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andy

Fragen und Anmerkungen

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BondWurzel

Hey Stair, hab mal ne Verständnisfrage. Warum liest man Magazinen etc oft von Verlust vor Steuern? Eine Unternehmung zahlt doch keine Steuern wenn sie zb 2010 ein Verlust getätigt hat ... sowas stand auch in einem Studienskript von uns, da hatten wir uns auch schon bisl gewundert.

 

Merci

 

rabie

 

Gibt viele Gründe, wobei ich kein Steuerfachmann bin. Beispielsweise kann es durch latente Steuern noch zu einem Steuerertag kommen oder in der GuV sind Aufwendungen drin, die für die Steuerberechnung unerheblich sind. Zudem kann das Unternehmen in Land A einen Gewinn gemacht haben im wichtigeren Land B aber einen Verlust und muss so auf die Gewinne im Land A durchaus Steuern bezahlen. Also da gibt es unendlich viele Möglichkeiten. Einen Steueraufwand von genau Null bei Verlust ist mir bisher (bewusst) nicht untergekommen.

 

Eine Prüfung durch die Steuerbehörde macht aus manchem Verlust dann doch noch einen steurlichen Gewinn. :rolleyes:

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WarrenBuffet1930
· bearbeitet von WarrenBuffet1930

Gleiches Unternehmen wie im Beitrag zuvor.

 

Konzernüberschuss 2009: 1.789

 

Eigenkapital 31.12.2008: 19.382

 

Eigenkapital 31.12.2009: 21.161

 

19.382 + 1.789 = 21.171

 

Differenz: 10 (sonstiges Ergebnis nach Steuern). Ist das die Währungsumrechnungsdifferenz?

 

Ist das eine Aufwendung, die außerhalb des Periodenergebnis ausgewiesen wird? Ich kenne nur Währungsumrechnungsdifferenzen (IAS 21), WP-Wertänderung, die „zur Veräußerung verfügbar“ bzw. „available for sale“ gehalten werden IAS 39.55 B, Cashflow Hedge Reserve (IAS 39.95), Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19), Neubewertungsrücklage IAS 16 (Bewertungswahlrecht für Sachanlagen) + IAS 38 (Bewertungswahlrecht immat. Vermögenswerte).

 

post-8850-0-22965400-1297346379_thumb.jpg

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Stairway
· bearbeitet von Stairway

Differenz: 10 (sonstiges Ergebnis nach Steuern). Was ist das und zu welcher Rechtsgrundlage gehört es?

 

Ist das eine Aufwendung, die außerhalb des Periodenergebnis ausgewiesen wird? Ich kenne nur Währungsumrechnungsdifferenzen (IAS 21), WP-Wertänderung, die „zur Veräußerung verfügbar“ bzw. „available for sale“ gehalten werden IAS 39.55 B, Cashflow Hedge Reserve (IAS 39.95), Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19), Neubewertungsrücklage IAS 16 (Bewertungswahlrecht für Sachanlagen) + IAS 38 (Bewertungswahlrecht immat. Vermögenswerte).

 

post-8850-0-22965400-1297346379_thumb.jpg

 

Genau - alles was man nach IFRS eben an der GuV-vorbei verbuchen kann. Da gibt es allerhand Gründe, vor allem die angesprochene Neubewertungsrücklage.

 

Habe gerade nachgeschaut: Die IVU so klein ist, haben die keine Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Eigentlich ein Unding... In dieser Gesamtergebnisrechnung siehst du dann eigentlich, wie sich aus dem Jahresüberschuss das Gesamtergebnis der Periode errechnet (also was alles an der GuV vorbei gebucht worden ist).

 

Grüße

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WarrenBuffet1930
· bearbeitet von WarrenBuffet1930

GKR = (EAT and after minority interests + Zinsaufwendungen)/((GK1+GK2/2):

EAT+after minority interests/((EK1+EK2/2))

 

1. Rechnet Kralicek im Quicktest mit dem durchschnittlichen Eigenkapital bzw. durchschnittlichen Gesamtkapital. Nach seinem Buch tut er dies nicht.

