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Holzmeier

Trackingdifferenzen von Aktien-ETFs auf Standardindizes

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Holzmeier

Die Fonds fordern erstattbare Quellensteuern zurueck, vermutlich schon in vollen Umfang dessen was die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen erlauben. Die Frage ist dann eher, welchen Anteil die Fonds dann auch an die Anleger weiter leiten ...

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Bärbeißer

Die Fonds fordern erstattbare Quellensteuern zurueck, vermutlich schon in vollen Umfang dessen was die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen erlauben. Die Frage ist dann eher, welchen Anteil die Fonds dann auch an die Anleger weiter leiten ...

 

Ja, so hatte ich das auch verstanden. Was weitergeleitet wird, ist selbstverständlich eine andere Sache...

 

Meine Frage bezog sich auf den Teil der Steuern, der nicht von den Doppelbesteuerungsabkommen abgedeckt ist, und dessen Erstattung (bei Einzelaktien) manuell von den entsprechenden Staaten beantragbar ist: http://www.handelsbl...k/11551576.html

 

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flamie

Ich bespare den dauerhaft steuereinfachen und hier im WPF beliebten DEKA MSCI USA (ETFL26).

 

Jetzt habe ich von der ING Diba eine Ertragsgutschrift erhalten und bin etwas unsicher, ob das so passt.

Der cash aufs Konto ausgeschüttete Betrag ist deutlich niedriger (nur ca. 1/3) als die Verrechnung gegen den vorhandenen Sparerpauschbetrag.

 

Wenn man später mal Fondsanteile verkauft, wird dann die gegen den Pauschbetrag bereits verrechnete Summe (Zinsen und Dividenden je Anteil) berücksichtigt oder muss hier beim Verkaufen noch was beachtet werden?

 

Ich war bisher der Meinung, dass hier nichts weiter beachtet werden muss, d.h. bspw. kein Ausfüllen der Anlage KAP.

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Ramstein

Hast du die anrechenbare ausländische Quellensteuer berücksichtigt?

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tyr
· bearbeitet von tyr

Es geht darum, dass die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer mehr als 3x so hoch ist wie die Ausschüttung:

https://www.deka-etf.de/products/26/dividends

Ausschüttungen
Datum		Ausschüttungsart	Betrag pro Anteil (USD)		KESt Bemessungsgrundlage (USD)
10.03.2016	Hauptausschüttung	0,0600				0,184278

 

Die Anrechnung auf den Quellensteuertopf erklärt das nicht. Und das ergibt irgendwie auch keinen Sinn für mich, die Bemessungsgrundlage für die KESt um die anrechenbare Quellensteuer zu vergrößern und dann noch den Quellensteuertopf um den gleichen Betrag zu befüllen. Das ist Quatsch. Das wäre dann im besten Fall ein Nullsummenspiel, das aber Verwaltungsaufwand erzeugt.

 

Ich habe mal ein wenig gesucht. Offenbar erfüllt die höhere Bemessungsgrundlage wohl den Zweck, zwischenzeitliche Teilthesaurierungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern. So weit, so gut. Demnach müsste dann bei diesem Fonds bei zukünftigen Verkäufen nur noch ein Teil eventueller Gewinne versteuert werden bzw. ggf. sogar ein Verlust steuerlich berechnet werden können, da man ja Teilthesaurierungen schon versteuert hat? Ich frage mich zudem, wo diese Information dann aufgehoben wird, was man bereits an Teilthesaurierungen versteuert hat und was dann nicht bei Kursgewinnen nochmal versteuert werden darf.

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otto03

Es geht darum, dass die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer mehr als 3x so hoch ist wie die Ausschüttung:

https://www.deka-etf.de/products/26/dividends

Ausschüttungen
Datum		Ausschüttungsart	Betrag pro Anteil (USD)		KESt Bemessungsgrundlage (USD)
10.03.2016	Hauptausschüttung	0,0600				0,184278

 

Die Anrechnung auf den Quellensteuertopf erklärt das nicht. Und das ergibt irgendwie auch keinen Sinn für mich, die Bemessungsgrundlage für die KESt um die anrechenbare Quellensteuer zu vergrößern und dann noch den Quellensteuertopf um den gleichen Betrag zu befüllen. Das ist Quatsch. Das wäre dann im besten Fall ein Nullsummenspiel, das aber Verwaltungsaufwand erzeugt.

 

Ich habe mal ein wenig gesucht. Offenbar erfüllt die höhere Bemessungsgrundlage wohl den Zweck, zwischenzeitliche Teilthesaurierungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern. So weit, so gut. Demnach müsste dann bei diesem Fonds bei zukünftigen Verkäufen nur noch ein Teil eventueller Gewinne versteuert werden bzw. ggf. sogar ein Verlust steuerlich berechnet werden können, da man ja Teilthesaurierungen schon versteuert hat? Ich frage mich zudem, wo diese Information dann aufgehoben wird, was man bereits an Teilthesaurierungen versteuert hat und was dann nicht bei Kursgewinnen nochmal versteuert werden darf.

