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Spekulationssteuern....

Empfohlene Beiträge

Sperber

Wenn du 1. genau gelesen und bis 4. weitergelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass ich das auch geschrieben habe.

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DerFugger
Wenn du 1. genau gelesen und bis 4. weitergelesen hättest

 

LOL; da hast du natürlich völlig Recht.

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matti

Hallo ,

 

bis jetzt habe ich gelesen / gelernt , dass die Freigrenze für Spekulationsgewinne bei 512 ,- Eur liegt. Ich bin verheiratet und habe eine gemeinsame Steuererklärung mit meiner Ehefrau. Meine Ehefrau hat keine Gewinne und ich habe in 2005 z.b. 650 - Eur Gewinne erzielt . Gilt dann dann die Freigrenze von 1024 ,- Eur und ich gebe bei der Steuererklärung keinen SO Bogen ab ??

 

Danke u. GR

matti

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Kitano
Hallo ,

 

bis jetzt habe ich gelesen / gelernt , dass die Freigrenze für Spekulationsgewinne bei 512 ,- Eur liegt. Ich bin verheiratet und habe eine gemeinsame Steuererklärung mit meiner Ehefrau. Meine Ehefrau hat keine Gewinne und ich habe in 2005 z.b. 650 - Eur Gewinne erzielt . Gilt dann dann die Freigrenze von 1024 ,- Eur und ich gebe bei der Steuererklärung keinen SO Bogen ab ??

 

Danke u. GR

matti

 

Hallo matti und willkommen im Forum!

 

Die Freigrenze gilt für einen Steuerpflichtigen, das heißt, dass du die "nicht ausgeschöpfte" Freigrenze deiner Ehefrau nicht anweden kannst.

Ganz wichtig zu wissen ist, dass die 512,- EUR auch tatsächlich nur eine Freigrenze ist. Wenn du also, wie geschildert im vergangenen Jahr 650,- EUR Gewinn gemacht hast, werden die vollen 650,- EUR mit dem Halbeinkünfteverfahren steuerlich angesetzt und mit deinem besser eurem persönlichen Steuersatz besteuert.

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Sperber

@matti

 

Die entscheidende Frage ist, ob das Wertpapierdepot mit dem du diese Gewinne erzielt hast, auf dem Namen von euch beiden oder nur deinem läuft. Bei gemeinsamen Wertpapierdepots von Eheleuten werden die Gewinne auf beide Ehepartner aufgeteilt, damit hätte jeder von euch 325 Euro Gewinn gehabt was unter der jeweiligen persönlichen Freigrenze liegt und steuerfrei vereinnahmt werden kann. Läuft das Depot aber nur auf deinen Namen, fällt der gesamte Gewinn nur dir zu, läge damit über deiner Freigrenze und wäre komplett steuerpflichtig.

 

Falls du es also bislang noch nicht getan hast, solltest du unbedingt ein Gemeinschaftsdepot mit deiner Frau eröffnen.

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matti

Hallo Sperber u.Kitano ,

 

Danke für die Info. Ok werde ich dann angeben bei der nächsten St.-Erklärung. Da wir eh soviel Steuern bezahlen ( Vorausbezahlen) beide berufstätig und ohne Kinder kommts da auch nicht mehr drauf an.....

 

Ich hatte letztes Jahr einen stop loss gesetzt bei den Solarworld Aktien und nicht damit gerecht, dass diese kurz abfallen. Ein Konzept habe ich noch nicht gefunden um mich abzusichern. Bin geschädigt von den Telekom & IT Aktien aus 2001 deshalb setze ich immer stop loss und ziehe nach wenn der Titel steigt.

Mit dem gemeinsamen Depot überlege ich mir noch.

 

GR

matt.

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Destrox

Hi allesamt

Kurz gefragt: Wie steht es mit dem Freibetrag eigentlich bei Studenten?

Es gibt für uns ja einen allgemeinen Einkommensfreibetrag von 7tausendirgendwas + Werbungskosten.

Ist der Gewinn bei Studenten dort reinzurechnen, oder wird er extern erstmal versteuert und DANN nochmal in den Einkommensfreibetrag eingerechnet (würd ich bei den Steuergesetzen glatt von ausgehen)

 

Gruss

Thomas

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Sperber
Kurz gefragt: Wie steht es mit dem Freibetrag eigentlich bei Studenten?

