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Flatex

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reckoner

Hallo,

 

woher hast du denn die 50%?

 

Stefan

 

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nachfrage
· bearbeitet von nachfrage
vor 14 Stunden schrieb reckoner:

Hallo,

 

woher hast du denn die 50%?

 

Stefan

 

taucht in dieser Liste auf mit 50%

 

in dem Zusammenhang noch eine andere Frage:

 

Wenn ich den Fonds über die Börse gakauft habe, kann ich ihn dann auch über die KAG verkaufen?

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west263

ja geht

 

Du kannst ihn auch ohne Gebühren bei der KAG erwerben und ohne Gebühren bei der KAG wieder zurück geben.

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nachfrage
· bearbeitet von nachfrage
vor 1 Stunde schrieb west263:

Du kannst ihn auch ohne Gebühren bei der KAG erwerben und ohne Gebühren bei der KAG wieder zurück geben.

d.h. wenn ich den bei Flatex über die KAG kaufe bekomme ich 100% auf den Ausgabeaufschlag?

also entgegen der Angabe in der Liste wo nur 50% angegeben sind

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west263

das bezog sich nicht auf Flatex.

Fonds kann man über diverse Vermittler, ohne Gebühren, erwerben.

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Ramstein

In der Postbox:

 

Bildschirmfoto 2017-09-27 um 16.48.04.png

 

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nachfrage
Am 28.8.2017 um 17:23 schrieb west263:

ja geht

 

Du kannst ihn auch ohne Gebühren bei der KAG erwerben und ohne Gebühren bei der KAG wieder zurück geben.

Habe nochmal direkt bei Flatex nachgefragt.

Den Fonds gibt es dort mit 100% Rabatt.

 

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captainfuture

ich nutze ab und an mal den flatex kredit für kurzfrisitge liquidität, aber die fast 5% sind jetzt schon happig.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Ich wundere mich gerade ein bisschen über Flatex.

Ich habe sowohl für mich als auch für meine Kinder dort Geldmarktkonto und Depot.

Dass es auf dem Konto Negativzinsen gibt, ist mir bekannt. Nun ist allerdings der Fall aufgetreten, dass durch die Zinsbelastung zum Quartalsende die Konten meiner Kinder ins Soll gekommen sind.

Soweit mir bekannt ist, ist jegliche Kreditaufnahme bei Minderjährigen durch das Vormundschaftsgericht zustimmungspflichtig. (§1822 BGB)

Müsste Flatex es nicht sicherstellen, dass es bei Minderjährigenkonten zu keiner Kreditaufnahme kommt?

 

Ich will vermeiden, dass es durch die Überziehung dort zum einem "Margincall" kommt und Positionen aus dem Depot verkauft werden. Daher werde ich die Konten glattstellen. Trotzdem finde ich das Vorgehen von Flatex rechtlich nicht einwandfrei.

 

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davidh
· bearbeitet von davidh

Flatex kann ja dann alternativ statt der Gebührenbelastung direkt die Wertpapiere verkaufen, damit das Konto nicht ins Minus rutscht.

Nein - mal ernsthaft - Gesetz hin oder her (kann ich auch nicht beurteilen, inwiefern der Paragraph dafür zutreffend ist) - du hast für das Konto ebenfalls unterschrieben. Wie soll eine Bank sonst damit umgehen? Die Forderung besteht. Wenn für das Konto eine Grundgebühr vereinbart ist, muss diese auch geleistet werden; auch wenn Sohnemann die Dividenden schon für Süßigkeiten ausgegeben hat und das Konto bei 0 EUR steht.

 



Das gilt auch, wenn der Minderjährige den Kredit beim Abheben am Geldautomaten eingeräumt bekommt. Ohne das Einverständnis des Vormundschaftsgerichts ist er deshalb verpflichtet, das geliehene Geld - wenn auch zinslos - zurückzuzahlen. Hat der Jugendliche den Betrag für einen Urlaub oder andere außergewöhnliche Dinge bereits verbraucht, muss er den Kredit ausnahmsweise nicht zurückzahlen. Auch die Eltern sind dann aus dem Schneider, denn für Schulden ihrer Kinder müssen sie nicht einstehen. Anders ist es nur, wenn sie vorher der Bank gegenüber ausdrücklich die Übernahme der Haftung erklärt haben.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/bankgeschaefte-minderjaehrig

 

Naja - trotzdem andere Konstellation; zudem kannst du ja mal die Geschäftsbedingungen bei Flatex prüfen (letzter Satz). Ironisch ist es natürlich schon, Vermögen anzuhäufen und dann angefallene Gebühren nicht zahlen zu wollen.

