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TheMightyGandalf

DWS TopRente als "normaler" Sparplan statt Riester

Empfohlene Beiträge

LagarMat

warum soll das nicht funktionieren??

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LagarMat
· bearbeitet von stezo

du hast aber, genau wie ich jetzt eben auch nicht richtig gelesen.

dieses problem mit den eventuell rechnerisch nicht ausgezahlten förderungen hast du nur bei rentenversicherungen, von den dingern sollte man aber sowieso die finger lassen.

wenn du für riester einen sparplan abschließt brauchst du dir darüber überhaupt keine gedanken zu machen.

denn dieser wird auch so ausgezahlt.

 

ein zweiter ungeförderter vertrag ist für mich vor allem aus steuerlichen- und flexibilitätsgründen sinnvoll.

ein ungeförderter vertrag, der mindestens12 jahre besteht und nicht vor dem 60lj ausgezahlt wird, ist fürs finanzamt quasi eine lebensversicherung.

diese wird folgendermaßen besteuert: ertrag(kapital minus beiträge) mal 0,5 mal persönlicher steuersatz.

ein geförderter vertrag hingegen wird zu 100% mit dem persönlichen steuersatz versteuert.

 

desweiteren kannst du dir deinen ungeförderten ohne nachteile auf einmal auszahlen lassen. das geht beim geförderten auch nicht.

 

gruß vom stezo

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SumSum
· bearbeitet von SumSum
die versicherer als opfer der gesetzgebung! :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

die bösen politiker haben das gesetz ganz allein ohne "unterstützung" von außen(versicherungslobby?) geschrieben, oder wie?

son komplizierter blödsinn kann doch nur von denen kommen.

 

ist das im interesse des anlegers??

 

was interessiert mich denn bei der privaten altersvorsorge das risikokollektiv???

davon hab ich doch in der grv schon genug!

meine, persönliche geldanlage fürs alter!

da interessiert mich das risiko und die verzinsung und keine mögliche überschussbeteiligung im hinblick auf das risikokollektiv.

kollektiv! ich glaub ich zieh die mauer wieder hoch und und geh zurück zu den jungpionieren!

das war noch n kollektiv damals!

 

gesetz hin oder her, wer sich dieses ausgedacht hat, den müsste man an den pranger stellen!

 

fazit: wenn riester, dann sparplan! da fängt der versicherungsmist erst mit 85 an!

 

 

- § 12 VAG

- DeckRück VO

- KalkVO

- Einführung des "Stresstests" als Folge des Crashes 2001 (inkl. Änderung § 341 b HGB)

> Ich kann Dir auch noch alle anderen Vorschriften rauspicken...

 

Mach Dich bitte nicht über etwas lustig, ohne das präziser zu wissen. Ich musste mich damit schon rumprügeln. Die gesetzlichen Vorgaben sind tatsächlich so, dass ein VR in Bezug auf das Risiko in den Kapitalanlagen eigentlich max. nur einem defensiven Dachfonds entsprechen kann (i.d.R nicht mehr als 20% Aktien).

 

Das sich da eine klassische LV / RV daher eigentlich kaum lohnen kann (vor allem bei langen Ansparphasen) liegt auf der Hand. Nicht umsonst liegen die (wenn man sich die Absatzzahlen anschaut) scheinbar wie Blei in den Regalen. Daher geht es ja in Richtung FLV.

 

Traurig: aber ein besseres Ergebnis als eine klassische LV kriegt man mit einfachen Immofonds beim Discountbroker angeschafft zusammen und zwar in quasi allen Punkten

- Steuerlich: Bei Auzahlungen auf LV gilt Halbeinkünfteverfahren, Kursgewinne bei Immos sind nach 10 Jahren steuerfrei. Nimmt man sich noch einen zu 100% steuerfrei ausschüttenden Immo (aktuell z. B. der KanAM), ist die Sache ganz eindeutig...

- Kosten: muss man wohl nicht näher ausführen

- Verzinsung: aktuell liegt die Gesamtverzinsung einer LV bezogen auf den Sparanteil inkl. Überschußbeteiligung im Schnitt bei ca. 4,6%. Ein guter Immofonds bringt aber über 5%.