 

Bei der Depotbank

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Holzmeier

siehe dazu ggf. auch die Diskussion hier

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flamie

Mir geht's gedanklich genau so wie tyr das schön beschreibt.

Wenn die Depotbank diese bereits vorgenomme Versteuerung speichert und beim Verkauf berücksichtigt, ist es ja gut. Aber ist das tatsächlich so?

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BillDeRahmen

Entschuldigt bitte die blöde Frage, aber warum gilt: "Wenn der KESt-Freibetrag bereits ausgeschöpft ist, sind physisch replizierende ETFs nach Steuern meist am kostengünstigsten."

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Holzmeier
· bearbeitet von Holzmeier

Die Depotbank verwendet zuerst den von der KESt freigestellten Betrag, um die Dividendenausschuettungen steuerfrei zu stellen. Erst wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, werden die bei physisch replizierenden ETFs anfallenden anrechenbaren auslaendischen Quellensteuern verrechnet. Letztere werden auch nicht vorgetragen, sondern verfallen ggf. am Jahresende.

Man profitiert also nur dann vom Quellensteuereffekt (der physisch replizierende Fonds besonders attraktiv macht), wenn der KESt-Freibetrag bereits ausgeschoepft ist.

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Shonsu

Die Depotbank verwendet zuerst den von der KESt freigestellten Betrag, um die Dividendenausschuettungen steuerfrei zu stellen. Erst wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, werden die bei physisch replizierenden ETFs anfallenden anrechenbaren auslaendischen Quellensteuern verrechnet. Letztere werden auch nicht vorgetragen, sondern verfallen ggf. am Jahresende.

Man profitiert also nur dann vom Quellensteuereffekt (der physisch replizierende Fonds besonders attraktiv macht), wenn der KESt-Freibetrag bereits ausgeschoepft ist.

 

 

Hmmm, verstehe ich das richtig, dass es von diesem Gesichtspunkt her sogar sinnvoller wäre, der Depotbank gar kein Freibetrag zu melden und den Freibetrag dann erst im Nachgang bei der Steuererklärung anzusetzen (mit dem Nachteil, dass dies natürlich erst später stattfindet) ?

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Taxadvisor

Die Depotbank verwendet zuerst den von der KESt freigestellten Betrag, um die Dividendenausschuettungen steuerfrei zu stellen. Erst wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, werden die bei physisch replizierenden ETFs anfallenden anrechenbaren auslaendischen Quellensteuern verrechnet. Letztere werden auch nicht vorgetragen, sondern verfallen ggf. am Jahresende.

Man profitiert also nur dann vom Quellensteuereffekt (der physisch replizierende Fonds besonders attraktiv macht), wenn der KESt-Freibetrag bereits ausgeschoepft ist.

 

 

Hmmm, verstehe ich das richtig, dass es von diesem Gesichtspunkt her sogar sinnvoller wäre, der Depotbank gar kein Freibetrag zu melden und den Freibetrag dann erst im Nachgang bei der Steuererklärung anzusetzen (mit dem Nachteil, dass dies natürlich erst später stattfindet) ?

 

Die QuSt "verfällt" wenn insgesamt der Freibetrag nicht überschritten wird. Wenn der Freibetrag ausgenutzt wird, bescheinigt die Bank nicht angerechnete QuSt, die man mit der Steuererklärung auf andere Steuerbescheinigungen MIT AbgSt-Abzug übertragen kann. Wenn es keine Bescheinigungen mit AbgSt gibt, ist die QuSt definitiv.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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Holzmeier
· bearbeitet von Holzmeier

Bei der Depotbank nicht genutzte anrechenbare auslaendische Quellensteuern werden in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und koennen dann in der Anlage KAP eintragen werden. Hier waeren sie auch mit der KESt auf andere Zinseinnahmen, z.B. von Tagesgeldkonten, verrechenbar. 1 € auslaendische QSt entsprechen steuerfrei gestellten Zinseinnahmen von 1 € /0,25 * 1,055 = 4,22 €.

Das bringt aber nur etwas, wenn man im jeweilgen Steuerjahr insgesamt mehr als 801 € kapitalerstragssteuerpflichtige Einnahmen hatte.

 

Unabhaengig davon verwende ich selbst schon laenger keine Freistellungsauftraege mehr, da mir das Handling im Vergleich zum moeglichen Nutzen zu aufwendig ist. Es geht ja bestenfalls um ein Jahr Zinsen auf 200 €.

 

 

(Edit: Taxadvisor war schneller ...)

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Shonsu

Bei der Depotbank nicht genutzte anrechenbare auslaendische Quellensteuern werden in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und koennen dann in der Anlage KAP eintragen werden. Hier waeren sie auch mit der KESt auf andere Zinseinnahmen, z.B. von Tagesgeldkonten, verrechenbar. 1 € auslaendische QSt entsprechen steuerfrei gestellten Zinseinnahmen von 1 € /0,25 * 1,055 = 4,22 €.

Das bringt aber nur etwas, wenn man im jeweilgen Steuerjahr insgesamt mehr als 801 € kapitalerstragssteuerpflichtige Einnahmen hatte.

 

Unabhaengig davon verwende ich selbst schon laenger keine Freistellungsauftraege mehr, da mir das Handling im Vergleich zum moeglichen Nutzen zu aufwendig ist. Es geht ja bestenfalls um ein Jahr Zinsen auf 200 €.

 

 

(Edit: Taxadvisor war schneller ...)

 

Danke an Dich und Taxadvisor, ich lese und lerne hier im Forum sehr viel, aber die Steuergeschichte ist auch sehr kompliziert für einen Laien. Der Hinweis mit dem Steuerfreibetrag und dem Nutzen ist auch gut, das habe ich mir auch noch nicht so klar gemacht.

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GenerationY

Hallo lieber Holzmeier,

 

zunächst auch meinerseits ein großes Dankeschön. Ich habe deine Übersicht ebenfalls nutzen können.

 

Falls du die Übersichten aktualisieren solltest, könntest du ggf. die TER Informationen bei einigen HSBC ETF anpassen.

HSBC hat die Gebühren gesenkt - unter anderem bei diesen beiden:

 

HSBC MSCI WORLD UCITS ETF Bisher: 0,35% Neu: 0,15%

HSBC MSCI EMERGING MARKETS UCITS ETF Bisher: 0,60% Neu: 0,40%

 

Hier findet man alle Informationen:

http://www.etf.hsbc....formationen.pdf

 

Grüße

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Holzmeier

Ja, neben HSBC haben auch Lyxor, Source und ETFS erfreulicherweise die TERs fuer einige ETFs gesenkt.

Ich moechte nicht bei jeder TER-Aenderung alle Tabellen austauschen, das wuerde auch bei den Nutzern sicher eher zu Verwirrung fuehren. Deshalb habe ich die (mir bekannten) Senkungen jetzt mal in die Ueberschriften der Tab. 12 bis 15 integriert. Voruebergehend muesste man dann die Auswirkungen im Ranking manuell beruecksichtigen.

Das naechste vollstaendige Update ist fuer Anfang Mai vorgesehen, wenn alle relevanten Informationen fuer das Jahr 2015 vorliegen sollten.

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AiGelb

Das naechste vollstaendige Update ist fuer Anfang Mai vorgesehen, wenn alle relevanten Informationen fuer das Jahr 2015 vorliegen sollten.

 

Top da freue ich mich schon darauf :thumbsup: Gerade auch ob sich bei IShares etwas tut.

Stellt sich natürlich direkt auch die Frage ob eine Umschichtung im Zweifel überhaupt sinn macht...

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tyr

Stellt sich natürlich direkt auch die Frage ob eine Umschichtung im Zweifel überhaupt sinn macht...

Man kann ja ausrechnen, ob und wann sich durch Anteilsverkäufe beim Umschichten erzeugte Handelskosten und Steuerzahlungen durch den Wechsel zu einem Fonds mit niedriger TER/TD/Steuereffekten bezahlt machen werden.

 

Beispiel: der HSBC MSCI World hat seit 17. März eine TER von nur noch 0,15%. Wenn sich das entsprechend nach TD und QSteuereffekten in einer höheren Performance ggü. einem anderen ETF mit höherer TER niederschlägt kann man rechnen, ab wann sich ein Wechsel ggf. lohnen könnte. Wenn der errechnete Zeitraum zu nahe an die angekündigte deutsche Besteuerungsreform rückt wüsste ich, was ich machen würde.

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hotaruu1337

Ich weiß das hier ist kein Wunschkonzert ..

 

.. aber evtl. könnte man den Vanguard FTSE All-World im diesjährigen "Mai-Update" nochmal näher beleuchten (IE00B3RBWM25).

 

Aktuell ist er zwar (noch) steuerhässlich, aber der Index, welcher über diesen ETF abgebildet wird, ist eine echte Alternative zum MSCI ACWI.

Außerdem könnte der ETF in Zukunft vor dem Hintergrund der Anpassung der Besteuerung von Investment-Fonds für eine größere Anzahl von Privatanlegern interessant werden,

wenn die Steuerfreundlichkeit eintritt *hust*.

 

In diesem Zuge wären die Daten zur TD usw. sehr sehr interessant.

 

VG

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xfklu

In diesem Zuge wären die Daten zur TD usw. sehr sehr interessant.

TD kannst Du doch einfach im KIID nachgucken:

2013=-0.1

2014=-0.1

2015= 0.0

Im Vergleich zum Lyxor ACWI kaum Unterschied, aber als ausschüttender Replizierer sicher interessant. Leider kaum Handel und nur in München und Berlin notiert.

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Holzmeier
· bearbeitet von Holzmeier

Ich weiß das hier ist kein Wunschkonzert ..

warum nicht ...

 

.. aber evtl. könnte man den Vanguard FTSE All-World im diesjährigen "Mai-Update" nochmal näher beleuchten (IE00B3RBWM25).

vielen Dank fuer den Hinweis, die Vanguards scheinen auch mir perspektivisch interessant, aber ...

 

Ich muss den Aufwand irgendwie begrenzen. Bei justETF sind die fuer die Pflege der Tabellen relevanten Daten relativ leicht zugaenglich. Dort sind knapp 1200 Aktien-ETFs aufgefuehrt, die an den grossen Boersen (XETRA, London, Paris, Zuerich) oder in Stuttgart gelistet sind. Ich verwende das voreingestellte Filterkriterium "bei XETRA oder in Stuttgart handelbar", was z.Zt. zu knapp 800 Aktien-ETFs fuehrt. Fuer die allermeisten Nutzer sollte das vollkommen reichen, da sie auch aus Kostengruenden ohnehin nicht an Auslandsboersen agieren wollen. Und fuer die anderen ist die Vorgehensweise ja im Eingangsthread beschrieben, sodass man sich bei gesteigertem Interesse die Daten dann ggf. auch selbst zusammen suchen koennte, Xfklu hat es ja schon gezeigt.

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troi65
· bearbeitet von troi65

Aktuell ist er zwar (noch) steuerhässlich, aber der Index, welcher über diesen ETF abgebildet wird, ist eine echte Alternative zum MSCI ACWI.

Außerdem könnte der ETF in Zukunft vor dem Hintergrund der Anpassung der Besteuerung von Investment-Fonds für eine größere Anzahl von Privatanlegern interessant werden,

wenn die Steuerfreundlichkeit eintritt *hust*.

Was heißt, "wenn" Steuerfreundlichkeit eintritt ?

Die Frage ist doch eher "wie" das geschehen soll .

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hotaruu1337

Aktuell ist er zwar (noch) steuerhässlich, aber der Index, welcher über diesen ETF abgebildet wird, ist eine echte Alternative zum MSCI ACWI.

Außerdem könnte der ETF in Zukunft vor dem Hintergrund der Anpassung der Besteuerung von Investment-Fonds für eine größere Anzahl von Privatanlegern interessant werden,

wenn die Steuerfreundlichkeit eintritt *hust*.

Was heißt, "wenn" Steuerfreundlichkeit eintritt ?

Die Frage ist doch eher "wie" das geschehen soll .

 

Dadurch, dass die Versteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen direkt durch die depotführenden Banken vorgenommen wird - wenn dies denn so kommt(?).

 

Versteuern muss man nach wie vor.

Allerdings hätte man dann den Vorteil der teilweise steuerfreien Ausschüttungen, was ausschüttenden Fonds (auch ausl. Endthesaurierer) weiter interessant macht.

 

Wobei das Thema des Entwurfs über die Anpassung der Besteuerung von Investment-Fonds ja bereits an einer anderen Stelle aktuell diskutiert wird.

 

Oder wie siehst du das?

 

LG

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meraya

Jetzt hat erstmals der CFS - db x-trackers MSCI World Index UCITS ETF (DR) 1D ausgeschüttet.

 

ISIN (WKN) IE00BK1PV551

 

Ertragsausschüttung per Stück 0,9429 USD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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santazero
· bearbeitet von santazero

Hallo,

 

ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Ausschüttung und wollte dazu keinen extra thread eröffnen.

Ich habe für meinen ETF (siehe Anhang) 15,11€ als ausschüttenden Betrag bekommen.

In der detailierten Auflistung stehen jedoch 58,xx€ als Dividenden etc. die mir auch von meinem Freibetrag abgezogen wurden.

Tatsächlich überwiesen wurden mir aber nur 15,11€. Warum werden mir dann knapp 60€ von meinem Freibetrag abgezogen? Das verstehe ich nicht.

Könnte mir das einer freundlicherweise erklären?

 

Vielen Dank,

 

Martin

 

P.S. der ETF sollte doch steuereinfach sein (falls das was damit zu tun hat).

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