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FNZ Bank (ebase)

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Adun

Wenn ich zwei ausländische Thesaurierer A und B bei derselben Bank verwahre, irgendwann A verkaufe, die Bank dann in der Abrechnung sämtliche thesaurierten steuerpflichtigen Erträge der Abgeltungsteuer unterwirft, muss ich für die Korrektur in der Anlage KAP wissen, wieviel steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ich für den Fonds A in der Vergangenheit bereits erklärt habe. Da helfen mir die Beträge in den Jahressteuerbescheinigungen sehr wenig, da sie nur die Summe aus A und B enthalten.

Was ist "die Summe aus A und B"? A und B sind Fonds. Addieren kann man aber nur Beträge.

Tut mir leid, ich hätte schreiben sollen: die Summe der steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge von A und B. Wie nachlässig von mir, auch wenn ich vermutet hätte, dass sich diese Interpretation aus dem Kontext ergibt.

Aber dann ist Deine Darstellung einfach falsch. Die Jahressteuerbescheinigungen, wie sie aktuell bei Ebase ausgestellt werden, enthalten alles, was notwendig ist. Insbesondere ist es wie erwähnt eben nicht der Fall, dass sie "nur die Summe aus A und B" (im von Dir erleuterten Sinn) enthalten: Sie enthalten auch die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von A bei Verkauf. Auch ist die Behauptung falsch, Du müsstest für die "Korrektur in der Anlage KAP wissen, wieviel steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ich für den Fonds A in der Vergangenheit bereits erklärt habe". Wenn Du in der Vergangenheit alles richtig angegeben hast (also keine Steuern hinterzogen hast), dann verlangst Du die Steuer zurück, die Du bei Verkauf bezahlt hast (indem Du die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Verkauf von den Einkünften abziehst, und diese Bemessungsgrundlage findest Du wie erwähnt in der Jahressteuerbescheinigung), nicht die Steuer, die Du in der Vergangenheit bezahlt hast! Denn es kann vorkommen, dass der angesetzte zeitanteilige kumulierte ausschüttungsgleiche Ertrag nicht dem tatsächlich versteuerten Ertrag entspricht, etwa weil Fehler in den Daten vorhanden sind, oder weil mangels Anschaffungsdaten der gesamte seit Beginn der Aufzeichnung thesaurierte Ertrag angesetzt wurde, oder weil die Steuerdaten der letzten Thesaurierung noch nicht vorliegen und daher eine Pauschalbesteuerung vorgenommen wird.

 

Danke für die Bestätigung, dass mir die Jahressteuerbescheinigungen der Vergangenheit wegen der Summendarstellung der ausschüttungsgleichen Erträge rein gar nichts nützen, sondern ich ohne Einzelabrechnungen darauf vertrauen muss, dass ich in der Vergangenheit alles korrekt erklärt habe, was EBASE oder wer auch immer bescheinigt.

Ich rede von der Situation nach Einführung der Abgeltungssteuer.

 

Ja, bei ausländischen Thesaurierern alles korrekt zu erklären, war vor Einführung der Abgelungssteuer nicht so einfach.

 

Als relativer Laie muss ich mir, wenn unterschiedliche Interpretationen des Steuerrechts aufeinander prallen, überlegen, wem ich mehr vertraue.

Gerade als Laie solltest Du niemandem vertrauen, sondern Dein eigenes Urteil bilden.

Ich schrieb relativer. Ich traue mir dieses Urteil also durchaus zu, was sehr erleichtert wird, wenn ich den starken Eindruck habe, dass die eine Seite mit mir redet wie mit einem sechsjährigen Kind oder einem geistig Beschränkten.

Mein Rat war so gemeint, dass Du Dir ein eigenes Urteil über die Wahrheit der Aussagen und die Gültigkeit der Argumentationen bilden solltest; nicht über die an der Diskussion beteiligten Personen bzw. ihrer "Kompetenz", "Glaubwürdigkeit" oder "Vertrauenswürdigkeit". Daher: Nein, als relativer Laie musst Du Dir, wenn unterschiedliche Interpretationen des Steuerrechts aufeinander prallen, nicht überlegen, wem Du mehr vertraust. Du musst Dir überlegen, welche Interpretation zutrifft. Die "Kompetenz", "Glaubwürdigkeit" oder "Vertrauenswürdigkeit" einer Person darüber nichts aus, ebensowenig Dein starker Eindruck, "dass die eine Seite mit mir redet wie mit einem sechsjährigen Kind oder einem geistig Beschränkten".

