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johann12

Steuer bei ausländischen thesaurierenden Fonds

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

heißt dies, bei der nächsten Steuererklärung 2011 kann ich die 833 von Zeile 15 abziehen, da dort 277 stehen werden

d.h. in Zeile 15 steht ein negativer Betrag

 

wird dieser dann am Ende vom FA von Zeile 7 abgezogen?

Es steht doch auf der Steuerbescheinigung genau drauf, was getan werden muss: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87730/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/012__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf (Seite 22, unten): "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG ................ (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)." Höhe der Kapitalerträge ist Zeile 7 Anlage KAP (Seite 20).

 

m.a Worten : die Endbescheinigung 2011 im April 2012 abwarten und dann diesen Wert von Zeile 7 KAP abziehen?

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Adun
· bearbeitet von Adun

m.a Worten : die Endbescheinigung 2011 im April 2012 abwarten und dann diesen Wert von Zeile 7 KAP abziehen?

Ja.

 

Beachte, dass bei ausländischen Thesaurierungen die Angaben auf der Steuerbescheinigung nur NACHRICHTLICH sind. Das heißt, Du musst im Prinzip die Steuerbescheinigung im Bundesanzeiger nachschauen und nachrechnen (ggfs. mit dem Devisenkurs, den die Bank Dir auf der Thesaurierungsbescheinigung gegeben hat) und die errechneten Werte in Zeile 15 und Zeile 53 eintragen bzw. hinzuaddieren. Wenn die Bank keinen Fehler gemacht hat, sollte für Zeile 15 das rauskommen, was die Bank nachrichtlich mitgeteilt hat. Der Wert für Zeile 53 wird aber in der Regel von der Bank weder berechnet, noch nachrichtlich mitgeteilt (wenn Du glück hast findest Du irgendwo einen Hinweis im Kleingedruckten), denn er steht auf der (oben verlinkten) amtlichen Vorlage nicht drauf. (Auf der Vorlage steht zwar eine Zeile 52/53, aber dort sind Beträge, die sich auf ausländische Thesaurierungen beziehen NICHT enthalten). Machst Du das nicht, dann verlierst Du sämtliche anrechenbare ausländische Steuer, die auf die ausländischen Thesaurierungen entfällt. Das ist eine Falle, die der Staat eingebaut hat, um sich höhere Steuereinnahmen zu verschaffen. Verwirrend mag dabei sein, dass viele Banken für 2009 diese ausländischen Quellensteuern von ausländischen Thesaurierungen mangels besserem Wissen in den Verlustverrechnungstopf eingstellt und ggfs. bei Zeile 52/53 auf die Steuerbescheinigung geschrieben haben. Ab Steuerjahr 2010 haben die Banken diese bequeme aber rechtswidrige Praxis eingestellt.

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Taxadvisor

Ab Steuerjahr 2010 haben die Banken diese bequeme aber rechtswidrige Praxis eingestellt.

 

Dafür wird ab 2010 von einigen Banken rechtswidrig wie folgt vorgegangen:

 

Ausweis in 2009: ausl. Thesaurierungsfonds vorhanden: JA, Nicht alle Werte vorhanden: JA

Ausweis in 2010: ausl. Thesaurierungsfonds vorhanden: JA, Nicht alle Werte vorhanden: NEIN!!! Dafür als Betrag der Wert aus 2009!!, der Wert aus 2010 wird dann wohl in 2011 mit ausgewiesen.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux

der Wert aus 2010 wird dann wohl in 2011 mit ausgewiesen.

Welcher "Wert"? Der der thesaurierten Erträge oder der der gezahlten Quellensteuern aus thesaurierten Erträgen?

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pummelchen

im Bundesanzeiger aktuelle Werte zu finden ist auch nicht ganz so einfach

siehe z.B. Uniprotect für 2010

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domkapitular

im Bundesanzeiger aktuelle Werte zu finden ist auch nicht ganz so einfach

siehe z.B. Uniprotect für 2010

 

Na ja, ich habe knapp eine Minute gebraucht :

1. ISIN gegoogelt

2. ISIN im elektrischen Bundesanzeiger eingegeben

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Taxadvisor

der Wert aus 2010 wird dann wohl in 2011 mit ausgewiesen.

