Okabe Juni 16, 2017 · bearbeitet Juni 16, 2017 von Okabe vor 1 Stunde schrieb ImperatoM: Selbst wenn nur Junge wechseln würden, wäre das theoretisch erstmal kein Problem, weil die Jungen nicht für die Alten zahlen, sondern der Mehraufwand der Alten durch ihre eigenen Rückstellungen gedeckt wird. Korrekt. Zitat Für Männer dürfte der Unisex-Tarif immer noch teurer sein als der Bisex. Insofern erwarte ich eher, dass vor allem Frauen in den Unisex-Tarif wechseln, was ihn mittelfristig noch teurer werden lassen könnte als den Bisex. Jein. Die Versicherungen sind ja nicht blöde, die wussten natürlich, dass tendenziell eher Frauen wechseln würden. Darum hat die Debeka zwei "Maßnahmen" getroffen (zumindest interpretiere ich ihr Verhalten so). 1. Sind die Unisextarife so teurer geworden, sodass sich sogar für Frauen ein Wechsel rein finanziell nicht lohnt. 2. Haben die Unisextarife bedingungsseitig eine ganze Reihe Mehrleistungen gegenüber den Bisextarifen (und mWn. so gut wie keine Nachteile). D.h. man kann natürlich trotzdem nach Unisex wechseln, wenn man Vorerkrankungen hat, aber hat dann auch in Unisex nur die Bisex-Leistungen - zu den höheren Beiträgen. Ich glaube 1.) liegt nicht nur an 2.) sondern auch an absichtlich "vorsichtiger" Kalkulation, um eben genau eine solche Entmischung zu verhindern. Trotzdem erscheinen die Unisextarife der Debeka aus meiner Amateursicht vergleichsweise günstig für die Leistungen. Man wird sehen, was passiert. Ich vermute leider, dass das ganze eher für die jetzt noch nicht ganz so alten, kranken Mitglieder in den Bisextarifen schlecht ausgehen wird. Ich vermute es wird trotz der genannten Punkte eine Entmischung geben, die Bisex vom Preis/Leistungsverhältnis schlechter werden lässt als Unisex - auch für Männer. Und wer dann krank ist und nach 204 wechseln muss, der hat dann eben die Nachteile aus beiden Welten und wahrscheinlich auch keinen Standardtarif mehr etc. Besonders interessant finde ich auch die von Thorsten angesprochene Öffnungsaktion. Nicht nur für vorselektierte Beamte, sondern auch für Angestellte. Ich vermute(!), dass das relativ wenige nutzen und der Effekt nicht ganz so negativ ist (man kommt ja auch nicht in alle Tarife), aber genaue Zahlen hat nur die Debeka und ein Geschmäckle hat das auf jedenfall. Eine solche "Marketingaktion" sollte ein seriöser Versicherer nicht nötig haben. Es bleibt spannend! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 16, 2017 Die Folgen solcher Aktionen treten erst viele, viele Jahre später zu Tage. Eben dann, wenn besagtes "verkranken" und "veraltern" eines Kollektivs zum Problem wird. Es war auch bei weitem nicht nur die Debeka, die damals mit solchen Aktionen um die Ecke kam. Das wahre Geschmäckle entsteht, wenn man weiß, wie was in den Markt gedrückt wird / wurde. Für Riester ist das ja bspw. bekannt. Die Abschlussgebühren erhob die Debeka in den hier im Forum verbreiteten klassischen Tarifen für bei Vertragsbeginn zu erwartende Zulagen über die gesamte Vertragslaufzeit (auch wenn bspw. Kinderzulagen ja real bspw. nur 18/25 Jahren fließen). Der Vertrieb bekam aber auch genau das verprovisioniert. Ist somit der einzige Versicherer bei dem ein Vertrag mit Sockelbeitrag und hohem Zulagenanspruch überhaupt noch über viele Jahre hinaus im Minus sein konnte. Im Bereich Kranken gibt es ähnlich amüsante Stories. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Juni 17, 2017 vor 13 Stunden schrieb polydeikes: Im Bereich Kranken gibt es ähnlich amüsante Stories. Würdest du da ein bisschen mehr erzählen? Finde das als Laie immer recht interessant, sowas mal zu hören. Danke vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 17, 2017 Man bewegt sich mit solchen Dingen, so man sie nicht 1:1 schwarz auf weiß nachweisen / belegen kann (wie bspw. die Riesteraussage anhand des PIBs) schnell im UWG Bereich. Leidtragend wären dann in dem Fall Forum / Betreiber. Entsprechend verzichte ich da auf weitere Details. Verbrauchermeinungen sind hingegen save und haben die hohe Schutzhürde der Meinungsfreiheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Juni 17, 2017 Das ist natürlich verständlich. Trotzdem schade Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Juni 24, 2017 Am 8.6.2017 um 13:34 schrieb B2BFighter: Aus guter interner Debeka Quelle weiß ich, dass die Debeka auch hier erstmals in 2017 von jahrzehntelanger Praxis abweicht. Gängige Praxis waren immer Veröffentlichungen zu den Hauptversammlungen im Mai eines Kalenderjahres. Eine HV fand dieses Jahr noch nicht statt. Da die Bilanzzahlen 2016 bei genauer Betrachtung in der Bausparkasse etwas weniger rosig und vor allem im PKV Bereich noch weniger rosig aussehen, wird wohl die möglich Zeitspanne des § 341a HGB voll ausgeschöpft. Danke für deine Antwort auf meine Frage nach dem Geschäftsbericht 2016 der Debeka-Bausparkasse! Inzwischen ist der Geschäftsbericht der Debeka-Bausparkasse 2016 online. Ich habe ihn erstmal nur überflogen, ein unmittelbar bevorstehendes Katastrophenszenario kann ich nicht erkennen. In 8 Tagen bin ich vom Urlaub zurück und schaue mir das alles nochmal genau an, bin aber nicht der Bilanzprofi. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juli 28, 2017 · bearbeitet Juli 28, 2017 von B2BFighter Der Bund der Versicherten hat zusammen mit dem Analysehaus Zielcke die Solvenzberichte der deutschen Lebensversicherer auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis offenbart großen Nachbesserungsbedarf, nur wenige Versicherer können überzeugen. http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/07/nur-16-lebensversicherer-ueberzeugen-bei-solvenz/ 28.07.2017 Lebensversicherungen sind Vertrauensprodukte – Verbraucher schließen entsprechende Policen ab, um in 15, 20 oder 30 Jahren das Leistungsversprechen ihrer Versicherung abrufen zu können. Die Frage, die sich hierbei stellt, ist, ob die Versicherungen diese Versprechen auch halten können. Denn aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase sind die Versicherer spürbar unter Druck geraten. Die Aufgabe, die versprochenen Beträge für ihre Kunden auch zu erwirtschaften, fällt vielen Unternehmen immer schwerer. Der Ausschuss für Finanzstabilität formulierte Anfang Juli mahnende Worte an die Bundesregierung: Die deutschen Lebensversicherer seien aufgrund der niedrigen Zinsen „merklich belastet“, es bestehe die Gefahr, „dass die erwirtschafteten Erträge nicht mehr ausreichen, um den langfristigen Verpflichtungen nachzukommen“. Seit Mai dieses Jahres müssen die Versicherer die sogenannten Solvenzquoten ausweisen, die Rückschlüsse auf die finanzielle Stabilität der Versicherer erlauben sollen. Je höher die Quote, so das Prinzip, desto eher können die Versicherer Extremereignisse, wie ein langfristige Krise am Finanzmarkt, überstehen. Doch geben die Solvenzberichte der Versicherer den Kunden wirklich Orientierung? Dieser Frage hat sich nun der Bund der Versicherten zusammen mit dem Analysten Carsten Zielke (Zielke Research Institut) gewidmet und die 84 Solvenzberichte der Lebensversicherer durchgearbeitet. Das nicht ganz überraschende Ergebnis: Die meisten Versicherer agieren intransparent. „Lediglich 17 Unternehmen haben einen umfassenden, verständlichen und nachvollziehbaren Solvenzbericht