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morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

Empfohlene Beiträge

kleinerfisch

Das könnte evtl. daran liegen, dass im zweiten Fall keine 4% der zusätzlichen KV-Beiträge abgezogen wurden (für Krankengeld). Das wären ca. 1.000 EUR und je nach Deinem Einkommen können dabei 310 EUR Steuern rauskommen.

Überprüfe mal für beide Varianten die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen, zu finden in der Vorschau auf die Steuerberechnung.

Oder Du schaust in dem von Dir genannten Fenster nach, ob Du bei "darin enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt" dieselbe Summe eingetragen hast, wie im Feld darüber. So sollte es sein, denn natürlich ergibt sich auch aus den Vorauszahlungen ein Anspruch auf Krankengeld, halt für die Zukunft.

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west263
vor 9 Stunden von Hans Blafoo:

dass ich im Dezember 2019 KV- und PV-Beiträge an die Techniker Krankenkasse für 2,5 Jahre, also 30 Monate vorausgezahlt habe.

Ich bin sehr sehr irritiert.

Mir hatte meine Krankenkasse SDK mitgeteilt, das das für so einen langen Zeitraum nicht mehr möglich ist. Max mögliche Vorauszahlung nur noch für 12 Monate und das das eine gesetzliche Vorgabe ist.

 

Da muss ich dann wohl doch nochmals nachhaken.

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chirlu
vor 39 Minuten von west263:

meine Krankenkasse SDK

 

Achtung – die SDK ist keine Krankenkasse, sondern ein privater Versicherer.

 

vor 43 Minuten von west263:

Mir hatte meine Krankenkasse SDK mitgeteilt, das das für so einen langen Zeitraum nicht mehr möglich ist. Max mögliche Vorauszahlung nur noch für 12 Monate und das das eine gesetzliche Vorgabe ist.

 

Also, steuerlich ist der Zeitraum im Gegenteil von zweieinhalb auf drei Jahre ausgedehnt worden.

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west263
vor 14 Minuten von chirlu:

Achtung – die SDK ist keine Krankenkasse, sondern ein privater Versicherer.

Wortklauberei 

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
vor einer Stunde von west263:

Ich bin sehr sehr irritiert.

Mir hatte meine Krankenkasse SDK mitgeteilt, das das für so einen langen Zeitraum nicht mehr möglich ist. Max mögliche Vorauszahlung nur noch für 12 Monate und das das eine gesetzliche Vorgabe ist.

 

Da muss ich dann wohl doch nochmals nachhaken.

Das eine ist die steuerliche Anerkennung (mittlerweile auf drei Jahre erweitert), das andere ist, ob die Versicherung eine Vorauszahlung akzeptiert.

 

Die haben auch nur bedingt Lust, für das Guthaben Negativ Zinsen zu zahlen.

 

Die Allianz hat mit dieses Jahr mein Guthaben kommentarlos zurücküberwiesen.

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chirlu
vor 7 Minuten von west263:

Wortklauberei

 

Wenn du meinst, und gerne Antworten bekommen möchtest, die für gesetzlich Versicherte gelten …

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Hans Blafoo
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Das könnte evtl. daran liegen, dass im zweiten Fall keine 4% der zusätzlichen KV-Beiträge abgezogen wurden (für Krankengeld). Das wären ca. 1.000 EUR und je nach Deinem Einkommen können dabei 310 EUR Steuern rauskommen.

Überprüfe mal für beide Varianten die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen, zu finden in der Vorschau auf die Steuerberechnung.

Oder Du schaust in dem von Dir genannten Fenster nach, ob Du bei "darin enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt" dieselbe Summe eingetragen hast, wie im Feld darüber. So sollte es sein, denn natürlich ergibt sich auch aus den Vorauszahlungen ein Anspruch auf Krankengeld, halt für die Zukunft.

Gute Idee, aber leider auch nicht die Lösung, wie man am unteren Screenshot der Variante 2 sieht. Spielt es eine Rolle, dass ich in der GKV bin?

Leider kann ich die Vorschau nicht nutzen, da ich das gerade in einer WISO Testversion durchspiele.

grafik.png.2860c0b7b4cdb38fc0bac5971a66c58b.png

vor einer Stunde von west263:

Ich bin sehr sehr irritiert.

Mir hatte meine Krankenkasse SDK mitgeteilt, das das für so einen langen Zeitraum nicht mehr möglich ist. Max mögliche Vorauszahlung nur noch für 12 Monate und das das eine gesetzliche Vorgabe ist.

 

Da muss ich dann wohl doch nochmals nachhaken.

Sowohl die Techniker Krankenkasse (da bin ich) als auch die Debeka (da ist meine Frau mit Beihilfetarif privat versichert) haben anstandslos die Vorauszahlung akzeptiert. Wie von anderen dargelegt, besteht aber eventuell keine Pflicht solche Vorauszahlungen zu akzeptieren und vielleicht lehnt es deshalb die SDK auch ab.

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chirlu
vor 2 Minuten von Hans Blafoo:

Gute Idee, aber leider auch nicht die Lösung, wie man am unteren Screenshot der Variante 2 sieht.

 

Ah, doch! Beachte, daß im einen Fall nach Beitragsteilen gefragt ist, die keinen Krankengeldanspruch vermitteln, und im anderen nach Beitragsteilen, die einen solchen ergeben.

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kleinerfisch

Ich weiß zwar nicht, was chirlu mit dem einen Fall meint, aber der Screenshot (wohl der andere Fall nach chirlu) zeigt doch eindeutig, dass das zweite Feld von oben nicht ausgefüllt ist. Da müsste aber der selbe Betrag stehen wie im Feld direkt darüber.

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chirlu
vor 14 Minuten von kleinerfisch:

Ich weiß zwar nicht, was chirlu mit dem einen Fall meint, aber der Screenshot (wohl der andere Fall nach chirlu) zeigt doch eindeutig, dass das zweite Feld von oben nicht ausgefüllt ist. Da müsste aber der selbe Betrag stehen wie im Feld direkt darüber.

 

Mit dem ersten Fall meinte ich die Screenshots hier. Die Fragen entsprechen dem amtlichen Formular (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 12 und 17) und haben sogar noch Fettdruck, um auf den Unterschied hinzuweisen, aber es ist trotzdem fies.

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Hans Blafoo
vor 30 Minuten von chirlu:

 

Ah, doch! Beachte, daß im einen Fall nach Beitragsteilen gefragt ist, die keinen Krankengeldanspruch vermitteln, und im anderen nach Beitragsteilen, die einen solchen ergeben.

Das war die Lösung vielen Dank! :-)

Und ja, das ist wirklich fies, dass die Frage nahezu identisch klingt aber genau das Gegenteil ausdrückt.

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west263
vor 42 Minuten von chirlu:

 

Wenn du meinst, und gerne Antworten bekommen möchtest, die für gesetzlich Versicherte gelten …

Da mache ich mir keine Sorgen, nicht in diesem Thread, da ja in Titel schon steht "PKV".

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chirlu
vor 3 Minuten von west263:

nicht in diesem Thread, da ja in Titel schon steht "PKV".

 

Wir diskutieren hier übrigens gerade den Fall eines gesetzlich Versicherten. ;-)

 

vor 4 Minuten von Hans Blafoo:

Und ja, das ist wirklich fies, dass die Frage nahezu identisch klingt aber genau das Gegenteil ausdrückt.

 

Die Logik dahinter wird wohl sein, daß man jeweils im „Normalfall“ oder häufigsten Fall 0 eintragen kann.

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Hans Blafoo
vor 10 Minuten von chirlu:

Die Logik dahinter wird wohl sein, daß man jeweils im „Normalfall“ oder häufigsten Fall 0 eintragen kann.

Könnte schon sein, japp. Im Endeffekt gibt es da aber sowieso nichts zu diskutieren. Ich hätte das (trotz der späten Uhrzeit) genau lesen müssen. Aber so passt es jetzt.

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Ozymandias
vor 2 Stunden von west263:

Ich bin sehr sehr irritiert.

Mir hatte meine Krankenkasse SDK mitgeteilt, das das für so einen langen Zeitraum nicht mehr möglich ist. Max mögliche Vorauszahlung nur noch für 12 Monate und das das eine gesetzliche Vorgabe ist.

 

Da muss ich dann wohl doch nochmals nachhaken.

Vor 2-3 Jahren haben Sie noch die maximale Vorauszahlungszeit akzeptiert.

 

Ist der Versicherung vielleicht auch zu viel Aufwand.

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mr.andersen

Hallo zusammen,

 

sehr interessanter Thread! Vielen Dank an alle für die interessanten Infos...

 

Frage: Unter der Annahme, dass der Soli ab 2021 entfällt: würde sich die Vorauszahlung von Beiträgen in 2020 für die nächsten Jahren nicht mindestens um den Vorteil des Solis verbessern?

Sprich: in 2020 spare ich (je nach persönlichen zvE) 42% + Soli, durch den vorgezogenen Abzug müssen aber in 2021 ff. die Zuschüsse des AGs versteuert werden. Dann aber ohne Soli.

Ist natürlich nicht der riesen Betrag, aber verbessert doch die Rendite zusätzlich, oder?

 

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kleinerfisch

Ja, das wäre noch ein Sahnehäubchen.

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morrsleib

Hallo Forenteilnehmer,

da ich vor Jahren diesen Beitrag gestartet habe dachte ich ich gebe einmal Feedback wie es so gelaufen ist. Ich habe in 2017 meine Krankenkasse, die DKV angeschrieben, dass ich eine Vorauszahlung leisten will. Zu dem jährlichen Betrag für 2017 habe ich dann noch den 2,5 fachen Basisbetrag in 2017 überwiesen. Dafür gab es 3% Skonto bei meinem Vertrag. Der Betrag (2,5 fach) für die Vorauszahlung war danach nahezu 28000€.

 

Ich bin mit dem zu versteuerndem Einkommen nicht komplett im Grenzsteuersatz von 42% gewesen, deshalb gab es im ersten Jahr nur(!) einen Vorteil von ca. 8500€. Im zweiten Jahr hatte ich dadurch einen Nachteil von ca. 1700€. Dies war auch weil ich alleine ein Beitragsrückerstattung von ca 1000€ anteilig hatte plus die Arbeitgeberbeiträge. In 2019 habe ich es noch nicht final, dies sollte aber etwas weniger sein. Insgesamt hatte ich also einen Vorteil von ca. 5000€.

 

Die Vorauszahlung reichte bis Mitte 2020. Dann habe ich die restlichen Beiträge für 2020 nachgezahlt nachdem die Kasse mich angeschrieben hat.

 

Ich werde nun wieder eine Vorauszahlung in 2020 leisten für diesmal nach neuer Rechtslage den 3-fachen Basisbeitrag. Das wird für mich noch lukrativer, da ich keine Beitragsrückerstattung zu erwarten habe noch Arbeitgeberbeiträge bekomme (mittlerweile selbstständig). Auch den Grenzsteuersatz sollte ich voll ausnutzen können.

 

Viele Grüße

morrsleib

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badkarma

Hallo zusammen,

habe eine Frage zu der Thematik:

Ausgangslage: Ehepaar, Mann ist PKV, Frau GKV

lt. aussage eines Steuerberaters ist die "Rendite" in diesem Fall zu vernachlässigen, das Ganze würde sich nicht lohnen. Begründung: Dadurch dass die Frau in der GKV sei und man zusammenveranlagt ist.

Nach meinem Verständnis müsste es doch so seien, dass im Jahr 2. und 3. der Vorsorgefreibetrag durch andere Versicherungsbeiträge auf Seite des Mannes trotzdem gefüllt werden kann. Klar am meisten lohnt es sich wenn beide in der PKV wären, aber der Effekt des Ehemanns sollte doch durch die GKV-Beiträge nur unwesentlich berührt werden. Oder habe ich das falsch verstanden?

Beste Grüße

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Bolanger

Wie macht Ihr das eigentlich mit Euren AG? Meiner hat mich schlicht darum gebeten, diese Vorauszahlung sein  zu lassen, damit sein Verwaltungsaufwand nicht steigt. Sind Eure AG da offener?

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muesli

Was hast der AG damit zu tun? Der überweist mir ganz normal monatlich mit dem Gehalt den AG-Beitrag.

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chirlu
vor 33 Minuten von badkarma:

der Effekt des Ehemanns sollte doch durch die GKV-Beiträge nur unwesentlich berührt werden.

 

Das kommt darauf an, wie viel sie verdient. Wenn ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge euren gemeinsamen Höchstbetrag schon ausschöpfen, ist mit dem ganzen Modell natürlich Essig.

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badkarma
vor 29 Minuten von chirlu:

 

Das kommt darauf an, wie viel sie verdient. Wenn ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge euren gemeinsamen Höchstbetrag schon ausschöpfen, ist mit dem ganzen Modell natürlich Essig.

Alles klar. Werde das mal berechnen. Vielen Dank.

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beamter97
vor einer Stunde von chirlu:

Wenn ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge euren gemeinsamen Höchstbetrag schon ausschöpfen...

Die effektiv gezahlten KV- und PV-Beiträge (nach Kürzung der AG-Anteile und BRE) sind der Höchstbetrag.

Zahle ich mehr, ist auch der Höchstbetrag höher.

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chirlu
vor 4 Stunden von beamter97:

Die effektiv gezahlten KV- und PV-Beiträge (nach Kürzung der AG-Anteile und BRE) sind der Höchstbetrag.

Zahle ich mehr, ist auch der Höchstbetrag höher.

 

Der Höchstbetrag sind die 1900 bzw. 2800 Euro pro Person, nur dürfen bestimmte Kosten auch über den Höchstbetrag hinaus abgezogen werden, § 10 Abs. 4 EStG.

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