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Rohlöff

Risikolebensversicherung für mich/uns gesucht

Empfohlene Beiträge

polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Darüber hinaus: Suizid (in bspw. Folge psychischer Erkrankungen) ist in vernünftigen Bedingungswerken mit entsprechenden Wartefristen abgesichert.

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Peski

@ Polydeikes: Welchen zeitlichen Abstand sollte man denn ungefähr nach Ende einer Behandlung einhalten, bevor man den Antrag stellt? (Erfahrungswerte?)

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polydeikes

Meist 1-2h nach einer Zahnbehandlung nicht essen / trinken / rauchen.

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Peski

ok, dann stelle ich eine konkretere Frage: Gibt es Anbieter auf dem Markt, die in den Antragsfragen ggf. derart formulieren, dass man Erkrankungen nur z.B. dann angeben muss, wenn diese ärztlich festgestellt wurden? Bei der Recherche über Pflegeversicherungen ist mir diese Formulierung mal aufgefallen...

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polydeikes

Völlig falscher Ansatz.

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Peski
· bearbeitet von Peski

Ich bitte um Erklärung Polydeikes. Es ist doch ein großer Unterschied, ob nach dem Vorhandensein von Erkrankungen bzw. erfolgter Behandlung gefragt wird, oder ob eine Erkrankung ärztlich (!) festgestellt wurde.

 

Habe gerade mal in meinen  Akten geguckt: Bei meiner Gesellschaft wurde z.B. danach gefragt, ob man bei Ärzten oder anderen "Heilbehandlern" war. Müsste man klären, wer alles Heilbehandler im Versicherungsrecht sind. Wäre man also mit einer Beschwerde weder beim Arzt noch bei einem "Heilbehandler" gewesen, hätte man die Beschwerden nach meiner Auffassung nicht angeben müssen...

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polydeikes

Und ich bitte um vernünftige Fragen, die man vernünftig beantworten kann. Egal wie oft ich darum bitten werde, es werden trotzdem solche Fragen kommen, die ausschließlich dem "wie wurschtel ich mich irgendwie durch den Antrag" dienen.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

 

a) Wie maximiere ich die Leistungswahrscheinlichkeit? Das führt ggf. dazu das man nicht ins Fernsehen kommt.

b) Wie spare ich ein paar Euro, indem ich versuche klüger zu sein als der Versicherer. Das maximiert die Wahrscheinlichkeit ins Fernsehen eingeladen werden, zu einer der Talkrunden "meine böse Versicherung" zahlt nicht.

 

Grundproblem: Die Wahrscheinlichkeit nach einem RLV Leistungsfall noch ins Fernsehen eingeladen zu werden, ist recht gering.

 

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Bei einer BUV könnte man bspw. vielleicht noch halbwegs verquer auf "mein Risiko steigt doch erst ab 40+ massiv an" argumentieren. Auch wenn ich das nicht für minder schwachsinnig halte. Bspw. MS Diagnosen treffen mehr junge 2xjährige Frauen, denn 40+ler ...

 

Bei einer RLV steht hingegen meist die Absicherung konkreter Risiken gerade binnen der nächsten Jahre / respektive innerhalb der VVA-Fristen meist zweifellos im Vordergrund.

 

Ein Hexentanz um die VVA-Pflichten gem. §19 VVG ... oder anders: "Wenn das Ei schlauer sein will als die Henne ..." ... ist immer der sicherste Weg zur Nichtleistung.

 

---

 

Zumindest in LV gibt es nur zwei Arten von Fragen. "Bestehen / Bestanden ..." und "untersucht, behandelt, beraten". Es gibt RLV Anträge, die nur "untersucht, behandelt, beraten" haben, aber nur innerhalb enger Absicherungsssummen. Eine erfolgte, darüber hinaus noch laufende Therapie ist zweifelsfrei unter "untersucht, behandelt, beraten" anzugeben. Auch losgelöst von irgendwelcher Diagnostilk. §19 VVG fragt abgesehen davon nicht nach Diagnosen, sondern nach gefahrerheblichen Umständen ... riesiger praktischer Unterschied.

 

Die Pflegediskussion ist so btw. nur halbrichtig. Es gab / gibt Anträge, die vereinfacht nur nach einer Liste entsprechend schwerer Erkrankungen und da nach der Diagnostik fragen / fragten. Dann aber idR noch ergänzt um eine wie auch immer ausgeprägte "bestanden Frage". Reine Diagnostik wäre vereinfachte Gesundheitsprüfung mit entsprechenden Folgen (technische Einschränkungen) und gab / gibt es so nicht exklusive Pflegebahr. Außerdem ist Pflege idR Kranken und nicht Leben, mit unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Es gibt auch Aktionsanträge in der RLV (bspw. Immofinanzierung oder Geburt eines Kindes). Das kann im Einzelfall passen, Psyche außen vor gibt es ob der Relevanz für das abzusichernde Risiko nicht.

 

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Fragen bzgl. nach "wv. Zeit ist alles gut" sind für sich genommen ebenfalls sinnfrei, so lange man die exakten Details nicht kennt. In der RLV werden einmalige Belastungsstörungen mit unter 3-4 Sitzungen und ohne Medikation nach ca. 12 Monaten ohne Konsequenzen versicherbar sein. Aus Aktionsanträgen ggf. nach 2-3 Jahren generell raus. Gesprächstherapien je nach Umfang tendentiell analog dazu zu sehen.

 

Hingegen bei Depressionen + Medikation kann man mit mind. 5 Jahren, bis zu 10 Jahren oder "nie und nimmer nicht" rechnen, wenn man das Risiko nicht gegen Mehrbeitrag versichern möchte.

 

 

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Peski
· bearbeitet von Peski

Es ging mir ausdrücklich darum, die Fragen des Versicherers juristisch vollkommen korrekt beantworten zu wollen und je nach Fragestellung im Wortlaut etwaige Gesundheitsprobleme erwähnen- oder nicht erwähnen zu müssen.

 

Zwischen "bestehen/bestanden" und "untersucht/behandelt/beraten" können Welten liegen. Letzteres Fragemodell kommt durchaus bei nicht nur bei sehr begrenzten Versicherungssummen zum Einsatz, zumindest in der Vergangenheit.Ferner weise ich auch nochmals auf die weitergehende am Markt gesuchte Einschränkung hin, wonach die "Untersuchung/Behandlung/Beratung" im Wortlaut des Antrages ggf. nur anzugeben sein könnte, wenn diese bei einem Arzt erfolgt ist, womit ich wieder bei meiner Frage wäre...

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polydeikes

Der Post wird nicht weniger schwachsinnig, nur weil das "quatsch" nachträglich raus editiert wurde. Die Fragen wurden bereits vollständig und korrekt beantwortet, soweit es ohne Details überhaupt möglich ist.

 

Jede Abweichung vom Geschriebenen ist Eiertanz mit dem VVG und wird finalisiert via Rechtssprechung entschieden. VVG ist kein Teil der Richterausbildung, da kommt dann schon mal sowas Witziges wie LG Heidelberg Az. 2 O 90/16 erstinstanzlich raus.

 

Mit solchem Quatsch will ich wiederum nichts zu tun haben, noch mir anhören müssen "quatsch" zu schreiben. Ignoliste, Ende der Geschichte.

 

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Peski
· bearbeitet von Peski

In der Tat ein sehr interessantes Urteil. Mal sehen, ob das Urteil bestätigt wird. Jedenfalls glaube ich nicht, dass es auf den in Frage stehenden Sachverhalt anwendbar ist und wohl auch nicht auf die allermeisten Gesundheitsbeschwerden, die nicht so gut wie sicher zum Versicherungsfall führen....

 

Schönes Wochenende!

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frankmenz

Ich suche auch eine RLV und habe von der ERGO deren Abfrage risikorelevater Personendaten (Anlage) bekommen, da ich meine Vorerkrankungen von Anfang an benannt habe. Kann jemand einschätzen, ob dieser Fragebogen einem allgemeneinen Standard entspricht oder gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherern? Es geht übrigens um die DANV, eine Sonderabteilung der ERGO, mit Gruppenversicherungen für bestimmte Berufsgruppen. Vorab schon einmal Danke für jede Rückmeldung.

Ergo RLV.pdf

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Matthew Pryor

Hallo,

durchaus im Rahmen des Üblichen, was die Art der Fragestellung und die abgefragten Zeiträume betrifft. Einen allgemeinen Standard gibt es in diesem Sinne nicht. Man könnte sagen, dass Fragen nach "Krankheiten, Beschwerden oder Behandlungen" (so oder ähnlich) überwiegend einen Zeitraum von 5 Jahren betreffen, "stationäre Aufenthalte, Operationen..." eher über 10 Jahre. Sehr allgemeingültig, wie auch die Fragestellung.

Durchaus möglich, dass für bestimmte Sachverhalte andere Versicherer eher infrage kämen als die ERGO. Lässt sich so aus dem Stand natürlich nicht beantworten.

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PericoloGiallo

Guten Abend in die Runde, 

 

Ich habe den Faden gelesen und bitte um eine Einschätzung/Empfehlung für mich und meine Familie (Freundin und knapp 2jährigen Sohn). 

 

Gefragt ist eine RLV zur Absicherung der Familie. Schulden gibt es keine und sind in nächster Zukunft nicht geplant. Eckpunkte sind eine Versicherungsdauer von 20 Jahren, 200.000 Euro VS, linear/gleichbleibend. 

Seit über einem Jahr Nichtraucher (und vorher alle Wochen mal einen Zigarillo - bin nach üblicher Einschätzung NR), Motorradfahrer. Vor einem guten Jahr hatte ich eine psychische Krise, die ist restlos überwunden, und ansonsten  gesund oder nur nicht genug untersucht... 

 

Passt das halbwegs? Kann man in meinem Fall recht nach dem Preis gehen, oder wäre eine unabhängige Beratung angebracht? Anbei eine Auflistung von durchblicker.at - wo eine cosmosdirect zb. fehlt. 

 

Danke für die Einschätzung! 

 

LG PG 

Screenshot3.png

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Kommt darauf an, was ihr haben wollt, nicht wahr? Preis natürlich immer ein Kriterium, da eben die Spanne zwischen Tarif- und Zahlbeitrag im Auge behalten. Zu exorbitanten Verwerfungen ist es dabei bislang eher nicht gekommen, medienwirksame Negativbeispiele wie die WWK mal außen vor gelassen. Anders formuliert: Ich würde mich dann lieber für einen Anbieter entscheiden, der sofort (also Netto) 30 € im Jahr mehr kostet, dafür aber die Gewissheit bietet, im worst case bei bspw. 500 € Jahresprämie zu "deckeln" statt bei 1000 €, überspitzt formuliert.

Daneben: Kleingedrucktes: Meldefristen, Nachversicherung, Dynamikregelungen, Vorableistungen, Verlängerungsoptionen, etc. pp..

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