CorMaguire Montag um 11:23 vor 19 Minuten von slowandsteady: ... Leider nur in der Theorie, in der Praxis versickert der Kostenvorteil dann im Beamtenapparat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Bauunternehmen/Projektentwickler/und was es da sonst heute noch so gibt schauen, dass sie nicht zu kurz kommen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Montag um 16:20 vor 5 Stunden von slowandsteady: Leider nur in der Theorie, in der Praxis versickert der Kostenvorteil dann im Beamtenapparat. Nicht unbedingt Beamte, sondern gehobenes öffentliches Management mit politischen Bezügen. Das Land Berlin leistet sich gleich sechs (!) Wohnungsbaugesellschaften ( Link: berlin.de/sen/bauen/neubau/wohnungsbaugesellschaften/ ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt Montag um 17:30 · bearbeitet Montag um 17:30 von hattifnatt vor 6 Stunden von CorMaguire: Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Bauunternehmen/Projektentwickler/und was es da sonst heute noch so gibt schauen, dass sie nicht zu kurz kommen Dazu gab es in der (nicht des Neoliberalismus verdächtigen) Süddeutschen eine gute Analyse der (recht komplexen) Ursachen für die aktuellen Probleme: https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/gesellschaft/wie-sich-der-wunsch-nach-vergesellschaftung-in-berlin-mit-der-geschichte-erklaeren-laesst-e051834/ (Archiv: https://archive.ph/YzYmi) Zitat Prägend für den Westteil der Stadt war jahrzehntelang der Inselstatus. Gebaut wurde hier fast ausschließlich für die öffentliche Hand. Zwischen 1952 und 1997 entstanden in der Stadt insgesamt 429 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau. Was in heutigen Ohren traumhaft klingt, hatte einen gewaltigen Haken: Öffentlich wurde vor allem deswegen gebaut, weil es so unverschämt lukrativ für private Firmen war, diese Aufgabe für die Stadt zu übernehmen. Das machen die zahlreichen Bauskandale in Berlin deutlich, bei denen Beamte bestochen wurden, damit bestimmte Baufirmen bei den Sozialwohnungen zum Zug kamen. Nirgendwo sonst in Deutschland durfte nämlich so teuer gebaut werden wie in Westberlin. Das Ergebnis: Die Kostenmiete lag schon Anfang der Achtzigerjahre bei fast 30 Mark, was absurd hoch war. Gezahlt vom Mieter wurde 5,50 Mark. Die niemals versiegende Berlinförderung machte es möglich. Das Aufblähen der Baukosten wurde aber auch durch fatale Steueranreize angeheizt. Der Kniff nannte sich „Verlustzuweisung“: Je teurer gebaut wurde, desto mehr Steuern ließen sich sparen. „Für ganz viele westdeutsche Anleger ist das eine in Beton und Fördergeldern ausgegossene Gelddruckmaschine gewesen“, sagt der Berliner Gentrifizierungsforscher Andrej Holm, der sich schon lange mit dem Berliner Wohnungsmarkt befasst. Absurderweise führten die hohen Baukosten nicht einmal zu guter Architektur. Jenseits von Vorzeigeprojekten rasterte man, was das Zeug, besser gesagt der Betonmischer hergab. [...] 1985 brachte die sogenannte Antes-Affäre zutage, wie stark Politik und Bauwesen in Westberlin verfilzt waren. Der Charlottenburger CDU-Baustadtrat Wolfgang Antes hatte sich mit mehreren Hunderttausend Mark für Baugenehmigungen bestechen lassen. [...] Nur zwei Jahre später wurde der ehemalige Wilmersdorfer CDU-Baustadtrat Jörg Herrmann ebenfalls wegen Korruption verurteilt. „Janz Berlin is eene Schmiere“, sagt seither der Volksmund, wenn der nächste Bauskandal öffentlich wird. Zwei Faktoren, die bundesweit gelten, brauchte es aber noch, um die Misere, mit der sich Berlin heute herumschlägt, komplett zu machen. Der erste sind die Bindungsfristen von öffentlich geförderten Wohnungen. Diese haben zur Folge, dass die Wohnungen nach Ablauf einer bestimmten Frist dem privaten Markt überlassen werden. Was der Grund dafür ist, warum es in ganz Deutschland immer