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WerPinguin

Nachzahlung von GRV-Beiträgen für Schulzeiten

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Bolanger
vor 44 Minuten von titan1981:

Und im Worst Case gehe ich davon aus, dass nur die Monate in dem auch Beiträge an die GRV geflossen sind zählen werden.

Der worst case ist aber, dass nur Zeiten mit Pflichtbeiträgen gewertet werden. Und darunter fallen die freiwilligen Nachzahlungen dann nicht mehr.

 

Wenn ich Gesetzgeber wäre und diese 35/40 Jahre-Regeln reformieren müsste, dann würde ich vorrangig bei den kleinen Details Änderungen zum Nachteil der Versicherten, aber Vorteil der Finanzierbarkeit angehen. Erst wenn man damit nicht genug erreicht, würde ich den großen Aufschrei der Bevölkerung in Kauf nehmen, wenn die plakativen 35 Jahre fallen. Alleine die tatsache, dass es bei den 35 und 40 Jahren schon unterschiedliche Bewertunsgzeiten gibt fordert doch letztlich min. eine Vereinheitlichung, die man dann direkt zur weiteren Verschlankung nutzen könnte.

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Halicho
· bearbeitet von Halicho

Freiwillige Beiträge in der DRV sind m. E. ein sehr gutes Investment zur Risikodiversifizierung. 

 

Die Rückflüsse werden in Krisenfällen staatlich ergänzt, sodass Rentensenkungen unwahrscheinlich sind. Das Niveau der Sicherung ist im Vergleich zu anderen Ländern mit ähnlichem System gefallen. Hier sind eher Verbesserungen zu erwarten, insbesondere wenn der Rechtsschwenk in der Gesellschaft endet. Ich habe alle Lücken mit Zahlungen in Höhe der BBG geschlossen. 

 

 

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WerPinguin
vor 3 Stunden von titan1981:

Ich hoffe ja nicht das ich jemals EU werden würde. Somit könnte ich auf die Einbusen bei der Erwerbsminderungsrente verkraften, da ausreichend BU versichert.

 

Oder habe ich noch einen Denkfehler?

Ich sehe das in deinem Fall genauso wie du. Es gibt natürlich viele "wenn" und "könnte", die wir alle nicht absehen können, aber sich zumindest die 12 Monate rentenrechtliche Zeit zum MIndesbeitrag zu sichern (was dich jämmerliche ~1k€ kostet) ist bestimmt keine schlechte Idee.

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Eisbaer78
Am 16.7.2020 um 23:34 von chirlu:

So ewig muß das gar nicht sein: Bei 13 Jahren Schulzeit, später Einschulung (mit sieben Jahren) und eventuell noch ein paar Monaten Übergangszeit hat man bei Studienbeginn ohne weiteres schon mehr als drei Jahre von den acht Jahren „verbraucht“. Also bleiben nur noch vier bis fünf Jahre für das Studium, bevor die Grenze erreicht ist.

Hmmm - also das Jahr zwischen 16 und 17 kann man immer nachzahlen, korrekt?

Und weitere Ausbildungszeiten, also Schule und Studium nur, wenn davon mehr als 96 Monate zusammen kommen, korrekt?

Bundeswehr/ Ziwi zählen nicht, weil man da pflichtversichert ist, korrekt?

Wie werden Wartezeiten zwischen Schule, Ziwi/ Bundeswehr und Studium behandelt?

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asche

Eisbaer78, am besten direkt bei der GRV nachfragen, die kann Dir das verbindlich bestätigen.

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chirlu
vor einer Stunde von Eisbaer78:

also das Jahr zwischen 16 und 17 kann man immer nachzahlen, korrekt?

 

Sofern man zu der Zeit eine Schule besucht hat.

 

vor einer Stunde von Eisbaer78:

weitere Ausbildungszeiten, also Schule und Studium nur, wenn davon mehr als 96 Monate zusammen kommen, korrekt?

Bundeswehr/ Ziwi zählen nicht, weil man da pflichtversichert ist, korrekt?

 

Ja und ja.

 

vor einer Stunde von Eisbaer78:

Wie werden Wartezeiten zwischen Schule, Ziwi/ Bundeswehr und Studium behandelt?

 

Wenn sie nicht zu lang sind, als Übergangszeiten. Die zählen zu den 96 Monaten, sind also wie Schulzeiten.

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare
Am 1.9.2020 um 16:15 von WerPinguin:

8 Tage nach der Zahlung für meine Frau kam ein Versicherungsverlauf, in dem die Zahlung auftaucht. Leider falsch: Im Zeitraum für den wir nachzahlen, gab es noch die DM. Und es wurde nicht umgerechnet, sondern einfach der Zahlenwert übernommen (also: aus 1283.40 € wurden 1283.40 DM). Ich habe jetzt noch eine Renteninformation bestellt, um zu sehen, wie sich das genau auf die Rente auswirkt (vielleicht rechnen die das ja hintenrum doch wieder richtig), habe aber einen Widerspruchsbrief schon vorbereitet; gehe mal davon aus, dass das erforderlich ist.

Sooo, bei mir ist heute der korrekte Versicherungsverlauf mit der korrekten EUR Nachzahlung gekommen. Vorher habe ich aber mehrfach einen Versicherungsverlauf mit dem Zahlenwert als DM bekommen. Ganz ohne Widerspruch und automatisch.

Die nette Dame der DRV meinte, dass sie einen Programmbug hatten, der erst jetzt behoben wurde. Was es auch immer war, jetzt stimmt es (bei mir) jedenfalls. Hat aber ganz schön lange gedauert....

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Eisbaer78

Habe ich es richtig verstanden, dass eine Nachzahlung der Schuljahre nur in Jahren Sinn macht, in denen man vom Gehalt her über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegt?

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chirlu
vor 40 Minuten von Eisbaer78:

Habe ich es richtig verstanden, dass eine Nachzahlung der Schuljahre nur in Jahren Sinn macht, in denen man vom Gehalt her über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegt?

 

Nein. Wie kommst du darauf?

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Eisbaer78

Hmm - hatte ich aus dem Faden so herausgelesen.

Oder ist es genau anders herum?

Im Jahr (2020) sollte aus steuerlichen Gründen der Betrag der Altersvorsorgeaufwendungen wenn möglich 25046 Euro nicht überschreiten?

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chirlu

Ja, es gibt eine Grenze, wie viel man in einem Jahr steuerlich absetzen kann. Die sollte man natürlich nicht unbedingt überschreiten. Es ist aber auch bei Leuten an der Beitragsbemessungsgrenze noch etwas Luft (außer sie sind im Bergbau tätig – knappschaftliche Rentenversicherung).

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Beobachter2
Am 23.12.2020 um 11:23 von el_Mare:

Sooo, bei mir ist heute der korrekte Versicherungsverlauf mit der korrekten EUR Nachzahlung gekommen. Vorher habe ich aber mehrfach einen Versicherungsverlauf mit dem Zahlenwert als DM bekommen. Ganz ohne Widerspruch und automatisch.

Die nette Dame der DRV meinte, dass sie einen Programmbug hatten, der erst jetzt behoben wurde. Was es auch immer war, jetzt stimmt es (bei mir) jedenfalls. Hat aber ganz schön lange gedauert....

Danke für den Hinweis. Ein Mitarbeiter der DRV hatte mir gesagt, dass der Anzeigefehler im Dezember behoben werden soll. Ich habe mir heute meinen Versicherungsverlauf im Online-Portal der DRV heruntergeladen. Und auch bei mir wird jetzt die Währung bei der Nachzahlung korrekt mit EUR angezeigt.

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Allesverwerter
vor 55 Minuten von Beobachter2:

Danke für den Hinweis. Ein Mitarbeiter der DRV hatte mir gesagt, dass der Anzeigefehler im Dezember behoben werden soll. Ich habe mir heute meinen Versicherungsverlauf im Online-Portal der DRV heruntergeladen. Und auch bei mir wird jetzt die Währung bei der Nachzahlung korrekt mit EUR angezeigt.

Hat die Korrektur die prognostizierte Rente nochmal erhöht?

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el_Mare
vor 2 Stunden von Allesverwerter:

Hat die Korrektur die prognostizierte Rente nochmal erhöht?

Bei mir nicht - meine fiktive Berechnung von vor ca 6 Monaten (mit DM in Versicherungsverlauf) stimmt mit der nun korrekten Berechnung vom 22.12. (mit EUR im Verlauf) überein. Es handelte sich wohl wirklich nur um ein Darstellungsproblem.

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Beobachter2
Am 30.12.2020 um 15:25 von Allesverwerter:

Hat die Korrektur die prognostizierte Rente nochmal erhöht?

Nein, es war wirklich nur ein Darstellungsproblem im Versicherungsverlauf, wie mir der DRV-Mitarbeiter mehrmals versicherte. In der "falschen" Rentenauskunft und der aktuellen richtigen Rentenauskunft werden die gleichen richtigen Entgeltpunkte berechnet.

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin

Nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder. Nein, ich hatte das Thema nicht vergessen, oder das Interesse verloren.

Die DRV Bund hat es jetzt geschafft (nach geschlagenen fünfeinhalb Monaten!), mir endlich den Zahlungsbescheid für meine erste Teilzahlung zuzustellen. Den werde ich dann auch sogleich bezahlen. Und, damit ich die Sache dieses Jahr noch fertig kriege, stelle ich den nächsten (und letzten) Antrag dann auch gleich in den nächsten Tagen. Bin mal gespannt, wie lange es bei dem dauert.

Diverse Kontaktversuche meinerseits, sowohl per Telefon ("Antrag ist eingegangen, aber keine Schätzung möglich, wann bearbeitet wird") und Brief (gar keine Antwort) brachten es offenbar nicht voran.

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Halicho
Am 22.12.2020 um 18:28 von Eisbaer78:

Hmmm - also das Jahr zwischen 16 und 17 kann man immer nachzahlen, korrekt?

Und weitere Ausbildungszeiten, also Schule und Studium nur, wenn davon mehr als 96 Monate zusammen kommen, korrekt?

Bundeswehr/ Ziwi zählen nicht, weil man da pflichtversichert ist, korrekt?

Wie werden Wartezeiten zwischen Schule, Ziwi/ Bundeswehr und Studium behandelt?

Sie können auf Antrag als Übergangsanrechnungszeit angesetzt werden. Dafür darf jedoch die Unterbrechung des Rentenverlaufes max. vier Monate lang und die Übergangszeit zwingend sein. Bei z.B. sechs Monaten wird NICHTS angerechnet.

Am 14.2.2021 um 07:44 von WerPinguin:

Nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder. Nein, ich hatte das Thema nicht vergessen, oder das Interesse verloren.

Die DRV Bund hat es jetzt geschafft (nach geschlagenen fünfeinhalb Monaten!), mir endlich den Zahlungsbescheid für meine erste Teilzahlung zuzustellen. Den werde ich dann auch sogleich bezahlen. Und, damit ich die Sache dieses Jahr noch fertig kriege, stelle ich den nächsten (und letzten) Antrag dann auch gleich in den nächsten Tagen. Bin mal gespannt, wie lange es bei dem dauert.

Diverse Kontaktversuche meinerseits, sowohl per Telefon ("Antrag ist eingegangen, aber keine Schätzung möglich, wann bearbeitet wird") und Brief (gar keine Antwort) brachten es offenbar nicht voran.

Ideal ist faxen. Denn dann kann man dem Sozialgericht den Zugang samt Inhalt beweisen.

Am 29.12.2020 um 20:13 von Eisbaer78:

Habe ich es richtig verstanden, dass eine Nachzahlung der Schuljahre nur in Jahren Sinn macht, in denen man vom Gehalt her über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegt?

Nein man kann zwischen Mindestbetrag und BBG-Beitrag frei entscheiden.

Am 14.7.2020 um 12:22 von WerPinguin:

Wenn das, was ich mir im vorigen Beitrag zurechtgelegt habe, stimmt, würde ich sagen: ja. Indem man sich für das Jahr mehr Entgeltpunkte "kauft" als man bisher im Schnitt hatte.
Aber im Detail müsste da vermutlich jemand was zu sagen, der mehr Ahnung hat.

Ja aber nicht immer. Wird bei Zuerkennung einer Erwerbsminderung seitens der DRV der Eintritt der Erwerbsminderung zeitlich vor die Einzahlung/Nachzahlung verlegt dann wirkt sie sich nicht aus. Damit soll vermieden werden, dass man bei absehbarer Erwerbsminderung vor Antragsstellung (das können durchaus, je nach Krankheit auch mehrere Jahre sein) seine Rente durch Zahlungen nach oben anpasst.

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asche
· bearbeitet von asche
Am 14.2.2021 um 07:44 von WerPinguin:


Die DRV Bund hat es jetzt geschafft (nach geschlagenen fünfeinhalb Monaten!), mir endlich den Zahlungsbescheid für meine erste Teilzahlung zuzustellen.

Bei mir hat es "gefühlt" 2-3 Monate gedauert (nicht mehr sicher, wann ich den Antrag geschickt habe). DRV Bund.

 

Mein Eindruck ist, dass alles gewissenhaft bearbeitet wird, aber es daaaaauuuuueeeerrrtttt halt lange.

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el_Mare
Am 14.2.2021 um 07:44 von WerPinguin:

DRV Bund

Das ist wahrscheinlich das Problem.

Bei der DRV Bayern Süd hatte ich für meine Nachzahlung sogar eine persönliche Ansprechpartnerin, die sich sogar, als ich mal wegen ein paar Fragen angerufen habe, an meinen Antrag erinnert hat und nicht mal ne Versicherungsnummer benötigte. Bearbeitungszeit war immer ca 2 Wochen.

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin
Am 20.2.2021 um 19:34 von Halicho:

Ideal ist faxen. Denn dann kann man dem Sozialgericht den Zugang samt Inhalt beweisen.

Naja, da müsste ich wahrscheinlich erstmal im Gesundheitsamt einbrechen, um an ein Faxgerät zu kommen. Wüsste auf Anhieb nicht, wo es sowas sonst noch gibt ;-)
Ist jetzt aber de facto nicht das Problem. Auf meinem Bescheid steht das Datum meines Antrags ganz korrekt drauf; und wenn ich es richtig verstehe, zählt die Zahlung noch bzgl. der Rechengrößen zu 2020, sofern ich innerhalb von 3 Monaten zahle (was ich jetzt schon habe).

 

vor 19 Stunden von asche:

Bei mir hat es "gefühlt" 2-3 Monate gedauert (nicht mehr sicher, wann ich den Antrag geschickt habe). DRV Bund.

 

Mein Eindruck ist, dass alles gewissenhaft bearbeitet wird, aber es daaaaauuuuueeeerrrtttt halt lange.

Wobei ich ja nicht mal verstehe, warum da irgendwas gewissenhaft gemacht werden muss. Das müsste eigentlich vollautomatisch von einem gewissenlosen Computer erledigt werden können (es gibt da ja keinerlei Ermessensspielraum), aber solche Logik hat bei Behörden ja oft keinen Zweck.

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chirlu
vor 24 Minuten von WerPinguin:

wenn ich es richtig verstehe, zählt die Zahlung noch bzgl. der Rechengrößen zu 2020, sofern ich innerhalb von 3 Monaten zahle (was ich jetzt schon habe).

 

Ja. Einzig steuerlich ist das tatsächliche Zahlungsdatum relevant; man braucht aber im Eilfall vor dem Jahreswechsel auch kein Faxgerät und kein Sozialgericht, sondern kann einfach überweisen, bevor der Bescheid da ist.

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Halicho
vor einer Stunde von WerPinguin:

 

 

Wobei ich ja nicht mal verstehe, warum da irgendwas gewissenhaft gemacht werden muss. Das müsste eigentlich vollautomatisch von einem gewissenlosen Computer erledigt werden können (es gibt da ja keinerlei Ermessensspielraum), aber solche Logik hat bei Behörden ja oft keinen Zweck.

Die sind faul und vollanalog. Die Akten werden ausschließlich auf Papier geführt.

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chirlu
vor 33 Minuten von Halicho:

Die Akten werden ausschließlich auf Papier geführt.

 

Die Akten werden nach und nach digitalisiert (E-Akte). Die einzelnen Träger sind dabei unterschiedlich weit. Zum Teil wird bereits mit Hybridakten gearbeitet, d.h. neuere Dokumente digital, ältere noch auf Papier.

 

Die Rentenkonten selbst werden schon seit vielen Jahrzehnten digital geführt.

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Halicho
vor 5 Minuten von chirlu:

 

Die Akten werden nach und nach digitalisiert (E-Akte). Die einzelnen Träger sind dabei unterschiedlich weit. Zum Teil wird bereits mit Hybridakten gearbeitet, d.h. neuere Dokumente digital, ältere noch auf Papier.

 

Die Rentenkonten selbst werden schon seit vielen Jahrzehnten digital geführt.

Meine Rentenakte soweit sie Auseinandersetzungen, Schriftwechsel etc betrifft war bisher voll analog. Das Rentenkonto nicht. Das Rentenkonto wird in der Tat digital geführt. 

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WerPinguin
Am 14.2.2021 um 07:44 von WerPinguin:

Nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder. Nein, ich hatte das Thema nicht vergessen, oder das Interesse verloren.

Die DRV Bund hat es jetzt geschafft (nach geschlagenen fünfeinhalb Monaten!), mir endlich den Zahlungsbescheid für meine erste Teilzahlung zuzustellen. Den werde ich dann auch sogleich bezahlen. Und, damit ich die Sache dieses Jahr noch fertig kriege, stelle ich den nächsten (und letzten) Antrag dann auch gleich in den nächsten Tagen. Bin mal gespannt, wie lange es bei dem dauert.

Diverse Kontaktversuche meinerseits, sowohl per Telefon ("Antrag ist eingegangen, aber keine Schätzung möglich, wann bearbeitet wird") und Brief (gar keine Antwort) brachten es offenbar nicht voran.

Es geht weiter: Nach nur 6 Wochen wurde mir die Einzahlung bestätigt. Als Zahlungsdatum steht auch korrekterweise der 31.08.2020 (nämlich das ursprüngliche Antrangsdatum) drauf.

Habe direkt mal eine Renteninformation bestellt, um den Effekt nachprüfen zu können.

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