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Rohlöff

Alte Leipziger löst Bausparverträge auf

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Rohlöff

Hallo zusammen,

 

ich bin in der glücklichen Lage noch einen Altvertrag (Bausparer) bei der Alten Leipziger zu haben.

Der Vertrag ist aus dem Jahr 2006.

Guthabenzins: 1,5%

Nach 7 Jahren rückwirkend: 3,75%

 

Heute bekam ich Post von der Bausparkasse.

 

Da mein Guthaben die Bausparsumme überschreitet und auf Grund der aktuellen Zinslage ...... will die AL den Vertrag auflösen / kündigen.

 

Wenn ich den Vertrag nicht binnen eines Monats kündige, wird das Konto von seiten der Alten Leipziger mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt.

In diesem Fall würden nicht die vertraglich versprochenen 3,75% rückwirkend ausgezahlt.

 

In meinen Vertragsunterlagen steht nichts von einer Kündigungsmöglichkeit seitens der Bausparkasse,

 

Wie seht ihr die Sachlage?

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tyr
· bearbeitet von tyr

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Voraussetzung für den Fortbestand des Bausparers ist die Eigenschaft des Darlehens. Liegt der Vertragswert über der Bausparsumme, ist diese Eigenschaft nicht mehr gegeben und die Bausparkasse kann kündigen. Und das tut absolut jede Bausparkasse. Alles korrekt, Gang zum Anwalt kann man sich sparen.

 

Norm ist der 488 BGB ... http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__488.html

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Matthes2010

Hallo,

 

da die Bausparsumme überschritten wurde und somit das eigentliche Ziel des Produktes (Darlehnen) nicht mehr erfüllt werden kann, ist eine Kündigung seitens der Bausparkasse rechtens.

 

Gibt auch ein Urteil (AZ 13 O 14/09) dazu: http://www.money-advice.net/view.php?id=46337

Das Kündigungsrecht, greift demnach nach § 488 Abs. 3 BGB, da die Bausparkasse ein Darlehnen nicht mehr gewähren kann und der Vertrag somit erfüllt ist.

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Rohlöff
· bearbeitet von klaus-behmer

Bei der AL ist das Darlehen trotz überschreiten der Bausparsumme möglich, da sie eine andere Herangehensweise als z.B. die LBS hat.

Bei der AL ist ein Darlehen in Höhe von 50% der Bausparsumme garantiert.

Bei der LBS beträgt die Höhe des Darlehens die Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben -> da ist es klar, dass es beim Überschreiten der Bausparsumme kein Darlehen geben kann.

Ich befürchte ja auch, dass ich in den sauren Apfel beissen muss, aber anders wäre schöner!

 

Ich habe mir das Urteil (link von Matthes2010) durchgelesen. In diesem Fall gab es keine Möglichkeit mehr auf ein Darlehen. Bei mir ist es schon noch gegeben.

 

Die lnks von tyr habe ich nun auch gesichtet. Auch bei diesen Urteilen ging es darum, dass die Vergabe des Darlehens nicht mehr möglich war -> bei mir sieht es aber wie erwähnt anders aus.

In dem beigefügten Vordruck für meine Kündigung (da ist die AL sehr nett schon etwas passendes beizulegen) gibt es die ausdrücklich die Möglichkeit das Darlehen in Anspruch zu nehmen.

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Rohlöff
· bearbeitet von klaus-behmer

Und noch ein Gedicht:

 

Geschäftsbericht2011| Betrachtet man die Gründe, die zur Einreichung einer Beschwerde geführt haben, ist festzustellen, dass sich ein Großteil der Beschwerden gegen die von einzelnen Bausparkassen ausgesprochenen Kündigungen von voll- bzw. übersparten Bausparverträgen richteten. Hierzu hatten die Ombudsleute der privaten Bausparkassen bereits im Jahr 2008 entschieden, dass eine Bausparkasse grundsätzlich berechtigt ist, einen voll- bzw. übersparten Bausparvertrag nach §488 Abs.3 BGB zu kündigen. Nach Auffassung der Ombudsleute kommt eine Kündigung nur dann nicht in Betracht, solange dem Kunden noch ein Anspruch auf Gewährung des Bauspardarlehens zusteht. Wird durch die Sparleistungen des Kunden oder die Gutschrift von Zinsen die Bausparsumme erreicht, scheidet von diesem Zeitpunkt an die Gewährung des Bauspar-darlehens in der Regel aus. Damit endet nach ständiger Entscheidungspraxis der Ombudsleute auch der Ausschluss des gesetzlichen Rechts der Bauspar-kasse, das von dem Kunden in der Sparphase gewährte Darlehen nach §488 BGB zu kündigen. Diese Spruchpraxis der Ombudsleute ist zwischenzeitlich auch von verschiedenen Gerichten bestätig tworden. Zitat aus dem Geschäftsbericht Ombudsverfahren 2011:

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John Silver

Also wende Dich an den Ombudsman oder trage es wie ein Mann.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Mag sein, dass die Bedingungen vor vielen Jahren mal anders aussahen, die heutigen geben es nicht her:

 

(1) Mit Annahme der Zuteilung stellt die Bausparkasse dem Bausparer sein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen in der Variante AL-Bau finanz 1,5 in Höhe von 50 % der Bausparsumme, in der Variante AL-Bau finanz 2,5 in Höhe von 60 % der Bausparsumme und in der Variante AL-Baufinanz + in Höhe von 70 % der Bausparsumme bereit. Danach kann der Bausparer über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach Erfüllung der Voraussetzungen des § 7 verfügen.

 

(2) Der Bausparer kann im Rahmen der Zuteilung (§ 4 Abs. 2c) in der Variante AL-Bau finanz 1,5 ein erhöhtes Bauspardarlehen bis insgesamt 75 % der Bausparsumme, in der Variante AL-Baufinanz 2,5 ein erhöhtes Bauspardarlehen bis insgesamt 90 % der Bausparsumme und in der Variante AL-Bau finanz + ein erhöhtes Bauspardarlehen bis insgesamt 100 % der Bausparsumme wählen (Mehrzuteilung). In diesem Fall leistet er höhere Monatsraten gemäß § 11 Abs. 2

 

Die Bausparkasse kann von dem Angebot der Mehrzuteilung absehen, wenn dafür bauspartechnische Gründe vorliegen.

 

Ist die Bausparsumme erreicht oder überschritten, fehlt auch bei der AL das Kriterium Darlehen, ohne ist es ein Sparvertrag. Auch die AL berechnet eine Zuteilung und bis zum Erreichen der Bausparsumme kann diese Zuteilung aufgeschoben werden. Die Bausparkassengemeinschaft würde durch reine Sparverträge benachteiligt.

 

Eine Loskopplung von der Darlehenseigenschaft findet sich in den aktuellen Bedingungen nicht. Die Möglichkeit von Bausparsummen abhängiger Zuteilung / Mehrzuteilung besteht, löst aber den Widerspruch nicht auf, auch wenn es auf den ersten Blick nach einer schlüssigen Argumentation aussieht.

 

Aber wenn du meinst es besser zu wisse - ich bin kein Jurist - viel Spaß ... :-

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Rohlöff

Hallo,

ich bin in keinster Weise Jurist und sage auch nicht, dass ich es besser weiß.

Allerdings gehen die bisherigen Verweise immer davon aus, dass kein Anspruch mehr auf ein Darlehen besteht.

Selbst in dem Bericht der Ombudsleute (allerdings von 2011) wird darauf hingewiesen, dass es bei einem noch bestehenden Darlehensanspruch wohl nicht so eindeutig geregelt ist.

Im Schreiben der AL sind Formulierungen wie:

Da Ihre Bausparsummer erreicht ist, bitten wir Sie, Ihr Guthaben abzurufen. Wir haben ein Antwortschreiben vorbereitet (hier gibt es die Auswahl: Auszahlung des Guthabens oder Inanspruchnahme des Darlehens)...

 

Wie gesagt, ich gehe ja auch davon aus, dass ich kleines Licht nichts gegen eine Entscheidung einer Bank, Bausparkasse etc. ausrichten kann - aber mal nachfragen wird ja noch erlaubt sein.

 

Ein Anruf bei der Ombudsstelle wird da hoffentlich Klarheit geben.

 

Egal welche Bedingungen für aktuelle Verträge gelten: Mein Verttrag ist von 2006 und ich denke doch, dass dann auch die damals gültigen Bedingungen noch ihre Gültigkeit haben.

Anbei die Bedingungen in denen ich nicht wirklich etwas über die Möglichkeit der Kündigung seitens der AL lesen kann.

abb_tarif_easy_plus-va190-01.2006.pdf

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polydeikes

Deine Bedingungen unterscheiden sich nicht wesentlich, hast halt den §9 Abs. 2 zu Gunsten der BSK noch dabei. Ich bleib bei meiner Meinung, Sache ist für mich klar, Kündigung rechtens.

 

Ist in dem Fall aber eben auch nur meine Einschätzung und kein Anspruch auf der Weisheit letzter Schluss ... :-

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andjessi

ist das wirklich so einfach polydeikes?

 

Ich sehe das bei den Alten Leipziger Tarifen auch nicht so klar, wie sonst bei der Übersparung.

 

Der Witz bei den AL-Tarifen ist ja gerade, dass man seinen vollen Darlehensanspruch behält, auch wenn man z.B. mehr als 50% der Bausparsumme bespart. Wenn ich z.B. auf 100% der Bausparsumme spare, habe ich weiterhin einen Darlehensanspruch auf 50% der Bausparsumme. Das ist ja gegenüber anderen Bausparkassen ein völlig anderes Konstrukt. Hier sinkt meist durch weitere Besparung der Darlehensanspruch sukzessive auf 0.

 

Eine Beschwerde beim Ombudsmann würde ich schon mal in Erwägung ziehen.

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polydeikes

Nee, da habt ihr mich vielleicht falsch verstanden. Von "ich bin mir absolut sicher" bin ich ganz weit entfernt. Sprich meine obigen Postings bitte alle als persönliche Meinung werten. Bauspargeschäft hab ich viel zu selten und nur beiläufig auf expliziten Kundenwunsch, somit bin ich da alles andere als wirklich fit.

 

In meinen Augen gibt es eine klare Definition des Produkts Bausparvertrag. Diese erlaubt das Kündigungsmanöver bei fehlender Eigenschaft des Darlehens. Warum erlaubt sie das? Die Bausparkasse ist eine Gemeinschaft, reine Sparverträge sind weder Zweck der Gemeinschaft noch förderlich (schaden der Gemeinschaft). Somit bin ich fest davon überzeugt, dass auch im Falle einer über den normalen Bausparer hinaus gehenden Regelung (bspw. Mehrzuteilung) die bisherige Rechtssprechung nicht anders ausfällt.

 

Für mich ist die Sache klar, das ist aber NUR meine persönliche Meinung.

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Reifel

Hallo,

 

ich bin auch davon betroffen und habe einen "easy plus" Tarif mit 1,5% Verzinsung bzw. 4.0% Verzisnung bei Verzicht auf das Bauspardarlehen.

 

Anders als beim Eingangsposting ist es bei mir allerdings anders gelagert:

Die AL beruft sich darauf dass unter Berücksichtigung des Zinsbonus am Ende der Laufzeit die Bausparsumme überspart ist.

Meine Bausparsumme beträgt 6000 EUR, doch eingezahlt sind zur Zeit ca. 5500 EUR. Der Zinsbonus wird ja nur gezahlt wenn auf das Darlehen verzichtet wird. Das kann aber die AL doch gar nicht wissen, insofern ist in diesem Fall die Begründung für die Kündigung - nämlich eine angebliche Übersparung - ja gar nicht gegeben.

 

Alleine deshalb würde ich jetzt der Kündigung wiedersprechen, die Einzahlungen so langsam stoppen, am Besten noch den Freistellungsauftrag öschen und das dann aussetzen bis die Bausparsumme tatsächlich bespart ist.

 

Meine Idee war jedoch auch die Bausparsumme möglicherweise zu erhöhen. In dem Produktinformationsschreiben steht unter "Tarifinformationen zum Tarif "easy Plus":

"Nach einer Vertragsdauer von 2 Jahren ist bei Erreichen des Mindestsparguthabens eine abschlussgebührende Erhöhung bis zum maximal Doppelten der Ursprungbausparsumme möglich".

 

Mir ist nicht ganz klar ob das anwendbar ist, und ob die Erhöhung unmittelbar nach 2 Jahren erfolgen muss, oder irgendwann, sofern 2 Jahre verganegn sind und das Mindestsparguthaben erreicht ist.

 

Wäre natürlich nicht verkeht die Bausparsumme auf 12000 erhöhen zu können und dann sowieso mit der ganzen Sache erstmal bis auf Weiteres auf der sicheren Seite zu sein. und rechtzeitig vor Erreichen der 12.000 EUR die Einzahlungen zu stoppen.