Welcher "Wert"? Der der thesaurierten Erträge oder der der gezahlten Quellensteuern aus thesaurierten Erträgen?

 

Der der thesaurierten Erträge, die QuSt fehlt eigentlich fast überall ganz.

 

Gruß

Taxadvisor

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pummelchen

im Bundesanzeiger aktuelle Werte zu finden ist auch nicht ganz so einfach

siehe z.B. Uniprotect für 2010

 

Na ja, ich habe knapp eine Minute gebraucht :

1. ISIN gegoogelt

2. ISIN im elektrischen Bundesanzeiger eingegeben

 

ich finde nichts

LU0165183871

dann bei suche Kapitalmarkt, Besteuerungsgrundlage und Isin eingegeben

 

oder bei A0LGQJ

 

nur Werte aus 2007

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domkapitular

Ich habe auf der Hauptseite nur die ISIN ohne Einschränkungen eingegeben, dann kommt als erstes :

"Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum vom 01.04.2010 31.03.2011

Steuerdaten Thesaurierer Union Investment Luxembourg S.A. 31.03.11

LU0037079034 "

 

Der uniprotect ist da enthalten.

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ThomasH
· bearbeitet von ThomasH

Ich habe ein Frage zur allgemeinen Abrechnung. Wird ein ausländischer Thesaurierer innerhalb 1 Jahres gekauft und verkauft (z.B. Jan. 11 - Aug. 11), gehe ich dann recht in der Annahme, dass bereits mit Abrechnung des Verkaufs alle anfallenden Steuern korrekt berechnet und ggfs. einbehalten werden, auch wenn zwischendurch eine Thesaurierung stattfand?

 

Grüße,

Thomas

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Adun

Ich habe ein Frage zur allgemeinen Abrechnung. Wird ein ausländischer Thesaurierer innerhalb 1 Jahres gekauft und verkauft (z.B. Jan. 11 - Aug. 11), gehe ich dann recht in der Annahme, dass bereits mit Abrechnung des Verkaufs alle anfallenden Steuern korrekt berechnet und ggfs. einbehalten werden, auch wenn zwischendurch eine Thesaurierung stattfand?

Nein. Die bei der Thesaurierung angefallene ausländische Quellensteuer wurde dann nicht angerechnet.

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ThomasH

Das wäre aber nur eine Steuer, welche ich zurück bekommen und nicht noch extra zahlen müsste. Oder habe ich da einen Denkfehler?

Mir geht es zunächst um die Frage, ob noch eine Schuld offen ist.

Gruß,

Thomas

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pummelchen

Ich habe auf der Hauptseite nur die ISIN ohne Einschränkungen eingegeben, dann kommt als erstes :

"Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum vom 01.04.2010 31.03.2011

Steuerdaten Thesaurierer Union Investment Luxembourg S.A. 31.03.11

LU0037079034 "

 

Der uniprotect ist da enthalten.

 

danke - paßt

aber nach dieser Ausführung, wäre der anrechenbare Ertrag , gleich dem thesaurierten, also würde er sich ja aufheben und man müßte gar nichts für 2010 angeben

 

zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Thesaurierung i.S.d. § 7 Abs. 1 bis 3 1,8239

 

--------------

aber beim anderen Beispiel wirklich nur Werte aus 2007

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Adun

aber nach dieser Ausführung, wäre der anrechenbare Ertrag , gleich dem thesaurierten, also würde er sich ja aufheben und man müßte gar nichts für 2010 angeben

 

zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Thesaurierung i.S.d. § 7 Abs. 1 bis 3 1,8239

Anrechenbar ist 1 f aa) + 1 f cc). "zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Thesaurierung" ist die Bemessungsgrundlage, d.h. das ist das, was Du versteuern musst!

 

Das wäre aber nur eine Steuer, welche ich zurück bekommen und nicht noch extra zahlen müsste. Oder habe ich da einen Denkfehler?

Mir geht es zunächst um die Frage, ob noch eine Schuld offen ist.

Im Prinzip sollte das so sein, wenn die Bank keine Fehler macht.

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ThomasH

Danke.

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seventh_son

Hallo,

 

ich verstehe nicht ganz den Sinn des hier oft diskutierten Abschnitts "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen".

