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Sven82

Papierkrieg in Abgeltungsteuerzeiten - Ausländische Thesaurierer

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Marcise
Ein Steuerberater, zumindest die für Privatleute, gibt die Dinge in ein Steuerprogramm ein, die Du ihm gibst. Der einzige Vorteil, den Du damit (vielleicht) hast, ist das er eine gewisse Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung übernimmt. Auch wenn ich nicht weiss, inwieweit er im Falle eines Falles wirklich verantwortlich ist.

 

So so. Mag sein, aber wenn Du Dich selber nicht 100% mit dem auskennst, was Steuerberater für Privatleute so machen, dann finde ich diese pauschalisierenden Aussagen inakzeptabel. Kommunikationstechnisch kann man diese behauptenden Aussagen auch als Killerphrasen entlarven. Übrigens unterliegen pauschale Behauptungen immer der Beweispflicht. Und kannst Du beweisen, dass alle Steuerberater nicht mehr machen, als die Mandantendaten in eine Software zu hämmern?

 

Sich selber ein paar Stunden pro Jahr mit seiner steuerlichen Situation auseinanderzusetzen, bringt mehr als viele glauben, nicht nur im Bereich der Kapitalerträge.

 

Es ist ein Bekannter, von daher vertraue ich ihm. Er wird sicherlich versuchen, so viel wie möglich im Sinne des Mandanten (und in meinem Fall Bekannten) zu regeln. Klar ist es hilfreich, sich selber mit bestimmten Themen auseinanderzusetzen. Ich will und kann mich aber nicht mit jedem Thema beschäftigen weil mir a.) die Zeit dazu fehlt und b.) die Motivation. Die Steuererklärung selber machen, das müsste in meiner eh zu knappen Freizeit stattfinden. Da will ich aber lieber Dinge machen, die mir Spass machen, z.B. Freunde, Konzerte, Kultur, Essen gehen, Sport oder mich mit spannenden Themen beschäftigen (habe gerade ein Buch aus meiner Philosophie-LK-Zeit rausgekramt --> Die philosophische Hintertreppe; sehr unterhaltsam und zu empfehlen). Ich vermute mal, dass die von mir aufgezählten Aktivitäten einem auch mehr bringen können, als viele glauben.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Und kannst Du beweisen, dass alle Steuerberater nicht mehr machen, als die Mandantendaten in eine Software zu hämmern?

Verallgemeinerung - ja, Killerphrase - nein. Klar ich mache das selber, ich habe aber einige Bekannte und Verwandte, die das machen und da ist es so, wie ich es sage. Also, Beweis nein, Erfahrung ja. Die meisten haben aber ja sowieso keinen Steuerberater im eigentlichen Sinne sondern gehen zu einem Lohnsteuerhifleverein. Meine Schwester hat als Selbständige einen Steuerberater und der macht das, was ich sage. Das weiss ich, weil ich sie ja gerade bzgl. Kapitalerträge berate.

 

Es ist ein Bekannter, von daher vertraue ich ihm.

Die besagte Schwester von mir ist Anwältin und glaube mir, ich kann dadurch auch Sachen machen, die die Mehrzahl der Leute ohne "Famileinrechtsschutz" nicht machen können. Will sagen: Schätze Dich glücklich, dass Du solch einen Bekannten hast und nutze das aus!

 

Da will ich aber lieber Dinge machen, die mir Spass machen, z.B. Freunde, Konzerte, Kultur, Essen gehen, Sport oder mich mit spannenden Themen beschäftigen ...

und im WP Forum abhängen ... Das ist bei Leibe nicht als Kritik gemeint (ich mache das ja ebenso) sondern als Denkanstoß :)

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Marcise
· bearbeitet von Marcise
und im WP Forum abhängen ... Das ist bei Leibe nicht als Kritik gemeint (ich mache das ja ebenso) sondern als Denkanstoß :)

 

Jo, Finanzen und wpf zähle ich auch zu den Dingen, die mir Spass machen. Habe das aber noch nie hinterfragt, warum eigentlich.