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Sven82
Vielleicht. Ob das mit der Abgeltungssteuer weiterhin der Fall ist, bleibt abzuwarten.

schaun wir mal

 

Beispiel: Inlandsanteil Dividenden beim DWS Akkumula für 2009

welche Auswirkung sollte das in dem Beispiel haben?

Ich kenne die Abrechnungen der eBase nicht, jedoch wird bei der FFB nicht zwischen § 7 Abs. 3 und 4 InvStG unterschieden. Es wird eine Summe ausgewiesen.

 

§ 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG enthält keine Definition von Geschäftsjahr. Es besagt, dass Erträge "mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie vereinnahmt worden sind, als zugeflossen" gelten. Das steht nicht im Widerspruch zur Antwort der FFB. Wenn Geschäftsjahresende für einen Fonds der 31.12. ist, und am 06.01.2010 werden Erträge vereinnahmt, dann gelten sie laut dem genannten Paragraphen zum 31.12.2010 als zugeflossen. Was Du meinst ist der Fall, dass zum 31.12.2009 Erträge vereinnahmt werden, aber erst zum 06.01.2010 gutgeschrieben werden. Dann würden sie in der Tat als zugeflossen am 31.12.2009 gelten.

...

Du hast nach Deiner bisherigen Darstellung genau einen Fonds, bei dem die Erträge von der FFB laut Steuerbescheinigung nicht 2009 zuzurechnen sind, und bei dem sich gut erklären lässt, warum das der Fall ist, ohne der Bank einen Fehler zu unterstellen. Hättest Du den exakt gleichen Fonds auch bei einer anderen Bank, und dort wäre anders gerechnet worden, wäre das ein Argument. Dann muss mindestens eine Bank ja falsch liegen. Dass hier ein Abrechnungsfehler vorliegt, der etwas damit zu tun hat, dass es ein inländischer Thesaurierer ist, folgt jedenfalls (anders als von Dir behauptet) aus Deiner Darstellung nicht

Der Fonds wurde bislang immer im Vorjahr gebucht und nicht im Buchungsjahr auch wenn die Buchung im neuen Jahr stattfand. Gleichwohl bucht die DiBa die Erträge inländischer thesaurierender Fonds zum Geschäftsjahresende obwohl der Buchungstag im neuen Jahr lag. Soviel zur Praxis anderer Banken. Der Gesetzestext bezieht sich auf den Zufluss der Erträge im Sondervermögen, da die Vorschrift ansonsten überflüssig wäre. Das Resultat wäre bereits über § 11 EStG abgedeckt.

 

Ob ich wegen ausländischen Thesaurierern kostbare Lebenszeit verliere, weil ich dann die Anlage KAP ausfüllen muss, ist für mich jedenfalls eine ganz wesentlicher Grund, solche Fonds zu vermeiden. Zumal man Problemlos ohne sie auskommt.

Geschmacksache, das sehen hier viele anders.

 

Dann versuch mal, die Steuererstattungsbeträge nachzuvollziehen. Bei Ebase nicht möglich, da die Buchungen auf den VVTs nicht offengelegt werden. Ich sehe zwar, dass ich eine Steuererstattung bekomme, aber wie der Betrag zustandekommt, ist nicht ersichtlich.

ok, gut zu wissen, dass eBase doch nicht so transparent ist wie es hier zum Teil dargestellt wird.

 

Die Bank kann (wie Ebase) eine unverbindliche steuerliche Information ausstellen, so dass der Steuerpflichtige vorläufige Daten angeben kann. Die Bank kann dann warten, bis für jeden Fonds entweder alle Daten da sind oder die Frist abgelaufen ist; in letzterem Fall gilt der Fonds als intransparent und die Besteuerung ergibt sich aus dem Kurs. Ob es jetzt nach Einführung der Abgeltungssteuer noch rechtmäßig ist, dass Banken eine unvollständige Steuerbescheinigung mit einem derartigen Hinweis ausstellen, erscheint mindestens zweifelhaft.

