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Riester-Banksparpläne

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Triff die Überlegung zum Zeitpunkt konkretisierter Immoplanung. Und Riester Bausparverträge rechnen sich aktuell nur, wenn man den EK Hebel benötigt.

 

Hinsichtlich Zinsen liegen einzelne Sparkassen noch ü0,5 % ... bspw. Sparkasse Paderborn Detmold mit afaik 0,66 % ...

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gerp
· bearbeitet von gerp

Meinst Du mit dem EK Hebel einen Bausparvertrag unter 30.000, der dann als EK angerechnet wird, oder die jährliche Steuerersparnis und Zulage, die ich bei einem Riesterprodukt erhalten würde und so faktisch mehr sparen könnte? Letzteres bringt in Deinem Beispiel bei 60k brutto knapp 900 Euro jährlich, machen die 4.500 Euro bei Beispielsweise 5 Jahren Spardauer so viel aus?

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polydeikes

Beides. Unterstellen wir mal exemplarisch 50 % reale Förderung. Dann werden aus 1 GE durch die Förderung 1,5 GE. Je nach BSV Konstruktion dann wiederum aus diesen 1,5 GE entweder 3 oder 4,5 GE (Zuteilung bei 50 oder 30 %).

 

Förderung außen vor, gehen 2100 p.a. ungefördert als Einzahlung. Da bin ich in 5 Jahren bei den 10k, bei 30 % Zuteilung krieg ich nochmal bis zu 20k BSV Darlehen ohne Grundbucheintrag / respektive nachrangig oben drauf.

 

Wenn das jetzt meine Gesamtfinanzierung verbessern sollte, warum nicht.

 

Wir haben da nur aktuell das Problem der absoluten Zinsen. Nehmen wir mal an, die Gesamtfinanzierung würde ohne EK um 10 % teurer, das hieße:

 

Bei Zins = 2 um 0,2

Bei Zins = 4 um 0,4

 

Sprich stark vereinfacht: Je höher das Zinsniveau, desto eher lohnt es bei EK Mangel drüber nachzudenken.

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gerp

Vielen Dank für die Erklärung, mit welchem Zinssatz muss ich denn grob bei der Tilgung eines Riesterbausparers rechnen, wenn die Zuteilung bei 30% in 5 Jahren erfolgen soll? Vermutlich wird die Rückzahlunsphase ähnlich lang sein wie die Einzahlungspahase?

Das. Problem ist, dass der Zeitpunkt noch völlig offen ist. Ich bin auch etwas auf Glück angewiesen, da sich die Immobilienpreise in meinem Wunschort in den letzten 5 Jahren gemessen an den Immoscoutpreisen fast verdoppelt haben, mal abgesehen davon was wirklich bezahlt wird. Ich weiss von einigen Häusern, die unter Nachbarn verkauft worden, dass sich da sogar eine 100% Finanzierung lohnen würde, wenn ich auch mal das Glück haben sollte zu so einem niedrigen Preis an ein Haus zu kommen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Überfragst du mich aktuell ein wenig mit. Soweit ich mich erinnere, bietet Wüstenrot so eine 30 % Variante an. Aktuelle Konditionen habe ich keinen Schimmer ... kann es höchstens morgen mal nachprüfen. Auf LBS und Co. habe ich keinen Zugriff und aktuell auch keinen Überblick.

 

Rückzahlungsphase kann bei Riestervarianten häufig flexibel gewählt werden, anders als Ansparphase = Tilgungsphase. In Anbetracht des "kleinen" Betrags ist das aber auch mit kurzer Tilgungsphase zu vertreten.

 

Ich bin kein großer Freund solcher "vielleicht eine Immo Wetten". Oder anders formuliert, ich hab es lieber konkret ...

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gerp

Ich habe gerade in der Stiftung Warentest 11/2014 eine Übersicht über Wohnriester gefunden und Du hast Recht, Wüstenrot ist demnach der einzige Anbieter, der 30% anbietet, unter 50.000 Summe laut der Liste nur der RC/F Tarif, der da mit 3,35 Kreditzinsen angegeben ist, laut einer Ökotestliste gibts den aber auch mit 1,x und 2,x%.

Konkret ist mir auch lieber, ich müsste mal durchrechnen wie sich die 30.000 auf eine Finanzierung auswirken und wie viel das im besten Fall an Einsparung bringt.