vorgelegt“, heißt es in der Studienauswertung. Besonders überzeugt hat die Analysten dabei der Solvenzbericht der Alten Leipziger, der 14 Transparenzpunkte verliehen bekam. Auf den weiteren Plätzen folgten die Öffentliche LV Berlin-Brandenburg (12) sowie die Universa und die WGV (jeweils elf). Am Ende des Tableaus finden sich dann die Debeka (minus 8 Transparenzpunkte), die Karlsruher Lebensversicherung sowie die Württembergische (jeweils minus 7). Insbesondere die Debeka wird als „Negativbeispiel für Intransparenz“ bezeichnet. Kritisiert wird, dass die Risiken nur grob umschrieben werden, Details nicht genannt. Zudem liege die „reine Solvenzquote“ (keine Übergangsmaßnahmen) bei lediglich 61 Prozent. Beim Thema Solvenz konnten nur 16 Unternehmen überzeugen – diese konnten eine Solvenzquote aufweisen, die der BdV als „angemessen“ einstufte. Um hierzu zu zählen, musste die „reine Solvenzquote“ zwischen 100 und 200 Prozent liegen. Übermäßig hohe Werte könnten nämlich auch bedeuten, dass den Versicherungsnehmern (noch) keine Überschüsse zugeteilt worden seien. Beim Thema Gewinnerwartung konnten 40 Unternehmen die Analysten nicht überzeugen. So würden 13 Unternehmen eine negative Gewinnerwartung ausweisen, was Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells aufwerfen würde. Bei den übrigen 27 Unternehmen sei die Gewinnerwartung indes so hoch, dass der BdV hierin Hinweise auf eine wenig verbraucherfreundliche Unternehmenspolitik findet. „Bei fast allen Unternehmen sehen wir dringenden Handlungsbedarf“, fasste BdV-Vorstandssprecher Axel Klein die Studienergebnisse zusammen. Die Berichte gibt's hier: https://www.bundderversicherten.de/fbfiles/Studie-BMI-der-Lebensversicherer-Solvenzberichte-auf-dem-Pruefstand.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xerodan Juli 28, 2017 Interessanter finde ich da eher die Aussage, dass einige Versicherer durch gegenseitige Nachranganleihen ihre Solvenzquote aufbessern (müssen?). Nach meinem, zugegeben laienhaften Verständnis funktioniert das so: Versicherer A und B geben sich gegenseitig ein nachrangiges Darlehen der gleichen Höhe. Durch die Nachrangigkeit wir das (genommene) Darlehen als Eigenkapital teilweise angerechnet. Das gegebene Darlehen erhöht die Solvenzanforderungen, was jedoch durch das zusätzliche EK überkompensiert wird. Somit erhöht die gegenseitige Kreditvergabe die Solvenzquote Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Juli 28, 2017 vor 3 Minuten schrieb xerodan: Interessanter finde ich da eher die Aussage, dass einige Versicherer durch gegenseitige Nachranganleihen ihre Solvenzquote aufbessern (müssen?). Nach meinem, zugegeben laienhaften Verständnis funktioniert das so: Versicherer A und B geben sich gegenseitig ein nachrangiges Darlehen der gleichen Höhe. Durch die Nachrangigkeit wir das (genommene) Darlehen als Eigenkapital teilweise angerechnet. Das gegebene Darlehen erhöht die Solvenzanforderungen, was jedoch durch das zusätzliche EK überkompensiert wird. Somit erhöht die gegenseitige Kreditvergabe die Solvenzquote Super Sache, oder? Da wird einem warm ums Herz! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 28, 2017 · bearbeitet Juli 28, 2017 von polydeikes Mehr "Meldung", weniger "Bild" http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/07/nur-16-lebensversicherer-ueberzeugen-bei-solvenz/ "zum Artikel zugehörige BdV Bewertung" https://www.bundderversicherten.de/fbfiles/Studie-BMI-der-Lebensversicherer-Solvenzberichte-auf-dem-Pruefstand.pdf Debeka und die rote Laterne http://www.versicherungsjournal.de/unternehmen-und-personen/solvenzberichte-lebensversicherern-bleibt-noch-viel-zu-tun-129541.php --- Nix überraschend, nix neu, nix sagend, aber das sagte ich weiter vorne schon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 31, 2017 Vorwurf der Intransparenz - Debeka kontert Kleinlein Quelle: Versicherungswirtschaft heute Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 17, 2017 Heute kam die "Jahresmitteilung" der Debeka bezüglich meiner bAV. Interessanterweise mit Stand 1. August 2017. Wundern tut es mich etwas, da die letzten zwar auch immer so um die Zeit kamen aber immer schon Stand 31.12. des Jahres waren. Interessant war dann der letzte Absatz: Zitat Notwendiger Vorsorgecheck Für sichere Kapitalanlagen wie z.B. Bundesanleihen gibt es praktisch keine Zinsen mehr. Entscheidungen der EZB lassen zudem nicht erwarten, dass sich das Zinsniveau schnell erholt. In diesem Kapitalmarktumfeld müssen wir jedoch die Gelder unserer Mitglieder anlegen. Davon sind auch der Verträge der betrieblichen Altersvorsorge betroffen. Bitte prüfen Sie daher zusammen mit Ihrem Arbeitgeber, ob die Höhe der zu erwartenden Leistung ausreicht, um das gewünschte Vorsorgeziel zu erreichen. Gerne stehen wir Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Interessant ist, dass die Posten „Schlussüberschuss“ und vor allem „Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven“ auf 0,00 Euro bzw. 0,20 Euro gesetzt wurden. Im Vergleich zur letzten Auskunft gehen so fast 1,25 Prozent Rendite verloren. Noch interessanter: Mittlerweile wird bei der "Zukünftige Wertententwicklung" nur noch "Mindestleistungen" und "Mögliche Leistungen" aufgeführt. Beide sind identisch. Früher (2012) wurde noch mit Wertsteigerungen bis 5,10% gerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker Oktober 28, 2017 aaaaaah, Debeka... meine Lieblingsversicherung Ihr alten Renditekiller MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Dezember 23, 2017 · bearbeitet Dezember 23, 2017 von B2BFighter Die Zinszusatzreserve scheint die Debeka ziemlich schwer zu belasten. Zumindest stärker als die Konkurrenz. Für 2018 senkt man die Überschussbeteiligung von 2,75% auf 2,50%. Und wie letztes Jahr erfährt man diese Info nur an der Hotline. Keine Pressemitteilung mehr wie in guten Zeiten. Der Berater sagte, sie müssen wegen der Dauerniedrigzinsen nun auch für Verträge mit einem Garantiezins von 2,25% Prozent neue Reserven bilden. Und höhere Beiträge als zum 31.12.2016 werden dauerhaft noch mit 0,90% verzinst. Die Unternehmenspolitik kann nich mehr gefallen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Januar 1, 2018 Am 23.12.2017 um 10:40 schrieb B2BFighter: . Die Unternehmenspolitik kann nich mehr gefallen... Kann man so oder so sehen, ist doch bei allen Versicherern gleich, bei dem einen eher bei dem anderen später, alle hängen am Zinstopf . Die Debeka macht nur was sie tun muss um nicht noch schneller in den Abgrund zu stürzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Februar 1, 2018 So nun wird's langsam lustig im laufenden Riestervertrag. Vertragsabschluss 2005 mit Garantiezins 2,75% Seit 2008 zog die Debeka jeden Monat 162,17€ per Lastschrift von meinem Konto. Hintergrund war, dass ich 2008 eine Beitragsanpassung über das Internetformular an die Debeka sendete und wählte den Betrag 162,17 €. Das war damals der Höchstbeitrag für den vollen Sonderausgabenabzug. Am Ende des Formulars stand, dass die Übermittlung solange gilt, bis eine weitere Änderung eintrifft. Diese Anpassung war im Nachhinein Gold wert, da bei mir auch ab 01.01.2017 jeder eingezahlte neu eingezahlte Euro bis 162,17 € mit dem Garantiezins von 2,75% verzinst wird. Dies wurde mir schriftlich bestätigt. Andere Versicherte bekommen seit 01.01.2017 nur den Garantiezins von 0,90% auf jeden neuen €, soweit dieser höher ist als der Beitrag der zum 31.12.2016 vereinbart war. Soweit so gut. Nun stellte ich auf meinem Kontoauszug fest, dass die Debeka seit Januar 2018 "nur" noch 160,42 € einzieht. Also im Monat -1,75 € bzw. im Jahr 21€ weniger. Dies ist der in 2018 höher gestellten Zulage geschuldet, da diese um eben 21€ von 154€ auf 175 € steigt und in Summe eben 2100 € maximal bei der Debeka eingehen sollen. 