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Rohlöff

Alte Leipziger löst Bausparverträge auf

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Reifel
· bearbeitet von Reifel

Hallo,

 

ich schlage mich gerade ein wenig mit der AL rum, und wollte gerne Eure Einschätzung.

 

Abgeschlossen wurde der als renditestark beworbene Vertrag "easy plus" (Tarif L)

-Abschlussdatum: März 2005

-Guthabenzins 1,5%, Erhöhunh auf 4,0% wenn nach 7 Jahren auf Bauspardarlehen verzichtet wird

-Bausparsumme: die als "Optimalsparplan" empfohlene Summe 6000 EUR

-Sparbeitrag: die als "Optimalsparplan" empfohlene Summe 43 EUR

-tarifliche Regelsparbetirag: 24 EUR

 

Es wurde über die komplette Laufzeit bisher 43 EUR montalich eingezahlt. Das sind mit 1,5% Zinsen momentan ein Guthaben von 5700 EUR. Die Bausparsumme ist somit nicht erreicht.

 

Vor ca 2 Monaten erhielt ich die Mitteilung der AL dass man entweder die Summe auszahlt (zzgl. Bonuszinsen), oder das Bauspardarlehen abrufen muss. Wenn man nicht reagiert stünden einem die Bonuszinsen auch nicht mehr zu.

 

Ich habe geschrieben dass die Bausparsumme nocht nicht erreicht ist.

 

Die AL antwortet dass man an der Kündigung festhalt, denn unter Berücksichtigung des Bonuszinses sei die Bausparsumme erreicht.

 

 

Meine Antwort war, dass die AL ja nicht wissen kann ob ich das Bauspardarlehen nicht doch abrufen möchte, sprich der Bonuszins nicht mit 100%iger Gewissheit anfallen würde, und somit der Vetrag nicht über die Bausparsumme überspart wäre. Ausserdem habe ich lt. Bedingungen die

Verdoppelung der Bausparsumme in Auftrag gegeben. Die Bedingungen sagen dazu:

"§13: (5) Ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages zum Zeitpunkt der Erhöhung erreicht und und sind seit Vetragsbeginn mindestens 2 Jahre vergangen, kann der Bausparvertrag auf maximal das Doppelte der Usprungsbausparssumme abschlussgebührenfrei erhöht werden. Die erreicht Bewertungszahl wird im Verhältnis der bisherigen zu der neuen Bausparsummer herabgsetzt. Der Vertragsbeginn wird neu festgelegt. Die bisherige Vertragslaufzeit wird im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme herabgestzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens 4 Monate nach der Erhöhung zugeteilt werden".

 

desweiteren "§13 (1): (...) die Bausparkasse wird Vertragsänderungen nur aus bauspartechnischen Gründen (z.B. bei Gefahr unangemessen langer Wartezeiten bei der Zuteilung) ablehnen.

 

 

Die AL antwortete erwartungsgemäss dass man einer Erhöhung aus bauspartechnischen Zinsen widerspreche, da zu "bauspartechnischen Gründen" auch eine Niedrigzinsphase zählen würde. Darüber hinaus würde man an der Kündigung festhalten.

 

 

 

Ich bat die AL das Verfahren ruhen zu lassen da ich den Ombudsmann anrufen wolle um einzuschätzen ob a) der Bausparsummenerhöhung durch die Bausparkasse widersprochen werden kann und b) eine Kündigung obwohl die Bausparsumme nur unter Berücksichtigung der Bonuszinsen erreicht wäre - überhaupt zulässig ist. Zudem bat ich um Aussetzung der Sparraten.

 

 

 

Dann kam die Überraschung: Die AL beharrt zwar auf eine andere Rechtseinschätzung als meine, nimmt aber von der Kündigung gegenwärtig Abstand. Ausserdem wurde wunschgemäss die Zahlungen der Regelsparbeiträge eingestellt.

 

 

 

Ich traue dam Braten aber nicht. Vor allem habe ich Angst, dass ich in meinem Vorgehen einem Fallstrick zum Opfer fallen würde.

Ich denke da an 2 Aspekte:

 

-Die Nichtzahlung von Regelsparbeiträgen berechtigt zur Kündigung.

Hierzu die Bedingungen: "§2 (3): Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter der Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 2 Monatge nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen".

Mein Gedankengang: Ich warte mindestens 6 Monate. Nur wenn die AL sich überhaupt meldet zahle ich nach 6 Monate den tariflichen Regelsparbetrag von 24 EUR damit die AL nicht kündigen kann. Danach zahle ich wieder 6 Monate nicht und dasselbe Spiel geht weiter.

