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Rohlöff

Risikolebensversicherung für mich/uns gesucht

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Dann also Seiten vollschreiben mit <br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- "irgendwann im August 2012 habe ich mal gehustet, wie viel Tage weiß ich auch nicht, beim Arzt war ich auch nicht, ist das Immunsystem trotzdem damit fertig geworden."<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- "Mai 2013 haben mir mal die Augen getränt, meine Frau meinte es könnte 'ne Bindehautentzündung gewesen sein. Wie auch immer, es hat auch wieder aufgehört."<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- "September 2013 hat mir nach dem Geschlechtsverkehr der Rücken weh getan. Anschließende massagen haben es gelindert, nach zwei Tagen war nichts mehr zu spüren."<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- "letztens im Osterurlaub 2014 hatte ich mir mal das Knie angestoßen, hat drei Tage schweinisch weh getan und war ganz rot, danach gingen Schmerz und Schwellung zurück"

Exaktamente.Ist dir zu umständlich/schwierig/nicht liberal genug?Einfache Lösung:Bleib unversichert.

 

Aber klar, der Versicherungs-Stasi muß alles gemeldet werden, was theoretisch irgendwie wichtig gewesen sein könnte.

Nö.Nur das,wonach laut Antragsformular gefragt wird.Was davon als wichtig oder nicht ganz so wichtig einzustufen ist,entscheidet die Risikoprüfung und nicht der Möchtegernfriedman.

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tyr

Wobei er nicht ganz unrecht damit hat, dass die Situation nicht befriedigend gelöst ist. Wer unter Erinnerungsschwächen leidet (und das tuht jeder!!), kann diese Formulare gar nicht fehlerfrei ausfüllen. Die Frage am Ende ist doch nur, ob einem die Versicherung ein Versäumnis nachweisen kann.

Deswegen wäre es eine Idee, sich die Patientenakten von allen Ärzten einzuholen, die man im Abfragezeitraum besucht hat, bevor man den Antrag ausfüllt. Es gibt auch gegenüber den Krankenkassen ein Auskunftsrecht. AU-Zeiten lassen sich meist irgendwie ermitteln. Wenn man das erledigt hat kann man die Chance auf grobe Erinnerungslücken im abgefragten Zeitraum schon mal deutlich reduzieren.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Wobei er nicht ganz unrecht damit hat, dass die Situation nicht befriedigend gelöst ist. Wer unter Erinnerungsschwächen leidet (und das tuht jeder!!), kann diese Formulare gar nicht fehlerfrei ausfüllen. Die Frage am Ende ist doch nur, ob einem die Versicherung ein Versäumnis nachweisen kann.

 

Hi, ich nochmal. Erst mal Danke für die ernsthafte Frage... ist scheinbar nicht so ganz selbstverständlich hier...

 

Es gibt für dieses Problem keine 100% saubere Lösung. Selbst wenn die Versicherer jeden Kunden wegen jeder popeligen Risiko-LV mit 100.- € Jahresprämie zum Arzt schicken würden....(das Geschrei wollte ich mal hören...!)whistling.gif

a - würde das nullkommanichts ändern - ich behaupte sogar das Gegenteil wäre der Fall: Kenne Ärzte, die in so Situationen zum Patienten gesagt haben: Das bischen Rücken ist doch kein Thema, hat heutzutage doch jeder, brauchen Sie nicht angeben...

b - sei natürlich auch mal die Frage nach den Kosten gestattet bzw. wer zahlt?

c - es gibt ja auch Leute mit einem "Weisskittelsyndrom" unsure.gif : vor dem Arzt sitzend, kriegen die keinen ton mehr raus oder der Blutdruck steigt ins unermessliche

d - deckt man damit auch nicht die Dinge ab, die der Kunde evtl. Diesem Arzt gerade nicht erzählt hat

 

Es gab übrigens mal ne private KV, die hat sowas gemacht: Ein Tag Euromed Klinik in Fürth, dann Entscheidung. Allerdings waren die auch ein wenig spezialisiert auf eine bestimmte Kundengruppe.

Lange haben die das nicht gemacht....

 

Wenn Du tatsächlich etwas Vergisst, was in den letzten 5 Jahren passiert ist, dann kann man tatsächlich davon ausgehen, dass es nicht unbedingt relevant ist - allerdings ist die Grenze zwischen vergessen und verschweigen ist fliessend und muss leider oft

vor Gericht markiert werden - bezogen auf den jeweiligen Fall. Dabei gibt es Verlierer auf beiden Seiten - die Witwe des Familienvaters, der bei seiner Risiko-LV vergessen hat, seinen seit Jahren gut eingestellten Bluthochdruck anzugeben - als auch auf der

anderen Seite den BU Versicherer, der leisten muss, obwohl der VN zwei Bandscheibenvorfälle in den letzten 5 Jahren vergessen hat anzugeben.

 

Hab da so zwei Urteile im Kopf - mal schauen, ob ich die nochmal finde...

Denke, auch die Versicherer wären an einem kostengünstigen, praktikablen Verfahren interessiert, wenn dabei bessere Ergebnisse erzielt würden (auf die grosse Zahl bezogen!) - als mit dem aktuellen Frage + Antwort Spiel

Insofern geb ich Dir aber Recht: Doofe Situation, ist aber durch verantwortungsvollen Umgang definitiv mit sehr, sehr geringer Fehlerquote zu lösen!

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Sapine

Je nachdem auf welcher Ebene ich jetzt antworten möchte:

 

1) Die Situation ist wie sie ist und die von Euch beschriebene Methode ist die beste, um das Risiko klein zu halten. Für den seriösen Vermittler/Verkäufer von Versicherungen ist es ohnehin der einzig gangbare Weg.

 

2) Die Situation ist unbefriedigend, da man als Versicherungsnehmer Jahrzehnte für eine Versicherung zahlt, die im Bedarfsfall möglicherweise nicht oder nur nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten leisten wird. Die Situation wird auch nicht dadurch besser, dass der eine Richter so und ein anderer anders entscheidet.

 

3) Natürlich müssen Ärzte/Krankenversicherungen nicht umsonst arbeiten, aber eine Art von standardisierter Auskunft sollte möglich sein, ohne ein Vermögen zu kosten. Die Beurteilung einer solchen Auskunft müsste zeitnah nach der Antragsstellung erfolgen und verbindlich sein. Im Ergebnis hat man dann einen Vertrag der nicht Heerscharen von Rechtsabteilungen und Datenschnüfflern beschäftigt und dem Kunden Sicherheit gibt über den Versicherungsstatus.

Gibt es Länder in denen das so oder vergleichbar geregelt ist?

 

BTW

Ich musste diese Tage für meine Mutter eine Aufstellung Ihrer medizinischen Historie für eine Operation auflisten, das hat uns nicht nur zwei Tage beschäftigt, am Ende waren wir auch sicher, dass wir mit Sicherheit nicht alles in Erinnerung hatten, obwohl wir zu dritt drüber gesessen haben und uns nach Kräften bemüht hatten. Relevant war davon praktisch nichts für die OP - aber wehe wenn man etwas vergisst und hinterher der Kreislauf versagt...

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polydeikes

Es gibt ein Land, in dem die SEC mehr oder weniger den Besitz einer Art RLV einer kleinen Gruppe von Menschen vorschreibt. Die zahlen einen leicht anderen Beitrag (nicht selbst), müssen sich um nichts kümmern, strippen aber indirekt vor ihrem Versicherer mehrfach so intensiv wie jeder Deutsche. Das entsprechende Marktführerunternehmen wurde im Vers-Branchenthread besprochen.

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Matthew Pryor

Man(n) muss ja auch nicht zwingend aus jeder Mücke einen Elefanten machen.Bei der kassenärztlichen Vereinigung werden in der Regel alle Daten für bis zu 5 Jahren gespeichert.Dementsprechend wird im Zweifelsfall ein Versicherer gewählt,der einen entsprechenden Abfragezeitraum hat.Das sollte für dieses "Problem" eine akzeptable Lösung bieten können.

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SM77

Da ich vor einigen Wochen ebenfalls eine Risikolebensversicherung abgeschlossen habe, hier ein Hinweis: Bei der Allianz gibt es eine RLV, die vereinfachte Gesundheitsfragen für junge Eltern bietet (Todesfallleistung max. 75000€; Versicherungsdauer max. 25 Jahre; Alter bei Versicherungsbeginn max. 40 Jahre; Kind jünger 6 Monate).

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checker-finance

Da ich vor einigen Wochen ebenfalls eine Risikolebensversicherung abgeschlossen habe, hier ein Hinweis: Bei der Allianz gibt es eine RLV, die vereinfachte Gesundheitsfragen für junge Eltern bietet (Todesfallleistung max. 75000€; Versicherungsdauer max. 25 Jahre; Alter bei Versicherungsbeginn max. 40 Jahre; Kind jünger 6 Monate).

 

Inwiefern denn vereinfacht? Was wird da gefragt?

 

Mir geht's nicht primär um einfach, sondern um rechtssicher, d. h. ich will vor Abschluß so sicher wie möglich sein können, dass der Versicherer sich im Schadensfall nicht mit mehr oder weniger fadenscheiniger Argumentation darauf beruft, irgendetwas sei nicht angegeben worden und deswegen die Zahlung verweigert.

 

Bei der kassenärztlichen Vereinigung werden in der Regel alle Daten für bis zu 5 Jahren gespeichert.Dementsprechend wird im Zweifelsfall ein Versicherer gewählt,der einen entsprechenden Abfragezeitraum hat.Das sollte für dieses "Problem" eine akzeptable Lösung bieten können.

 

Sehr kryptisch. Wie soll das praktisch funktionieren? unter welchen Voraussetzungen gibt die kassenärztliche Vereinigung diese Daten heraus und an wen?

 

Einfache Lösung:Bleib unversichert.

 

Immerhin: eine praktisch leicht umsetzbare Lösung und kostengünstig obendrein.

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checker-finance

Wobei er nicht ganz unrecht damit hat, dass die Situation nicht befriedigend gelöst ist. Wer unter Erinnerungsschwächen leidet (und das tuht jeder!!), kann diese Formulare gar nicht fehlerfrei ausfüllen. Die Frage am Ende ist doch nur, ob einem die Versicherung ein Versäumnis nachweisen kann.

Deswegen wäre es eine Idee, sich die Patientenakten von allen Ärzten einzuholen, die man im Abfragezeitraum besucht hat, bevor man den Antrag ausfüllt. Es gibt auch gegenüber den Krankenkassen ein Auskunftsrecht. AU-Zeiten lassen sich meist irgendwie ermitteln. Wenn man das erledigt hat kann man die Chance auf grobe Erinnerungslücken im abgefragten Zeitraum schon mal deutlich reduzieren.

 

"Deutlich reduzieren" nützt aber nichts. in meinem Fall liegt das Problem gerade in dem "von allen Ärzten". Wer immer schön an einem Ort wohnen geblieben ist, seinen Hausarzt hat und diesem treu ergeben ist, und von der Personalabteilung alle AU-Zeiten abfragen kann, hat es in der Tat relativ einfach.

 

Bei Selbständigen zum Beispiel gibt es keine "AU-Zeiten". Privatversicherte mit hohen Selbstbehalt heben auch nicht alle Rechnungen auf, weil es keinen Sinn ergibt, diese bei ihrer PKV einzureichen. In meinem Fall kommt dann eben noch dazu, dass ich erstens selten einen Arzt brauche und zweitens - wenn ich einen brauche - dann zu einen schnell verfügbaren gehe. So komme ich mit deutlich weniger Arztbesuchen als der Durschnittsbürger auf eine deutlich höhere Anzahl an verschiedenen Ärzten als der Durchschnittsbürger.

 

Da hat es auch nichts mit Erinnerungsschwäche zu tun, wenn ich nicht mehr lückenlos angegeben kann, wann und wo ich in den letzten x Jahren bei welchem Arzt war.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Rechtsgrundlage:Paragraph 83 SGB X und nach erfolgter Legimitimation gegenüber der KVA.

Die praktische Umsetzung erfolgt über ein entsprechend formuliertes Schreiben in einem ausreichend frankierten Briefumschlag.

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checker-finance

Rechtsgrundlage:Paragraph 83 SGB X und nach erfolgter Legimitimation gegenüber der KVA.

Die praktische Umsetzung erfolgt über ein entsprechend formuliertes Schreiben in einem ausreichend frankierten Briefumschlag.

 

Und das soll auch für Privatversicherte gelten?

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Matthew Pryor

Ich schreibe das hier nicht umsonst.Probiere es aus.

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Sapine

Auskunftspflicht mag ja bestehen, nur was ist dort denn gespeichert bei einem Privatpatienten?

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Peter Wolnitza

Auskunftspflicht mag ja bestehen, nur was ist dort denn gespeichert bei einem Privatpatienten?

Moin,

ich nochmal.

Dreh die Frage mal rum: Wenn dort nichts gespeichert ist, was soll denn der böse Versicherer dort an Informationen bekommen, die ihn veranlassen könnten, die Leistung zu verweigern?

 

Will damit sagen:

Jeden Weg, den der Versicherer beschreiten kann, um an Infos über meinen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung zu gelangen, kann ich doch jetzt zum Zeitpunkt der Antragstellung ebenso gehen,

um damit 100% Klarheit zu erzielen - im Prinzip recht einfach. Woher soll mein Versicherer in 9,99 Jahren Gesundheitsinfos über mich erhalten, die zu beschaffen ich heute nicht in der Lage bin?

 

Wie gesagt, bei allen (beherrschbaren!) Unzulänglichkeiten des aktuell angewendeten Frage-Antwort Systems: Wenn jemand eine bessere, praktikable Lösung parat hat - immer her damit!

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checker-finance
Dreh die Frage mal rum: Wenn dort nichts gespeichert ist, was soll denn der böse Versicherer dort an Informationen bekommen, die ihn veranlassen könnten, die Leistung zu verweigern?[/size]

 

Will damit sagen:

Jeden Weg, den der Versicherer beschreiten kann, um an Infos über meinen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung zu gelangen, kann ich doch jetzt zum Zeitpunkt der Antragstellung ebenso gehen,

um damit 100% Klarheit zu erzielen - im Prinzip recht einfach. Woher soll mein Versicherer in 9,99 Jahren Gesundheitsinfos über mich erhalten, die zu beschaffen ich heute nicht in der Lage bin?

 

Wie gesagt, bei allen (beherrschbaren!) Unzulänglichkeiten des aktuell angewendeten Frage-Antwort Systems: Wenn jemand eine bessere, praktikable Lösung parat hat - immer her damit!

 

Versicherer sind weder gut noch böse. Sie haben nun einmal ein gegen den Versicherungsnehmer bzw. Auszahlungsberechtigten gerichtetes Interesse.

 

Selbstverständlich stehen dem Versicherer auch noch andere Wege der Informationsgewinnung offen. Wenn man wegen der Todesursache weiß, wonach man suchen muß, um den Spruch zu bestreiten, ist die Lage strukturell anders als im Zeitpunkt der Antragstellung.

 

Ich warte mal ab, ob "SM77" noch irgendetwas über die "vereinfachte Gesundheitsprüfung" der Allianz schreibt bzw. frage ggf. selbst mal bei der Allianz nach. Ansonsten bleibt die wohl mit Abstand beste empfehlung die von "Matthew Prior":

 

Matthew Pryor, 20. November 2014 - 14:57:

 

Einfache Lösung:Bleib unversichert.