Da erst ab dem Steuerjahr 2010 eine Pflicht für die Bank besteht die ausländischen Thesaurierer überhaupt in der Steuerbescheinigung aufzuführen und die Angabe nur freiwillig ist wird man im Hinblick darauf, dass man insgesamt 8 Monate Zeit hat bis der Fonds als intransparent geschlüsselt wird wohl keine korrigierte Bescheinigung ausstellen. Ich glaube jedenfalls nicht daran.

Erst ab diesem Jahr sind die ausländischen Thesaurierer aufzuführen, sofern die Besteuerungsgrundlagen der Bank bekannt sind. Das sollte dann einfacher werden.

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Adun
Beispiel: Inlandsanteil Dividenden beim DWS Akkumula für 2009

welche Auswirkung sollte das in dem Beispiel haben?

Ich kenne die Abrechnungen der eBase nicht, jedoch wird bei der FFB nicht zwischen § 7 Abs. 3 und 4 InvStG unterschieden. Es wird eine Summe ausgewiesen.

Ich weiß auch nicht, welche Auswirkungen das hat, aber ebase führt penibel darüber Buch, welche Einkünfte aus ausländischen und welche aus inländischen Dividenden stammen und weist sie in den Abrechnungsangaben immer getrennt aus. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es irgendeinen Unterschied machen muss.

 

Der Fonds wurde bislang immer im Vorjahr gebucht und nicht im Buchungsjahr auch wenn die Buchung im neuen Jahr stattfand. Gleichwohl bucht die DiBa die Erträge inländischer thesaurierender Fonds zum Geschäftsjahresende obwohl der Buchungstag im neuen Jahr lag. Soviel zur Praxis anderer Banken. Der Gesetzestext bezieht sich auf den Zufluss der Erträge im Sondervermögen, da die Vorschrift ansonsten überflüssig wäre. Das Resultat wäre bereits über § 11 EStG abgedeckt.

Wie auch immer; vielleicht sind beide Vorgehensweisen möglich. Ich sehe jedenfalls nach wie vor kein Problem damit, einfach die Bescheinigungsdaten in Summe anzugeben und die Bescheinigungen beizulegen. Wenn das Finanzamt etwas daran auszusetzen hat, wird es sich sicher melden. Es wird sicher niemandem einen Strick draus drehen, wenn die Bank falsch bescheinigt hat. Zumal Du nochmal bei der FFB nachgefragt hast und sie darauf bestanden haben, dass die Abrechnung korrekt ist.

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powerschwabe

Habe gerade folgende Antwort von ebase erhalten

 

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Jahressteuerbescheinigung wird Ihnen Mitte Mai zugesandt.

 

Mit freundlichen Grüßen

European Bank for

Fund Services GmbH (ebase)

 

Depotservice

 

Richard-Reitzner-Allee 2

D-85540 Haar bei München

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Adun

Habe gerade folgende Antwort von ebase erhalten

 

Seufz. Diese Antwort hast Du hier auch schon zweimal erhalten. Warum fragst Du denn hier überhaupt, wenn Du die Antworten sowieso nicht liest?

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miffi

Hallo zusammen,

 

ich habe schon seit längerer Zeit ein Depot bei ebase - Preis- und Leistungsmodell ist "ebase select".

 

Jetzt wurde mir angeboten in das Modell "ebase flex" zu wechseln.

 

Kann mir hier jemand sagen, wo denn genau die Unterschiede liegen und was ihr mir empfehlen würdet: den bisherigen Tarif beibehalten oder wechseln?

 

MfG

MK

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jogo08

Hallo zusammen,

 

ich habe schon seit längerer Zeit ein Depot bei ebase - Preis- und Leistungsmodell ist "ebase select".

 

Jetzt wurde mir angeboten in das Modell "ebase flex" zu wechseln.

 

Kann mir hier jemand sagen, wo denn genau die Unterschiede liegen und was ihr mir empfehlen würdet: den bisherigen Tarif beibehalten oder wechseln?

 

MfG

MK

 

Ich empfehle, sich mal das Preis- Leistungsverzeichnis runterzuladen und selbst zu lesen.

 

Als Tipp: Stichwort "Preis"

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miffi

@jogo08: Das hab ich natürlich schon gemacht. Aber hier sehe ich nur die Konditionen für die flex-Tarife (mit Verrechnungskonto). Mein bisheriger Tarif "ebase select" ist hier nicht aufgeführt.

 

Und da steht auch so viel drin, wo ich nur Bahnhof verstehe???

Vielleicht kann mir da jemand helfen, wo die wichtigsten Unterschiede sind bzw. was ich machen soll.