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polydeikes

Da gibt es ein Tarifbuch, fliegt auch theoretisch irgendwo in der letzten Ecke des Büros / respektive irgendwo in den Tiefen der Festplatte rum. Die Varianten mit niedrigeren Darlehenszinsen haben längere Ansparzeiten. Grds ist innerhalb des Tarifs aber bis zu 10 Promille der BS besparbar. Sprich eine reine Rechenaufgabe, dass die Zuteilung passt. Sollte ein WR Bauspardackel aber berechnet kriegen ... :D

 

Aber die Denkweise ist richtig. Man muss beim gewünschten Finanzierer mal Unterschiede hinsichtlich verschiedener EK-Annahmen erfragen.

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gerp

Sind die so gefragt? ;-)

 

Unabhängig von den Promillewerten macht es doch wahrscheinlich keinen Sinn mehr als 2100 p.a. da reinzustecken, weil ich fürchte, dass jetzt keine Steuerersparnis über 2100 erfolgt, der Betrag trotzdem auf dem Wohnförderkonto mit 2% verzinst wird und später versteuert werden muss?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Sind die so gefragt? ;-)

 

Unabhängig von den Promillewerten macht es doch wahrscheinlich keinen Sinn mehr als 2100 p.a. da reinzustecken, weil ich fürchte, dass jetzt keine Steuerersparnis über 2100 erfolgt, der Betrag trotzdem auf dem Wohnförderkonto mit 2% verzinst wird und später versteuert werden muss?

 

Auf dem Wohnförderkonto landet nur der geförderte Teil. Blöderweise kriegen die Bausparkassen es regelmäßig nicht hin korrekte Datensätze zu liefern. Überriesterte Bausparverträge führen ständig zu Problemen, bspw. bei Überträgen ... BHW ist da gem. meiner persönlichen Erfahrungen der wiederholte Gipfel an Unfähigkeit.

 

Riester Bausparverträge sind derzeit die gefragtesten Riesterprodukte. Was aber noch lange nicht heißt, dass die Dinger Sinn machen würden und / oder ich die auch freiwillig verkaufen wollen würde ...

 

---

 

Hier die Übersicht: https://www.wuestenrot.de/rmedia/media/bausparen/dokumente/VF9765_04_Tarifuebersicht_RC_102014.pdf

 

Findest da auch besagte 4-10 Promilletilgung wieder ... und die 3 Zinsvarianten ...

 

Und da haste nen Beispiel:

http://www.wuestenrot.de/de/bsw/produkte_14/bausparen_neu/finanzieren_3/finanzierer_2.html#r686875

 

Und hier die Bedingungen:

http://www.wuestenrot.de/rmedia/media/bausparen/dokumente/bedingungen/Vbb601_1_ABB_TarifvarianteC_Wohnriester.pdf

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gerp

Danke!!!!

 

Ich habe mir gerade die Formel für die Errechnung der Bewertungszahl angeschaut, werde da aber ehrlich gesagt nicht wirklich schlau drauß. Muss ich bei einem Vertrag über 30.000 bei 5 Jahren Einzahlung a 2100 noch warten bis der zugeteilt wird oder kann ich damit rechnen, dass der zugeteilt wird, sobald die 30% Guthaben erreicht sind?

 

Auch wenn es eine stark vereinfachte Rechnung ist: Verglichen mit meinem Banksparplan ist ein Zins von 0,25 das 7 fache von dem was ich jetzt erhalte. Das sind 4,62 Euro mehr an Zinsen pro Jahr, sofern der Zins beim Banksparplan in absehbarer Zeit nicht steigt. Dadurch wären ab Beendigung des 2. Jahres die Kontoführungsgebühren von 9,20 Euro "verdient" und würde aus der Rechnung rausfallen, so dass mich die Sicherung von 30.000 mehr EK bei Kreditaufnahme, sofern das zeitlich alles zusammenpasst, dann "nur" die Abschlussgebühr kostet, verglichen mit 10.000 EK auf dem Riesterbanksparplan. So sieht die Rechnung gar nicht schlecht aus, wenn man das aber mit nem Tagesgeldkonto vergleicht, das mit Glück 1% über die nächsten 5 Jahre bringt, sieht die Rechnung schon wieder anders aus, wobei man da im Grunde nur den Sparbetrag mit Steuererstattung rechnen dürfte und dann sind das vermutlich nur 6.500 bis 7.000 Euro.

