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Sven82

Papierkrieg in Abgeltungsteuerzeiten - Ausländische Thesaurierer

Empfohlene Beiträge

Crasher

das ist mir egal, weil ich passiv anlege :) Wird schon seine Richtigkeit haben.

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Marcise
Doch das macht was wenn man kirchensteuerpflichtig ist: Da die Fondsgesellschaften zwar Abgeltungssteuer und Solizuschlag aber keine Kirchensteuer abführen (Zugehörigkeit nicht bekannt) ist man auch bei inländischen Fonds verpflichtet diese Erträge zur Festsetzung der Kirchensteuerpflicht anzugeben.

 

Ich habe hier extra nochmal einen Thread angelegt, da diese Frage bestimmt viele hier beschäftigt bzw. noch beschäftigen wird. ;)

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Sven82

zum eBundesanzeiger und der Übernahme der Daten in die Steuererklärung gibt es bereits einen Thread, siehe meine Signatur

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Marcise

Sven, Du hast super Arbeit geleistet, keine Frage. Aber dieser Link führt dennoch zu einem Horrorszenario. Alleine die Länge der Beschreibung löst bei mir Krampfadern aus.

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Sven82

der fängt auch mit den Basics an.

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rocman
zum eBundesanzeiger und der Übernahme der Daten in die Steuererklärung gibt es bereits einen Thread, siehe meine Signatur

 

Prima. Danke. :thumbsup:

Und ich Depp hab selber versucht das rauszufinden. :blushing:

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Dagobert

@Sven82

 

darf ich Dich als Experten um eine kurze Einschätzung bitten:

 

Ungefähr wieviel Minuten wird ein informierter Anleger jährlich benötigen um die für die Steuer benötigten Daten eines ausländischen thesaurierenden Fonds aus dem ebundesanzeiger zu entnehmen und in das entsprechende Formular der Steuererklärung zu kopieren sowie diese Informationen irgendwo ab zu heften?

 

Ich habe so das vermuten dass dies letztendlich weniger Zeitaufwand ist als xxx-Beiträge hierüber im WPF zu schreiben :-

 

Lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

pro Fonds 5 bis 10 Minuten

 

btw: @ all - Seite 8 aus diesem Skript ist bekannt?

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Dagobert
pro Fonds 5 bis 10 Minuten

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort :thumbsup:

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Berd001
pro Fonds 5 bis 10 Minuten

 

btw: @ all - Seite 8 aus diesem Skript ist bekannt?

 

 

Hallo erstmal...

 

ich habe das Skript was die ausländischen Thesaurierer angeht brav gelesen (vielen Dank nochmals für die Übersicht): Mithilfe Deiner Übersicht kann man schön die anzugebenden Beträge aus dem Bundesanzeiger (oder woher auch immer) in die Steuererklärung übernehmen. Dann hebt man brav alle Ausdrucke aus dem Bundesanzeiger (oder woher sie auch sonst stammen) solange auf, bis man den Fonds verkauft. Denn dann wird für die Jahre des Besitzes des Fonds nochmals komplett Steuer fällig, die man - bis auf das letzte Jahr - schon einmal bezahlt hat. D. h. im Jahr darauf holt man sich die zuviel gezahlte Steuer wieder zurück indem man der Steuererklärung die all die Jahre archivierten Ausdrucke als Anlage übersendet.

Was ich aber überlesen oder nicht verstanden habe: Ich habe doch jedes Jahr einen "neuen" Freibetrag. Und möglicherweise müßte ich all die Jahre gar keine Abgeltungssteuer bezahlen, weil ich auch mit meinen ausländischen Thesaurierern nicht über die Freigrenze gekommen wäre. Wie bringe ich - um es mal so auszudrücken - den Freibetrag da ins Spiel?

 

Gruß

Berd

 

P. S. Ich weiß, die Fragen nerven Dich wahrscheinlich langsam (oder schon länger). Also vielsten Dank für eine eventuelle Beantwortung der Frage.

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Sven82
Was ich aber überlesen oder nicht verstanden habe: Ich habe doch jedes Jahr einen "neuen" Freibetrag. Und möglicherweise müßte ich all die Jahre gar keine Abgeltungssteuer bezahlen, weil ich auch mit meinen ausländischen Thesaurierern nicht über die Freigrenze gekommen wäre. Wie bringe ich - um es mal so auszudrücken - den Freibetrag da ins Spiel?