 

Zu dem Steuerberater: Ich bin sehr froh, da wirklich eine vertrauenswürdige Person gefunden zu haben. Genau wie mein Autoschrauber, ist Gold wert! Aber es gibt sicher auch weitere seriöse Steuerberater und Autoschrauber da draußen, irgendwo, bestimmt. :thumbsup:

 

PS. War vorhin im KlugSch******rmodus, ich weiß. Auch das macht manchmal Spass. Warum, habe ich aber auch da noch nicht hinterfragt... :lol:

 

PPS. Mir machen Steuerdinge einfach überhaupt keinen Spass. War im Studium schon mein Hassfach mit der schlechtesten Note. Steuern wählen doch nur Nerds als Schwerpunkt! Pauschal sein macht Spass! :P

 

PPPS. Ich verlasse nun wieder den OT-Bereich.

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Sven82

ich kenne keinen vernünftigen Grund als Arbeitnehmer einen StB zu beauftragen. Dieser verlangt 100 EUR aufwärts, so dass die Steuerersparnis durch diesen erst einmal erwirtschaftet werden muss. Bei Arbeitnehmern i.d.R. unmöglich.

 

Anwälte in Steuersachen zu beauftragen ist weggeschmissenes Geld und vom Ergebnis meiner bescheidenen Meinung auch grob fahrlässig. Die haben nämlich überhaupt keine Ahnung in Steuersachen, sofern sie nicht gerade Steuerberater sind. Da kann ich auch gleich zum Maurer gehen.

 

Im Bereich der Kapitalerträge haben Steuerberater meistens genauso wenig Ahnung wie Finanzbeamte. Ein StB haftet, aber nur für die Zinsen der Nachzahlung. Für eine Nachzahlung aufgrund von Fehlern besteht kein Regressanspruch. Insofern finde ich es als rausgeschmissenes Geld einen StB zu beauftragen als Arbeitnehmer. Wer komplett keine Lust hat und meint die Zeit der Erstellung der Erklärung sind ihm das Geld wert, der soll es machen, für alle anderen ist es m.E. überflüssig.

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etherial
Und kannst Du beweisen, dass alle Steuerberater nicht mehr machen, als die Mandantendaten in eine Software zu hämmern?

 

Manche Steuerberater machen noch nichtmal das ... Manche andere machen genau das. Einige haben vielleicht noch im WPF nachgelesen, dass es Neuerungen gibt. Einige kriegen auch Hinweise über irgendwelche Steuerberater-Newsletter und manche lesen auch die Gesetzestexte.

 

Es ist ein Bekannter, von daher vertraue ich ihm. Er wird sicherlich versuchen, so viel wie möglich im Sinne des Mandanten (und in meinem Fall Bekannten) zu regeln.

 

Steuerberater ist ein ehrliches Geschäftsmodell, weil man stundenweise bezahlt. Insofern ist dagegen wenig einzuwenden.

 

Die Zeitersparnis ist aber nicht so hoch wie man denkt, da man

1. sehr viel Zeit zur Zusammenstellung der Belege benötigt (oft fehlt beim ersten Besuch was)

2. etwas Zeit für den Weg zum Steuerberater braucht und auch bei dem Zeit verbraucht.

3. Wenn erstmal alle Papiere zusammen sind, dauert die Steuererklärung per Programm auch nur maximal 2 Stunden.

4. Warten wir doch mal ab, wie die neuen Steuerbescheinigungen aussehen. Vielleicht muss man ja doch nur abschreiben.

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supertobs

Ich stimme sparfux schon zu: Es ist wertvoll sich damit selbst zu beschäftigen. Ich denke für dieses Jahr habe ich auch den Durchbruch geschafft. Man ist aber schon etas verzweifelt wenn man es verstehen will und doch nur Kauderwelsch liest. Anlage SO hat mich einen Tag gekostet, Anlage KAP und AUS sind am verwirrensten.

 

Bisher habe ich im wesentlichen folgendes gelernt:

- Man warte bitte auf die Jahresbescheinigung auch wenn man die Jahressteuerbescheinigung schon hat. Nur die Jahresbescheinigung ist wirklich als Ausfüllhilfe gedacht. Bei der Jahressteuerbescheinigung der Citibank z.B. hätte ich in den Tisch beißen können.

- Ausländische Thesaurierer sind meist schon auf der Jahresbescheinigung drauf. Also, kein Thema.

- Für die Zukunft: Bei ausl. Thesaurierern ist der gehaltene Stückbestand am Geschäftsjahresende mit den eBundesanzeiger-Wert zu multiplizieren. Ausgeglichen wir alles automatisch über den Stückzinstopf.

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Optivest
Hallo Zusammen,

 

wenn ich ehrlich bin , blicke ich da nicht mehr durch.

Habe zB. den ComStage ETF -DJ STOXX 600 TR

LU0378434582 ,habe im Bundesanzeiger den Halbjahresbericht mir angeschaut,

was anderes ist dort nicht,was muß ich denn da in der Steuererklärung eintragen?

 

Gruß Bruno

 

Bei der ganzen Komplexität....Könnten wir das mal an einem konkreten Beispiel durchspielen was für die Steuererklärung zu tun ist?

 

Habe z.B. auch den LU0378434582 (ComStage ETF Dow Jones STOXX® 600 TR) und den LU0274208692 (db x-trackers MSCI WORLD TRN INDEX ETF).

 

Welche Schritte muss ich machen? Je mehr ich lese, desto verwirrter bin ich irgendwie...

 

:'(

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etherial
Bei der ganzen Komplexität....Könnten wir das mal an einem konkreten Beispiel durchspielen was für die Steuererklärung zu tun ist?

 

Habe z.B. auch den LU0378434582 (ComStage ETF Dow Jones STOXX® 600 TR) und den LU0274208692 (db x-trackers MSCI WORLD TRN INDEX ETF).

 

Vermutlich gar nichts ... Die beiden ETFs schütten nicht aus und thesaurieren auch nicht. Grundsätzlich sollten wir warten bis nächstes Jahr. Dann liegen uns ja die neuen Jahressteuerbescheinigungen vor, in denen man hoffentlich auch die ausl. Thesaurierer nachlesen kann.

 

Allerdings - in den jetzigen Steuerbescheinigungen herrscht das absolute Chaos. Da werden scheinbar willkürlich Erträge verbucht und zwischensummiert ... Meine ausländischen Thesaurierer unterscheiden sich in der Jahressteuerbescheinigung nicht von den inländischen. Und ob ich eine Zwischensumme nun als positiven oder negativen Ertrag betrachten soll kann ich der Beschenigung auch nicht entnehmen. Also bleibt mir nur auf die Jahresbescheinigung (das andere Papier außer der Jahressteuerbescheinigung) zu warten.

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Optivest
Vermutlich gar nichts ... Die beiden ETFs schütten nicht aus und thesaurieren auch nicht. Grundsätzlich sollten wir warten bis nächstes Jahr. Dann liegen uns ja die neuen Jahressteuerbescheinigungen vor, in denen man hoffentlich auch die ausl. Thesaurierer nachlesen kann.

 

Allerdings - in den jetzigen Steuerbescheinigungen herrscht das absolute Chaos. Da werden scheinbar willkürlich Erträge verbucht und zwischensummiert ... Meine ausländischen Thesaurierer unterscheiden sich in der Jahressteuerbescheinigung nicht von den inländischen. Und ob ich eine Zwischensumme nun als positiven oder negativen Ertrag betrachten soll kann ich der Beschenigung auch nicht entnehmen. Also bleibt mir nur auf die Jahresbescheinigung (das andere Papier außer der Jahressteuerbescheinigung) zu warten.

 

Ok, nichts zu tun, weils Swapper sind oder nichts zu tun, weil sie aus 2008 stammen? Würde gerne die ETFs auch in 2009 weiter kaufen...

 

Sind da dann große Änderungen zu erwarten bzw. Nachteile für mich?

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tom1978
Die Jahresbescheinigung nicht, die Jahressteuerbescheinigung schon, sofern keine Einzelsteuerbescheinigungen vorhanden sind (z.B. Finanzagentur), in diesem Fall die Einzelsteuerbescheinigungen.