 

-Ich spiele mit dem Gedanken über den Ombudsmann prüfen zu lassen ob die AL die Verdoppelung der Bausparsumme ablehnen kann. Falls sie das nicht kann, und tatsächlich am Ende einer Erhöhung zustimmt, habe ich jedoch Angst dass diese Vertragsänderung Auswirkungen auf den Bonuszins haben könnte.

Die Bedingungen hierzu "§3 (2) Verzichtet der Bausparer nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen oder wird der Bausparvertrag gemäß $15 gekündigt, erhöht sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4 vom Hundert jährlich, wenn mindestens 7 Jahre seit dem Vertragsbeginn vergangen sind. Bei Vertragsänderungen ist dabei der neu ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitrechnung". Meines Erachtens also erstmal kein Problem.

Eine neue Abschlussgebühr fällt zwar nicht an, aber es könnte Auswirkungen auf die bereits gezahlte Abschlussgebühr haben:

"§1 (2): Die Bausparkasse zahlt die entrichtete Abschlussgebühr zurück, wenn der Bausparer nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen verzichtet, mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn vergangen sind und vorher keine Änderungen des Bauspartvetrages gemäss §13 durchgeführt wurden." Die Erhöhung der Bausparsumme wäre aber eine Erhöhunh nach §13.

 

 

So wie ich die Bedingungen interprätiere sollte die Aussetzung der Regelsparbeiträge keinen Einfluss haben, sofern ich falls die AL mir nach 6 Monaten schreibt nicht mindestens 1x den Regelbeitrag zahle.

 

Bei der Erhöhung der Bausparsumme sehe ich das ein wenig differenzierter. Sofern diese überhaupt von der AL genehmigt werden muss (und ich das durchsetzen kann), wird dies dazu führen dass ich 1,6% Abschlussgebühr auf die Ursprungsbausparsumme zahlen muss. Nichts desto trotz könnte sich dies dennoch lohnen, da ich dafür auf bis zu 12.000 EUR bis zu 4% Zinsen erhalte.

Allerdings weiss ich nicht was da noch kommt. Wer weiss was der Gesetzgeber den Bausparkassen noch zuspricht, wie die Bausparkassen sich verhalten werden usw. Im Zweifel denke ich mir lieber auf Nummer sicher gehen, keine Spielchen, sich freuen dass die AL erstmal nicht weiter kündigt und ich die 4% auf bis zu 6000 EUR erhalte und es dabei belassen.

 

 

Ich freue mich über jede Einschätzung.

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Joseph Conrad

Das übersparte BSP gekündigt werden wird mittlerweile auch von Verbraucherschützern akzeptiert.

Neu ist , das sich manche Bausparkassen (LBS) auf den Paragraph 489, BGB berufen. Danach dürfen alle Darlehen generell nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Die BSP Kassen sehen sich also in der Ansparphase selbst als Darlehensnehmer gegenüber uns Kunden. Das Landgericht Mainz hat diese Rechtsauffassung bestätigt .

Ich glaube das für meine Alte Leipziger easy plus Altverträge auch bald ein Schreiben kommen könnte. Abwarten .

 

Lg Joseph

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swante

Das Landgericht Mainz hat diese Rechtsauffassung bestätigt .

 

Vorsicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und liegt nun beim Oberlandesgericht.

Siehe http://www.wertpapie...post__p__922509

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Rohlöff

Nur zur Info, falls es jemanden interessiert:

 

Das Guthaben wurde heute meinem Girokonto gutgeschrieben.

Ich schau mir mal den alten Auszug an, um die Höhe der Bonuszinsen zu kontrollieren.

Sieht aber auf den ersten Blick ok aus.

 

Hat jemand von Euch den Ombudsmann eingeschaltet?

Infos über den Ablauf wären für mich trotz Kündigung interessant.

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Joseph Conrad

Cool. Es ging aber auch nur um ca. 800 Fälle. Ob das bei den wirklich alten easy plus Verträgen auch so uninteressant wenige sind ?

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flamie

Ich habe auch einen kleineren Bausparvertrag bei der AL im Tarif "easy plus". Der Vertrag läuft seit 1.7.2010. Die Bausparsumme beträgt 12.000.- Euro.

