar der Versicherer/Anbieter bezuschusst wird. Dazu gibts auch irgendwo nen Thread. Man muss dabei aber ja auch sehen, dass die 154/Jahr wohl bei Vielen gegenüber Ihren selbst aufgebrachten Beiträgen tatsächlich eher gering ins Gewicht fallen.

 

Aber wie Du mit nem zweiten Vertrag "in jedem Fall was von der Förderung" haben willst, versteh ich nun nicht. Wenn Du weniger in den geförderten einzahlst und stattdessen in nen zweiten, kannst Du an das Geld im zweiten gleich ran, aber die Laufzeit des ersten, geförderten, verkürzt sich doch dadurch nicht;-) Und Du hast wahrscheinlich auch noch weniger Steuerersparnis (solange Du unter 2100/Jahr bleibst) während der Ansparzeit. Dafür musst Du dann bei der Auszahlung eben weniger Steuern abdrücken.

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Canuma
Aber wie Du mit nem zweiten Vertrag "in jedem Fall was von der Förderung" haben willst, versteh ich nun nicht. Wenn Du weniger in den geförderten einzahlst und stattdessen in nen zweiten, kannst Du an das Geld im zweiten gleich ran, aber die Laufzeit des ersten, geförderten, verkürzt sich doch dadurch nicht;-) Und Du hast wahrscheinlich auch noch weniger Steuerersparnis (solange Du unter 2100/Jahr bleibst) während der Ansparzeit. Dafür musst Du dann bei der Auszahlung eben weniger Steuern abdrücken.

 

Laufzeit spielt doch keine Rolle, ich möchte z.B. mit 60 Jahren die Rente mtl. ausbezahlt bekommen.

 

Im geförderten fließen nur die monatlichen mind. Beiträge, der ungeförderte wird individuell bespart z.B. mit 100.

Wenn es zur Verrentung kommt, bezieht man aus zwei Verträgen die Gelder, in jedem Fall dann auch die staatlichen Förderbeiträge aus Vertrag 1, da dort ja nur die Fördergelder + mind. Beiträge enthalten sind.

Kann das so funktionieren?

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LagarMat
Es gab mal einen Bericht im TV (Monitor??), wo ausgerechnet wurde, dass erst ab einem sehr hohen Ater (Mitte 90?) der Anteil, der durch Zulagen entstanden ist, ausgezahlt wird. Und dass, wenn man vorher stirbt, eben statt dem Sparar der Versicherer/Anbieter bezuschusst wird.

 

98!

 

http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml...956&sid=181

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tom1978

87

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LagarMat
87.

jaja klugsch*****r! ;)

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Ich persönlich halte den Mointorbericht in einigen Punkten für schlichtweg mangelhaft und irreführend.

 

In dem ganzen Bericht wird nämlich u. a. verschwiegen bzw. durch Unwissenheit / mangelhafte Recherche auf einige releavnte Punkte gar nicht eingegangen.

- die Kalkulation muss durchaus durch das VAG und nachfolgenden Rechtsnormen so durchgeführt werden. Da kommt nunmal kein VR dran vorbei. Den höchsten Stellenwert hat halt, dass die garantierten Renten auch so ausgezahlt werden müssen.

 

- Irreführend ist durchaus das Beispiel Hester und die Berechnungen von Monitor. Letztendlich kommt es immer auf den Gesamtbestand aller Versicherten an, es handelt sich -ganz wichtig- um ein Risikokollektiv. Der eine hat halt "Glück" und der andere "Pech".

> Und nun: wenn da ein Großteil vor dem 87. die Biege macht, profitieren die Überlebenden durchaus davon. Nämlich über den sog. Risikoüberschuß, der einen Teil der sog. Überschußbeteiligung ausmacht. Dadurch wird i. E. die garantierte Rente erhöht - wenn man diesen Überschuß dann noch mit einrechnet, kommt man auf einen BreakEven point, der vor dem 87. liegt.

> was hier natürlich Mist ist, dass diese sog. Risikoüberschüsse den Versicherten nur zu 80% zugeschrieben werden müssen - die anderen 20% darf das Unternehmen behalten. Insofern kann man eine Aussage so nicht stehen lassen: dass sich der VR diese Summen einverleibt. Stimmt nicht ganz, sondern nur zu 20% :-)

 

Also: im Ergebnis muss man hier mal Monitor für eine schlechte Recherche an den Pranger stellen und die VR ein wenig in Schutz nehmen. Die können teilweise gar nicht anders rechnen, weil die schlichtweg nicht dürfen.

