Zum Inhalt springen
morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

Empfohlene Beiträge

Bolanger

wie schaut es bei den 1900 EUR eigentlich bei Verheirateten aus? Hat da jeder für sich 1900 EUR oder beide zusammen 3800 EUR?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

und noch eine Frage dazu...

 

Wie siehst eigentlich mit der Pflegeversicherung aus? freiwillig versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze sind, zahlen doch schon 600-700 EUR in die Pflegeverversicherung ein, welche auf die 1900 EUR angerechnet werden. Dazu kommen nochmal über 1100 EUR Arbeitslosenversicherung und schon wären die 1900 EUR auch ohne Krankenversicherungszahlungen schon voll ausgeschöpft und keine zusätzliche Steuerersparnis mehr möglich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 12 Stunden schrieb Bolanger:

wie schaut es bei den 1900 EUR eigentlich bei Verheirateten aus? Hat da jeder für sich 1900 EUR oder beide zusammen 3800 EUR?

 

vor 12 Stunden schrieb Bolanger:

und noch eine Frage dazu...

 

Wie siehst eigentlich mit der Pflegeversicherung aus? freiwillig versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze sind, zahlen doch schon 600-700 EUR in die Pflegeverversicherung ein, welche auf die 1900 EUR angerechnet werden. Dazu kommen nochmal über 1100 EUR Arbeitslosenversicherung und schon wären die 1900 EUR auch ohne Krankenversicherungszahlungen schon voll ausgeschöpft und keine zusätzliche Steuerersparnis mehr möglich.

Krankenversicherungsbeiträge werden immer in der tatsächlichen Höhe angerechnet.

Erreichst Du damit schon die 1900€ (Selbstständige 2800€), werden keine zusätzlichen Beiträge, z.B. für Pflegeversicherung, angerechnet. Die Rendite mit der Vorauszahlung funktioniert nur, weil Du in darauffolgenden Jahren keine KK abrechnest, dafür dann aber sonstiges bis 1900€.

 

Und Ehepaare haben zusammen 3800€.

 

https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B2BFighter
vor einer Stunde schrieb moonraker:

 

Krankenversicherungsbeiträge werden immer in der tatsächlichen Höhe angerechnet.

Erreichst Du damit schon die 1900€ (Selbstständige 2800€), werden keine zusätzlichen Beiträge, z.B. für Pflegeversicherung, angerechnet. Die Rendite mit der Vorauszahlung funktioniert nur, weil Du in darauffolgenden Jahren keine KK abrechnest, dafür dann aber sonstiges bis 1900€.

 

Und Ehepaare haben zusammen 3800€.

 

https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/

Das ist Unsinn! Seit dem Jahr 2010 kann man die kompletten Kranken- UND Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung eintragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker
vor 10 Stunden schrieb B2BFighter:

Das ist Unsinn! Seit dem Jahr 2010 kann man die kompletten Kranken- UND Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung eintragen.

Na schön, dann werden eben Krankenkasse und Pflegeversicherung zusammen vollständig anerkannt - das grundsätzliche Prinzip bleibt gleich...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

Dann lohnt sich das für freiwillig gesetzlich Versicherte aber weniger als hier dargestellt. Die zahlen in 2018 etwa 3900 EUR Krankenversicherung und 700 EUR Pflegeversicherung, welche voll abgesetzt werden können. Bei Vorauszahlung der KK-Beträge werden auf die 1900 EUR aber schon wieder 700 EUR Pflegeversicherung angerechnet, also verschafft man sich "nur" für 1200 EUR weitere Absetzungsmöglichkeiten für andere Versicherungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Man zahlt natürlich die Pflegeversicherung auch im Voraus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

OK, macht Sinn.