12*160,42 +175€ = 2100 €. Die Frage die sich mir stellt ist, ob sich die Debeka hier nicht ins eigene Knie schießt. Mit der minimalen Senkung von 162,17 € auf 160,42 € hat die Debeka klar Position bezogen, dass sie sich an der Fördergrenze der abziehbaren Sonderausgaben nach § 10a EStG orientiert. Momentan diese 2100 €. Sollte diese Fördergrenze einmal angepasst werden (z.B. 3.120 € - 4% BBG RV) könnte ich darauf bestehen, dass die Debeka mehr als die 162,17€ einziehen muss bei einem garantierten Zins von 2,75% -oder? Die 162,17 können dann nicht als maximale Grenze vom 31.12.2016 herangezogen werden für den 2,75% Garantiezins... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
poppi Februar 1, 2018 Du hast doch in diesem Thread selbst spekuliert, dass es so kommen wird. Warum wundert dich das jetzt? Ist bei mir und vermutlich vielen anderen übrigens genau so. Ich habe eben mal die Buchung überprüft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
enma Februar 1, 2018 @B2BFighter: Bei mir sieht es so aus: Vertragsabschluss 2011 mit immerhin noch 2,25 % Garantiezins und jährlicher statt monatlicher Zahlweise, über 2100 € – 154 € = 1946 € jeweils zu Jahresbeginn (bereits seit Vertragsbeginn, d.h. ohne zwischenzeitliche Anpassungen). Interessanterweise wurden mir Anfang Januar wieder die 1946 € abgebucht und nicht auf 1925 € abgesenkt. Aus den Vertragsunterlagen erschließt sich m.E. nicht, was bei Änderung der staatlichen Zulage passieren sollte. Ich werde mal bei der Debeka nachfragen, wie das gedacht ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
earningpower Februar 1, 2018 Sorry, bisschen OT, aber muss eine Versicherung eigentlich Kapitalertragssteuer bezahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Februar 2, 2018 vor 12 Stunden schrieb enma: @B2BFighter: Bei mir sieht es so aus: Vertragsabschluss 2011 mit immerhin noch 2,25 % Garantiezins und jährlicher statt monatlicher Zahlweise, über 2100 € – 154 € = 1946 € jeweils zu Jahresbeginn (bereits seit Vertragsbeginn, d.h. ohne zwischenzeitliche Anpassungen). Interessanterweise wurden mir Anfang Januar wieder die 1946 € abgebucht und nicht auf 1925 € abgesenkt. Aus den Vertragsunterlagen erschließt sich m.E. nicht, was bei Änderung der staatlichen Zulage passieren sollte. Ich werde mal bei der Debeka nachfragen, wie das gedacht ist. Hallo enma, halte mich mal auf den Laufenden, was die Debeka dazu sagt. Ich werde am WE mal meine alten Verträge durchlesen, um die Grundlage für das Vorgehen der Debeka herauszufinden. Ich kann mich nicht erinnern, dass eine Überzahlung ausgeschlossen war. Und wenn ich 2008 die 162,17 € angegeben habe, dann müssten sie auch weiterhin 162,17 € einziehen. In Summe würden dann zwar 2121 € eingehen, aber mir wäre es Recht bei 2,75% Garantiezins. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