Aktuelles Guthaben ca. 3.700 Euro. Eingezahlt wurden anfangs noch 2 x 40 .- Euro monatlich, seit längerer Zeit werden nur noch monatlich 40.- Euro eingezahlt.

Der Guthabenzins beträgt 1,5%.

Der Guthabenzins erhöht sich rückwirkend auf 4%, wenn die Zuteilung frühestens nach sieben Jahren erfolgt.

Die maximale Laufzeit beträgt dann acht Jahre ab Vertragsbeginn meines Wissens (ich habe den Vertrag gerade nicht vorliegen).

Zum 31.12.2015 sollte das Guthaben bei ca. 3.850.- Euro liegen.

 

Mir geht es darum, das Maximum an Guthabenzinsen rauszuholen (kein Darlehensbedarf und -wunsch).

 

Meine Fragen:

Sehe ich es richtig, dass eine frühzeitige Zuteilung vor 1.7.2017 unbedingt vermieden werden muss, um den Bonuszinssatz nicht zu verlieren?

Die Zuteilung muss nach dem 1.7.2017 erfolgen und vor Ablauf der acht Jahre, oder? Spielt der genaue Zeitpunkt der Zuteilung eine Rolle?

Darf nach der Zuteilung weiter einbezahlt werden (solange man unter der Bausparsumme bleibt)?

 

Was meine laufende Sparleistung anbelangt, teilte mir die AL auf Nachfrage mit, dass nur 8/1000 der Bausparsumme p.a. einbezahlt werden dürfen (max. 960.- Euro p.a.)

Ich habe gelesen, dass diese Regelsparrate nur eine Empfehlung der AL ist und die Sparleistung auch höher sein kann.

 

Wie geht man am besten vor? Ich will die höhere Verzinsung nicht riskieren, aber ich will auch möglichst zinsoptimiert vorgehen.

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dlstr

Meine Fragen:

Sehe ich es richtig, dass eine frühzeitige Zuteilung vor 1.7.2017 unbedingt vermieden werden muss, um den Bonuszinssatz nicht zu verlieren?

Die Zuteilung muss nach dem 1.7.2017 erfolgen und vor Ablauf der acht Jahre, oder? Spielt der genaue Zeitpunkt der Zuteilung eine Rolle?

Darf nach der Zuteilung weiter einbezahlt werden (solange man unter der Bausparsumme bleibt)?

 

Was meine laufende Sparleistung anbelangt, teilte mir die AL auf Nachfrage mit, dass nur 8/1000 der Bausparsumme p.a. einbezahlt werden dürfen (max. 960.- Euro p.a.)

Ich habe gelesen, dass diese Regelsparrate nur eine Empfehlung der AL ist und die Sparleistung auch höher sein kann.

 

Wie geht man am besten vor? Ich will die höhere Verzinsung nicht riskieren, aber ich will auch möglichst zinsoptimiert vorgehen.

 

Hallo,

 

ich habe ebenfalls einen easy plus Tarif aus 2011 mit den Bedingungen aus 2008. Ich verstehe es so, dass der Vertrag auch vor den 7 Jahren zugeteilt werden kann. Wenn man allerdings die Höherverzinsung für maximal 8 Jahre nicht gefährden will, sollte man die Zuteilung nicht vor 7 Jahren annehmen. Siehe Bausparurkunde: "Ihr Guthaben wird rückwirkend sogar mit 4,00 % p.a. verzinst, wenn bei Annahme der Zuteilung

  • mindestens 7 Jahre vergangen sind
  • auf das Bauspardarlehen verzichtet wird und
  • keine Änderungen gemäß §13 durchgeführt wurden.

Die Höherverzinsung wird für längstens für 8 Jahre nach Vertragsabschluss gewährt"

 

Sonst wäre das Ganze ja ein ziemliches Lottospiel, um eine Zuteilung zwischen dem 7. und dem 8. Jahr zu erreichen.

 

 

 

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Niemand99
· bearbeitet von Niemand99

Ich habe geschrieben dass die Bausparsumme nocht nicht erreicht ist.

 

Die AL antwortet dass man an der Kündigung festhalt, denn unter Berücksichtigung des Bonuszinses sei die Bausparsumme erreicht.

 

 

Ich freue mich über jede Einschätzung.

 

Hallo,

 

ich bin ebenfalls von der AL angeschrieben worden mit dem Angebot den Vertrag mit Bonus bis Mitte November auszuzahlen, da ich inklusive des Zinsbonus die Bausparsumme erreicht habe. Sollte ich davon nicht Gebrauch machen, wird die AL den Vertrag unter Wegfall des Zinsbonus zum selbigen Zeitpunkt kündigen.

