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docmama

Schwierige Vorsorgesituation- Rat gesucht :)

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Ramstein
vor 5 Minuten schrieb docmama:

Aber: Wenn ich dieses einfach in 3 Teilen anlege, also für jedes "Teil 1 sicher " und den "Teil 2 unsicherer ETF Aktienindex Sparplan" (laienhaft ausgedrückt), was verliere ich dadurch? Dass ich für die ETF Pläne 3fach Gebühren zahle, statt einfach- da müsste ich gut schauen. Aktuell ist für den ETF Sparplan eine Einmal Startanlage gedacht plus dann monatlich Betrag x (zb 100).

 

Soweit ich informiert bin, kann ich ja Gelder, die auf die Kinder laufen, bis vor dem 18. Geburtstag auch theoretisch wieder auf meinen Namen zurücknehmen, oder täusche ich ich da? Oder zumindest Beträge umschichten, bevor sie 18 sind, und es dann bekämen. (Wenn ich dieses Szenario wählen würde).

 

  1. Vermutlich werden die Kinder durch die Erträge nicht selbst GKV-pflichtig (1/7 der Beitragsbemessungsgrenze); sonst wird's teuer.
  2. Geld, das auf den Namen der Kinder läuft, darfst du NICHT einfach wieder vereinnahmen. Umschichten im sinnvollen Rahmen ist o.k.

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bondholder
vor 29 Minuten schrieb docmama:

Soweit ich informiert bin, kann ich ja Gelder, die auf die Kinder laufen, bis vor dem 18. Geburtstag auch theoretisch wieder auf meinen Namen zurücknehmen, oder täusche ich ich da?

Du kannst stattdessen auch eine Bank überfallen – beide Vorhaben sind illegal und damit in diesem Forum off topic. :-*

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 47 Minuten schrieb docmama:

Dazu weiß ich leider wirklich noch gar nichts, auch was da die faktoren sind, wie sich das in den nächsten 15 bis 20 Jahren entwicklen könnte.

Das bezieht sich auf die Wirkung der Inflation?

 

Wenn Du heute 100,- Euro unverzinst (Giro- oder Tagesgeldkonto) anlegst, dann haben sie nach 25 Jahren bei 2 % Inflation noch eine Kaufkraft von ca 60,- Euro.

Wenn Du heute 100,- Euro unverzinst (Giro- oder Tagesgeldkonto) anlegst, dann haben sie nach 20 Jahren bei 3 % Inflation noch eine Kaufkraft von ca 54,- Euro.

 

Welche Inflation bei der Politik der EZB tatsächlich eintreten wird, kann keiner vorhersehen; 2% wird von der EZB als Ziel erklärt, ich vermute aber, die tatsächliche Inflation wird eher höher sein.

Wenn Du gegen diese Aussicht des Renditedreiecks vergleichst - dann kannst Du Dir selbst Gedanken dazu machen, welche Option sich als günstiger erweist.

 

 

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feymo211283
vor 19 Minuten schrieb bondholder:

Du kannst stattdessen auch eine Bank überfallen – beide Vorhaben sind illegal und damit in diesem Forum off topic. :-*

Absoluter Quatsch.

Natürlich kann Sie Geld vom Konto der Kinder zurückholen, es sollte nur als Schenkungs deklariert werden und ein Schenkungsvertrag existieren.

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docmama
vor 40 Minuten schrieb Ramstein:

 

  1. Vermutlich werden die Kinder durch die Erträge nicht selbst GKV-pflichtig (1/7 der Beitragsbemessungsgrenze); sonst wird's teuer.
  2. Geld, das auf den Namen der Kinder läuft, darfst du NICHT einfach wieder vereinnahmen. Umschichten im sinnvollen Rahmen ist o.k.

Punkt 1 verstehe ich nicht.

Punkt 2 wurde mir von der Sparkassendame so gesagt. Solange sie minderjährig sind. Gibt es Quellen oder Regulierungen dazu irgendwo zu finden?

Mein Ziel isz eh nicht, wie wohl deutlich. ihnen etwas wegzunehmen oder etwas illegales zu tun.

 

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bondholder
vor 11 Minuten schrieb feymo211283:

Natürlich kann Sie Geld vom Konto der Kinder zurückholen, es sollte nur als Schenkungs deklariert werden und ein Schenkungsvertrag existieren.