 

NOPAT = (EAT+ZAW)

 

2. Ist NOPAT die "Nach Steuer-Abzug-Variante" von Kraliceks Gesamtkapitalrendite (EGT+FKZ) / GK? Gibt es einen Unterschied zwischen ZAW und FKZ?

 

3. Was sagt NOPAT, was mir die Kralicek-Varainte nicht zeigt? Die Steuerquote kann ich über die GuV errechnen, die Finanzverbindlichkeiten sehe ich in der Bilanz, die Zinsaufwendungen stehen in der GuV, die Kreditzinsen kann ich auch über den Anhang ausrechnen.

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rabie

Okay, dankeschön an alle. Ich kann ja nächste Woche nochmal schauen dann weiß ich den genauen Wortlaut der Aussage.

Besten Dank wie immer und lieben Gruß

rabie

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HPC

Hallo Stairway,

 

ich bin gerade dabei mir eine Excel Datei für Hochtief zur Kennzahlenberechnung zu erstellen. Zu einigen Punkten habe ich aber doch noch Fragen. Ich beziehe mich dabei auf den GB 2009 von Hochtief.

 

1. Kann man die MAQ und PAQ objektiv ins Verhältnis setzen? Ist eine niedrige PAQ tendenziell besser als eine niedrige MAQ?

 

2. Im Anhang unter Punkt 8 (für Zinsen und ähnliche Aufwendungen) sind noch Zinsanteile an Zuführungen zu Pensionsverpflichtungen aufgeführt. Müssen diese zu den Zinsen und ähnliche Aufwendungen hinzugezählt werden?

 

3. Der Firmenwert ist ja nicht explizit aufgeführt. Sind das bei Hochtief die Investment Properties?

 

4. Kann ich bei der SIQ die Einnahmen aus Anlageabgängen verrechnen?

 

5. Muss ich bei der GKR die Anteile Dritter hinzurechnen, da ich dies auch bei den FKZ tue?

 

6. Bei der UR sind mir die Anteile anderer Gesellschafter nicht ersichtlich. Diese sind erst unter Gewinn nach Steuer explizit im Anhang ausgewiesen. Gibt es hier die Möglichkeit zurückzurechnen oder muss ich hier einen anderen Weg gehen?

 

7. Bei den Abschreibungen auf das Anlagevermögen bin ich mir nicht ganz sicher. Ich hätte unter Punkt 12 im Anhang alle Spalten außer Geleistete Anzahlungen unter Kumulierte Abschreibungen genommen. Ist das richtig?

 

8. Muss ich die At Equity bewertete Finanzanlagen mit zum AV rechnen?

 

 

Eine Menge Fragen. :blushing: Ich hoffe, dass Du etwas Licht ins Dunkel bringen kannst.

 

Viele Grüße

HPC

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Stairway
Hallo Stairway,

 

ich bin gerade dabei mir eine Excel Datei für Hochtief zur Kennzahlenberechnung zu erstellen. Zu einigen Punkten habe ich aber doch noch Fragen. Ich beziehe mich dabei auf den GB 2009 von Hochtief.

 

Servus,

 

1. Kann man die MAQ und PAQ objektiv ins Verhältnis setzen? Ist eine niedrige PAQ tendenziell besser als eine niedrige MAQ?

 

Nein. Bei beiden gilt aber: Je niedriger, desto besser!

 

Anmerkung dazu: Hochtief verwendet das Gesamtkostenverfahren, daher bitte den Material- und Personalaufwand nicht mit den Umsatzerlösen, sondern mit der Gesamtleistung bestehend aus Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen und sonst. betrb. Erträge in Beziehung setzen.

 

2. Im Anhang unter Punkt 8 (für Zinsen und ähnliche Aufwendungen) sind noch Zinsanteile an Zuführungen zu Pensionsverpflichtungen aufgeführt. Müssen diese zu den Zinsen und ähnliche Aufwendungen hinzugezählt werden?

 

Kommt drauf an was du berechnen willst. Prinzipiell sind das aber keine Zinsen im eigentlichen Sinne, sondern ein Finanzaufwand. Ist dir klar wie der in diesem Fall entsteht ? (Wenn, nein erkläre ich gern).

 

3. Der Firmenwert ist ja nicht explizit aufgeführt. Sind das bei Hochtief die Investment Properties?

 

Der steckt in den immateriellen Vermögensgegenständen. Im Anhang 11 siehst du den Goodwill (=Firmenwert) mit ~431 Mio. )

 

4. Kann ich bei der SIQ die Einnahmen aus Anlageabgängen verrechnen?

 

Immer dann, wenn diese regelmäßig auftreten. In diesem Fall ist das wohl zu bejahen, da die wohl gebrauchte Bagger oder sowas regelmäßig wieder verkaufen. Also in den Jahren 2009 und 2008 sieht es eindeutig so aus. Müsstet du noch mit den Vorjahren abklären.

 

5. Muss ich bei der GKR die Anteile Dritter hinzurechnen, da ich dies auch bei den FKZ tue?

 

Bei den FKZ gibt es hoffentlich keine Anteile Dritter, oder habe ich etwas übersehen ? - Bei der GKR einfach die Bilanzsumme nehmen, du willst ja die Anteile aller Kapitalgeber wissen.

 

6. Bei der UR sind mir die Anteile anderer Gesellschafter nicht ersichtlich. Diese sind erst unter Gewinn nach Steuer explizit im Anhang ausgewiesen. Gibt es hier die Möglichkeit zurückzurechnen oder muss ich hier einen anderen Weg gehen?

 

UR = Umsatzrendite = Jahresüberschuss (nach Anteile Dritter) / Umsatz = 195.222 / 18.166.000 = 1,07%

 

Du meinst wahrscheinlich den Anteil Dritter am Umsatz, oder ? - Da bin ich überfragt, da ich diese extreme Situation wie bei Hochtief noch nicht hatte. Grundsätzlich würde ich es aber wie oben berechnen.

 

7. Bei den Abschreibungen auf das Anlagevermögen bin ich mir nicht ganz sicher. Ich hätte unter Punkt 12 im Anhang alle Spalten außer Geleistete Anzahlungen unter Kumulierte Abschreibungen genommen. Ist das richtig?

 

Kannst einfach den Wert aus der GuV oder Anhang 5 mit 501,3 Mio. nehmen.

 

8. Muss ich die At Equity bewertete Finanzanlagen mit zum AV rechnen?

 

Die sind ja auch dort aufgeführt, daher ja!

 

 

==> Ist ein schwieriger Konzern, da bei Baukonzernen immer viel in Partnerschaften und eigenen Gesellschaften für Projekte abläuft. "Zum Üben" aber nicht ganz ideal, aber okay.

 

Hoffe das hilft,

 

Beste Grüße

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HPC

Hallo Stairway,

 

vielen Dank für Deine prompte Antwort und sorry für meine Späte. In den letzten Tagen war die Zeit leider etwas knapp. :blushing:

 

Zu 2: Berechnen will ich die GKR. Ich dachte, dass ich hier den Zinsaufwand für die Pensionsrückstellungen mitrechnen muss. Wenn ich den Anhang richtig interpretiere, dann verstehe ich die Zinsanteile an Zuführungen zu Pensionsverpflichtungen so, dass die Rückstellungen für die Pensionen durch Hochtief verzinst werden.

 

Zu 4: Das war in den vergangenen Jahren definitiv der Fall. Werde es in meinen Berechnungen berücksichtigen.

 

Zu 5: Hier muss ich was durcheinander geworfen haben. Hat sich erledigt.

 

Zu 6: Muss ich hier nicht die Anteile Dritter mit hinzurechnen? Verstehe ich es richtig, dass unter Anteile Dritter beispielsweise Leighton, Flatiron oder Tuner fallen? Die sind ja im Umsatz bereits enthalten. Daher muss ich doch als Jahresüberschuss 409.169 nehmen, oder sehe ich das falsch?

 

 

Eine Grundsätzliche Frage noch zum Schluss an alle:

 

Ich bin immer noch am überlegen, wie ich am besten Aktien vorfiltere. Laut Deutsche Börse sind knapp über 300 Unternehmen im Prime Standard gelistet. Man könnte sich ja nun von allen Unternehmen Auswertungen basteln, aber das stelle ich mir doch recht mühselig vor. Consors bietet mittlerweile ganz gute Filtermöglichkeiten von diversen Indizes an, aber diese werden soweit ich weiß nur 1x im Jahr aktualisiert. Darf ich fragen, wie ihr hier vorgeht?

 

Gruß

HPC

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Stairway
Hallo Stairway,

 

vielen Dank für Deine prompte Antwort und sorry für meine Späte. In den letzten Tagen war die Zeit leider etwas knapp. :blushing:

 

Hi

 

Zu 2: Berechnen will ich die GKR. Ich dachte, dass ich hier den Zinsaufwand für die Pensionsrückstellungen mitrechnen muss. Wenn ich den Anhang richtig interpretiere, dann verstehe ich die Zinsanteile an Zuführungen zu Pensionsverpflichtungen so, dass die Rückstellungen für die Pensionen durch Hochtief verzinst werden.

 

Also beim Zinsaufwand schaust du ja, welche Rendite alle Kapitalgeber (EK & FK) erzielt haben. Man könnte nun sagen, dass die Penisonsverpflichtungen auch die Aktiva finanzieren, aber das wäre IMO nicht ganz richtig, da diese Veränderungen in den Pensionen (in der GuV) gar nicht zahlungswirksam sind. Also für die GKR einfach nur Jahresüberschuss und den Zinsaufwand (nicht den Finanzaufwand!) heranziehen.

 

Nein, die Rückstellungen werden nicht direkt verzinst. Das läuft so ab: Du hast Verpflichtungen (Pensionen) die liegen in der Zukunft und deshalb zinst du diese ab, weil du ja den heutigen Wert der Verpflichtungen haben willst. Ändert sich nun aber der Zinssatz für die Abzinsung, dann ändert sich auch der Wert der Pensionen. Steigen die Zinsen, sinkt der Barwert der Pensionen und deine Verpflichtungen nehmen ab (du machst einen Gewinn, positiv für die GuV) - sinken aber die Zinsen, steigen die Verpflichtungen und du musst das als Verlust verbuchen. Ist das so verständlich ? Sonst mache ich das nochmal ausführlicher.

 

Zu 6: Muss ich hier nicht die Anteile Dritter mit hinzurechnen? Verstehe ich es richtig, dass unter Anteile Dritter beispielsweise Leighton, Flatiron oder Tuner fallen? Die sind ja im Umsatz bereits enthalten. Daher muss ich doch als Jahresüberschuss 409.169 nehmen, oder sehe ich das falsch?

 

Hier bin ich nochmal in mich gegangen. Es ist natürlich so, dass du hier die Anteile Dritter auch berücksichtigen musst. Also ist dein Wert von 409.169 T richtig!

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HPC

Hi Stairway,

 

Nein, die Rückstellungen werden nicht direkt verzinst. Das läuft so ab: Du hast Verpflichtungen (Pensionen) die liegen in der Zukunft und deshalb zinst du diese ab, weil du ja den heutigen Wert der Verpflichtungen haben willst. Ändert sich nun aber der Zinssatz für die Abzinsung, dann ändert sich auch der Wert der Pensionen. Steigen die Zinsen, sinkt der Barwert der Pensionen und deine Verpflichtungen nehmen ab (du machst einen Gewinn, positiv für die GuV) - sinken aber die Zinsen, steigen die Verpflichtungen und du musst das als Verlust verbuchen. Ist das so verständlich ? Sonst mache ich das nochmal ausführlicher.

 

Also angenommen, ich muss bzw. habe 1 Mio EUR für Pensionen zurückgestellt. Je nachdem, wie sich der Zinssatz entwickelt, mache ich in den Jahren Gewinn durch die Zinsen, oder ich muss zu den 1 Mio EUR noch etwas mehr zurückstellen, da sich die Zinsen nachteilig entwickeln?