 

Danke.

Gruß

MK

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xolgo

@jogo08: Das hab ich natürlich schon gemacht. Aber hier sehe ich nur die Konditionen für die flex-Tarife (mit Verrechnungskonto). Mein bisheriger Tarif "ebase select" ist hier nicht aufgeführt.

 

https://portal1.ebase.com/cache/Formular6909.pdf Abschnitt 3.1.1 und Abschnitt 3.1.2.

 

Und da steht auch so viel drin, wo ich nur Bahnhof verstehe???

 

Eine pauschale Antwort ist schwierig. Auf jeden Satz einzugehen, sprengt den Rahmen. Sag doch einfach, welchen Satz Du nicht verstehst.

 

Vielleicht kann mir da jemand helfen, wo die wichtigsten Unterschiede sind bzw. was ich machen soll.

 

Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen. Und die Preisverzeichnis gelesen zu haben, ist auch alles andere als schädlich. Du schaust doch auch nach, was der PC kann, bevor Du ihn kaufst.

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jogo08
· bearbeitet von jogo08

Vielleicht kann mir da jemand helfen, wo die wichtigsten Unterschiede sind bzw. was ich machen soll.

 

Du kannst auch hier im Thread einige Seiten zurückblättern, wurde alles schon mal besprochen.

 

Ab hier gehts los.

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mightyman

Hat jemand eigentlich schon die endgültige Jahressteuerbescheinigung von der ebase erhalten?

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powerschwabe

Hat jemand eigentlich schon die endgültige Jahressteuerbescheinigung von der ebase erhalten?

 

Habe heute in meinen Online Postkorb eine 1 Seitige Steuerbescheinigung für 2009 gehabt, kommt hier noch mehr oder ist dies jetzt alles. Ich Frage wegen meinen ausländischen thesaurierenden Fonds weil ich hier noch keine Daten habe zu den Einzelnen Fonds nur den Gesamtbetrag in Höhe von 558,28

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mightyman

Hat jemand eigentlich schon die endgültige Jahressteuerbescheinigung von der ebase erhalten?

 

Habe heute in meinen Online Postkorb eine 1 Seitige Steuerbescheinigung für 2009 gehabt, kommt hier noch mehr oder ist dies jetzt alles. Ich Frage wegen meinen ausländischen thesaurierenden Fonds weil ich hier noch keine Daten habe zu den Einzelnen Fonds nur den Gesamtbetrag in Höhe von 558,28

 

Handelt es sich um die "Steuerliche Information für 2009" oder ist es die endgültige "Jahressteuerbescheinigung"? Wenn nicht "Steuerliche Information für 2009" drauf steht wird es die endgültige sein. Die "Steuerliche Information für 2009" müsstest Du schon im Januar bekommen haben. Ich habe keinen Onlinepostkorb und hoffe dann bald auf Post von ebase. Wozu brauchst Du die einzelnen Fonds? Es reicht nach der neuen Gesetzgebung der Gesamtbetrag.

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SM77

Habe auch mal eine Frage zu Steuerbescheinigung der Ebase. Ich hielt das ganze Jahr 2009 über 3 offene Immos (Kanam Grundinvest, Axa Immoselect und Hausinvest Global) sowie gegen Jahresende noch einen ausl. thesaurierenden Geldmarktfonds. Am 25.01.2010 wurde mir ein Dokument in die Onlinepostbox gestellt, welches den Titel "Steuerbescheinigung 2009" trägt. In diesem Dokument werden aber alle Zeilen mit 0 Euro ausgewiesen (siehe Anhang). Ich denke nicht, dass dies so korrekt ist.

 

Hat jemand von euch ähnlich dubiose Bescheinigungen erhalten?

post-9234-1275139421,54_thumb.jpg

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powerschwabe

Jetzt gibt es für 6 Monate Festgeld 3% Zins für einen Anlagebetrag von 500-4999

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst

Hallo,

ohne jetzt alles durchzulesen hätte ich gerne von euch ein paar stichpunktartige Antworten zu meinen Fragen:

 

1.) Wie lange wartet man bei ebase auf Kickbackanfrage?