 

Unabhängig davon: wer ein wenig Ahnung hat muss einfach festellen, dass der Monitorbericht irreführend und nicht optimal recherchiert ist....

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Canuma
du hast aber, genau wie ich jetzt eben auch nicht richtig gelesen.

ein zweiter ungeförderter vertrag ist für mich vor allem aus steuerlichen- und flexibilitätsgründen sinnvoll.

ein ungeförderter vertrag, der mindestens12 jahre besteht und nicht vor dem 60lj ausgezahlt wird, ist fürs finanzamt quasi eine lebensversicherung.

diese wird folgendermaßen besteuert: ertrag(kapital minus beiträge) mal 0,5 mal persönlicher steuersatz.

ein geförderter vertrag hingegen wird zu 100% mit dem persönlichen steuersatz versteuert.

 

desweiteren kannst du dir deinen ungeförderten ohne nachteile auf einmal auszahlen lassen. das geht beim geförderten auch nicht.

 

gruß vom stezo

 

Hi stezo

 

Richtig, so genau hab ich das auch nicht gelesen :-

In dieser ganzen Rieter Renten Geschichte blick ich nicht zu 100% durch, von daher bin ich dir dankbar, das du mir in dieser Frage weiterhelfen konntest, danke.

Schönen Tag noch

Gruß Canuma

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thowe
du hast aber, genau wie ich jetzt eben auch nicht richtig gelesen.

dieses problem mit den eventuell rechnerisch nicht ausgezahlten förderungen hast du nur bei rentenversicherungen, von den dingern sollte man aber sowieso die finger lassen.

wenn du für riester einen sparplan abschließt brauchst du dir darüber überhaupt keine gedanken zu machen.

denn dieser wird auch so ausgezahlt.

 

ein zweiter ungeförderter vertrag ist für mich vor allem aus steuerlichen- und flexibilitätsgründen sinnvoll.

ein ungeförderter vertrag, der mindestens12 jahre besteht und nicht vor dem 60lj ausgezahlt wird, ist fürs finanzamt quasi eine lebensversicherung.

diese wird folgendermaßen besteuert: ertrag(kapital minus beiträge) mal 0,5 mal persönlicher steuersatz.

ein geförderter vertrag hingegen wird zu 100% mit dem persönlichen steuersatz versteuert.

 

desweiteren kannst du dir deinen ungeförderten ohne nachteile auf einmal auszahlen lassen. das geht beim geförderten auch nicht.

 

gruß vom stezo

 

 

@stezo,

 

Würde man nicht eine grössere Rendite erzielen, wenn man einen geförderten Betrag inkl. Zulagen vor Rentenbeginn förderschädlich kündigt und sich das Geld ausbezahlen lässt?

Dann müsste man zwar die Zulagen zurückzahlen, aber man hat mit diesen bis zum Kündigungstermin finanziell gearbeitet :)

 

Grüsse

thowe

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incts
[...] desweiteren kannst du dir deinen ungeförderten ohne nachteile auf einmal auszahlen lassen. das geht beim geförderten auch nicht. [...]

Führt der Versicherer nicht Buch über die einzelnen Einzahlungen? Dann kann doch jederzeit festgestellt werden, welche Beiträge gefördert wurden und welche Beiträge Überzahlungen sind.

Dann kann man sich doch nach dem 60. (bei mind. 12 Jahren Vertragslaufzeit) auch die ungeförderten Überzahlungen in einer Summe auszahlen lassen und die wird dann analog zur LV besteuert (halber Grenzsteuersatz auf Ertragsteil).

 

Dazu braucht es keinen zweiten Vertrag.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Und wie willst Du das praktisch machen ?

Jedesmal mitteilen, dass die Zahlung x eine Überzahlung ist ?

Oder dem Anbieter mittteilen, dass Du nur "förderoptimal" einzahlen willst?

 

Ziemlich kompliziert irgendwie.

 

De facto werden doch alle Beträge auf eine Vertragsnummer gebucht und dann einmal im Jahr ein Auszug erstellt auf dem steht, wieviel Eigenbeitrag in den Vertrag geflossen ist. Diese Werte stehen dann auf dem jährlichen Auszug.

