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alex.s

Beratungsergebnis ok?

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incts
· bearbeitet von incts
Allianz ist zudem ein ordentlicher Anbieter, den es höchstwahrscheinlich auch in 50 Jahren noch geben wird.

Versicherungen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft müssen für Ihre Aktionäre einen Zugewinn erwirtschaften.

Das bedeutet, dass bei jedem Vertragsabschluss ein gewisser Anteil "in die Tasche dieser Aktionäre wandert".

 

Diesen (aus Kundensicht) Nachteil haben Versicherungen in der Rechsform "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" nicht.

Das bedeutet, dass sie Ihre Produkte i.d.R. kostengünstiger und damit kundenorientierter anbieten können.

 

Und dass die Allianz schon seit einiger Zeit nicht mehr DIE Allianz (wie man sie bisher kannte) ist, haben die Recherchen der Wirtschaftswoche in jüngster Zeit gezeigt.

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King Kamehameha
inwieweit ist eine separate BU nicht steuerlich absetzbar???

 

Die Beiträge können als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG und § 10 Abs. 4 EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16316

 

Genauso kann ich meine private Haftpflichtversicherung steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Effeikt auf die Einkommenssteuer: 0 !

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incts
Genauso kann ich meine private Haftpflichtversicherung steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Effeikt auf die Einkommenssteuer: 0 !

?

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Sven82
Genauso kann ich meine private Haftpflichtversicherung steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Effeikt auf die Einkommenssteuer: 0 !
wenn der Höchstbetrag schon erreicht ist, gibt es natürlich nichts mehr. Aber die Ersparnis ist bei Rürup auch nicht gerade der Hit.

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King Kamehameha
Versicherungen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft müssen für Ihre Aktionäre einen Zugewinn erwirtschaften.

Das bedeutet, dass bei jedem Vertragsabschluss ein gewisser Anteil "in die Tasche dieser Aktionäre wandert".

 

Diesen (aus Kundensicht) Nachteil haben Versicherungen in der Rechsform "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" nicht.

Das bedeutet, dass sie Ihre Produkte i.d.R. kostengünstiger und damit kundenorientierter anbieten können.

 

Z.B. die DEVK als VVaG gibt es auch schon seit über 120 Jahren. Desweiteren zahlen die Versicherungsvereine wohl weniger Provisionen.

Keine von diesen Anbietern wird von Strukkis vertrieben und die eigenen Berater haben im Vergleich zur Allianz auch weniger protzige Autos und Büros. (mein persönlicher Eindruck hier aus dem Ruhrgebiet)

 

wenn der Höchstbetrag schon erreicht ist, gibt es natürlich nichts mehr. Aber die Ersparnis ist bei Rürup auch nicht gerade der Hit.

 

Und der Höchstbetrag ist bei Normalverdienern aktuell alleine schon durch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge erreicht.

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alex.s

>>Und der Höchstbetrag ist bei Normalverdienern aktuell alleine schon durch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge erreicht.

 

das heißt, dass heißt es würde mir nichts bringen die bu/rentenkombination abzusetzen? Da ich im ersten Berufsjahr bin, war ich weder beim Steuerberater noch habe ich eine Lohnsteuererklärung gemacht

 

Gruß Alex

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

bleibt die Frage was Normalverdiener sind. Bei meinem Beamtengehalt habe ich zumindest noch Luft, also schein ich kein Normalverdiener zu sein. Lt. dieser Statistik scheine ich aber in der oberen Hälfte zu liegen. Hm???

 

Aber bezogen auf die Leute in diesem Forum werde ich dir wohl Recht geben und wenn der Threadersteller 40 TEUR Jahresbrutto angibt, dann werden sich die Beiträge nicht mehr auswirken. Eine Rürup-Rente wirkt sich seit 2007 hingegen immer aus, aber so gigantisch ist die Steuerersparnis dann auch nicht.

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Sapine
bleibt die Frage was Normalverdiener sind. Bei meinem Beamtengehalt habe ich zumindest noch Luft, also schein ich kein Normalverdiener zu sein. Lt. dieser Statistik scheine ich aber in der oberen Hälfte zu liegen. Hm???