1. Du kannst freiwillig eine Erklärung einreichen um letztlich ein Schriftstück in Form des Steuerbescheides über 0 EUR zu bekommen. Dann kannst du auch nachweisen, dass du nichts zu versteuern hattest in dem Jahr wenn später der Steuerabzug bei Veräußerung greift.

2. Du gibst keine Erklärung ab und bewahrst die Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG auf oder andere Unterlagen, aus der die Summe der Kapitaleinnahmen ersichtlich ist.

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Berd001
1. Du kannst freiwillig eine Erklärung einreichen um letztlich ein Schriftstück in Form des Steuerbescheides über 0 EUR zu bekommen. Dann kannst du auch nachweisen, dass du nichts zu versteuern hattest in dem Jahr wenn später der Steuerabzug bei Veräußerung greift.

2. Du gibst keine Erklärung ab und bewahrst die Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG auf oder andere Unterlagen, aus der die Summe der Kapitaleinnahmen ersichtlich ist.

 

Hallo erstmal...

 

erstmals nochmals Danke.

Meinst Du mit "Erklärung" die Steuererklärung selber, in die alle Angaben aus dem Bundesanzeiger über die entsprechenden Fonds in die Anlagen KAP und AUS eingetragen wurden.

Oder zusätzlich dazu eine Erklärung, die die Höhe des im Veranlagungsjahres noch übrigen Freibetrags angibt, damit das Finanzamt sieht, daß die steuerpflichtigen Erträge in KAP und AUS durch den Freibetrag abgegolten worden wären.

 

Gruß

Berd

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etherial
Zudem ist ja durch das Jahressteuergesetz noch offen ob SWAP Erträge nicht wie ausschüttungsgleiche Erträge zu behandeln sind. Falls das so beschlossen wird, werden die Swapper demnächst nicht mehr 0,00 an ausschüttungsgleichen Erträgen angeben können, und damit wie normale ausl. thes. zu behandeln sein.

 

Soviel ich weiß, war Besteuerung von Swap-Erträgen NIE im Gespräch. Im Gespräch war die Besteuerung von Kursgewinnen bei Fonds, die durch Kombination von Finanzinstrumenten Zinsähnliche (mit viel Phantasie auch Dividendenähnliche) gewinne erzeugen.

 

Der Swap kann positiv oder negativ sein, ist also grundsätzlich schon mal nicht immer ein Ertrag sondern oft auch ein Verlust. Weiterhin ist ein Swap-Ertrag nicht immer ein Fondsgewinn. Außerdem führen Swap-ETFs auf Zinsbasis bereits Steuern ab (warum, weiß ich nicht). Alle Fakten machen eine Besteuerung rechtlich sehr schwierig. Svens letztes Papier (vorgestern) zu dem Thema deutet zudem auf Entwarnung hin.

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sparfux

Ich würde den Aufwand, eine 100%ig genaue Steuererklärung nur mit Hilfe der eBundesanzeiger-Angaben zu machen, nicht unterschätzen. Ich hatte das vor 2 Jahren mal probiert und es mit endlichem Aufwand nicht geschafft. Hauptproblem war, die Bedeutung der Einträge zu verstehen (da hat Sven ja mittlerweile einiges zu geschrieben) und die Zwischengewinne zu ermitteln ... die stehen nämlich nicht im eBundesanzeiger.

 

Hier hatte ich mal die Gründe zusammengefasst. Seitdem gebe ich in der Steuer alles an, mache es aber nur "ungefähr". Hat bisher auch immer geklappt.

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Sven82

der Zwischengewinn ist immer aus der Kauf- und Verkaufsabrechnung der Bank ersichtlich.

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sparfux

OK, war bei mir noch erhöhter Schwierigkeitsgrad: ausländisches Depot, da gibts keine Zwischengewinne auf der Abrechnung.

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muesli

Äh, was mir grad kommt: Wie ist das eigentlich mit Sparplänen? Da kann ich ja nicht einfach die Stückzahl des Fonds mit den Werten aus dem Bundesanzeiger multiplizieren, da sich die über das Jahr ja geändert hat, oder? Gelten die unter Jahres gekauften Stücke dann anteilig (wie z.B. bei der Zinsrechnung) oder die zu einem bestimmten Stichtag (sowas wie Ausschüttungstag einen ausschüttenden Fonds, oder eben der 31.12.) vorhandenen Anteile vollständig oder wie läuft das?

