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pete1

Private Krankenzusatzversicherung

Empfohlene Beiträge

DancingWombat
vor 52 Minuten von Invictus:

In meinen seltenen Besuchen bei Ärzten oder Apotheken habe ich diese eher als Flatrate in den Praxen und All-you-can-eat Büffet bei den Apotheken erlebt.

Das System ist aber auch mit Absicht so designed, damit jeder für Medikamente die man lebenslang einnehmen muss, alle paar Monate darum betteln muss.

Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich finde, dass die GKV gerade bei Medikamente alles andere als "All-you-can-eat" ist. Das fängt ja schon damit an, dass man erstmal den Arzt überzeugen muss überhaupt ein Kassenrezept zu schreiben. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden sowieso nicht bezahlt. Bei den anderen bekommt man Generika (was ich persönlich nicht schlimm finde) und zahlt mind. 5€ bzw. 10% zu. Oft kosten solche Medikamente aber auch nur wenige €, so dass man praktisch den Großteil selbst zahlt. 
Das man um Medikamente betteln muss stimmt schon. Viel schlimmer finde ich eigentlich, dass viele Ärzte gar nicht die Optionen richtig aufzeigen sondern vielmehr sagen das es dazu keine Medikamente braucht um nicht in die Diskussion reinzukommen warum das denn jetzt nicht verschrieben wird (wegen Budget). Das ist als Privatpatient eindeutig anders.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Welches Medikament der Apotheker letzten Endes in Dein Tütchen packt, wird eh an anderer Stelle entschieden:

a) hat Deine Kasse mit irgendeinem Pharmahersteller einen Rabattvertrag? und

b) hat Dein Arzt auf dem Rezept das Kreuzchen bei "Aut Idem" gesetzt oder nicht?

- falls nein: muss der Apotheker Dir  in der Regel ein wirkstoffgleiches, aber kostengünstigeres Präparat (Generikum) geben. (Aber nur, wenn Du GKV versichert bist)

- falls ja: muss der Apotheker Dir genau das aufgeschriebene Medikamtn aushändigen.

- falls privat krankenversichert: Ist das "Aut-idem" nicht angekreuzt,  so darf der Apotheker Dir nur dann ein wirkstoffgleiches, kostengünstigeres Präparat geben, wenn Du damit einverstanden ist. Wenn Du das nicht bist, muss Dir der Apotheker das verordnete Medikament, das auf dem Rezept steht, aushändigen.

 

Wir Deutsche haben schon irgendwie ein bisserl den Hang, alles kompliziert zu machen...

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Thomas_384
Am 22.7.2021 um 20:07 von Erich Müller Dr.:

Wer kann eine günstige und gute private Zusatzversicherung empfehlen? Ü50 ohne Vorerkrankungen

Nur Krankenhaus Privatstation 2 Zimmer 

 

Danke

Ich habe den ARAG262 - der kam in der Vergangenheit immer ganz gut weg.

Gibt mittlerweile bestimmt leistungsstärkere Tarife.

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chirlu

„Ü50 ohne Vorerkrankungen“ scheint mir nicht sehr glaubhaft …

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zaaas
Am 2.5.2021 um 16:07 von yuser:

Damit kann ich dir jetzt schon prognostizieren, dass Du mit der Gesundheitsprüfung Probleme bekommen wirst. 
Weil Du fragtest: ich habe den ARAG Tarif 182 seit über 10 Jahren

Wollte dir gerade eine Nachricht schreiben. Scheinbar geht das jedoch nicht (Habe 0 Nachrichten frei).

 

Ich habe auch den 182. Bisher war ich noch nicht beim Heilpraktiker. Laut schönem Flyer wirbt ja die ARAG mit 100% Erstattung. Ist das wirklich so oder ist es so zu verstehen, dass sofern die GKV was vorleistet dann 100% erstattet werden. Es kommt ja nicht so oft vor, dass die GKV beim Heilpraktiker etwas übernimmt. Wie sind da deine Erfahrungen? Abgesehen von der Frage: Vielleicht kannst mir eine Nachricht schreiben, dann kann man sich auch so austauschen.