 

Diesen Wisch reichst du nun beim FA ein und beantragst bei der Zulagenstelle die Förderung. Die Summe, die in dem Wisch steht, wird durch das FA schließlich für die Berechnung einer mögl. Steuerrückerstattung herangezogen. Oder Du müsstest denen halt vertickern, dass der Anteil x-% unberücksichtigt bleiben soll und nur der Anteil y-% berücksichtigt werden soll. Wie soll den das gehen ?

 

Imo gilt damit grds.: bis 2.100 nimmt das FA geförderte Beiträge an, erst darüber ungeförderte.

 

Die einfache und sichere Sache: 2 Verträge.

> einen normal gefördert

> den andern ungefördert ("Alle Jahres-, Steuerbescheinigungen etc. in die Papiertonne")

 

Dann gibt es keine Probleme, weil man hinterher nix auseinanderrechnen muss - mein Gott, zahlt man halt 2x Depotgebühr. Immer noch besser als Abschlußkosten einer Versicherungslösung ....

 

 

 

Altersvorsorge ist doch nunmal bei Geldanlagen nicht sooo schwer, die Abmelkung macht es ab 2009 zwar ein wenig komplizierter, aber man kommt mit ein wenig Geschick um einen größeren Teil der Steuer durchaus rum:

 

- GKV (eh Pflicht)

 

- betriebliche Vorsorge ("geschenkt" mitnehmen)

 

- ggf. Riester (individuell ausrechnen)

 

- Immos (weil von Abgeltungssteuer ausgenommen, Haltedauer von 10 Jahren aber beachten -> bedeutet: Anschaffung des Großteil ca. 10 Jahre vor Rentenbeginn, wenn man beabsichtigt die zu verkaufen. Sonst von den Erträgen leben, geht damit ganz gut.)

 

- Targets sind imo durchaus auch eine Überlegung wert. Scheinen insbes. sinnig, wenn man das Ablaufdatum in die Phase legt, wo man schon knapp Renter ist -> weil die Steuerbelastung bei Rentenbezig vermutlich geringer ist und man dadurch dann recht gute Chancen hat über die Günstigerprüfung beim FA weniger als die 25% Abgeltung zahlen zu müssen...

 

- Normaler Fondssparplan nach al gusto (ETF, aktive Fonds). Wenn man mit dem FSA irgendwann Grenze kommt, zahlt man einfach weiter in den ungeförderten Riester ein oder kauft sich Immos -> besser als 25% zu berappen....(Kapitalabfluss vermeiden und Stundungseffekt nutzen)

 

- ungeförderter Riester FS Plan. Steuerlich imo sinnig (Halbeinkünfteverfahren), mit der Top Rente Dynamik steht auch ein gutes Produkt zur Verfügung.

 

- Daneben halt noch die üblichen Verdächtigen: privat genutzes Eigentum erwerben usw...

 

Wie herauszulesen: man muss auf 3 Punkte achten:

a: man sollte einen Steuerstundungseffekt erzielen bzw. anstreben (-> s. o. Umschichtung in steuerbegünstigte Produkte)

b: man sollte gerade zum Ende der Ansparphase hin immer bis zum FSA in sichere Anlagen zmschichten

b: man sollte die Auszahlungen aus FS Plänen etc. nach Möglichkeit knapp in die Rentenphsae legen (weil der dann maßgebliche Steuersatz zugrunde gelegt wird und der ist als Rentner in der Regel niedriger)

 

Mehr kann man (leagl) nicht machen. Und die es illegal machen fliegen irgendwann recht sicher eh auf ....

 

 

Bis Ende 2008 kommen dann halt noch SAWP ETF, Dachfonds, (th) Aktienfonds etc. dazu.

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culo

hallo,

wir leben im zeitalter der edv und der totalen überwachung des steuerzahlers.

es ist überhaupt kein problem, geförderte und ungeförderte anteile innerhalb eines vertrages auseunanderzuhalten, und. .... es wird auch so gemacht.

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Knarf

Nochmal Stichwort ungeförderter Vertrag: Angenommen die ganze Zeit lief dieser Vertrag ungefördert, also ohne Zulagen und Finanzamt weiß davon nichts. Was kann ich denn mit 60 mit dem entstandenen Guthaben machen? Kann ich es mir komplett auszahlen lassen? Und dann die Hälfte der Erträge mit meinem persönlichen Steruersatz versteuern? Oder kann aich mir auch nur max. 30% auszahlen lassen und bekomme vom Rest eine Rente?