weniger Sozialwohnungen gibt. Der zweite Faktor war die Abschaffung der Wohngemeinnützigkeit im Januar 1990. [...] So weit der Westen. Die DDR kannte keine derartigen Steuersparmodelle, dafür einen „wirklichen Vereinigungskrimi“, so Holm. Zu Mauerzeiten wurden im Osten sämtliche Wohnungen vom Staat gebaut, für kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, finanziert von der Staatsbank über Darlehen und von eher mäßiger Qualität. Die Diskrepanz zwischen Kostenmiete und real gezahlter Miete dürfte trotzdem ähnlich hoch gewesen sein wie die in Westberlin, minus dem Steuerspar-Aufschlag vielleicht. Sprich: Zurückzahlen konnten die Wohnungsunternehmen in der DDR die Darlehen über die Miete nicht. Was zu DDR-Zeiten aber auch nicht unbedingt vorgesehen war. Nur tauchten nach der Wiedervereinigung und der Abwicklung der DDR-Staatsbank diese Darlehen wieder in den Büchern der westdeutschen Banken auf, die die Staatsbank übernommen hatten. Rückzahlungsforderungen der sogenannten Altschulden wurden gestellt. Mit dem Ergebnis, dass die gesamte ostdeutsche Wohnungswirtschaft dagegen protestierte, wäre sie doch – im Falle einer solchen Rückzahlung – mit einem Schlag bankrott gewesen. Die Bundesregierung half, und zwar mit dem „Altschuldenhilfe-Gesetz“. Das sah vor, die Darlehen zum großen Teil zu erlassen, unter der Bedingung, dass 15 Prozent der Wohnungsbestände privatisiert werden. Die Folge: „die erste En-bloc-Massenprivatisierung von Wohnungen überhaupt“, erläutert Andrej Holm. Denn die Wohnungen wurden zwar ihren Mietern zuerst angeboten, doch deren finanzielle Mittel reichten meist nicht aus, um das eigene Zuhause zu erwerben. Der große Ausverkauf konnte beginnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Montag um 17:47 · bearbeitet Montag um 17:57 von Schwachzocker vor 6 Stunden von slowandsteady: ...Der Staat bzw. das Land Berlin kann deutlich guenstiger finanzieren als ein Privatunternehmen und hat somit einen Kostenvorteil ggu. einem Privatunternehmen. Leider nur in der Theorie, in der Praxis versickert der Kostenvorteil dann im Beamtenapparat. Dann kann der Staat also doch nicht günstiger finanzieren? By the way: Wer kümmert sich eigentlich um die Verwaltung, Instandsetzung und Modernisierung, der "vergesellschafteten" Wohnungen? Ich nehme an, in der Vorstellungswelt der Sozis macht das die Vonovia weiterhin, oder? Wie gut das klappt, wenn der Staat das macht, kann man ja an unseren Schulen besichtigen. Nach 20 Jahren geht in diesen Wohnung die Kacke dann nicht mehr ins Klo, sondern sie kommt dort heraus. Am 23.10.2026 um 13:27 von Snoop90: Die Enteignung zu einem deutlichen niedrigeren Marktwert beruht auf der These, dass die Mieten viel zu hoch sind. Diese müssten auf einem deutlichen niedrigeren Stand sein... Ist das dieselbe These, die besagt, dass der Preis für die Tesla-Aktie zu hoch ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flapsch Montag um 18:36 Wenn man bloß wüsste, was 2022 passiert sein könnte, inkl. jener Konzerne, die wenig bis keine Wohnungen in Berlin gekauft (und verkauft) haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lowcut Montag um 21:09 Berlin bzw. Politiker können nicht bauen. Das Fiasko um den BER sollte noch allen im Gedächnis sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance vor 17 Stunden Am 26.10.2026 um 11:12 von oktavian: Die Linken wollen aber nicht Enteignen Artikel 14 GG sondern "vergesellschaften" Artikel 15 GG. Wenn es nicht so ernst wäre, wäre das lustig. Linke: "Deutsche Wohnen enteignen!" - Dann müßte man den Kapitalisten eine Entschädigung zahlen. Linke: "Oh, das geht natürlich gar nicht. Dann eben vergesellschaften" So als ob das ohne Entschädigung möglich wäre. Dabei steht in Art. 15 Abs. 2 GG: "Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend." Wäre