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chirlu
vor 10 Minuten von zaaas:

Abgesehen von der Frage: Vielleicht kannst mir eine Nachricht schreiben, dann kann man sich auch so austauschen.

 

Fünfzehn Jahre mitlesen, aber andere nicht mitlesen lassen wollen … :rolleyes:

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 4 Stunden von zaaas:

Ist das wirklich so oder ist es so zu verstehen, dass sofern die GKV was vorleistet dann 100% erstattet werden.

14

Leistet der Tarif auch für Behandlungen und Medikamente durch einen Heilpraktiker?
Die Tarifstufen 181 und 182 enthalten Leistungen für Behandlungen durch Heilpraktiker. Tarifstufe 183 enthält keine Leistungen für Behandlungen durch Heilpraktiker.
Je nachdem, ob eine Vorleistung der GKV vorliegt oder nicht, unterscheiden sich die Erstattungssätze in den Tarifstufen 181 und 182. Bitte lesen Sie hierzu auch die Antwort zu Frage 3.

 

Aus den FAQ zu den Kostenerstattungstarifen hier:

FAQ ARAG Kostenerstattungstarife
 

Kurzversion: immer nur nach Vorleistung der GKV die 100 %. Aber im Gegenzug dann hier auch 60% „unbegrenzt“.

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zaaas
Am 31.7.2022 um 22:30 von yuser:

14

Leistet der Tarif auch für Behandlungen und Medikamente durch einen Heilpraktiker?
Die Tarifstufen 181 und 182 enthalten Leistungen für Behandlungen durch Heilpraktiker. Tarifstufe 183 enthält keine Leistungen für Behandlungen durch Heilpraktiker.
Je nachdem, ob eine Vorleistung der GKV vorliegt oder nicht, unterscheiden sich die Erstattungssätze in den Tarifstufen 181 und 182. Bitte lesen Sie hierzu auch die Antwort zu Frage 3.

 

Aus den FAQ zu den Kostenerstattungstarifen hier:

FAQ ARAG Kostenerstattungstarife
 

Kurzversion: immer nur nach Vorleistung der GKV die 100 %. Aber im Gegenzug dann hier auch 60% „unbegrenzt“.

:thumbsup:

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Braini

Ich fange gerade an mich ein wenig mit dem Thema "Zusatzversicherung via Kostenerstattung" zu beschäftigen und habe die entsprechenden Threads hier durchgearbeitet.

Eine generelle Frage taucht auf (vielleicht hauptsächlich an @yuser): ich habe jetzt mehrmals gelesen dass das Kostenerstattungsprinzip stationär wenig Sinn macht und man lieber auf eine "normale" Krankenhauszusatzversicherung gehen sollte - warum ist das so? Wäre also z.B. die DKV Kombi KAMP/KGZ/KD dem BMG vorzuziehen?

In gleichem Zusammenhang speziell zum DKV BMG (der ja auf dem ersten Blick wie die eierlegende Wollmilchsau erscheint) wurde gesagt dass der hier und da auch Einschränkungen hat - welche wären das?

 

 

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yuser

Habe nicht viel Zeit aktuell… du musst genau lesen, BMG:

Zitat

Im Tarif BMG müssen Sie die Kostenerstattung nicht für stationäre Leistungen (Krankenhaus) beantragen. Sie werden dennoch auch im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt. Die Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt aber weiter direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse.

d.h. für den stationären Bereich wird NICHT die Kostenerstattung gewählt, folglich für mich also kein Unterschied zu KAMP + stationäre Zusatzversicheung oder ARAG 182 + stationäre Zusatzversicherung, da stationär hin wie her im Sachleistungsprinzip verbleibt. 
 

Falls Du einen Tarif findest, der stationär mit dem Kostenerstattungsprinzip funktioniert und einen Mehrwert bietet - sag Bescheid.

 

Ich kann Dir nur empfehlen die Bedingungen zu lesen oder aber einen Marktvergleich von kundiger Hand auf Basis der Bedingungen erläutern zu lassen. Da ich nicht vom Fach bin und das hier nicht darstellbar ist bzw. den Rahmen sprengt und jeder individuelle Bedürfnisse hat bleibt dir das wohl nicht erspart. Die Entscheidung triffst Du für bzw. gegen eine Tarifkombination, natürlich im Rahmen dessen was aufgrund einer Risikoprüfung überhaupt versicherbar ist (dein Gesundheitszustand lückenlos aufarbeiten: was steht wo bei welchem Arzt in der Patientenakte). 

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DancingWombat
vor 8 Stunden von Braini:

Ich fange gerade an mich ein wenig mit dem Thema "Zusatzversicherung via Kostenerstattung" zu beschäftigen und habe die entsprechenden Threads hier durchgearbeitet.

Eine generelle Frage taucht auf (vielleicht hauptsächlich an @yuser): ich habe jetzt mehrmals gelesen dass das Kostenerstattungsprinzip stationär wenig Sinn macht und man lieber auf eine "normale" Krankenhauszusatzversicherung gehen sollte - warum ist das so?

Im Krankenhaus werden sog. Fallpauschalen gezahlt. Die sind gleich hoch, egal ob privat oder gesetzlich versichert. 

Hat man freie Arztwahl (Chefarzt) und/oder Einzel- bzw. Zweibettzimmer versichert wird das separat abgerechnet nach GOÄ mit pauschalen Abzügen. Diese Komponente decken die Zusatzversicherungen ab. Die Falkpauschale wird mit der GKV abgerechnet. 

 

vor 8 Stunden von Braini:

 

 

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Braini

Ok, danke euch.

Ich hatte das zitierte beim BMG auch gelesen, aber in dessen Versicherungsbedingungen steht dann wiederum als Voraussetzung

Zitat

13.1. ... Sie bzw. die versicherte Person haben bei der GKV Kostenerstattung für ärztliche, zahnärztliche, veranlasste und ggf. stationäre Leistungen gewählt.

"ggf.", also - egal?

Werde das sicher nicht übers Knie brechen und mich in Ruhe damit beschäftigen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Stunden von DancingWombat:

Im Krankenhaus werden sog. Fallpauschalen gezahlt. Die sind gleich hoch, egal ob privat oder gesetzlich versichert. 

Bist du da absolut sicher? Das wäre mir absolut neu. Dann würde es auch keinen Sinn machen, wenn private Tarife unterscheiden, ob im KH bis zum Höchstsatz der GOÄ bezahlt wird, und manche Tarife auch über die GOÄ hinaus.

 

Die Abrechnung über Fallpauschalen ist mE ausschließlich die Abrechnungspraxis der GKVen, aber nicht der PKVen. Dort wird klassisch immer nach dem Handwerkszeug der GOÄ abgerechnet.

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DancingWombat
vor 1 Stunde von satgar:

Bist du da absolut sicher? Das wäre mir absolut neu. Dann würde es auch keinen Sinn machen, wenn private Tarife unterscheiden, ob im KH bis zum Höchstsatz der GOT bezahlt wird, und manche Tarife auch über die GOT hinaus.

 

Die Abrechnung über Fallpauschalen ist mE ausschließlich die Abrechnungspraxis der GKVen, aber nicht der PKVen. Dort wird klassisch immer nach dem Handwerkszeug der GOT abgerechnet.

Ja, das ist genau so.

In der privaten Vollversicherung gibt es den "normalen stationären Teil" den man versichern muss. Das ist genau das, d.h. die PKV zahlt die Fallpauschale, so wie die GKV auch. Man bekommt im Krankenhaus Mehrbettzimmer und Stationsarzt. Aufgrund der fixen Vergütung wird das Krankenhaus möglichst wirtschaftlich behandeln. Egal ob PKV oder GKV, bekommt man hier genau das gleiche.
In den meisten PKV Tarifen und auch in der Zusatzversicherung wird üblicherweise freie Arztwahl (Chefarzt) und 1- oder 2-Bettzimmer vereinbart. Worüber du sprichst ist der Chefarztpart.

Du gehst also mit deiner Krankheit ins Krankenhaus uns sagst, dass du von Arzt XYZ behandelt werden möchtest. Das Krankenhaus rechnet dann die Fallpauschale für deine Krankheit ab und zusätzlich stellt dir der Chefarzt eine Rechnung nach GOÄ für die erbrachten Leistungen. Da schon die Fallpauschale abgerechnet wurde, muss die Rechnung um 25% (nicht 100% sicher bei dem Wert) gekürzt werden.

Nach GOÄ ist der Regelfaktor 2,3 und der Höchstfaktor 3,5 (wie im ambulanten Bereich auch). Bis 3,5 darf der Arzt immer abrechnen wenn er es begründet. Das decken eigentlich alle Tarife ab.

Was du oben ansprichst sind Abrechnungsmöglichkeiten über den Höchstsatz hinaus. Das könnte z.B. dann relevant sein wenn du einen Spezialisten haben möchtest der es sich leisten kann mehr als den Höchstsatz nach GOÄ zu verlangen. Du würdest dann eine Honorarvereinbarung mit dem Arzt treffen. Wenn dein Tarif das abdeckt, würde das erstattet werden.

 

 

 

 

 

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Warren vom Rhein
Am 27.7.2021 um 18:50 von chirlu:

„Ü50 ohne Vorerkrankungen“ scheint mir nicht sehr glaubhaft …

Bin selbst Ü50 und auf mich trifft das Gleiche zu, also ohne Vorerkrankungen.

Ausser es zählen ausgeheilte Knochenbrüche dazu.....

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Teufelchen

Wenn man ambulante Kostenerstattung in der GKV wählt. Wieviel Prozent der Rechnung wird von der GKV durchschnittlich erstattet?

Danke

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von Teufelchen:

Wenn man ambulante Kostenerstattung in der GKV wählt. Wieviel Prozent der Rechnung wird von der GKV durchschnittlich erstattet?

Danke

Auch wenn ich es nicht konkret weiß, vermute ich, dass das unterschiedlich ist, je nachdem welche Behandlung durchgeführt wurde. Quasi wie bei den Zähnen.

 

Aus der Finanztest:

Leistungs­beispiele

Kassenkrone 340 Euro (Kassen­zuschuss 255 Euro)

Krone 680 Euro (Kassen­zuschuss 255 Euro)

Inlay 699 Euro (Kassen­zuschuss 50 Euro)

Zahn­ersatz auf Implantat 4 310 Euro (Kassen­zuschuss 589 Euro)

 

Ich könnte mir vorstellen, dass das in sonstigen GKV Bereichen ähnlich ist. Es gibt also mal weniger Eigenanteil, und mal mehr.

 

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DancingWombat
vor 6 Stunden von Teufelchen:

Wenn man ambulante Kostenerstattung in der GKV wählt. Wieviel Prozent der Rechnung wird von der GKV durchschnittlich erstattet?

Danke

Ich denke das man das nicht pauschal sagen kann. Zudem hängt es von unterschiedlichen Faktoren ab. Manche Leistungen werden deutlich besser vergütet, andere sind relativ ähnlich. Dann hängt es davon ab mit welchem Steigerungsfaktor der Arzt abrechnet, wie oft im Quartal man hingeht... 

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yuser
· bearbeitet von yuser
Am 27.1.2023 um 14:24 von Teufelchen:

Wenn man ambulante Kostenerstattung in der GKV wählt. Wieviel Prozent der Rechnung wird von der GKV durchschnittlich erstattet?

Danke

Ich denke so 25-35%. Müsste anfangen Dinge wie Zahnreinigung, Wahlleistungen Krankenhaus etc. pp. aus meinen internen Daten heraus zu rechnen aber die Range müsste so ungefähr hinkommen.

 

Je nach GKV kann man eine pauschalisierte Kostenerstattung wählen (da sind wir dann in meinem Fall bei den ca. 35%) oder aber eine individuelle Einzelabrechnung (dann wird der Erstattungsbetrag aufgrund Verwaltungskosten und fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfung meist um x % und max. x € gekürzt).

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 1 Stunde von yuser:

 

Je nach GKV kann man eine pauschalisierte Kostenerstattung wählen (da sind wir dann in meinem Fall bei den ca. 35%) oder aber eine individuelle Einzelabrechnung (dann wird der Erstattungsbetrag aufgrund Verwaltungskosten und fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfung meist um x % und max. x € gekürzt).

Bei 35% musste so ein Zusatzversicherungstarif ja rund 2/3 einer PKV Vollversicherung kosten, zusätzlich zur GKV. Kommt das hin? 

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chirlu
vor 20 Minuten von DancingWombat:

Kommt das hin?

 

Ja, kommt hin.

Am 11.1.2023 um 09:51 von chirlu:

Der ambulante Kostenerstattungstarif kostet nicht viel weniger als ein entsprechender Vollversicherungstarif (fällt aber zusätzlich zum GKV-Beitrag an, natürlich). Der Vorteil liegt eben in der Flexibilität.

 

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MichaelMueller

Hat jemand Erfahrung mit der Hallersche in der PKV?

 

Es gibt noch einen Zusatz im Angebot, den ich nicht ganz verstanden habe. Wie versteht ihr das?

"

Bonusleistung
Jeder Versicherte erhält einen monatlichen Bonus von 100 €. Bei Abrechnung eines Leistungsfalls bleibt der
Bonus erhalten. Vom Erstattungsbetrag werden dann bis zu 1200 € pro Kalenderjahr abgezogen.
Beitragsrückerstattung
Die Hallesche belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten: Nehmen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen
in Anspruch, belohnen wir Sie mit einer Beitragsrückerstattung (BRE) von bis zu 3 Monatsbeiträgen

"
Es gibt 1200€ Bonusleistung + zusätzlich nochmal die 3 Monatsbeiträge?

 

Klingt irgendwie zu gut, wo ist der Haken?

Sonstige Erfahrungen?

Danke euch

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JimKnopf

Klingt wie 1200€ Selbstbehalt, nur schöner verpackt. Ist natürlich vorher eingepreist. Von daher kein wirkliches Geschenk. 

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Thomas_384
vor einer Stunde von MichaelMueller:

Hat jemand Erfahrung mit der Hallersche in der PKV?

 

Es gibt noch einen Zusatz im Angebot, den ich nicht ganz verstanden habe. Wie versteht ihr das?

"

Bonusleistung
Jeder Versicherte erhält einen monatlichen Bonus von 100 €. Bei Abrechnung eines Leistungsfalls bleibt der
Bonus erhalten. Vom Erstattungsbetrag werden dann bis zu 1200 € pro Kalenderjahr abgezogen.
Beitragsrückerstattung
Die Hallesche belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten: Nehmen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen
in Anspruch, belohnen wir Sie mit einer Beitragsrückerstattung (BRE) von bis zu 3 Monatsbeiträgen

"
Es gibt 1200€ Bonusleistung + zusätzlich nochmal die 3 Monatsbeiträge?

 

Klingt irgendwie zu gut, wo ist der Haken?

Sonstige Erfahrungen?

Danke euch

Habe einen PKV Vertrag (Pflege) bei der Halleschen - der wird ohne Rand und Band erhöht. Der Makler der mir die Hallesche als besonders solide verkauft hat "weiß auch nicht wo das noch hinführt".

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flip123
· bearbeitet von flip123
vor 2 Stunden von MichaelMueller:

Klingt irgendwie zu gut, wo ist der Haken?

 

Der Haken ist, dass du es nicht verstanden hast.

 

Normale PKV:

Du bekommst bspw. zwei Monatsgehälter BRE pro Jahr wieder, wenn du nichts einreichst.

Nimmst du Leistungen in Anspruch, entfallen die BRÜ. Blöd, aber fair - da du deine Rechnungen erst sammelst und dann entscheidest, ob du der PKV den Verwaltungsaufwand aufdrückst.

 

Hallesche PKV:

Du bekommst bspw zwei Monatsgehälter BRE pro Jahr, darfst aber 1200€ als "Bonus" einreichen und bekommst trotzdem die BRÜ - aber die 1200€ werden angerechnet. Megageil... nicht.

Denn als Marketingopfer fällst du auf das Wort "Bonus" herein, die Hallesche hat mehr Verwaltungsaufwand und langfristig sinken dadurch die Leistungen für alle ihre Versicherten (oder es steigen die Beiträge). Aber hey, sie hat dich mit exakt null Mehraufwand als Kunden geworben.

 

 

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