 

Dann muss man auch noch genügend absetzbare Versicherungen habe. Haftpflichtversicherungen gehören dazu. Weiß zufällig jemand, was mit einer verbundenen Wohngebäudeversicherung ist, also eine, die sowohl die Haftpflicht als auch die Gebäudeversicherung beinhaltet? Bei getrennten versicherungen ist es klar - Haftpflicht geht, Wohngebäude für den Eigennutzer ohne Arbeitszimmer nicht. Zur verbundenen Versicherung habe ich leider im Internet nichts finden können.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allesverwerter

Für die Werbungskosten konnte mir die Rechtsschutzversicherung den kalkulatorischen Anteil nennen, der auf die Berufsrechtsschutz fällt. Sollte die Wohngebäudeversicherungsgesellschaft auch können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker
vor einer Stunde schrieb Bolanger:

Dann muss man auch noch genügend absetzbare Versicherungen habe. Haftpflichtversicherungen gehören dazu. Weiß zufällig jemand, was mit einer verbundenen Wohngebäudeversicherung ist, also eine, die sowohl die Haftpflicht als auch die Gebäudeversicherung beinhaltet? Bei getrennten versicherungen ist es klar - Haftpflicht geht, Wohngebäude für den Eigennutzer ohne Arbeitszimmer nicht. Zur verbundenen Versicherung habe ich leider im Internet nichts finden können.

Für selbst genutzte Objekte wird keine separate Gebäudehaftpflichtversicherung benötigt. Die ist in der Privathaftpflicht inkludiert. Die Prämie für vermietete Objekte kann nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden, weil sie bereits bei V+V als Werbungskosten abgesetzt werden kann.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240102

Über Deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (maximal 1.170 EUR) hast Du einen Großteil der 1.900 EUR schon erreicht. Dann noch ein paar andere Vorsorgeversicherungen und es sollte kein Problem sein, auf 1.900 EUR zu kommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor einer Stunde schrieb fintech:

Dann noch ein paar andere Vorsorgeversicherungen

z.B. die Kfz-Haftpflicht

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker
vor 8 Stunden schrieb beamter97:

Dann noch ein paar andere Vorsorgeversicherungen z.B. die Kfz-Haftpflicht

und warum bringst Du nur die Kfz-HP? Da wären doch auch noch die anteiligen KV-Prämien für das Krankengeld, die Prämien für BU-, Unfall- und/oder Risiko-LV.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
Am 12/22/2018 um 23:07 schrieb Knacker:

und warum bringst Du nur die Kfz-HP? Da wären doch auch noch die anteiligen KV-Prämien für das Krankengeld, die Prämien für BU-, Unfall- und/oder Risiko-LV.

Wie soll das denn gehen mit den anteiligen KV-Prämien für das Krankengeld? Dieser Anteil wird doch mit der KV-Vorauszahlung abgerechnet und taucht dann, wenn man versucht mit anderen Vorsorgeversicherungen auf die 1900 EUR zu kommen, nicht mehr auf.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 2 Stunden schrieb Bolanger:

Wie soll das denn gehen mit den anteiligen KV-Prämien für das Krankengeld? Dieser Anteil wird doch mit der KV-Vorauszahlung abgerechnet und taucht dann, wenn man versucht mit anderen Vorsorgeversicherungen auf die 1900 EUR zu kommen, nicht mehr auf.

Unsinn. Es erscheint mir recht unwahrscheinlich, dass  das Finanzamt da keine Kürzung vornimmt. Jeder Krankengeldberechtigte kann in seinem Steuerbescheid nachlesen, dass da gekürzt wird. Leider haben einige den von Moonraker verlinkten Finanztip-Beitrag nicht richtig gelesen, deshalb stelle ich den betreffenden Teil nachfolgend ein:

Zitat

Was ist bei der Krankenversicherung absetzbar?

Zu den Sonderausgaben, die Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen können, gehören auch die Beiträge für Pflegeversicherung und Krankenkasse – aber nur die, die Sie auf sozialhilfegleichem Niveau absichern. Das ist die sogenannte Basiskrankenversicherung. Der von einer Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag zählt auch dazu.

Ein Anspruch auf Krankengeld gehört jedoch nicht zum Basisschutz. Deshalb kürzt das Finanzamt bei Pflichtversicherten den Krankenversicherungsbeitrag pauschal um 4 Prozent.

Dieser unberücksichtigte Betrag und die Beiträge für Wahlleistungen oder eine Auslandskrankenversicherung können Sie nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. 

Auch für privat Krankenversicherte gilt, dass nur der Basisschutz ohne Krankengeldanspruch vollständig absetzbar ist.

