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Rohlöff

Risikolebensversicherung für mich/uns gesucht

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Knarf

Außerdem gibt es ja noch die Modelle mit fallender Versicherungssumme bei fallender Resthöhe des Kredits....ist eine solche Versicherung sinnvoll? Was würdet ihr mir empfehlen?

 

Die neue Risiko-LV soll ausschließlich zur Absicherung des Kredits dienen.

 

Wenn die Risiko-LV wirlich nur zur Absicherung des Kredits sein soll, würde ich eine Versicherung mit fallender Versicherungssumme nehmen. Da gibts auch unterschiedliche Modelle - linaer fallend oder angepasst an die Restschuld.

Gute Rechner für fallende Versicherungssummen habe ich nicht gefunden. Aber hier erstmal ein Rechner für kostante Summe.

Dann vielleicht mal direkt bei den günstigesten Versicherung nachsehen ob die auch etwas für fallende Summen anbieten.

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

Hallo,

 

um ein Gespür für die Kosten zu bekommen, schauen Sie doch einmal hier vorbei.

 

Da wesentliche Faktoren für die Beitragsberechnung fehlen, müssen Sie sich die Arbeit selber machen ^_^.

 

 

 

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bombilein

Hallo,

bei der Variante "fallende Versicherungssumme" sollten Sie beachten, dass bei bestimmten Versicherungen wie z.B. hannoversche leben die Brutto-Beträge für jedes Jahr neu kalkuliert werden. In den Vergleichsrechner wird jedoch nur die Rate für das erste Jahr angegeben.

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Marli20

Hallo Forum,

 

ich wusste nicht genau wohin ich meine Frage packen soll, also stelle ich sie hier. Meine Familie überlegt, ob mein Bruder eine Risikolebensversicherung abschließen soll. Er ist 31 Jahre alt, hat eine Freundin und ist Elektriker. Mit seiner Freundin ist er aber weder verlobt, noch leben die beiden zusammen. Sie planen aber nächstes Jahr irgendwann zusammen zu ziehen und wenn es dann noch gut läuft, ist auch irgendwann eine Heirat und ein Kind geplant. Ich kenne mich nun nicht wirklich mit Risikolebensversicherungen aus und weiss nicht genau, warum unsere Eltern darauf drängen, dass er eine abschließt. Achso und er verdient so ca. 2000 Brutto. Freunde von uns haben eine Versicherung bei Asstel abgeschlossen. Das einzige was ich über das Unternehmen weiss ist, dass sie eine Tochter der Grothaer ist.

Könnt ihr mir vielleicht helfen und sagen, ob er eine abschließen soll und was ihr von dem Direktversicherer haltet?

 

Danke für eure Antworten!

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AnNaWF

Hi!

 

Willkommen im Forum!

 

Hallo Forum,

 

ich wusste nicht genau wohin ich meine Frage packen soll, also stelle ich sie hier. Meine Familie überlegt, ob mein Bruder eine Risikolebensversicherung abschließen soll. Er ist 31 Jahre alt, hat eine Freundin und ist Elektriker. Mit seiner Freundin ist er aber weder verlobt, noch leben die beiden zusammen. Sie planen aber nächstes Jahr irgendwann zusammen zu ziehen und wenn es dann noch gut läuft, ist auch irgendwann eine Heirat und ein Kind geplant. Ich kenne mich nun nicht wirklich mit Risikolebensversicherungen aus und weiss nicht genau, warum unsere Eltern darauf drängen, dass er eine abschließt. Achso und er verdient so ca. 2000 Brutto. Freunde von uns haben eine Versicherung bei Asstel abgeschlossen. Das einzige was ich über das Unternehmen weiss ist, dass sie eine Tochter der Grothaer ist.

Könnt ihr mir vielleicht helfen und sagen, ob er eine abschließen soll und was ihr von dem Direktversicherer haltet?

 

Danke für eure Antworten!

 

Warum Deine Eltern dazu "drängen" erschließt sich mir, zumindest auf Basis Deiner Darstellungen, auch nicht :)

Drängen ist sowieso immer schlecht.