enma Februar 5, 2018 Zwischenzeitlich habe ich festgestellt, dass die Debeka mir am Freitag wieder 21 Euro zurücküberwiesen hat. Bevor ich das gesehen habe, hatte ich noch eine Anfrage gestellt, wie sich die Zulagenerhöhung auf die Höhe der Rentenleistungen auswirkt, aber das erübrigt sich damit dann. Inzwischen gehe ich davon aus, dass vertragsrechtlich immer ein bestimmter Gesamtbeitrag (Tarifbeitrag) festgelegt ist (von dem ein Teil aus Zulagen stammen kann), für den bestimmte Versicherungsleistungen vereinbart wurden, so dass eine Änderung des Gesamtbeitrags nur durch eine Änderung/Neuabschluss des Vertrags möglich ist. D.h. es wird wohl bei den 2100 Euro/Jahr bleiben, egal wie sich die Zulagen und die Fördergrenzen entwickeln. Bei mehr Zulagen hat man dann halt automatisch weniger Eigenbeitrag, und bei Wegfall der Zulagen (wird absehbar sicherlich nicht passieren) müsste man die 2100 komplett selbst tragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer Februar 7, 2018 · bearbeitet Februar 7, 2018 von August Zillmer Am 01.02.2018 um 23:37 schrieb earningpower: Sorry, bisschen OT, aber muss eine Versicherung eigentlich Kapitalertragssteuer bezahlen? Ja. Im Prinzip. Als Vorauszahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Nur wäre bei Lebens- und Krankenversicherungen die anfallende Kapitalertragsteuer viel zu hoch, verglichen mit der Körperschaftsteuer auf den Ertrag des Unternehmens. (Hängt damit zusammen, dass die Kapitalerträge zum größten Teil an die Versicherungsnehmer gehen und nicht den Ertrag erhöhen.) Daher lässt sich ein Lebens- und Krankenversicherer in der Regel nach § 44a Abs. 5 EStG (Überzahler-Regelung) von der Kapitalertragsteuer freistellen. Warum fragst du? Willst du eine Versicherung aufmachen? August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Februar 28, 2018 Gestern wurden die vorläufigen Zahlen für 2017 (positiv) verkauft. Wenn man aber mal zwischen den Zeilen ließt, sieht das gar nicht mal so rosig aus. Die nächsten Jahre Niedrigzins werden in der Bilanz der Debeka ziemliche Narben hinterlassen. Debeka-Versicherungsgruppe Die Beitragseinnahmen liegen 2017 nach vorläufigen Zahlen bei 10,4 Milliarden Euro. Der Versicherer ist in allen Bereichen – der Krankenversicherung, der Altersvorsorge und der Schaden- und Unfallversicherung – gewachsen. Insgesamt beläuft sich die Steigerung der Einnahmen auf 6,4 Prozent. Debeka Lebensversicherung Erstmals musste die Debeka 2017 für die Bildung der Zinszusatzreserve (ZZR) sogenannte stille Reserven auflösen. Wie im Vorjahr, hat die Debeka nahezu den gesamten Rohüberschuss in Höhe von 1,13 Milliarden Euro für die ZZR verwendet. Der Bestand der Versicherungssumme sank von 105.070.100 Mio auf 103.997.400 Mio (-1,0%). Laut Uwe Laue ist die Politik der Europäischen Zentralbank schuld: „Man muss erkennen, dass auch wir mit den Geldern der Kunden immer weniger Rendite erwirtschaften können.“ Debeka Krankenversicherung Der Bestand an Krankenvoll-Versicherungen konnte um 29.213 Versicherte auf 2,36 Millionen Kunden ausgebaut werden. Die Beitragseinnahmen stiegen durch Beitragserhöhungen getragen von 5.470.500 Mio auf 5.978.600 Mio (+9,3%). Die Leistungsausgaben stiegen auf Jahressicht dynamisch von 4.180.200 Mio auf 4.424.100 Mio (+5,8%) an. Durch interne Maßnahmen sank die Leistungsquote von 100,10% auf 97,70%. Nach Einschätzung der Debeka ist das Anfang 2017 gegründete Online-Vergleichsportal „KV-Fux“ für die private Krankenversicherung (PKV) ein voller Erfolg. Das Portal wurde weit mehr als 100.000 Mal aufgerufen. Daraus konnte die Debeka aber nur 35 Vollversicherte gewinnen. Debeka Pensionskasse Sowohl die Beitragseinnahmen (-3,5%), als auch der Bestand der Versicherungssumme (-2,3%) sank in 2017. Die Solvabilität der Pensionskasse konnte nur durch ein aufgenommenes Nachrangdarlehn von fünf Millionen Euro