 

Wieso sind diese Summe von der Summe der Kapitalerträge abzuziehen, wenn sie doch noch nicht dem Steuerabzug unterworfen wurde? Oder geht die Bank hier davon aus, dass man selbst diese Erträge bereits mit den vorherigen Steuererklärungen erklärt hat und das "noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen" bezieht sich nur auf den Steuerabzug der Bank? Wenn dies der Fall ist, wie werden die im letzten Geschäftsjahr thesaurierten Erträge behandelt, für die ja noch keine Steuererklärung abgegeben worden sein kann?

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Adun
· bearbeitet von Adun

ich verstehe nicht ganz den Sinn des hier oft diskutierten Abschnitts "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen".

 

Wieso sind diese Summe von der Summe der Kapitalerträge abzuziehen, wenn sie doch noch nicht dem Steuerabzug unterworfen wurde? Oder geht die Bank hier davon aus, dass man selbst diese Erträge bereits mit den vorherigen Steuererklärungen erklärt hat und das "noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen" bezieht sich nur auf den Steuerabzug der Bank?

Richtig. Es bezieht sich auf den Steuerabzug der Bank. Und zwar auf den Zeitpunkt, zu dem die Erträge als zugeflossen galten. Da unterlagen sie nicht dem Steuerabzug der Bank. Der Anleger musste sie über die Steuererklärung versteuern. Bei Verkauf behält die Bank dann die gesamte zu zahlende Steuer ein, die man ja zuvor bereits gezahlt haben sollte. Die kann man sich vom Finanzamt wieder zurückholen, eben indem man die Summe abzieht.

 

Wenn dies der Fall ist, wie werden die im letzten Geschäftsjahr thesaurierten Erträge behandelt, für die ja noch keine Steuererklärung abgegeben worden sein kann?

Auf diese sind offenkundig über die Steuererklärung keine weiteren Steuern zu zahlen, denn die Bank konnte den Steuerabzug ja bei Verkauf vornehmen! Es wurden also von der Bank auf x EUR Steuern einbeahlten; diese darfst Du von der Summe der Kapitalerträge abziehen. Die Summe der Kapitalerträge enthält gerade diese x EUR. und x EUR minus x EUR ist 0.

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seventh_son

Richtig. Es bezieht sich auf den Steuerabzug der Bank. Und zwar auf den Zeitpunkt, zu dem die Erträge als zugeflossen galten. Da unterlagen sie nicht dem Steuerabzug der Bank. Der Anleger musste sie über die Steuererklärung versteuern. Bei Verkauf behält die Bank dann die gesamte zu zahlende Steuer ein, die man ja zuvor bereits gezahlt haben sollte. Die kann man sich vom Finanzamt wieder zurückholen, eben indem man die Summe abzieht.

 

Danke für deine Antwort. Daraus entnehme ich, dass sich in dieser Zeile die Summe ALLER über die Jahre summierten Thesaurierungen befindet (wenn die Bank alles richtig gemacht hat). Und man ist mit einer Subtraktion fertig.

 

Während der Haltezeit des Fonds müßte man dann auch nur die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung einfach in die Anlage KAP übertragen, da ja in den dort aufgeführten zu versteuernden Erträgen auch die Thesaurierungen enthalten sein müssen. Korrekt?

 

Auf diese sind offenkundig über die Steuererklärung keine weiteren Steuern zu zahlen, denn die Bank konnte den Steuerabzug ja bei Verkauf vornehmen! Es wurden also von der Bank auf x EUR Steuern einbeahlten; diese darfst Du von der Summe der Kapitalerträge abziehen. Die Summe der Kapitalerträge enthält gerade diese x EUR. und x EUR minus x EUR ist 0.

 

Klingt logisch ;) Danke.

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Taxadvisor

Danke für deine Antwort. Daraus entnehme ich, dass sich in dieser Zeile die Summe ALLER über die Jahre summierten Thesaurierungen befindet (wenn die Bank alles richtig gemacht hat). Und man ist mit einer Subtraktion fertig.

 

Während der Haltezeit des Fonds müßte man dann auch nur die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung einfach in die Anlage KAP übertragen, da ja in den dort aufgeführten zu versteuernden Erträgen auch die Thesaurierungen enthalten sein müssen. Korrekt?

 

 

In dem Wert KAP-Erträge lt. Zeile 7 sind die ausländischen Thesaurierungen gerade nicht enthalten. Bei korrekter Handhabung setzt die Bank ein Kreuzchen bei "ausländische thesaurierende Fonds vorhanden" und weist in der Folgezeile einen Wert aus, der ZUSÄTZLICH zu den Erträgen lt. Zeile 7 in die Anlage KAP zu übernehmen ist. Wenn zustzlich das Kreuzchen " Nicht alle Werte vorhanden" gesetzt wurde, muss man die fehlenden Werte selbst ermitteln und zum ausgewiesen Wert addieren.

 

Problem sind immer wieder fehlende Kreuzchen oder falsche Werte in der Steurbescheinigung hierzu.

 

Gruß

Taxadvisor

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Taxadvisor

Wenn dies der Fall ist, wie werden die im letzten Geschäftsjahr thesaurierten Erträge behandelt, für die ja noch keine Steuererklärung abgegeben worden sein kann?

Auf diese sind offenkundig über die Steuererklärung keine weiteren Steuern zu zahlen, denn die Bank konnte den Steuerabzug ja bei Verkauf vornehmen! Es wurden also von der Bank auf x EUR Steuern einbeahlten; diese darfst Du von der Summe der Kapitalerträge abziehen. Die Summe der Kapitalerträge enthält gerade diese x EUR. und x EUR minus x EUR ist 0.

 

Das ist m.E. nicht korrekt, oder ich verstehe das falsch...

 

Thesaurierung 30.06.09 EUR 100

Thesaurierung 30.06.10 EUR 150

Verkauf 30.09.2010

 

Die Bank zieht KapErtSt auf 250 ab, weist KAP-Erträge 250 und zusätzlich Sonderausweis als zugeflossen geltend EUR 250

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, kommst Du jetzt auf EUR Null Kapitalerträge lt. Steuerbescheingung. Soweit so gut, aber es müsste jetzt in der StB noch die Thesaurierung von EUR 150 ausgewiesen werden und diese müsste ich nachträglich versteuern (Alternativ kann ich natürlich die Erträge auch nur um die VORJAHRESthesaurierungen kürzen).

 

Gruß

Taxadvisor

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Adun
· bearbeitet von Adun

Das ist m.E. nicht korrekt, oder ich verstehe das falsch...

Du hast wohl recht.

 

Während der Haltezeit des Fonds müßte man dann auch nur die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung einfach in die Anlage KAP übertragen, da ja in den dort aufgeführten zu versteuernden Erträgen auch die Thesaurierungen enthalten sein müssen. Korrekt?

Nein: Wie schon weiter oben erwähnt, stehen diese Beträge nur nachrichtlich auf der Steuerbescheinigung. Du kannst diese Angaben also nur zur Plausibilitätsprüfung verwenden. Du musst mithilfe des Bundesanzeigers nachrechnen, wie hoch die Erträge und die ausländische Quellensteuer jeweils waren. Ist dann die Summe der Erträge gleich der Angabe auf der Steuerbescheinigung, hast Du alle Thesaurierungen erfasst. Die Summe der ausländischen Quellensteuern musst Du dann noch zum Feld der noch nicht angerechneten Quellensteuer hinzuaddieren. Wenn Du also die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung einfach in die Anlage KAP überträgst, dann zahlst Du zu viele Steuern, weil die auf die ausländischen Thesaurierungen entfallende ausländische Quellensteuer nicht angerechnet wird. Für das Steuerjahr 2009 haben die meisten Banken das falsch gemacht und die ausländischen Quellensteuern bei ausländischen Thesaurierungen in den Quellensteuertopf eingestellt und auf der Bescheinigung ausgewiesen. Deshalb war ich auch, bevor ich von dieser Änderung ab Steuerjahr 2010 erfuhr, der festen Überzeugung, dass es genügt, die Angaben der Jahressteuerbescheinigung zu übertragen und dass der Bundesanzeiger nur bei ausländischem Depot wo keine Steuerbescheinigung vorliegt eine Relevanz hat. Aber leider hat das BMF festgelegt, dass die ausländischen Thesaurierungen ausschließlich Sache des Anlegers und seiner Steuererklärung ist, nicht der Bank. Zusammen mit der Tatsache, dass die Banken das amtliche Muster verwenden müssen und dieses Muster kein Wort über die Sache verliert geschweige denn die Höhe der fraglichen Steuern zumindest nachrichtlich mitteilt, werden Anleger dieser Anlagen mal wieder faktisch bestraft; die meisten werden gar nicht mitbekommen, dass sie die Steuern anrechnen können. Noch absurder ist die Situation bei Riesterprodukten mit Fonds, die ausländische Quellensteuern zahlen, egal ob die Fonds inländisch oder ausländisch, thesaurierend oder ausschüttend sind. Diese Quellensteuern sind ganz verloren, obwohl groß und breit behauptet wird, Riester sei während der Anlagephase steuefrei.