 

Aber das ist eigentlich nicht das zentrale Problem einer VR.

Das sind immer noch die vergleichsweise Kosten i. V. m. einer mauen Verzinsung (-> was wiederum durchaus eine Folge der Vorgaben durch die Gesetze und BAFIN ist und wofür die VR nicht unbedingt was können).

Nicht umsonst liegen klassische Lebensversicherungen im Privatkundengeschäft durchaus wie Blei in den Regalen. Stattdessen geht man ahlt auf die FLV. Warum wohl ? weil der VR dann nix mit der Bafin am Hut hat (die Anlage erfolgt auf Rechnung und Risiko des VN). Oder man bietet die Dinger über ausländische Töchter an - weil auch hier die BAFIN nichts zu sagen hat. Ein Blick ins EGVGV (ich glaube so um § 25 rum) zeigt das...

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LagarMat
· bearbeitet von stezo
Ich persönlich halte den Mointorbericht in einigen Punkten für schlichtweg mangelhaft und irreführend.

 

In dem ganzen Bericht wird nämlich u. a. verschwiegen bzw. durch Unwissenheit / mangelhafte Recherche auf einige releavnte Punkte gar nicht eingegangen.

- die Kalkulation muss durchaus durch das VAG und nachfolgenden Rechtsnormen so durchgeführt werden. Da kommt nunmal kein VR dran vorbei. Den höchsten Stellenwert hat halt, dass die garantierten Renten auch so ausgezahlt werden müssen.

 

- Irreführend ist durchaus das Beispiel Hester und die Berechnungen von Monitor. Letztendlich kommt es immer auf den Gesamtbestand an, es handelt sich -ganz wichtig- um ein Risikokollektiv. Der eine hat halt "Glück" und der andere "Pech".

> Und nun: wenn da ein Großteil vor dem 87. die Biege macht, profitieren die Überlebenden durchaus davon. Nämlich über den sog. Risikoüberschuß, der einen Teil der sog. Überschußbeteiligung ausmacht. Dadurch wird i. E. die garantierte Rente erhöht - wenn man diesen Überschuß dann noch mit einrechnet, kommt man auf einen BreakEven point, der vor dem 87. liegt.

> was hier natürlich Mist ist, dass diese sog. Risikoüberschüsse den Versicherten nur zu 80% zugeschrieben werden müssen - die anderen 20% darf das Unternehmen behalten.

 

Also: im Ergebnis muss man hier mal Monitor für eine schlechte Recherche an den Pranger stellen und die VR ein wenig in Schutz nehmen. Die können teilweise gar nicht anders rechnen, weil die schlichtweg nicht dürfen.

 

die versicherer als opfer der gesetzgebung! :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

die bösen politiker haben das gesetz ganz allein ohne "unterstützung" von außen(versicherungslobby?) geschrieben, oder wie?

son komplizierter blödsinn kann doch nur von denen kommen.

 

ist das im interesse des anlegers??

 

was interessiert mich denn bei der privaten altersvorsorge das risikokollektiv???

davon hab ich doch in der grv schon genug!

meine, persönliche geldanlage fürs alter!

da interessiert mich das risiko und die verzinsung und keine mögliche überschussbeteiligung im hinblick auf das risikokollektiv.

kollektiv! ich glaub ich zieh die mauer wieder hoch und und geh zurück zu den jungpionieren!

das war noch n kollektiv damals!

 

gesetz hin oder her, wer sich dieses ausgedacht hat, den müsste man an den pranger stellen!

 

fazit: wenn riester, dann sparplan! da fängt der versicherungsmist erst mit 85 an!

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tom1978

Einen Punkt sollte man in Bezug auf den Monitor-Bericht beachten: Die Rechengrundlage. Die haben mit Sicherheit keine DWS TopRente mit 90% Rabatt auf den AA genommen, sondern die Kostenstruktur einer klassischen Versicherung. Dass die Rechnung in dem Fall - gerade durch den Zinseszins-Effekt - deutlich schlechter aussieht, dürfte klar sein.

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Canuma
Im geförderten fließen nur die monatlichen mind. Beiträge, der ungeförderte wird individuell bespart z.B. mit 100.

Wenn es zur Verrentung kommt, bezieht man aus zwei Verträgen die Gelder, in jedem Fall dann auch die staatlichen Förderbeiträge aus Vertrag 1, da dort ja nur die Fördergelder + mind. Beiträge enthalten sind.

Kann das so funktionieren?

 

 

Hm, die Frage ist wohl untergegangen :'(

Kann sie trotzdem noch jemand beantworten??

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