 

Aber bezogen auf die Leute in diesem Forum werde ich dir wohl Recht geben und wenn der Threadersteller 40 TEUR Jahresbrutto angibt, dann werden sich die Beiträge nicht mehr auswirken. Eine Rürup-Rente wirkt sich seit 2007 hingegen immer aus, aber so gigantisch ist die Steuerersparnis dann auch nicht.

Beamte haben weniger Abzüge für die Sozialversicherungen und daher beim Sonderausgabenabzug mehr Möglichkeiten.

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King Kamehameha
>>Und der Höchstbetrag ist bei Normalverdienern aktuell alleine schon durch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge erreicht.

 

das heißt, dass heißt es würde mir nichts bringen die bu/rentenkombination abzusetzen? Da ich im ersten Berufsjahr bin, war ich weder beim Steuerberater noch habe ich eine Lohnsteuererklärung gemacht

 

Gruß Alex

 

Wenn du kein Beamter, sondern normal sozialversicherungspflichtig bist, kannst du dir in der Regel das Eintragen von Versicherungen in die Steuererklärung sparen. Wie ich oben schon geschrieben habe, hat das keinen Effekt auf die Steuererstattung.

 

Lieber eine günstige Solo-BU-Versicherung suchen. Investier mal ein bisschen Zeit und Geld und besuch mal die Verbraucherzentrale oder kauf Dir diverse Finanztest-Ausgaben. Sehr einfach auch via Internet zu erhalten.

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Sven82
Beamte haben weniger Abzüge für die Sozialversicherungen und daher beim Sonderausgabenabzug mehr Möglichkeiten.

klar, dass Beamte überhaupt nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dafür gehören sie aber zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 EStG, so dass sie nach altem Recht die gekürzte Vorsorgepauschale bekommen und nach neuem Recht fiktiv der Gesamtsozialversicherungsbetrag vom Höchstbetrag des § 10 Abs. 3 EStG (20.000 EUR) abgezogen bekommen und somit weniger geltend machen können als gesetzlich versicherte. Insofern kein Argument.

 

In der Praxis ist es oft so, dass zusätzliche Sonderausgaben im Bereich der Vorsorgeaufwendungen ins Leere laufen, aber ob man in den Fällen von Normalverdienern sprechen kann? Einkommensteuer ist aber auch nicht meine Welt. Ansonsten schrieb ich ja schon: für die Leute hier im Forum wirken sich zusätzliche Vorsorgeaufwendungen nicht aus (Rürup und Riester mal ausgenommen, denn dafür gibt es eine Extraförderung).

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The-Driver
inwieweit ist eine separate BU nicht steuerlich absetzbar???

 

Die Beiträge können als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG und § 10 Abs. 4 EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16316

 

Eigentlich ganz einfach:

 

 

Das sind begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen:

 

-Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung;

-Beiträge für eine private »Rürup-Rente«;

-Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen;

-Beiträge an landwirtschaftliche Alterskassen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

 

Der jährliche Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen beträgt

 

für Alleinstehende

20.000,00

 

für Verheiratete

40.000,00

 

Bei Verheirateten verdoppelt sich der Höchstbetrag, unabhängig davon, wer von den Ehepartnern die begünstigten Beiträge zahlt. Als Arbeitnehmer sind bei der Ermittlung der abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen aber Folgendes berücksichtigen:

 

Bei Personen, die ohne eigene Beitragsleistung Anspruch auf Altersvorsorge haben, zum Beispiel Beamte, wird der Höchstbetrag gekürzt - und zwar um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG).

 

Bei Angestellten werden die - im Rahmen des Höchstbetrages - abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers gekürzt (§ 10 Abs. 3 Satz 5 EStG).

 

Die Altersvorsorgeaufwendungen werden nur zu einem bestimmten Anteil steuerlich berücksichtigt. Im Jahr 2008 sind das 66 % (pro Jahr 2% steigend) der Beiträge.

 

 

Neben den Altersvorsorgeaufwendungen sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Das sind Beiträge zur:

 

-gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu entsprechenden privaten Versicherungen,

-Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,

-Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen sowie

-Renten- und Kapitallebensversicherungen mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 (Altverträge).

 

 

Letztere aber nur bis 1.500 Euro pro Person bei Nichtselbständigen, sonst 2.400 Euro. Das ist bei jemandem mit 40 Kilo brutto, wie beim TE, aber durch die AV, KV+PV längst passe.

