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PowerTrader

Spekulationssteuern....

Empfohlene Beiträge

Kitano
danke kitano :thumbsup:

also wenn ich deine und meine tabelle vergleiche....ich schäme mich jetzt mal in grund und boden :watch:

 

aber zum ausdrucken, für eine seite, ist deine tabelle leider etwas zu groß :ermm:

 

Sie passt auf eine Seite, zumindest was die Querdarstellung anbelangt - an Positionen passt sie schon nicht mehr auf eine Seite, verlängert sich ergo nach unten hin.

Kannst doch unter Layout vergrößern und verkleinern nach Belieben.

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Feuershow
Gibt es denn schon Infos darüber, wie Gewinne von Aktien bzw Aktienfonds besteuert werden, die jetzt bzw. konkret Oktober letzten Jahres gekauft wurden und erst weit nach 2007 wieder verkauft werden?

Ich habe zb einen grösseren betrag in Fonds gesteckt Okt. 2005, den ich mind. 10 - 20 jahre liegen lassen will, ein Versuch der privatrente sozusagen. Gilt dann auch die Sache mit den 30 % auf Gewinne oder gilt dann die Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Einkaufs?

 

:-" dazu scheints noch keine infos zu geben. bin mal gespannt, wie das gelöst wird...

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Kitano
:-" dazu scheints noch keine infos zu geben. bin mal gespannt, wie das gelöst wird...

 

Gesetzte gelten grundsätzlich ab In-Kraft-Treten. Demnach wird die Abgeltungssteuer erst für Wertpapiergeschäfte relevant, die ab Wirksamwerden abgeschlossen werden.

Der Kauf muss ergo nach dem In-Kraft-Treten erfolgen.

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Feuershow

Danke, das ist eine gute Nachricht!

 

Also wäre es sinnvoll vor Jahresende noch einige Positionen zu kaufen, die man mind. 1 Jahr liegen lassen kann, um die Besteuerung zu vermeiden.

 

Wenn so mehr Leute denken, sollte das dann große "sichere" Werte oder Fonds etc. etwas beflügeln, oder?

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uzf

Bub, die Besteuerung kannste damit vermeiden.Die Verluste nicht.

mfg

ein lieber den Gewinn versteuernder

uzf

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Feuershow

Ja schon, mir ging es aber eher um recht viele Fondsanteile, die ich quasi als Rente für später mal letztes Jahr angelegt habe. Das soll 15 - 20 Jahre so liegen bleiben und da wäre dann ja die Zeit bis Ende Dezember der beste Zeitpunkt, um sie noch ein wenig aufzustocken.

Aber das ist eine andere Diskussion :P

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uzf

Die Diskussion werden unsere Volksverdreher entscheiden.Besitzstand oder rückwirkende Versteuerung.

Dein Gedanke ist schon richtig

mfg

aus dem Bundesrat

uzf

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Feuershow
Gesetzte gelten grundsätzlich ab In-Kraft-Treten. Demnach wird die Abgeltungssteuer erst für Wertpapiergeschäfte relevant, die ab Wirksamwerden abgeschlossen werden.

Der Kauf muss ergo nach dem In-Kraft-Treten erfolgen.

 

Die Diskussion werden unsere Volksverdreher entscheiden.Besitzstand oder rückwirkende Versteuerung.

 

Wie nun, ist es doch möglich das Gesetz rückwirkend einzuführen? :'(

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mr.horeb
Wie nun, ist es doch möglich das Gesetz rückwirkend einzuführen? :'(

 

Grundsätzlich gilt "Vertrauensschutz".

 

gruß,

horeb

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€-man
Wie nun, ist es doch möglich das Gesetz rückwirkend einzuführen? :'(

 

Also Freunde,

 

momentan sieht es so aus, dass die Abgeltungssteuer ab 2008 gilt. Für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden bei Auszahlung 30 % abgezogen. Ab 2009 sind es 25 %, die gleich von der Bank einbehalten werden. Der Sparerfreibertag ab 2007 beträgt 750,--.

Da ich die aktuell unerträgliche Gier des Staates nach höheren Steuereinnahmen sehe, würde ich mich auf die rückwirkende Variante einstellen. ;)

 

Gruß

-man

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Gattaca

Wenn die Abgeltungssteuer 2008 kommt und 30% dann von den Banken für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eingezogen werden...kann man die sich dann als Student über den eigen Freibetrag (sofern der noch nicht ausgenutzt wurde), beim Finanzamt wiederholen? Oder kann der Staat, dass dann auch irgendwie unterbinden?;-)

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Wishmueller

Laut Handelsblatt von heute gibt es wohl Überlegungen, das ganze um ein Jahr auf 2009 zu verschieben, dann gleich mit 25%, d.h. das erste Jahr mit 30% könnte ganz wegfallen. Schau'mer mal....

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Odium

Wo genau? Ich hab's nicht gefunden.

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€-man
Wenn die Abgeltungssteuer 2008 kommt und 30% dann von den Banken für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eingezogen werden...kann man die sich dann als Student über den eigen Freibetrag (sofern der noch nicht ausgenutzt wurde), beim Finanzamt wiederholen? Oder kann der Staat, dass dann auch irgendwie unterbinden?;-)

 

Kann man! Jeder hat die Möglichkeit, die für sich bessere Variante auszuwählen. D.h., hast Du einen persönlichen Steuersatz z.B. von 20 %, dann kannst Du auch Deine Kapitaleinkünfte mit diesem Satz besteuern lassen (mit Einkommensteuererklärung). Hast Du 40 %, wirst Du natürlich mit den 25 % sehr zufrieden sein und nichts unternehmen. Du als Student kannst über diesen Weg Deine Freibeträge ausschöpfen. :)

 

Gruß

-man

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Wishmueller
Wo genau? Ich hab's nicht gefunden.

