Zum Inhalt springen
Ethnonym

Smartbroker / Smartbroker+

Empfohlene Beiträge

lothar-hh
· bearbeitet von lothar-hh
inhaltliche Klarstellung
vor 1 Stunde von neik:

Guter Hinweis, danke!

Was sagen denn die Finanzämter dazu, wenn man denen die Belege vorlegt?

 

Ich sollte mir auf jeden Fall mal anschauen, ob die DKB das Smartbroker mitgeteilt hat...

Die Finanzämter akzeptieren die Nachweise, wenn sie eindeutig sind, nur dann. Aber das Verfahren ist real doch kompliziert. In anderen Fällen bat mich das Finanzamt zuerst, ich möge meine Berechnungen doch von der Wertpapierbank offiziell bestätigen lassen; das tuen die Banken aber nur gegen hohe Bearbeitungsgebühren mit Stundensätzen von ca. 150,00 € brutto und wollen den Vorgang aus Haftungsgründen natürlich ausführlich prüfen!

Also besser die Korrekturen direkt über die Depotbank bewirken statt es über die Einkommensteuererklärung zu machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neik

@lothar-hh, vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cairol
vor 2 Stunden von lothar-hh:

Die Finanzämter akzeptieren die Nachweise, wenn sie eindeutig sind, nur dann. Aber das Verfahren ist real doch kompliziert. In anderen Fällen bat mich das Finanzamt zuerst, ich möge meine Berechnungen doch von der Wertpapierbank offiziell bestätigen lassen; das tuen die Banken aber nur gegen hohe Bearbeitungsgebühren mit Stundensätzen von ca. 150,00 € brutto und wollen den Vorgang aus Haftungsgründen natürlich ausführlich prüfen!

Also besser die Korrekturen direkt über die Depotbank bewirken statt es über die Einkommensteuererklärung zu machen.

Das wird richtig spaßig, wenn du erst nach X Jahren veräußerst und den Fehler bemerkst. Die damalige übertragende Depotbank wird entweder keine Belege mehr haben oder sogar nicht mehr existieren. Werde dann mal meine Depotüberträge von Flatex zeitnah überprüfen auch wenn ich aktuell keine Veräußerungsabsichten habe...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cairol
vor 6 Stunden von Belgien:

Vom Kunden bei der Bank eingereichte Belege werden von keiner Bank in solchen Fällen akzeptiert. Es muss von der abgebenden Bank per Taxbox-Verfahren geliefert werden (was bei einer überlasteten Stümperbank wie Flatex eine gefühlte Ewigkeit dauert).

Ist das eine Ermessensentscheidung der Bank oder regulatorisch so vorgeschrieben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lothar-hh
· bearbeitet von lothar-hh
inhaltliche Richtigstellung
vor 37 Minuten von Cairol:

Ist das eine Ermessensentscheidung der Bank oder regulatorisch so vorgeschrieben?

Smartbroker teilte mir dazu im Auftrag von DAB mit, dass das eine gesetzliche Vorgabe sei ; somit also keine Ermessenssache!

Ich hatte nämlich Smartbroker angefragt und angeboten, meine Vorabpauschalenabrechnungen von Flatex Smartbroker zu übersenden zwecks Einpflegung ins DAB-System, aber das sei gesetzlich eben nicht zulässig, teilte DAB mit.  Smartbroker/DAB braucht die Taxbox-Übermittlung der Daten von Flatex bzw. Datenabgabe in anderer Form direkt von Flatex.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 5 Stunden von Cairol:

Ist das eine Ermessensentscheidung der Bank oder regulatorisch so vorgeschrieben?

Nach meiner Erinnerung steht dies so in den vom BMF herausgegebenen Ausführungsbestimmungen/Erläuterungen zur Handhabung der Abgeltungssteuer.