 

Auf mich wirkt das ehrlich gesagt gar nicht so schlecht, wenn man sowieso Geld nach Deinem Beispiel während der Finanzierung vom Riesterkonto alle 2 Jahre in die Tilgung steckt. Ist die zusätzliche Riestertilgung eigentlich bei jedem Kredit möglich oder muss das auch extra vereinbart werden? Sondertilgung kostet sonst ja auch einen kleinen Aufpreis.

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polydeikes

Die Zuteilung bei Bausparverträgen ergibt sich immer aus der Bewertungszahl. Mit dem erreichten Guthaben hat das insofern nur zweitrangig zu tun. Die Bewertungszahl bei dem WR-Tarif errechnet sich gem der Formel in Par. 4, rechts oben. Dann siehst du auch, wo die Krux der Variante 1,35 ggü 3,35 liegt.

 

---

 

Um das Manöver mit der Kettenentnahme nutzen zu können, muss deine Baufi entsprechende Sondertilgungen zulassen. Woher das Geld kommt, ist bspw. der finanzierenden Bank egal.

 

Der grds Gedanke hinter den Kettenentnahmen besteht darin, dass man schneller in ein gutes Verhältnis von Zins und Tilgungsdienst gelangt. Sind also 2 Renditebausteine:

 

1) Zinsen, die gar nicht erst anfallen

2) Der Darlehenszins quasi als Zins auf die Beiträge

 

Im momentanen Zinsumfeld mäßig attraktiv. Ggf. wirkt sich ein besserer Beleihungswert nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bspw. auch bei einer Umschuldung wieder aus.

 

---

 

In der Formulierung "jeder" Kredit steckt ein Fallstrick. Solltest du bspw. ein Haus für 100k GE kaufen und nochmal 100k GE zur Sanierung aufwenden, kannst du Riester nur für das "Kaufdarlehen" einsetzen.

 

---

 

Grds fehlt in der Grundüberlegung meines Threads noch ein anderes Beispiel, ergänzend zur Kettenentnahme mit Riester Banksparplänen. Wäre ich heute bspw. Ende 40, zwei gute Einkommen, EK ... und würde eine attraktive Immo angeboten bekommen ... würde ich mal querrechnen.

 

Bspw. könnte man Annahmen von 3 % Zins auf eine klassische RRV vs. bspw. 2,5 % Zins für entsprechende Zinsbindung für die Finanzierung zu Grunde legen. Mit Komplettentnahme zu Rentenbeginn dann ggf. durch FK Rendite gehebelt die Immo entschulden.

 

Wie das dann im Rentenalter aussehen könnte, ist wiederum drin in meinem Sticky.

 

Bin allerdings kein großer Freund solcher pauschalen FK Überlegungen.

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gerp

Vielen Dank für Deine Ausführungen, das ist kein einfaches Thema, weil so viele Dinge berücksichtigt werden müssen, die jetzt noch ungewiß sind. Ein Immobilienerwerb rechnet sich nicht zu jedem Preis und wir wohnen momentan in einer neuen Genossenschaftswohnung, die für das Gebotene preislich sehr in Ordnung ist und solange kein Nachwuchs ansteht, perfekt für uns ist. Andererseits könnte die Kaltmiete von mehr als 700 monatlich natürlich auch schon zur Tilgung eines Kredites genutzt werden...

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tyr
· bearbeitet von tyr

Andererseits könnte die Kaltmiete von mehr als 700 monatlich natürlich auch schon zur Tilgung eines Kredites genutzt werden...

Die Aussage halte ich für falsch. Man kann mit der Summe der Wohnungsmiete keine selbstbewohnte Immobilie finanzieren. Vielleicht gefühlt. Rechnerisch nicht.

 

Die Kosten für das Wohnen werden immer bezahlt, egal wie. Was man bei selbstbewohntem Immobilieneigentum sparen kann: die Gewinnspanne eines Vermieters. Die ist aber nicht besonders groß: http://www.faz.net/-hs7-7u13t Mehr als 50% aller Vermieter schaffen keine 2% Rendite. Nicht mal Inflationsausgleich.

 

Wie will man mit diesen kleinen gesparten Summen eine Immobilie abbezahlen?

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gerp
· bearbeitet von gerp

Wie will man mit diesen kleinen gesparten Summen eine Immobilie abbezahlen?

 

Wie kommst Du drauf, dass ich einen Kredit nur inder Höhe meiner aktuellen Kaltmiete bedienen kann oder will?

