Zum Inhalt springen
Rohlöff

Risikolebensversicherung für mich/uns gesucht

Empfohlene Beiträge

Peter Wolnitza

.... Ich gehe aber davon aus, dass es bei Vertragsabschluss wichtig ist darauf zu achten, dass der Bezugsberechtigte nachträglich geändert werden kann (also widerruflich bezugsberechtigt)?

 

Grundsätzlich fällt die Stellung des Versicherungsnehmers in den Nachlass der versicherten Person und kann von VP als neuer VN auch weitergeführt werden.

 

Hier nochmal die Frage: Wer kann den Vertrag genau übernehmen? VP oder ein beliebiger Erbe oder gar eine beliebige Person?

 

Konkret an meinem obigen Beispiel: VN1 stirbt. Person 2 übernimmt Vertrag von verstorbener Person/VN1 und ändert den Bezugsberechtigten auf das Kind --> VN2 = VP2, BZRTod = Kind. Das wäre aber dann doch eine Änderung des Vertrags1?

 

Moin nochmal,

 

- das widerrufliche Bezugsrecht ist i.d.R. der Standardfall, braucht man sich nur drum zu kümmern, wenn man explizit was anderes will

- jede beliebige Person kann mit Zustimmung des VN (in diesem Falle ehemalige VP) zur neuen VN werden

- ja, das geschilderte Vorgehen wäre tatsächlich eine Änderung. Wo siehst Du das Problem darin? Bis dahin ist ja keine Leistung fällig geworden, nichts, was steuerlich relevant wäre ....oder versteh ich Deine Frage falsch?

 

Grübelnde Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SM77

- jede beliebige Person kann mit Zustimmung des VN (in diesem Falle ehemalige VP) zur neuen VN werden

Das ist ja "mein Problem": Der VN könnte ja nicht mehr zustimmen, da verstorben.

 

- ja, das geschilderte Vorgehen wäre tatsächlich eine Änderung. Wo siehst Du das Problem darin? Bis dahin ist ja keine Leistung fällig geworden, nichts, was steuerlich relevant wäre ....oder versteh ich Deine Frage falsch?

Das bezog sich auf das Statement von Matthew:

Eine Änderung des Vertrages 1,in dem die verstorbene Person VN ist,wird gemäß der Natur des eingetretenen Versicherungsfalles (→Tod) eher schwierig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Settembrini
· bearbeitet von Settembrini

Liebes WPF,

 

da wir erfreulicherweise bald Nachwuchs erwarten, mache ich mir Gedanken um die Risikoabsicherung.Zunächst ein paar Infos:

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder

27, verheiratet, 1. Kind unterwegs, weitere geplant

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im

Monat übrig

Ca. 50.000 Euro/ Jahr Basisgehalt, ca. 500-1000 Euro pro Monat bleiben übrig.

 

2.5 bisherige Risikovorsorge

BU Alte Leipziger, 2000 Euro Rente, ca. 90 Euro/ Monat

Haftpflicht HDI-Gerling, 15 Mio. Deckungssumme.

 

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner)

Der Rest der Familie soll abgesichert sein, falls mir oder meiner Frau etwas passiert.

 

4.1 aktuelle Sparleistungen

500-1000 Euro/ Monat, inklusive Rücklagen Urlaub etc.

 

4.2 Schulden (Bitte Kredithöhe, Kreditzinsen und Gesellschaft nennen)

/

 

4.3 absehbare Investitionen und preisliche Vorstellung der Wünsche und Ziele in x Jahren (Urlaub, Auto, Wohnung, Haus)

schwer zu sagen, vielleicht irgendwann Eigenheim?

 

Konkret geht es jetzt um eine (reine) Risikolebensversicherung, um den Todesfall von mir oder meiner Frau abzusichern. Ich dachte an 500.000 Euro wechselseitige Absicherung (die im tragischen Falle eines doppelten Todes an die Kinder gehen soll, entsprechend 1 Mio.). In Bezug auf die Laufzeit hatte ich 30 Jahre im Kopf, um die Ausbildung noch abzusichern. Durch die Inflation hätte man automatisch eine real fallende Deckungssumme. Ist dieses Konzept soweit erstmal sinnvoll?

 

Ersten Berechnungen zufolge gibt es allerdings erheblich Preisunterschiede zwischen den Gesellschaften (sowohl brutto als auch netto), und mir ist nicht ganz klar, wie diese zu Stande kommen. Welche Punkte gibt es bei RLVen im Bedingungswerk, auf die man achten muss? An sich scheint die Sache ja einfach. Direkt daran anknüpfend: Ist für den Abschluss die Einschaltung eines Maklers sinnvoll? Für die BU-Versicherung habe ich das gemacht (MLP). Gibt es No-Go-Gesellschaften?

 

Wäre es, um ein Stück weit das Risiko zu streuen, auch sinnvoll, bei verschiedenen Gesellschaften RLVen in geringerer Höhe abzuschließen? Wir könnten z.B. 250.000 Euro bei jeweils zwei Gesellschaften absichern (u.U. dann auch einmal mit 30, einmal mit 20 Jahren Laufzeit). Schließlich ist ja auch die Steuerfrage so eine Sache. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich eine Versicherung auf das Leben meiner Frau abschließen (und die Beiträge vom eigenen Konto bezahlen), und umgekehrt, richtig? Wie ist das dann mit den Kindern??

 

Und last but not least: Ich habe gehört, dass meine Familie im Falle des Falles auch Anspruch auf Hinterbliebenenschutz durch die berufsständische Versorgung (durch meine Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk) hat. Weiß da jemand mehr?

 

Viele Fragen... :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Hat Deine Frau eigentlich auch eine BU und wie sieht ihre Einkommenssituation aus bzw. wie plant ihr die Berufstätigkeit mit den Kindern? Hast Du die Mehrausgaben bzw. Einkommensausfälle eingeplant?

 

Die 30 Jahre klingen für mich vernünftig, wobei ich dem Hauptverdiener vielleicht noch 5 Jahre extra geben würde, falls sich die Familienaufbauphase in die Länge zieht.