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Rohlöff

Hallo,

 

ich habe mich jetzt dafür entschieden, dass Guthaben auszahlen zu lassen.

(Ja, ich bin eine Duckmaus) Aber die Kohle war eh für ein neues Auto gedacht, dass spätestens in 2-3 jahren fällig ist.

Sollte ich die Geschichte über den Ombudsmann laufen lassen und mir würde nicht Recht gegeben werden, wären gute 1200€ an Zinsen futsch.

Mich ärgert es trotzdem aber im Moment kann ich auf das Geld nicht verzichten.

Es war ein tolles Tagesgeldersatz mit max. 3 Monaten Kündigungsfrist.

 

Zur Thematik meines Vorredners:

 

Laut den Bedingungen muss Dein Vertrag mind. 2 Jahre alt sein. Dann könntest Du die Bausparsummer verdoppeln.

Ich würde bei der AL aber noch explizit nachfragen, wie es dann mit den weiteren Bedingungen aussieht.

Ich sehe die Gefahr, dass sie Dich dann in einen aktuellen Tarif mit niedrigerer Verzinsung stecken wollen.

Meiner Meinung nach wäre das nicht rechtens, da Deine alten Bedingungen ja die Verdoppelung vorsehen.

Nachfragen würde ich dennoch. Evtl. rufe ich auch mal dort an.

 

Für die, die es interessiert:

 

(5) Bei einer Erhöhung wird eine Abschlussgebühr von 1,6 vom Hundert des

Betrages, um den die Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto

belastet. Ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages

zum Zeitpunkt der Erhöhung erreicht und sind seit Vertragsbeginn mindestens

2 Jahre vergangen, kann der Bausparvertrag auf maximal das Doppelte der

Ursprungsbausparsumme abschlussgebührenfrei erhöht werden. Die erreichte

Bewertungszahl (§ 4 Abs. 2 b) wird im Verhältnis der bisherigen zu der neuen

Bausparsumme herabgesetzt. Der Vertragsbeginn wird neu festgelegt. Die bisherige

Vertragslaufzeit wird im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme

herabgesetzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens 4 Monate nach der Erhöhung

zugeteilt werden.

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Reifel

Danke.

 

In den Bedingungen steht im Übrigen sinngemäß:

"Die Bausparkasse kann einer Vertragsänderung wiedersprechen, wird dies aber nur tun wenn "Bauspartechnische Grüne" (z.B. unverhätlnismässig lange Zeit bis zur Zuteilung, vorliegen".

Also auch etwas schwammig. Da aber der Vetrag fast voll bespart ist würde in diesem Szanrio ja eine "unverhältmissig lange Zeit" eigentlich nicht greifen, denn grundsätzlich wäre das ja das Idealszenario was die kürze der Zeit bis zur erneuten Zuteilung angeht...

 

Hallo,

 

ich habe mich jetzt dafür entschieden, dass Guthaben auszahlen zu lassen.

(Ja, ich bin eine Duckmaus) Aber die Kohle war eh für ein neues Auto gedacht, dass spätestens in 2-3 jahren fällig ist.

Sollte ich die Geschichte über den Ombudsmann laufen lassen und mir würde nicht Recht gegeben werden, wären gute 1200€ an Zinsen futsch.

Mich ärgert es trotzdem aber im Moment kann ich auf das Geld nicht verzichten.

Es war ein tolles Tagesgeldersatz mit max. 3 Monaten Kündigungsfrist.

 

Zur Thematik meines Vorredners:

 

Laut den Bedingungen muss Dein Vertrag mind. 2 Jahre alt sein. Dann könntest Du die Bausparsummer verdoppeln.

Ich würde bei der AL aber noch explizit nachfragen, wie es dann mit den weiteren Bedingungen aussieht.

Ich sehe die Gefahr, dass sie Dich dann in einen aktuellen Tarif mit niedrigerer Verzinsung stecken wollen.

Meiner Meinung nach wäre das nicht rechtens, da Deine alten Bedingungen ja die Verdoppelung vorsehen.

Nachfragen würde ich dennoch. Evtl. rufe ich auch mal dort an.

 

Für die, die es interessiert:

 

(5) Bei einer Erhöhung wird eine Abschlussgebühr von 1,6 vom Hundert des

Betrages, um den die Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto

belastet. Ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages

zum Zeitpunkt der Erhöhung erreicht und sind seit Vertragsbeginn mindestens

2 Jahre vergangen, kann der Bausparvertrag auf maximal das Doppelte der

Ursprungsbausparsumme abschlussgebührenfrei erhöht werden. Die erreichte

Bewertungszahl (§ 4 Abs. 2 b) wird im Verhältnis der bisherigen zu der neuen

Bausparsumme herabgesetzt. Der Vertragsbeginn wird neu festgelegt. Die bisherige

Vertragslaufzeit wird im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme

herabgesetzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens 4 Monate nach der Erhöhung

zugeteilt werden.

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Rohlöff

Ich bin dennoch skeptisch und denke nicht, dass die AL einer Erhöhung der Bausparsumme zustimmt.

Versuch macht klug.

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blama

Hallo,

 

bei mir ist die Situation ähnlich wie bei Reifel.

Vertrag "easy plus" seit Dezember 2003. Bausparsumme 6000 EUR, angespart 5000 (Stand 12/2013). Seit einigen Jahren keine Einzahlungen mehr. Zuteilung 2009.

Auch bei mir findet sich der Satz "Bauspardahrlehen garantiert bis 50% der Bausparsumme, auch bei Übersparung des Mindestsparguthabens".

 

Insbesondere steht bei mir: "Guthabenzins 1,5 % oder 4,0 %. Automatisch rückwirkende Erhöhung ab Vertragsbeginn nach 7 Jahren Vertragsdauer. Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen ebenso wie bei Kündigung."

Im Gegensatz dazu steht der Satz im Anschreiben, in dem die Kündigung angedroht wird: "... . Da Sie in diesem Fall die Auflösung des Bausparvertrags nicht selbst veranlasst haben, sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Zinsbonus nicht gegeben".

 

Zu all diesem finde ich keine passenden Punkte im Vertrag, so dass ich das Schreiben erstmal unter "Abschrecken und Verängstigen" einordne.

Ich habe jetzt einen bösen Brief geschrieben und warte auf die Antwort.

 

Wie ist es bei Dir weiter gegangen, Reifel?

 

 

Danke.

 

In den Bedingungen steht im Übrigen sinngemäß:

"Die Bausparkasse kann einer Vertragsänderung wiedersprechen, wird dies aber nur tun wenn "Bauspartechnische Grüne" (z.B. unverhätlnismässig lange Zeit bis zur Zuteilung, vorliegen".

Also auch etwas schwammig. Da aber der Vetrag fast voll bespart ist würde in diesem Szanrio ja eine "unverhältmissig lange Zeit" eigentlich nicht greifen, denn grundsätzlich wäre das ja das Idealszenario was die kürze der Zeit bis zur erneuten Zuteilung angeht...

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Joseph Conrad
· bearbeitet von Joseph Conrad

Ich habe 3 Alte Leipziger Tarif "easy plus " Verträge. Die Bausparsumme beträgt bei jedem 25000,- Euro. 1,5% Guthabenzins, Plus 2,5% Bonus bei Verzicht aufs Darlehen, Plus Abschlussgebühr zurück. Alle 3 sind seit Jahren zuteilungsreif.

 

 

Ich habe die Einzahlungen bei allen 3 Verträgen vor Jahren gestoppt als ich ungefähr die Hälfte ihrer Bausparsumme (also 12500,- Euro) erreicht hatte.

 

Ende 2013 beträgt ihr Endsaldo ca.

: Vertrag Nr.1 ( Abschluss Jahr 2003) Bewertungszahl 162,06 : 15000,-,

Nr.2( Abschluss 2004) Bewertungszahl 145,28 :14000,-,

Nr.3( Abschluss 2005) Bewertungszahl 84,65 : 14000,- .

Zusammen also ca. 43000,- Euro Einlage( die 2,5% Bonus sind da noch nicht mit drin) zu 4% bei 3monatiger Kündigungsfrist.

Bisher hat sich die Alte Leipziger noch nicht bei mir negativ gemeldet.

Auf Nachfrage teilte man mir 2013 mit, das meine Verträge keine Maximallaufzeit hätten und ich bis zur Erreichung der 25000,- pro Vertrag Bsp summe Anspruch auf den Zinsbonus hätte. Also kann ich sie noch lange als 3 Monatsgeld zu 4% liegen lassen.

Oder seht ihr das anders ?

 

LG Joseph

 

PS: @ blama: Du hast ja bei 6000,- Bausparsumme schon 5000,- nur mit dem 1,5% Guthabenzins erreicht. Jetzt kämen bei Auflösung noch 2,5% Bonuszins zusätzlich drauf. Also etwa 1250,- wenn du eine Einmalzahlung 2003 geleistet hättest. Hast du ? Wenn du also die 6000,- Bausparsumme erreicht hast kann die Versicherung rechtmäßig kündigen. Vielleicht sogar schon wenn du 80% der Bausparsumme erreicht hast. Ich weiß es aber auch nicht gewiss.

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Chino

Naja ist doch auch kein Problem dann kündigst du einfach den Vertrag und dann bekommst du die 2,5% auch. Ich würde es definitiv so machen. Und dann würde ich einen neuen Vertrag machen.

 

Chino

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afeld
· bearbeitet von afeld

hallo Klaus-Behmer,

 

erstmal danke, dass du das Thema eröffnet hast, ich bin in der gleichen Situation wie du es warst (nur dass mein Vertrag noch etwas älter ist).

Habe noch nichts unternommen, aber muss jetzt langsam mal.

Hattest du dich mal bei oder Verbraucherzentrale erkundigt?

Haben das mit dem "futsch" dir die Ombudsleute so gesagt, oder war das die Aussage der AL?

Und noch etwas anderes: Hast du einfach das "vorgefertigte Schreiben" ausgefüllt? Gilt das dann als Kündigung oder als Zuteilungsannahme? Bei Kündigung würde in meinem Fall nämlich die Rückerstattung der Abschlussgebühr entfallen. (§1)

 

Hallo,

 

ich habe mich jetzt dafür entschieden, dass Guthaben auszahlen zu lassen.

(Ja, ich bin eine Duckmaus) Aber die Kohle war eh für ein neues Auto gedacht, dass spätestens in 2-3 jahren fällig ist.

Sollte ich die Geschichte über den Ombudsmann laufen lassen und mir würde nicht Recht gegeben werden, wären gute 1200€ an Zinsen futsch.

Mich ärgert es trotzdem aber im Moment kann ich auf das Geld nicht verzichten.

Es war ein tolles Tagesgeldersatz mit max. 3 Monaten Kündigungsfrist.

 

 

 

 

 

Danke+viele Grüße!

Afeld

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Ist dieser Passus in den Bausparbedingungen nicht die Lösung des "Problems":

 

§13 (5)

"Ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages

zum Zeitpunkt der Erhöhung erreicht und sind seit Vertragsbeginn mindestens

2Jahre vergangen, kann der Bausparvertrag auf maximal das Doppelte der

Ursprungsbausparsumme abschlussgebührenfrei erhöht werden. "

 

Einfach die Bausparsumme verdoppeln. Man hat ja gerade wegen der möglichen kostenfreien Erhöhungsoption damals 1,6% Abschlussgebühr bezahlt. Wenn ich die Bedingungen richtig lese, kann sich die AL dagegen nicht wehren und auch der Bonus geht nicht verloren. Der Bausparvertrag erhält nach der Erhöhung lediglich ein "technischen" neuen Vertragsbeginn.

Nachtrag:

Ich sehe gerade, dass auch meine Vorposter schon auf diese Idee gekommen sind.:rolleyes: Gibt es hier schon Erkenntnisse?

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Rohlöff

Die Ombudsstelle hat mir eigentlich gar nichts gesagt.

Telefonische Aussagen machen die nicht.

Sie benötigen def. die Vertragsunterlagen, Kontoauszüge....

In solch einem Fall hätte ich aber Einspruch/Klage ... einreichen müssen.

Das der Zinsbonus weg ist, falls ich mich nicht mehr melde, stand im 1. Schreiben der AL.

Wie gesagt, ich hatte auf großartige Diskussionen keine Lust und es geht um ca.1200€ Zinsen.

Die streiche ich jetzt lieber ein und gut ist.

Ich habe das vorgefertigte Schreiben zurückgeschockt mit Bitte um Auszahlung inkl. Bonuszinsen.

Gestern kam eine Bestätigung mit dem Hinweis auf die Höhe der Zinsen und einem Blanko FSA.

Das ist ja zumindest ein Minimum an Service, dass die Höhe genannt und ein FSA beigelegt wird.

 

Jetzt werden halt die beiden Debeka-Verträge mit 3% Verzinsung weiterbespart!