Wenn man hier einfach die nächstbeste Neubauwohnung für 4.000 pro m2 kauft, dann wird es schwer da eine vernünftige Rendite zu erzielen, es gibt aber auch ganz andere Fälle.

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tyr

Wie kommst Du drauf, dass ich einen Kredit nur inder Höhe meiner aktuellen Kaltmiete bedienen kann oder will?

Du schreibst folgendes:

 

Andererseits könnte die Kaltmiete von mehr als 700 monatlich natürlich auch schon zur Tilgung eines Kredites genutzt werden...

Die Aussage halte ich wie beschrieben für falsch. Man kann keine Miete sparen. Höchstens gefühlt. Die Kosten für das Wohnen müssen in jedem Fall auf irgendeine Art weiter gezahlt werden. Ob man die Kosten nun umgeleitet durch eine Finanzierung, abwohnen, instand halten und irgendwann wieder verkaufen bezahlt oder monatlich an einen Vermieter ist eigentlich egal.

 

Was man sparen kann ist die Gewinnspanne des Vermieters, die nach den Wohnkosten übrig bleiben kann. Die ist aber oft ziemlich klein, so dass damit kaum ein Kredit abgetragen werden kann.

 

Was bleibt: die Kosten des Wohnens müssen weiter gezahlt werden. Zusätzlich kommt noch die Tilgung einer Immobilienfinanzierung hinzu.

 

Die Vorstellung, keine Miete mehr zu zahlen, sondern die Miete monatlich zur Abzahlung einer eigenen Immobilie zu verwenden halte ich für einen Irrtum, dem viele Immobilienkäufer erliegen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Selbst der BWLer im ersten Semester wüsste, dass man in dem Fall nur die Opportunitätskosten gegenüber stellen kann. Sprich was, wenn ich den Kaufpreis / Rate der Immobilie andersweitig anlegen und Miete bezahlen würde (sprich abzüglich Miete = 0 in Bezug auf die Rate). Finanzierungskosten pauschal heran zu ziehen greift viel zu kurz und ist rein individuell. "Wohnkosten" gibt es nicht, nur Kosten, die nicht auf Mieter oder per Folgevermietung umgelegt oder nicht durch ggf. Wertsteigerung aufgefangen werden können. Auch das ist viel zu individuell für eine pauschale Aussage.

 

Und was genau hat das alles mit Riesterbanksparplänen oder deren Alternativen und / oder Gestaltungsmöglichkeiten im weitesten Sinne von Riester Banksparplänen zu tun?

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Johannes1

Guten Abend :)

da es bei meinem BSP (Förde SPK) nur 0,16% Zinsen gibt wollte ich mal fragen welcher der mit den aktuell meisten Zinsen ist, bzw einer der die letzten Jahre dauerhaft gute Zinsen hatte, damit ich nicht immer wechseln "muss".

 

Hintergrund:

Er soll noch so ca.5-10 Jahre laufen, bis ich weiß wie es in meinem Leben aussehen wird (Immobilie, Kinder,...) danach wird dann entschieden ob es für den Kredit hergenommen wird oder in ein anderes Riester Produkt umgeschichtet wird.

 

Ich hatte mir auch überlegt einen Riester FSP zu nehmen weil es eben so wenig Zinsen beim BSP gibt, aber nach gefühlt 100 durchgelesenen Riester-Threads ist das ja nicht wirklich empfehlenswert oder !?

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herr_welker
· bearbeitet von herr_welker

Hallo Johannes1,

 

da kommst du leider ein bisschen spät. Ich habe einen Vertrag der Sparkasse Günzenburg. Abgeschlossen 2009. Also noch einen mit besseren Konditionen.

Damals Testsieger von Finanztest.

Dieser hat aktuell einen Zins von 0,29%. Also auch nicht viel mehr als deiner.

 

Wenn du wechselst, dann denk auch dran, dass es bei manchen Verträgen Bonuszinsen gibt.

Ist bei meinem so.

Bei meinem bekomm ich nach dem 6. Sparjahr 0,5% Bonus. Nach dem 21. Jahr 1,5%.

 

Damit bekomm ich jetzt 0,79%. Das kann sich in der heutigen Zeit sehen lassen.

 

Nach dem Wechsel fängst du wieder im 1. Sparjahr an.

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Wasserpark

Ich bringe den tread mal wieder ans Tageslicht und schilder meine Überlegung bzg. meines Banksparplan.