 

Über welche Summe wird denn geredet?

Wer soll denn der/die Begünstige sein?

 

Bestehen irgendwelche Verbindlichkeiten? Muss er für irgendjmd. sorgen?

Falls keine bestehen ist das für mich nicht nachvollziehbar.

 

Vllt denken sie an Unisex, aber gerade bei RLV macht es für Männer keinen Sinn deswegen jetzt aktiv zu werden wenn es keinen wirklichen Bedarf gibt.

 

Was die Asstel angeht:

Die Bedingungswerke von RLVs unterscheiden sich nicht sooo stark, da darf man ruhig auch auf den Preis schauen (aber nich nur).

Wenn man aber keine Ahnung hat sollte man vllt doch mal einen Makler einschalten der einen berät, dann kommen solche abstrusten Sachen vllt garnicht zustande :)

Billig beim Direktversicherer etwas abzuschließen ist immer noch teurer als beim Makler das richtige (oder sogar nichts weils keinen Sinn macht) abzuschließen...

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Marli20

Hallo AnNaWF,

 

danke erst einmal für Deine schnelle Antwort. Sie wollen einfach, dass er so eine Versicherung abschließt, die genauen Gründe weiss ich nicht...vielleicht will ich die auch gar nicht wissen :)

Die Begünstigte soll seine Freundin werden, weil sie eh planen in "nächster Zukunft" zu heiraten und Kinder zu bekommen.

 

Gerade muss er für niemanden sorgen und es bestehen soweit ich weiss auch keine Verbindlichkeiten. Aber wenn er seine Freundin heiratet und sie vielleicht ein Kind bekommen, sieht das ja wieder anders aus. Vielleicht denken meine Eltern auch daran und wollen ihn dazu bewegen das erste Enkelkind zu präsentieren :)

 

Das heißt obwohl die Unisex Tarife ab Januar kommen, ist es nicht sinnvoll jetzt noch einen Vertrag abzuschließen...Wird er dann nicht "schlechtergestellt", wenn er erst im nächsten Jahr eine RLV abschließt und die neuen Tarife greifen?

 

Danke noch einmal für deine freundliche Hilfe!

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AnNaWF

Hallo AnNaWF,

 

danke erst einmal für Deine schnelle Antwort. Sie wollen einfach, dass er so eine Versicherung abschließt, die genauen Gründe weiss ich nicht...vielleicht will ich die auch gar nicht wissen :)

Die Begünstigte soll seine Freundin werden, weil sie eh planen in "nächster Zukunft" zu heiraten und Kinder zu bekommen.

 

Gerade muss er für niemanden sorgen und es bestehen soweit ich weiss auch keine Verbindlichkeiten. Aber wenn er seine Freundin heiratet und sie vielleicht ein Kind bekommen, sieht das ja wieder anders aus. Vielleicht denken meine Eltern auch daran und wollen ihn dazu bewegen das erste Enkelkind zu präsentieren :)

 

Das heißt obwohl die Unisex Tarife ab Januar kommen, ist es nicht sinnvoll jetzt noch einen Vertrag abzuschließen...Wird er dann nicht "schlechtergestellt", wenn er erst im nächsten Jahr eine RLV abschließt und die neuen Tarife greifen?

 

Danke noch einmal für deine freundliche Hilfe!

 

Meiner Meinung nach sollte er die Absicherung abschließen wenn auch der Bedarf dafür da ist und nicht vorher.

 

Unisex wird Risikolebensversicherungen für Männer nicht teurer machen, im Gegenteil, für Männer wirds im Bereich RLV eher günstiger!

Es macht also auch unter diesem Gesichtspunkt keinen Sinn das jetzt bereits zu tun!

 

Einziger Grund der mir noch einfällt der dafür sprechen könnte den Abschluss doch bereits jetzt tätigen: Stehen Untersuchungen, Operationen o.ä. an? Abenteuerurlaub? :)

 

Zu Unisex:

ft_unisex.pdf

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Marli20

Danke noch einmal für deine Hilfe und Antworten! Ich werde ihm das so sagen. Es stehen keine Untersuchungen, Operationen und erst recht kein Abenteuerurlaub an :) Dann sag ich ihm und unseren Eltern, dass es noch Zeit hat :)

Danke!