 

Ich selbst hatte vor ein paar Jahren mal das Problem, dass eine 'abgegebende' Bank behauptete, die Anschaffungsdaten per Taxbox an den 'empfangende' Bank geliefert zu haben (und mir sogar die Taxbox-ID mitteilte), die 'empfangende' Bank mir jedoch mitteilte, unter der angegebenen Taxbox-ID seien keine Anschaffungsdaten vorhanden. Daher hatte die 'empfangende' Bank beim Verkauf des übertragegenen Wertpapiers per Pauschalbemessungsmethode (=30% des VK-Erlöses werden pauschal als zu versteuernder Gewinn angenommen) versteuert. Bei meinem über drei Monate dauernden Versuch, die Bank zu einer korrekten Besteuerung zu bewegen, habe ich irgendwann auch angeboten, der 'empfangenden' Bank meine Kaufbelege zu schicken, damit sie darüber die korrekten Anschaffungsdaten erfahren (beim Spiel der beiden Banken, sich gegenseitig den 'schwarzen Peter' zuzuschieben, kam ich einfach nicht weiter), doch lehnte die Bank dies mit Hinweis auf regulatorische Bestimmungen ab.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lothar-hh
vor 3 Minuten von Belgien:

Nach meiner Erinnerung steht dies so in den vom BMF herausgegebenen Ausführungsbestimmungen/Erläuterungen zur Handhabung der Abgeltungssteuer.

....

 

Vielen Dank für deine detaillierten Hinweise.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morini
Am 10.9.2020 um 14:09 von ETFohneFisch:

Ich würde sagen "fast perfekt", denn auf den PDFs taucht kein Betrag zur Vorabpauschale auf (oder die ING hat es verbaselt, wovon ich angesichts des dort völlig automatisierten Depotübertrags aber nicht ausgehe). Außerdem wäre die Taxbox-ID nett gewesen.

 

Was genau ist in einem solchen Fall eine Vorabpauschale? Betrifft dieses Problem alle Aktienbesitzer?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudel

Ich habe mich bei Smartbroker registriert und heute die Freischaltung bekommen. Dazu habe ich zwei Fragen:

 

  1. Ich habe das Formular zum Freistellungsauftrag ausgefüllt und postalisch an das angegebene Postfach gesendet. Bekomme ich eine Rückmeldung wann dies erfolgreich für mein Konto umgesetzt wurde und kann ich das im Smartbroker irgendwo sehen? Hintergrund ist, dass ich einen Ausschütter besparen möchte und ich somit erst einen adäquaten Freibetrag für das Depot haben möchte.
  2. Nach der Regsitrierung habe ich neben den AGBs vom Smartbroker auch noch über 50-seitige Dokumente von der DAB bekommen. Inwiefern sind diese Vertragsbedingungen wirklich relevant? Alles wichtige muss doch eigentlich in den Unterlagen vom Smartbroker stehen, oder? Schließlich habe ich ja mit dieser Depotbank den Vertrag geschlossen und nicht mit der DAB.

Vielleicht kann mir jemand zu den beiden Punkten helfen! Danke schonmal. :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Merol Rolod
vor 26 Minuten von morini:

Was genau ist in einem solchen Fall eine Vorabpauschale? Betrifft dieses Problem alle Aktienbesitzer?

Seit 2018 werden Fonds vorab pauschal besteuert, auch wenn diese nicht ausschüttend sind. Damit soll der Steuerstundungsvorteil der thesaurierenden Fonds etwas rasiert werden. Steuern, die man hier vorab während der Haltezeit entrichtet, erhöhen quasi den Einstandspreis und senken damit später bei Verkauf den Kursgewinn und damit die dann abzuführenden Steuern. Wenn hier beim Depotübertrag die bereits bezahlten Steuern verloren gehen, zahlt man die dann nochmal.

 

Für Aktienbesitzer ist das irrelevant, außer man hat Aktien, die wie Fonds gewertet werden und keine Dividende zahlen. Das müsste man entsprechend mal prüfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morini
· bearbeitet von morini
vor 6 Minuten von Merol Rolod:

Seit 2018 werden Fonds vorab pauschal besteuert, auch wenn diese nicht ausschüttend sind. Damit soll der Steuerstundungsvorteil der thesaurierenden Fonds etwas rasiert werden. Steuern, die man hier vorab während der Haltezeit entrichtet, erhöhen quasi den Einstandspreis und senken damit später bei Verkauf den Kursgewinn und damit die dann abzuführenden Steuern. Wenn hier beim Depotübertrag die bereits bezahlten Steuern verloren gehen, zahlt man die dann nochmal.

 

Für Aktienbesitzer ist das irrelevant, außer man hat Aktien, die wie Fonds gewertet werden und keine Dividende zahlen. Das müsste man entsprechend mal prüfen.

 

Vielen Dank für die hilfreichen Infos!

 

Dass beim Depotübertrag die bereits gezahlten Steuern verloren gehen und man diese ein zweites Mal zahlt, ist ja richtig übel.....

 

Jetzt frage ich mich allerdings, wie das mit Aktien von Berkshire Hathaway und Amazon aussieht, da diese beiden Unternehmen keine Dividende ausschütten? Was ist mit ETFs? Vielleicht weiß da jemand Näheres.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Merol Rolod
vor 1 Minute von morini:

Jetzt frage ich mich allerdings, wie das mit Aktien von Berkshire Hathaway und Amazon aussieht, da diese beiden Unternehmen keine Dividende ausschütten? Was ist mit ETFs? Vielleicht weiß da jemand Näheres.

  1. Für Aktien kann das meines Wissens überhaupt nur gelten, wenn sie als Fonds gewertet werden (z.B. BB Biotech oder wie die heißt). Das ist weder bei Berkshire noch Amazon der Fall, außer ich habe hier mächtig was verpasst.
  2. ETFs sind Fonds. Für die gilt es uneingeschränkt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ETFohneFisch
vor 57 Minuten von Nudel:

Alles wichtige muss doch eigentlich in den Unterlagen vom Smartbroker stehen, oder? Schließlich habe ich ja mit dieser Depotbank den Vertrag geschlossen und nicht mit der DAB.

Du solltest deinen Antrag noch mal genau lesen. Hint: Der Vertrag wird mit der DAB geschlossen, smartbroker/Wallstreet Online ist lediglich ein Vermittler.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zap-o-trade
· bearbeitet von zap-o-trade
vor 12 Stunden von Nudel:
  1. Ich habe das Formular zum Freistellungsauftrag ausgefüllt und postalisch an das angegebene Postfach gesendet. Bekomme ich eine Rückmeldung wann dies erfolgreich für mein Konto umgesetzt wurde und kann ich das im Smartbroker irgendwo sehen?

Ist bereits irgendwo im Thread beschrieben, musst du mal suchen.

Steht unter Reporting, ist aber nicht sehr zuverlässig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xaro
vor 12 Stunden von Nudel:

Ich habe das Formular zum Freistellungsauftrag ausgefüllt und postalisch an das angegebene Postfach gesendet. Bekomme ich eine Rückmeldung wann dies erfolgreich für mein Konto umgesetzt wurde und kann ich das im Smartbroker irgendwo sehen? Hintergrund ist, dass ich einen Ausschütter besparen möchte und ich somit erst einen adäquaten Freibetrag für das Depot haben möchte.

Es reicht auch ein unterschriebener Scan an kundenauftrag[at]smartbroker. Einsehen kannst du ihn unter Reporting → Steuerübersicht → Steuerübersicht anzeigen → Steuerdetails suchen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Aktie
vor 5 Stunden von zap-o-trade:

Ist bereits irgendwo im Thread beschrieben, musst du mal suchen.

Steht unter Reporting, ist aber nicht sehr zuverlässig.

Erst nach dem ersten steuerrelevanten Vorgang, davor gibts keinen Steuerreport. Ist aber auch egal, Freistellungsauftrag kann man ja auch noch nachträglich einrichten wenn es beim ersten Mal untergegangen ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudel

Inwiefern ist das nachträglich möglich?

 

Wenn ein Ausschütter zum Tag x Dividenen ausgegeben hat werden die ja umgehend an dem Tag für mich besteuert, wenn kein Freibetrag eingetragen sein sollte. Dann bleibt mir doch nur noch die Möglichkeit nachträglich das über die Steuererklärung wiederzubekommen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apolllo
vor 1 Minute von Nudel:

Inwiefern ist das nachträglich möglich?

 

Wenn ein Ausschütter zum Tag x Dividenen ausgegeben hat werden die ja umgehend an dem Tag für mich besteuert, wenn kein Freibetrag eingetragen sein sollte. Dann bleibt mir doch nur noch die Möglichkeit nachträglich das über die Steuererklärung wiederzubekommen?

Es wird eine Steueroptimierungsbuchung getätigt. Ich hatte den Fall diese Woche, dass mein Freistellungsauftrag untergegangen ist im Mai und ich diesen nach zwei Dividenden eingereicht habt. Habe dann innerhalb von zwei Tagen eben diese Buchung bekommen mit dem einbehaltenen Steuerbetrag.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev

Das selbe, wenn man erst einen Gewinn realisiert und später dann einen Verlust, dann gibt es eine Steueroptimierungsbuchung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudel

Danke für die Info! Für mich als Einsteiger auch neu - war mir so gar nicht bekannt.

 

Dieser "Steueroptimierungsbuchung" erfolgt denn generell in regelmäßigen Zeitabständen (z.B. wird monatsweise automatisiert geguckt ob eine optimierte Buchung getätigt werden kann), oder wird diese nur angewendet, wenn zum Beispiel ein Antrag auf Änderung des Freibetrags bei der Bank eintrudelt? Machen das alle Banken so bzw. sind dazu verpflichtet?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev
· bearbeitet von dev

Das trudelt verzögert ein, die Targobank macht das auch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
blaky

Das machen die Broker unterschiedlich. Justtrade schafft dies z. B. eigenen Angaben zur Folge nur zum 31.12. eines Jahres. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mol_LE

Bei Consors nennt sich das "Nachträgliche Verlustverrechnung" und wird nach dem jeweiligen Ereignis oder mindestens monatlich durchgeführt.

 

Ich habe meinen Freistellungsauftrag auf 2 Broker aufgeteilt und bei Consors schon relativ zeitig ausgeschöpft und bereits KapSt bezahlt.

Danach hatte ich noch einen Dividendeneingang und zwei mal Verkauf mit Verlust. Die beiden Verlustverrechnungen führten dazu, dass mir die bereits abgeführten Steuern erstattet wurden und der Pauschbetrag wieder teilweise "aufgefüllt" wurde.

So waren die Dividenden dann zum großen Teil auch wieder durch den Pauschbetrag gedeckt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 2 Stunden von Nudel:

 

Dieser "Steueroptimierungsbuchung" erfolgt denn generell in regelmäßigen Zeitabständen (z.B. wird monatsweise automatisiert geguckt ob eine optimierte Buchung getätigt werden kann), oder wird diese nur angewendet, wenn zum Beispiel ein Antrag auf Änderung des Freibetrags bei der Bank eintrudelt? Machen das alle Banken so bzw. sind dazu verpflichtet?


Banken sind zu einer mindestens einmaligen „Steueroptimierung“ zum Jahresende am 31.12. verpflichtet. Eine Verpflichtung zu einer sofortigen Steueroptimierung gibt es hingegen nicht. Die meisten Banken führen diese steuerlichen Optimierungen sofort aus, wenn sich entsprechende Tatbestände ergeben haben. Die schnellste mir bekannte Bank ist übrigens die PSA Bank,  bei der ich ein TG-Konto führe. Nach Einreichung eines FSA (geht dort online) hatte ich innerhalb von Sekunden eine Steuerrückerstattung auf dem Konto gebucht. Bei ING, Consors, Comdirect etc. dauert es einen Tag. Keine direkte Steueroptimierung führt hingegen Flatex durch. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zap-o-trade
· bearbeitet von zap-o-trade
Am 8.9.2020 um 13:09 von zap-o-trade:

Habe heute die Abrechnung aus einem Wertpapierverkauf erhalten und da hat die DAB/smartbroker doch tatsächlich die Steuern mit dem Freistellungsauftrag meiner Frau verrechnet.

 

Bin extrem gespannt wie das weiter geht, da in meinem Depot in der Steuerübersicht gähnende Leere herrscht.

So, nach einer weiteren Woche taucht der FSA meiner Frau nun auch in meiner Steuerübersicht auf.

Also alles korrekt, - bis auf die Information des smarbroker Supports.

 

Ergänzung:

Ich will gar nicht wissen was passiert wäre, wenn ich - wie vom Support empfohlen - einen weiteren FSA für mein Depot gestellt hätte...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...