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seventh_son

Interessant. Ich hatte dich auch noch als Verfechter des einfachen Übernehmens der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP in Erinnerung ;)

 

Nun gut, ich fasse also mal zusammen:

 

Solange der Fonds nicht verkauft wird, ist bei der Steuererklärung folgendes zu tun:

1. zusätzliche nachrichtliche Erträge aus ausl. Thesaurieren mit dem Wert aus dem Bundesanzeiger vergleichen. Falls diese nicht angegeben sind, Wert aus dem Bundesanzeiger entnehmen. Diesen Wert dann der Zeile 7 hinzurechnen (zusätzlich zum Betrag aus der Steuerbescheinigung)

2. ausländische Quellensteuer des ausl. Thesaurieres aus dem Bundesanzeiger entnehmen und zusätzlich in Anlage KAP eintragen

 

Wird der Fonds verkauft:

1. "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen" wird von Zeile 7 abgezogen.

2. Ggf. vergleichen mit den in den vorherigen Steuererklärungen angegebenen Thesaurierungs-Erträgen

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reckoner

Hallo seventh_son,

 

in der Praxis mag das zwar funktionieren, aber eigentlich ist Zeile 7 falsch, für unversteuerte Erträge gibt es extra die Zeilen 15ff.

 

Die Zeilen 7 bis 14 selbst sind grundsätzlich unverändert aus der/den Steuerbescheinigung/en zu übernehmen, und in den Korrekturfeldern geht es jeweils um Korrekturen der entsprechenden Zeile (meist sind das Korrekturen nach unten). Komplett fehlende Erträge gehören aber imho nicht dazu.

 

MfG Stefan

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ThomasH

Hallo zusammen,

 

ich möchte diesen Thread gleich nutzen und versuche nun in Vorarbeit auf die Steuererklärung eine letztjährige Transaktion (ausl. Thesaurierer) nachzuvollziehen und würde mich freuen, wenn einer der Kundigen hinsichtlich der Richtigkeit draufschauen kann.

 

Eckdaten: iShares ETF (Geschäftsjahre: 12.06.2010 28.02.2011; 01.03.2011 29.02.2012)

Kauf: 12.01.2011

Verkauf: 09.08.2011

 

Ich habe im Ebundesanzeiger folgende, relevante Bekanntmachungen zur Besteuerungsgrundlage gefunden:

1. Zwischenausschüttung: Zahltag: 23.03.2011; Ex-Tag: 23.02.2011; Beschlusstag: 14.02.2011

1. Thesaurierung: 28.02.2011

2. Zwischenausschüttung: Zahltag: 22.06.2011; Ex-Tag: 25.05.2011; Beschlusstag: 16.05.2011

Die 3. Zwischenausschüttung ist meines Erachten hinfällig, da Beschluss-/Ex-/Zahltag erst nach dem 09.08. liegen.

 

Die Steuerbescheinigung des Brokers enthält nun Einträge für Zeile 15 und Zeile 53 Anlage KAP.

 

Folgende Fragen sind dabei nun aufgetaucht:

 

1. Meinem Verständnis nach wurde bei der Thesaurierung (nur 28.02.2011) wie folgt vorgegangen:

(unter b ) angegebene ausschüttungsgleiche Ertrag) * (Stücke) / (Devisenkurs)

-> Dies ergibt den nachrichtlich ausgewiesenen ausschüttungsgleichen Ertrag in Euro.

 

? Es fielen bei den Zwischenausschüttungen jedoch noch Teilthesaurierungen an, welche ich nicht wiederfinde. Nur warum, verstehe ich noch nicht.

? Ich habe den auf der Abrechnung angegebenen Umrechnungskurs (EUR/USD) verwendet. Kann ich da von der Richtigkeit ausgehen oder gibt es einen Referenzumrechnungskurs?

? In Abhängigkeit von der Relevanz beider obiger Fragen würde ich nun den ausgewiesenen Betrag von der Steuerbescheinigung 1 zu 1 übernehmen. Wäre es das dann gewesen?

 

2. Die ausländische Quellensteuer finde ich unter f) (Teilabschnitte aa) cc).) Die Gesamtsteuer finde ich wie folgt:

(unter f)aa) angegebenen Betrag) * (Stücke) / (Devisenkurs) für alle Zwischenausschüttungen und die Thesaurierung (mit jeweils angegebenen Devisenkurs der Brokerabrechnung)

? In Summe (und mit Abrunden) ergibt sich daraus der in der Steuerbescheinigung ausgewiesene Betrag. Kann ich nun davon ausgehen, dass der Broker alles richtig gemacht hat und diesen Betrag einfach übernehmen?

 

3. Bei den Zwischenausschüttungen wurden nur die Beträge pro Anteil berücksichtigt, welche unter nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer" aufgeführt ist. Der Betrag der Ausschüttung ist jedoch immer etwas größer.

? Wie erklärt sich die Differenz oder was steckt da dahinter?

 

Ich würde mich freuen, wenn ihe mir zu den einzelnen Fragen weiterhelfen könntet?

 

Danke und viele Grüße,

ThomasH

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holzhacker

Hallo ThomasH,

 

ich habe deine Angaben im eBundesanzeiger zwar jetzt nicht nachgeprüft, folgendes läßt sich aber sagen:

 

Folgende Fragen sind dabei nun aufgetaucht:

 

1. Meinem Verständnis nach wurde bei der Thesaurierung (nur 28.02.2011) wie folgt vorgegangen:

(unter b ) angegebene ausschüttungsgleiche Ertrag) * (Stücke) / (Devisenkurs)

-> Dies ergibt den nachrichtlich ausgewiesenen ausschüttungsgleichen Ertrag in Euro.

Das ist schon einmal sehr gut.

? Es fielen bei den Zwischenausschüttungen jedoch noch Teilthesaurierungen an, welche ich nicht wiederfinde. Nur warum, verstehe ich noch nicht.

? Ich habe den auf der Abrechnung angegebenen Umrechnungskurs (EUR/USD) verwendet. Kann ich da von der Richtigkeit ausgehen oder gibt es einen Referenzumrechnungskurs?

? In Abhängigkeit von der Relevanz beider obiger Fragen würde ich nun den ausgewiesenen Betrag von der Steuerbescheinigung 1 zu 1 übernehmen. Wäre es das dann gewesen?

Die Teilthesaurierungen werden immer mit den Zwischenausschüttungen verrechnet. D.h. solange die Teilthesaurierungen unter dem Betrag der Zwischenausschüttung liegen wirst du diese nicht wiederfinden, da bereits verrechnet.

Bei Angabe eines Umrechnungskurses durch die Bank würde ich immer auch diesen Kurs benutzen (ansonsten können deine ermittelten Werte von denen der Bank abweichen).

Von daher kannst du die Werte aus der Steuerbescheinigung 1 zu 1 übernehmen.

 

2. Die ausländische Quellensteuer finde ich unter f) (Teilabschnitte aa) cc).) Die Gesamtsteuer finde ich wie folgt:

(unter f)aa) angegebenen Betrag) * (Stücke) / (Devisenkurs) für alle Zwischenausschüttungen und die Thesaurierung (mit jeweils angegebenen Devisenkurs der Brokerabrechnung)

? In Summe (und mit Abrunden) ergibt sich daraus der in der Steuerbescheinigung ausgewiesene Betrag. Kann ich nun davon ausgehen, dass der Broker alles richtig gemacht hat und diesen Betrag einfach übernehmen?

Ja, auch hier kannst du den Betrag einfach übernehmen.

 

Grüße

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