Wenn das Konto im Minus ist, schreibt dich Flatex an und du hast 2-3 Wochen Zeit zum Ausgleich, bevor verkauft wird.

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DrFaustus
vor 1 Minute schrieb davidh:

Flatex kann ja dann alternativ statt der Gebührenbelastung direkt die Wertpapiere verkaufen, damit das Konto nicht ins Minus rutscht.

Nein - mal ernsthaft - Gesetz hin oder her (kann ich auch nicht beurteilen, inwiefern der Paragraph dafür zutreffend ist) - du hast für das Konto ebenfalls unterschrieben. Wie soll eine Bank sonst damit umgehen? Die Forderung besteht. Wenn für das Konto eine Grundgebühr vereinbart ist, muss diese auch geleistet werden; auch wenn Sohnemann die Dividenden schon für Süßigkeiten ausgegeben hat und das Konto bei 0 EUR steht.

Das ist das Problem bei Minderjährigenkonten. Deshalb sind diese auch zu 99% gebührenfrei.

"Gesetz hin oder her" ist ein guter Spruch.

Ich glaube das Recht der Bank auf Gebührenerhebung steht dem Recht zum Schutze des Minderjährigen hinten an. Die Bankaufsicht geht mit solchen Fällen alles andere als lax um. Kreditaufnahme bei Minderjährigen ist da ein rotes Tuch. Ein absolutes No-Go. Daher muss die Bank in ihren Prozessen sicherstellen, dass es unter keinen Umständen zu einer solchen Kreditaufnahme kommt.

Wie gesagt, mir ist es Jacke wie Hose.

Zumal es nicht die erste Kreditaufnahme ist. Bei Kauf der Wertpapiere habe ich danach das zur Verfügung stehende Guthaben auf ein anderes Konto überwiesen. Tja, leider war in diesem Guthaben die Ordergebühr nicht berücksichtig. Also war das Konto schonmal im Soll.

Ich habe Flatex da auch angeschrieben und gefragt, wie das sein kann, ob man das nicht ändern kann. Die laxe Antwort war: Da sie das Konto ja jetzt ausgeglichen haben, liegt ja keine Kreditaufnahme mehr vor.

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davidh

Stimmt, die Konten kosten meist nix, trotzdem können Gebühren anfallen (z. B. Jahresgebühr ec-Karte, Ersatzgebühr ec-Karte, mTAN). 

Wie sollen Banken damit umgehen? Sie haben den Vorteil, es direkt dem Konto belasten zu können. Wahrscheinlich wären die Zinsen dafür rechtswidrig. 

Ich stelle mir aber auch gerade vor, dass es kurios ist, wenn die Bank eine Rechnung über 1 EUR per Post verschickt, damit das Konto ja nicht ins Soll rutscht.

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DrFaustus

Die BaFin hat da eine klare Meinung dazu:

 



Alle Konten von Minderjährigen sind auf Guthabenbasis zu führen. Wegen der Gefahr einer unkontrollierten Kreditaufnahme ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts sind stillschweigend geduldete Überziehungskredite - unabhängig von der betragsmäßigen Höhe und der Dauer der Überziehung - zu vermeiden. Auch eine von der Bank geduldete Überziehung stellt eine Kreditvergabe im Sinne der §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 8 BGB dar. Selbst bei vorliegender Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist diese Kreditvereinbarung ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung schwebend unwirksam (§ 1829 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies gilt, unabhängig vom Verwendungszweck, für jede - betragsmäßig noch so geringe - Überziehung eines Kontos. Auch durch eine das Minus ausgleichende Einzahlung tritt keine Heilung der Unwirksamkeit ein. Aufgrund dieser klaren Rechtslage müssen die Banken auch im eigenen Interesse grundsätzlich alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit jede Art der Kontoüberziehung bei Minderjährigen bereits im Ansatz verhindert wird.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Anschreiben/sc_980322_minder_ba.html

 

Flatex hätte die Überziehung ohne Weiteres verhindern können. Man hätte die Zinsbelastung einfach auf das "zur Verfügung stehende Guthaben" anrechnen können und entsprechend nur so viel überweisen lassen, dass die Zinsbelastung ausgeglichen werden kann. Das sollte einer Bank nun wirklich nicht schwer fallen.

 

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Randa-Michi

Schreib den Gesetzestext mal an Flatex und horche der Antwort.