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Gerald1502

Anbei eine Liste zu einigen Tarifen, für Akademiker und Handwerker. Top-Tarife: Risikoleben

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checker-finance

Anbei eine Liste zu einigen Tarifen, für Akademiker und Handwerker. Top-Tarife: Risikoleben

 

Nicht dass ich der Meinung wäre, dass es sinnvoll ist, aber aus gewissen Gründen würde ich ggf. eine Risikolebensversicherung abschliessen wollen. Wenn mir das Theater der Versicherungsvertreter zu viel wird, lasse ich es lieber, aber ich will zumindest mal den Versuch unternommen haben.

 

Nun habe ich den verlinkten Artikel gelesen. Was zum Henker bedeutet das Brutto/Netto?

 

Hat jemand Erfahrungen mit Kurzläufern, d. h. ich gehe davon aus, dass ich spätestens in 10 Jahren keine Absicherung mehr brauche und ich will auch keine Überversicherung.

 

Nun ist meine genrelle Erfahrung, dass low cost-Produkte meist ein schlechtes Preis-Leistungsverhältnis haben. Könnte mir vorstellen, dass das bei Versicherungsprodukten auch so ist, d. h. je niedriger die Prämie/Versicherungsleistung desto höher ist der Anteil an Weichkosten.

 

Wird es günstiger, wenn man einen Leistungsauschluß für Krankheiten vereinbart, d.h. das Risiko einer tödlichen Krankheit weiterhin selbst trägt und eine Absicherung nur für letale Unfälle haben will? Gibt es solche Produkte überhaupt?

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Matthew Pryor
Was zum Henker bedeutet das Brutto/Netto?

Der Bruttobeitrag ist der risikogerecht kalkulierte Tarifbeitrag.Da der Versicherer erwirtschaftetet Überschusse dem VN gut schreiben muss,gibt es dementsprechend auch einen Nettobeitrag.Dem aktuellen Nettobeitrag liegt die derzeit deklarierte Überschusszuweisung zu Grunde.Diese kann sich natürlich im Laufe der Zeit verändern,dann steigt bzw. sinkt der auch Zahlbeitrag genannte Nettopreis.

Hat jemand Erfahrungen mit Kurzläufern, d. h. ich gehe davon aus, dass ich spätestens in 10 Jahren keine Absicherung mehr brauche und ich will auch keine Überversicherung.

Du kannst auch eine fallende Versicherungssumme wählen.Dieses Prinzip findet häufig bei Immobilienfinanzierung Einsatz.

Könnte mir vorstellen, dass das bei Versicherungsprodukten auch so ist, d. h. je niedriger die Prämie/Versicherungsleistung desto höher ist der Anteil an Weichkosten.

Fällt Dir für eine RLV ein konkretes Beispiel für "Weichkosten" ein?

Wird es günstiger, wenn man einen Leistungsauschluß für Krankheiten vereinbart, d.h. das Risiko einer tödlichen Krankheit weiterhin selbst trägt und eine Absicherung nur für letale Unfälle haben will? Gibt es solche Produkte überhaupt?

Das Prinzip findest Du eher bei einer Unfallversicherung.Im Gegenteil,es gibt Tarife,die eine Zahlung vorziehen,wenn eine bestimmte,tödlich verlaufende Krankheit festgestellt wird.

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checker-finance
Was zum Henker bedeutet das Brutto/Netto?

Der Bruttobeitrag ist der risikogerecht kalkulierte Tarifbeitrag.Da der Versicherer erwirtschaftetet Überschusse dem VN gut schreiben muss,gibt es dementsprechend auch einen Nettobeitrag.Dem aktuellen Nettobeitrag liegt die derzeit deklarierte Überschusszuweisung zu Grunde.Diese kann sich natürlich im Laufe der Zeit verändern,dann steigt bzw. sinkt der auch Zahlbeitrag genannte Nettopreis.

