Zum Inhalt springen
Moneycruncher

Einflussfaktoren der Asset Allocation

Empfohlene Beiträge

Pirx
vor 4 Stunden von Nespresso99:

Weil Du keinen Rendite Nutzen in RK1 siehst. Sondern RK1 dient als "Notfallpuffer" oder als Rebalance Asset. Genau so ist es schlüssig. Bei grossen Depots, (wie auch immer der Einzelne das definiert)  kann RK1 anteilig reduziert werden.  Das ist nicht die reine Kommersche Lehre.  Aber eben vor dem Hintergrund statthaft, daß je privilegierter ein Vermögen wird, um so höher ist die Risikoelastizität des Eigners. 

 

Ich persönlich handhabe es ähnlich und habe mein klassisches RK1 reduziert..

 

Auch wird bezüglich Rebalancing zwischen RK1 und RK3 gerne ausgeblendet, dass Rebalancing-Vorteile nicht in allen Marktphasen garantiert sind (Stichworte: Zeitraum, Momentum-Faktor-Prämien) und das das deutsche Steuerrecht wird eventuelle Vorteile drastisch reduziert oder gar zum Nachteil verkehrt (FIFO-Prinzip, Höhe der Steuern führt zu verminderter Wiederanlage). Dies kann z.B. durch Verteilung der Anlagen auf multiple Depots (zwecks Optimierung, welche Anteile zu welchem Einstiegspreis veräußert werden) oder GmBH-Mantel & Co. umgangen werden, lohnt jedoch wiederum nicht für die meisten Privatanleger. Zumindest wenn man die aufgewendete Zeit mit dem individuellen Stundenlohn des Anlegers mitkalkulieren würde.

 

LG,

 

Pirx

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev
vor 17 Stunden von Moneycruncher:

Aber immerhin sind 800 k im Feuer

Da fängt der Unterschied schon an, ich sehe es gut investiert und nicht im Feuer!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
edan

 

vor 8 Minuten von dev:

Da fängt der Unterschied schon an, ich sehe es gut investiert und nicht im Feuer!

Dieser Aspekt ist mir auch sehr wichtig. Auch Kommer weist in Interviews immer wieder auf das Risiko von Bankguthaben hin:

https://www.gerd-kommer-invest.de/risiko-von-bankguthaben/

 

Deshalb fühle ich mich mit einem breit diversifizierten Aktienportfolio sicherer als mit übermäßig liquiden Mitteln. Ich danke Ramstein dafür, dass er seine Gedanken hierzu bereits in 2018 formuliert hat:

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Madame_Q
vor 3 Stunden von ineedadollar:

Ich meinte es genau anders :) Etwa 10% dürften AA oder besser und <3 Jahre Restlaufzeit haben, Rest schlechteres Rating oder längere Laufzeit.

 

vor 4 Stunden von Nespresso99:

Ich denke auch, dass der 25% Rentenanteil im ARERO "überwiegend" als RK1 zu verorten ist.

Der Rententeil des Arero bildet exakt diesen Index/ETF nach:

https://www.fondsweb.com/de/LU0290355717

Das dürfte eure Fragen recht gut beantworten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Madame_Q
vor 3 Stunden von Nespresso99:

Wertefrei zu der markierten Stelle von FamilieQ.

Gewünscht ist tatsächlich der maximale Schutz des Vermögens. Da man sehr zufrieden mit dem bereits Vorhandenen ist.

Tatsächlich wird aber dieser gewünschte Nutzen, realer Schutz des Vermögens, überhaupt nicht erreicht mit der gehaltenen AA.