ja auch seltsam, wenn die Entschädigung bei Enteignung, die zum Bau von Infrastruktur eben notwendig ist, höher wäre, als die Entschädigung für sozialistische Experimente. Die Linken dann: "Ach so. Na gut, dann picken wir uns aus Art 14 GG mal heraus, was dort über die Entschädigung steht, also gerechte Abwägung der Interessen der Allgemeinheit. Heißt für uns, wir dürfen eine Abwägung vornehmen und im Interesse der Allgemeinheit, also unserem, ist es, dass die Entschädigung so niedrig wie möglich ist." Einwand, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Verkehrswert das Ergebnis der gerechten Abwägung. Die Linken dann: "Da steht aber nicht der Verkehrswert von wann. Also nehmen wir mal den von 2014 und machen dann noch einen Abschlag, weil wir ja ganz viele gesetzliche Maßnahmen vorhaben, di den Verkehrswert senken, z. B. Vorgaben zur energetischen Sanierung." Einwand, Verkehrswert ist natürlich der aktuelle, d. h. der zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels und wenn ihr energetische Sanierung vorschreibt, müßt ihr das dann auch machen, d. h. kommt dann noch als Kosten zu der Entschädigung hinzu. Die Linken: " Ok, dann zahlen wir die Entschädigung aber nicht in Geld, sondern mit einer Anleihe mit 100jähriger Laufzeit, besichert mit den vergesellschafteten Wohnungen. Kupon dann entsprechend niedrig. Bundesverfassungsgericht: Entschädigung ist in Geld zu zahlen. und so weiter und so fort. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind immens: Art. 15 GG wurde noch nie angewandt. Von Immobilien steht da auch nichts. Ob man die so einfach unter "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel" subsummieren kann, ist zweifelhaft. Noch zweifelhafter ist, ob Art. 15 überhaupt von einem Land angewendet werden kann, weil die Wirtschaftsordnung eine bundesstaatliche Frage ist. Nächstes Problem ist, dass die Berliner Landesverfassung anders als das GG und die Landesverfassungen anderer Bundesländer die Vergesellschaftung aben nicht als Eigentumsschranke kennt, m. a. W. in der Berliner Landesverfassung ist der Schutz des Eigentums robuster ausgestaltet als im GG. Eine verfassungsändernde Mehrheit bekommt Frau Eralp aber nicht zusammen. Nächstes Problem ist, dass der Bund von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen will und damit dem Land Berlin schon die Zuständigkeit fehlt, um Vergesellschaftungen zu regeln. Wenn das alles noch nicht genug wäre, käme man zum eigentlichen Problem: Jeder Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein. Damit er das ist, muss der Staat einen legitimen Zweck benennen und begründen, warum das gewählte Mittel geeignet, erforderlich und angemessen ist. Das Problem der Linken beginnt schon auf der ersten Ebene, was denn der Zweck der Vergesellschaftungen sein soll. Wenn der darin bestehen soll, die Mieten zu senken, müßte man erklären, wieso ein Grundrechtseingriff in Das Eigentumsrecht, angemessen sein soll, obwohl die Mieten in Berliner niedriger sind als in allen anderen mittel- und westeuropäischen großen Hauptstädten und Metropolen. Außerdem sind die Mieten bei Vonovia schon sehr günstig. Wie will man erklären, dass Vonovia mit einer Kaltmiete von 8,22 € pro qm das Eigentum entzogen wird, während andere Vermieter 25 € pro qm nehmen? Danach wird es dann für Berlin richtig peinlich: Die Verhältnismäßigkeitsdogmatik schreibt vor, dass keine anderen, milderen Mittel bezogenen auf den definierten Zweck zur Verfügung stehen. Da kommt dann in's Spiel, warum Baugenehmigungen in Berlin so lange dauern, die Landesbauordnung völlig überzogene Anforderungen stellt, das Tempelhofer Feld und andere Flächen nicht bebaut werden, etc. Würde man irgendwie am Bundesverfassungsgericht vorbei kommen, steht dann noch die Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit aus Art. 63, 49 und 54 AEUV entgegen und das landet dann vor dem EuGH in Brüssel. Das Eigentumsrecht ist überdies in der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt und darüber wacht der EMR-GH in Strassbourg. Da wird also keine Vergesellschaftung kommen. Wäre auch politisch unklug. Für die Linke ist es doch viel besser, wenn sie sich als Partei gerieren kann, die alles versucht habe, aber an den bösen Mächten des Kapitals gescheitert sei. Am Ende wird man sagen, Blackrock ist an Vonovia beteiligt, und Blackrock habe ihrem Fritze mitgeteilt man wolle nicht enteignet werden. Ginge es dem Land Berlin darum, Einfluss und Kontrolle über die Wohnungsbestände zu bekommen, so gäbe es die gesamt Vonovia derzeit für 14 Mrd zu kaufen, also weniger als das, was man nur für die Berliner Wohnungen abzüglich der 10.000 Wohnungen Freigrenze zahlen wollen würde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Doomer vor 17 Stunden · bearbeitet vor 17 Stunden von Doomer vor 21 Stunden von Schwachzocker: By the way: Wer kümmert sich eigentlich um die Verwaltung, Instandsetzung und Modernisierung, der "vergesellschafteten" Wohnungen? Ich nehme an, in der Vorstellungswelt der Sozis macht das die Vonovia weiterhin, oder? Wie gut das klappt, wenn der Staat das macht, kann man ja an unseren Schulen besichtigen. Um herauszufinden wie gut das klappt, musst du keine Schulen besichtigen. Du kannst stattdessen die rund 410.000 Wohnungen besichtigen, die die landeseigenen HOWOGE, Gewobag etc. heute und seit Jahren schon verwalten. Ich würde sagen: klappt ganz gut. Auch sonst würde ich stark bezweifeln, dass Vonovia in der Vorstellungswelt der Sozis weiterhin die Verwaltung übernehmen sollte. Wie gut Vonovia das mit der Verwaltung kann, zeigen neben dem Schmiergeld- und Betrugsskandal in 2023 ja auch Gerichtsurteile wie das vom AG Schöneberg 2026 (überhöhte Versicherungskosten) oder das vom AG Kreuzberg 2025 (Heizkosten) oder die Fehlerquote in den Nebenkostenabrechnungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker vor 17 Stunden · bearbeitet vor 17 Stunden von Schwachzocker vor 38 Minuten von checker-finance: Da wird also keine Vergesellschaftung kommen. Wäre auch politisch unklug. Für die Linke ist es doch viel besser, wenn sie sich als Partei gerieren kann, die alles versucht habe, aber an den bösen Mächten des Kapitals gescheitert sei. Am Ende wird man sagen, Blackrock ist an Vonovia beteiligt, und Blackrock habe ihrem Fritze mitgeteilt man wolle nicht enteignet werden. So sieht es aus! Der tapfere Anwalt des "kleinen Mannes" kämpft so gut er kann gegen die düsteren Mächte des Kapitalismus und unterliegt. Mehr kann man nicht machen. vor 38 Minuten von checker-finance: Ginge es dem Land Berlin darum, Einfluss und Kontrolle über die Wohnungsbestände zu bekommen, so gäbe es die gesamt Vonovia derzeit für 14 Mrd zu kaufen, also weniger als das, was man nur für die Berliner Wohnungen abzüglich der 10.000 Wohnungen Freigrenze zahlen wollen würde... Da schlummert bei Vonovia noch der eine oder andere Euro an Schulden, die man dann mit kaufen würde. Die Schulden von Vonovia will man aber nicht vergesellschaften. Warum nimmt man eigentlich nicht gleich die Steuergelder, die ja reichlich vorhanden zu sein scheinen, und verteilt das Geld per Postboten an bedürftige Mieter? Warum der Umweg über die Vergesellschaftung? vor 21 Minuten von Doomer: Um herauszufinden wie gut das klappt, musst du keine Schulen besichtigen. Du kannst stattdessen die rund 410.000 Wohnungen besichtigen, die die landeseigenen HOWOGE, Gewobag etc. heute und seit Jahren schon verwalten. Ich würde sagen: klappt ganz gut. Würde ich nicht so sehen: Zitat 2009 kündigte die Howoge umfangreiche Modernisierungen in Berlin-Buch an, die zu einer