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alex.s

TE? Die anderen Abkürzungen kann ich mir noch zusammenreimen. Am Dienstag hab ich nochmal einen Termin bei dem ich ihn auf die genannten Bedenken/Vorschläge anspreche. Bin gespannt was er drauf entgegnet

 

Gruß Alex

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The-Driver
TE?

 

Sorry...

 

ThreadErsteller. Oder zu deutsch Diskussionsersteller.

 

AV = Arbeitslosenversicherung

KV = Krankenversicherun

PV = Pflegeversicherung

 

 

Frage den Berater ruhig ausführlich. Lass Dir die steuerlichen Auswirkungen konkret aufzeigen und verlange ein Beratungsprotokoll.

 

Meine Meinung ist, die BU als Rürup über die Allianz kann man machen. Die Riesterrente über die Nürnberger bzw. generell als Versicherungslösung eher nicht.

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King Kamehameha

Meine Meinung:

 

BU über Allainz? Wenn man Geld zuviel hat..

 

Riester als Versicherung über Nürnberg? Wenn man noch mehr Geld zuviel hat...

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alex.s
· bearbeitet von alex.s

hi,

 

heute hatte ich einen weiteren Termin.

 

1. Wieso hat er mir eine Riesterversicherung empfohlen?

 

Da ich im ersten Gespräch sagte, die Rente soll relativ sicher sein. Ich sollte mich zwischen 0% und 100% Aktien einordnen. Ich hab damals 50% gewählt. Als ich Bild wieder gesehen habe, hab ich mich auch wieder daran erinnert. Der Vorteil der Versicherung sei, dass der Rentenfaktor garantiert ist. 36,93€ pro 1000€ Gesamtwert. Durch den garantierten Rentenfaktor werde heute schon die Rente festgelegt, nach den aktuell gültigen Sterbetafeln. Bei einem Fondssparplan wird die lebenslange Rente erst später festgelegt, nach den dann gültigen Sterbetafeln. Falls ich lieber einen Fondssparplan möchte hat er mir die DWS Riester Rente Premium empfohlen.

 

2. Wieso die Premiumrente und nicht die TopRente Dynamik?

 

Er erklärte mir den Unterschied zwischen TopRente und Premiumrente so: Bei der TopRente kann je nach Situation das Kapital nur zwischen bestimmten Fonds hin und her geschoben werden, wohingegen bei der Premiumrente das Kapital von den Fondmanagern "nach belieben" investiert werden kann. Darüber hinaus bietet die Premiumrente die Höchststandsicherung ab 55.

 

3. Wieso maximal mögliche Investition und nicht nur 4%

 

Um den Steuervorteil zu nutzen. Bei 4% müsste ich 1632€ bezahlen und bekäme 435€ erstattet. Bei dem Maximalbetrag natürlich 2100 und bekäme 604€ erstattet. Oben hab ich nicht erwähnt, dass ich je nach Leistung auch einen Bonus von 4-6% bekommen kann, den ich noch mit einplanen müsste, damit im diesem Falle die Förderung nicht gekürzt wird. In 2-3 Jahren werde ich die 52200€ Jahresgehalt erreicht haben, dann muss ich so oder so 2100 bezahlen.

 

4. Wieso Bu und Rente zusammen?

 

Sollte ich Berufsunfähig werden, zahlt die Allianz weiterhin in meine Rentenversicherung ein. Was natürlich ein enormer Vorteil ist. Die 10% Dynamik wurden vereinbart, damit die Allianz im Berufsunfähigkeitsfall auch die Beträge jährlich erhöht. Vor jeder Erhöhung bekommen ich ein Schreiben, ob ich die Erhöhung annehmen will. Ich darf 2 mal in Folge ablehnen. Womit wir bei 3,3% Dynamik wären. Ein weiterer Grund eine Dynamik zu haben ist, dass damit die Rente BU-Rente, ohne erneute Gesundheitsprüfung, erhöht werden kann. Die Dynamik kann auch verringert werden.

 

5. Können die Verträge seperat gekündigt werden?

 

Nein. Die Rente kann aber auf 1€ heruntergefahren werden. Die Beträge können dann natürlich nicht mehr abgesetzt werden.

 

Gruß Alex

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The-Driver
hi,

 

 

4. Wieso Bu und Rente zusammen?

 

Sollte ich Berufsunfähig werden, zahlt die Allianz weiterhin in meine Rentenversicherung ein. Was natürlich ein enormer Vorteil ist. Die 10% Dynamik wurden vereinbart, damit die Allianz im Berufsunfähigkeitsfall auch die Beträge jährlich erhöht.

 

Gruß Alex

 

Das kann ich so nicht glauben. Eine Dynamik vor Rentenbeginn dient der planmäßigen Erhöhung von Beitrag und Leistung vor Leistungsbeginn.

 

Inwieweit nach Leistungsbeginn sich die Rente erhöht, ist von dem gewählten Rentenmodell und der Gewinnbeteiligung des Unternehmens abhängig.

 

->Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten wird mit den festgelegten Überschussanteilen eine Zusatzrente zur Berufsunfähigkeitsrente finanziert. Ist beim Grundbaustein Tarifbonus vereinbart, so erhöhen die festgelegten Überschussanteile alle mitversicherten Leistungen.

 

Darüberhinaus kennt die Allianz noch Beitragsbefreiung mit Dynamik ->Wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens 6 Monate (bei Einschluss Berufsunfähigkeitsvorsorge Plus, sonst 3 Jahre) unfähig ist, seinen Beruf auszuüben, wird nicht nur der aktuelle Beitrag, sondern ein Jahr für Jahr nach dem vereinbarten Steigerungssatz steigender Beitrag für alle Bausteine übernommen. Bei den Beitragssteigerungen werden die Beiträge für die Bausteine zur Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt. Durch den steigenden Beitrag wächst während der Berufsunfähigkeit die garantierte Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Bei Zuwachsversicherungen wird somit auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit das angestrebte Versorgungsziel erreicht.

 

Das hat aber mit der 10% Beitragsdynamik nichts zu tun.

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highline
Das kann ich so nicht glauben. Eine Dynamik vor Rentenbeginn dient der planmäßigen Erhöhung von Beitrag und Leistung vor Leistungsbeginn.

 

Inwieweit nach Leistungsbeginn sich die Rente erhöht, ist von dem gewählten Rentenmodell und der Gewinnbeteiligung des Unternehmens abhängig.

 

->Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten wird mit den festgelegten Überschussanteilen eine Zusatzrente zur Berufsunfähigkeitsrente finanziert. Ist beim Grundbaustein Tarifbonus vereinbart, so erhöhen die festgelegten Überschussanteile alle mitversicherten Leistungen.

 

Darüberhinaus kennt die Allianz noch Beitragsbefreiung mit Dynamik ->Wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens 6 Monate (bei Einschluss Berufsunfähigkeitsvorsorge Plus, sonst 3 Jahre) unfähig ist, seinen Beruf auszuüben, wird nicht nur der aktuelle Beitrag, sondern ein Jahr für Jahr nach dem vereinbarten Steigerungssatz steigender Beitrag für alle Bausteine übernommen. Bei den Beitragssteigerungen werden die Beiträge für die Bausteine zur Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt. Durch den steigenden Beitrag wächst während der Berufsunfähigkeit die garantierte Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Bei Zuwachsversicherungen wird somit auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit das angestrebte Versorgungsziel erreicht.

 

Das hat aber mit der 10% Beitragsdynamik nichts zu tun.

Er meint, dass im BU-Fall nicht nur die Rente gezahlt wird, sondern auch die Beiträge zur (Basis)Rentenversicherung. Außerdem würde die Allianz dann jedes Jahr die Beiträge zur Basis-Rente um 10% erhöhen.

 

Die 10% Dynamik hat mit der BU-Rente im Leistungsfall nichts zu tun. Diese erhöht sich eben nur um die Überschussbeteiligung.

 

Man kann allerdings seperat eine Dynamik der BU-Rente einschließen (macht nicht jeder Anbieter), um Inflation im Leistungsfall auszuschließen.

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The-Driver
Er meint, dass im BU-Fall nicht nur die Rente gezahlt wird, sondern auch die Beiträge zur (Basis)Rentenversicherung. Außerdem würde die Allianz dann jedes Jahr die Beiträge zur Basis-Rente um 10% erhöhen.

 

ja, dass bei BU auch die Hauptversicherung beitragsfrei ist, ist klar. Die Erhöhung der Hauptversicherung im BU-Fall geht bei Allianz über *Beitragsbefreiung mit Dynamik*.

 

Das ist ein separater kostenpflichtiger Baustein und hat mit der Beitragsdynamik in der Sparphase nix zu tun. Da sind 10% Dynamik schlichtweg zu viel.

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highline
Da sind 10% Dynamik schlichtweg zu viel.

jedes jahr 10% ist sicherlich viel. aber niemand zwingt ihn, jedes jahr den vertrag um 10% zu erhöhen.

es reicht ja auch jedes dritte jahr den vertrag zu erhöhen.

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alex.s

Hi,

 

ja wie gesagt, ich bekäme vorher einen Brief. Wenn ich dreimal verneine, wird die Dynamik gestrichen. Dass die Basisrente im BU-Fall erhöht würde, finde ich schon ein Vorteil dieser Kopplung.

 

Gruß Alex

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The-Driver
Hi,

 

ja wie gesagt, ich bekäme vorher einen Brief. Wenn ich dreimal verneine, wird die Dynamik gestrichen. Dass die Basisrente im BU-Fall erhöht würde, finde ich schon ein Vorteil dieser Kopplung.

 

Gruß Alex

 

Das eine (Beitragsdynamik) ist von dem anderen (Leistungsdynamik) völlig losgelöst! Sind separate Bausteine!

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fonds-sparer

Hallo Community,

 

ich verwende diesen Thread, da ich heute einen Termin bei einem Versicherungsmakler hatte.

 

 

Ich habe diesen Makler eingeladen, da ich mich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiere. Im Speziellen soll diese für meine Freundin sein.

 

Heute war der erste Termin mit dem Herrn. Er hat seinen Laptop garnicht erst ausgepackt, da er vor einer Berechnung erstmal alle Daten meiner Freundin aufnehmen wollte.

 

So..als pauschalempfehlung hat er mir erst einmal die Alte Leipziger vorgestellt. Diese ist eine von 4 Versicherungsgesellschaften die auf die Beitragserhöhung verzichten (Zitat).

Er meinte auch das er bei dieser Versicherungsgesellschaft nur die Bu machen würde und nix anderes.

 

Als er mich nach der Höhe der Bu fragte sagte ich das 500 euro für den anfang reichen sollten. meine freundin beginnt ab dem 1. februar ihre erste festanstellung. sie hat keine kinder oder ähnliche belastungen die sie absichern müsste.

 

er erwiederte mir, dass 500 euro quasi nicht bringen, denn wenn sie bu wird werden die 500 euro vom staat angerechnet, der staat sagt danke und man hat quasi für nichts bezahlt (zitat, vielleicht kann mir das nochmal jemand genauer erklären?)

 

 

ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir nochmal eine kurze einschätzung schreiben könntet.

vor allem die bu höhe ist ein faktor der mich verunsichert.

ich weiss, dass die gefahr bu zu werden immer gegeben ist, aber ich glaube auch, dass in den ersten jahren, d.h bis zu einem ereignis wie hochzeit oder schwangerschaft eine minimale absicherung reichen sollte.

er will mir dennoch die varianten 500 750 und 1000 euro berechnen wobei er eigentlich keine bu unter 1000 euro macht.

 

ich lasse mich gerne von euch berichtigen.

 

 

danke für die mühen meine gedanken zu ordnen :)

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muesli

Also mit den 500 hat er meines Wissens schon recht, zumindest wenn Deine Freundin erwerbs(!)unfähig wird, würde sie vom Staat eine Rente in etwa dieser Größenordnung beziehen. Da sie aber durch die BU ein Einkommen hätte, entfällt der Zuschuss vom Staat.

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Fleisch

die Rente würde Grundsicherung / Hartz IV heißen

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el galleta
Da sie aber durch die BU ein Einkommen hätte, entfällt der Zuschuss vom Staat.

Was aber besser sein könnte, wenn sie etwa relevantes Vermögen (in Aussicht) hat oder eine Bedarfsgemeinschaft betroffen ist.

 

saludos,

el galleta

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