Gehe in meinen Thread und berechne mir bitte genau, warum du mit unserer aktuellen AA keinerlei Chance auf realen Werterhalt siehst für zumindest die nächsten 10 Jahre. Danke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pirx
· bearbeitet von Pirx
Einfügen vergessener Satzteil.
vor einer Stunde von edan:

 

Dieser Aspekt ist mir auch sehr wichtig. Auch Kommer weist in Interviews immer wieder auf das Risiko von Bankguthaben hin:

https://www.gerd-kommer-invest.de/risiko-von-bankguthaben/

 

Deshalb fühle ich mich mit einem breit diversifizierten Aktienportfolio sicherer als mit übermäßig liquiden Mitteln. Ich danke Ramstein dafür, dass er seine Gedanken hierzu bereits in 2018 formuliert hat:

 

 

Dieser Post war auch für mich damals gedanklicher Anstoß mich nochmals tiefer mit meinen eigenen Gedanken zu dem Thema auseinanderzusetzen (Danke @Ramstein). Am Ende dieser mehrmonatigen Lern- und Reflektionsphase kam ich zu dem Schluss, dass 60:40 oder 80:20 für mich keinen Sinn ergibt und ich zu einem fixen Puffer von x Nettogehältern + RK3/RK2. wechsle.

Ich würde mir jedoch nicht anmaßen, dies unreflektiert weiterzuempfehlen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240416
· bearbeitet von Cef
vor 2 Stunden von dev:

Da fängt der Unterschied schon an, ich sehe es gut investiert und nicht im Feuer!

Hauptsache DEVIDENDEN, Du wirst uns dann bestimmt berichten

 

Im Ernst: 

80/20 bedeutet doch nicht die 20 auf dem TGK lagern zu müssen, so wie vor einigen Posts diskutiert

Je größer das Vermögen desto eher werden hier andere Lagerstätten für die 20 sinnvoll.

(Und übrigens auch die Notwendigkeit für die 80 auch wirklich 80 zu sein ...)

 

Kaum jemand wird morgen mehr als ein neues Auto, eine neue Waschmaschine und einen neuen Kühlschrank GLEICHZEITIG kaufen müssen. Für die meisten Familien reichen 20T€ als Cash-Reserve aus.

 

Dann je Größe des RK1-Anteils ggf eine Handvoll Banken für TG/FG, aber spätestens dann kommen Staatsanleihen, Pfandbriefe etc ins Spiel. Das haben wir doch schon einige Male in diversen Threads durchdacht.

 

Ich bin mit dem o.g. Eröffnungspost von @Ramstein nicht völlig einverstanden

(in seiner verbalen Klarheit stößt er aber zumindest den richtigen Gedankengang an).

Ja, mag sein das dies zu jeder Zeit nach Inflationsausgleich eine negative Realrendite für diesen Bereich bedeutet.

Aber am Ende einer 10jährigen Baisse ist das möglicherweise unter dem Strich besser als die höheren RK.

 

EDIT: Uih, ich merk schon, meine Cochones sind nicht mehr das was sie mal waren :blushing:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nespresso99

=

vor 2 Stunden von Madame_Q:

Gehe in meinen Thread und berechne mir bitte genau, warum du mit unserer aktuellen AA keinerlei Chance auf realen Werterhalt siehst für zumindest die nächsten 10 Jahre. Danke.

Ich möchte nochmals meine Wertschätzung ausdrücken.

Es steht mir nicht zu bekehrende Kritik zu äußern. Es sollte auch eher beispielhaft gesehen werden zu diesem Thread Titel hier bezüglich der Einflussfaktoren.

 

Realer Werterhalt wird möglich sein.

 

Vielmehr geht es um die Frage, ob dies

der Wunsch ist. Es geht doch vielleicht nicht "nur" um das Eliminieren von Inflation. Es gibt doch auch andere Gefahren. Wenn ich persönlich weg vom ökonomisch  Rendite - Orientierten Nutzen verorten würde, dann würde ich mich mit hoher RK1 Quote nicht komfortabel fühlen.

Gold, RK1, langlaufende Staatsanleihen,

Aktien zu exakt gleichen Teilen, wären eher meine Wahl, wenn ich den Nutzen erlangen wollte, von dem ich suggeriere

er ist gewünscht.