2.) Was kann man im Schnitt sagen, was ein Aktiendepot von 100t€ durchschnittlich an Kickbackvergütung p.a. bringt (grob)

3.) Was verdienen Berater eigentlich (bekommen Sie ggf. mehr als ich kickback bekommen könnte) und gibt es unterschiede, warum berater bspw. die fondsdepotbank oder direkte Fondsgesellschaften wie Nordea oder sonstige als Depotort empfehlen, die für mich im Grunde "kostenlos" sind?

4.) Ist ein abgeltungssteuer unschädlicher Deportanbietertausch möglich, wenn Anteile direkt im Depot der ausländischen Fondsbank liegen?

4.) Welche Zusatzkosten entstehen bei ebase (Anzahl von Fonds und ggf. höherer gebühren) bzw. was könnte man auf den Pkt. gebracht bei ebase als kritisch bezeichnen.

 

Danke+sorry für die ggf. doppelten Fragen

 

Gruß

der Valueanalyst

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hugolee

Jetzt gibt es für 6 Monate Festgeld 3% Zins für einen Anlagebetrag von 500-4999

...könnte ein Lockangebot sein, damit die Leute den Vertrag auf FLEX umstellen bzw. sich bei EBASE ein Konto einrichten...

 

Ich weiß nicht, ob sich das Zinshopping rentiert.

Da seh ich lieber zu, dass ich den Anlage- und Verkaufszeitpunkt besser treffe, da wird meiner Meinung nach mehr Geld verbrannt als bei Zinshopping gut gemacht wird.

hugolee

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leinad

Jetzt gibt es für 6 Monate Festgeld 3% Zins für einen Anlagebetrag von 500-4999

...könnte ein Lockangebot sein, damit die Leute den Vertrag auf FLEX umstellen bzw. sich bei EBASE ein Konto einrichten...

 

Ich weiß nicht, ob sich das Zinshopping rentiert.

Da seh ich lieber zu, dass ich den Anlage- und Verkaufszeitpunkt besser treffe, da wird meiner Meinung nach mehr Geld verbrannt als bei Zinshopping gut gemacht wird.

hugolee

Das blinkt einem ja beim Login zur Zeit ordentlich ins Blickfeld.

Vor allem finde ich den Maximal-Anlagebetrag von 4999 Euro zu den Konditionen einfach nur gigantisch................

 

Die Antwort auf oben gestellte Fragen ist einfach.

Wer VL Sparplan hat/macht/machte fährt besser ohne "flex".

 

Gruss

leinad

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Freezer86

 

Hallo.

 

Was haltet ihr davon.

 

Ich bin derzeit bei der FFB, dabei stört mich jedoch, dass kein Börsenhandel von Fonds (z.B. Immofonds) möglich ist. Dies ist ja bei ebase möglich, oder?

 

Das Angebot mit den ETFs ist verlockend, auch wenn die Auswahl etwas dürftig ist. Was haltet ihr davon?

Noch ein zweites Depot kommt für mich nicht in Frage. Hausbank, Direktbank, Fondsdepot, das reicht schon.

 

Gruß, Freezer

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leinad

 

Hallo.

 

Was haltet ihr davon.

 

Ich bin derzeit bei der FFB, dabei stört mich jedoch, dass kein Börsenhandel von Fonds (z.B. Immofonds) möglich ist. Dies ist ja bei ebase möglich, oder?

 

Das Angebot mit den ETFs ist verlockend, auch wenn die Auswahl etwas dürftig ist. Was haltet ihr davon?

Noch ein zweites Depot kommt für mich nicht in Frage. Hausbank, Direktbank, Fondsdepot, das reicht schon.

 

Gruß, Freezer

Nö, bei ebase gibt es keinen Börsenhandel.

Das Angebot hat auch den Haken, dass du für die Verwahrung jährlich Gebühren zahlen mußt, spätestens nach der Aktion.

Wegen ETFs, würde ich zu Flatex gehen, da sind die Gebühren am günstigsten.

Depot oder Verwahrungsfebühren gibt es da auch keine.

 

Gruss

leinad

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Padua
· bearbeitet von Padua

Interessantes gibt es für ETF-Käufer aus dem Haus ebase. Ab sofort entfällt dort das volumenabhängige Entgelt. Das war bislang m.W. in regelmäßigen Abständen (vierteljährlich?) in einer vom Volumen abhängigen Größe zu entrichten. Diese laufenden Gebühren entfallen ersatzlos. Kaufen kann man die ETFs von ComStage, db x-trackers und Lyxor.