 

Hier meine rechtliche Einschätzung der Dinge, welche ich der AL entsprechend mitgeteilt habe:

 

 

"In Ihrem Brief führen Sie aus, dass das Bausparguthaben (inkl. des Zinsbonus) die vereinbarte Bausparsumme überschreitet. Diese Überschreitung würde eine Kündigung Ihrerseits rechtfertigen. Nach meiner Einschätzung kann dies rechtlich nicht haltbar sein.Gemäß § 3 Abs. 2 der ABB erfolgt eine Gutschrift des Zinsbonus nur im Falle des Darlehensverzichtes. Ein Verzicht auf das Bauspardarlehen wurde bisher nicht erklärt und demnach besteht hier derzeit kein Anspruch auf den Zinsbonus.

Durch Ihr Rechenexempel mit der „fiktiven“ Anrechnung des etwaigen Zinsbonus aufgrund der „Annahme“, dass das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird, suggerieren Sie eine Übersparung des Bausparvertrages. Faktisch gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Überschreitung der Bausparsumme und somit keine Grundlage welche es rechtfertigen würde den Vertrag zu kündigen. Erst wenn auf die Auszahlung des Bauspardarlehens verzichtet wird und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, könnte man hier die Einberechnung in die Bausparsumme in Erwägung ziehen.

Freundlicherweise haben sie mich bereitsvorsorglich auf die anstehende Kündigung hingewiesen, daher weise ich Sie hiermit ebenfalls vorsorglich darauf hin, dass ich eine Kündigung nicht akzeptieren werde und Widerspruch eingereicht wird.

Auch habe ich ernsthafte Zweifel, dass Ihre Kündigung überhaupt wirksam sein kann. Insbesondere, wenn Ihre Kündigungsgrundlage „Bausparsumme (inkl. des Zinsbonus)“ rechtlich korrekt wäre. Im Umkehrschluss würde hierdurch Ihre Kündigung unwirksam werden.

Wie Sie selbst schreiben, entfällt mit der Kündigung durch die Bausparkasse die Zahlung des Zinsbonus und somit auch Ihre Kündigungsgrundlage. Allerdings mit dem Unterschied, dass hier zweifelsfrei feststeht, dass mit der Kündigung der Zinsbonus entfällt. Wenn Zinsen, die vielleicht entstehen könnten, bei Ihrer Berechnung des Bausparguthabens berücksichtigt werden, müssen Zinsen, die mit 100%iger Sicherheit nicht bezahlt werden, bei der Ermittlung des Bausparguthabens wiederabgezogen werden. "

[/Quote]

 

 

 

 

 

Niemand

 

 

 

 

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Joseph Conrad

Ich denke schon das die Kündigung leider rechtmäßig ist.

Ich habe auch 3 Alte Leipziger easy plus mit 4% liegen. Ich habe aber damals nur bis etwas über die Hälfte der Bausparsumme eingezahlt bis die Verträge zuteilungsreif waren. Deshalb habe ich trotz Bonuszins bei allen Verträgen noch sehr viel Luft nach Oben. Das ist aber reines Glück, da ich weitere Zahlungen lieber in ETF gesteckt habe. Damals kamen mir die 4% zu mickrig vor. ;)

 

 

Grüße

Joseph

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Joseph Conrad

Heute hat mir die Alte Leipziger meinen Bausparvertrag easy plus (Guthabenzins rückwirkend 4%) Vertragsbeginn 18.09. 2003 gekündigt.

Deren Begründung :

Die erste Zuteilung des BSP Vertrages erfolgte vor mehr als 10 Jahren. Nach § 489 Abs. 1 satz 2 BGB ist das eine Grund mir den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum 22.05.18 zu kündigen.

Wenn ich nicht bis zum 22.12 17 die Auszahlung beantragen würde geschähe folgendes :

Mir würde trotzdem gekündigt und damit würde die Voraussetzung für eine Höherverzinsung durch den tarif easy plus nicht mehr bestehen.

Ich bekäme also nur die 1,5% statt 4% rückwirkend.

Was haltet ihr davon ?

 

Grüße

Joseph

 

 

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Reifel

Ich hatte im Prinzip ja dasselbe.

 

Zum damaligen Zeitpunkt (und ich vermute das ist heute auch noch so) ging es darum dass die Bausparsumme erreicht ist.