 

Hab' das Handelsblatt leider nicht hier, nur tagsüber auffe Arbeit. Aber in den Google News steht auch was dazu, hier z.B.

 

http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/build...1618/artpage/0/

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Franky23

Falls jemand etwas genaueres über die neue kommende steuer weiß, bitte hier posten.

Danke.

 

mfg franky

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hackl

Jetzt nochmal kurz was zur alten und aktuellen Lage. Wie sieht es mit Aktien aus, die man schon länger als ein Jahr im Depot hat und diese mit Verlust verkauft. Kann dann dieser Verlust auch mit den aktuellen Gewinnen verrechnet werden?

 

Ich bin nämlich aktuell über meiner Freigrenze und mit dem Verkauf der Aktie und dem halben Verlust könnte ich wieder unter die Freigrenze kommen.

 

Danke für eure Antwort

 

Hackl

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BarGain
Jetzt nochmal kurz was zur alten und aktuellen Lage. Wie sieht es mit Aktien aus, die man schon länger als ein Jahr im Depot hat und diese mit Verlust verkauft. Kann dann dieser Verlust auch mit den aktuellen Gewinnen verrechnet werden?
nein, der verlust aus veräußerungen von wertpapieren, die länger als 12 monate gehalten werden, kann nicht mit spekulationsgewinnen verrechnet werden.

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G-SUS
· bearbeitet von G-SUS

Da meine Gewinne aus Aktien über den 512€ liegen, habe ich mich kreuz und quer durchgelesen, damit ich schon mal weiß, ob und wie ich meine Steuererklärung schreiben muss. Aber so ganz klar ist es mir noch nicht geworden. :unsure:

 

In den Steuertipps von meinem Vater steht, dass über 512€ Gewinne versteuert werden müssen und man dann schauen muss, ob das Halbeinkünfteverfahren angewendet wird oder nicht. Da es Aktiengewinne sind, trifft es zu.

 

Nach dem Rechenbeispiel von Toni auf Seite 1 dieses Threads käme ich unter die 512€. Ich hätte also einen Gesamtgewinn über 512€, aber der zu versteuernde Anteil liegt unter 512€.

 

Nach dem Rechenbeispiel von Sperber:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...3635&st=20#

rechnet man zuerst den zu versteuernden Gewinn nach dem Halbeinkünfteverfahren aus und schaut dann, ob man über oder unter 512€ liegt.

 

Welche der beiden Rechnungen ist nun korrekt?

 

Insgesamt habe ich noch die Überlegung, da ich als Student dieses Jahr nichts anderes verdient habe, dass ich sowieso unter den 7644€ Steuerfreibetrag liege und letzendlich nichts versteuern muss. Ist die Steuererklärung dann trotzdem noch verpflichtend? :ask:

 

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

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€-man

Das Halbeinkünfteverfahren stimmt bei Aktien- u. Dividendenerträgen innerhalb der Spekufrist.

Für 2006 gelten noch folgende Freibeträge:

Grundfreibetrag: 7.664,--

Sparerfreibetrag: 1.370,--

Werbungskosten: 51,--

Sonderausgaben: 36,--

 

Somit steuerfreies Einkommen: 9.121,--

 

Ansonsten: https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...ost&p=90705

und

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...ost&p=91182

 

Gruß

-man

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sonic23
· bearbeitet von sonic23
Kann man! Jeder hat die Möglichkeit, die für sich bessere Variante auszuwählen. D.h., hast Du einen persönlichen Steuersatz z.B. von 20 %, dann kannst Du auch Deine Kapitaleinkünfte mit diesem Satz besteuern lassen (mit Einkommensteuererklärung). Hast Du 40 %, wirst Du natürlich mit den 25 % sehr zufrieden sein und nichts unternehmen. Du als Student kannst über diesen Weg Deine Freibeträge ausschöpfen. :)

 

Gruß

€-man

 

 

Man muss eine Steuererklärung abgeben, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wird (egal ob andere Einkünfte oder nicht), es sei denn, man hat eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung).

 

Alles andere ist Steuerverkürzung! :-"

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BarGain

wenn du mehr als 511,99 eur spekulationsgewinn gemacht hast, musst du den gesamten gewinn versteuern. wenn du aber, wie du schreibst, als student eh unterm steuerfreibetrag liegst, kommt das faktisch auf ein nullsummenspiel heraus.

das würde ich aber an deiner stelle durch die steuererklärung sauber feststellen lassen, damit du auf der sicheren seite bist.

 

hab ich als student damals auch immer so gehalten und bekam dann regelmäßig steuerbescheide über 0,00 eur ;)

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€-man
Man muss eine Steuererklärung abgeben, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wird (egal ob andere Einkünfte oder nicht), es sei denn, man hat eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung).

 

Alles andere ist Steuerverkürzung! ':-

 

Ist in diesem Beitrag nicht klar rübergekommen, siehe aber meine 2 Links in meinem Beitrag davor.

 

 

 

Gruß

 

-man

 

 

 

P.S. Beitrag # 71

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sonic23

OK, bin deiner Meinung, wollte es nur nochmal klar hervorheben. o:)

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Gast
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