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Matthew Pryor

Tscheka,damit wir es langsam zum Abschluss bringen...Voraussetzungen für den Erhalt der vereinfachten Gesundheitsprüfung sind:

 

  • Du bist in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn Vater eines leiblichen Kindes geworden
  • Todesfallsumme maximal 75000 €
  • Eintrittsalter des VN/VP max. 40,Versicherungsdauer längstens 25 Jahre
  • keine BUZ

ODER

 

  • Darlehensvertrag innerhalb der letzten 6 Monate,RLV dient der Besicherung
  • VSS maximal 200.000 €,Eintrittsalter höchstens 45
  • kein geplanter Auslandsaufenthalt außerhalb Europas länger als 6 Monate in den nächsten 12 Monaten

Risikoprüfung Fall 1:

 

  • Prüfung BMI
  • Leiden oder litten Sie an Krebs oder an einer koronaren Herzerkrankung oder an Asthma bronchiale oder an Diabetes mellitus oder an einer anderen chronischen Erkrankung?
  • Waren Sie aus gesundheitlichen Gründen in den letzten 2 Jahren mehr als 4 Wochen durchgehend nicht in der Lage, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben und daher krank geschrieben?
  • Wurden in den letzten 5 Jahren Anträge auf Risikolebensversicherungen zu erschwerten Bedingungen angenommen oder abgelehnt?
  • Beziehen, bezogen oder beantragten Sie in den letzten 5 Jahren eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeits- oder sonstigen Invaliditätsversicherung (wie Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung)?

 

Risikoprüfung Fall 2:

 

  • Du erklärst,dass du derzeit voll arbeitsfähig bist und in den letzten 2 Jahren nicht länger als 4 Wochen ununterbrochen AU geschrieben warst
  • und keine der folgenden Erkrankungen festgestellt und/oder behandelt wurden:Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Zucker- und Lebererkrankungen, psychische Erkrankungen, HIV-Infektion/AIDS

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Peter Wolnitza

Selbstverständlich stehen dem Versicherer auch noch andere Wege der Informationsgewinnung offen. Wenn man wegen der Todesursache weiß, wonach man suchen muß, um den Spruch zu bestreiten, ist die Lage strukturell anders als im Zeitpunkt der Antragstellung.

 

 

Moin,

 

sicherlich kannst Du aus dazu auch mal ein etwas konkreteres Beispiel nennen?

Also: Uns eine Möglichkeit nennen, wie der Versicherer in 9,99 Jahren sich Informationen über mich (Stand HEUTE) Beschaffen kann und ich diese Möglichkeit heute nicht nutzen kann, um ebenso an diese Informationen zu kommen?

Ich bin sehr gespannt auf Deine Ausführungen.

 

Bis dahin betrachte ich das Ganze einfach als das, was es offensichtlich sein soll...whistling.gif

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checker-finance
· bearbeitet von checker-finance

Tscheka,damit wir es langsam zum Abschluss bringen...Voraussetzungen für den Erhalt der vereinfachten Gesundheitsprüfung sind:

  • Darlehensvertrag innerhalb der letzten 6 Monate,RLV dient der Besicherung
  • VSS maximal 200.000 €,Eintrittsalter höchstens 45
  • kein geplanter Auslandsaufenthalt außerhalb Europas länger als 6 Monate in den nächsten 12 Monaten

 

(...)

Risikoprüfung Fall 2:

 

  • Du erklärst,dass du derzeit voll arbeitsfähig bist und in den letzten 2 Jahren nicht länger als 4 Wochen ununterbrochen AU geschrieben warst
  • und keine der folgenden Erkrankungen festgestellt und/oder behandelt wurden:Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Zucker- und Lebererkrankungen, psychische Erkrankungen, HIV-Infektion/AIDS

 

Das hört sich doch vernünftig an und würde in meinem Fall auch passen. Vielen Dank dafür!

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Bei dem Ton, den Du anschlägst, vergeht mir jeder Anreiz Dir etwas Konkretes zu antworten. Hat schlicht keinen Sinn.

Es hat keinen Sinn,weil dir keine entsprechende Antwort einfällt.Ich hätte auch noch eine Frage,die du mir mit Sicherheit nicht beantworten wirst:Warum sollte der Versicherer Stand heute nach 10 Jahren (oder 5) plus meintwegen 1 Tag überhaupt noch wegen der Todesursache in Zusammenhang mit den im Antrag beantworteten Gesundheitsfragen Nachforschungen anstellen?

Was den Ton betrifft (auch wenn du deinen Beitrag mittlerweile überarbeitet hast und die unverständliche Attacke auf Peter entfernt wurde):Warst du nicht der durchgeknallte Typ,der ein paar Beiträge zuvor ein VU mit einer Geheimpolizei verglichen hat,dass Unmengen an Menschen gefoltert und ermordet hat?

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checker-finance
Bei dem Ton, den Du anschlägst, vergeht mir jeder Anreiz Dir etwas Konkretes zu antworten. Hat schlicht keinen Sinn.

Es hat keinen Sinn,weil dir keine entsprechende Antwort einfällt.Ich hätte auch noch eine Frage,die du mir mit Sicherheit nicht beantworten wirst:Warum sollte der Versicherer Stand heute nach 10 Jahren (oder 5) plus meintwegen 1 Tag überhaupt noch wegen der Todesursache in Zusammenhang mit den im Antrag beantworteten Gesundheitsfragen Nachforschungen anstellen?

Was den Ton betrifft (auch wenn du deinen Beitrag mittlerweile überarbeitet hast und die unverständliche Attacke auf Peter entfernt wurde):Warst du nicht der durchgeknallte Typ,der ein paar Beiträge zuvor ein VU mit einer Geheimpolizei verglichen hat,dass Unmengen an Menschen gefoltert und ermordet hat?

 

In der Tat, mit dem Beitrag hast auch Du Dich für eine inhaltliche Antwort disqualifiziert.

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SM77

Nochmal kurz zurück zur Allianz: Matthew hat ja schon alle relevanten Infos gepostet. Ergänzend hier noch der Link zum Antrag und zu den Gesundheitsfragen. Schön an den Fragen ist ja, dass Sie relativ präzise sind (bis auf die "sonstigen chronischen Krankheiten"). Beitrag ist bei der richtigen Berufsgruppe auch im üblichen Rahmen. 75.000 EUR sind natürlich nicht der Knaller, aber für mich war es auch ausreichend. Kleine Erhöhung ist ja im Zweifelsfall durch die Nachversicherungsoptionen auch noch drin.

 

Grundsätzlich bin auch wie checker recht skeptisch gegenüber Versicherungen eingestellt. Wenn ich da so Fragen lese wie "Bestehen oder bestanden bei Ihnen darüber hinaus in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden?" oder "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: [..]" - sorry, wenn man das wirklich ernst nimmt, muss dann da so gut wie jeder Arztbesuch angegeben werden und darüber hinaus auch noch alle Beschwerden, die man so mit sich rumträgt, wegen derer man aber nie beim Arzt war. Das ist aber eine altbekannte Diskussion, die hier ja schon oft geführt wurde, ausgiebig zum Beispiel im BU-Gesundheitsfragen-Thread.

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Matthew Pryor
In der Tat, mit dem Beitrag hast auch Du Dich für eine inhaltliche Antwort disqualifiziert.

Erfreulich.

 

Wenn ich da so Fragen lese wie "Bestehen oder bestanden bei Ihnen darüber hinaus in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden?" oder "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: [..]" - sorry, wenn man das wirklich ernst nimmt, muss dann da so gut wie jeder Arztbesuch angegeben werden und darüber hinaus auch noch alle Beschwerden, die man so mit sich rumträgt, wegen derer man aber nie beim Arzt war.

Mal abgesehen davon:Der Versicherer ist dennoch zur Leistung verpflichtet,wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen nicht angegebener Krankheit/Arztbesuch und Versicherungsfall besteht.

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Minas

Nach fast einem Jahr grabe ich hier mal aus, da es ja immernoch der allgemeine Thread für das Thema RLV ist.

 

Wir sind im Moment auf der Suche nach einer RLV für meine Partnerin und mich.

Noch sind wir nicht verheiratet, daher sollten wir die Verträge also über Kreuz abschließen.

 

Da wir beide die Gesundheitsfragen nicht mit "nein" beantworten können, müssen wir beim Antrag Pflicht, Kür kurz oder Kür lang (Posting von Peter Wolnitza 1 Seite vorher) durchgehen.

 

Aufgrund der im Internet gefunden Informationen wäre ich wohl bei der Europa in E-T2 oder E-T6 (falls dieser über Kreuz überhaupt abschließbar ist, online geht es nicht) gelandet.

Empfohlen wurde mir vom Makler eher ein Tarif mit fixem Beitrag zu wählen, da die Tendenz der Beiträge steigend sei und damit für die nächsten 25 Jahre schwer planbar.

Im Raum stehen jetzt verschieden Tarife bei der Zurich Life und Canada Life.

 

Gibt es irgendwo ein Übersicht wie sich die Nettobeiträge in % der Bruttobeiträge entwickelt haben?

Wie ist die Einschätzung der Experten hier zur Entwicklung der Nettobeiträge in den nächsten Jahren? Hängen die Überschüsse im RLV Bereich hauptsächlich an der Zinsensituation oder an den weniger eingetrettenen Versicherungsfälle?

 

Danke und Gruß

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polydeikes

Risiko hängt an Risiko, ganz simpel. Die Beitragsreduzierung hängt weder bei RLV oder BU maßgeblich vom realen Zins ab, kalkulatorisch nur vom Rechnungszins. Die Beiträge steigen für Neugeschäft, wenn der Rechnungszins weiter fällt. Aber nicht für Bestandsverträge, nur weil die Erträge weiter fallen. Ich teile die Einschätzung des Maklers in keinster Weise. Mal abgesehen davon, würde ich eine wichtige Police wie die RLV niemals mit einer irischen Versicherungsgesellschaft abschließen. Das hat was von "mit Nasenbluten-Hai-Entgegenschwimmer" ...

 

Eine entsprechende Übersicht lässt sich bspw. über genannte Gesellschaft auch anfordern.

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Shoshin
· bearbeitet von Shoshin

Man(n) muss ja auch nicht zwingend aus jeder Mücke einen Elefanten machen.Bei der kassenärztlichen Vereinigung werden in der Regel alle Daten für bis zu 5 Jahren gespeichert.Dementsprechend wird im Zweifelsfall ein Versicherer gewählt,der einen entsprechenden Abfragezeitraum hat.Das sollte für dieses "Problem" eine akzeptable Lösung bieten können.

 

Jetzt bin ich aber doch ein bisschen verwirrt.

Hatte ich nicht an anderer Stelle im Forum gelesen, dass bei der "bestehen oder bestanden ..." Frage, man sich eben nicht auf den Abfragezeitraum beschraenken kann?

Und massive Probleme entstehen koennen, wenn man nicht beweisen kann, dass bestimmte Indikationen vorher aufgehoert haben zu bestehen?

Die Daten werden ja auch noch woanders gespeichert als bei der kassenärztlichen Vereinigung (beim Arzt, Musterungsbehoerde ...).

 

---

edit: habe nicht aufs Jahr geachtet, und erst jetzt gesehen dass der Thread schon aelter ist.

Die Frage wuerde mich aber trotzdem interessieren.

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