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FNZ Bank (ebase)

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Blujuice

okok, merci jungs :thumbsup:

is schon iwie madig aus kundensicht, dass man da nicht mehr in die günstigeren modelle wechseln kann, falls man die zusatzleistungen nicht mehr braucht.

die jahresgebühr macht derzeit 1% des bestandes aus, was ich schon ziemlich unfair finde. egal, er lässt jetzt halt einfach die VL drin notgedrungen und blecht

auf die 40 weiterhin die 5,25% bis 2014.

Den Ausgabeaufschlag könntest du dir sparen, indem du den Vermittler wechselst. Vorausgesetzt, das geht bei VL-Sparplänen und ihr seid nicht irgendwie vertraglich an den alten Vermittler gebunden.

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Adun
· bearbeitet von Adun

Alle, die über dima24.de, Tarif Happyfonds ihr Depot bei Ebase haben, sollten dringend ihre Umsätze überprüfen, ob nicht mit Wertstellung 22. Dezember 2010 trotz Einhalten der Untergrenze von 10.000 EUR Bestand die Depotgebühr berechnet und entsprechend Anteile verkauft wurden!

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Adun

Alle, die über dima24.de, Tarif Happyfonds ihr Depot bei Ebase haben, sollten dringend ihre Umsätze überprüfen, ob nicht mit Wertstellung 22. Dezember 2010 trotz Einhalten der Untergrenze von 10.000 EUR Bestand die Depotgebühr berechnet und entsprechend Anteile verkauft wurden!

Die unberechtigten Buchungen sollen jetzt "irgendwann in den nächsten Monaten" rückgängig gemacht werden.

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powerschwabe

Gibt es eigentlich eine Frist für den Abruf der Online Kontoauszüge bevor sie per Post zugesandt werden?

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Sirius

Hat jemand Erfahrung, wie ebase die Depotübertragung von Bruchanteilsstücken eines Fonds auf ein anderes Depot durchgeführt? Ebase schreibt in seinen allgemeinen Hinweisen, dass nur volle Anteile übertragen werden können und die Bruchanteilsstücke verkauft werden. Ein Problem ergibt sich bei Fonds wie dem Carmignac Patrimoine und Carmignac Investissement, wenn man von diesen Fonds z.B. nur 0,5 Anteile besitzt. Immerhin sind das einige Tausend Euro, oft auch noch abgeltungssteuerfrei. Wie soll da eine Depotübertrag mit Depotauflösung möglich sein, ohne das der abgeltungssteuerfreie Bestand der Carmignac-Fonds verkauft werden muss? Ansonsten müßte man das Depot ja weiterlaufen lassen und jedes Jahr Deotgebühren bezahlen, da der kostenfreie Mindest-Depotwert ja bei diversen Vermittlern bei 25.000 Euro liegt?

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xolgo

Hat jemand Erfahrung, wie ebase die Depotübertragung von Bruchanteilsstücken eines Fonds auf ein anderes Depot durchgeführt? Ebase schreibt in seinen allgemeinen Hinweisen, dass nur volle Anteile übertragen werden können und die Bruchanteilsstücke verkauft werden. Ein Problem ergibt sich bei Fonds wie dem Carmignac Patrimoine und Carmignac Investissement, wenn man von diesen Fonds z.B. nur 0,5 Anteile besitzt. Immerhin sind das einige Tausend Euro, oft auch noch abgeltungssteuerfrei. Wie soll da eine Depotübertrag mit Depotauflösung möglich sein, ohne das der abgeltungssteuerfreie Bestand der Carmignac-Fonds verkauft werden muss?

 

Wenn Du keine ganzen Stücke hast, kannst Du die nicht übertragen lassen. Alternativ kannst Du eben nachkaufen, bis Du mindestens einen Anteil hast. Den kannst Du dann übertragen lassen. (Vorsicht: Beim Verkaufen gilt FIFO - first in, first out.)

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cipher

Alle, die über dima24.de, Tarif Happyfonds ihr Depot bei Ebase haben, sollten dringend ihre Umsätze überprüfen, ob nicht mit Wertstellung 22. Dezember 2010 trotz Einhalten der Untergrenze von 10.000 EUR Bestand die Depotgebühr berechnet und entsprechend Anteile verkauft wurden!

Die unberechtigten Buchungen sollen jetzt "irgendwann in den nächsten Monaten" rückgängig gemacht werden.

Meine Gebühren sind heute (mit Wertstellung 22.12.10) wieder gutgeschrieben worden.

 

HTH

cipher

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Adun

Meine Gebühren sind heute (mit Wertstellung 22.12.10) wieder gutgeschrieben worden.

 

Die Steuerbescheinigung berücksichtigt die Stornierung jedoch nicht und weist nach wie vor bei der Buchung angefallene Kursgewinne als Kapitaleinkünfte und abgezogene Steuern aus => korrigierte Steuerbescheinigung verlangen.

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Freezer86

Hallo.

 

Ich habe kürzlich mein Depot von der FFB zur ebase übertragen. Bisher jedoch nicht den M&G Global Basics (ausländisch thesaurierend).

 

Hat jemand Erfahrungen mit der Übertragung ausländisch thesaurierender Fonds? Klappt das reibungslos bezüglich Besteuerung, etc?

 

 

 

Hat jemand Erfahrung, wie ebase die Depotübertragung von Bruchanteilsstücken eines Fonds auf ein anderes Depot durchgeführt? Ebase schreibt in seinen allgemeinen Hinweisen, dass nur volle Anteile übertragen werden können und die Bruchanteilsstücke verkauft werden. Ein Problem ergibt sich bei Fonds wie dem Carmignac Patrimoine und Carmignac Investissement, wenn man von diesen Fonds z.B. nur 0,5 Anteile besitzt. Immerhin sind das einige Tausend Euro, oft auch noch abgeltungssteuerfrei. Wie soll da eine Depotübertrag mit Depotauflösung möglich sein, ohne das der abgeltungssteuerfreie Bestand der Carmignac-Fonds verkauft werden muss?

 

Wenn Du keine ganzen Stücke hast, kannst Du die nicht übertragen lassen. Alternativ kannst Du eben nachkaufen, bis Du mindestens einen Anteil hast. Den kannst Du dann übertragen lassen. (Vorsicht: Beim Verkaufen gilt FIFO - first in, first out.)

 

Genau so ist es. Besonders lästig daran war bei mir (Übertrag FFB zu ebase), dass mir von der FFB jeweils 2 pro Fonds für den Verkauf pro Bruchstücke berechnet wurden.

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Noob1981

@freezer

wie findest du die usability von ebase im vergleich zu ffb? überlege aktuell auch gerade

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Freezer86

@freezer

wie findest du die usability von ebase im vergleich zu ffb? überlege aktuell auch gerade

 

Ich finde, dass die Handhabung bei ebase moderner aufgebaut ist, auch die Informationen sind wesentlich detaillierter. Bei der FFB war ja alles sehr spartanisch aufgebaut.

 

Der Hauptgrund für den Wechsel war aber die Änderung der Kostenstruktur bei der FFB (Käufe und Verkäufe nicht mehr kostenfrei), sowie die Unzuverlässigkeit der FFB (bei mir wurde öfter die Rabatte auf den AA nicht berücksichtigt).

 

Ich habe momentan nur halt noch einen ausländisch thesaurierenden Fonds im Depot bei der FFB weil ich mir noch nicht sicher bin, ob der Umzug reibungslos klappt. Die inländischen Fonds habe ich alle übertragen, auch die Infos zur Abgeltungssteuerfreiheit waren nach ein paar Tagen korrekt hinterlegt.

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powerschwabe

- Nach wie vielen Wochen wird der Depotauszug Zwangs versandt, wenn dieser nicht Online Abgerufen wird?

 

-Was passiert wenn die max. Anzahl von 99 Depotpostionen erreicht ist? Wird dann ein neues Unterdepot eröffnet? Und wenn ja fallen nochmals Depotgebühren an?

Ist es evtl.. alte Depotpostionen zu löschen die nicht mehr genutzt werden?

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powerschwabe

Habt ihr schon eure Steuerbescheinigung für 2010 erhalten, ist bei euch ein Betrag bei Zeile 15 eingetragen?

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Padua

Habt ihr schon eure Steuerbescheinigung für 2010 erhalten, ist bei euch ein Betrag bei Zeile 15 eingetragen?

 

Habe Deine Frage erst heute gelesen.

 

Die Steuerbescheinigung 2010 kam bei mir am 24.01.2011. Ich war ganz überrascht, dass die so früh kommt. Beträge für die Zeile 15 (ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen) sind eingetragen.

 

Gruß Padua

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Fondsanleger1966

Hallo,

 

ich überlege, mit meinem Fondsdepot von Metzler (MFX) zu Ebase zu wechseln. Ich habe deshalb bei Ebase ein Demo-Depot gesucht, um mir die Funktionalitäten dort anzusehen, aber keines gefunden. Habe ich es nur übersehen oder gibt es dort keines?

 

Danke!

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Incrivel
· bearbeitet von Incrivel

Hallo,

 

ich überlege, mit meinem Fondsdepot von Metzler (MFX) zu Ebase zu wechseln. Ich habe deshalb bei Ebase ein Demo-Depot gesucht, um mir die Funktionalitäten dort anzusehen, aber keines gefunden. Habe ich es nur übersehen oder gibt es dort keines?

 

Danke!

 

Doch gibt es: ebase Demodepot

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powerschwabe

Ich habe bei ebase angefragt ob ich dieses Jahr nochmals zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuerbescheinigung erhalte, letztes Jahr erhielt ich für 2009 die erste im Januar die aktualisierte im Mai.

 

Die Steuerbescheinigung mit Erstellungsdatum 24.01.2011 ist die gültige Steuerbescheinigung für 2010.

 

Am 28.10.2010 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats wurde erteilt. Das Gesetz ist zum 1.1.2011 in Kraft getreten.

 

Im Rahmen dieses Gesetzes ist ein neues Korrekturverfahren in Kraft getreten(sog. "Delta-Korrektur-Verfahren").

 

Erfährt die auszahlende Stelle nach Ablauf des Kalenderjahres von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden Kapitalertragsteuer, hat sie die entsprechende Korrektur (Delta) erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen (§ 43a Abs. 3 Satz 7 EStG n. F.). Dies gilt auch für die materielle Besteuerung auf der Ebene des Privatanlegers (§ 20 Abs. 3a EStG n. F.).

 

Das heißt, dass neue Umstände die im Folgejahr bekannt werden und sich auf die Erträge / Besteuerung des Privatkunden beziehen, auch steuerlich im Folgejahr zufließen (z.B. auch Ausschüttungen und Thesaurierungen).

Aus diesem Grund, konnte das Bescheinigungsjahr für Privatkunden am 30.12. abgeschlossen werden.

 

Beispiel:

In 2010 wurde ein Zwischengewinn beim Kauf von Aktienfonds in Höhe von 50 Euro auf Ebene der depotführenden Stelle berücksichtigt und in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf als gezahlter Zwischengewinn mit anderen Kapitalerträgen verrechnet. In 2011 stellt sich heraus, dass der Zwischengewinn beim Kauf tatsächlich 40 Euro statt 50 Euro betragen hat. In 2011 berücksichtigt die auszahlende Stelle den Unterschiedsbetrag von plus 10 Euro und erhebt darauf Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer (§ 43a Abs. 3 Satz 7 EStG n. F.). Der Kapitalertrag von plus 10 Euro unterliegt in 2011 der Besteuerung (§ 20 Abs. 3a EStG n. F.).

 

Praxishinweis:

Weist der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung der auszahlenden Stelle nach, dass sie die Korrektur nicht vorgenommen hat und auch nicht vornehmen wird, kann der Steuerpflichtige die Korrektur nach § 32d Abs. 4 EStG (Veranlagungsoption) und 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung) geltend machen (§ 20 Abs. 3a Satz 2 EStG n. F.). Gemäß § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG n. F. ist das Delta-Verfahren erstmals auf Korrekturen anzuwenden, die die auszahlende Stelle für nach dem 31.12.2008 zugeflossene Kapitalerträge vornimmt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

European Bank for

Fund Services GmbH (ebase)

 

Service

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obx

Bin mit meinem Depot zu ebase gewechselt. Habe u.a. den Baring EM Latin America Fund im Portfolio, der eigentlich ertragsausschüttend ist.

Nun bekomme ich mit, dass ebase die Ausschüttung statt auf mein Verrechnungskonto zu überweisen dazu verwandt hat, neue Anteile an dem Fonds zu kaufen, was mir gar nicht schmeckt. Denn jetzt befinden sich auf meinem eigentlich gedachten abgeltungssteuerfreien Depot Fondspositionen, die der Abgeltungsteuer unterliegen.