Verdoppelung der Mieten führen sollten. Im Rahmen der medialen Berichterstattung darüber wurde im Januar 2010 berichtet, dass das für die Planung der Baumaßnahmen keine Ausschreibung durchgeführt, sondern die Aufträge freihändig vergeben worden seien. So soll auch das Ingenieurbüro des SPD-Politikers Ralf Hillenberg von der Howoge Aufträge in Millionenhöhe ohne Ausschreibung erhalten haben. Aufgrund des Verdachts von Verstößen gegen europäisches Vergaberecht leitete der rot-rote Berliner Senat eine Sonderprüfung durch externe Sachverständige ein. Im März 2010 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der die unrechtmäßige Vergabe von Aufträgen an Privatunternehmen und die nicht erfolgte europaweite Ausschreibung einiger Großaufträge bestätigt. Quelle: Wikipedia Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flapsch vor 17 Stunden vor 36 Minuten von checker-finance: Ginge es dem Land Berlin darum, Einfluss und Kontrolle über die Wohnungsbestände zu bekommen, so gäbe es die gesamt Vonovia derzeit für 14 Mrd zu kaufen, also weniger als das, was man nur für die Berliner Wohnungen abzüglich der 10.000 Wohnungen Freigrenze zahlen wollen würde... Immos im Wert von 80 Mrd., Schulden von 40 Mrd. und einen Marktwert von 14 Mrd. Klingt wie ein gutes Investment wie es die meisten Eigenheimbesitzer auch haben, nachdem ihnen der Verkäufer, äh, Bankberater den Deal ihres Lebens angeboten hat, wenn sie sich schnell entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Doomer vor 16 Stunden · bearbeitet vor 16 Stunden von Doomer vor 20 Minuten von Schwachzocker: Würde ich nicht so sehen: Nun, bei über 400k Wohnungen und etwa 3,5 Jahrzehnten Geschichte ist der eine oder andere Skandal wohl vorprogrammiert. Deshalb ja auch "ganz gut", quasi Schulnote 2- Am Gesamtbild ändert das nichts: Man muss keine polemischen Stammtischvergleiche zu Großinfrastrukturprojekten wie dem BER oder zu überlaufenden Klos in irgendwelchen Schulen ziehen, mit dem Hintergrund, dass der Staat es ja eh nicht könne. Die Landeseigenen können es (offensichtlich) nicht perfekt, aber deutlich besser als Vonovia - mit größerem Bestand und weniger Skandalen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg vor 14 Stunden vor 2 Stunden von checker-finance: Am Ende wird man sagen, Blackrock ist an Vonovia beteiligt, und Blackrock habe ihrem Fritze mitgeteilt man wolle nicht enteignet werden. Größter Einzelaktionär sind die bösen Turbokapitalisten des norwegischen Staatsfonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian vor 11 Stunden vor 3 Stunden von Yerg: Größter Einzelaktionär sind die bösen Turbokapitalisten des norwegischen Staatsfonds. https://www.vonovia.com/presse/pressemitteilungen/2026/themen-fuer-das-gespraech-von-vonovia-mit-pantisano-die-linke Vonovia hat ja sogar aus kapitalistischer Sicht absurden Maßnahmen wie: Zitat Besonderer Schutz von Mieter:innen Vonovia ist als Mitglied des BBU Partner im „Bündnis für Neubau und bezahlbares Wohnen“ vom Berliner Senat. Deshalb setzen wir ein besonderes Härtefallmanagement um: Mieterhöhungen werden nicht durchgeführt, wenn in der Folge die Nettokaltmiete mehr als 30 % des Haushaltsnettoeinkommens beträgt. Zudem werden die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach WBS 220 sowie die Berliner Wohnflächengrenzen angewandt. Für besondere Bedarfsgruppen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII wird die Tragbarkeit der Miethöhe gewährleistet. Vonovia hat zudem freiwillige Schutzmechanismen für Senior:innen Ü70 eingerichtet: Mieterhöhungen werden nicht durchgeführt, wenn dem Mieter nach Abzug der Bruttowarmmiete weniger verbleibt als 800 € bei Ein-Personen-Haushalten zzgl. 700 € für jede weitere im Haushalt lebende Person. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag