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PowerTrader

Spekulationssteuern....

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PowerTrader

Hallo bin neu hier und auch noch relativ neu an der Börse....

 

Wie ist das mit den Steuern auf die Gewinne??

Wieviel ist das?? Prozent?

Hab ich die 500 immer als Freibetrag oder fällt dieser

weg, wenn ich drüberliege?

 

Bsp. 5 000 angelegt

100% Gewinn --> 5 000

Wieviel fällt durch Steuern weg vom Gewinn?

 

Ich denk mir ich will 30- 50% jährlich machen, also

lohnt es sich auf jeden Fall vor der Jahresfrist zu

verkaufen, oder seht Ihr das anderst?

 

Wär echt lieb wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, unter Wissenswertes für Einsteiger gab es zwar einen Link, der existiert jedoch nicht mehr.

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Der_kluge_Unternehmer

Ich glaube es verhält sich so. Ein freibetrag steht dir zu der glaub ich bei 800euro leigt und der rest wir versteuert. weiß aber nicht auswenig mit wieviel Prozent das sind. Hoffe es hilft dir weiter.

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PowerTrader

Danke....kluger Unternehmer

 

Hoffe, dass mir auch jemand Details nennen kann.

Wäre echt dankbar.

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Maddin
· bearbeitet von Maddin

Aktuell ist es so das du eine Freigrenze hast von 512 Euro bei allen Spekulationen die kuerzer als ein Jahr gehalten werden. Gewinne werden mit verlusten verrechnet, das heisst wenn du per Saldo 400 Euro im Jahr mit Aktienhandel "verdient" hast brauchst du keine Steuern zahlen.

 

Allerdings ist das eine Freigrenze, d.h. das du wenn sie auch nur 5 Cent ueberschritten wird, musst du alles versteuern.

 

Bei deinen 5000 Euro theoretischem Gewinn musst du diesen Gewinn mit deinem persoenlichen Steuersatz versteuern.

 

Das ist zumindest mein letzter Stand der Dinge. Falls es mittlerweile gravierende aenderungen gegeben hat kann ich fuer diese Angaben keine Hand ins Feuer legen.

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Toni

Aus spiegel.de:

 

>>

Spekulationsgewinne: Wann der Fiskus voll zugreift

 

Zur Versteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Wertpapieren

eine Beispielrechnung: Ein Anleger verkauft Aktien zu einem

Preis von 7000 Euro, die er sieben Monate zuvor für 4000 Euro

gekauft hat. Nach dem Halbeinkünfteverfahren wird der

Veräußerungserlös nur zur Hälfte in Ansatz gebracht: also

3500 Euro. Davon ist wiederum die Hälfte der Anschaffungskosten

(2000 Euro) abzuziehen. Es verbleibt ein Veräußerungsgewinn von

1500 Euro. Da der Anleger die ihm zugestandene Freigrenze von

512 Euro überschritten hat, werden die 1500 Euro voll mit dem

persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, rechnet Stefan

Walter vom Bund der Steuerzahler im Gespräch mit manager-magazin.de

vor.

 

Für Dividenden- und herkömmliche Zinseinkünfte gewährt der

Gesetzgeber Freibeträge. Sie sollen ab 2007 von 1370 Euro auf

750 Euro (Single) beziehungsweise von 2750 auf 1500 Euro

(Verheiratete) sinken. Im Gegensatz zu Zinsen gilt bei

Dividenden das erwähnte Halbeinkünfteverfahren.

 

Künftig Abgeltungssteuer auf Festverzinsliches?

 

Auch dazu ein Rechenbeispiel: Ein Single erzielt 3000 Euro

Dividende im Jahr. Nach dem Halbeinkünfteverfahren kommen davon

lediglich 1500 Euro zur Anrechnung. Vermindert um den Freibetrag

im Jahr 2007 müsste der Anleger dann 750 Euro Dividende mit dem

persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Hätte derselbe Single

zusätzlich 1000 Euro Zinseinkünfte, müsste er diese komplett mit

dem vollen Steuersatz versteuern, da der Freibetrag bereits

ausgeschöpft ist. Erzielte der Single dagegen ausschließlich

1000 Euro Zins- und keine Dividendeneinkünfte, wären schließlich

250 Euro der Zinsgutschrift zu versteuern.

<<

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PowerTrader

Danke für dieses ausführliche Beispiel!

 

Nur noch eine Unklarheit: was bedeutet mit "meinem persoenlichen Steuersatz versteuern"???

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Sperber
Danke für dieses ausführliche Beispiel!

 

Nur noch eine Unklarheit: was bedeutet mit "meinem persoenlichen Steuersatz versteuern"???

In Deutschland zahlen natürliche Personen Einkommensteuer auf ihre gesamten persönlichen Einkünfte. Jeder hat am Jahresende alle seine Einkünfte - und dazu zählen neben dem Lohn aus nichtselbstständiger Arbeit eben auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Spekulationsgewinne - zusammenzurechnen und diese in seiner Einkommensteuererklärung dem Finanzamt anzugeben. Wieviel Prozent er von diesen Einkünften als Steuern zu bezahlen hat, hängt von der Höhe seines Einkommen ab (progressiver Steuersatz) und kann derzeit zwischen 17% und 42% liegen. Man bezeichnet diesen Prozentsatz auch als Grenzsteuersatz ("wieviel vom nächsten Euro, den ich verdiene, muss ich an Steuern abgeben?")

 

Für viele ist der Arbeitslohn die einzige Einkommensquelle, und da zieht der Staat bereits die Steuern vom Monatslohn ab - unter der rechnerischen Annahme, dass keine weiteren Einkünfte vorliegen. So jemand hat dann mit der Steuererklärung nicht viel Aufwand und kann evtl. nur Sonderausgaben geltend machen um sich ein bisschen Steuern zurückzuholen.

 

Wer aber nebenbei noch viel Zinsen, Mieteinnahmen oder Dividenden einnimmt, der muss diese Erträge nachträglich versteuern, da das Finanzamt hier keine Quellbesteuerung wie beim Arbeitgeber durchführt. Außerdem wird das Jahreseinkommen immer insgesamt betrachtet - es kann also einem berufstätigen Arbeitnehmer mit hohen Kapitalerträgen durchaus geschehen, dass er im Grenzsteuersatz dadurch höher rutscht als nur durch sein Lohneinkommen und das Finanzamt ihm nicht nur die Kapitalerträge besteuert sondern auch noch eine Nachzahlung über zu wenig bezahlte Lohnsteuer von ihm verlangt.

 

Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen werden nach dem Halbeinkünfteverfahren dabei nur zur Hälfte versteuert. De facto also je nach sonstiger Einkommenslage zwischen 8,5% und 21%. Alle anderen Wertpapierarten (ausgenommen reine Aktienfonds) - und dazu zählen auch Zertifikate und Anleihen - mit dem vollen (17-42%).

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Savini

Da immer wieder nach der Spekusteuer gefragt wird und in dem vorliegenden Thread umfassende und wohlformulierte Antworten gegeben wurden, möchte ich den Vorschlag machen, dass dieser Thread unter "Wichtig" gepackt wird.

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PowerTrader

....vielen Dank Sperber :thumbsup:

 

das war echt alles was ich wissen wollte, sehr gute Antwort!

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Der_kluge_Unternehmer

Nur wenn sie wirklich nur um eine Euro überschrittern ist kann man dies leicht verbergen und trozdem nichts verstuern. Das gilt für große Beträge. Würde ich mal sagen. Naja ist zwar nicht ganz sauber...

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et3rn1ty

@ Der_kluge_Unternehmer

 

Um sich strafbar zu machen genügt es nach § 370 Abgabenordnung bereits, wenn dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden oder man pflichtwidrig steuerlich erhebliche Tatsachen nicht mitteilt.

 

Bei der Steuerhinterziehung ist schon der Versuch strafbar!

 

Mit bis zu fünf Jahren Haft oder mit Geldstrafe wird die einfache Steuerhinterziehung bestraft. In besonders schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe bei bis zu zehn Jahren.

 

Soviel zum Thema Gewinne verbergen.

 

Ab 2007 sollen übrigens alle Arten von Gewinnen aus Spekulationen mit Wertpapieren oder Immobilien mit 20% pauschal besteuert werden. Dadurch fällt auch die Spekulationsfrist von bisher 12 Monaten weg.

 

Grüße, et3rn1ty.

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Der_kluge_Unternehmer

Ja klar dann mach man ne order mehr und man ist drunter also von daher.

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Thomas
Da immer wieder nach der Spekusteuer gefragt wird und in dem vorliegenden Thread umfassende und wohlformulierte Antworten gegeben wurden, möchte ich den Vorschlag machen, dass dieser Thread unter "Wichtig" gepackt wird.

Ist geschehen. :thumbsup:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=1938

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hunterx

Wie genau läuft denn der Nachweis beim Finanzamt? Das heißt woher wissen die wieviel ich eingenommen habe

?

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Toni

Das Finanzamt hofft einfach, dass Du diese Angaben in

Deiner Steuer-Erklärung machst. Machst Du sie nicht,

weiss das Finanzamt zunächst nicht darüber, es kann aber

bei verdächtigen Fällen Nachforschungen anstellen.

 

Seit April 2005 gibt es da eine verschärfte Regelung, die

ich hier nicht genau wiedergeben kann. Im schlimmsten

Fall kann das Finanzamt Deine Transaktionen im Depot

einsehen. Ob mit oder ohne Hilfe der Bank weiss ich nicht.

 

Einfach mal googeln... ;)

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et3rn1ty

@hunterx

 

Wenn du regelmäßiges Einkommen hast und die Steuererklärung jedes Jahr beim Finanzamt einreichst, musst du die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) mit einreichen, für den Fall, dass du Gewinne aus Wertpapier- oder Immobiliengeschäften erzielt hast und über dem Spekulationsfreibetrag von 512,00 Euro liegst.

 

Gibst du es nicht an, machst du dich strafbar. Wie bereits weiter oben von mir beschrieben.

 

Um sich strafbar zu machen genügt es nach § 370 Abgabenordnung bereits, wenn dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden oder man pflichtwidrig steuerlich erhebliche Tatsachen nicht mitteilt.

 

Grüße, et3rn1ty.

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Sperber
· bearbeitet von Sperber

In der Tat war die "Pflicht zur freiwilligen Angabe von Spekulationsgewinnen" bislang ein heikles Thema in der Steuerpolitik. Das gleichzeitig das Bankgeheimnis galt und das Finanzamt bei Privatpersonen nicht so einfach die Vermögensverhältnisse einsehen können, haben viele das als Einladung gesehen ihre Spekulationsgewinne dem Fiskus zu verschweigen. Man schätzt, dass nur etwa 10% aller Anleger ehrliche Angaben gemacht haben.

 

Diese Problematik hat auch dazu geführt, dass sich die ehrlichen Aktionäre beim BGH (oder BVerfG?) beschwert haben und rückwirkend die Steuerpflicht auf Aktiengewinne aufgrund der fehlenden Steuergerechtigkeit für sie aufgehoben wurde (oder noch wird? bin in dem Fall nicht ganz auf dem Laufenden).

 

Mehrfach wurde der Versuch unternommen die Spekulationssteuer zu reformieren. Aber die haben sich im Kasperletheater der Politik schnell in Rauch aufgelöst. So wurde zuerst Rot/Grün von der Union scharf kritisiert, dass sie Aktiengewinne jenseits der Spekulationsfrist gänzlich steuerfrei stellten - aber als Eichel dann eine Abschlagsteuer auf Spekulationsgewinne einführen wollte, erinnerten sich wohl viele Unionspolitiker an ihre eigenen Depots und verweigertem diesem Gesetz die Zustimmung. Erst jetzt, wo man sich keine politischen Grabenkämpfe mehr erlauben kann, weil man zusammen im Boot sitzt, einigt man sich überaschenderweise darauf gleich beides zu realisieren. Typisch!

 

In Zukunft (2007) dürfen wir uns also darauf einstellen, dass unsere Broker schon beim Verkauf von Wertpapieren den Gewinnanteil berechnen und davon 20% an Steuern einbehalten. Spesen und Werbungskosten müssen wir wohl per Steuererklärung nachträglich abziehen. Strittig ist noch die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen. Hier geistert das Gerücht durch die Medien, dass diese ebenfalls abgeschafft werden soll - aber ich halte das für unwahrscheinlich, denn damit hätten wir erneut eine Steuerungerechtigkeit zwischen den Einkommensarten und insbesondere zwischen Privatpersonen und Unternehmungen, die wohl ebenfalls vom BVerfG kassiert werden dürfte. Es wird wohl eher so sein, dass wir Verluste ebenfalls nachtragend mit der Steuererklärung geltend machen müssen um einen Teil unserer Spekulationssteuer wiederzuerhalten.

 

 

P.S.: Ein kleines, wenngleich auch triviales Detail: die Freigrenze von 512 gilt "inklusive", d.h. man wird schon steuerpflichtig, wenn die Erträge exakt bei 512,00 Euro liegen, nicht erst ab 512,01. Kommt aber so selten vor, dass dies nur als Trivial Pursuit Frage interessiert :)

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Savini
· bearbeitet von Savini

Was ich immer noch nicht weiß: An welcher Stelle zieht man die Gebühren für Kauf und Verkauf ab?

 

Beispiel: Aktiengewinne minus Aktienverluste belaufen sich auf 1400,-

 

Die Hälfte davon sind somit 700,- und man liegt über der Freigrenze von 512,-.

 

Darf man nun aber von den 1400,-auch die Gebühren abziehen, so kommt man bei z.B. 400,- Gebühren auf nur noch 1000,- Nettogewinn. Die Hälfte davon wäre unter der Freigrenze.

 

Ich gehe mal davon aus, dass man die Gebühren erst nachträglich als Werbungskosten auflisten darf und damit sein zu versteuerendes Gesamteinkommen reduzieren kann. Stimmt das? Im Extremfall könnten dann Aktiengewinne minus Aktienverluste gerade 1024,- betragen, durch heftiges Traden könnte man aber Gebühren haben, die über 1024,- liegen. Gebühren kann man schließlich durch zig Trades, die kaum was bringen, beliebig hoch treiben.

 

Das wirft aber weitere Fragen auf:

 

1) Darf man die Gebühren auch dann als Werbungskosten geltend machen, wenn man unter der Freigrenze liegt oder gar unterm Strich Verlust gemacht hat?

 

2) Darf man als Werbungskosten nur die Gebühren von Aktien auflisten, die man bereits verkauft hat und somit mit ihnen Gewinn oder Verlust realisiert hat - oder darf man von allen Aktien, die man im betreffenden Steuerjahr gekauft hat, die Kaufgebühren als Werbungskosten geltend machen? Konkret: Jemand kauft in 2005 20mal Aktien und hält sie bis ins nächste Jahr. Darf er nun bei der Steuererklärung für 2005 die rund 20*10,-=200,- Kaufgebühren geltend machen?

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heiligenschein

diese 512 Euro fallen doch unter den normalen freibetrag von circa 1400 euro , oder ?

gilt der freistellungsauftrag, den ich für mein depot an meine depot-bank geschickt habe, nur für die zinsen/ausschüttung oder für zinsen/ausschüttung und kursgewinne ?

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Sperber
diese 512 Euro fallen doch unter den normalen freibetrag von circa 1400 euro , oder ?

Nein. Ist davon vollkommen getrennt und außerdem nur eine "Geringfügigkeits"-Freigrenze. Kommst du über diese 512 Euro, darfst du sie nicht wie beim Sparerfreibetrag von den zu versteuernden Einkünften abziehen sondern müssen voll mitversteuert werden.

 

Ansonsten korrekt. Zinsen auf Anleihen und Ausschüttungen von Dividenden sind Kapitalerträge, fallen also unter Sparerfreibetrag und Freistellungsauftrag. Kursgewinne hingegen nicht - werden aber auch nicht von der Bank be-quellsteuert. Die darauf evtl. anfallenden Steuern hast du selbst nachträglich dem Finanzamt zu überweisen.

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Sperber
1) Darf man die Gebühren auch dann als Werbungskosten geltend machen, wenn man unter der Freigrenze liegt oder gar unterm Strich Verlust gemacht hat?

 

Wenn du aus Veräußerungsgewinnen nichts zu versteuern hast, bringt es dir auch nichts diese Gebühren in diesem Jahr geltend zu machen, denn von deinen sonstigen Einkünften darfst du sie nicht abziehen (und "negative Steuern" zahlt dir das Finanzamt leider auch nicht aus). Hast du aber unter dem Strich Verlust gemacht, kannst du sie ggf. als Verlustvortrag in einem der nächsten Jahre, in denen du wieder steuerpflichtige Veräußerungsgewinne machst, nachträglich geltend machen. Bist du allerdings nur unter der Freigrenze gewesen, bringt es dir auch nicht viel, denn wenn du Verlustvortrag machst, will dein Finanzamt auch eine lückenlose Aufstellung aller zwischenzeitlichen Gewinne seit diesen Verlusten, selbst wenn sie unter der 512 Euro Grenze liegen, um sie vorrangig damit zu verrechnen.

 

Nehmen wir also an du hast im Jahr 2003 200 Euro Verlust gehabt, im Jahr 2004 120 Euro Gewinn, den du nicht anzugeben brauchst und 2005 1000 Euro Gewinn. Willst du nun die 200 Euro Verlust aus dem Jahr 2003 mit diesen 1000 Euro verrechnen, musst du auch noch die 120 Euro Gewinn aus 2004 angeben und darfst nur noch 80 Euro auf 2005 vortragen.

 

2) Darf man als Werbungskosten nur die Gebühren von Aktien auflisten, die man bereits verkauft hat und somit mit ihnen Gewinn oder Verlust realisiert hat - oder darf man von allen Aktien, die man im betreffenden Steuerjahr gekauft hat, die Kaufgebühren als Werbungskosten geltend machen?

 

Nur von bereits realisierten Gewinnen, denn du kannst ja auch nur die Ordergebühren von denjenigen Aktiengeschäften absetzen, die innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurden! Und um das zu wissen, musst du die Aktienposition ja erstmal verkauft haben.

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heiligenschein

Wenn ich jetzt aktien kaufe, diese in 3 Jahren verkaufe und dabei über die 512 Euro komme, wird das dann irgendwie angerechnet, dass der Gewinn über 3 Jahre erwirtschaftet wurde, oder zählt nur, was ich beim verkauf daran verdiene ?

 

Danke für die Antwort !

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Sperber

Wenn du die Aktien 3 Jahre lang gehalten hast sind ihre Kursgewinne nach aktueller Gesetzeslage für dich steuerfrei und bleiben aus der ganzen Rechnung außen vor. Versteuern musst du nur Gewinne aus Wertpapiergeschäften, die du weniger als ein Jahr lang besessen hast.

 

Im Grunde gehst du jedes Jahr Schritt für Schritt wie folgt vor:

 

1. Addiere die Gewinne und subtrahiere die Verluste aus Aktienverkäufen des letzten Jahres von Aktien (und Aktienfondsanteilen), die du weniger als ein Jahr gehalten hast.

 

2. Subtrahiere davon alle Ordergebühren die im Zusammenhang mit diesen Geschäften aus 1. standen.

 

3. Halbiere diesen Betrag (Halbeinkünfteverfahren)

 

4. Addiere die Summe und subtrahiere die Verluste aller Gewinne aus sonstigen Wertpapierverkäufen (Anleihen, Rentenfondsanteile, Zertifikate, Optionsscheine usw.), die du weniger als ein Jahr im Depot hattest und zähl sie zum Betrag aus 3 dazu.

 

5. Subtrahiere davon die Ordergebühren die im Zusammenhang mit allen Geschäften aus 4. standen

 

6. Subtrahiere evtl. weitere Werbungskosten wie Depoführungsgebühren, Anschaffungskosten von Fachliteratur und -magazinen, Reisekosten zu Hauptversammlungen usw. oder nimm einfach eine Pauschale von 51 Euro (102 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern) an. Dieser Punkt ist eh ein bisschen knifflig, da man Werbungskosten die im Zusammenhang mit Aktien stehen auch nur zur Hälfte abziehen darf - aber was wenn z.B. ein Buch sowohl von Aktien als auch von Anleihen handelt? Im Zweifelsfall einfach voll absetzen und dem Finanzamt die Entscheidung überlassen.

 

Liegt der Restbetrag unter 512 Euro => schön, ersparst dir Arbeit und brauchst nichts auszufüllen.

 

Liegt der Restbetrag sogar im Negativen (Verlust) und hattest du letztes Jahr Spekulationsgewinne zu versteuern => auch schön, kannst du den Verlust nämlich auf letztes Jahr nachtragen und dir etwas von der bezahlten Steuer wieder zurückholen (Nachtrag auf 1 Jahr beschränkt!)

 

Liegt der Restbetrag bei 512,00 Euro oder darüber, überprüfe ob du noch Verluste aus den letzten Jahren hattest, die noch nicht mit Gewinnen verrechnet wurden, die kannst du dann auch heranziehen um den Betrag noch weiter zu senken (bei Verlustvortrag keine Beschränkung - kannst sogar noch Verluste von 1955 aus der Schublade kramen, wenn sie noch nicht verrechnet worden sind und du noch die Belege dazu hast).

 

Den Verlustvortrag/-nachtrag auszunutzen erfordert natürlich eine ziemlich penible Buchführung, wenn man es korrekt machen will.

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DerFugger
Versteuern musst du nur Gewinne aus Wertpapiergeschäften, die du weniger als ein Jahr lang besessen hast.

 

 

......

 

 

3. Halbiere diesen Betrag (Halbeinkünfteverfahren)

 

Man sollte beachten, dass das Halbeinkünfteverfahren nicht für alle Wertpapiertypen gilt. Z.B. nicht für Zertifikate.

 

Auf Veräußerungsvorgänge bei Zertifikaten greift das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG nicht.

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