 

Viele Grüße, Müsli

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

es gilt die Anzahl der bei Ausschüttung gehaltenen Anteil bzw. bei Thesaurierung (immer das Ende des Geschäftsjahres - nicht zwingend das Kalenderjahr) gehaltenen Anteile. Das Datum steht aber auch im eBundesanzeiger, auf was sich die Daten beziehen.

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muesli

@Sven: (mal wieder) vielen Dank für die schnelle Antwort!

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Biggi

Hallo, ich verstehe nur Bahnhof. Könnte mir jemand mal die genaue Vorgehensweise an einem Beispiel erläutern?

 

Ich habe den Griffin Eastern Europe schon seit ein paar Jahren. Wkn 988954.

 

Wie muß ich damit steuertechnisch umgehen?

 

Und was ist der Unterschied z.B. zum DWS Global Value als inländischer Thesaurierer?

 

Hoffe auf Eure Hilfe. Danke.

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Der Beobachter

Leute, Leute, ruhig Blut. Wer jemals eine Steuererklärung gemacht hat und einige Sonderfälle drin hat (z.b. doppelte Haushaltsführung) weiß wie kompliziert diese ist, auch schon ohne die Anlage KAP und AUS.

 

Das deutsche Steuerrecht ist tatsächlich eines der kompliziertesten. Aber jetzt als Angestellter einen Steuerberater damit zu beauftragen halte ich für pure Geldverschwendung, da der soviel kostet wie er dir reinholt. Und schnell alle ausl. Thesaurierer zu verkaufen? Lol das ist ja soviel geballte Panik wie die Ausverkäufe am Aktienmarkt in den letzten Monaten.

 

Bewahrt mal ein bißchen Ruhe. Auch ich finde die Angabe ziemlich nervig. Aber es ist nicht minder komplizierter als die restlichen Sachen in der Stuererklärung.

 

Ich habe zwei ausländische thesaurierer in meinem Depot. Da wird halt jährlich auf den eBundesanzeiger geguckt und die Beträge werden in die Formulare eingetragen. Mache die Erklärung eh mit der Wiso Steuer. Aber auch mal ganz nebenbei erwähnt. Ich habe mal spaßeshalber die Thesaurierung eines Fonds nachgeschaut. Das war dann bei meinem Fonds und den Anteilen, die ich halte gerade mal sage und schreibe 5,37!

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Berd001
Hallo, ich verstehe nur Bahnhof. Könnte mir jemand mal die genaue Vorgehensweise an einem Beispiel erläutern?

 

Ich habe den Griffin Eastern Europe schon seit ein paar Jahren. Wkn 988954.

 

Wie muß ich damit steuertechnisch umgehen?

 

Und was ist der Unterschied z.B. zum DWS Global Value als inländischer Thesaurierer?

 

Hoffe auf Eure Hilfe. Danke.

 

 

Hallo erstmal...

 

schaue mal hier rein:

 

klick mich

 

Vor allem im hinteren Teil des Threads. Da habe ich mal versucht, den steuerlichen Wahnsinn bei ausländischen Thesaurierern in inländischen Depots nachzuvollziehen (Danke nochmal an die Arbeit von harryguenter und Sven).

Alle Angaben von mir dort ohne Gewähr.

 

Gruß

Berd

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thomaster
Nein, das ist ein ausländischer (Irischer) Fonbds, der seine deutsche ISIN wohl nur aufgrund der Übernahme der Indexchange behalten hat, aber eben mittlerweile in Irland verwaltet wird. Normalerweise ist der Fonds ausschüttend, aber er hat in diesem Jahr eine sogenannte "Zwischenthesaurierung" durchgeführt. Hier ist halt die Frage wie diese zu bewerten ist. (ich weiss das nicht).

 

Woran erkenne ich dann ob es 100% ein deutscher Fond ist, wenn ich mich auf die ISIN nicht verlassen kann.

Gibt es in den Produktbeschreibungen der Fonds konkrete Aussagen oder muss ich erstmal 1 Stunde recherchieren,

bis ich mir ganz sicher sein kann?

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Sven82

bei iShares auf der Seite erkennt man es am DE im Fondsnamen und am Domizil.

 

Ansonsten ist das Verkaufsprospekt zu Hilfe zu nehmen.

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