 

Wegen dem Hinterbliebenenschutz der berufsständischen Versorgung hängt das vermutlich vom jeweiligen Versorgungswerk ab und dessen Bestimmungen ab. Welches ist das bei Dir?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Settembrini

Meine Frau wird wohl für eine Zeit eher halbtags arbeiten. Eine BU haben wir für sie nicht abgeschlossen; das ist auch nicht geplant.

Ja, die Mehrausgaben sind eingeplant.

 

Das Versorgungswerk ist in meinem Fall aktuell dasjenige in Baden-Württemberg. Aber das kann sich ja mit Jobwechsel schnell ändern... sodass es schon eine generelle Frage ist, ob dieser Hinterbliebenenschutz etwas taugt, oder nicht. Werde mich da nochmal schlau machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Konkret geht es jetzt um eine (reine) Risikolebensversicherung, um den Todesfall von mir oder meiner Frau abzusichern. Ich dachte an 500.000 Euro wechselseitige Absicherung (die im tragischen Falle eines doppelten Todes an die Kinder gehen soll, entsprechend 1 Mio.). In Bezug auf die Laufzeit hatte ich 30 Jahre im Kopf, um die Ausbildung noch abzusichern. Durch die Inflation hätte man automatisch eine real fallende Deckungssumme. Ist dieses Konzept soweit erstmal sinnvoll?

 

30 Jahre ist schon recht großzügig. Mit bspw. 20-25 sollte dem Ziel mehr als Genüge getan sein. Eine Absicherungshöhe von 500.000 je Vertrag hat 2 wesentliche Probleme.

 

a) Erbschaftssteuer

B Gesundheitsfragen

 

Du kannst wahlweise über die Gestaltung des Vertrags die Steuerproblematik ausschließen (über Kreuz), oder die Versicherungssumme mit 400.000 etwas niedriger ansetzen.

 

Zur Kinder- und Ausbildungsabsicherung eignen sich auch RLVs mit fallenden Versicherungssummen. Beginnt dann bspw. bei 500.000 und endet nach bspw. 30 Jahren bei 0 ...

 

 

Ersten Berechnungen zufolge gibt es allerdings erheblich Preisunterschiede zwischen den Gesellschaften (sowohl brutto als auch netto), und mir ist nicht ganz klar, wie diese zu Stande kommen. Welche Punkte gibt es bei RLVen im Bedingungswerk, auf die man achten muss? An sich scheint die Sache ja einfach. Direkt daran anknüpfend: Ist für den Abschluss die Einschaltung eines Maklers sinnvoll? Für die BU-Versicherung habe ich das gemacht (MLP). Gibt es No-Go-Gesellschaften?

 

Der Unterschied brutto / netto kommt zu Stande,da die Versicherer Überschüsse aus Anlagen und Kostenüberschüsse einkalkulieren. Die Unterschiede bei den realen Prämien (Zahlbeitrag) kommen durch die unterschiedliche Kalkulation zu Stande.

 

Mal ein Beispiel: Für Nichtraucher spielt die Europa sehr weit oben in der "günstiger Preis" Region. Bei einem Raucher hingegen schlägt bspw. die sonst erheblich teurere InterRisk die Europa. Immer so eine Sache mit den jeweils individuellen Fällen.

 

Bei den angestrebten Summen ist die Einschaltung eines Maklers sinnvoll, aber MLP muss es nicht unbedingt sein.

 

Wäre es, um ein Stück weit das Risiko zu streuen, auch sinnvoll, bei verschiedenen Gesellschaften RLVen in geringerer Höhe abzuschließen? Wir könnten z.B. 250.000 Euro bei jeweils zwei Gesellschaften absichern (u.U. dann auch einmal mit 30, einmal mit 20 Jahren Laufzeit). Schließlich ist ja auch die Steuerfrage so eine Sache. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich eine Versicherung auf das Leben meiner Frau abschließen (und die Beiträge vom eigenen Konto bezahlen), und umgekehrt, richtig? Wie ist das dann mit den Kindern??

 

Das hast du schon richtig verstanden. Nennt sich Risikolebensversicherung über Kreuz, mit dem Suchbegriff wirst du über google fündig:

https://www.google.de/#q=risikolebensversicherung+%C3%BCber+kreuz

 

Das Aufteilen der Risiken auf mehrere Gesellschaften kann man machen. So richtig zwingend erforderlich sehe ich es aber nicht.

 

Und last but not least: Ich habe gehört, dass meine Familie im Falle des Falles auch Anspruch auf Hinterbliebenenschutz durch die berufsständische Versorgung (durch meine Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk) hat. Weiß da jemand mehr?

 

Entscheidend ist die Satzung des Versorgungswerks. Diese findest du hier: http://www.bwva.de/profil/downloadbereich.html

 

Es werden Witwen und Waisenrenten vorbehaltlich Auflagen und Kürzungen gezahlt:

Witwen- oder Witwerrente in Höhe von 60 % des Ruhegeldes,

Halbwaisenrente in Höhe von 15 % des Ruhegeldes, Vollwaisenrente in Höhe von 30 % des Ruhegeldes,

Sterbegeld in Höhe von zwei monatlichen Ruhegeldern.

 

Diese Angaben finden sich im §27 der Satzung des Versorgungswerks.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Settembrini

Hi,

 

vielen Dank für die gute Antwort und sorry für die Sendepause.

 

Kann man da bedenkenlos bei der günstigsten Versicherung (z.B. Europa) zugreifen - oder gibt es bei den anderen in irgendeiner Form ein Leistungsplus?

Und gesetzt ich möchte die Gesundheitsfragen/ ärztliche Untersuchung umgehen: kann ich denn einfach so bei zwei Gesellschaften eine Versicherung über je 250.000 Euro abschließen? Oder muss ich da (ähnlich wie bei der BU) irgendwo meine Versicherungen bei anderen Gesellschaften angeben?

 

Mein Favorit wäre jetzt, einfach zwei Versicherungen à 250.000 Euro abzuschließen, mit z.B. 20 und 30 Jahren Laufzeit. Das Ganze für meine Frau und mich "über Kreuz", und fertig...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Hi,

 

vielen Dank für die gute Antwort und sorry für die Sendepause.

 

Kann man da bedenkenlos bei der günstigsten Versicherung (z.B. Europa) zugreifen - oder gibt es bei den anderen in irgendeiner Form ein Leistungsplus?