Da bin ich ja mal gespannt, wie sie das handeln möchten.

 

Grüße

Michi

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Ramstein

 

vor 26 Minuten schrieb DrFaustus:

Flatex hätte die Überziehung ohne Weiteres verhindern können. Man hätte die Zinsbelastung einfach auf das "zur Verfügung stehende Guthaben" anrechnen können und entsprechend nur so viel überweisen lassen, dass die Zinsbelastung ausgeglichen werden kann. Das sollte einer Bank nun wirklich nicht schwer fallen.

 

Ich sehe hier Korinthenkackerei auf Expertenlevel.

 

Es ist bekannt, dass Flatex Negativzinsen nimmt. Es ist bekannt, dass diese quartalsweise berechnet werden. 

Wenn man also zum Quartalsende das Konto leer räumt, läuft man sehenden Auges in dieses Problem.

 

Es ist bekannt, dass Wertpapierorder Gebühren kosten. Wenn man also nach Ordererteilung vor Orderabrechnung das Konto leerräumt, läuft man sehenden Auges in dies Problem.

 

Lösung 1: Man macht das nicht. Oder gleicht ohne großes Brimborium den Negativsaldo aus.

Ergebnis: Null Problemo.

 

Lösung 2: Man wirft den Matschball hoch, argumentiert mit Gesetz und BaFin, erwartet dass Flatex gefälligst seine EDV-Prozesse an diesen selbst verschuldeten Sonderfall anpasst.

Ergebnis: Flatex schaut, wie viele Fälle das betrifft. Einfachste Lösung: keine Konten und Depots mehr für Minderjährige.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor einer Stunde schrieb Ramstein:

 

 

Ich sehe hier Korinthenkackerei auf Expertenlevel.

Mag sein, dass das Korinthenkackerei ist. Aber wie gesagt, die BaFin sieht diese Korinthen sehr kritisch.

Was glaubst du wieviel Korinthen im Studium in Bankrecht "gekackt" wurden? Da sind Kontoüberziehungen bei Minderjährigen noch der einfachste Fall...

 

Zitat

 

Es ist bekannt, dass Flatex Negativzinsen nimmt. Es ist bekannt, dass diese quartalsweise berechnet werden. 

Wenn man also zum Quartalsende das Konto leer räumt, läuft man sehenden Auges in dieses Problem.

Das Guthaben war 2 Tage Valuta auf dem Konto. Und da musste es stehen, sonst hätte ich nicht ordern können.

Es ist bekannt, dass Minderjährigenkonten nicht ins Soll geraten dürfen. Also läuft Flatex sehenden Auges in das Problem aufgrund der Negativverzinsung.

 

Zitat

 

Es ist bekannt, dass Wertpapierorder Gebühren kosten. Wenn man also nach Ordererteilung vor Orderabrechnung das Konto leerräumt, läuft man sehenden Auges in dies Problem.

Ich habe fälschlicherweise angenommen, dass im zur Verfügung stehendem Guthaben die Gebühren schon abgezogen wurden. Offenbar sind flatex die eigenen Gebühren nicht bekannt, sonst hätte man es von deren Seite bereits so korrigiert, dass eine Überweisung nicht stattfinden kann. Wie gesagt: Flatex hat mittels Prozessen sicherzustellen, dass keine Überziehung eines Minderjährigenkontos stattfindet, nicht der Kunde!

Zitat

 

Lösung 1: Man macht das nicht. Oder gleicht ohne großes Brimborium den Negativsaldo aus.

Ergebnis: Null Problemo.

Habe ich getan. Das "heilt" aber nicht die schwebende Unwirksamkeit des Geschäftes, wie du obigen Text entnehmen kannst...

 

Zitat

 

Lösung 2: Man wirft den Matschball hoch, argumentiert mit Gesetz und BaFin, erwartet dass Flatex gefälligst seine EDV-Prozesse an diesen selbst verschuldeten Sonderfall anpasst.

Ergebnis: Flatex schaut, wie viele Fälle das betrifft. Einfachste Lösung: keine Konten und Depots mehr für Minderjährige.

Das wäre die Lösung ja, wenn man nicht in der Lage ist, seine Prozesse so anzupassen, dass man die gesetzlichen Vorgaben einhalten kann, dann sollte man dieses Geschäftsfeld nicht betreten.

 

 

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davidh
· bearbeitet von davidh

Die exakten Orderkosten berechnet dir kein Broker vor Ordereingabe; v.a. Fremdkosten nicht immer auf den Cent genau klar sind.