 

Gruß

HPC

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Stairway

Hi Stairway,

 

Nein, die Rückstellungen werden nicht direkt verzinst. Das läuft so ab: Du hast Verpflichtungen (Pensionen) die liegen in der Zukunft und deshalb zinst du diese ab, weil du ja den heutigen Wert der Verpflichtungen haben willst. Ändert sich nun aber der Zinssatz für die Abzinsung, dann ändert sich auch der Wert der Pensionen. Steigen die Zinsen, sinkt der Barwert der Pensionen und deine Verpflichtungen nehmen ab (du machst einen Gewinn, positiv für die GuV) - sinken aber die Zinsen, steigen die Verpflichtungen und du musst das als Verlust verbuchen. Ist das so verständlich ? Sonst mache ich das nochmal ausführlicher.

 

Also angenommen, ich muss bzw. habe 1 Mio EUR für Pensionen zurückgestellt. Je nachdem, wie sich der Zinssatz entwickelt, mache ich in den Jahren Gewinn durch die Zinsen, oder ich muss zu den 1 Mio EUR noch etwas mehr zurückstellen, da sich die Zinsen nachteilig entwickeln?

 

Gruß

HPC

 

Du hast Pensionsverpflichtungen, die in der Zukunft liegen. Um diese zu bewerten, musst du die anstehenden Auszahlungen (Verpflichtungen) abzinsen, damit du einen Barwert erhältst, den du dann in der Bilanz unter dem Posten "Pensionsverpflichtungen" ausweisen kannst.

 

Wenn nun die Zinsen steigen, dann sinkt der Barwert deiner Pensionsverpflichtungen.

 

Beispiel:

 

Wir haben in jedem Jahr und in alle Ewigkeiten Pensionsverpflichtungen von 1.000 . Der Zinssatz liegt bei 5%. D.h. der Barwert der Verpflichtungen liegt bei 20.000 (1.000/0,05).

 

Nun steigen die Zinsen auf 7%. Der Barwert deiner Pensionsverpflichtungen fällt auf 14.285 (1.000/0,07). D.h. deine Verbindlichkeiten haben um 5.715 abgenommen und das verbuchst du als Ertrag im Finanzergebnis.

 

Zurück zur Ausgangsbasis, nun sinkt der Zins auf 2%, dann ist dein Barwert plötzlich 50.000 (1.000/0,02), d.h. deine Verpflichtungen haben um 30.000 zugenommen was du ebenfalls im Finanzergebnis als Aufwendung ausweisen musst.

 

Diese Aufwendungen sind alle nicht liquiditätswirksam und da fließen auch keine Zinsen. Die Idee hinter dem Barwert ist lediglich, dass es für dich umsoschwerer wird, diese Verbindlichkeiten zu erwirtschaften, wenn die Zinsen niedrig sind und umgekehrt und die Verpflichtungen eben zum Barwert in der Bilanz abbilden musst.

 

Ist das so verständlich ?

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HPC

Ist das so verständlich ?

 

Hi Stairway,

 

dank Deines Besipiels hat es "klick" gemacht.

Besten Dank! :thumbsup:

 

Gruß

HPC

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HPC

Hi Stairway,

 

in einigen Geschäftsberichten habe ich bei dem Punkt "Vorräte" auch schon mal "erhaltene bzw. geleistete Anzahlungen" gesehen. Falls ich mal ein Unternehmen mittels "Quicktest" testen will, muss ich diese dann ebenfalls mit einrechen? Ich bin der Meinung, dass ich sie nicht berücksichtigen muss.

 

Gruß

HPC

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Stairway

Hi Stairway,

 

in einigen Geschäftsberichten habe ich bei dem Punkt "Vorräte" auch schon mal "erhaltene bzw. geleistete Anzahlungen" gesehen. Falls ich mal ein Unternehmen mittels "Quicktest" testen will, muss ich diese dann ebenfalls mit einrechen? Ich bin der Meinung, dass ich sie nicht berücksichtigen muss.

 

Gruß

HPC

 

Wir bezahlen an einen Lieferanten eine Anzahlung auf Vorräte. D.h. wir haben Anspruch auf die geforderten Vorräte und deshalb gehören diese auch zu den Vorräten - das Geld ist auch schon gebunden, nämlich als Forderungen, die aber in diesem Fall in den Vorräten gebucht wird. Wie würdest du dagegen argumentieren?

 

D.h.

 

- Erfassung als Vorrat; oder

- Erfassung als Forderung

 

IMO beides okay. Sollte aber auch nicht kriegsentscheidend sein.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Roh- Hilfs- Betriebsstoffe

+Unfertige Erzeugnisse

+Fertige Erzeugnisse/Waren

+Geleistete Anzahlungen

= Vorräte insgesamt.

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HPC

Wir bezahlen an einen Lieferanten eine Anzahlung auf Vorräte. D.h. wir haben Anspruch auf die geforderten Vorräte und deshalb gehören diese auch zu den Vorräten - das Geld ist auch schon gebunden, nämlich als Forderungen, die aber in diesem Fall in den Vorräten gebucht wird. Wie würdest du dagegen argumentieren?

 

D.h.

 

- Erfassung als Vorrat; oder

- Erfassung als Forderung

 

IMO beides okay. Sollte aber auch nicht kriegsentscheidend sein.

 

Meine Denke wäre gewesen, dass wir die Vorräte noch nicht im Haus haben, da wir nur eine Anzahlung geleistet haben und dadurch auch noch nicht produzieren können. Aber Du hast Recht. Zu einem gewissen Teil gehört uns die Ware ja schon. Daher können sie auch problemlos den Vorräten zugeordnet werden können.

 

Alternativ hätten diese aber doch den Verbindlichkeiten (aus LuL) zugeordnet werden müssen, oder?

 

 

Roh- Hilfs- Betriebsstoffe

+Unfertige Erzeugnisse

+Fertige Erzeugnisse/Waren

+Geleistete Anzahlungen

= Vorräte insgesamt.

 

Hallo Bondwurzel,

 

aus welchem Beitrag hast Du das Zitat?

 

Gruß

HPC

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Stairway

Alternativ hätten diese aber doch den Verbindlichkeiten (aus LuL) zugeordnet werden müssen, oder?

 

Nein. Wir haben eine Anzahlung geleistet, d.h. wir haben Anspruch (Vermögenswert) auf ein Vorratsobjekt.

 

Auf der Aktiva erfolgt also ein Aktivtausch mit dem Buchungssatz:

 

Geleistete Anzahlungen auf Vorräte an Bank

 

Die Verbindlichkeiten aus LuL sind ja in der Passiva und die Passiva wird durch einen Aktivtausch nicht berührt. Eine alternative Verbuchung wäre wenn überhaupt als Forderung anstatt als geleistete Anzahlung.

 

So verständlich ? :)

 

Beste Grüße

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HPC

Hallo Stairway

 

wird dieser Vorgang der Aktiva zugeordnet , weil es ein zahlungswirksamer Vorgang ist ?

 

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Stairway

wird dieser Vorgang der Aktiva zugeordnet , weil es ein zahlungswirksamer Vorgang ist ?

 

Nein, damit hat das nichts zu tun. Die Verbindlichkeiten werden einfach garnicht berührt.

 

Stell dir mal vor, du hast 100 in deinem Geldbeutel und sonst kein Vermögen (100 = Bilanzsumme = Aktiva ).

 

Nun gehst du hin und leistest eine Anzahlung, damit dir per Express in ein paar Tagen Schrauben im Wert von 50 geliefert werden. Bist du dadurch nun ärmer oder reicher geworden? - Weder noch. Deine neue Bilanz sieht so aus:

 

Geld: 50

gel. Anzahlungen: 50

 

Es wurde einfach nur ein Vermögenswert (Geld) in einen anderen (gel. Anzahlungen) getauscht. Es ist ggf. einfach zu verstehen, wenn du die gel. Anzahlungen durch reale Vorräte ersetzt.

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HPC

Hallo Stairway,

 

das Beispiel hat mir wieder auf die Sprünge geholfen.

 

Vielen Dank und noch schöne, sonnige Feiertage!

HPC

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Lensk
· bearbeitet von Lensk

Hallo,

 

ich habe gerade den Geschäftsbericht von Gazprom aus dem Jahr 2008 vor mir und bin etwas verwirrt. Dort ist die Rede von einem Net Profit von 173022000000 Rub. Im IFRS CONSOLIDATED FINANCIAL STATEMENTS (findet man auch auf der Inet-Seite) steht etwas von Profit of the year: 771380000000 Rub. Welchen Wert soll ich jetzt für meine Berechnungen verwenden? IFRS ist ja international und müsste deshalb herangezogen werden, oder? Warum sind die Werte so signifikant unterschiedlich?

 

Ich suche außerdem in englischen Geschäftsberichten immer nach den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Wie ist denn da die Übersetzung?

 

Würde mich über Hilfe sehr freuen :)

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Stairway
· bearbeitet von Stairway

Hallo,

 

ich habe gerade den Geschäftsbericht von Gazprom aus dem Jahr 2008 vor mir und bin etwas verwirrt. Dort ist die Rede von einem Net Profit von 173022000000 Rub. Im IFRS CONSOLIDATED FINANCIAL STATEMENTS (findet man auch auf der Inet-Seite) steht etwas von Profit of the year: 771380000000 Rub. Welchen Wert soll ich jetzt für meine Berechnungen verwenden? IFRS ist ja international und müsste deshalb herangezogen werden, oder? Warum sind die Werte so signifikant unterschiedlich?

 

Ich suche außerdem in englischen Geschäftsberichten immer nach den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Wie ist denn da die Übersetzung?

 

Würde mich über Hilfe sehr freuen :)

 

Bitte bei Fragen immer den Geschäftsbericht mit verlinken, sonst weiss ich nicht, ob du ggf. im falschen Bericht nachgesehen hast.

 

Auf der Internet-Seite finde ich eine Gewinn von 173.022 Mio. RR. Wenn ich nun im Bericht 2008 nachsehe, finde ich ebenfalls einen Gewinn von 173.022 Mio. RR im Einzelabschluss, hingegen aber 505.920 Mio. RR im konsolidierten Abschluss und der ist eigentlich maßgeblich (Seite 59 im PDF). Für mich also erstmal fraglich, warum Gazprom das fast völlig unerhebliche Ergebnis der Muttergesellschaft im Internet veröffentlicht.

 

Wo du deine 771380000000 Rub her hast, musst du mir jetzt aber noch zeigen.

 

Forderungen heißen "Accounts receivable" und findest du in der Bilanz bei den Aktiva.

 

Fazit: Dem russischen Abschluß würde ich per se nicht trauen, völlig ungeignet für eine Bewertung. Speziell wenn es eine DCF-Bewertung werden soll, da das Unternehmen von Rohstoffschwankungen abhängig ist.

 

€: Jetzt sehe ich, dass es auch noch einen IFRS-Abschluss gibt. Da ist der Gewinn mit 771.380 Mio. RR angegeben - dieser Gewinn ist maßgeblich. Dein Gewinn von 173 Mrd. RR bezog sich auf den Einzelabschluss der Muttergesellschaft.

 

Ist dir der Unterschied zwischen Einzel- und Konzernabschluss bewusst?

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Lensk

Vielen Dank, nächstes Mal verlinke ich die Quelle :)

 

Konzernabschluss enthält dann wahrscheinlich auch die Zahlen der Tochterunternehmen, der Einzelabschluss berücksichtigt nur ein Unternehmen. Oder?

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Vielen Dank, nächstes Mal verlinke ich die Quelle :)

 

Konzernabschluss enthält dann wahrscheinlich auch die Zahlen der Tochterunternehmen, der Einzelabschluss berücksichtigt nur ein Unternehmen. Oder?