Bei mir war es aber so, dass die Bausparsumme knapp erreicht war, aber nur durch den Bonuszins überschritten wäre.

Daher habe ich der Kündigung widersprochen, woher soll denn die Alte Leipziger wissen ob ich das Darlehen nicht doch abrufen möchte?


Wenn die Bausparsumme alleine durch die Einzahlungen überschritten ist sieht es schlecht aus. In meinem Fall war das zum Glück nicht so.

 

Ich war dann noch so frech dass ich lt. AGB auf die Verdopplung der Bausparsumme bestanden habe. Diese kann von der AL nur abgelehnt werden wenn "bauspartechnische Gründe" dagegen sprechen.

Natürlich wurde die Erhöhung abgelehnt mit genau der Begründigung "die Niedrigzinsphase sind bauspartechnische Gründe".

 

Ich habe daher den Fall an den Ombudsmann gegeben, zum einen damit die AL von der Kündigung Abstand nimmt, zum anderen wegen der Verdopplung der Bausparsumme. Letzteres habe ich damit begründet dass man als Kunde einseitig benachteiligt ist da "bauspartechnische Gründe" nicht genauer definiert sind (und im Prinzip ja nach Gutdünken der Bausparkasse ausgelegt werden können wie sie wollen).

 

Es kam gar nicht mehr zu einem Schiedsspruch, die Bausparkasse hat "aus Kulanz" meine "Forderungen" akzeptiert.  Aber Vorsicht: Gut die Bedinungen lesen, es gibt teilweise Fallstricke. Ich habe mir nochmal bestätigen lassen dass der höhere Zins auch bei dieser Vertragsänderung rückwirkend gezahlt würde. Ich musste allerdings Abschusskosten für die Differenz der Bausparsummenerhöhung zahlen, aber die sind so minimal gewesen dass der Zinsgewinn das locker wett macht.

 

Aber nach dem neuesten Urteil wird der Bausparvertrag am Ende irgendwann voll sein, und dann geht halt auch wirklich nichts mehr...

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Raccoon
vor 1 Stunde schrieb Reifel:

Zum damaligen Zeitpunkt (und ich vermute das ist heute auch noch so) ging es darum dass die Bausparsumme erreicht ist.

Bei mir war es aber so, dass die Bausparsumme knapp erreicht war, aber nur durch den Bonuszins überschritten wäre.

Daher habe ich der Kündigung widersprochen, woher soll denn die Alte Leipziger wissen ob ich das Darlehen nicht doch abrufen möchte?

Weil es keinen Sinn macht, ein Bauspardarlehen zu nehmen, wenn du selbst schon (fast) bis zur Bausparsumme angespart hast.

vor 2 Stunden schrieb Joseph Conrad:

Was haltet ihr davon ?

Auszahlen lassen. Es haben schon einige Gerichte die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung bestätigt. Selbst wenn du Recht hättest müsstest du dagegen klagen - hast du die Zeit, Nerven und vor allem das Geld dazu? Im schlechtesten Fall zahlst du nur drauf (kein Bonus, Rechtskosten).

 

Ich bin selber aus 3 Verträgen geflogen, aber wenigstens habe ich das Geld plus Zinsen bis zur Auszahlung bekommen.

Am 19.10.2015 um 09:54 schrieb Niemand99:

Hier meine rechtliche Einschätzung der Dinge, welche ich der AL entsprechend mitgeteilt habe:

Auch du wirst das Problem haben, daß du rechtliche Schritte einleiten musst wenn du gegen die Kündigung der Bausparkasse - und die wird kommen -  angehen willst.

 

Ist alles Sch... und ich würde mir wünschen, daß jeder der klagt auch erfolgreich wäre, aber es kann auch passieren, daß du schlechtes Geld gutem hinter her schmeißt.

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Joseph Conrad

Ich habe noch zwei weiter Easy Plus ALTE LEIPZIGER BSP Verträge die bald wohl auch gekündigt werden.

Das Argument der Kasse bei meiner Kündigung ist allein, das die erste Zuteilungsreife bereits vor mehr als 10 Jahren war.

Die Bausparsumme habe ich, vorsorglich wohlweislich ;) , nie erreicht.

Klagen werde ich gewiss nicht. Schade das der "kleine Mann" so leicht aus Verträgen gedrängt werden kann.

Jetzt geht nur die Suche nach gut verzinsten risikoarmen Produkten für mich wieder los.

