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sparfux

Abschaffung der Abgeltungssteuer ab 2017

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zerohedge

Ihr könnt Vorschläge prässentieren, wie Ihr wollt.

Der SPD geht es im Kern darum, die Einnahmen zu erhöhen.

 

Stimmt schon - aber man kann sich ja trotzdem mal Gedanken machen (und auch zum Besten geben) ... ;)

 

Unabhängig von der SPD wäre es grundsätzlich erstrebenswert, wenn die Politik bei solchen Vorhaben im Vorfeld darstellen würde, wofür denn eigentlich Steuermehreinnahmen (welcher Art auch immer) gebraucht werden (speziell vor dem Hintergrund ohnehin stark gestiegener Steuereinnahmen in den letzten Jahren).

 

Die Mehreinnahmen werden bspw. hier gebraucht . . . 3.000 bis 5.000 EUR pro Monat !?!?!? Eine gewisse Zahl 93 Milliarden steht ausgegeben vom Bundes-Finanz-Ministerium auch im Raum.

 

 

http://www.deutschlandfunk.de/kommunen-hohe-kosten-fuer-unbegleitete-minderjaehrige.447.de.html?drn:news_id=614181

 

Das ist das Schlimme bei uns. Geld das man nicht hat ist schon längst ausgegeben. Schuldenabbau und Generationengerechtigkeit stehen ganz unten in der Prioritätenliste, egal bei welcher Partei. Geld ausgeben steht über allem, und wenn es für ein diffuses Gebilde wie die Bildungspolitik ist. Bildung kann man nicht kaufen.

Wie passt es in Dein Weltbild, dass der Staat als Ganzes in den letzten beiden Jahren Überschüsse erwirtschaftet hat?

 

Ich finde es schade, dass hier oft so völlig losgelöst von Fakten diskutiert wird und stattdessen liebgewordene Vorurteile als solche präsentiert werden.

 

Wie passt das in DEIN Weltbild, dass die SPD trotzdem neue Steuererhöhungen will? Trotz Überschüssen. Trotz bereits unglaublicher Steuer- und Abgabenbelastung. Je nachdem wie man rechnet 50 bis 70% (wenn man MwSt noch mit einrechnet)

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odensee
· bearbeitet von odensee

Ramstein hat ja schon vor einigen Seiten ein weises Schlußwort gesprochen:

 

Aber ich glaube, dass da noch viel taktiert, polemisiert und fabuliert wird, bis wir ein neues Gesetz haben. Nicht genaues weiss man noch nicht.

 

Ich gebe zu, dass ich mit zu denjenigen gehörte, die den Thread am Leben erhalten haben. Mich nervt es, wenn immer wieder ziemlich unsinnige abstruse, ideologische "Argumente" kommen.

 

Wenn ich z.B. darauf hinweise, dass nicht nur die SPD, sondern auch Schäuble sich positiv zur Abschaffung der Abgeltungssteuer geäussert hat, kommt vom Roten Franz ein

OOOHHHH, da haben wir mit dem odensee einen rahren Vertreter der SPD vor uns.
(scheint mittlerweile weggewischt). Ist jetzt jeder, der Schäuble zitiert ein Sozi? :rolleyes: Sowas ist einfach nur dumm.

 

Wen ich auf einige Fakten hinweise, so z.B., dass die Abgeltungssteuer von einem SPD-Minister (Steinbrück) eingeführt wurde um die "Reichen" zu entlasten (Rückkehr von Schwarzgeld etc), nachzulesen hier: http://www.wertpapie...ost__p__1027311 bekomme ich von Zerohedge ein

Da können sich Freunde der Abgeltungssteuer noch so sehr ereifern. Odensee wünsche ich mal Verhältnisse wie in Venezuela, wo einem gleich "alles" weggenommen wird.

 

Dann wird die SPD (nein, ich bin kein Sozi, aber ich versuche, Dummheit was entgegen zu setzen) beschuldigt, an der geringen Zahl der Aktionäre in Deutschland schuld zu sein. Ich zeige an Hand von Daten auf: mit Beginn der Schröder-Regierung ging es massiv bergauf(*) mit der Aktionärsquote, mit Merkel wieder abwärts.... und frage: wie denn begründet wird, dass es an der SPD liegt. Antwort: großes Schweigen.

 

Und da denke ich: so dumm kann doch keiner sein und versuche, zu erklären. Aber ich gebe auf.

 

Es gibt Argumente für die Abschaffung der Abgeltungssteuer, es gibt Argumente für die Beibehaltung. Sowas zu diskutieren, gehört mMn ins WPF. Ist aber mittlerweile weitestgehend ausdiskutiert. Ebenso, wenn denn die Fakten mal feststehen, "Ausweichstrategien", optimale Anlage unter den dann gegebenen Bedingungen etc zu diskutieren. Für ideologisches krakeelen gibt es einen passenden Thread im off-topic-Bereich.

 

Disclaimer: ich gehöre keiner politischen Partei an, werde die SPD nicht wählen und profitiere (extra nochmal betont für zwei oder drei Dumpfbacken) von der aktuellen Abgeltungssteuer

 

(*) Kausalität ist hier nicht gegeben, es waren die T-Aktie und der Dot.Com-Wahnsinn sowie das anschliessende Platzen der "Blase"... den allermeisten WPFlern wird das klar sein, aber das begreifen Leute wie Zerohedge nicht...

 

edit:

Wie passt das in DEIN Weltbild, dass die SPD trotzdem neue Steuererhöhungen will? Trotz Überschüssen. Trotz bereits unglaublicher Steuer- und Abgabenbelastung. Je nachdem wie man rechnet 50 bis 70% (wenn man MwSt noch mit einrechnet)

 

q.e.d.

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Ramstein

Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens. Friedrich Schiller

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zerohedge

Die Abgeltungssteuer wurde doch nicht eingeführt um die "Reichen" (also die ganz Reichen betrifft das so oder so kaum) zu belohnen, sondern um garantiert Steuern zu kassieren. Das Motto war ja eben besser 25%, als nichts. Weil es eben noch keinen Datenaustausch gab.

 

Sobald es den Datenaustausch gibt (die Kunden also "nackig", Bankgeheimnis? LOL) erhöht man ungeniert die Steuern. Gerechtigkeit ist das vorgeschobene Argument. Der Solizuschlag war ja auch nichts anderes als eine Steuererhöhung . . . nur Soli klingt ja so schön. Seltsamerweise fallen immer noch Leute darauf rein und verteidigen das.

 

Ich habe für jegliche Steuererhöhungen jedenfalls kein Verständnis mehr, auch wenn in einer neuen Steuer 3x das Wort Soli enthalten sein sollte.

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kleinerfisch

Wäre es nicht sinnvoller, ihr macht einen neuen Plauderthread in einem anderen Teil des WPFs auf, um die weltanschaulichen Debatten über unser Steuersystem zu führen? Oder glaubt wirklich einer der Mitdiskutierenden, dass die Debatte zu irgendetwas führt?

Sicher nicht bei den Mitdiskutierenden selber, die ja allesamt eine klare Meinung haben. Gegen Meinungen ist auch nichts einzuwenden, gegen Meinungen, die sich als Fakten tarnen, allerdings schon.

Schließlich mag es sein, dass der eine oder andere noch Untentschiedene in diesem Thread mitliest und sich von Letzteren beeinflussen lässt.

Das wäre doch schade.

 

Der Flüchtlingsboom wurde nicht von Frau Merkel ausgelöst.

...

Auslöser war der Bürgerkrieg - das Wegschauen und daraus resultierende mangelnde Hilfszahlungen für die internationalen Programme waren das weitergehende Problem, aus dem sich letztlich der Flüchtlingsboom in Richtung Europa ergeben hat (hier könnte man sicherlich auch Frau Merkel einen Vorwurf machen).

Gemeint war das massve Anschwellen der Flüchtlingszahlen in Deutschland. Sorry, wenn das in einem Thread zu deutschen Steuern mit Kritik an der deutschen Regierung nicht so rüberkam.

Und für diesen "Boom" sehe ich Frau Merkel mit ihrem "Wir schaffen das" voll in der Verantwortung. Eine Verantwortung, der sie im Nachgang, als die Leute dann massenhaft hier ankamen, nicht gerecht wurde.

 

[/s]4. liegt die Abgabenquote (also inkl. Sozialabgaben) von Deutschland 2015 knapp über dem OECD-Durchschnitt

 

Die Belastung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers liegt bei ganz knapp unter 50%. Lediglich Österreich und Belgien haben hier höhere Quoten. Quelle: OECD, Seite 20.

Dandy sprach von der "Steuerlast", ohne Differenzierung. Die Abgabenquote bezieht alle Steuern und Sozialabgaben auf das BIP. Sie macht also keine Angaben über die Verteilung dieser Abgaben auf einzelne Einkunftsarten.

Dass die Belastung gerade niedriger und mittlerer Arbeitseinkommen zu hoch ist, ist auch meine Meinung.

Ich würde also zustimmen, dass wir ein Verteilungsproblem bei den Abgaben haben. Im Vergleich zu ähnlichen Ländern haben wir aber kein Problem zu hoher Gesamtbelastung.

Die Abschaffung der AbgSt wird dieses Problem nicht lösen, aber ist ein, wenn auch kleiner, Schritt in diese Richtung.

 

Also

5. muss man schon 7-stellig verdienen, um 42% Steuern zu zahlen und die Sozialabgaben spielen, da gedeckelt, in dem Bereich kaum noch eine Rolle. Wer sich von einem Millionengehalt nicht motivieren lässt, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.

 

Den derzeitigen Spitzensteuersatz von 42 % zahlt man als Alleinstehender bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.664 Euro jährlich - ab einem zu versteuernden Einkommen von 254.446 Euro jährlich beträgt der Steuersatz 45 %.

Mein Beitrag war eine Antwort auf Dandy's #388, der schrieb

Außerdem muss man sich bei einem Steuersatz von 42% zzgl. Lohnnebenkosten schon auch fragen, ob das Leute überhaupt noch zur Arbeit motivieren kann. Die Folgen können erheblich sein, denn die gutbezahlten Leute sind oft auch die Leistungsträger in der Gesellschaft.

Das klingt für mich,als ob er glaubt, dass man bei einem Arbeitnehmereinkommen von zB 100 TEUR (ledig) tatsächlich 42 TEUR Steuern zahlt.

Tatsächlich zahlt man wohl höchstens um die 30 TEUR (bei ca. 10 TEUR absetzbaren WerbungskostenFB und gesetzl. Sozialversicherung, soweit absetzbar - also dem Minimum an steuermindernden Ausgaben).

Auch Deine Formulierung ist missverständlich, denn es müsste heißen

"Den derzeitigen Spitzensteuersatz von 42 % zahlt man als Alleinstehender bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.664 Euro jährlich" auf den letzten Euro.

Ich weiß das und Du weißt das vieleicht auch, aber viele andere wissen es nicht.

 

Zum Zitat: Genau das hier steht in dem verlinkten Artikel:

 

Denn jede Kommune zahlt für jede Unterkunft einen anderen Preis. Manche mieten Wohnungen an – die einen zur ortsüblichen Miete, die anderen mit enormen "Flüchtlingsaufschlägen". Manche stellen Container auf, buchen Hotelbetten, rüsten leer stehende Pensionen um.

Da muss ich mich entschuldigen. Das Wort "Hotel" kommt tatsächlich vor.

Ich hatte diese einmalige Verwendung des Wortes übersehen. Mea culpa.

Ob der Eindruck, den Deine Formulierung

2. Das Geld wurde sofort für Rücklagen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise ausgegeben (damit mehr Länder Flüchtlinge für durchschnittlich 1600€ pro Person im Hotel unterbringen können :angry: )

erweckt, von dem zitierten Artikel gedeckt ist, darüber kann dann ja jeder selber entscheiden.

 

Ich frage mich allerdings, wie der Staat die Leute, die ja nun mal hier sind, unterbringen soll (arbeiten dürfen sie ja nicht)?

Da kommen innerhalb von wenigen Monaten >1 Mio. Menschen ins Land, die irgendwo wohnen müssen.

Würde der Staat seit jeher Wohnraum für so viele Menschen für einen unvorhergesehenen Fall vorhalten (und ständig unterhalten müssen), wäre (mE zu recht) von Verschwendung die Rede.

Tut er es nicht, ist er in einer Marktwirtschaft mit Privateigentum dann eben darauf angewiesen, den Wohnraum auch zu Wucherpreisen anzumieten. Auch wieder Verschwendung (über die profitierenden Vermieter schimpft merkwürdigerweise niemand).

Was der Staat auch tut, es ist falsch.

Diese Denkweise nennt man gemeinhin ein geschlossenes Weltbild.

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CHX

Der Flüchtlingsboom wurde nicht von Frau Merkel ausgelöst.

...

Auslöser war der Bürgerkrieg - das Wegschauen und daraus resultierende mangelnde Hilfszahlungen für die internationalen Programme waren das weitergehende Problem, aus dem sich letztlich der Flüchtlingsboom in Richtung Europa ergeben hat (hier könnte man sicherlich auch Frau Merkel einen Vorwurf machen).

Gemeint war das massve Anschwellen der Flüchtlingszahlen in Deutschland. Sorry, wenn das in einem Thread zu deutschen Steuern mit Kritik an der deutschen Regierung nicht so rüberkam.

Und für diesen "Boom" sehe ich Frau Merkel mit ihrem "Wir schaffen das" voll in der Verantwortung. Eine Verantwortung, der sie im Nachgang, als die Leute dann massenhaft hier ankamen, nicht gerecht wurde.

 

So wird ein Schuh draus ... ;)

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harryguenter

Boah, Leute.

Eigentlich folge ich diesem Thread damit ich aktuelle Infos zum Thema Änderung / Abschaffung der Abgeltungssteuer erhalte und welche Auswirkungen diese haben (könnten).

 

Stattdessen gibts hier seitenlange Diskussionen über Steuergerechtigkeit und Vergleiche mit anderen. Und jetzt kommen noch die Flüchtlinge als everybody darlings Lieblingsthema dazu.

Können wir uns vielleicht darauf verständigen dass wir die Gerechtigigkeit, Historie und Umgang mit kapitalerträgen im Ausland hier nicht ändern können, und uns aufs Thema zurückbesinnen? Die Änderungen an der Abgeltungssteuer und ihr Auswirkungen auf Alt- und Neubestände von Kapitalanlagen?

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CHX

Steht doch noch gar nicht fest, ob überhaupt eine Veränderung bei der Abgeltungsteuer kommt - und wenn tatsächlich Veränderungen kommen sollten, wären, sobald die Fakten auf dem Tisch liegen, 2-3 Sätze zu den Veränderungen nötig und das Thema wäre gegessen.

 

Da ist die jetzige Diskussion doch viel spannender ... ^_^

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o0Pascal0o

Vor einigen Jahren, entschied ich mich aufgrund der Recherche hier im Forum einen ETF(ausländischer Thesaurierer) in mein Depot zunehmen. Es war Ende 2008. Dort wurde mir ans Herz gelegt, wenn ich das tun möchte, dann noch in 2008 zu tun. Da ab 2009 die Abgeltungssteuer gilt.

 

Ändert sich jetzt dadurch etwas für meinen ETF? Was war denn dann damals der Vorteil diesen noch 2008 zu kaufen & nicht erst 2009?

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Streichholz1234
· bearbeitet von Streichholz1234

Vor einigen Jahren, entschied ich mich aufgrund der Recherche hier im Forum einen ETF(ausländischer Thesaurierer) in mein Depot zunehmen. Es war Ende 2008. Dort wurde mir ans Herz gelegt, wenn ich das tun möchte, dann noch in 2008 zu tun. Da ab 2009 die Abgeltungssteuer gilt.

 

Ändert sich jetzt dadurch etwas für meinen ETF? Was war denn dann damals der Vorteil diesen noch 2008 zu kaufen & nicht erst 2009?

 

2009 begrüßte uns die Abgeltungssteuer.

Vor 2009 konnte man ab 1 Jahr Haltedauer steuerfrei verkaufen.

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

Vor einigen Jahren, entschied ich mich aufgrund der Recherche hier im Forum einen ETF(ausländischer Thesaurierer) in mein Depot zunehmen. Es war Ende 2008. Dort wurde mir ans Herz gelegt, wenn ich das tun möchte, dann noch in 2008 zu tun. Da ab 2009 die Abgeltungssteuer gilt.

 

1. Ändert sich jetzt dadurch etwas für meinen ETF? 2. Was war denn dann damals der Vorteil diesen noch 2008 zu kaufen & nicht erst 2009?

 

1. Das weiß man noch nicht. Du wirst das Gesetz abwarten müssen.

2. Aufgrund der Altfallregelung sind die Kursgewinne aller vor dem 31.12.2008 erworbenen Fondsanteile steuerfrei. Für alle nach diesem Stichtag erworbenen Anteile gilt die Abgeltungssteuer.

 

Edit: einige ETF haben seit 2009 ihren Status "steuerschön" verloren. Evtl gilt das auch für deinen ETF. Schau da mal nach hier nach. Mir schwant böses, da du anscheinend nicht ganz verstanden hast, was 2008/2009 der Grund für deinen Kauf war.

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otto03

Vor einigen Jahren, entschied ich mich aufgrund der Recherche hier im Forum einen ETF(ausländischer Thesaurierer) in mein Depot zunehmen. Es war Ende 2008. Dort wurde mir ans Herz gelegt, wenn ich das tun möchte, dann noch in 2008 zu tun. Da ab 2009 die Abgeltungssteuer gilt.

 

1. Ändert sich jetzt dadurch etwas für meinen ETF? 2. Was war denn dann damals der Vorteil diesen noch 2008 zu kaufen & nicht erst 2009?

 

1. Das weiß man noch nicht. Du wirst das Gesetz abwarten müssen.

2. Aufgrund der Altfallregelung sind die Kursgewinne aller vor dem 31.12.2008 erworbenen Fondsanteile steuerfrei. Für alle nach diesem Stichtag erworbenen Anteile gilt die Abgeltungssteuer.

 

Edit: einige ETF haben seit 2009 ihren Status "steuerschön" verloren. Evtl gilt das auch für deinen ETF. Schau da mal nach hier nach. Mir schwant böses, da du anscheinend nicht ganz verstanden hast, was 2008/2009 der Grund für deinen Kauf war.

 

@o0Pascal0o

 

Falls du den DBX1AU (den du in einem anderen Thread erwähnst) meinst - für diesen stimmte die Aussage von Hellerhof.

 

2008 war er noch Swapper ohne ausschüttungsgleiche Erträge - steuerschön

 

Er wurde zusammen mit etlichen anderen von der DB auf DR umgestellt - nicht mehr steuerschön.

 

Du bist sicherlich vor der Umstellung von deiner Depotbank darüber informiert worden, warum hast du das nicht mitbekommen?

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odensee

Ändert sich jetzt dadurch etwas für meinen ETF?

 

Es sind zwei mögliche(!) Änderungen zu unterscheiden: 1) die hier im Thread heiß diskutierte Abschaffung der Abgeltungssteuer. Ob die überhaupt kommt, steht in den Sternen. Meine Glaskugel sagt: diese Legislaturperiode nicht mehr. Daher kann auch noch niemand sagen, was sich ändern wird. Abwarten... 2) die Reform der Besteuerung von Investmentfonds https://www.wertpapier-forum.de/topic/38496-reform-der-besteuerung-von-investmentfonds/ wird wahrscheinlich dieses Jahr kommen und dann ab 2017(?) oder 2018(?) gelten. Details dazu kannst du in dem Thread lesen, dort findest du auch den Gesetzesentwurf. Ich würde trotzdem einfach warten, bis das Gesetz wirklich "durch" ist. Danach wird hier wahrscheinlich heiß diskutiert, wie man am besten mit der neuen Situation umgeht.

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Maikel

Ändert sich jetzt dadurch etwas für meinen ETF? Was war denn dann damals der Vorteil diesen noch 2008 zu kaufen & nicht erst 2009?

Weitere Möglichkeit: Die Steuerfreiheit für Käufe vor 2009 könnte eingeschränkt oder ganz aufgehoben werden.

Im Zusammenhang mit Änderungen bei der AbgSt oder unabhängig davon.

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odensee

Ändert sich jetzt dadurch etwas für meinen ETF? Was war denn dann damals der Vorteil diesen noch 2008 zu kaufen & nicht erst 2009?

Weitere Möglichkeit: Die Steuerfreiheit für Käufe vor 2009 könnte eingeschränkt oder ganz aufgehoben werden.

Im Zusammenhang mit Änderungen bei der AbgSt oder unabhängig davon.

 

Das ist doch das, was ich mit "2)" beschrieben habe. Hier die PDF zum Gesetzesentwurf https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0101-0200/119-16.pdf und gemeint ist:

(6) Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung

nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile),

sind

1. Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem

31. Dezember 2017 eingetreten sind, steuerfrei und

2. Wertveränderungen, die ab dem 1. Januar 2018 eingetreten sind, steuerpflichtig, soweit

der Gewinn aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen

100 000 Euro übersteigt.

Es ist aber noch ein Entwurf, ist noch nicht beschlossen, soweit ich weiß.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

o.k., dankesehr.

 

"Wertveränderungen, die ab dem 1. Januar 2018 eingetreten sind, steuerpflichtig, soweit

der Gewinn aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen

100 000 Euro übersteigt."

-> naja, o.k. - davon wäre ich unberührt - leider ;)

 

"Abschaffung der Abgeltungssteuer"

-> bedeutet dann was? Der persönliche Steuersatz zum Verkaufs- bzw. thesaurierungs oder ausschüttungszeitpunkt zählt?

 

Falls du den DBX1AU (den du in einem anderen Thread erwähnst) meinst - für diesen stimmte die Aussage von Hellerhof.

 

2008 war er noch Swapper ohne ausschüttungsgleiche Erträge - steuerschön

 

Er wurde zusammen mit etlichen anderen von der DB auf DR umgestellt - nicht mehr steuerschön.

 

Du bist sicherlich vor der Umstellung von deiner Depotbank darüber informiert worden, warum hast du das nicht mitbekommen?

Jo, genau den meine ich. Schade. Mitbekommen habe ich es so nicht. Von der Bank, habe ich halt nur das Papier erhalten - ganz oben das 1. Bild in diesem Thread.

 

Aufgrund der Altfallregelung sind die Kursgewinne aller vor dem 31.12.2008 erworbenen Fondsanteile steuerfrei. Für alle nach diesem Stichtag erworbenen Anteile gilt die Abgeltungssteuer.

Diese werden ja bei einem Thesaurierer thesauriert - wie beim angesprochenem DBX1AU. Der ist ja steuerunschön geworden. Somit fallen ausschüttungsgleiche Eträge an. Auf diese muss ich jetzt(mit dem aktuellem Gesetz) also keine Steuern zahlen, richtig? (da ja vor 01.01.2009 erworben) Also durch die Wandlung in Steuerunschön, habe ich erstmal finanziell keine Nachteile, da ich sie vor dem 01.01.2009 ins Depot geholt habe.

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odensee

"Abschaffung der Abgeltungssteuer"

-> bedeutet dann was? Der persönliche Steuersatz zum Verkaufs- bzw. thesaurierungs oder ausschüttungszeitpunkt zählt?

 

Ja, entweder so, oder anders ;). Das ist alles noch nicht mal halbgares Vor-Wahlkampfgetöse. Aber WENN es zu einer Änderung kommt, gehe ich davon aus, dass der persönliche "Grenzssteuersatz" herangezogen wird. Ob es irgendwelche höheren Freibeträge oder Halbeinkünfteverfahren für Dividenden oder oder oder ... gibt, wird sich alles zeigen falls es zu einem neuen Gesetz kommt. Irgendwo/wann geisterte auch mal die Idee rum, die Abgeltungssteuer auf 32% zu erhöhen.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

o.k., aber sicher ist, dass der Freistellungsbetrag (801€ Single) bestehen bleibt & man bis zu diesem Betrag keine Steuern zahlen muss?

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odensee

o.k., aber sicher ist, dass der Freistellungsbetrag (801€ Single) bestehen bleibt & man dis zu diesem Betrag keine Steuern zahlen muss?

 

Wer soll dir diese Frage beantworten können? "Sicher" ist gar nichts. Warte doch einfach ab, ob überhaupt irgendwas geändert wird.

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moonraker
· bearbeitet von moonraker

Aufgrund der Altfallregelung sind die Kursgewinne aller vor dem 31.12.2008 erworbenen Fondsanteile steuerfrei. Für alle nach diesem Stichtag erworbenen Anteile gilt die Abgeltungssteuer.

Diese werden ja bei einem Thesaurierer thesauriert - wie beim angesprochenem DBX1AU. Der ist ja steuerunschön geworden. Somit fallen ausschüttungsgleiche Eträge an. Auf diese muss ich jetzt(mit dem aktuellem Gesetz) also keine Steuern zahlen, richtig? (da ja vor 01.01.2009 erworben) Also durch die Wandlung in Steuerunschön, habe ich erstmal finanziell keine Nachteile, da ich sie vor dem 01.01.2009 ins Depot geholt habe.

Nein, die jährlichen Erträge, egal ob Ausschüttung oder Thesaurierung, musst Du jedes Jahr versteuern! (Glück hast Du nur, wenn keine ausschüttungsgleichen Erträge anfallen.)

Nur die Kursgewinne beim Verkauf sind steuerfrei, da vor 2009 gekauft.

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Maikel
· bearbeitet von Maikel

Das ist doch das, was ich mit "2)" beschrieben habe.

Nein, ich meinte das grundsätzlicher:

Es besteht theoretisch die Möglichkeit (z.B. bei einer rot-rot-grünen Regierung), daß die Altfallregelung komplett gekippt wird, und man alle Gewinne seit 2008 oder vorher versteuern muß.

Da kann man sich auch nicht auf irgendeinen Vertrauensschutz o.ä. berufen, denn die Besteuerung würde ja erst bei Verkauf erfolgen.

 

Alles mal durchdiskutiert, als vor Jahren unter Rot-Grün ein Finanzminister Eichel die Spekulationsfrist auf 5 Jahre verlängern wollte; und in dem Zusammenhang Altbestände AFAIR pauschal mit 10% versteuern wollte (es sei denn, man konnte einen geringeren Gewinn nachweisen).

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Taxadvisor

Nein, ich meinte das grundsätzlicher:

Es besteht theoretisch die Möglichkeit (z.B. bei einer rot-rot-grünen Regierung), daß die Altfallregelung komplett gekippt wird, und man alle Gewinne seit 2008 oder vorher versteuern muß.

Da kann man sich auch nicht auf irgendeinen Vertrauensschutz o.ä. berufen, denn die Besteuerung würde ja erst bei Verkauf erfolgen.

 

Alles mal durchdiskutiert, als vor Jahren unter Rot-Grün ein Finanzminister Eichel die Spekulationsfrist auf 5 Jahre verlängern wollte; und in dem Zusammenhang Altbestände AFAIR pauschal mit 10% versteuern wollte (es sei denn, man konnte einen geringeren Gewinn nachweisen).

 

Das ist im Rahmen der Verlängerung der Frist bei Grundstücken bereits entschieden. Die Gewinne, die bereits steuerfrei hätten vereinnahmt werden können, können nicht nachträglich "eingefangen" werden. Bei steuerfreien Altbeständen kann die Steuerpflicht daher nur für zukünftige Kurssteigerungen gelten.

 

Gruß

Taxadvisor

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zerohedge

Nein, ich meinte das grundsätzlicher:

Es besteht theoretisch die Möglichkeit (z.B. bei einer rot-rot-grünen Regierung), daß die Altfallregelung komplett gekippt wird, und man alle Gewinne seit 2008 oder vorher versteuern muß.

Da kann man sich auch nicht auf irgendeinen Vertrauensschutz o.ä. berufen, denn die Besteuerung würde ja erst bei Verkauf erfolgen.

 

Alles mal durchdiskutiert, als vor Jahren unter Rot-Grün ein Finanzminister Eichel die Spekulationsfrist auf 5 Jahre verlängern wollte; und in dem Zusammenhang Altbestände AFAIR pauschal mit 10% versteuern wollte (es sei denn, man konnte einen geringeren Gewinn nachweisen).

 

Das ist im Rahmen der Verlängerung der Frist bei Grundstücken bereits entschieden. Die Gewinne, die bereits steuerfrei hätten vereinnahmt werden können, können nicht nachträglich "eingefangen" werden. Bei steuerfreien Altbeständen kann die Steuerpflicht daher nur für zukünftige Kurssteigerungen gelten.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Wie kommst Du denn auf die Idee?

 

Es soll ja dieses neue Gesetzt für Besteuerung von Fonds kommen (dafür nicht mal rot-rot-grün nötig). Und ein Bestandteil ist da eben, dass auch die aufgelaufenen Gewinne von Fonds besteuert werden, die man vor 2009 kaufte.

 

Merke: Im Namen der Gerechtigkeit (eignet sich für alles) ist der Staat absolut skrupellos . . . hat ja das Gewaltmonopol.

 

 

 

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Taxadvisor

Das ist im Rahmen der Verlängerung der Frist bei Grundstücken bereits entschieden. Die Gewinne, die bereits steuerfrei hätten vereinnahmt werden können, können nicht nachträglich "eingefangen" werden. Bei steuerfreien Altbeständen kann die Steuerpflicht daher nur für zukünftige Kurssteigerungen gelten.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Wie kommst Du denn auf die Idee?

 

Es soll ja dieses neue Gesetzt für Besteuerung von Fonds kommen (dafür nicht mal rot-rot-grün nötig). Und ein Bestandteil ist da eben, dass auch die aufgelaufenen Gewinne von Fonds besteuert werden, die man vor 2009 kaufte.

 

Merke: Im Namen der Gerechtigkeit (eignet sich für alles) ist der Staat absolut skrupellos . . . hat ja das Gewaltmonopol.

 

 

 

 

Bei Grundstücken, bei denen bei der Verlängerung der Spekulationsfrist von 2 auf 10 Jahre seinerzeit die 2-jährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen war, hat das BVerfG entschieden, dass Gewinne, die bis zur Gesetzesverkündung entstanden waren und steuerfrei hätten realisiert werden können, nicht besteuert werden dürfen.

 

Gruß

Taxadvisor

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odensee
· bearbeitet von odensee

Es soll ja dieses neue Gesetzt für Besteuerung von Fonds kommen (dafür nicht mal rot-rot-grün nötig). Und ein Bestandteil ist da eben, dass auch die aufgelaufenen Gewinne von Fonds besteuert werden, die man vor 2009 kaufte.

(Hervorhebung durch mich)

Liest du eigentlich auch in den Threads, in denen du trollst oder schreibst du einfach nur runter, was dir gerade spontan einfällt? :rolleyes: siehe #415: besteuert werden sollen die Gewinne, die ab 1. Januar 2018 entstehen, die Gewinne, die bis Ende 2017 entstehen, sind hingegen weiterhin steuerfrei. Und aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung:

Um gleichwohl das Vertrauen eines Kleinanlegers, für den die Bestandsschutzregelung bei Einführung der Abgeltungsteuer gedacht war, nicht zu enttäuschen, wird ein neuer Freibetrag in Höhe von 100 000 Euro eingeführt. Das heißt, auch die ab 2018 anfallenden Veräußerungsgewinne bleiben bis zum diesem Betrag steuerfrei. Dadurch dürfte sich für die weit überwiegende Zahl aller Steuerpflichtigen faktisch weiterhin ein Bestandsschutz hinsichtlich der vor 2009 erworbenen Investmentanteile ergeben.

 

Merke: Im Namen der Gerechtigkeit (eignet sich für alles) ist der Staat absolut skrupellos . . . hat ja das Gewaltmonopol.

 

Hmm, in der Schule nicht aufgepasst? https://de.wikipedia...Gewaltenteilung

 

wenn ich mal fragen darf, wäre es nicht besser, aus diesem schrecklichen Unrechtstaat auszuwandern bevor es zu spät ist?

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