Für Studenten gelten genau die gleichen steuerlichen Regeln und Freibeträge wie für jeden anderen auch. Zusätzlich können Studenten noch Studienkosten (vom Erststudium) bis zu 4000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen.

 

Aber obacht: wer als Student Einkommensteuer zahlen muss, dessen Eltern verlieren den Anspruch auf Kindergeld.

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Destrox
Aber obacht: wer als Student Einkommensteuer zahlen muss, dessen Eltern verlieren den Anspruch auf Kindergeld.

 

Genau deshalb frage ich ja, und normalerweise muss Einkommenssteuer erst ab dem o.g. Freibetrag gezahlt werden. Daher ist die Aussage "Es gelten die gleichen Bedingungen" etwas schwammig, kann das nicht jemand etwas präziser sagen? Wird Einkommenssteuer direkt erhoben, sobald man im Spekulationsbereich über den Freibetrag kommt?

 

Gruss

Thomas

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mr.horeb
Wird Einkommenssteuer direkt erhoben, sobald man im Spekulationsbereich über den Freibetrag kommt?

Gruss

Thomas

 

 

nein. man muss gewinne in der steuererklärung angeben. diese werden dann mit dem persönlichen steuersatz versteuert, der bei einkommen unter der grenze von 7tausendundnochwas bei 0% liegt.

 

horeb

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Destrox
nein. man muss gewinne in der steuererklärung angeben. diese werden dann mit dem persönlichen steuersatz versteuert, der bei einkommen unter der grenze von 7tausendundnochwas bei 0% liegt.

 

horeb

 

 

Okay danke, das bedeutet, da ich derzeit keine Steuererklärung mache (als Student relativ unnötig ;-)) werde ich damit anfangen müssen wenn ich Aktieninvestments mache?! (Ausser wenn ich wirklich schlecht bin :-))

Und die Gewinne der Aktien gehen dann in den Pool des Freibetrags von 7tausendnochwas (wort des jahres) ein ja?

 

Gruss

Thomas

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BernhardBerlin
Alle anderen Wertpapierarten (ausgenommen reine Aktienfonds) - und dazu zählen auch Zertifikate und Anleihen - mit dem vollen (17-42%).

 

Die Frage war aber berechtigt. Soll er den durchschnittlichen Steuersatz annehmen oder seinen Grenzsteuersatz? Ich denke, er muss mit seinem Grenzsteuersatz rechnen.

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mr.horeb

@destrox:

 

ja, die akteingewinne gehen in den pool der 7tausendund mit ein. es sei denn, die sind schon von anderen einkommen belegt. und: solltest du bafög beziehen, so gilt der betrag, den du als zuschuss bekommst als einkommen. normalerweise wird das die hälfte deiner leistungen sein.

 

solltest du über deine beträge voll ausgeschöpft haben, musst du die gewinne mit deinem grenzsteuersatz versteuern - der ist ja dadurch definiert, dass er auf zusätzliches einkommen (grenzeinkommen) angewandt wird.

 

horeb

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BernhardBerlin
deinem grenzsteuersatz versteuern - der ist ja dadurch definiert, dass er auf zusätzliches einkommen (grenzeinkommen) angewandt wird.

 

horeb

 

Sie können den Grenzsteuersatz dadurch ermitteln, dass Sie in einem der vielen Steuerberechnungstools Ihr Jahreseinkommen eintragen, danach das Jahreseinkommen um z.B. 10 Euro erhöhen und ausrechnen, welche steuerliche Differenz sich ergibt, d.h. wieviel von den 10 Euro abzuführen sind.

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Laser12
Sie können den Grenzsteuersatz dadurch ermitteln, dass Sie in einem der vielen Steuerberechnungstools Ihr Jahreseinkommen eintragen, danach das Jahreseinkommen um z.B. 10 Euro erhöhen und ausrechnen, welche steuerliche Differenz sich ergibt, d.h. wieviel von den 10 Euro abzuführen sind.

 

Die Einkommensteuerfunktion ist aufgrund ihrer Sprünge nicht überall differenzierbar. Daher kann es bei einer Erhöhung des Einkommens zu einer Fehlaussage zum Grenzsteuersatz geben (z.B. 0%).