Wahrscheinlich werde ich mein TG aufstocken und die niedrigen Zinsen dafür am Aktienmarkt versuchen zu kompensieren.

Bei den hohen Börsenständen und meinem eh schon angeschwollenem ETF Aktien Depot ist mir bei Zukäufen aber eigentlich gar nicht so wohl.

 

Gruß

Joseph

 

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mannitou

Hallo zusammen,

meine Frau hatte mal so einen Bausparer vom Opa bekommen. Abgeschlossen im Jahre 1995. Mit dem Wahl Tarif Hoch oder niedrig.

Jetzt ist die Bausparsumme nahezu angespart und ich gehe davon aus, dass die da bald aktiv werden und den Vertrag auflösen wollen.

Da der opa nicht mehr labt und in den fürhen 2000ern der Vertrag umgeschrieben wurde fhelen uns die Ursprungsunterlagen.

 

Hat da jemand noch die Tarifklauseln und die sonstigen Tarifdetails?

 

Bitte melden.

 

 

 

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Luxor

Ich habe einen easy Vertrag von Februar 2010 über eine Bausparsumme von 7200€. Es sind jetzt etwa 5000€ eingezahlt. Ich habe die Frist zur Geltendmachung des Zinsbonus verstreichen lassen. In einem Schreiben heißt es dann auch: 

IMG_20190728_154710.jpg

Ist das so korrekt? Kann man die Bonuszinsen noch erhalten?

Was kann man aus dem Vertrag noch rausholen außer 1,5% bei 15€ Gebühren?

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Cai Shen
vor einer Stunde von Luxor:

Ist das so korrekt? Kann man die Bonuszinsen noch erhalten?

Vielleicht bewußt etwas verklausuliert.

Konsens im WPF war bisher, dass der Bonus nur für Einzahlungen bis zum genannten Datum (05.02.2018) berücksichtigt wird, bei späterer Zuteilung aber nicht verloren geht.

Oft steht in den Versicherungsbedingungen "auf Antrag des Kunden", d.h. ich würde kurz vor Erreichen der Bausparsumme selbst die Zuteilung annehmen und die Auszahlung der Bonuszinsen bis zum Stichtag beantragen.

 

Solange verzinst das Vertragsguthaben eben bei 1,5% weiter.

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Luxor
vor 4 Stunden von Cai Shen:

Vielleicht bewußt etwas verklausuliert.

Konsens im WPF war bisher, dass der Bonus nur für Einzahlungen bis zum genannten Datum (05.02.2018) berücksichtigt wird, bei späterer Zuteilung aber nicht verloren geht.

Oft steht in den Versicherungsbedingungen "auf Antrag des Kunden", d.h. ich würde kurz vor Erreichen der Bausparsumme selbst die Zuteilung annehmen und die Auszahlung der Bonuszinsen bis zum Stichtag beantragen.

 

Solange verzinst das Vertragsguthaben eben bei 1,5% weiter.

Danke für die Auskunft. So hatte ich das bisher auch in Erinnerung vom Vertragsabschluss her.

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multivitamin

Der AL Bausparkasse traue ich allerdings alles zu. Mir haben sie damals angedroht, wenn ich nicht selber kündigen würde, würden sie es tun, und Bonus bei Darlehensverzicht gäbe es dann nicht, denn wenn ich den Vertrag nicht selber schließe, verzichte ich ja nicht. Nachdem sie mir vorher erzählt haben, ich hätte gar keinen Anspruch auf ein Darlehen mehr, da ich mit Bonus über der Bausparsumme läge.

Alles sehr windig, aber da es nur ein 3000€ Vertrag war, war mir das keinen Stress wert, vor allem, da der BGH eher freundlich zu den Bausparkassen ist.

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
vor 1 Stunde von multivitamin:

Der AL Bausparkasse traue ich allerdings alles zu.

Kündigung droht nach meiner Auffassung nur wenn:

- der BSV bis zur Bausparsumme voll ist

- die Zuteilungsreife mehr als 10 Jahre zurückliegt

 

Mit der Argumentation Sparsumme inkl. Bonuszins = Sparsumme konnten sich die Kassen (soweit ich weiß) eben nicht durchsetzen. 

 

Ich traue den Kassen auch alles zu, hier gilt es im Zweifel die vorliegenden Bedingungen wortwörtlich auszulegen. :unsure:

Ich habe zumindest schon öfter Erfolg damit gehabt, Vertragspartnern bei Unstimmigkeiten ihre eigenen Bedingungen un die Ohren zu hauen. 

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