Erklärst du uns bitte, wie das juristisch korrekt bei minderjährigen Kindern funktionieren soll?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 19 Minuten schrieb docmama:

Punkt 1 verstehe ich nicht.

Punkt 2 wurde mir von der Sparkassendame so gesagt. Solange sie minderjährig sind. Gibt es Quellen oder Regulierungen dazu irgendwo zu finden?

  1. Sofern Kinder eigenes Einkommen aus eigenem Vermögen über der Freigrenze haben, sind sie in der GKV nicht mehr in der kostenfreien Familienversicherung, sondern selbst versicherungspflichtig.
  2. Geld, das du auf den Namen der Kinder angelegt und im Rahmen des Freibetrages pro Kind (nicht) versteuert hast, gehört dem Kind. Du darfst es nicht einfach wieder in dein Vermögen überführen. Sofern die Sparkassendame etwas anderes gesagt hat, ist sie dumm. Dann wäre sie für mich als Gesprächspartnerin dauerhaft disqualifiziert.

PS: Natürlich gilt bei 2. "Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter". Aber das macht es nicht rechtens.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 28 Minuten schrieb Nachdenklich:

Wenn Du heute 100,- Euro unverzinst (Giro- oder Tagesgeldkonto) anlegst, dann haben sie nach 25 Jahren bei 2 % Inflation noch eine Kaufkraft von ca 60,- Euro.

Wenn Du heute 100,- Euro unverzinst (Giro- oder Tagesgeldkonto) anlegst, dann haben sie nach 20 Jahren bei 3 % Inflation noch eine Kaufkraft von ca 54,- Euro.

@docmama

Wenn Du statt dessen aber mit einem ETF über eine Zeitraum von 20 Jahren eine Rendite erwirtschaftest, die real 2 % beträgt (nominal also nach Kosten 2 % höher als die Inflation), dann hast Du nach 15 Jahren eine Kaufkraft von 134 Euro, bei 20 Jahren beträgt die Kaufkraft schon 148 Euro und bei 25 Jahren kämst Du auf 164 Euro. Wie gesagt, hierbei ist der Kaufkraftverlust durch die Inflation schon einberechnet. 

 

vor 1 Minute schrieb Ramstein:

Sofern die Sparkassendame etwas anderes gesagt hat, ist sie dumm. Dann wäre sie für mich als Gesprächspartnerin dauerhaft disqualifiziert.

:thumbsup:

Auch zu anderen Fragen!

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docmama
vor 1 Minute schrieb Nachdenklich:

 

 

:thumbsup:

Auch zu anderen Fragen!

Die Sparkassendame hat mir einen Deka Dachfonds  Sparplan für die Kinder empfohlen... das war nach meiner 1. eigenen Recherche überhaupt zu der Thematik klar, dass das nichts wird.

 

Nachdenklich, ich meinte mehr, welche Faktoren in die Inflationsrate reinspielen, ob sie wirklich bie 2 bis 3 % bleiben wird, oder nicht....

Kann man nicht vorhersehen, ich weiß.

 

OT: Ich lese gerade hier im Forum über MLP. Bei denen hat mein Partner mit der (noch-)Frau eine gemeinsame Lebensversicherung (schon sehr lange) abgeschlossen, er ist der Meinung, dass der MLP Berater ihm ganz toll helfen wird, all die gemeinsamen Finanzen zu ordnen....

Ich werded ihn zumindest bitten, MLP mal kritisch zu hinterfragen und sich selber über die Thematik zu informieren...wird er aber wohl nicht tun, er denkt, die sind ganz toll, *seufz.

Nunja, nicht meine Baustelle.

vor 8 Minuten schrieb Ramstein:
  1. Sofern Kinder eigenes Einkommen aus eigenem Vermögen über der Freigrenze haben, sind sie in der GKV nicht mehr in der kostenfreien Familienversicherung, sondern selbst versicherungspflichtig.

Wie hoch ist dieser Freibetrag? WO kann ich die Quelle finden? Danke :)

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Walter White
vor 35 Minuten schrieb docmama:

Wie hoch ist dieser Freibetrag? WO kann ich die Quelle finden? Danke

"Obwohl minderjährig, werden Kinder als vollwertige Steuerzahler eingestuft. Das bedeutet auch, dass das Kind einen eigenen Sparerpauschbetrag und einen Grundfreibetrag zugestanden bekommt."

 

https://www.handelsblatt.com/finanzen/geldanlage-fuer-kinder-auch-kinder-zahlen-steuern/7109218-6.html?ticket=ST-8457368-JzMqEGQ1q6QNMsL27QT7-ap3

 

Ich hatte mich dagegen entschieden Sparverträge auf mein Kind abzuschließen, bei mir landet alles in einen großer Topf und die "Macht ist mit mir".   Löse dich auch von dem Gedanken punktgenaue Landungen für die Kinder zu erzielen und das beste für sie zu erreichen. Das Kartenhaus zerbricht wenn sie irgendwann vor dir stehen und sagen: "Mama nerv nicht".

Wir sparen auch für das Kind, mittlerweile 16 und in Ausbildung, aber wir machen das nicht nur von dieser Summe abhängig sondern unterstützen sie wo immer es geht, aber natürlich mit Maß. 

 

 

 

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docmama
· bearbeitet von docmama
was vergessen

Alter Falter....

Danke Danke dass ihr mich darauf hinweist. Ich hatte keine Ahnung!

 

Dann lass ich das erstmal auf meinen Namen.

 

Das spricht dann natürlich auch für die 1 Topf Idee.... (nicht gedanklich getrennte Buchführung)

 

Kommentar meines Partners dazu ist übrigens, dass wir ja bald verheiratet sind (er und ich...) und dann müssten die Kinder eh in die PKV zu ihm.

FALLS das so käme (yeah, right....), ginge es dann mit dem Geld auf Namen der Kinder? Eigentlich mochte ich den Gedanken nämlich lieber.

vor 26 Minuten schrieb Walter White:

"Das Kartenhaus zerbricht wenn sie irgendwann vor dir stehen und sagen: "Mama nerv nicht".

 

 

 

Äh.... das sagt meine jetzt schon mit fast 4....

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feymo211283
vor 1 Stunde schrieb bondholder:

Erklärst du uns bitte, wie das juristisch korrekt bei minderjährigen Kindern funktionieren soll?

Du hast die Behauptung aufgestellt, dass eine Schenkung zwischen Kind und Eltern ähnlich strafbar ist, wie ein Banküberfall.

Begründe du doch deine Behauptung und ich kann dir dann sagen, ob das korrekt ist.

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Walter White
vor 1 Minute schrieb docmama:

Äh.... das sagt meine jetzt schon mit fast 4....

Das wird schlimmer!:D Aber egal, ich war auch mal jung und störrisch. B-)

 

Lass uns mal hören was die VZ morgen so sagt, der Weg ist nicht der schlechteste. Vor einigen Jahren war ich auch mal dort auch wenn ich heute weiß das das nicht der Königsweg war. Der Weg dieses Forum zu finden war mehr wert, auch wenn man hier mitunter viel "Haue" bekommt, meint es doch jeder irgendwie auf seine Art und Weise nur gut. Denn mit Geld spielt man nicht, gell?!?

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vanity
vor 56 Minuten schrieb feymo211283:

Du hast die Behauptung aufgestellt, dass eine Schenkung zwischen Kind und Eltern ähnlich strafbar ist, wie ein Banküberfall.

Begründe du doch deine Behauptung und ich kann dir dann sagen, ob das korrekt ist.

Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Das hat bondholder keinesfalls behauptet (es ging da nicht um Schenkung, sondern um Ich-hole-mir-es-einfach-zurück). Der Analogie zum Banküberfall war sicher überspitzt, hat aber auch ihr Gutes: Immerhin ist der TO mittlerweile bewusst, dass das alles nicht so einfach und intuitiv abläuft, wie sich manch einer das vorstellt.

 

Zum Thema Zurückschenkung werfe ich mal das Selbstkontrahierungsverbot aus dem BGB in die Runde, ohne das als Aufforderung verstehen zu wollen, das Teilthema hier weiter zu vertiefen. Ich denke, die Botschaft ist bereits an der richtigen Stelle angekommen. 

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feymo211283
vor 16 Minuten schrieb vanity:

Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Das hat bondholder keinesfalls behauptet (es ging da nicht um Schenkung, sondern um Ich-hole-mir-es-einfach-zurück). Der Analogie zum Banküberfall war sicher überspitzt, hat aber auch ihr Gutes: Immerhin ist der TO mittlerweile bewusst, dass das alles nicht so einfach und intuitiv abläuft, wie sich manch einer das vorstellt.