 

Deshalb erhöht man das zu versteuernde Einkommen für die Berechnung am besten um 36 bzw. 72 bei Zusammenveranlagung von Ehegatten. Damit hat man das Problem umgangen.

 

Quelle ist §32a II EStG.

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Destrox

ich hab nochmal ne frage dazu (bin in Steuerdingen einfach total unbewandert)

Wie ist das eigentlich wenn man sein Geld sofort wieder anlegt, gilt das trotzdem als Einkommen oder wird das erst gerechnet, wenn man das Kapital auslöst?

 

Gruss

Thomas

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Laser12
gilt das trotzdem als Einkommen?

Ja.

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Keyser Soze

Abend zusammen!

 

Ich hab mich grade bzgl. der Steuern auf Aktiengewinne gelesen und stieß dabei auf dieses schöne Forum:thumbsup:

 

Einige kleine Unklarheiten hab ich bzgl. "Studenten mit Aktiengewinnen" doch noch:

Vorraussetzung: Ich habe KEINE anderen Einkommen!

1. Muss ich wirklich erst ab 7664 Gewinn denselben versteuern?

2. Falls 1.=JA (nehme ich an), wieso sollte ich dann eine Steuererklärung machen, wenn ich z.B. 1000 Gewinn im Jahr habe?

 

Grüße

Keyser

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Laser12

Hi Keyser :welcome:

 

1. ja.

2. weil es in Deutschland Deine gesetzliche Pflicht ist.

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bdfl2006

 

ICH GLAUBE DAS IST DAS EINFACHSTE; WENN DAS FINANZAMT AB 2007 GLEICH BEIM VERKAUF 20 PROZENT VOM REALISIERTEN gEWINN ABZIEHT:

 

DER fREISTELUNGSAUFTRAG GILT NUR FUR DIVIDENDENERTRÄGE BZW: ZINSERTRÄGE

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Mr.EverQ
· bearbeitet von Mr.EverQ

hab hier eine sehr informative seite "Interessante Einzelheiten zum Halbeinkünfteverfahren" gefunden :-"

 

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/...nkverfahren.htm

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Mr.EverQ
· bearbeitet von Mr.EverQ

man ist ja für die einkommenssteuer gezwungen über seine wertpapierkäufe/ verkäufe buch zu führen.

soweit mir bekannt ist gibt es da keine bestimmten vorschriften wie das ganze auszusehen hat. wäre das hier ok (verständlich :blink: ), könnte man das so beim finanzamt abgeben, irgendwelche verbesserungsvorschläge, tipps...

(werte entsprechen natürlich nicht der wirklichkeit und man müsste noch alles zusammen zählen und halbeinkünfte... das weiß ich selber :lol: )

post-3027-1156587813_thumb.jpg

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Kitano
· bearbeitet von Kitano

Hallo Thomas.

 

Mach das ganze doch etwas übersichtlicher - für dich und dann auch für das Finanzamt.

 

In der letzten Spalte siehst du auch gleich den Betrag, der für das Finanzamt als Bemessungsgrundlage dient, wenn < 365 Tagen Haltedauer. Am Ende der Tabelle wird dann die Summe durch 2 geteilt, das ist praktisch der Teil, der der Spek.St. unterworfen wird.

 

Ein kurzer Auszug z. B. von meiner Excel-Tabelle. Es existieren weitere Blätter mit Charts und Statistik.

 

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Feuershow

Gibt es denn schon Infos darüber, wie Gewinne von Aktien bzw Aktienfonds besteuert werden, die jetzt bzw. konkret Oktober letzten Jahres gekauft wurden und erst weit nach 2007 wieder verkauft werden?

 

Ich habe zb einen grösseren betrag in Fonds gesteckt Okt. 2005, den ich mind. 10 - 20 jahre liegen lassen will, ein Versuch der privatrente sozusagen. Gilt dann auch die Sache mit den 30 % auf Gewinne oder gilt dann die Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Einkaufs?

 

Sehr informativer thread übrigens hier!

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Mr.EverQ

danke kitano :thumbsup:

also wenn ich deine und meine tabelle vergleiche....ich schäme mich jetzt mal in grund und boden :watch:

 

aber zum ausdrucken, für eine seite, ist deine tabelle leider etwas zu groß :ermm:

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Gast
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