 

Um das richtig zu verstehen:

 

  • Die Jahresbescheinigung - die als Ausfüllhilfe für die Steuererklärung gedacht ist - muss mir die Bank auf jeden Fall ausstellen, wenn Kapitalerträge entstanden sind - unabhängig davon, ob dafür Steuern abgeführt worden sind oder ob sie durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt waren.
  • Die Jahressteuerbescheinigung - die zum Ausfüllen der Steuererklärung nicht benötigt, ihr aber beigefügt werden muss - stellt die Bank in der Regel nur aus, wenn auch tatsächlich Kapitalerträge angefallen sind, für die Steuer fällig geworden ist, ohne dass es durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt ist.
  • Wenn die Kapitalerträge unterhalb des Freibetrags liegen, müssen sie nur angegeben werden, wenn aufgrund eines fehlenden Freistellungsauftrags oder anderer Fehler Steuern abgeführt worden sind, die ich mir zurückholen will. In dem Fall muss ich dann alle Erträge (oder nur die, für die ich Steuern zurückhaben will?) angeben und die entsprechenden Jahressteuerbescheinigungen beifügen.

 

Laut Sven82 entfällt ja die Jahresbescheinigung ab 2009, ist somit wohl eine freiwillige Leistung der Bank. In welchen Fällen ist denn die Bank verpflichtet, mir überhaupt irgendeine Bescheinigung (Jahresbescheinigung oder Jahressteuerbescheinigung) auszustellen?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
In welchen Fällen ist denn die Bank verpflichtet, mir überhaupt irgendeine Bescheinigung (Jahresbescheinigung oder Jahressteuerbescheinigung) auszustellen?
nur auf dein Verlangen hin ist sie verpflichtet dir eine auszustellen, sofern Steuern einbehalten wurden. Freiwillig muss die Bank das nicht, § 45a Abs. 2 EStG

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16432

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tom1978

ok, danke für die Aufklärung. Darf die Bank dafür u. U. auch eine Gebühr kassieren?

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Sven82

nein, darf sie nicht

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tom1978

Supi, danke - dann weiß ich Bescheid, wenn ich Montag die Hotlines meiner Depotbanken abklappere. :thumbsup:

 

Vielen Dank für die Informationen, die echt eine Bereicherung des Forums sind.

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GrübelFranz

Hallo,

 

@ supertobs:

- Man warte bitte auf die Jahresbescheinigung auch wenn man die Jahressteuerbescheinigung schon hat. Nur die Jahresbescheinigung ist wirklich als Ausfüllhilfe gedacht. Bei der Jahressteuerbescheinigung der Citibank z.B. hätte ich in den Tisch beißen können

 

Bin bei der Codi und der ebase und einer Festgeldbank.

Codi hat mir beides (JBesch und JStBesch) schon zugesandt.

Im Begleitschreiben der Codi steht u.a. folgendes:

"...außerdem bieten wir den Service einer Erträgnisaufstellung (17,50) mit der Sie die in der JBesch aufgeführten Summen sehr einfach nachvollziehen können."

Ich kann nämlich bis jetzt beim besten Willen keine aufgeschlüsselte Behandlung von ausl. Thes. erkennen. :unsure:

 

Das würde also für mein weiteres Vorgehen bedeuten:

 

1. Warten, bis ebase und die Festgeldbank ihre Unterlagen geschickt haben

2. Bei der Codi mal exemplarisch (um zu gucken, wie die das aufstellen) die Erträgnisaufstellung ordern

3. Wenn alle Unterlagen vorliegen, einfach die Angaben aus den JBesch/Erträgnisaufstellung zeilenweise (Zeile 4 Anlage KAP, Zeile 6 Anlage KAP, ....,) addieren und ins Steuerprogramm eintragen.

 

Sagt mir, wenn das jetzt zu einfach gedacht ist :'(

 

- Für die Zukunft: Bei ausl. Thesaurierern ist der gehaltene Stückbestand am Geschäftsjahresende mit den eBundesanzeiger-Wert zu multiplizieren. Ausgeglichen wir alles automatisch über den Stückzinstopf.

 

D.h. ab 2009 gilt folgendes zusätzlich:

1.-3. siehe oben

4. Stückzahl meines ausl. Thes. am Gj-Ende (aus dem Fondsprosekt entnehmen ???), dann im eBundesanzieger diesen Fonds raussuchen und Stückbestand meines Fonds mit eBundesanzeigerwert (WELCHEN???) multiplizieren und WOHIN ??? eintragen. Und was gleicht sich dann wie mit Stückzinstopf aus ??? :wacko: :'(

 

 

@ sven82:

Im Bereich der Kapitalerträge haben Steuerberater meistens genauso wenig Ahnung wie Finanzbeamte. Ein StB haftet, aber nur für die Zinsen der Nachzahlung. Für eine Nachzahlung aufgrund von Fehlern besteht kein Regressanspruch. Insofern finde ich es als rausgeschmissenes Geld einen StB zu beauftragen als Arbeitnehmer. Wer komplett keine Lust hat und meint die Zeit der Erstellung der Erklärung sind ihm das Geld wert, der soll es machen, für alle anderen ist es m.E. überflüssig.

 

Das heisst also, ich kann mich generell nicht iSe Minderung des Verschuldensgrades bzgl. einer eventuell zukünfig festgestellten Steuerhinterziehung auf den StB berufen??? :w00t:

Das kann ich mir so nicht vorstellen. Wenn das so sein sollte, würde ich allerdings auf dessen Hilfe gern verzichten und mir von dem gesparten Geld lieber ne Erträgnisaufstellung von jeder Bank besorgen. ;)

 

Soweit mal.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Ich kann nämlich bis jetzt beim besten Willen keine aufgeschlüsselte Behandlung von ausl. Thes. erkennen. unsure.gif

muss auch nicht. Dafür gibt es derzeit noch die Jahresbescheinigung. Ab nächstem Jahr ändert sich das dann.

 

1. Warten, bis ebase und die Festgeldbank ihre Unterlagen geschickt haben

du musst sowieso immer auf alle Banken warten

 

2. Bei der Codi mal exemplarisch (um zu gucken, wie die das aufstellen) die Erträgnisaufstellung ordern

muss jeder selbst wissen ob man für Selbstverständlichkeiten auch noch bereit ist Geld zu zahlen.

Codi schreibt immer sehr viel auf ihren Bescheinigungen, nur wenig davon ist auch wirklich brauchbar. Das wichtigste fehlt in der Regel.

 

3. Wenn alle Unterlagen vorliegen, einfach die Angaben aus den JBesch/Erträgnisaufstellung zeilenweise (Zeile 4 Anlage KAP, Zeile 6 Anlage KAP, ....,) addieren und ins Steuerprogramm eintragen.
Steuerprogramm? :blink: ... von denen halte ich ja gar nix

Die Zeilen in der Anlage KAP sind doch alle beschriftet. So schwer kann es dann doch nicht sein diese auszufüllen wenn man einmal verstanden hat, dass die Erträge der Fonds wie bei einer Direktanlage besteuert werden.

 

4. Stückzahl meines ausl. Thes. am Gj-Ende (aus dem Fondsprosekt entnehmen ???), dann im eBundesanzieger diesen Fonds raussuchen und Stückbestand meines Fonds mit eBundesanzeigerwert (WELCHEN???) multiplizieren und WOHIN ??? eintragen. Und was gleicht sich dann wie mit Stückzinstopf aus ??? wacko.gif crying.gif
wohin du die entsprechenden Werte eintragen sollst wirst du dann erfahren, wenn es den neuen Vordruck dafür gibt. Das dauert aber noch ein bisschen (August schätze ich mal).

 

Derzeit sieht es noch so aus wie im Anhang.

 

Das heisst also, ich kann mich generell nicht iSe Minderung des Verschuldensgrades bzgl. einer eventuell zukünfig festgestellten Steuerhinterziehung auf den StB berufen???
nein, wieso auch? Du solltest aber davon ausgehen, dass der Steuerberater sein Handwerk versteht und deshalb alles richtig macht :-

 

Wenn der Steuerberater einen Bock schießt dann wird dessen Verschulden dir zugerechnet. Ganz einfach. Alles andere wäre auch völlig unlogisch, da es ansonsten geradezu ein Freifahrtschein für Steuerhinterziehung wäre.

 

Du kannst danach den Steuerberater in Haftung nehmen. Der haftet dann für die entstandenen Zinsen, Mahnzuschläge etc.

Er haftet aber nicht für die entstandene Steuernachzahlung (Stichwort: rechtmäßiges Alternativverhalten) zumal du die Steuern ja ohnehin hättest zahlen müssen.

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GrübelFranz

Tja, also Sven82,

 

muss sagen, wenn das so weiter geht, mach ich das Zeug mit der Steuer vielleicht doch noch selber....

 

Dankedanke für die unendlichen Wohltaten, die nimmer aufhören wollen, aus deinem Munde zu quellen. :respect::lol:

 

So, und jetzt gieß' ich mir mal einen auf die Lampe.

 

Bis dann.

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etherial
Ok, nichts zu tun, weils Swapper sind oder nichts zu tun, weil sie aus 2008 stammen?

 

Wegen der Swaps. Bei den Swappern steht zwar thesaurierend drauf ... es wird aber nicht thesauriert sondern geswappt. Swaperträge sind aber konzeptionell was ganz anderes als Thesaurierungserträge, denn sie entstehen nicht aus Ausschüttungen. Folglich können die schonmal nicht besteuert werden.

 

Würde gerne die ETFs auch in 2009 weiter kaufen...

 

Sind da dann große Änderungen zu erwarten bzw. Nachteile für mich?

 

Bei Anlagen ab 2009 gibt es einen positiven und einen negativen Aspekt:

- Swapper zahlen Steuern erst bei Veräußerung (+)

- Swapper können keine Quellensteuer geltend machen (-)

 

Sparfux hat mal ausgerechnet, was sich besser/schlechter auswirkt. Betrifft m.E. sowohl inländische als auch ausländische Swapper (also auch Comstage). Bei Ishares/ETF-Labs gibts inländische Nichtswapper, bei denen man Quellensteuern anrechnen lassen kann.

 

Bei der Steuererklärung haben ausl. Swapper aber noch ein gewisses Restrisiko, wenn sie z.B. Minimalerträge thesaurieren. Eher unwahrscheinlich ... aber nicht ausgeschlossen.

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trophy
· bearbeitet von trophy

Die ebase hat mir folgendes geantwortet auf die Frage ob als Service die Daten automatisch jedes Jahr in den Bescheinigungen mitgeliefert werden:

 

Die einkommenssteuerpflichtigen Erträge der jährlichen Thesaurierung werden in den "Ausländischen Erträgen" in den steuerlich Unterlagen mit ausgewiesen.

 

Und die DAB Bank antwortet folgendes:

 

In der Steuerbescheinigung sind bis zum Erstellungsdatum gemeldeten Ertragsdaten ersichtlich.

 

 

Hm wenn ich das richtig lese, meldet ebase wirklich alle Daten aber DAB bank nicht unbedingt - Je nach dem wann die die Bescheinigungen drucken... Was meint Ihr?

 

Ach jetzt noch eine ganz profane Frage. Ist das alles noch zu trennen für Käufe vor und nach Einführung der Abgeltungssteuer oder kommt alles in einen Topf egal wie alt die Bestände sind?

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berndd

Dies war für mich auch ein Grund, mich von der DAB-Bank zu verabschieden.

 

Ich habe jetzt letztmalig für 2008 die Unterlagen der DAB-Bank erhalten.

 

Da die DAB-Bank nur die Erträge ausweist, die bis zur Erstellung der Bescheinigungen veröffentlicht wurden, haben bei mir z.B. in den Unterlagen für das Jahr 2007 einige Fonds gefehlt, da deren Daten bis zum Versand Ende Februar 2008 noch nicht bekannt waren.

 

Diese Daten erscheinen aber jetzt (mit Zahltag 31.12.2007) in meiner Bescheinigung für das Jahr 2008.

Insoweit sind die Unterlagen der DAB-Bank in der Summe der Jahre betrachtet vollständig, aber vermutlich steuerlich verkehrt. Die eigentlich im Jahre 2007 steuerpflichtigen Einnahmen werden damit von mir eben erst in 2008 versteuert.

 

Lobenswert finde ich da die ebase, die (nach eigener Aussage) die Bescheinigungen erst dann erstellt, wenn alle Daten vorliegen. dies dauert dann zwar i.d.R. bis Juni, aber mir ist es das wert.

 

Ich mache das seit vielen Jahren mit den Bescheinigungen der Banken so:

Ich werfe einen Blick darauf, ob nicht etwa zuviel steuerpflichtige Einkünfte ausgewiesen sind.

Bisher sind mir noch nie zuviele Erträge aufgefallen, also lasse ich die ganze Sache gut sein und übernehme die Angaben in meine Steuererklärung, ohne noch irgendwelche Nachforschungen in Rechenschaftsberichten oder dem el.Bundesanzeiger zu machen.

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supertobs
Bin bei der Codi und der ebase und einer Festgeldbank.

Codi hat mir beides (JBesch und JStBesch) schon zugesandt.

Im Begleitschreiben der Codi steht u.a. folgendes:

"...außerdem bieten wir den Service einer Erträgnisaufstellung (17,50) mit der Sie die in der JBesch aufgeführten Summen sehr einfach nachvollziehen können."

Ich kann nämlich bis jetzt beim besten Willen keine aufgeschlüsselte Behandlung von ausl. Thes. erkennen. :unsure:

 

Bei ING-DiBA sind sowohl in der Erträgnisaufstellung und in der Jahresbescheinigung (arrg, warum wenigstens nicht hier vereinfachen) auch die Beiträge der einzelnen Fonds aufgeführt. Bei Citibank werden nur die Summen in der Jahresbescheinigung angeben. Ich fühle mich wieder bestätigt von Citibank gewechselt zu haben. Ohne Einzelaufstellung bleibt immer die Unsicherheit.

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svenie29

Ich hab da auch mal eine kurze Frage. Und zwar stellt sich bei mir folgendes Problem: Ich hab ein kleines Depot, in dem ein ausländischer, thesaurierender Fonds liegt. Ich mache aber aufgrund meines Einkommens (ist eigentlich im Moment nur BAFöG) keine Steuererklärung. Mein Sparerpauschbetrag ist auch bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Muss ich nun wegens diesem einem Fonds extra eine Steuererklärung machen? Das wäre ja wie mit dem Schinken nach der Wurst geworfen...

 

MfG

Sven

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el galleta

Du musst keine Steuererklärung machen. Solltest Du aber, wenn Dein ausländischer Thesaurierer kein SWAP-Fonds ist und deshalb ausschüttungsgleiche Erträge produziert. Wenn Du die nicht jährlich erklärst, musst Du sie wohl beim Verkauf des Fonds (nochmal) komplett versteuern und dabei nutzt Dir Dein jährlicher Freibetrag dann natürlich nix mehr.

 

saludos,

el galleta

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Tino1985

Hallo zusammen,

 

möchte gerade die voraussichtliche Freistellungsauftragsbelastung für mein ebase-Depot berechnen.

 

Früher gab es bei ebase mal eine Anzeige, in der die voraussichtliche Freistellungsauftragsbelastung automatisch berechnet wurde.

 

Dann leider nicht mehr, aber immerhin noch die steuerlichen Ergebnisse je Fonds inkl. der FSA Belastung, so dass man es leicht selber ausrechnen konnte.

 

Leider gibt es das jetzt auch nicht mehr (macht ebase da eigentlich Rückschritte?)!

 

 

Somit habe ich versucht die Daten woanders herzubringen - leider bislang ohne erfolg, da ich nicht kapiere, welche Werte für den FSA relevant sind.

 

steuerliche Ergebnisse des Vorjahres habe ich gefunden bei:

 

1. ebundesanzeiger

2. den Fondsgesellschaften

 

z.B.

 

post-3688-1236426283_thumb.jpg

 

Wie berechne ich jetzt die Belastung des FSA im Jahr 2009?

 

Da ich noch viele andere Fonds von zig Fondsgesellschaften habe, ist die Frage, ob das nicht irgendwie einfacher geht.

Kennt jemand eine Seite, auf der man die steuerlichen Ergebnisse anzeigen kann. Bei Onvista und Co. hab ich leider nichts gefunden.

 

LG

Tino

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