Für manchen Steuerzahler kann es sich steuerlich lohnen, Basisbeiträge zur privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vorauszuzahlen. Das Finanzamt erkennt im Zahlungsjahr Sonderausgaben bis zum 2,5-fachen des Jahresbeitrags des laufenden Jahres an (§ 10 Abs. 1 Nr. 3b Satz 4 EStG). Auf diese Weise lässt sich in den beiden Folgejahren der Höchstbetrag von 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro für andere Versicherungen nutzen.

Ihre Aufwendungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Demzufolge war bereits der folgende Beitrag von

Am 18.12.2018 um 21:23 schrieb B2BFighter:

Das ist Unsinn! Seit dem Jahr 2010 kann man die kompletten Kranken- UND Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung eintragen.

Unsinn.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B2BFighter
vor 1 Minute schrieb Knacker:

Unsinn.

Was ist darin Unsinn? Die gesamten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören grundsätzlich zu den Beiträgen für eine Basiskrankenversicherung und sind somit absetzbar. Nur wenn der Steuerpflichtige in der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall einen Anspruch auf Krankengeld hat, wird der Beitragsanteil, der zur Finanzierung des Krankengelds dient, nicht der Basisabsicherung hinzugerechnet. In diesem Fall wird vom Steuerpflichtigen geleistete Beitrag um pauschal  4 % gekürzt. 

 

Hat man z.B. eine private Krankentagegeldversicherung und verzichtet als Freiwilliges Mitglied auf das gesetzliche Krankengeld, so kann man alle gesetzlichen Beiträge absetzen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker

Unsinn bleibt Unsinn. Dein "Nur wenn" gilt für die ganz große Mehrheit. Eine private Krankentagegeldversicherung hat man ggf. noch nebenher. In der Regel ist das Krankengeld über die freiwillige oder private KV versichert und gehört nicht zuden Basis-Beiträgen. Das schreibst Du doch selbst. Oder siehst Du nicht den Widerspruch in Deinen ersten beiden Sätzen? Außerdem schriebst Du oben "Das ist Unsinn! Seit dem Jahr 2010 kann man die kompletten Kranken- UND Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung eintragen." Oder hast Du Doppelpunkt und Ausrufezeichen verwechselt?

 

Am 28.12.2018 um 19:57 von B2BFighter:

Das ist Unsinn! Hat man z.B. eine private Krankentagegeldversicherung und verzichtet als Freiwilliges Mitglied auf das gesetzliche Krankengeld, so kann man alle gesetzlichen Beiträge absetzen.

Das ist mal ne tolle Rechtfertigung. Du nimmst alles, was nicht zur Basisabsicherung gehört raus und schreibst dann: " kann man alle gesetzlichen Beiträge absetzen". Nebenbei schließt Du damit auch aus, dass man auch private KV-Beiträge, die der Basis-Absicherung dienen, absetzen kann.

 

Beiträge für das Krankengeld - ob gesetzlich, freiwillig gesetzlich oder privat - gehören nun mal nicht zur Basis-Absicherung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jst
· bearbeitet von jst
Am 29.11.2018 um 19:31 schrieb jst:

Das ist des Pudels Kern, darüber habe ich auch schon mal nachgedacht aber weiß nicht, ob das rechtlich wirklich geht.

Die Idee ist doch, wenn ich sie richtig verstehe,

1) einmal eine Einzahlung für 2,5 Jahre am Stück zu tätigen (als Puffer)

2) dann jedes Folgejahr genau das einzuzahlen, was gerade die Arbeitgeberbeiträge kompensiert. Für gesetzlich versicherte typischerweise knapp die Hälfte eines Jahresbeitrags.

 

Wenn das funktioniert, dann würde man also in den 3 Folgejahren jeweils für 0,5 Jahre einzahlen = 1,5 Jahresbeiträge in Summe. Heißt, man hätte

- nach dem 3. Jahr bereits die Jahre 3 (war noch zu 0,5 offen) und 4 auch vorausbezahlt.

- Damit kann das Spiel im Jahr 4 weitergehen, sodass man auch das 5. Jahr bereits zur Hälfte vorausbezahlt hat.