 

Meint Ihr ich kann das rückgängig machen lassen? Gibt es die Möglichkeit ebase davon in Kenntnis zu setzen, dass man sich die Beträge auszahlen lassen will und auf eine Wiederanlage verzichtet?

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Adun
· bearbeitet von Adun

Meint Ihr ich kann das rückgängig machen lassen?

 

Nein, außer folgende komplizierte Operation: Du machst einen Teilübertrag für alle Anteile außer die neuen (bzw. nur den neuen). Dann verkaufst Du die neuen Anteile. Dann überträgst Du die alten wieder zurück (je nachdem ob neue übertragen wurden oder alte). Du solltest aber vorher einen Steuerberater konsultieren, ob das kein Gestaltungsmissbrauch ist (Du umgehst schließlich die FIFO-Regel) und vorher mit Ebase abklären ob bei einer Übertragung die ältesten oder die neusten Anteile zuerst übertragen werden, damit Du weißt, ob Du die Anzahl neuer Anteile übertragen musst, oder die Gesamtanzahl abzüglich Anzahl neuer Anteile, und entsprechend in welchem Depot Du danach verkaufen musst. Ggfs. kann Dir die empfangende Bank die übertragenen Anschaffungsdaten mitteilen, so dass Du das nochmal prüfen kannst.

 

Gibt es die Möglichkeit ebase davon in Kenntnis zu setzen, dass man sich die Beträge auszahlen lassen will und auf eine Wiederanlage verzichtet?

 

Ja, auf jedem der üblichen Kommunikationswege.

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obx

Nein, außer folgende komplizierte Operation:

Danke, dann weiß ich ja auf was ich jetzt bei der Kommunikation mit der ebase achten muss ^_^

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Padua

Bin mit meinem Depot zu ebase gewechselt. Habe u.a. den Baring EM Latin America Fund im Portfolio, der eigentlich ertragsausschüttend ist.

Nun bekomme ich mit, dass ebase die Ausschüttung statt auf mein Verrechnungskonto zu überweisen dazu verwandt hat, neue Anteile an dem Fonds zu kaufen, was mir gar nicht schmeckt. Denn jetzt befinden sich auf meinem eigentlich gedachten abgeltungssteuerfreien Depot Fondspositionen, die der Abgeltungsteuer unterliegen.

 

Meint Ihr ich kann das rückgängig machen lassen? Gibt es die Möglichkeit ebase davon in Kenntnis zu setzen, dass man sich die Beträge auszahlen lassen will und auf eine Wiederanlage verzichtet?

 

Bin auch bei ebase. Bei mir kommen die wiederangelegten Ausschüttungen der abgeltungssteuerfreien Positionen auf eigene Positionen im Depot. Auf diese Art und Weise wird sauber getrennt. Frag doch mal bei ebase, ob diese Trennung noch nachträglich möglich ist. Irgendwie meine ich, genau darüber mal was gelesen zu haben.

 

Ich würde die Anfrage schriftlich an ebase richten. Dauert zwar ein paar Tage, dafür hast Du es dann aber auch schwarz auf weiß..

 

Gruß Padua

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powerschwabe

Werden eigentlich Altverluste die bei ebase 2008 oder 2009 entstanden sind, automatisch mit Gewinnen aus 2010 oder 2011 verrechnet?

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obx

Ich würde die Anfrage schriftlich an ebase richten. Dauert zwar ein paar Tage, dafür hast Du es dann aber auch schwarz auf weiß..

Jetzt hatte ich Ihnen schon leider gleich geschrieben... Aber um Klärung und Rückruf gebeten, d.h., dass zuerst ebase am Zug ist und wir dann hoffentlich eine Lösung finden können... Ideal wäre natürlich, dass die Neuanlage in eine neue Position, oder ein neues anderes Depot fließen könnte...

 

ach man, dass alles immer mit Stress verbunden ist, da denkt man alles geht seinen Weg und dann kommt wieder was ;)

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powerschwabe

Kann man eigentlich für Depot und Konten unterschiedliche Referenzkonten anlegen?

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Sven1083

Kann man bei der Ebase die Depotgebühren auch vom Verrechnungskonto abbuchen lassen ? Mag das nicht so, wenn da immer anteilig Fondsanteile verkauft werden. Hat da jemand Erfahrung dazu ? Hab leider noch keine Antwort von der Ebase bekommen.

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