 

Nachtrag:

Ich sehe gerade, dass auch meine Vorposter schon auf diese Idee gekommen sind.:rolleyes: Gibt es hier schon Erkenntnisse?

 

Ein Anruf bei der AL hat ergeben, dass dies nicht mehr möglich sei.

Vielleicht hätte man aber auch direkt schriftlich darauf bestehen sollen.

Ich hatte aber keine Lust irgendwelche Fristen verstreichen zu lassen und meinen Bonus zu gefährden (s.o.)

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Eine Erhöhung der Bausparsumme ist regelmäßig eine Vertragsänderung und kostet (edit) gefährdet in gefühlten 9 von 10 Fällen den Bonus.

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afeld
· bearbeitet von afeld

Hallo

 

Ist dieser Passus in den Bausparbedingungen nicht die Lösung des "Problems":

 

§13 (5)

"Ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages

zum Zeitpunkt der Erhöhung erreicht und sind seit Vertragsbeginn mindestens

2Jahre vergangen, kann der Bausparvertrag auf maximal das Doppelte der

Ursprungsbausparsumme abschlussgebührenfrei erhöht werden. "

 

Einfach die Bausparsumme verdoppeln. Man hat ja gerade wegen der möglichen kostenfreien Erhöhungsoption damals 1,6% Abschlussgebühr bezahlt. Wenn ich die Bedingungen richtig lese, kann sich die AL dagegen nicht wehren und auch der Bonus geht nicht verloren. Der Bausparvertrag erhält nach der Erhöhung lediglich ein "technischen" neuen Vertragsbeginn.

Nachtrag:

Ich sehe gerade, dass auch meine Vorposter schon auf diese Idee gekommen sind.:rolleyes: Gibt es hier schon Erkenntnisse?

 

Habe ich auch schon überlegt.

 

in meinem Vertrag steht das mit den 2 Jahren nicht drin, stattdessen:

§13(1): Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen oder Erhöhungen von Bausparverträgen bedürfen als Vertragsänderungen der Zustimmung der Bausparkasse. Die Bausparkasse wird Vertragsänderungen nur aus bauspartechnischen Gründen (z.B. bei Gefahr unangemessen langer Wartezeiten bei der Zuteilung) ablehnen.

§13(5): Bei einer Erhöhung wird eine Abschlußgebühr von 1,6 vom Hundert des Betrages, um den die Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Die erreichte Bewertungszahl(..) wird im Verhältnis der bisherigen zu der neuen Bausparsumme herabgesetzt. Der Vertragsbeginn wird neu festgelegt. Die bisherige Vertragslauftzeit wird im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme herabgesetzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens 4 Monate nach der Erhöhung zugeteilt werden.

 

Komischerweise steht also nirgends, in zu welchem Umfang und mit welchen Einschränkungen man erhöhen kann.

 

im §1 steht noch zur Gebühr

[...] Die Bausparkasse zahlt die entrichtete Abschlußgebühr zurück, wenn der bausparer nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen verzichtet und vorher keine Änderungen des Bausparvertrages gemäß §13 durchgeführt werden.

 

Dh ich würde halt auf die Rückzahlung der Abschlussgebühr verzichten. Wäre es evtl aber wert.

 

Mich würde auch interessieren, ob die Erhöhung bei reifel geklappt hat.

 

viele Grüße!

afeld

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afeld
· bearbeitet von afeld

Hallo,

 

Eine Erhöhung der Bausparsumme ist regelmäßig eine Vertragsänderung und kostet in gefühlten 9 von 10 Fällen den Bonus.

 

nach §1(2) würde es mich die Rückerstattung der Abschlussgebühr kosten.

Beim Bonus steht aber

§3(2): Verzichtet der Bausparer nach Zuteilung auf das bauspardarlehen oder wird der Bausparvertrag gemäß §15 [dh durch den Bausparer] gekündigt , erhöht sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4 vom Hundert jährlich, wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn vergangen sind. Bei Vertragsänderungen ist dabei der neu ermittelte Vertragsbeginn (§13 [habe ich oben zitiert]) Grundlage für die Laufzeitberechnung.

 

Daraus lese ich jetzt, dass auch bei Vertragsänderungen ein Bonus gezahlt wird, nur die Vertragsdauer wird halt neu berechnet, d.h. ich müsste den Vertrag noch ne Weile weiterführen.

Oder wie siehst Du das?

viele Grüße,

afeld

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