 

D. h. wenn ich aus der von Gerald verlinkten Tabelle mir die Unterschiedlichkeit der Brutto/Netto-Differenz anschaue, dann spiegelt diese den Anlageerfolg der Versicherung wieder? Wie kommen diese großen Unterschiede zustande

 

Finde ich generell suspekt. Da wähle ich lieber einen niedrigeren Brutto-Beitrag nach dem Prinzip "Spatz in der Hand".

 

Hat jemand Erfahrungen mit Kurzläufern, d. h. ich gehe davon aus, dass ich spätestens in 10 Jahren keine Absicherung mehr brauche und ich will auch keine Überversicherung.

Du kannst auch eine fallende Versicherungssumme wählen.Dieses Prinzip findet häufig bei Immobilienfinanzierung Einsatz.

 

Auch das ist sehr interessant. Eigentlich will ich ja gar keine RLV und meine Kompromißlösung ist, die Jahre zu überbrücken, bis genug angespart ist, um auch ohne versicherungsmäßige Absicherung auszukommen. Dem Prinzip sicherlich der Immofinanzierung ähnlich.

 

Eine fallende Versicherungssumme ist ok, lieber wäre mir eine schnelle Beendigung des Versicherungsverhältnisses (durch Zeitablauf).

 

Wie ist das denn konkret. Werden aus z. B. 5 Jahre Laufzeit angeboten? Ist das dann verhältismäßig bzw. überproportional teuer?

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checker-finance
Fällt Dir für eine RLV ein konkretes Beispiel für "Weichkosten" ein?
Wird es günstiger, wenn man einen Leistungsauschluß für Krankheiten vereinbart, d.h. das Risiko einer tödlichen Krankheit weiterhin selbst trägt und eine Absicherung nur für letale Unfälle haben will? Gibt es solche Produkte überhaupt?

Das Prinzip findest Du eher bei einer Unfallversicherung.Im Gegenteil,es gibt Tarife,die eine Zahlung vorziehen,wenn eine bestimmte,tödlich verlaufende Krankheit festgestellt wird.

 

Auch bei einer RLV zahlt man doch wohl nicht unerheblich Provisionen und Verwaltungskosten, d. h. in der Sprache der Fonds-Anlage: Weichkosten.

 

Unfallversicherung anstelle RLV ist keine schlechte Idee. Wie stirbt man den sonst außer durch Krankheit oder Unfall? Fällt unter Unfall z. B. auch, wenn man bei einem Attentat oder Amoklauf umkommt?

 

Klar ich könnte es auch selbst herausfinden, aber falls es jemand ohne großen Rechercheaufwand aus dem Kopf weiß: Wie verhalten sich Prämien bei RLV und UV (letal) zu einander? 1:100?

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highline

Wenn Du etwas kurzläufiges und "billiges" haben willst such Dir eine "technisch einjährig kalkulierte" Risiko-LV. Die ist in den ersten Jahren deutlich günstiger und wenn Du die nicht mehr benötigst kündigst Du die einfach wieder!

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Matthew Pryor
D. h. wenn ich aus der von Gerald verlinkten Tabelle mir die Unterschiedlichkeit der Brutto/Netto-Differenz anschaue, dann spiegelt diese den Anlageerfolg der Versicherung wieder? Wie kommen diese großen Unterschiede zustande

Jein.Neben dem Anlageerfolg tragen auch Kosten- und Risikogewinne zum Überschussergebnis bei.Die Überschussbeteiligung wird auch nur für ein Jahr garantiert und dann neu kalkuliert.Vereinfacht gesagt,legen Versicherer mit einer hohen Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag sehr optimistische Überschussannahmen zu Grunde.Ob diese über einen längeren Zeitraum,ist eher fraglich.

Auch das ist sehr interessant. Eigentlich will ich ja gar keine RLV und meine Kompromißlösung ist, die Jahre zu überbrücken, bis genug angespart ist, um auch ohne versicherungsmäßige Absicherung auszukommen. Dem Prinzip sicherlich der Immofinanzierung ähnlich.

Man unterscheidet hier zwischen konstant fallenden Summen (Beispiel:Laufzeit 10 Jahre,Versicherungssumme 200000€.Die Versicherungssumme sinkt in diesem Fall jährlich um 20000€).Oder aber linear fallend,analog einer Baufinanzierung,für die die Zins- und Tilgungsrate den Verlauf der Versicherungssumme bestimmen.Die von highline erwähnte 1-jährig kalkulierte Lösung kann ebenfalls ein Weg sein.

Wie ist das denn konkret. Werden aus z. B. 5 Jahre Laufzeit angeboten? Ist das dann verhältismäßig bzw. überproportional teuer?

Die Laufzeit kannst Du mehr oder minder frei wählen,5 Jahre stellen jedoch kein Problem dar.das haben die Unternehmen aber unterschiedlich.Der Unterschied zwischen einer Laufzeit von 5 oder 10 Jahren ist prozentual minimal,das mann man vernachlässigen.

Auch bei einer RLV zahlt man doch wohl nicht unerheblich Provisionen und Verwaltungskosten, d. h. in der Sprache der Fonds-Anlage: Weichkosten.

Ja,die Kosten findest Du am ehesten im Produktinformationsblatt.Die sind in der Tarifkalkulation berücksichtigt.

Unfallversicherung anstelle RLV ist keine schlechte Idee. Wie stirbt man den sonst außer durch Krankheit oder Unfall? Fällt unter Unfall z. B. auch, wenn man bei einem Attentat oder Amoklauf umkommt?

Suizid unsure.gif.Die von Dir erwähnten Szenarien fallen in aller regel auch bei Unfallversicherungen unter den Versicherungsschutz.Allerdings muss man bei einer UV auch berücksichtigen,dass sich nicht nur die reine Todesfallleistung versichern lässt.man kauft immer auch die klassischen Invaliditätsleistungen mit dazu.Hierbei kommt es dann darauf an,wie die Versicherer die Invaliditätssumme in Verhältnis zur Todesfallsumme setzen.Da hilft nur der direkte Vergleich.

Klar ich könnte es auch selbst herausfinden, aber falls es jemand ohne großen Rechercheaufwand aus dem Kopf weiß: Wie verhalten sich Prämien bei RLV und UV (letal) zu einander? 1:100?

Nein.Je nach Laufzeit und damit Preis der RLV kann das Verhältnis auch 1:1 oder 1:2 sein (Unfall zu RLV).

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Gerald1502

Danke Matthew für Deine ausführlichen Erklärungen. :thumbsup:

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checker-finance

Wenn Du etwas kurzläufiges und "billiges" haben willst such Dir eine "technisch einjährig kalkulierte" Risiko-LV. Die ist in den ersten Jahren deutlich günstiger und wenn Du die nicht mehr benötigst kündigst Du die einfach wieder!

 

Was ist dennn eine "technisch einjährig kalkulierte" RLV? Googlen hat mir u. a. diesen Treffer geliefert: http://www.artikel-base.de/versicherungen/risikolebensversicherungen.aspx

 

Heißt das, dass die Beiträge wegen des steigenden Risikos durch das Alter mit der Zeit steigen und deswegen die Beiträge anfangs niedrig sind? So wie es früher einmal beider PKV war?

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Matthew Pryor
Heißt das, dass die Beiträge wegen des steigenden Risikos durch das Alter mit der Zeit steigen und deswegen die Beiträge anfangs niedrig sind?

Exakt.Im Anhang findest Du noch ein wenig Lesestoff zur Kalkulation und mögliche Anbieter.

Risiko-Lebensversicherung,1-jährig kalkuliert.pdf

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idefix

Hallo!

 

Gesucht wird ein Anbieter der mittels einer Risikolebensversicherung günstig einen Immobilienkredit absichert.

 

Kreditsumme 250000,-

Nominalzinssatz 3,22%

Laufzeit 20 Jahre (wird durch Sondertilgungen erreicht)

Tilgung 2 %

 

Nichtraucher, männlich.

 

Eintrittsalter: 49 Jahre.

 

--------------

 

Gefunden wurden mehrere Anbieter, die eine Risikolebensversicherung mit annuitätisch fallender Summe anbieten.

 

Die Europa bietet dafür an,

54,88€ Monatsbeitrag Zahlbetrag,

Tarifbetrag 112,01€,

18 Jahre Beitragszahldauer

macht bei 18 Jahren Beitragszahldauer 11854,08 €

 

--------------

 

Die Cosmos bietet an

pro Jahr wechselnde Beiträge

Im ersten Jahr Zahlbetrag 36,01€

Tarifbetrag 90,03€

 

D.h. dann 43,87 € Mittelwert laut Exceltabelle.

macht bei 20 Jahren Zahldauer 10529,88

 

---------------

 

Ist die Berechnung schlüssig?

Inwiefern haben sich die Versicherungen in der Vergangenheit an den angegebenen Zahlbetrag gehalten?

Die Dame von der Cosmos sagte, das Cosmos sich bisher immer an den Zahlbetrag gehalten habe.

Stimmt das?

Ist die Cosmos zuverlässig und fair, oder Zahlt man zig Jahre ein, und die weigern sich zu zahlen?

 

Was habe ich vergessen?

 

Welche Versicherungen sind außerdem günstig, aber zuverlässig und fair?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

Gruß!

Idefix

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SM77

Es wird ja immer empfohlen, die Versicherung über Kreuz abzuschließen.

 

Also folgende Konstellation mit Person 1 und Person 2

Vertrag 1: Versicherungsnehmer 1, Versicherte Person 2, Bezugsberechtigter 1

Vertrag 2: Versicherungsnehmer 2, Versicherte Person 1, Bezugsberechtigter 2

 

Annahme Person 1 stirbt: Person 2 bekommt dann die Versicherungssumme für Vertrag 2 ausbezahlt und Vertrag 2 wird beendet.

Was aber passiert dann mit Vertrag 1? Kann dieser an Person 2 oder eine andere Person (z.B. Kinder) vererbt werden und somit weiterlaufen?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Grundsätzlich fällt die Stellung des Versicherungsnehmers in den Nachlass der versicherten Person und kann von VP als neuer VN auch weitergeführt werden.

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Peter Wolnitza

Es wird ja immer empfohlen, die Versicherung über Kreuz abzuschließen.

 

Also folgende Konstellation mit Person 1 und Person 2

Vertrag 1: Versicherungsnehmer 1, Versicherte Person 2, Bezugsberechtigter 1

Vertrag 2: Versicherungsnehmer 2, Versicherte Person 1, Bezugsberechtigter 2

 

Annahme Person 1 stirbt: Person 2 bekommt dann die Versicherungssumme für Vertrag 2 ausbezahlt und Vertrag 2 wird beendet.

Was aber passiert dann mit Vertrag 1? Kann dieser an Person 2 oder eine andere Person (z.B. Kinder) vererbt werden und somit weiterlaufen?

 

Hallo @SM77,

 

Bei einer LV spielen folgende Personen mit:

VN - Versicherungsnehmer - der entscheidet quasi alles

VP - Versicherte Person - stirbt sie, gibts Kohle

BZRErl - Bezugsrecht im Erlebensfall - wer kriegt die Kohle, wenn Vertrag abläuft oder gekündigt wird und VP lebt noch?

BZRTod - Bezugsrecht im Todesfall - wer kriegt die Kohle, wenn VN verstirbt?

Bzahler - wer zahlt die Beiträge?

 

All diese Rollen können im Extremfall von jeweils einer anderen Person besetzt sein.

 

Die Versicherungsgesellschaft macht immer dann Meldung ans das Finanzamt, wenn jemand anderes als der VN Geld aus dem Vertrag erhält - (etwas vereinfacht formuliert)

Wenn jetzt der Versicherer KEINE Meldung macht, bedeutet das aber nun noch lange nicht, dass man Erbschaftssteuertechnisch aus dem Schneider ist!

 

Deshalb sollte bei der von Dir geschilderten Konstellation zusätzlich sicher gestellt sein, dass bei Vertrag 1 auch der VN1 als Beitragszahler eingetragen ist und wirtschaftlich in der Lage sein sollte, den Beitrag (möglichst vom eigenen Konto!) zu entrichten.

 

 

Zu Deiner Frage:

Verstirbt der VN eines Vertrages kann gegenüber dem Versicherer schriftlich eine andere beliebige Person als VN benannt werden, die dann mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.

 

Schönen Sonntag noch!

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SM77
· bearbeitet von SM77

 

Zu Deiner Frage:

Verstirbt der VN eines Vertrages kann gegenüber dem Versicherer schriftlich eine andere beliebige Person als VN benannt werden, die dann mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.

 

 

Vielen Dank! Bei der Risikolebensversicherung gibt es ja keine BZRErl. Dass die Beitrage auch vom VN gezahlt werden, habe ich mal stillschweigend vorausgesetzt, aber gut dass du es nochmal klar gestellt hast. Mir geht es auch in erster Linie nicht um die steuerrechtliche Behandlung sondern um die Fortführung des Vertrages von VN1, falls dieser stirbt. VP2 lebt dann ja noch und es wäre natürlich vorteilhaft, wenn ein Dritter (z.B. das gemeinsame Kind) den Vertrag von VN1 übernehmen kann (mit allen Rechten und Pflichten) - ohne erneute Gesundheitsprüfung der VP2. Wo ist denn das geregelt, dass bei Tod des VN eine andere beliebige Person den Vertrag übernehmen kann? Und wer entscheidet darüber, falls es mehrere Erben gibt? Muss dies im Voraus festgelegt werden?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Sind die (sicherlich fiktiven) versicherten Personen wider- oder unwiderruflich bezugsberechtigt?Ansonsten verweise ich auf meinen vorigen Post in der Hoffnung,dass er diesmal auch gelesen wird:

Grundsätzlich fällt die Stellung des Versicherungsnehmers in den Nachlass der versicherten Person und kann von VP als neuer VN auch weitergeführt werden.

Etwas anderes wäre es,wenn die versicherte Person,die den Vertrag fortführen soll und/oder will,noch nicht volljährig ist.Eine Änderung des Vertrages 1,in dem die verstorbene Person VN ist,wird gemäß der Natur des eingetretenen Versicherungsfalles (→Tod) eher schwierig.

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SM77

Sorry Matthew, hatte deinen Post tatsächlich übersehen - Shame on me!

 

Ist tatsächlich alles fiktiv, aber da mittelfristig wohl eine RLV her muss, beginne ich schon mal mit der Recherche. Leider verstehe ich deine Ausführungen noch nicht ganz:

 

Sind die (sicherlich fiktiven) versicherten Personen wider- oder unwiderruflich bezugsberechtigt?

 

Die versicherte Person ist in meinem ursprünglichen Beispiel gar nicht bezugsberechtigt, sondern der VN. Ich gehe aber davon aus, dass es bei Vertragsabschluss wichtig ist darauf zu achten, dass der Bezugsberechtigte nachträglich geändert werden kann (also widerruflich bezugsberechtigt)?

 

Grundsätzlich fällt die Stellung des Versicherungsnehmers in den Nachlass der versicherten Person und kann von VP als neuer VN auch weitergeführt werden.

 

Hier nochmal die Frage: Wer kann den Vertrag genau übernehmen? VP oder ein beliebiger Erbe oder gar eine beliebige Person?

 

Etwas anderes wäre es,wenn die versicherte Person,die den Vertrag fortführen soll und/oder will,noch nicht volljährig ist.Eine Änderung des Vertrages 1,in dem die verstorbene Person VN ist,wird gemäß der Natur des eingetretenen Versicherungsfalles (→Tod) eher schwierig.

 

Konkret an meinem obigen Beispiel: VN1 stirbt. Person 2 übernimmt Vertrag von verstorbener Person/VN1 und ändert den Bezugsberechtigten auf das Kind --> VN2 = VP2, BZRTod = Kind. Das wäre aber dann doch eine Änderung des Vertrags1?

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