- Im Jahr 5 muss man dann zum ersten Mal wieder einen halben Jahresbeitrag echt zahlen (nicht vorauszahlen).

Das wären dann in Summe 6 ganze "1900er"-Jahre am Stück.

Weil es jetzt wieder aktuell wurde, habe ich das mal mit Elster durchprobiert. Ergebnis:

 

1) Keine Einzahlung im letzten Jahr (weil Vorauszahlung bereits im vorletzten Jahr geleistet): Arbeitgeberzuschüsse für letztes Jahr treten mit guten 4.000 EUR als "Hinzurechnungsbetrag zum Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG" auf. Die Summe unter allen KV/PV Einträgen in der Berechnung ist dann "0", sodass die anschließenden "zuzüglich übrige Vorsorgeaufwendungen" mit 1900 EUR angerechnet werden. Großes Aber. Die Arbeitgeberzuschüsse werden dann am Ende als "Erstattungsüberhang aus Beiträgen zur Basiskranken-/ gesetzlichen Pflegeversicherung" auf das versteuernde Einkommen addiert.

 

2) Hypothetische Einzahlung um genau den Betrag der Arbeitgeberzuschüsse auf die Beiträge in Zeile 17/19 addiert: Abgesehen von einem vernachlässigbar kleinen Kürzungsbeitrag (wahrscheinlich wg. Krankentagegeld) ist der "Hinzurechnungsbetrag zum Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG" diesmal 0. Die "zuzüglich übrige Vorsorgeaufwendungen" werden wieder mit 1900 EUR angerechnet.

Das zu versteuernde Einkommen ist in meinem Fall um gute 4.000 EUR geringer als im Fall 1).

 

 

---

EDIT: hier stand ein nicht mögliches Vorgehen, das verwirrt nur.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
vor 32 Minuten schrieb jst:

Was ich mich noch gefragt habe. Bei Angestellten werden im Lohnsteuerabzug m.W. bereits die zu erwartenden Abzüge durch Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuer berücksichtigt. Das funktioniert dann nicht mehr, wenn in einem Jahr keine in Summe (gemindert um Arbeitgeberzuschüsse) positiven Vorsorgeaufwendungen  auftreten. D.h. im Lohnsteuerabzug werden Abzüge prädiziert, die es später garnicht gibt (wg. des Erstattungsüberhangs). Dies kann sogar zu einer Steuernachzahlung führen, da die Lohnsteuer wie beschrieben zu gering angesetzt war. Wenn man jetzt aber gar nicht abgabepflichtig ist, dann würde man dieser Nachzahlung entgehen?

 

Ja man startet im Minus. Musste mich ziemlich drehen, für 2017 eine Nachzahlung vermeiden.

 

Und nein, du kannst (legal) der Nachzahlung nicht entgehen, weil Du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, sobald Du nicht versteuerte Einkünfte >410€ hast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister

Gibt es irgendwo eine Liste wie hoch der Rabatt bei Vorauszahlung in der freiwilligen GKV bei den einzelnen Kassen ist? Meine Kasse verweigert Angaben dazu da derzeit noch der Arbeitgeber die Zahlung vornimmt. Ich solle erst auf Selbstzahlung umstellen und dann gibt man mir weitere Infos.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jst
· bearbeitet von jst

Auch wenn es sich bereits aus anderen Beiträgen hier im Thread ergibt, versuche ich es noch einmal sauber aufzuschreiben. In Ergänzung zu meinem früheren Beitrag wäre die optimale Vorgehensweise unter folgenden Annahmen

 

- Annahme: Brutto-Einkommen ist abzüglich anderer steuerlichen Abzüge hoch genug, dass alle Abzüge aus den KV Beiträgen noch mit 42% versteuert werden. Im Beispiel unten wären das ca. 55.961 EUR + 35.400 EUR = 91.361 EUR. Ist das nicht erfüllt, ist es ggf. besser, im 1. Jahr weniger vorauszuzahlen. Das Vorgehen in den Folgejahren bleibt aber gleich (sinnvoll).