Das ist ja eben das interessante an diesem Thread Titel hier. Zwei Individuen

können auf sehr unterschiedliche AAs kommen obwohl sie den vermeintlich gleichen Nutzen erreichen wollen.

 

Rentenanteil eher RK2 korrekt.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moneycruncher
vor 6 Stunden von Bassinus:

Es bleibt immer der Faktor Mensch. Wissenschaft hin oder her.

Auch die Wirtschaftswissenschaft hat mit der Verhaltensökonomie im letzten Jahrzehnt (endlich) den Menschen entdeckt.^_^

 

@alle: Danke nochmals für die vielen wertvollen Beiträge!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nespresso99
vor einer Stunde von Moneycruncher:

Auch die Wirtschaftswissenschaft hat mit der Verhaltensökonomie im letzten Jahrzehnt (endlich) den Menschen entdeckt.^_^

 

@alle: Danke nochmals für die vielen wertvollen Beiträge!

Denkt ihr, dass die Bankenindustrie diese Tatsache nutzen wird, um anders ihren Profit zu generieren.

Noch werden die rentierlichen Produkte ja gut verkauft.

Wird der Einfluss auf die AA grösser, durch Information in den Medien oder durch Mundpropaganda?

Ein Robo vereint Wissenschaft, Verhaltensökonomie und Kommerz.

60/40   ETF/TG   ist ja weder ein Geheimnis noch so ganz verkehrt für eine sehr weite Range der Fälle.

Meine Prognose ist da für die Menschen recht positiv. In Zukunft werden AA besser zu den Menschen Passen.

  

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Touchwood
Am 9.4.2021 um 16:34 von edan:

Auch Kommer weist in Interviews immer wieder auf das Risiko von Bankguthaben hin:

 

Zur Mär der Einlagensicherung habe ich mal 2 Links heraus gesucht und zitiere einige Passagen. Viele von den klassischen "Sparbuchsparern" wissen vermutlich auch nicht, dass der Staat gar nicht verpflichtet ist einzuspringen.

 

Ein Umtausch geschieht auf Betreiben des Emittenten, dieser gibt über die verschiedenen Abwicklungskanäle die Weisung.

Falls es zu einem Umtausch kommt, geschieht dies automatisch, Sie bekommen nach dem Umtausch einen Beleg in Ihre Postbox eingestellt.
https://www.kritische-anleger.de/der-kaiser-und-das-gespenst-die-eu-einlagensicherung/

Zitat

 

Interessant bei der Aufstellung: Deutschland steht mit 1,13 Mrd. € als wirtschaftsstärkstes Land in Europa und vergleichsweise großem Bankensektor bei der Einlagensicherung nicht so gut da, wie man es erwarten würde.

Interessant ist dabei, dass die Krisenländer Portugal, Spanien und Italien im europäischen Vergleich überraschend gut dastehen. Erklären lässt sich das u. U. dadurch, dass strauchelnde Banken während und nach der Finanzkrise in 2007 und 2008 nicht etwa pleite gegangen sind, sondern vom Steuerzahler gerettet wurden. Die Einlagensicherungsfonds kamen somit gar nicht erst zum Zuge und konnten so weiter Vermögen aufbauen.

Dass absolute Zahlen keine direkten Rückschlüsse auf die Stärke eines Einlagensicherungsfonds zulassen, haben wir bereits erörtert. Entscheidend ist am Ende des Tages, ob das Geld für die Entschädigung von Anlegern der jeweils gerade pleite gegangenen Bank ausreicht.

Geht eine einzige Bank pleite, so wird das Vermögen des Fonds genutzt und man kratzt vielleicht noch über Kredite zusätzliches Geld zusammen. Gehen allerdings mehrere Banken gleichzeitig pleite, ist jeder Einlagensicherungsfonds der Welt am Ende.

Schaut man im Übrigen nach Deutschland, so erscheint das Gefühl der (Einlagen-)Sicherheit vieler Deutschen unbegründeter denn je. Die Deutsche Bundesbank macht es einem leider nicht gerade leicht, verlässliche Zahlen zu den Kontoguthaben in Deutschland zu finden. In den Medien kursiert die Zahl von etwa 2.000 Mrd. €, allerdings lässt sich diese auf Basis der öffentlichen einsehbaren Statistiken nur mit viel Wohlwollen nachvollziehen. Wer sich mit der Datenbank beschäftigt findet letztlich Zahlen zwischen 500 Mrd. € und 2.500 Mrd. €, sodass die Wahrheit wahrscheinlich irgendwo dazwischen liegt und die 2.000 Mrd. € ein ganz guter Schätzwert sind.

Bei einem Vermögen des deutschen Einlagensicherungsfonds von 1,13 Mrd. € entspricht das gerade einmal einer Deckungsquote von 0,0565 %. Allerdings muss man mit den Zahlen vorsichtig sein, denn in Deutschland gibt es nicht nur eine Einlagensicherung, sondern mehrere (Haftungsverbund der Sparkassen, Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken etc.), sodass die unter die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken ("gesetzliche Einlagensicherung") fallenden Einlagen wohl deutlich unter den genannten 2 Billionen liegen dürften. Doch selbst wenn man das Ganze halbiert, ergibt sich nur eine Deckungsquote von 0,113 %. Zum Vergleich: Die neue Einlagensicherungsrichtlinie der EU verlangt bis 2024 eine einheitliche Mindestdeckung von 0,80 %. Davon sind wir in Deutschland noch meilenweit entfernt, denn das Vermögen des Fonds erhöht sich durch die Beiträge der Banken jährlich nur um etwa 140 Mio. €.

 


https://www.wallstreet-online.de/nachricht/9418956-einlagensicherung-einlagensicherungsfonds-volumen-geheim-halten
 

Zitat

Über die Höhe des Guthabens des Sondervermögens der EdB würden keine Auskünfte erteilt, da es sich um "vertrauliche Angaben" handele,
...Pro 100.000 Euro Kontoguthaben sind das also 800 Euro. Bei der BVR Institutssicherung GmbH, die den Fonds für die Sicherung der Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken verwaltet, gibt man sich zuversichtlich: Diese gesetzliche Vorgabe sei für die genossenschaftliche Finanzgruppe "problemlos erfüllbar"
Die Volks- und Raiffeisenbanken wollen sich im Fall einer Pleite gegenseitig retten und zwar ohne betragliche Begrenzung für die Kunden. Wie viel Geld im Sondervermögen für diesen Fall zurückgelegt wurde, verrät aber auch sie nicht. Seit diesem Jahr sind die Banken gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr ihre Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren. Angegeben werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems. Die Höhe der Finanzmittel, die sofort zur Erstattung in den Rücklagen bereit liegen, bleibt aber weiter geheim.

 

Die Geheimhaltung an sich finde ich schon eine riesen Sauerei.

 

Was mir auch noch einfällt, ist das Thema Sondervermögen des Depots. Auch hier ist es m.W. so, dass auch dort nur 20.000 € definitiv sicher sind. Die Quellen hierzu müsste ich erst rausssuchen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 5 Stunden von Touchwood:

Was mir auch noch einfällt, ist das Thema Sondervermögen des Depots. Auch hier ist es m.W. so, dass auch dort nur 20.000 € definitiv sicher sind. Die Quellen hierzu müsste ich erst rausssuchen.

Ich bitte darum

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Livesey
vor 5 Stunden von Touchwood:

Zur Mär der Einlagensicherung habe ich mal 2 Links heraus gesucht und zitiere einige Passagen. Viele von den klassischen "Sparbuchsparern" wissen vermutlich auch nicht, dass der Staat gar nicht verpflichtet ist einzuspringen.

 

Was mir auch noch einfällt, ist das Thema Sondervermögen des Depots. Auch hier ist es m.W. so, dass auch dort nur 20.000 € definitiv sicher sind. Die Quellen hierzu müsste ich erst rausssuchen.

Wir hatten zu dem Thema vor längerer Zeit mal eine ausführliche Diskussion, bei der wir uns auch nicht ganz einig geworden sind. Es ergibt sich da schon ein wenig mehr bzgl. der "Nachschusspflichten" des Staates. War ergiebiger als diese zwei Links wenn du die Suchfunktion bemühen willst.

 

Bzgl. Sondervermögen solltest du uns die Quellen aber wirklich nicht vorenthalten, das wird bestimmt gut.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Touchwood
· bearbeitet von Touchwood
vor 1 Stunde von Livesey:

War ergiebiger als diese zwei Links wenn du die Suchfunktion bemühen willst.

 

Ich hatte ja nicht den Anspruch das Thema ausführlich und ergiebig darzustellen ;). Klar, dass es hierzu sicher viel zu sagen gibt. Die Links setzte ich nur, damit ich auch eine Quelle für meine Behauptungen angebe.

 

vor 1 Stunde von Livesey:

Bzgl. Sondervermögen solltest du uns die Quellen aber wirklich nicht vorenthalten, das wird bestimmt gut.

 

Ja sicher. Wobei ich verwundert bin, dass das hier im WPF nicht bekannt ist.

 

https://www.buzer.de/gesetz/6593/index.htm
Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG)

Zitat

 

§ 4 Umfang des Entschädigungsanspruchs

 

(1) 1Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. 2Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.

 

(2) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 Euro.

 

(3) 1Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen. 2Der Entschädigungsanspruch umfasst im Rahmen der Obergrenze nach Absatz 2 auch Ansprüche auf Zinsen. 3Diese bestehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 4Der Entschädigungsanspruch mindert sich insoweit, als der durch den Entschädigungsfall eingetretene Vermögensverlust des Gläubigers durch Leistungen Dritter ausgeglichen wird.

 

(4) 1Die Obergrenze nach Absatz 2 bezieht sich auf die Gesamtforderung des Gläubigers gegen das Institut, unabhängig von der Zahl der Konten, der Währung und dem Ort, an dem die Konten geführt oder die Finanzinstrumente verwahrt werden. 2Die Entschädigung kann in Euro geleistet werden.

 

(5) 1Bei Gemeinschaftskonten ist für die Obergrenze nach Absatz 2 der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich. 2Fehlen besondere Bestimmungen, so werden die Gelder oder die Finanzinstrumente den Kontoinhabern zu gleichen Anteilen zugerechnet.

 

(6) Hat der Gläubiger für Rechnung eines Dritten gehandelt, ist für die Obergrenze nach Absatz 2 auf den Dritten abzustellen.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Da geht es nicht um das Depot sondern, wie da auch steht, um Wertpapiergeschäfte.

Also z.B. ich gebe eine Verkaufsorder auf, die Bank verkauft und geht vor Wertstellung pleite.

Dann habe ich die Papier nicht mehr im Depot, aber auch kein Geld erhalten.

Ist meine Forderung an die Bank >20k, ist der überschiessende Teil nicht durch die Einlagensicherung gedeckt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Livesey
vor 38 Minuten von Touchwood:

Ich hatte ja nicht den Anspruch das Thema ausführlich und ergiebig darzustellen ;). Klar, dass es hierzu sicher viel zu sagen gibt. Die Links setzte ich nur, damit ich auch eine Quelle für meine Behauptungen angebe.

War nicht schnippisch gemeint sondern nur als Hinweis, falls es dich interessiert und du weitere Quellen suchst - ich stimm dir zu, dass es ein Sumpf ist :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rolasys
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Da geht es nicht um das Depot sondern, wie da auch steht, um Wertpapiergeschäfte.

völlig korrekt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Touchwood
· bearbeitet von Touchwood

Alles klar, dann habe ich das hier falsch verstanden.

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/bankdepots-sind-nicht-so-sicher-wie-gedacht-12242907.html

Zitat

Doch was bedeutet es, wenn ein Kreditinstitut Wertpapiere nicht zurückgeben kann? Anleger könnten dann ihre Aktien oder Anleihen nicht mehr verkaufen oder das Depot auf ein anderes Finanzinstitut übertragen. Der Gesetzgeber habe bei diesem Passus Betrugsfälle vor Augen gehabt, heißt es vom Bankenverband. So ist es vorstellbar, dass einzelne Finanzinstitute oder Wertpapierhäuser einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Siemens-Aktien im Wert von 5.000 Euro gar nicht ausführen, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbuchen und das Geld anderweitig verwenden. Sollte das Geldhaus dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das EAEG.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapierdepot#Insolvenz_des_Verwahrers
 

Zitat

 

Insolvenz des Verwahrers
...Hat die Depotbank das Eigentum bzw. das Miteigentum des Kunden durch eine rechtswidrige Verfügung verletzt, und so dessen Aussonderungsrecht vereitelt, erhält dieser das Insolvenzvorrecht des § 32 Abs. 1 Nr. 2 DepotG und genießt Vorrang. Für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften aus § 1 Abs. 4 EAEG (z. B. noch nicht gutgeschriebene Verkaufserlöse, veruntreute oder verlorene Wertpapiere) sind die Kreditinstitute in Deutschland über die gesetzliche Einlagensicherung bis 90 % der geschuldeten Summe, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro, pro Kunde und Institut abgesichert (§ 2 Abs. 3 EinSiG, § 4 Abs. 2 EAEG). Schäden, die diese Grenzen übersteigen, werden von den zusätzlichen Einlagensicherungsfonds auf freiwilliger Basis erstattet, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Beim geschlossenen Depot gilt weder die gesetzliche, noch die freiwillige Einlagensicherung, und es muss stattdessen eine besondere Schließfachversicherung gegen das Abhandenkommen von Wertpapieren abgeschlossen werden. Auch einige Hausratversicherungen leisten in diesem Fall, wobei die Obergrenzen für die Erstattung von den Versicherungsbedingungen abhängen.

 

 

https://www.gerichte-und-urteile.de/insolvenz-einer-bank/
 

Zitat

 

Welches Gesetz greift bei der Pflichtwidrigkeit von Banken als Treuhänder?

Es gibt Fälle, in denen die Bank ihren Verwaltungsaufgaben und Pflichten nicht rechtmäßig nachkommt. Dies trifft dann zu, wenn Banken die Wertpapiere verpfänden oder anderweitig verbuchen. Anleger können hier einen Anspruch von bis zu 90 Prozent der Papiere geltend machen, die Grenze liegt jedoch bei einem maximalen Betrag von 20.000 Euro. Grund dafür ist, dass die Einlagensicherung in Deutschland, basierend auf dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), zwar verbindlich, aber sehr unübersichtlich geregelt ist.

 

 

Klar, das ist der worst case und kam nur ganz selten vor.

 

Hier der Inhalt des og. EAEG

https://www.edb-banken.de/media/file/EAEG_1998_07_16.pdf

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Es geht um beides (Pleite vor Abschluss des WP-Geschäfts und Betrug mit gefälschten Depotdaten).

 

EDIT: https://www.e-d-w.de/entschaedigungsfaelle/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Ok, der Betrugsfall ist natürlich auch möglich.

Hier muss man aber sehen, dass das nicht so einfach ist:

Keine Bank ist heute mehr ein Ein-Mann-Unternehmen. Es müssten also diverse Leute in der Bank eingeweiht sein und den Betrug gemeinschaftlich unternehmen.

Die höhere Positionen in der Bank sind von Personen besetzt, die von der BAFin geprüft wurden. Außerdem würden sie gut bezahlte Jobs aufgeben.

Schließlich sind den Banken verschiedene Sicherungssysteme vorgeschrieben (ob sich davon welche auf Depots beziehen, weiß ich allerdngs nicht).

Aber natürlich ist letztlich alles möglich (s. Wirecard).

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...