 

Exakt, der Konzernabschluss ist auf jeden Fall aussagekräftiger, weil auch die Innenumsätze konsolidiert sein müssen. Es können ja auch Gewinnabführungsverträge bestehen und Patronatserklärungen.

 

Hallo Bondwurzel,

 

aus welchem Beitrag hast Du das Zitat?

 

Aus unserer Auswertungssoftware für Bilanzen. ;)

 

Diese Lektüre gehörte zu meiner täglichen Arbeitsunterlage...

 

http://www.amazon.de/Die-Praxis-Bilanzauswertung-Claus-Riebell/dp/309301610X

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Stairway

Auf Nachfrage, hier eine kurze Anleitung zu einer Sum-of-the-Parts Analyse.

 

Viele Automobilhersteller bestehen aus dem eigentlichen Automobilbereich und einer Autobank, den sogenannten Financial Services. Um hier eine Bewertung vorzunehmen, ist es oft sinnvoll, beide Bereiche - sofern die Daten verfügbar sind - zu trennen und eine einzelne Bewertung vorzunehmen.

 

Annahmen:

 

Unser Zielunternehmen, sagen wir VW, verfügt über die folgenden Kennzahlen in den Segmenten:

 

Automobil - Jahresüberschuss: 6.038 Mio.

Financial - Jahresüberschuss: 797 Mio.

 

Nun gehen wir in 4 Schritten vor:

 

1. Auswahl von geeigneten Peer-Groups für jedes Segment.

2. Berechnung von Bewertungsmultiplikatoren für die Peer-Groups.

3. Mittelwertbildung der Bewertungsmultiplikatoren.

4. Übertrag der Multiplikatoren auf das Zielunternehmen, hier VW.

 

Angenommen wir finden Automobilhersteller, die kein oder nur ein geringes Bankgeschäft haben (GM z.B.) so werfen wir diese in einen Topf und berechnen die Bewertungsmultipilkatoren, z.B. das KGV.

 

Das sieht dann so aus:

 

Automobil Peer-Group:

 

Peer 1 - KGV: 9,5x

Peer 2 - KGV: 10,5x

Peer 3 - KGV: 12,0x

Peer 4 - KGV: 9,0x

Peer 5 - KGV: 15x

Durchschnitt: 11,2x

 

 

Financial Peer-Group:

 

Peer 1 - KGV: 7,0x

Peer 2 - KGV: 8,0x

Peer 3 - KGV: 13,0x

Peer 4 - KGV: 6,5x

Peer 5 - KGV: 8,0x

Durchschnitt: 8,5x

 

 

Nun werden diese Durchschnitte auf VW umgelegt, d.h.:

 

Bewertung Automobil = 6.038 Mio. x 11,2 = 67.625 Mio.

Bewertung Financial = 797 Mio. x 8,5 = 6.774 Mio.

 

Der Gesamtwert ergibt sich dann abschließend durch Addition mit 74.399 Mio.

 

Geteilt durch die Anzahl der Aktien erhält man dann den "fairen" Wert je Aktie.

 

Diese Methode kann dann noch extrem verbessert werden, wenn nicht der einfache KGV-Durchschnitt gewählt wird, sondern VW mit den anderen Peers verglichen wird und dann evaluiert wird, ob VW ggf. einen Aufschlag oder einen Abschlag zu der Branche erhalten sollte. Noch besser wäre das folgende:

 

Peer 1: Wachstum: 5% - KGV: 10

Peer 2: Wachstum: 10% - KGV: 12,5

Peer 3: Wachstum: 15% - KGV: 15

 

Offensichtlich steigt in dieser vereinfachten Version die Bewertung mit dem Wachstum an. Weißt nun VW beispielsweise ein Wachstum von 7,5% auf, so sollte die Bewertung zwischen 12,5 und 10 KGV, bzw. genauer bei 11,25 liegen.

 

Das ganze kann dann mit deutlich mehr Kennzahlen etc. durchgespielt werden. Es bieten sich vor allem noch das KBV, EV/EBIT, EV/EBITDA, EV/FCF und in Einzelfällen das KUV an.

 

Beste Grüße

Stair

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