- Annahme: Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung 54.450 EUR (2019). Rechnung mit konstantem Wert, in Wahrheit muss in den Folgejahren mit dem dann geltenden Wert gerechnet werden.

- Annahme: (Konstanter) GKV Satz von 14,6% insg. + 0,4% Zusatzbeitrag (eher eine konservative Rechnung). Ab 2019 beträgt der AG Zuschuss in diesem Fall 7,5%.

- Annahme: Vernachlässigung des Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG in der Rechnung

- Annahme: (Konstanter) Pflegeversicherungssatz von 1,525% + 1,525% Arbeitgeberzuschuss (bei Kinderlosen steigt ersterer auf 1,775%)

- Annahme: 1.900 EUR Vorsorgeaufwand in den zwischenliegenden Jahren werden voll ausgenutzt (z.B. durch Arbeitslosenversicherung, BU und KfZ Haftpflicht)

- Annahme: Wir starten den Zyklus am Anfang eines Jahres, zahlen also für 3,5 Jahre im voraus. Das ist wichtig, denn wer erstmalig von der monatlichen auf die jahreweise Zahlung wechselt, beginnt besser im Dezember.

 

wie folgt (Zahlen leicht gerundet):

 

Jahr 1 (2019): Zahle (15%+3,05%) * 3,5 * 54.450 = 34.400 EUR ein. Abzüglich erhaltenen AG-Zuschüssen (4.914 EUR) können also 29.500 EUR Vorsorgeaufwand abgesetzt werden. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 1: 2,5 Jahresbeiträge.

Jahr 2 (2020): Zahle 9,025%*54.450 = 4.914 ein, damit kein Erstattungsüberhang wegen Kompensation der AG-Zuschüsse (4.914 EUR), setze 1.900 EUR Vorsorgeaufwand ab. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 2: 2 Jahresbeiträge.

Jahr 3 (2021): Vorgehen wie Jahr 2. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 3: 1,5 Jahresbeiträge.

Jahr 4 (2022): Vorgehen wie Jahr 2. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 4: 1 Jahresbeitrag.

Jahr 5 (2023): Vorgehen wie Jahr 2. Wert des Guthabens am Ende von Jahr 5: 0,5 Jahresbeitrag.

Jahr 6 (2024): Vorgehen wie Jahr 2. Kein Guthaben am Ende von Jahr 6.

Jahr 7 (2025) = wie Jahr 1.

 

Vergleich der Verminderung des zu versteuernden Einkommens

ohne Vorauszahlung:

6 * 4914 EUR = 29.485 EUR

mit Vorauszahlung:

29.485 + 5*1900 EUR = 38.985 EUR

Vorteil Vorauszahlung: 9500 EUR

 

Diesmal alles richtig?

Edit: äh wahrscheinlich ist da irgendwo ein 1000er falsch, aber ich sehe es gerade nicht.

Edit2: hab es korrigiert, danke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
vor 3 Stunden schrieb jst:

Auch wenn es sich bereits aus anderen Beiträgen hier im Thread ergibt, versuche ich es noch einmal sauber aufzuschreiben. In Ergänzung zu meinem früheren Beitrag wäre die optimale Vorgehensweise unter folgenden Annahmen

 

Ein brillianter Ansatz, die Anzahl der "1900er" Jahre zu erhöhen. Lass mal wissen, wenn das klappt und die KK Dir das erlaubt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 3 Stunden schrieb jst:

Edit: äh wahrscheinlich ist da irgendwo ein 1000er falsch, aber ich sehe es gerade nicht.

Stimmt:

 

vor 3 Stunden schrieb jst:

Jahr 1 (2019): Zahle (15%+3,05%) * 3,5 * 54.450 = 35.400 EUR ein.

Das sind nur 34.400.

 

Ich denke, Du machst einen Denkfehler, indem Du die Zahlen aus verschiedenen Jahren einfach aufsummierst. Dabei ist Geld heute ja nicht das Gleiche wie Geld morgen. Deshalb musst Du für einen Vergleich zB denn internen Zinsfuß der Alternativen berechnen.