 

Ansonsten entstehen beim Kauf und Verkauf folgende Gebühren:

 

a) Transaktionsentgelt der ebase = 0,2 %

 

b ) sehr geringe fremde Spesen (Additional Trading Costs) der auflegenden ETF-Gesellschaft (meistens im niedrigen Promillebereich, teilw. auch 0 %) - z.B. für den db x-trackers DAX (LU0274211480) 0,01 % !!!

 

 

Bis zum 31.12.2010 entfällt das Transaktionsentgelt und die fremden Spesen gänzlich (Werbeaktion).

 

 

Für Sparplananleger im ETF-Bereich ist das Angebot wohl attraktiv. Gerade bei kleinen Sparsummen entstehen nur sehr geringe Kosten.

 

 

Die Information habe ich einem Schreiben der ebase entnommen, das mich heute erreicht hat. Nähere Infos über den Link http://www.ebase.com/etf

 

Gruß Padua

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Flasher

@ padua

 

Zu berücksichtigen bleibt aber noch der Spread gegenüber dem Börsenhandel oder? Ich denke bei den ETFs gilt der Kurs der KAG?

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Padua

@ padua

 

Zu berücksichtigen bleibt aber noch der Spread gegenüber dem Börsenhandel oder? Ich denke bei den ETFs gilt der Kurs der KAG?

 

Ja, in dem Fall gilt immer der Kurs der KAG, also der Nettoinventarwert (Net asset value/NAV). Das muss aber kein Nachteil gegenüber dem Börsenkurs sein. Beim Börsenkauf zahlst Du ja immer den Briefkurs, der gegenüber dem Geldkurs um den Spread höher ist.

 

Interessant ist das neue Gebührenmodell ja gerade für Sparpläne mit geringen Sparraten. Man stelle ich mal vor, dass jemand monatlich 30 Euro in den DB X-TRACKERS DAX ETF (ISIN LU0274211480) einzahlen möchte. Dann zahlt er hierauf Gebühren von 0,21 % (0,2 % Transaktionsentgelt + 0,01 % fremde Spesen (Additional Trading Gosts)). Das wären dann sehr geringe 0,063 Euro.

 

Damit keine Irritationen aufkommen. Hier noch mal der Originalwortlaut von ebase in Ihrem Schreiben:

 

ab 01.01.2011 fallen für ETF-Transaktionen ein Transaktionsentgelt der ebase i.H.v. 0,2 % des Transaktionsvolumens an sowie Additional Trading Gosts der auflegenden ETF-Gesellschaft. Die Additional Trading Costs variieren je ETF und sind im Internet unter www.ebase.com/etf veröffentlicht. Das volumensabhängige ETF-Entgeltz der ebase entfällt ersatzlos.

 

Zur Ergänzung sei noch gesagt, dass bis 31.12.2010 aufgrund einer Werbemaßnahme überhaupt keine Gebühren anfallen.

 

Ich hoffe, dass ich die Ausführungen von ebase richtig interpretiere.

 

Gruß Padua

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Freezer86

comdirect hat die Preise für ETF-Sparpläne geändern.

 

Nun werde nur noch "1,5 % des Ordervolumens - maximal 4,90 Euro - pro Transaktion und WKN" fällig.

 

Ich hatte gerade vor ein Depot bei der comdirect zu eröffnen, da diese die Kosten für Sparpläne auf ETFs kürzlich gesenkt haben.

 

 

[...]

ab 01.01.2011 fallen für ETF-Transaktionen ein Transaktionsentgelt der ebase i.H.v. 0,2 % des Transaktionsvolumens an sowie Additional Trading Gosts der auflegenden ETF-Gesellschaft. Die Additional Trading Costs variieren je ETF und sind im Internet unter www.ebase.com/etf veröffentlicht. Das volumensabhängige ETF-Entgeltz der ebase entfällt ersatzlos.

 

Zur Ergänzung sei noch gesagt, dass bis 31.12.2010 aufgrund einer Werbemaßnahme überhaupt keine Gebühren anfallen.

 

[...]

 

Nun tendiere ich aber eher dazu mein bestehendes Depot bei der FFB nach ebase zu übertragen und dort Sparpläne auf ETFs einzurichten. War mit der FFB in letzter Zeit eh nicht mehr zufrieden, da dort ja seit einiger Zeit 2,- pro Kauf und Verkauf fällig werden (Sparpläne ausgenommen).

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