 

Zum Thema Zurückschenkung werfe ich mal das Selbstkontrahierungsverbot aus dem BGB in die Runde, ohne das als Aufforderung verstehen zu wollen, das Teilthema hier weiter zu vertiefen. Ich denke, die Botschaft ist bereits an der richtigen Stelle angekommen. 

Ich habe es von bondholder so verstanden. Vielleicht hat es docmama etwas flapsig ausgedrückt.

Das Thema ist sehr komplex und man kann es durch so einen übertriebenen Vergleich wie bondholder nicht verallgemeinern. Dadurch könnte man es so verstehen, als wenn es strafbar wäre, Geld vom Kind auf die Eltern zu übertragen, was unter bestimmten Voraussetzungen nicht stimmt.

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sigmabe
· bearbeitet von sigmabe
1 hour ago, docmama said:

Alter Falter....

Danke Danke dass ihr mich darauf hinweist. Ich hatte keine Ahnung!

 

Dann lass ich das erstmal auf meinen Namen.

 

Das spricht dann natürlich auch für die 1 Topf Idee.... (nicht gedanklich getrennte Buchführung)

 

Ich verstehe nicht, warum die Steuer-/Krankenkassendiskussion hier aufgemacht wurde, denn wie schon zu Beginn der Diskussion festgestellt wurde

4 hours ago, Ramstein said:

Vermutlich werden die Kinder durch die Erträge nicht selbst GKV-pflichtig

 

Solange die Kapitalerträge  unter 801 € sind, sind sie über deinen eigenen Sparerpauschalbetrag steuerfrei, wenn das Kapital unter deinem Namen angelegt ist. Nach allem, was ich hier gelesen habe, ist das doch der relevante Fall hier. Selbst wenn du für deine Anlage 2% Rendite hast, ist der Pauschalbetrag erst über 40.000 € erreicht.

 

Nun aber der Punkt, der hier aktuell nicht relevant ist, aber doch in Reichweite ist, und der nach meinem Gefühl irgendwie falsch rüberkam. Wenn die Kapitalerträge deinen Sparerpauschalbetrag überschreiten (und dein Grundfreibetrag auch nicht mehr zur Verfügung steht, da du ein höheres Einkommen hast) ist es steuerlich besser, das Geld, was den Kindern geschenkt werden soll, ihnen auch direkt zu schenken, da sie einen eigenen Pauschalbetrag und Grundfreibetrag haben.

 

Erst bei relevanten Einkünften der Kinder kann es zu Problemen mit der Krankenversicherung kommen, die genaue Situation findest du in

https://www.kritische-anleger.de/geldanlage-fuer-kinder-als-steuersparmodell/

Quote

Vorsicht ist auch geboten, wenn die eigenen Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos bei den Eltern mitversichert sind. Denn diese können nur solange kostenlos Mitglied bleiben, solange ihr Einkommen (dazu zählen auch Kapitaleinkünfte/Zinsen) den Betrag von 395 EUR (450 EUR bei geringfügiger Beschäftigung) nicht übersteigt. Im Jahr sollten die Zinserträge der Kinder daher unter der Marke von 5.541 EUR (395 EUR x 12 Monate + 801 EUR Sparer-Pauschbetrag) gehalten werden. Bei privat versicherten Kindern entfällt diese Beschränkung. Sollte ein Kind doch einmal über die Marke von 5.541 EUR geraten, so muss es sich gegen einen Mindestbeitrag von 137,33 EUR (plus ggf. Beitrag zur Pflegeversicherung) selbst gesetzlich oder zum Tarif des jeweiligen Anbieters privat versichern.

Wenn sehr viel Geld (sechsstellig) auf den Namen der Kinder angelegt werden soll, gibt es natürlich noch zu beachten, dass Schenkungssteuer anfallen kann. Das scheint hier aber erst recht nicht der Fall zu sein.

 

Das Ganze spricht also aus meiner Sicht dafür, das Geld, was den Kindern geschenkt werden soll, ihnen auch direkt zu schenken.

 

Was über mentale Buchführung geschrieben wurde, ist natürlich dennoch richtig.

 

Anmerkung: Wortwahl wurde nach Hinweis von @vanity korrigiert.

 

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vanity
vor 6 Minuten schrieb sigmabe:

Das Ganze spricht also aus meiner Sicht dafür, das Geld, das den Kindern gehört, auch auf deren Namen anzulegen.

Das sowieso und alles andere wäre nicht rechtens.

 

Den bisherigen Verlauf fasse ich aber so auf, dass die genannten Ersparnisse docmama gehören und sie ins Auge gefasst hatte, sie den Kindern zu schenken.:

vor einer Stunde schrieb docmama:

Dann lass ich das erstmal auf meinen Namen.

 

Bei den genannten Summen und der geschilderten Situation können wir getrost davonausgehen, dass weder GRV noch Steuern auf Kapitalerträge bei den Kindern derzeit ein Problem darstellen. Die Probleme liegen an ganz anderer Stelle (der augenblicklich etwas prekären Lage der Mama).

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sigmabe
· bearbeitet von sigmabe
11 minutes ago, vanity said:

Das sowieso und alles andere wäre nicht rechtens.

 

Den bisherigen Verlauf fasse ich aber so auf, dass die genannten Ersparnisse docmama gehören und sie ins Auge gefasst hatte, sie den Kindern zu schenken.:

Ok, das war die falsche Wortwahl. Gemeint war:

Wenn die Situation eintritt, dass der Freibetrag der Eltern ausgeschöpft ist, ist es steuerlich günstiger das Geld, das den Kindern sowieso geschenkt werden soll, ihnen direkt zu schenken.

 

Werde es oben auch richtig stellen, damit es deutlich ist.

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vanity
vor 1 Minute schrieb sigmabe:

Ok, das war die falsche Wortwahl. Gemeint war:

Wenn die Situation eintritt, dass der Freibetrag der Eltern ausgeschöpft ist, ist es steuerlich günstiger das Geld, das den Kindern sowieso geschenkt werden soll, ihnen direkt zu schenken.

Richtig. Aber davon sind wir noch weit entfernt, es gibt zurzeit kein Erwerbseinkommen (und damit reden wir über Kapitaleinkünfte im Bereich von 10k p. a. bis das relevant wird). Alles der Reihe nach und nicht jetzt schon Baustellen aufreißen, die irgendwann in fernerer Zukunft sinnvoll sein könnten (nicht direkt auf dich gemünzt, du hast ja sinngemäß dasselbe angemerkt).

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docmama

Ja, das Geld gehört im Moment mir- nur "geistig" sozusagen ihnen. Ich betrachte es als ihnen gehörig, es ist aber aktuell auf einem meiner ungefähr 1000 Unterkonten °_°

 

Wenn ich die 19.000 plus 200 monatlich für K 1 rechne, und 4500 plus 200/monatl. für K2, dann liegen die aber doch beide schon über den Beträgen. Und wenn sie volljährig sind, wäre es ja dementsprechend mehr.

 

Oder geht es hier nur um den "Zinsgewinn"? ich hab da ein Verständnisproblem im Moment.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 4 Minuten schrieb docmama:

Oder geht es hier nur um den "Zinsgewinn"? ich hab da ein Verständnisproblem im Moment.

Für die GKV zählen die Kapitaleinkünfte ("Zinsgewinn"), nicht das Vermögen. Für Bafög zählt auch das Vermögen. Aber beides Baustellen niedriger Priorität :rolleyes:

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docmama

Der Beratungstermin war super effektiv und gut. Habe aber erst in paar Tagen wieder zeit zum schreiben.

Danke für den Input hier!!! und ich werde euch weiter auf dem laufenden halten (und als Forums Bimbo erhalten bleiben für ne Weile ;) )

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JS_01

Für Bafög ist es übrigens relevant, wenn Gelder auf Kinder bis kurz vor dem 18. Geburtstag laufen und dann zurückgeholt werden.

 

Diese Gelder werden dann fiktiv weiterhin dem Kind zugerechnet, da man sich absichtlich bedürftig gemacht hat um eine Sozialleistung zu beziehen. Je nach eigener Argumentation, Amt und Sachbearbeiter kann es auch zu einer Weiterleitung an das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung sowie an die Staatsanwaltschaft wegen Leistungsmissbrauchs führen.

 

Das ist ein ganz heißes Eisen, wenn man sich damit nicht auskennt und es wäre nicht das erste Mal, dass eine Vorstrafe die Beamtenkarriere oder das Jurastudium hinfällig macht.

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docmama

trifft auf mich nicht zu, das bafög Amt kennt meine Lage .

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