 

vor 3 Stunden schrieb jst:

Vergleich der Verminderung des zu versteuernden Einkommens

ohne Vorauszahlung:

6 * 4914 EUR = 29.485 EUR

mit Vorauszahlung:

30.485 + 5*1900 EUR = 39.985 EUR

Vorteil Vorauszahlung: 10.500 EUR

Das sind dann wieder 1000 zu viel, also eigentlich nur 9.500. Für den unbedarfteren Leser sei noch gesagt, dass das nur die Verminderung des zvE ist - tatsächliche Ersparnis sind dann nur maximal 42%+Soli davon.

 

Das man mit dem Trick günstiger fährt als ohne, ist ja klar. Die Frage ist, ob man mit dem "herkömmlichen" 4-Jahreszyklus (1 Jahr 3,5 Beiträge vorauszahlen, dann 2 Jahre nichts zahlen und im 4. Jahr 1/2 Beitrag) oder mit Deinem 6-Jahreszyklus besser dran ist.

Unter der Annahme, dass die Steuerzahlungen immer genau ein Jahr später kommen als die Zahlungen an die KK, stimmt das aber nicht.

Ich komme jedenfalls in einem 12-Jahreszyklus auf 8,9% IZF mit 2 x Deiner Methode und auf 9,1% mit 3 x der herkömmlichen.

Ich habe zwar ein 1900er-Jahr weniger, aber ich zahle auch im Schnitt später ein.

 

Dazu kommt noch der höhere Aufwand, weil ich mich bei Deiner Methode jedes Jahr kümmern muß und mit der herkömmlichen nur alle vier Jahre.

Schließlich hat der längere Zyklus noch den (zugegeben kleinen) Nachteil, dass er sich schlechter an einen Rentenbeginn anpassen lässt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
vor 45 Minuten schrieb kleinerfisch:

Ich komme jedenfalls in einem 12-Jahreszyklus auf 8,9% IZF mit 2 x Deiner Methode und auf 9,1% mit 3 x der herkömmlichen.

Ich habe zwar ein 1900er-Jahr weniger, aber ich zahle auch im Schnitt später ein.

 

Hast Du da auch die Steuerminderung durch die Vermeidung des Überhanges durch den Arbeitgeberzuschuss mit berücksichtigt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jst
· bearbeitet von jst
vor 1 Stunde schrieb kleinerfisch:

Stimmt:

 

Das sind nur 34.400.

 

Ich denke, Du machst einen Denkfehler, indem Du die Zahlen aus verschiedenen Jahren einfach aufsummierst. Dabei ist Geld heute ja nicht das Gleiche wie Geld morgen. Deshalb musst Du für einen Vergleich zB denn internen Zinsfuß der Alternativen berechnen.

 

Das sind dann wieder 1000 zu viel, also eigentlich nur 9.500. Für den unbedarfteren Leser sei noch gesagt, dass das nur die Verminderung des zvE ist - tatsächliche Ersparnis sind dann nur maximal 42%+Soli davon.

 

Danke fürs Nachrechnen, habe es oben korrigiert.

 

Mal zu den rein praktischen Konsequenzen (Aufwand + ggf. entgangene Zinserträge): Der einzige Unterschied zwischen meinem und dem klassischen 4 Jahres Zyklus ist doch, dass ich die monatlich von meinem AG erhaltenen Zuschüsse am Ende jeden Jahres an die KV überweise (... ausnahmsweise im letzten Jahr aber schon ab der Jahresmitte. Wenn die KV da mitspielt könnte man sogar für die nächsten sechs Jahre einfach einen monatlichen Dauerauftrag erstellen - ok einmal jährlich muss man den an die geänderten Beträge anpassen).

 

Und wegen der Steuernachzahlung, die mir wahrscheinlich in jedem Zwischenjahr droht (wenn es nicht gerade abartig viele weitere Werbungskosten gibt) muss ich einen Teil davon eh bereit halten.

 

Wenn ich das richtig überschlage dann geht der Lohnsteuerabzug bezogen auf die KV/PV von ca. -4900€ Vorsorgeaufwendungen aus, tatsächlich habe ich aber in den Zwischenjahren am Jahresende einen Überschuss von +4900, der nur um die -1900€ gemindert wird - also bleibt ein Delta von 7900€ im zvE).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...