Und gesetzt ich möchte die Gesundheitsfragen/ ärztliche Untersuchung umgehen: kann ich denn einfach so bei zwei Gesellschaften eine Versicherung über je 250.000 Euro abschließen? Oder muss ich da (ähnlich wie bei der BU) irgendwo meine Versicherungen bei anderen Gesellschaften angeben?

 

Mein Favorit wäre jetzt, einfach zwei Versicherungen à 250.000 Euro abzuschließen, mit z.B. 20 und 30 Jahren Laufzeit. Das Ganze für meine Frau und mich "über Kreuz", und fertig...

 

Mit der "günstigsten" Variante ist das so eine Sache. Die Europa ist eine der drei "günstigsten" Gesellschaften für idealtypische Modelfälle. Kleine Eventualitäten schlagen aber voll auf den Beitrag durch, bspw. wenn du oder deine Frau rauchen. Heißt, weicht ihr vom Typus Idealkunde ab, vergleicht sorgfältig oder holt euch Beratung.

 

Ansonsten kann man meiner Meinung nach "bedenkenlos" zugreifen, was den Blick in die Bedingungen aber nicht ausschließt. Was du über die Europa wissen wollen könntest, findest du alles frei zugänglich im Vermittlerportal und https://vep.europa.de/produkte/lebensversicherung/risiko-lebensversicherung/#downloads

 

Eine bestehende Absicherung ist immer eine Erhöhung des Risikos und in meinen Augen sogar angabepflichtig, wenn nicht explizit danach gefragt wird. Rechtlich gesehen zwar eigentlich unbedenklich, aber ich sag dir eines klipp und klar:

 

Sieht ein Versicherer eine Möglichkeit nicht zu leisten, dann nutzt er sie. Egal welcher Versicherer ... Und daher selbst schuld, wer dem Versicherer Spielraum für Experimente gibt ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Flughafen

Hallo zusammen,

 

Ich habe mich nun im ersten Anlauf mit Risiko-Lebensversicherungen beschäftigt, dabei haben sich meine persönlichen Schwierigkeiten im Umgang mit dem Thema rauskristallisiert.

 

1. Ich bin aktuell noch übergewichtig. Reduziere zwar das Gewicht bereits seit einem Jahr, auch ziemlich erfolgreich, werde aber noch 1-1,5 Jahre brauchen. Nachhaltige Umstellungen brauchen Zeit. Ernährung umzustellen, passende Sportarten zu finden und sie auch noch auf einander abstimmen, - das braucht viel Zeit. Nur so mal kurz runter ist eher schädlich und bring langfristig nichts.

 

2. Wie Sapine so schön gemerkt hat, wäre ich gerne flexibel:

 

Wichtig finde ich neben der Abstufung die Flexibiliät, mit der man einzelne Komponenten beenden kann, sobald sie nicht mehr nötig sind. Wer weiß schon heute so genau, wie seine Vermögenssituation in 15 Jahren aussieht. Die schlechteste Lösung ist in jedem Fall eine starre Summe.

 

3. Ich habe kein Vertrauen in die Versicherer bei Gesundheitprüfungen. Z.B. schreibt die Hannoversche: "Falls Sie die gestellten Fragen falsch oder unvollständig beantworten, kann die Hannoversche vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten, ihn kündigen, ihn anpassen oder die Leistung verweigern."

 

Was, wenn ich aktuell ein Muttermal habe, welches sich später zu einem Krebs entwickelt, können sie bei diesem Ansatz später doch sagen: "Hat gewußt, aber nicht angegeben." Na ja, ist ein anderes Thema.

 

 

Wegen der ersten beiden Punkte habe ich mir eine Art "rollende RLV" vorgestellt. Eine RLV für 2-3 Jahre abschließen, danach die nächste. Dabei die Risiken anpassen (Übergewichtszuschlag würde wegfallen) und die Summe passend reduzieren. Weggefallenen Risiken aus bestehenden Verträgen rausnehmen und die Summe reduzieren geht wohl nicht. Nun hat mir ein Allianz-Vertreter am Telefon erklärt, dass keine RLV für 2-3 Jahre machen, weil der Aufwand für die Gesundheitsprüfung den Gewinn für diese kurze Zeit komplett wegfressen würde. Und dass die Prüfung für den nächsten Vertrag wieder fällig wäre. Ein Vertreter der Hannoverschen hat mir erzählt, dass man weggefallenen Risiken aus dem Vertrag nicht rausnehmen könne, nur kündigen.

 

Fragen: Stimmt das? Gilt das für alle Versicherungen, oder nur diese Firmen? Kommt mir etwas seltsam vor, weil:

 

1. in 2-3 Jahren sammeln sicht nicht soviel Gesundheitsvorfälle, die Veränderung zu prüfen ist günstiger als die initiale Komplettprüfung. Und wieso soll der Aufwand für die Gesundheitsprüfung hoch sein? Ich dachte, es ist ein Problem des VN, die Infos bei Ärzten einzuholen und denen zu melden, und dass die Versicherung sowas nur im Todesfall macht, um rückwirkend zu checken, dass man sie nicht betrogen hat?

 

2. warum kann man Verträge nicht ohne neue Gesundheitsprüfungen verlängern? Ich formuliere es besser so: Warum muss man bei jedem Vertragsabschluss die Gefahrenprüfung aufs Neue machen, aber innerhalb eines laufenden Vertrages findet eine Anpassung der Betrages an Gefahrenveränderungen nicht statt? Oder findet sie u.U. doch statt? Muss ich nicht melden, wenn ich anfange, zu rauchen? Und müsste ich dann nicht einen Aufschlag dafür bezahlen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SM77

3. Ich habe kein Vertrauen in die Versicherer bei Gesundheitprüfungen. Z.B. schreibt die Hannoversche: "Falls Sie die gestellten Fragen falsch oder unvollständig beantworten, kann die Hannoversche vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten, ihn kündigen, ihn anpassen oder die Leistung verweigern."

 

Was, wenn ich aktuell ein Muttermal habe, welches sich später zu einem Krebs entwickelt, können sie bei diesem Ansatz später doch sagen: "Hat gewußt, aber nicht angegeben." Na ja, ist ein anderes Thema.

 

Wenn nicht bei Antragsstellung danach gefragt wurde, wird man dir (bzw. deinen Angehörigen) nichts anhaben können. Allerdings finde ich die Fragen gerade bei der Hannoverschen auch nicht akzeptabel: Frage 1 ist schon so formuliert, dass im Grunde jeder Arztbesuch angegeben werden muss, auch wenn gar keine Krankheit zugrunde lag ("untersucht"/"beraten"). Frage 2 ist dann noch schwammiger formuliert, da hier sogar "Beschwerden" angegeben werden müssen, wegen derer man gar nicht beim Arzt war. Besser finde ich da z.B. die Gesundheitsfragen der Dialog.

 

Wegen der ersten beiden Punkte habe ich mir eine Art "rollende RLV" vorgestellt. Eine RLV für 2-3 Jahre abschließen, danach die nächste. Dabei die Risiken anpassen (Übergewichtszuschlag würde wegfallen) und die Summe passend reduzieren. Weggefallenen Risiken aus bestehenden Verträgen rausnehmen und die Summe reduzieren geht wohl nicht. Nun hat mir ein Allianz-Vertreter am Telefon erklärt, dass keine RLV für 2-3 Jahre machen, weil der Aufwand für die Gesundheitsprüfung den Gewinn für diese kurze Zeit komplett wegfressen würde. Und dass die Prüfung für den nächsten Vertrag wieder fällig wäre. Ein Vertreter der Hannoverschen hat mir erzählt, dass man weggefallenen Risiken aus dem Vertrag nicht rausnehmen könne, nur kündigen.

 

Hilft zwar nicht für wegfallende Risiken, aber vielleicht wären die technisch einjährig kalkulierten Tarife für dich interessant (z.B. Dialog "risikoadäquat"). Das bringt eine gewisse Flexibilität, falls eine bestimmte Absicherungshöhe nicht mehr benötigt wird, man diesen Zeitpunkt aber stand heute noch nicht abschätzen kann.

 

2. warum kann man Verträge nicht ohne neue Gesundheitsprüfungen verlängern? Ich formuliere es besser so: Warum muss man bei jedem Vertragsabschluss die Gefahrenprüfung aufs Neue machen, aber innerhalb eines laufenden Vertrages findet eine Anpassung der Betrages an Gefahrenveränderungen nicht statt? Oder findet sie u.U. doch statt?

 

Bei der Hannoverschen gibt es eine Verlängerungsoption ohne Gesundheitsfragen. Natürlich nur unter bestimmten Bedingungen (max. 10 Jahre, Höchstalter usw.)

 

Muss ich nicht melden, wenn ich anfange, zu rauchen? Und müsste ich dann nicht einen Aufschlag dafür bezahlen?

 

Ich habe jetzt nur die Bedingungen der Dialog und der Hannoverschen geprüft: Da musst du nachmelden, wenn du zum Raucher wirst und der Beitrag erhöht sich dann. Falls du die Meldung unterlässt verfällt der Schutz nicht aber die Auszahlung wird entsprechend gekürzt (Die Frage ist natürlich, ob die Versicherung im Todesfall tatsächlich prüft, ob der Nichtraucher zum Raucher geworden ist. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Hallo Flughafen,

 

die ein oder andere Anmerkung von mir:

 

1. Ich bin aktuell noch übergewichtig. Reduziere zwar das Gewicht bereits seit einem Jahr, auch ziemlich erfolgreich, werde aber noch 1-1,5 Jahre brauchen. Nachhaltige Umstellungen brauchen Zeit. Ernährung umzustellen, passende Sportarten zu finden und sie auch noch auf einander abstimmen, - das braucht viel Zeit. Nur so mal kurz runter ist eher schädlich und bring langfristig nichts.

"Übergewichtig" definiert jede Gesellschaft bzw. deren Risikoprüfung anders.Naja,nicht jede anders,aber die Auswirkungen (→in erster Linie Höhe des Risikozuschlages) unterscheiden sich teils drastisch.Und auch ein gut durchtrainierter Sportler kann nach BMI-Methode durchaus "übergewichtig" sein...

Natürlich wäre es eine Option,kurze Laufzeiten zu wählen,um dann ggbfs. mit dem Versicherer "nachzuverhandeln" (→schwierig),oder den Versicherer zu wechseln (→nicht ganz so schwierig).Bei Variante B aber das große ABER:Du hast selbstredend keine Garantie dafür,dass sich dein Gesundheitszustand nicht merklich zum Schlechteren verändert.Aus der Praxis für die Praxis:VN schließt Risiko-LV über 10 Jahre zur Darlehensabsicherung ab,"zerhaut" sich kurz vor Ablauf die Schulter bei der Arbeit (inkl. nicht absehbar andauernder AU,Anschlussversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist auch nicht möglich).Der Salat ist in diesem Fall also angerichtet,ich bekomme ihn bislang nicht versichert,die Finanzierung läuft also zunächst einmal ohne Absicherung weiter.

Bitte nicht als Schauermärchen verstehen,aber das

Wegen der ersten beiden Punkte habe ich mir eine Art "rollende RLV" vorgestellt. Eine RLV für 2-3 Jahre abschließen, danach die nächste. Dabei die Risiken anpassen (Übergewichtszuschlag würde wegfallen) und die Summe passend reduzieren.

kann auch schiefgehen.Es gibt allerdings auch tarife,die unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine Verlängerungsoption vor Ablauf seitens VN vorsehen.Vielleicht wäre das eine für dich brauchbare Alternative.

Was, wenn ich aktuell ein Muttermal habe, welches sich später zu einem Krebs entwickelt, können sie bei diesem Ansatz später doch sagen: "Hat gewußt, aber nicht angegeben." Na ja, ist ein anderes Thema.

Kein unwichtiges Thema.Nein,der Versicherer kann das später nicht.Zunächst einmal stellt sich die Frage,ob das Muttermal angabepflichtig ist.Gesetzt den Fall,das wäre es,und du beantwortest die Frage dementsprechend,besteht für den Versicherer eine Nachfragemöglichkeit,für ihn ist es eigentlich sogar eine Obliegenheit.Der Versicherer kann sich jetzt also rückversichern (bspw. durch eine Anfrage bei deinem Arzt) und weitere Informationen einholen,um eine Entscheidung über eine Antragsannahme zu treffen.Unterlässt er diese Rückfrage und policiert entsprechend,kann dir daraus später kein "Strick" gedreht werden.Entscheidend ist also die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen und das,was der Versicherer im Nachgang daraus macht.

Und wieso soll der Aufwand für die Gesundheitsprüfung hoch sein? Ich dachte, es ist ein Problem des VN, die Infos bei Ärzten einzuholen und denen zu melden,
Schon richtig.Trotzdem muss geprüft werden,ob Zuschläge oder Ausschlüsse zu veranlassen sind (bspw. durch Übergewicht (wink.gif)) und die Policierung des Vertrages kostet immerhin auch noch etwas.Bei einer Laufzeit von 2 Jahren dürfte sich die entsprechende Marge des Versicherers in überschaubaren Grenzen halten.
2. warum kann man Verträge nicht ohne neue Gesundheitsprüfungen verlängern?

Geht ja durchaus.Man(n) muss nur einen entsprechenden Tarif zu wählen,der eine derartige Option beinhaltet.Aus dem Stand:Europa Tarif "Premium".Gibt sicherlich noch mehr Anbieter...

Die Frage ist natürlich, ob die Versicherung im Todesfall tatsächlich prüft, ob der Nichtraucher zum Raucher geworden ist. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen
Ich schon.Insbesondere dann,wenn die Todesursache "Lungenkarzinom" lautet.Aber genug des Zynismus für heute...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taita

Hallo liebe Forumsmitglieder,

 

das ist dann schon mein zweiter Betrag in diesem Forum :thumbsup:. Ich benötige einen Rat in Sachen Risikolebensversicherung, da diese mit Geburt meiner Tochter nun ein Thema geworden ist.

 

Eigentlich wollten meine Frau und ich uns „über-kreuz“ mit jeweils einer Todesfallsumme von 150.000€ (fallend) gegenseitig versichern, damit unserer Tochter im Extremfall die doppelte Summe zur Verfügung steht. Wir glauben diese Todesfallsumme ist ausreichend, da wir beide berufstätig sind und keinerlei Kreditverpflichtungen etc. haben, und sollte einer von uns beiden versterben, der andere ja weiterhin ein Einkommen erzielt. In Bezug auf die Überkreuz-Variante habe ich immer wieder gelesen, dass dies überflüssig sei, da rein statisch ein Todesfall beider Elternteil eher unwahrscheinlich ist. Rein betragsmäßig gibt es keinen großen Unterschied zwischen der "über-kreuz"-Variante und der Variante "verbundene Leben".

 

 

Gibt es Erfahrungen/Hinweise, ob die Todesfallsumme ausreichend in einer solchen Situation ausreichend ist und "über-kreuz" versichern sinnvoll ist?

 

Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Also die Frage ist, ob in unserem Fall auch die Variante „verbundene Leben“ ausreichen würde?

Bedenkt dabei bitte,dass Lebensversicherungen auf "Verbund" in aller Regel vorsieht,dass die Todesfallsumme nur einmal zur Auszahlung kommt.Sollten beide Eheleute bspw. bei Unfall versterben,gibt es nur einmal die Versicherungssumme.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taita
Also die Frage ist, ob in unserem Fall auch die Variante „verbundene Leben“ ausreichen würde?

Bedenkt dabei bitte,dass Lebensversicherungen auf "Verbund" in aller Regel vorsieht,dass die Todesfallsumme nur einmal zur Auszahlung kommt.Sollten beide Eheleute bspw. bei Unfall versterben,gibt es nur einmal die Versicherungssumme.

 

Ich hatte mich schon in den Thread eingelesen und die Konsequenz der Variante "verbundene Leben" ist mir bewusst. Wahrscheinlich entscheidet am Ende die eigene Risikoneigung über die richtige Variante. Mein Frau hält "überkreutz" für überflüssig. Rein aus steuerlicher Sicht hat sie aufgrund der hohen Steuerfreibetraege für Eheleute sicher recht. Oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Wer ist denn jetzt der Begünstigte? Der Partner oder die Kinder? Der Ehepartner hat sehr hohe Freibeträge, die werden in der Regel nicht ausgeschöpft. Bei Kindern kann das schon eher passieren vor allem in Verbindung mit Wohneigentum.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taita

Wer ist denn jetzt der Begünstigte? Der Partner oder die Kinder? Der Ehepartner hat sehr hohe Freibeträge, die werden in der Regel nicht ausgeschöpft. Bei Kindern kann das schon eher passieren vor allem in Verbindung mit Wohneigentum.

 

Der Begünstigte wäre der Partner. Ich werde noch einmal die Beiträge der beiden Varianten "verbundene Leben" und "über-kreuz" vergleichen, vielleicht nimmt sich das Ganze ja nicht viel.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
checker-finance
Was, wenn ich aktuell ein Muttermal habe, welches sich später zu einem Krebs entwickelt, können sie bei diesem Ansatz später doch sagen: "Hat gewußt, aber nicht angegeben." Na ja, ist ein anderes Thema.

Kein unwichtiges Thema.Nein,der Versicherer kann das später nicht.Zunächst einmal stellt sich die Frage,ob das Muttermal angabepflichtig ist.Gesetzt den Fall,das wäre es,und du beantwortest die Frage dementsprechend,besteht für den Versicherer eine Nachfragemöglichkeit,für ihn ist es eigentlich sogar eine Obliegenheit.Der Versicherer kann sich jetzt also rückversichern (bspw. durch eine Anfrage bei deinem Arzt) und weitere Informationen einholen,um eine Entscheidung über eine Antragsannahme zu treffen.Unterlässt er diese Rückfrage und policiert entsprechend,kann dir daraus später kein "Strick" gedreht werden.Entscheidend ist also die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen und das,was der Versicherer im Nachgang daraus macht.

Und wieso soll der Aufwand für die Gesundheitsprüfung hoch sein? Ich dachte, es ist ein Problem des VN, die Infos bei Ärzten einzuholen und denen zu melden,
Schon richtig.Trotzdem muss geprüft werden,ob Zuschläge oder Ausschlüsse zu veranlassen sind (bspw. durch Übergewicht (wink.gif)) und die Policierung des Vertrages kostet immerhin auch noch etwas.Bei einer Laufzeit von 2 Jahren dürfte sich die entsprechende Marge des Versicherers in überschaubaren Grenzen halten.
2. warum kann man Verträge nicht ohne neue Gesundheitsprüfungen verlängern?

Geht ja durchaus.Man(n) muss nur einen entsprechenden Tarif zu wählen,der eine derartige Option beinhaltet.Aus dem Stand:Europa Tarif "Premium".Gibt sicherlich noch mehr Anbieter...

Die Frage ist natürlich, ob die Versicherung im Todesfall tatsächlich prüft, ob der Nichtraucher zum Raucher geworden ist. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen
Ich schon.Insbesondere dann,wenn die Todesursache "Lungenkarzinom" lautet.Aber genug des Zynismus für heute...

 

 

Ich möchte eine Lebensversicherung abschliessen. Ich hätte es gerne so transparent und unkompliziert wie möglich und ich will wirklich nur das Todesfallrisiko versichern. Es ist nicht als Kapitalanlage gedacht und soll es ausdrücklich nicht sein.

 

Gibt es so etwas überhaupt und wenn ja, wie findet man den günstigsten Anbieter, d. h. denjenigen der für eine vergleichbare Versicherungsleistung die niedrigste Prämie verlangt?

 

Was die Gesundheitsprüfung angeht:

Ich bin oft umgezogen und ziemlich gesund, so dass ich keinen ständigen Arzt bzw. Hausarzt habe. Ich gehe selten zum Arzt und suche den Arzt oft nach zeitlicher Verfügbarkeit aus, weswegen ich auch Ärzte wechsele. Bei Unzufriedenheit mit der ärztlichen Leistung oder Abrechnung (Privatpatient), stimme ich ebenfalls mit den Füßen ab. Jeder Quacksalber soll einmal eine Chance haben und wenn er die verpatzt, sieht er mich als Kunden nie wieder. Da die Arztkosten auch stets unter dem Selbstbehalt leigen, bewahre ich keine Arztrechnungen auf.

 

Ich kann also vielleicht für den Zeitraum von einem Jahr rückwärts angeben, welche Ärzte ich mal aufgesucht habe. Die Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung für den Abschluß einer Versicherung finde ich schon abschreckend genug. Bei der PKV ging das damals erstaunlicherweise unkompliziert. Allerdings hatte ich damals auch keine Zeit und vor allem keine Lust, mich lange damit auseinander zu setzen und habe deswegen möglicherweise auch irgendetwas übersehen, was man um ganz auf der sicheren Seite zu sein hätte angeben können, z. B. Polypenentfernung im Alter von 4 Jahren, Allergietest vor 10 Jahren mit dem Ergebnis von 3-4 Allerweltsallergien, etc.

 

Kann man nicht zu einem Versicherungsarzt gehen - ähnlich wie zum Gesundheitsamt - der alles prüft, mißt oder testet, was die Versicherung möchte und das dann abschließend als Gesundheitsprüfung zugrunde legen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Kann man nicht zu einem Versicherungsarzt gehen - ähnlich wie zum Gesundheitsamt - der alles prüft, mißt oder testet, was die Versicherung möchte und das dann abschließend als Gesundheitsprüfung zugrunde legen?

 

Kann man, bieten genügend Gesellschaften über eine examinierte Krankenschwester mit Hausbesuch an - entsprechende Versicherungssumme vorausgesetzt. Ersetzt aber in keinster Art und Weise die Gesundheitsfragen.

 

Preis hängt vom Gesundheitszustand ab. Für den völlig gesunden Nichtraucher bietet die Europa stets einen der besten Preise. Sonderlich viel falsch machen kann man bei den Bedingungen einer RLV nicht, wenn vor allem Nachversicherung und Geltungsbereich sowie Fristen keine Rolle spielen. Dann kommt "jeder" Anbieter mehr oder weniger in Frage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
checker-finance

Sonderlich viel falsch machen kann man bei den Bedingungen einer RLV nicht, wenn vor allem Nachversicherung und Geltungsbereich sowie Fristen keine Rolle spielen. Dann kommt "jeder" Anbieter mehr oder weniger in Frage.

 

Vielen Dank, schon einmal.

 

Was bedeuten "Nachversicherung", "Geltungsbereich" und Fristen"?

 

Was ist denn das optmiale Vorgehen für einen kunden bei den Gesundheitsfragen, d. h. wie sichert man sich gegen Gedächtnislücken ab bzw. dagegen, dass man Risikofaktoren falsch einschätzt? Dass z. B. Leberflecken ein erhöhtes Hautkrebsrisiko indizieren können ist mir klar, aber dass das für ein Muttermal auch zutrifft, war mir neu. Wenn nicht explizit nach einem Muttermal gefragt ist, hätte ich so etwas nicht angegeben. Anderes Beispiel: eine entfernte Verwandte hat ihre Dissertation im Bereich Medizin darüber angefertigt, dass Karies mittelbar ein Risikofaktor für Rheuma sein könnte. muß ich also angeben, an welchem Zahn ich mal was hatte? Bei einer krankenversicherung sehe ich das noch entfernt ein, aber wenn es nur um das Sterberisiko geht?

 

Medizinisch kann man m. E. sowieso in allem einem Risiko sehen. Zu wenig Sport kann so gefährlich sein wie zu viel Sport. Eine Versicherung könnte auch behaupten, irgendein Krebs könnte dadurch verursacht worden sein, dass jemand beruflich Vielflieger ist und Alpinski läuft (beides wegen der erhöhten radioaktiven Strahlung).

 

Das kombiniert damit, dass die Spekulation darauf, dass ein Berechtigter es nicht durchhält, sich durch alle Instanzen zu klagen, für die Versicherung eigentlich genrell sinnvoll ist, war schon bisher der Grund, warum ich solche Versicherung nicht abgeschlossen habe. Erscheint mir nunmehr auch schon wieder sinnlos.

 

Wenn überhaupt müßte ich die Lebensversicherung mit einer Rechtsschutzversicherung für die Auszahlungsberechtigte kombinieren - logischerweise nicht vom selben Anbieter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Sonderlich viel falsch machen kann man bei den Bedingungen einer RLV nicht, wenn vor allem Nachversicherung und Geltungsbereich sowie Fristen keine Rolle spielen. Dann kommt "jeder" Anbieter mehr oder weniger in Frage.

 

Vielen Dank, schon einmal.

 

Was bedeuten "Nachversicherung", "Geltungsbereich" und Fristen"?

 

Was ist denn das optmiale Vorgehen für einen kunden bei den Gesundheitsfragen, d. h. wie sichert man sich gegen Gedächtnislücken ab bzw. dagegen, dass man Risikofaktoren falsch einschätzt? Dass z. B. Leberflecken ein erhöhtes Hautkrebsrisiko indizieren können ist mir klar, aber dass das für ein Muttermal auch zutrifft, war mir neu. Wenn nicht explizit nach einem Muttermal gefragt ist, hätte ich so etwas nicht angegeben. Anderes Beispiel: eine entfernte Verwandte hat ihre Dissertation im Bereich Medizin darüber angefertigt, dass Karies mittelbar ein Risikofaktor für Rheuma sein könnte. muß ich also angeben, an welchem Zahn ich mal was hatte? Bei einer krankenversicherung sehe ich das noch entfernt ein, aber wenn es nur um das Sterberisiko geht?

 

Medizinisch kann man m. E. sowieso in allem einem Risiko sehen. Zu wenig Sport kann so gefährlich sein wie zu viel Sport. Eine Versicherung könnte auch behaupten, irgendein Krebs könnte dadurch verursacht worden sein, dass jemand beruflich Vielflieger ist und Alpinski läuft (beides wegen der erhöhten radioaktiven Strahlung).

 

Das kombiniert damit, dass die Spekulation darauf, dass ein Berechtigter es nicht durchhält, sich durch alle Instanzen zu klagen, für die Versicherung eigentlich genrell sinnvoll ist, war schon bisher der Grund, warum ich solche Versicherung nicht abgeschlossen habe. Erscheint mir nunmehr auch schon wieder sinnlos.

 

Wenn überhaupt müßte ich die Lebensversicherung mit einer Rechtsschutzversicherung für die Auszahlungsberechtigte kombinieren - logischerweise nicht vom selben Anbieter.

 

Moin,

 

klingt alles reichlich dramatisch und gefährlich...ich versuchs mal ein wenig zu "entschärfen": tongue.gif

 

Pflicht: Das, was der Versicherer in Textform abfragt, wahrheitsgemäss für den abgefragten Zeitraum beantworten. Es genügt hier völlig DEINE laienhafte Schilderung, d.h. "Nov. 2013, einmalig Hexenschuss/Rückenschmerzen, 4 Tage AU, Dr. Haumichblau, o.F. verheilt"

es verlangt niemand, dass Du hier eine exakte medizinische Diagnose reinschreibst. Du zeigst dem Versicherer an: Da war was - wenn er mehr wissen will, muss er ggfls nachfragen.

Dabei sollte man tunlichst vermeiden in wichtig und unwichtig zu unterscheiden - dieses Recht auf Selektion steht weder Dir noch dem evtl. Vermittler zu.

Dabei ist es zumutbar, einen angemessenen Zeitraum über die Beantwortung der Fragen nachzudenken und einfache Dinge zu unternehmen, um eine Antwort zu finden: "Erna, wie hiessen die Potenztropfen nochmal, die ich vor drei Jahren hatte?"

 

Kür, kurz: beim Hausarzt anrufen (oder den Fachärzten, an die ich mich erinnere) und nachfragen, was die über mich in der Krankenakte stehen haben. Meist reicht hier ein Anruf bei der Arzthelferin aus, evtl. versehen mit dem Hinweis:

"Ich plane den Abschluss einer privaten KV" - erhöht oftmals die Kooperationsbereitschaft wink.gif

 

Kür, lang: vom Hausarzt und allen Fachärzten die Krankenakte der letzten 5 Jahre kopieren lassen (er kann eine angemessene Kopiergebühr verlangen, ca. 50 cent pro Seite) Darauf hast Du als Patient einen Rechtsanspruch.

Jetzt aber nicht den ganzen Packen zum Versicherer schicken, sondern checken, was davon der Versicherer in Textform erfragt (s.o.)

 

Dann gibts im Leistungsfall keine Probleme - sofern man dann noch den Beitrag regelmässig gezahlt hat.

Ob aus Deinem Hobby (Alpinski) oder Deiner beruflich veranlassten Viel-Fliegerei irgendwann mal unter Umständen bei ungünstiger Konstellation und erblicher Veranlagung dazu mal ein Problem entstehen könnte......nicht Deine Aufgabe, dass zu entscheiden.

Wenn Der Versicherer aber fragt: Fliegen Sie mehr als XXX Km pro Jahr? dann wäre das natürlich wahrheitsgemäss zu beantworten.

Ob Karies oder Nasebohren Rheuma im kleinen Finger auslösen kann - ebenfalls nicht Dein Problem - nur wenn der Versicherer danach fragen würde...

 

Also:

Die Pflicht sauber abarbeiten reicht aus - wenn Du auf Nummer sicher gehen willst: Kürprogramm (kurz/lang) drauf setzen.

 

Hoffe, ich konnte ein wenig zur Blutdrucksenkung beitragen.....ein zu hoher wäre übrigens meistens anzeigepflichtig rolleyes.gif

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
checker-finance

 

 

Vielen Dank, schon einmal.

 

Was bedeuten "Nachversicherung", "Geltungsbereich" und Fristen"?

 

Was ist denn das optmiale Vorgehen für einen kunden bei den Gesundheitsfragen, d. h. wie sichert man sich gegen Gedächtnislücken ab bzw. dagegen, dass man Risikofaktoren falsch einschätzt? Dass z. B. Leberflecken ein erhöhtes Hautkrebsrisiko indizieren können ist mir klar, aber dass das für ein Muttermal auch zutrifft, war mir neu. Wenn nicht explizit nach einem Muttermal gefragt ist, hätte ich so etwas nicht angegeben. Anderes Beispiel: eine entfernte Verwandte hat ihre Dissertation im Bereich Medizin darüber angefertigt, dass Karies mittelbar ein Risikofaktor für Rheuma sein könnte. muß ich also angeben, an welchem Zahn ich mal was hatte? Bei einer krankenversicherung sehe ich das noch entfernt ein, aber wenn es nur um das Sterberisiko geht?

 

Medizinisch kann man m. E. sowieso in allem einem Risiko sehen. Zu wenig Sport kann so gefährlich sein wie zu viel Sport. Eine Versicherung könnte auch behaupten, irgendein Krebs könnte dadurch verursacht worden sein, dass jemand beruflich Vielflieger ist und Alpinski läuft (beides wegen der erhöhten radioaktiven Strahlung).

 

Das kombiniert damit, dass die Spekulation darauf, dass ein Berechtigter es nicht durchhält, sich durch alle Instanzen zu klagen, für die Versicherung eigentlich genrell sinnvoll ist, war schon bisher der Grund, warum ich solche Versicherung nicht abgeschlossen habe. Erscheint mir nunmehr auch schon wieder sinnlos.

 

Wenn überhaupt müßte ich die Lebensversicherung mit einer Rechtsschutzversicherung für die Auszahlungsberechtigte kombinieren - logischerweise nicht vom selben Anbieter.

 

Moin,

 

klingt alles reichlich dramatisch und gefährlich...ich versuchs mal ein wenig zu "entschärfen": tongue.gif

 

Pflicht: Das, was der Versicherer in Textform abfragt, wahrheitsgemäss für den abgefragten Zeitraum beantworten. Es genügt hier völlig DEINE laienhafte Schilderung, d.h. "Nov. 2013, einmalig Hexenschuss/Rückenschmerzen, 4 Tage AU, Dr. Haumichblau, o.F. verheilt"

es verlangt niemand, dass Du hier eine exakte medizinische Diagnose reinschreibst. Du zeigst dem Versicherer an: Da war was - wenn er mehr wissen will, muss er ggfls nachfragen. Dabei sollte man tunlichst vermeiden in wichtig und unwichtig zu unterscheiden - dieses Recht auf Selektion steht weder Dir noch dem evtl. Vermittler zu.Dabei ist es zumutbar, einen angemessenen Zeitraum über die Beantwortung der Fragen nachzudenken und einfache Dinge zu unternehmen, um eine Antwort zu finden: "Erna, wie hiessen die Potenztropfen nochmal, die ich vor drei Jahren hatte?"

 

So, so, der Kunde hat nicht das Recht, nach Wichtigkeit zu unterscheiden. Dann also Seiten vollschreiben mit

- "irgendwann im August 2012 habe ich mal gehustet, wie viel Tage weiß ich auch nicht, beim Arzt war ich auch nicht, ist das Immunsystem trotzdem damit fertig geworden."

- "Mai 2013 haben mir mal die Augen getränt, meine Frau meinte es könnte 'ne Bindehautentzündung gewesen sein. Wie auch immer, es hat auch wieder aufgehört."

- "September 2013 hat mir nach dem Geschlechtsverkehr der Rücken weh getan. Anschließende massagen haben es gelindert, nach zwei Tagen war nichts mehr zu spüren."

- "letztens im Osterurlaub 2014 hatte ich mir mal das Knie angestoßen, hat drei Tage schweinisch weh getan und war ganz rot, danach gingen Schmerz und Schwellung zurück"

etc.

 

Die lachen sich doch kaputt. Aber klar, der Versicherungs-Stasi muß alles gemeldet werden, was theoretisch irgendwie wichtig gewesen sein könnte. Wehe dem Kunden, der da differenziert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Prima Beleg dafür, dass du Peters Erklärung wahlweise nicht gelesen oder nicht verstanden hast.

 

Der Versicherer kalkuliert ein Risiko, aus diesem Risiko ergibt sich eine Prämie. Die Listenprämie (Listenpreis) bezieht sich auf einen statistisch völlig gesunden Menschen. Analog zur Dienstleistung: Der Preis für die Dienstleistung wird ohne Aufschlag fällig, wenn nur die genau umrissene Dienstleistung in Anspruch genommen wird.

 

Der Versicherer stellt Fragen, um das Risiko beurteilen zu können. Abgesehen vom 3. idiotischen Beispiel fragt kein Versicherer in keiner Sparte nach irgendeinem von diesen Punkten. Und Punkt 3 eben auch nur, weil kein Arzt ohne Diagnose Massag(EN) verschreibt, nur weil man zu heftig gefi**t hat.

 

Und wenn ich dann "Versicherungsstasi" lese, frage ich mich nur noch: Liegt es an der subjektiven Beschränktheit oder an subjektiver Verbortheit. Da beides miteinander korreliert, ist die Frage als rhetorisch einzustufen.

 

Oder um es mal platt zu formulieren: Hab auch noch keinen gesehen, bei dem der Kostenvoranschlag für den Hausbau dann am Ende 100 % den tatsächlichen Kosten entsprach ... :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Wobei er nicht ganz unrecht damit hat, dass die Situation nicht befriedigend gelöst ist. Wer unter Erinnerungsschwächen leidet (und das tuht jeder!!), kann diese Formulare gar nicht fehlerfrei ausfüllen. Die Frage am Ende ist doch nur, ob einem die Versicherung ein Versäumnis nachweisen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Wobei er nicht ganz unrecht damit hat, dass die Situation nicht befriedigend gelöst ist. Wer unter Erinnerungsschwächen leidet (und das tuht jeder!!), kann diese Formulare gar nicht fehlerfrei ausfüllen. Die Frage am Ende ist doch nur, ob einem die Versicherung ein Versäumnis nachweisen kann.

 

Nicht nur das Versäumnis an sich nachweisen, sondern auch die Schwere des Versäumnisses nachweisen, um überhaupt Konsequenzen daraus erwachsen lassen zu können. Gestaltet sich beim Toten (RLV) sehr viel schwieriger als beim Lebenden (BU).

 

Deine Formulierung geht auch absolut okay, Bedenken verstehe ich auch.

 

---

 

Nur wenn man solchen Unsinn wie im Vorpost liest, geht einem jedwede Lust verloren überhaupt noch Zeit dafür zu opfern über Fakten zu schreiben. Frei nach Peter " ... meine Meinung steht, bitte verwirren sie mich nicht mit Fakten ..."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...