 

- Im Jahr 2009 Banksparplan bei der Sparkasse Pfullendorf Messkirch abgeschlossen.

- Aktuelle Zinsen 0,5% Tendenz sinkend.

- Bonuszinsen: ab 6. Sparjahr + 0,5%

ab 11 Sparjahr + 1%

ab 16 Sparjahr + 1,25%

ab 21 Sparjahr +1,5%

 

Da die Zinsen auch dauerhaft nicht merklich steigen werden, habe ich mich vor einem Jahr entschieden einen Fondssparplan( Top Rente Dynamik) über avl bei der DWS abzuschließen.

Die Sparraten sind 50€/M Banksparplan, 80€/M Fondssparen.

Jetzt überlege ich den Banksparplan komplett zu auf den DWS Vertrag zu übertragen um die Renditechance zu erhöhen. Ich habe nur ein bischen Sorge, das ich dann zu relativ hohen Kursen Anteile kaufe.

Ich könnte mir auch vorstellen, den Banksparplan auf eine Mindesrate von 10€/M zu reduzieren und den ersparten Betrag auf den Fondssparplan zu übertragen um die Sparjahre weiter zu erhalten, und damit die (aus heutiger Sicht) guten Bonuszinsen zu sichern.

Wenn meine Rente in Sicht ist (dauert noch 29 Jahre) würde ich den DWS Vertrag auf den Banksparplan übertragen um meine Schäfchen bei unruhigen Märkten ins trockene zu holen.

 

Zu meiner "gesamt Renten Strategie" gehören noch:

- Betriebliche Alterv. aktuelle Anwartschaft ca. 130€/M

- Zwei Globale ETF Aktienfondssparpläne 2x50€/M

- Selbsgenutzte Immob. Kredit läuft noch 24 Jahre

- Gesetzliche Rente, aktuelle Anwartschaft 1304€/M

 

Allgemeine Infos über mich:

- 3 Kinder, Wilde Ehe(Man(n) will halt Flexibel bleiben! :lol:

- Angestellter, Fest, 34000€ Brutto, zzgl. 2500€ Nebenerwerb

 

 

Was schlagt ihr vor?

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herr_welker
· bearbeitet von herr_welker
den Banksparplan auf eine Mindesrate von 10€/M zu reduzieren und den ersparten Betrag auf den Fondssparplan zu übertragen um die Sparjahre weiter zu erhalten, und damit die (aus heutiger Sicht) guten Bonuszinsen zu sichern.

 

Ja. Wäre schön wenn das geht. :thumbsup:

Aber dann müsstest du schon kündigen und dann wären die guten Bonuszinsen weg. Ist ja kein Tagesgeldkonto.

 

Aber ich sag mal so. Du hattest sicherlich einen Grund einen Banksparplan abzuschließen und keinen Fondssparplan.

Die Zinsen von 0,5% sind ok. Jetzt gibts noch 0,5% Bonuszinsen darauf. = 1% p.a.

Damit liegst du über der Inflation. Ich denke mehr kann man von einem Banksparplan nicht erwarten.

 

Zu deinem Anliegen:

Ich habe ebenfalls zwei Riester Renten. Einen Fondssparplan und einen Banksparplan.

Jetzt zahle ich hauptsächlich in den Fondssparplan ein. In den Banksparplan nur die Mindestsumme.

Nach 21 Jahren werde ich wahrscheinlich die Einzalungen vom Fondssparplan auf 5 EUR runterfahren und die Einzahlungen vom Banksparplan erhöhen.

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whister

Die VBGA hat mir gerade mitgeteilt, dass für den Riester Banksparplan ab 2017 eine jährliche Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro erhoben wird. Lt. Vertrag ist eine ordentliche Kündigung seitens der Bank nicht möglich - Widerspruch sollte also folgenlos möglich sein, oder?

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polydeikes

Riester Verträge können generell nicht vom Anbieter gekündigt werden. Insofern ja, Widerspruch folgenlos in diesem Sinne. Die Anpassung als solche ist aber rechtens.

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Cauchykriterium

Die VBGA hat mir gerade mitgeteilt, dass für den Riester Banksparplan ab 2017 eine jährliche Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro erhoben wird. Lt. Vertrag ist eine ordentliche Kündigung seitens der Bank nicht möglich - Widerspruch sollte also folgenlos möglich sein, oder?

 

Also in meinem VBGA-Banksparplan steht: "Die Kosten für Verwaltung des Altersvorsorgevertrags [...] gibt die Bank im Preisaushang oder Preisverzeichnis bekannt. Derzeit belaufen sich die Kosten auf 0,-- Euro jährlich für die Verwaltung [...]." Angenommen, Du hättest den selben Passus in Deinem Vertrag: wie willst Du denn da einen Widerspruch begründen, wenn die VBGA nun 10,-- Euro pro Jahr nimmt? Scheint sich wohl eher um einen Beißreflex zu handeln?

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whister

Die VBGA hat mir gerade mitgeteilt, dass für den Riester Banksparplan ab 2017 eine jährliche Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro erhoben wird. Lt. Vertrag ist eine ordentliche Kündigung seitens der Bank nicht möglich - Widerspruch sollte also folgenlos möglich sein, oder?

 

Also in meinem VBGA-Banksparplan steht: "Die Kosten für Verwaltung des Altersvorsorgevertrags [...] gibt die Bank im Preisaushang oder Preisverzeichnis bekannt. Derzeit belaufen sich die Kosten auf 0,-- Euro jährlich für die Verwaltung [...]." Angenommen, Du hättest den selben Passus in Deinem Vertrag: wie willst Du denn da einen Widerspruch begründen, wenn die VBGA nun 10,-- Euro pro Jahr nimmt? Scheint sich wohl eher um einen Beißreflex zu handeln?

 

Auch bei mir steht es so im Vertrag. Wie bei Banken üblich, ist auch bei der VBGA in dem ABGs geregelt, dass Änderungen des Preisverzeichnises zwei Monate vor Wirksamkeit bekannt zu geben sind und nur dann wirksam werden sofern der Kunde nicht widerspricht. Von diesem Widerspruchsrecht mache ich gebrauch - das muss ich nicht begründen. Normalerweise sprechen Banken nach einem solchen Widerspruch eine ordentliche Kündigung aus - das ist in diesem Fall jedoch nicht möglich, da der Vertrag eine ordentliche Kündigung seitens der Bank ausschließt.

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Cauchykriterium

Also in meinem VBGA-Banksparplan steht: "Die Kosten für Verwaltung des Altersvorsorgevertrags [...] gibt die Bank im Preisaushang oder Preisverzeichnis bekannt. Derzeit belaufen sich die Kosten auf 0,-- Euro jährlich für die Verwaltung [...]." Angenommen, Du hättest den selben Passus in Deinem Vertrag: wie willst Du denn da einen Widerspruch begründen, wenn die VBGA nun 10,-- Euro pro Jahr nimmt? Scheint sich wohl eher um einen Beißreflex zu handeln?

 

Auch bei mir steht es so im Vertrag. Wie bei Banken üblich, ist auch bei der VBGA in dem ABGs geregelt, dass Änderungen des Preisverzeichnises zwei Monate vor Wirksamkeit bekannt zu geben sind und nur dann wirksam werden sofern der Kunde nicht widerspricht. Von diesem Widerspruchsrecht mache ich gebrauch - das muss ich nicht begründen. Normalerweise sprechen Banken nach einem solchen Widerspruch eine ordentliche Kündigung aus - das ist in diesem Fall jedoch nicht möglich, da der Vertrag eine ordentliche Kündigung seitens der Bank ausschließt.

Also fassen wir noch einmal zusammen: Du hast unterschrieben, dass die Bank ändern darf. Sie tut es, weist Dich zeitlich rechtzeitig darauf hin, erläutert mit ziemlicher Sicherheit im Begleitschreiben Deine korrekten Möglichkeiten. Du bist nicht damit einverstanden, aber der Widerspruch kommt einer Eigenkündigung gleich, da Du die Bank bereits bei Vertragsabschluss dazu berechtigt hast. Ich verstehe nur nicht, warum Du in der Situation mit "normalerweise" argumentierst? Was sollte denn sonst die Konsequenz sein?

 

Um weitere Beißreflexe auszuschließen: ich find's selbst auch nicht toll, aber die 10 € pro Jahr sind relativ harmlos, wenn man mal den nicht ganz unerheblichen Aufwand mit der Zulagenverwaltung berücksichtigt. Und wir kriegen ja nun mal nicht den Geldmarktzins hinterhergeschmissen, sondern eine aus heutiger Sicht recht attraktive, vereinbarte Mindestverzinsung.

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