 

Zitat

 


Man hätte die Zinsbelastung einfach auf das "zur Verfügung stehende Guthaben" anrechnen können und entsprechend nur so viel überweisen lassen, dass die Zinsbelastung ausgeglichen werden kann. 
 

 

 

So eine Vorabgebührenbelastung wäre dir lieber?

Anderes Beispiel: Lombardkredit, Kontoabschluss vierteljährlich. Ich bin dankbar, dass mir das Zeugs erst zum Schluss abgerechnet wird, und nicht jeden Tag im Hintergrund schwebt [und auf mein Saldo angerechnet wird].

 

Im Gesetz ist doch vielmehr der Alltagsfall gemeint, dass ein Minderjähriger über ein Konto verfügt und niemals ins Minus rutschen darf ("altersbedingte Unwissenheit" / fehlender Umgang mit Geld). Sicher trifft diese Regelung auch auf dein Beispiel zu. Aber wenn ich dich richtig verstehe, führst du doch aktuell die Geschäfte, oder? Da finde ich es schon amüsant, dass du die Minderjährigkeit als Schutzschild nimmst. Vorallem diese Konstellation vor Gericht interessant sein könnte. Wenn du also das Konto deines Sohnes um 2000 EUR überziehst, kannst du eher nicht argumentieren, dass das Konto ja gar nicht überzogen werden darf.

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reckoner

Hallo DrFaustus,

 

deine Fehleinschätzung ist, dass es sich hier um einen Kredit handelt. Das stimmt einfach nicht, es ist eine Rechnung, und eine solche darf natürlich auch an Minderjährige gerichtet werden.

Wenn du willst kannst du jetzt der Belastung widersprechen, dann wird halt storniert (und natürlich direkt eine der Sicherheiten verwertet*).

 

* ist jetzt nicht ganz ernst gemeint, aber bei Leuten wie dir sollte die Bank das eiskalt durchziehen

 

Zitat

Es ist bekannt, dass Minderjährigenkonten nicht ins Soll geraten dürfen.

Wo hast du das denn her? Eine Bank darf ein Konto natürlich auch ins Minus buchen (ob sie dann das Geld auch eintreiben kann ist ein ganz anderer Punkt).

 

Zitat

Das "heilt" aber nicht die schwebende Unwirksamkeit des Geschäftes, wie du obigen Text entnehmen kannst...

Nun auf einmal völlig anders? Oben schreibst du noch, dass es grundsätzlich nicht sein darf, und jetzt ist es auf einmal doch nur schwebend unwirksam (was übrigens auch nicht stimmt, denn bereits bei Kontoeröffnung haben die Eltern den Gebühren zugestimmt).

 

Zitat

Ich habe fälschlicherweise angenommen, dass im zur Verfügung stehendem Guthaben die Gebühren schon abgezogen wurden.

Das kann ich nachvollziehen, bei flatex sind die Abrechnungen relativ undurchsichtig (mal sind Gebühren enthalten, mal nicht, und einiges andere mehr).

Aber tröste dich, es geht noch schlimmer, siehe etwa DEGIRO.

 

Stefan

 

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 13 Minuten schrieb reckoner:

Hallo DrFaustus,

 

deine Fehleinschätzung ist, dass es sich hier um einen Kredit handelt. Das stimmt einfach nicht, es ist eine Rechnung, und eine solche darf natürlich auch an Minderjährige gerichtet werden.

Wenn du willst kannst du jetzt der Belastung widersprechen, dann wird halt storniert (und natürlich direkt eine der Sicherheiten verwertet*).

Aha, eine Rechnung habe ich nicht gesehen. Ich sehe das Konto und das ist seit 30.09. im Soll. Jede Überziehung eines Kontos stellt einen Kontokorrentkredit dar und nichts anderes!

 

Zitat

 

* ist jetzt nicht ganz ernst gemeint, aber bei Leuten wie dir sollte die Bank das eiskalt durchziehen

Klar doch, können sie gerne mal machen. Da habe ich schneller an die BaFin geschrieben als die Leute dort KWG-Prüfung buchstabieren können.

Verwertung der "Sicherheiten" dauert Valuta 2 Tage. In dieser Zeit ist das Konto trotzdem noch überzogen.

Zitat

 

Wo hast du das denn her? Eine Bank darf ein Konto natürlich auch ins Minus buchen (ob sie dann das Geld auch eintreiben kann ist ein ganz anderer Punkt).

Wo ich das her habe? Nennt sich BGB, solltest du mal lesen.

Außerdem oben den Link der BaFin, da steht das auch drinen. (Beitrag 1338)

 

 

Zitat

 

Nun auf einmal völlig anders? Oben schreibst du noch, dass es grundsätzlich nicht sein darf, und jetzt ist es auf einmal doch nur schwebend unwirksam (was übrigens auch nicht stimmt, denn bereits bei Kontoeröffnung haben die Eltern den Gebühren zugestimmt).

Les das Gesetz. Es ist schwebend unwirksam es sei denn ein Vormundschaftsgericht stimmt zu oder der Minderjährige sobald er volljährig ist.

Die schwebende Unwirksamkeit kann nicht durch die Eltern geheilt werden (steht oben). Daher ist eine Zustimmung bei Kontoeröffnung so hilfreich wie ein Eimer Sand in der Wüste.

 

 

Zitat

 

Das kann ich nachvollziehen, bei flatex sind die Abrechnungen relativ undurchsichtig (mal sind Gebühren enthalten, mal nicht, und einiges andere mehr).

Aber tröste dich, es geht noch schlimmer, siehe etwa DEGIRO.

 

Stefan

 

Es geht mir nicht darum dass ich flatex unzuftrieden sind. Es geht mir darum, dass dort die Prozesse in Sachen Minderjährigenkonten nicht so sind wie sie es sein müssten.

 

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vanity

Du kennst den Fall aus dem Bondboard, bei dem Flatex die Geschäftsbeziehung mit einem Foristen ohne Angabe von Gründen, aber völlig rechtmäßig gekündigt hat?

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DrFaustus
vor 7 Minuten schrieb davidh:

Die exakten Orderkosten mit allem drum und daran berechnet dir kein Broker vor Ordereingabe; v.a. Fremdkosten sind nicht immer auf den Cent genau klar.

Mag sein, dann darf ich bei einem Minderjährigenkonto das Guthaben aber nicht freigeben.

 

vor 7 Minuten schrieb davidh:

 

 

 

 

So eine Vorabgebührenbelastung wäre dir lieber?

Anderes Beispiel: Lombardkredit, Kontoabschluss vierteljährlich. Ich bin dankbar, dass mir das Zeugs erst zum Schluss abgerechnet wird, und nicht jeden Tag im Hintergrund schwebt [und auf mein Saldo angerechnet wird].

Wir reden von einem Minderjährigenkonto, das ist etwas völlig anders weil andere Schutzbedürfnisse.

vor 7 Minuten schrieb davidh:

 

Im Gesetz ist doch vielmehr der Alltagsfall gemeint, dass ein Minderjähriger über ein Konto verfügt und niemals ins Minus rutschen soll. Sicher trifft diese Regelung dann auch auf dein Beispiel zu. Aber wenn ich dich richtig verstehe, führst du doch aktuell die Geschäfte, oder? Da finde ich es schon amüsant, dass du die Minderjährigkeit als Schutzschild nimmst. Vorallem diese Konstellation doch vor Gericht interessant sein könnte. Wenn du also das Konto deines Sohnes um 2000 EUR überziehst, kannst du eher nicht argumentieren, dass das Konto ja gar nicht überzogen werden darf.

Ich rege mich über die mangenden Prozesse bei flatex auf, nicht über diesen Fall. Dass es mein Verschulden war, dass das Konto ins Soll ist, ist klar.

Vor Gericht würde die Sache so aussehen: Entscheidet das Vormundschaftsgericht, dass die Überziehung nicht zulässig war, kann und wird das Geschäft rückabgewickelt. Es geht ja debei nicht um mich, sondern um meinen Sohn, dem (möglicherweise) ein Schaden entstanden ist.

vor 2 Minuten schrieb vanity:

Du kennst den Fall aus dem Bondboard, bei dem Flatex die Geschäftsbeziehung mit einem Foristen ohne Angabe von Gründen, aber völlig rechtmäßig gekündigt hat?

Nein. Hast du einen Link?

Und was hat das hiermit zu tun?

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vanity
vor 12 Minuten schrieb DrFaustus:

Und was hat das hiermit zu tun?

Nix. Es war ein dezenter Hinweis darauf, dass Flatex anscheinend nicht zimperlich mit "unangenehmen" Kunden umgeht. Sofern mich mein Gedächtnis nicht trügt, kann einer der hier Anwesenden hautnah über den Fall berichten.

 

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davidh
· bearbeitet von davidh

Vanity meint übrigens mich (oder?) :D

Das hat insoweit damit etwas zu tun, dass wenn du Flatex zu viel Arbeit machst, diese dich fristgerecht rausschmeißen können (wie jede Bank). Den genauen Grund bei mir kenne ich nicht, könnte aber auch in Richtung "zu viel Arbeit" gehen.

 

Zitat

 


Ich rege mich über die mangenden Prozesse bei flatex auf, nicht über diesen Fall. Dass es mein Verschulden war, dass das Konto ins Soll ist, ist klar.

Vor Gericht würde die Sache so aussehen: Entscheidet das Vormundschaftsgericht, dass die Überziehung nicht zulässig war, kann und wird das Geschäft rückabgewickelt. Es geht ja debei nicht um mich, sondern um meinen Sohn, dem (möglicherweise) ein Schaden entstanden ist.

 

 

Klar, dass dein Sohn dafür nicht zahlen wird. Allerdings sind doch fast alle Minderjährigendepots bei Flatex Elterndepots, wo für den Nachwuchs gespart wird und steuerliche Gegebenheiten genutzt werden. Daher ist es doch schon spannend, wie weit man sich auf diese Regelung zurückziehen kann, wenn die Geschäfte die zu schützende Person gar nicht durchführt, sondern ein Erwachsener. Oder? 

 

Noch eine Überlegung: zu den Kinderkonten gibt es wie gesagt durchaus eine Grundgebührbelastung z. B. für Bankkarten. Wie soll dann eine Bank die jährliche Gebührenbelastung von 10 EUR handhaben, wenn nicht so? Sollen die 10 EUR, fällig im Dezember 2017, schon im Januar 2017 im Hintergrund blockiert werden, da die Gebühren anfallen werden?

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DrFaustus
vor 15 Minuten schrieb davidh:

Vanity meint übrigens mich (oder?) :D

Das hat insoweit damit etwas zu tun, dass wenn du Flatex zu viel Arbeit machst, diese dich fristgerecht rausschmeißen können (wie jede Bank). Den genauen Grund bei mir kenne ich nicht, könnte aber auch in Richtung "zu viel Arbeit" gehen.

Was dann zu noch mehr Arbeit bei ihnen führen wird unter Garantie.

vor 15 Minuten schrieb davidh:

 

 

Klar, dass dein Sohn dafür nicht zahlen wird. Allerdings sind doch fast alle Minderjährigendepots bei Flatex Elterndepots, wo für den Nachwuchs gespart wird und steuerliche Gegebenheiten genutzt werden. Daher ist es doch schon spannend, wie weit man sich auf diese Regelung zurückziehen kann, wenn die Geschäfte die zu schützende Person gar nicht durchführt, sondern ein Erwachsener. Oder? 

Die Bank darf eine Überziehung nicht zulassen. Punkt. Die Bank darf nicht zulassen, dass ein Erwachsener für die Konten seiner Kinder Geschäfte durchführt, die dieser dort nicht durchführen darf. Punkt.

Es besteht kein Vertragsverhältnis Eltern-Bank, sondern ein Vertragsverhältnis Kind-Bank. Die Eltern haben lediglich Vollmacht.

 

vor 15 Minuten schrieb davidh:

 

Noch eine Überlegung: zu den Kinderkonten gibt es wie gesagt durchaus eine Grundgebührbelastung z. B. für Bankkarten. Wie soll dann eine Bank die jährliche Gebührenbelastung von 10 EUR handhaben, wenn nicht so? Sollen die 10 EUR, fällig im Dezember 2017, schon im Januar 2017 im Hintergrund blockiert werden, da die Gebühren anfallen werden?

Ich habe noch kein Kinderkonto mit Kartengbühren gesehen. Wo gibt es sowas?

Lösung: Man gibt die Karte erst dann heraus, wenn das Geld belastet werden konnte. Wenn das Geld nicht belastet werden kann, weil keine Deckung: Keine Karte.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Vor Gericht würde die Sache so aussehen: Entscheidet das Vormundschaftsgericht, dass die Überziehung nicht zulässig war, kann und wird das Geschäft rückabgewickelt.

Erstens geht das niemals vor Gericht.

Und zweitens würde es dann halt rückabgewickelt. Meinst du, dass sich die Forderung damit in Luft auflöst? Die Gebühren und auch die Zinsen sind rechtmäßig vereinbart, allso sind sie auch zahlen.

 

Stefan

 

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