gewährleisten werden. Dies sei in 2018 nochmals möglich, danach müsse die Mutter Geld zur Verfügung stellen. Problematisch ist, dass die Pensionskasse hauptsächlich Bestandsverträge mit einem Rechnungszins von 3,25 Prozent führt und die Rententafel 1994 angewendet hat. Diese Rechnungsgrundlagen belasteten das Unternehmen nun in der Niedrigzinsphase schwer. Es müsse nachreserviert werden. Problematisch ist zudem, dass dieses Geld nicht wieder zurückgezahlt werden kann. Denn laut der Mindestzuführungs-Verordnung würden 90 Prozent der Gewinne an die Kunden gehen, wenn sich die Zinssituation in der Zukunft ändert. Debeka Bausparkasse Sowohl die Anzahl der Bestandsverträge (-3,6%) als auch der Bestand der Bausparsumme sank in 2017 von 21.137.800 Mio auf 20.946.300 Mio (-0,9%). Weitere Details zur Bausparkasse wurden nicht bekannt gegeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Juni 25, 2018 Guten Tag liebe Leute, ich bin durch googeln auf diesen Thread gestoßen und habe auch etwas beizutragen: Ich habe auch eine Rentenversicherung der Debeka, abgeschlossen 2010 mit damals noch 2,25 % Garantiezins. Bei der jetzigen Beitragsanpassung bekam ich den Hinweis: "Der Teil der garantierten Rente aus Eigenbeiträgen, der auf einer Erhöhung des Eigenbeitrags basiert, wurde bedingungsgemäß auf der Grundlage unseres neuen Tarifs, d. h. einem Rechnungszins von 0,9 % p.a. und der aktuellen Sterbetafel "UNI 2004R" berechnet". Ich habe daraufhin den erhöhten Eigenbeitrag nicht akzeptiert, da ich mit diesem niedrigen Zinssatz nicht einverstanden bin (wodurch mir natürlich auch teilweise staatliche Zulagen entgehen). Vor Kurzem habe ich zu diesem Thema einen Artikel in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe Juni 2018) gelesen. Darin wird beschrieben, dass ein Debeka-Kunde erfolgreich gegen die Debeka geklagt hat und ihm daraufhin der garantierte Rechnungszins von 2,25 % gewährt wurde. (Az. 0103 C 1015/17). Das hat also auch bei mir die Frage aufgeworfen, ob es in dieser Sache sinnvoll sein könnte, rechtliche Schritte einzuleiten. Ich habe mich dazu an meine Rechtsschutz-Versicherung gewandt. Mir wurde mitgeteilt: "Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 11. 10. 2007 entschieden, dass eine einseitige Anpassung von Verträgen nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden dürfe, da das ursprüngliche Vertragsverhältnis zu Ungunsten der anderen Seite verändert werden könnte (BGH III ZR 63/07). Es wird in Presseveröffentlichungen nicht selten die Auffassung vertreten, der ursprüngliche Rechnungszins sei auch für alle Erhöhungen des Eigenbeitrags maßgeblich, so dass die Debeka sich nicht auf ein niedrigeres Zinsniveau zurückziehen könne. Allerdings wird auch die Meinung vertreten, durch die nunmehr Jahre lang geübte restriktive Zins-Praxis sei es den Lebensversicherungen nicht zumutbar, an den ursprünglichen, höheren Zinssätzen festgehalten zu werden.Wie ein konkreter Rechtsstreit hierüber ausgehen könnte, kann daher nicht vorausgesagt werden, es geht um Wertungsfragen und Treu und Glauben (§ 242 BGB). Leider kann ich Ihnen nichts Handfesteres liefern. Eine Erfolgsaussicht kann von hier aus nicht abgeschätzt werden." Tja, was haltet ihr davon? Über Einschätzungen und Meinungen bin ich jedenfalls dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 25, 2018 vor 52 Minuten schrieb N.Krausse@mx.net: Leider kann ich Ihnen nichts Handfesteres liefern. Eine Erfolgsaussicht kann von hier aus nicht abgeschätzt werden." Wirst du daher jetzt rechtliche Schritte gegen den Versicherer einleiten oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag