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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Metasom
· bearbeitet von Metasom
vor 10 Minuten von chirlu:

 

Bei meinem Tarif nicht, hier wird auf 90% der Gesamtkosten aufgestockt (bzw. 80%, wenn man keine fünf Jahre regelmäßige Kontrolluntersuchungen nachweisen kann). Die Versicherungsleistung ist also 90% der Gesamtkosten minus Zuschuss der Krankenkasse und steigt somit, wenn der Zuschuss geringer ausfällt.

Dann gute Wahl des Tarifs. Hast du eine Faktorbegrenzung nach GOZ bis auf Faktor 3,5 oder zahlt dir die ZZV ebenfalls bis Faktor 5 oder 6 oder höher?

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chirlu
vor 24 Minuten von Metasom:

Hast du eine Faktorbegrenzung nach GOZ bis auf Faktor 3,5 oder zahlt dir die ZZV ebenfalls bis Faktor 5 oder 6 oder höher?

 

Nur bis zu den Höchstsätzen von GOZ/GOÄ, also (aktuell) Faktor 3,5.

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satgar
vor 53 Minuten von Metasom:

zahlt dir die ZZV ebenfalls bis Faktor 5 oder 6

Es gibt nur einen Tarif den ich kenne, der nicht auf 3,5 GOZ begrenzt. Sonst machen das alle.

vor einer Stunde von chirlu:

Bei meinem Tarif nicht, hier wird auf 90% der Gesamtkosten aufgestockt

Das ist das standardmodell heutiger Tarife. Sie beschreiben, wie viel an Gesamtleistung (inkl. GKV) gezahlt wird. Hochleistungstarife machen auch 100% und lassen zusammen mit der GKV keinen Eigenanteil, so lange der Arzt bei bis zu 3,5 GOZ bleibt.

 

Will man Beitrag sparen, nutzt man Tarife, die generelle eigenbeteiligungen aufweisen, und eben nur 90…80 oder noch weniger Prozente der Rechnung (inkl. GKV)  abdecken.

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shadice
15 minutes ago, satgar said:

Es gibt nur einen Tarif den ich kenne, der nicht auf 3,5 GOZ begrenzt. Sonst machen das alle.

Wie heißt der Tarif?

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Metasom
· bearbeitet von Metasom
vor einer Stunde von chirlu:

 

Nur bis zu den Höchstsätzen von GOZ/GOÄ, also (aktuell) Faktor 3,5.

Es gibt keinen Höchstsatz. Der Freiberufler kann selbst seinen Preis entscheiden und damit auch seinen Faktor. Nur die privaten Krankenversicherungen wehren sich mit aller Macht mehr als Faktor 3,5 zu zahlen und das seit 1988. Seit 38 Jahren.... Dafür jährliche Erhöhung der Versicherungsprämien, dennoch nicht mehr an Schäden bezahlen wollen nach GOZ.

 

Dein Arzt/Zahnarzt darf auch mit Faktor 10, 200 oder 3000 abrechnen. 

vor 34 Minuten von satgar:

Es gibt nur einen Tarif den ich kenne, der nicht auf 3,5 GOZ begrenzt. Sonst machen das alle.

Das ist das standardmodell heutiger Tarife. Sie beschreiben, wie viel an Gesamtleistung (inkl. GKV) gezahlt wird. Hochleistungstarife machen auch 100% und lassen zusammen mit der GKV keinen Eigenanteil, so lange der Arzt bei bis zu 3,5 GOZ bleibt.

 

Will man Beitrag sparen, nutzt man Tarife, die generelle eigenbeteiligungen aufweisen, und eben nur 90…80 oder noch weniger Prozente der Rechnung (inkl. GKV)  abdecken.

Es gibt ZZV die zahlen bis Faktor 5 oder auch bis Faktor 7. Mir fallen nur die Namen nicht ein. 

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chirlu
vor 12 Minuten von Metasom:

Es gibt keinen Höchstsatz.

 

Doch, § 5 Abs. 1 S. 1 GOZ lautet: „Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes.“ Also ist 3,5 das Maximum für den Steigerungsfaktor nach GOZ.

 

vor 16 Minuten von Metasom:

Dein Arzt/Zahnarzt darf auch mit Faktor 10, 200 oder 3000 abrechnen.

 

Nur wenn er mit mir vorab und schriftlich eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat (§ 2 GOZ).

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 47 Minuten von shadice:

Wie heißt der Tarif?

Das ist der super schnucki Tarif der württembergischen. Musst du auf deren Homepage mal nachsehen. Kostet aber gutes Geld. Und geht nicht auf 100% erstattungssatz hoch, sondern maximiert auf 90%. Es verblieben also immer 10% Eigenanteil. Deswegen würde ich den auch nicht benutzen, wenn ich eine hohe Absicherung möchte. Da würde ich einen 100% Tarif mit 3,5er Maximierung vorziehen. 
 

Edit: kann sein, dass es den doch mit 100% gibt. Müsstest du bei Interesse genauer ansehen.

vor 31 Minuten von Metasom:

Es gibt ZZV die zahlen bis Faktor 5 oder auch bis Faktor 7. Mir fallen nur die Namen nicht ein. 

Ich kenne nur den von der württembergischen. Sonst keinen.

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Metasom
· bearbeitet von Metasom
vor 6 Minuten von chirlu:

Nur wenn er mit mir vorab und schriftlich eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat (§ 2 GOZ).

Korrekt, das geht dann über die Honorarvereinbarung. Nur haben die meisten dazu keine Eier es in der Praxis anzuwenden. 

 

Außer der Patient zahlt sofort nach der Behandlung mit Karte an der Rezeption. 

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shadice
13 minutes ago, satgar said:

Ich kenne nur den von der württembergischen. Sonst keinen.

Ich kenne noch den Premium-Tarif von der R+V

 

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