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culo
· bearbeitet von culo
Nochmal Stichwort ungeförderter Vertrag: Angenommen die ganze Zeit lief dieser Vertrag ungefördert, also ohne Zulagen und Finanzamt weiß davon nichts. Was kann ich denn mit 60 mit dem entstandenen Guthaben machen? Kann ich es mir komplett auszahlen lassen? Und dann die Hälfte der Erträge mit meinem persönlichen Steruersatz versteuern? Oder kann aich mir auch nur max. 30% auszahlen lassen und bekomme vom Rest eine Rente?

 

 

ja, so ist die derzeitige lage. ob das noch so ist, wenn du 60 bist, kann durchaus bezweifelt werden. allerdings gilt eine mindestlaufzeit.

es ist eine methode, die abgeltungssteuer zu umgehen. allerdings kostet es dich nicht nur die rentnersteuer sondern auch jedes jahr 1,5% TER. ich eröffne da lieber ein aktiendepot im ausland.

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TheMightyGandalf

Aus einem ungeförderten Plan kannst Du auch 100% entnehmen.

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SumSum
Aus einem ungeförderten Plan kannst Du auch 100% entnehmen.

 

 

Ja. 100% Auszahlung möglich.

Steuerliche Behandlung erfolgt dann WIE eine Lebensversicherung. D. h. es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein

- Laufzeit mind. 12 Jahre

- Auszahlungen erfolgen nicht vor dem 60. LJ.

 

Imo macht das Ding durchaus Sinn.

Vor allem wenn man über dem FSA liegt, dann sollte der Spareffekt (nicht zu zahlende Abgeltungssteuer) > als die 1,5% TER sein.

 

Im Vergleich dazu schneidet eine "normale" FLV imo in allen Punkten schlechter ab:

- der Sparplan hat eine Kapitalgarantie - im Gegensatz zu einer "normalen" FLV, hier halt nicht unbedingt (*lol*)

- eine gleich günstige steuerliche Behandlung (s. o.)

- dazu geringe Kosten.

- per Gesetz auch noch eine bessere Flexibilität. Beim Riester darf man den Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen (Zahlung aussetzen) und diese auch wiederaufnehmen. Steht so im Gesetz. Bei einer "normalen FLV" gilt das nicht unbedingt, nur wenn der VR dies ermöglicht (im Zweifel: "einmal beitragsfrei" = "immer beitragsfrei")

 

 

Dazu kommen dann noch (hier weiß ich das aber noch nicht zu 100%) meines Wissens nach noch zwei weitere Vorteile: Pfändungsschutz und Hartz 4 Sicherheit (bis zu den entsprechenden Grenzen). Vor allem für einen Selbstständigen, der aufgrund seiner rechtlichen Stellung eine persönliche Haftung befürchten muss, eine echt überlegenswerte Sache.

 

Die Punkte mal auf einen Nenner gebracht: Kapitalgarantie, recht renditestark, recht kostengünstig, wohl Hartz 4 und Pfändungssicher, dann überwiegen die Vorteile doch sehr deutlich.

> Und sich dann noch über 1,5% TER aufregen? Ich verstehe die Welt langsam nicht mehr....(OK, perfekt wäre das Ding mit ETF´s...)

 

Ich halte diese Anlagevariante daher aktuell damit für eine der echt sehr sinnigen Vorsorgemöglichkeiten.

> Im worst case, also bei einer 0% Verzinsung trägt man selbst nur das Inflationsrisiko -> Steuern werden ja dann nicht fällig, weil bezogen auf die Einzahlungen "kein Ertrag" angefallen ist.

 

Es wird halt wenig - keine Werbung dafür gemacht. Das muss man wissen oder sich irgendwo rausfischen.

Ich habe mir so ein Ding jedenfalls angeschafft.

 

Depot im Ausland ist doch ein wenig kompliziert und mit einigen Fallstricken gesäht.

Klar ist das möglich, aber das macht Arbeit...

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LagarMat
· bearbeitet von stezo
Depot im Ausland ist doch ein wenig kompliziert und mit einigen Fallstricken gesäht.

Klar ist das möglich, aber das macht Arbeit...

 

kannst du das mal erklären oder mir nen link dazu posten? also wo die vorteile sind, wie man's macht, ab wann was illegal wird und wie man die steuer möglichst umgeht.

 

aber wenn das hier so schon im forum irgendwo steht, wäre ich auch für nen link dankbar.

 

fänd ich quasi hervorragend :thumbsup:

 

gruß vom stezo

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culo
· bearbeitet von culo
> Und sich dann noch über 1,5% TER aufregen? Ich verstehe die Welt langsam nicht mehr

 

damit du die welt wieder besser verstehst , solltest vielleicht mal nachrechnen. es gibt auch diverse rechner im netz, für menschen , die nicht selber rechnen können.

 

1% unterschied beim TER wirkt sich auf dein vermögen stärker aus, als die vermeidung der abgeltungssteuer.

 

um es mal grob zu überschlagen:

 

bei 6% rendite schmälert sich dein ertrag durch 1% TER um 17%.

 

die rentnersteuer dürfte sich auf ca. 50% der abgeltungssteuer belaufen, also ca. 27/2 = 13,5% der erträge auffressen (und das ist schon rel. grosszügig gerechnet).

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incts
damit du die welt wieder besser verstehst , solltest vielleicht mal nachrechnen. es gibt auch diverse rechner im netz, für menschen , die nicht selber rechnen können.

 

1% unterschied beim TER wirkt sich auf dein vermögen stärker aus, als die vermeidung der abgeltungssteuer.

 

um es mal grob zu überschlagen:

 

bei 6% rendite schmälert sich dein ertrag durch 1% TER um 17%.

 

die rentnersteuer dürfte sich auf ca. 50% der abgeltungssteuer belaufen, also ca. 27/2 = 13,5% der erträge auffressen (und das ist schon rel. grosszügig gerechnet).

Deine Rechnung ist vermutlich etwas zu kurz gesprungen. Denn Du nimmst an, dass

 

1.) der Grenzsteuersatz des Renters bei 13,5% liegen wird. (Wer kann das heute schon vorhersagen?)

 

2.) es keine Verluste geben wird. (Sonst müsstest du die Kapitalgarantie ja in deine Vergleichsrechnung mit aufnehmen.)

 

3.) es keine Umschichtungen während der Laufzeit geben wird. Das ist aber bei der TopRente nicht so, dort wird/kann sehr wohl umgeschichtet werden. (Das widerspricht sich aber mit deiner Annahme aus 1. -> Es würde ja der volle Abgeltungssteuersatz anfallen.)

 

Die Verengung (Tunnelblick) der Auswahlkriterien allein auf die TER ist ja schon beim Vergleich aktive Fonds vs. passive Fonds äußerst fragwürdig.

Bei einem Vergleich eines komplexen Produktes wie der DWS TopRente mit passiven Fonds scheint mir die Grenze zur Lächerlichkeit überschritten.

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SumSum

Sicherlich ist zuzugeben, dass Kosten ein wesentlicher Punkt einer Anlage sind. Achte ich ja auch drauf....

 

Aber das ist halt nicht alles. Manche Menschen sehen halt nur schwarz und weiß. Und ein einseitiger Blick auf die TER ist imo einfach zu kurz gegriffen. Bei sämtlichen Produkten muss man halt das Produkt in seiner Gesamtheit mit allen Vor- und Nachteilen betrachten und schauen, ob das in die individuelle Planung passt.

 

letztendlich gilt es immer einen Punkt zu beachten: Streuen, Streuen, Streuen

 

Wie aus anderen Beiträgen bekannt ist, haben ja auch SWAP´s gewisse Risiken (das Swap Risiko).

 

Aber bitte, wenn es denn schwarz / weiß sein soll, bitte. Jeder wie er glücklich wird. Rein TER orientiert heißt ja nur, dass wenig Kosten anfallen und sagt nix und auch gar nix über die Performance aus. Bis 1,5% finde ich für einen aktiven durchaus noch im Rahmen (vor allem wenn man andere findet, die sogar TER > 3% haben..)

 

Die Toprente als ungeförderter Riester hat - s. o. - andere Vorteile. Da zahlt man halt die TER halt. ich sage nicht, dass das Ding die ultimative Lösung ist, aber eine Überlegung zumindest wert....

 

Weil er es nicht versteht / verstehen will, hier mal in fett schwarz :-)

> "Schutzmantel": ist wohl Hartz 4 sicher und Pfändungssicher. Tritt dieser bedauerliche Fall ein, bleibt Dir wenigstens Deine Altersvorsorge noch vorhanden. Ein ETF Plan ist das halt nicht - der muss vertickert werden bzw. ist Teil einer Insolvenzmasse.

> Steuer: Halbeinkünfteverfahren versus Abgeltungssteuer. KEIN FSA erforderlich. Steuerstundungseffekt spielt keine Rolle. Kill doch mal einen ETF Plan mit 60, wo Du 30 Jahre nur 50 Euro / Monat eingezahlt hast. Was meinst Du wieviel Kohle Du neben den Kursgewinnen noch durch die thesauierten Dividenden abdrücken musst...

> Kapitalgarantie: hat das ein ETF Plan ? Nö....

 

 

P. S.: ich hab übrigens auch einen ETF Plan laufen, daneben ein paar Targets (die bei meinem 70. LJ fällig werden...) und was der Markt sonst so hergibt ....

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SumSum
· bearbeitet von SumSum
kannst du das mal erklären oder mir nen link dazu posten? also wo die vorteile sind, wie man's macht, ab wann was illegal wird und wie man die steuer möglichst umgeht.

 

aber wenn das hier so schon im forum irgendwo steht, wäre ich auch für nen link dankbar.

 

fänd ich quasi hervorragend :thumbsup:

 

gruß vom stezo

 

 

Nur mal ein Fallstrick. Im Ausland kannst Du nach meinem Wissen durchaus legal einen Steuerstundungseffekt nutzen. Irgendwann musst Du die Kohle aber mal zurückschieben bzw. umschichten. Das ist dann spätestens der Zeitpunkt, wo Du dem FA die (realisierten) Gewinne melden musst.

> Ansonsten droht § 379 AO - Steuerhinterziehung.

 

nur mal so zur Überlegung, wieviel Kram da in einigen Jahren anfallen kann

Lässt Du z.B. einen Fonds 30 Jahre liegen, musst Du die Ertragspapiere auch 30 Jahre aufbewahren. Machst Du das nur mit 5 Fonds 5 * 30 = 150 Papiere. Das ist schon Zettelwust ohne Ende...

 

Wenn Du nun noch zwischendurch nachkaufst oder sogar einen Sparplan hast, dann musst Du rein theroetisch für jeden Kauf den Ertrag und den Kursgewinn ausweisen können (FIFO Prinzip).

> Rechnen wir doch mal ganz doof. 12 Einzahlungen pro Jahr in 3 Fonds über 30 Jahre = 12 * 3 * 30 = 1.080 einzelne Käufe. Und für die musst Du dann jeweils den Kursgewinn und die Erträge nachweisen / belegen. Frage: wieviele Papiere passen in einen Aktenordner ... ?

 

Wenn Du Glück hast, findest Du einen Anbieter, der das für Dich nachhält...

... falls nicht , dann *happy Birthday*

 

Meine Meinung dazu: NEE DANKE

 

Ich mach mir das ganz einfach

- FS / ETF Pläne bis die FSA Grenze erreicht ist.

- Die weiteren Summen dann in einen ungeförderten Riester verschieben.

 

Kein Problem bei der Abwicklung, keine Steuer in der Ansparphase usw...

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incts
Ich mach mir das ganz einfach

- FS / ETF Pläne bis die FSA Grenze erreicht ist.

- Die weiteren Summen dann in einen ungeförderten Riester verschieben.

Wobei man fairerweise dazu sagen muss, dass das nur dann eine Alternative ist, wenn man das Geld, das in den ungeförderten Riestervertrag geht, auch erst nach dem 60. Geburtstag benötigt. :thumbsup:

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tom1978

Im Notfall kommt man auch vorher an das Geld, muss dann allerdings mit einer deutlich höheren Versteuerung rechnen.

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LagarMat
· bearbeitet von stezo
Nur mal ein Fallstrick. Im Ausland kannst Du nach meinem Wissen durchaus legal einen Steuerstundungseffekt nutzen. Irgendwann musst Du die Kohle aber mal zurückschieben bzw. umschichten. Das ist dann spätestens der Zeitpunkt, wo Du dem FA die (realisierten) Gewinne melden musst.

> Ansonsten droht § 379 AO - Steuerhinterziehung.

 

nur mal so zur Überlegung, wieviel Kram da in einigen Jahren anfallen kann

Lässt Du z.B. einen Fonds 30 Jahre liegen, musst Du die Ertragspapiere auch 30 Jahre aufbewahren. Machst Du das nur mit 5 Fonds 5 * 30 = 150 Papiere. Das ist schon Zettelwust ohne Ende...

 

Wenn Du nun noch zwischendurch nachkaufst oder sogar einen Sparplan hast, dann musst Du rein theroetisch für jeden Kauf den Ertrag und den Kursgewinn ausweisen können (FIFO Prinzip).

> Rechnen wir doch mal ganz doof. 12 Einzahlungen pro Jahr in 3 Fonds über 30 Jahre = 12 * 3 * 30 = 1.080 einzelne Käufe. Und für die musst Du dann jeweils den Kursgewinn und die Erträge nachweisen / belegen. Frage: wieviele Papiere passen in einen Aktenordner ... ?

 

Wenn Du Glück hast, findest Du einen Anbieter, der das für Dich nachhält...

... falls nicht , dann *happy Birthday*

 

Meine Meinung dazu: NEE DANKE

 

Ich mach mir das ganz einfach

- FS / ETF Pläne bis die FSA Grenze erreicht ist.

- Die weiteren Summen dann in einen ungeförderten Riester verschieben.

 

Kein Problem bei der Abwicklung, keine Steuer in der Ansparphase usw...

 

thanx!

dein sparplantrick ist garnicht soo uninteressant.

bei mir wird der fsa, aber wohl durch tagesgeld ausgereizt sein.

 

> "Schutzmantel": ist wohl Hartz 4 sicher und Pfändungssicher.

 

wo steht eigentlich sicher und unbestreitbar, ob ein ungeförderter riester hartzIV sicher ist oder nicht??

das fänd ich schon äußerst hilfreich zu wissen.

 

weiß das jemand?

 

gruß vom stezo

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Knarf
Im Notfall kommt man auch vorher an das Geld, muss dann allerdings mit einer deutlich höheren Versteuerung rechnen.

 

Man kann doch jeden Riester-Vertrag ganz normal "förderungsschädlich" kündigen, oder? Das kostet eine Bearbeitungsgebühr. In dem Fall müsste man die Förderungen (Zulage und Steuererstattung) zurückzahlen - was es ja bei ungeförderten Verträgen nicht gibt. Und auf die Erträge wird dann doch sicher Abgeltungssteuer fällig?

 

Zur Hartz4-Sicherheit: Ich bin der Meinung, dass ungeförderte Riester-Verträge NICHT Hartz4-sicher sind. Quellen habe ich aber nicht. Wenn jemand das Gegenteil nachweisen kann, umso besser. ;)

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o0Pascal0o
doch hat es schon. denn eine versicherung wird ja die rentenzahlung ab dem 85. lebensjahr übernehmen. und je nachdem, wie hoch die lebenswerwartung dann sein wird, wird auch die höhe der einmalzahlung an die versicherung ausfallen. momentan liegt der beitrag für die rentenversicherung je nach alter bei ~22% des fondsguthabens. da ja aber die lebenserwartung noch steigen wird, wird auch die höhe der rentenversicherung steigen. (außerdem will die versicherung auch daran verdienen ;) ).

Also, wenn man selbst von sich glaubt, dass man weit über 100 Jahre alt wird, dann lohnt sich eher, die 30% nicht zu nehmen, da dann die monatliche Rente über die Jahre mehr wert ist als die Einmalauszahlung + kleinere monatliche Rente + Selbstanlage in eine Versicherung der ausgezahlten 30%!?

 

Um nochmal die Idee von fondsnewbie zu ungeförderten RiesterVerträgen aufzugreifen: Ich zahle momentan die volle förderungswürdige Summe (2100 Euro im Jahr) in einen Fondssparplan.

 

Wenn ich jetzt in einen weiteren RiesterVertrag einzahle, sind diese Beträge ungefördert. Und dieser Vertrag wäre dann auch nicht Hartz4 sicher, oder?

Abgeltungssteuer könnte man umgehen? Dafür muss man die Erträge als Rentner mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern?

Also die Abgeltungssteuer zahlt man innerhalb eines Riester-Sparplanes nicht? Es seit denn man löst ihn vor dem 60. Lebensjahr auf, dann würde man all die Abgeltungssteuer die theroretisch angefallen ist über die Jahre nachbezahlen müssen??

 

Gruß zum sonnigen Wochenende

 

Pascal

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

 

Aus dem 2. Link, bitte genau lesen !

Bis zu den staatlich geförderten Höchstgrenzen wird Ihr gefördertes Riester-Vermögen bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes II nicht heran gezogen. Nur über die Höchstbeträge hinaus gezahlte Beiträge werden angerechnet.

 

 

Ich verstehe das bislang so:

- Der klarer Fall: "Überzahlungen" (also die Summe über 2.100) Euro sind nicht H4 sicher. Zahlt man also in einen Vertrag mehr ein, dann muss man den "überschießenden" Teil verwerten

 

Aus meiner Sicht auch möglich sein müsste:

Man hat 2 Verträge hat und die Gesamteinzahlungen in beide Verträge ist nicht größer als 2.100 Euro. Dann müssen von meiner Logik her -weil es dem Staat ja scheinbar nur auf die Gesamtsumme ankommt- beide Verträge H4 sicher sein. Schließlich kann man ja immer noch behaupten, den bislang ungeförderten Vertrag fördern zu lassen.... das Recht dazu hat man ja schließlich...

> Folglich müssten die Summen dann auch pfändungssicher sein.

 

Beispiel

in den gerförderten Riester fließen 1.200 Euro p. a.

in den ungeförderten Riester fließen 900 Euro

> Da die Gesamtsumme = 2.100 ist, ist die Höchstgrenze nicht überschritten. Folge: die gesamten Summen sind imo damit H4 und pfändungssicher.

 

So meine Meinung. Wie gesagt der wesentliche Punkt ist "bis zur Höchstgrenze".

Netter Nebeneffekt ist: man ist aus der staatlichen Geschichte raus, kommt irgendwann an die Asche ohne Abmelkung ran...

 

Was anderes habe ich bislang auch nicht gelesen. So meine Kenntnis und meine Meinung.

 

Wenn man das macht, dann logischerweise mit einer 2-Vertragslösung. Das ist vor dem Hintergrund und der bewußten / unbewußten Gesetzeslücke eine feine Sache.

 

 

Anm.: Ach so.

Daüber hinaus bekommt man sogar noch gewisse andere Anlagesummen nicht angerechnet. Das sind glaube ich so 200 Euro pro Lebensjahr (weiß nicht genau wie sich das nun nennt, Grundfreibetrag oder so.)

-> bei Versicherungen kriegt man diese Kohle aus der Anrechnung ras, indem man dem Anbieter irgendeine Klausel vereinbart, dass man an das Geld vor dem 65. nicht ran kann (Hab den Begriff aktuell nicht im Kopf, steht aber im reformierten VVG) -> *snack* ah doch "Verwertungsverbotsklausel" oder so.

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LagarMat
Anm.: Ach so.

Daüber hinaus bekommt man sogar noch gewisse andere Anlagesummen nicht angerechnet. Das sind glaube ich so 200 Euro pro Lebensjahr (weiß nicht genau wie sich das nun nennt, Grundfreibetrag oder so.)

-> bei Versicherungen kriegt man diese Kohle aus der Anrechnung ras, indem man dem Anbieter irgendeine Klausel vereinbart, dass man an das Geld vor dem 65. nicht ran kann (Hab den Begriff aktuell nicht im Kopf, steht aber im reformierten VVG) -> *snack* ah doch "Verwertungsverbotsklausel" oder so.

 

sind leider nur 150 und bis zu einem höchstbetrag von glaube 9500.

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