Zum Inhalt springen
morfis2323

Verlustvortrag Aktien mit Anleihen

Empfohlene Beiträge

morfis2323

Hi Leute, 

 

darf Person A den Verlustvortrag von Aktien in der Vergangenheit (z.b. 2018 und 2019) mit Gewinnen von Anleihen (z. B. Auszahlungen 2020) verrechnen? 

 

Beispiel:

Verlustvortrag Aktien 20.000 Euro

Anleihenauszahlungen 2.000 Euro

 

Werden für die 2000 Euro Steuern fällig oder können diese vom Verlustvortrag abgezogen werden? 

 

Habe leider darüber nichts im Netz gefunden und würde mich über eine Antwort freuen. 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hattifnatt
vor 12 Minuten von morfis2323:

können diese vom Verlustvortrag abgezogen werden? 

Nein, Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen, nicht mit anderen Gewinnen verrechnet werden, siehe z.B.:

https://marcowenzel.de/wie-funktioniert-die-verrechnung-von-verlusten-verlusttoepfe/

https://www.gevestor.de/details/praxiswissen-steuer-tipps-die-verlustverrechnung-bei-kapitalanlagen-751764.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morfis2323

Danke für deine Antwort. Haben mir beide Links durchgelesen. Jedoch steht nichts direkt über Anleihen drin. Was drin stand war folgendes:

 

"Gewinne aus dem Verkauf von Aktien (Steuertopf Aktien) können mit Verlusten aus beiden Verlusttöpfen verrechnet werden." 
+

"Verluste aus dem Verkauf von Aktien (Verlusttopf Aktien) können nur mit Gewinnen aus dem Steuertopf Aktien verrechnet werden."

 

Zählen hier Anleihen nicht dazu? 

 

Auf dem anderen Homepage war folgendes:

 

"Veräußerungsverluste aus Zertifikaten, Fonds, gezahlte Stückzinsen beim Erwerb von Anleihen können mit allen positiven Kapitalerträgen (z. B. Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinnen aus allen Wertpapiergeschäften) verrechnet werden." 

 

Ich werde daraus echt nicht wirklich schlau. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman
vor 11 Minuten von morfis2323:

"Verluste aus dem Verkauf von Aktien (Verlusttopf Aktien) können nur mit Gewinnen aus dem Steuertopf Aktien verrechnet werden."

 

Zählen hier Anleihen nicht dazu?

Aktien sind Aktien. Nein, Anleihen zählen tatsächlich nicht dazu.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
vor 17 Minuten von morfis2323:

"Gewinne aus dem Verkauf von Aktien (Steuertopf Aktien) können mit Verlusten aus beiden Verlusttöpfen verrechnet werden." 

+

"Verluste aus dem Verkauf von Aktien (Verlusttopf Aktien) können nur mit Gewinnen aus dem Steuertopf Aktien verrechnet werden."

 

Zählen hier Anleihen nicht dazu?

Doch- daher kannst Du ja Aktien-Gewinne auch mit sonstigen Verlusten (=Anleihen etc.) verrechnen.

 

In diesem Jahr ist aber noch eine Klage vor dem Bundesfinanzhof anhängig wegen der Beschränkung der Verrechnung von Aktien-Verlusten nur mit Aktien-Gewinnen.

 

Einkommen-Steuergesetz §20

"...Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden;...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morfis2323

Vielen Dank. Aber wie unlogisch ist das bitte? 

 

Ich kann Aktien-Gewinne mit sonstigen Verlusten (Anleihen etc.) verrechnen,

aber ich darf nicht sonstige Gewinne (Anleihen etc.) mit Aktien-Verluste verrechnen?

 

Hinweg erlaubt, Rückweg nicht?

Anleihenverluste sind also ok, aber Aktienverluste nicht? 

 

Wer denkt sich bitte sowas aus? :(

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
vor 3 Minuten von morfis2323:

Wer denkt sich bitte sowas aus? :(

Politiker, die den bösen Kapitalisten nicht die Margarine auf dem Schwarzbrot gönnen. :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morfis2323

Ich habe mit Aktien Verluste gemacht. Und jetzt soll die Einnahmen von den Anleihen versteuern müssen??? 

 

Hätte ich mit Anleihen Verluste gemacht und Einnahmen von Aktien, hätte ich nichts versteuern müssen??? 

 

Wer stimmt tatsächlich für sowas ab? Das würde man eigentlich im Kindergarten nichtmal durchbekommen! 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
vor 10 Minuten von morfis2323:

Ich habe mit Aktien Verluste gemacht. Und jetzt soll die Einnahmen von den Anleihen versteuern müssen??? 

 

Hätte ich mit Anleihen Verluste gemacht und Einnahmen von Aktien, hätte ich nichts versteuern müssen??? 

 

Wer stimmt tatsächlich für sowas ab? Das würde man eigentlich im Kindergarten nichtmal durchbekommen! 

Du bist ein böser Zocken (mit Aktien) und musst besteuert werden, bis es quietscht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97

Aktien sind böse! Stichwort: Kapitalismus

Anleihen sind gut, weil wir (der Staat) ohne die unseren Laden nicht finanziert bekommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 35 Minuten von beamter97:

Aktien sind böse! Stichwort: Kapitalismus

Anleihen sind gut, weil wir (der Staat) ohne die unseren Laden nicht finanziert bekommen.

Als Beamter einfach mal das ganze aus der Sichtweise deines Brötchengebers betrachten:

Seit wann gibt es die verschiedenen Verlustverrechnungstöpfe?

Was war just zu diesem Zeitpunkt?

Was wäre mit den Finanzen des Staates passiert, wenn alle Anleger schlimmstenfalls ihre damaligen Aktienverluste (und es hätte ja noch deutlich schlimmer kommen können) mit Zinseinnahmen etc. pp verrechnen hätten dürfen (und auch noch beliebig lang diesen Verlusttopf für die Zukunft hätten nutzen können)?

 

Ich empfinde es als extrem ungerecht, dass Zockerverluste aus Optionen mit Zinseinkünften verrechnet werden dürfen, nicht aber Aktienverluste.

Dennoch - als Staat hätte ich's ganz genauso gehandhabt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
· bearbeitet von beamter97
Am 5.5.2021 um 15:00 von pillendreher:

Sichtweise deines Brötchengebers

Ein Nickname ist ein Nickname und hat nicht unbedingt was mit der Realität zu tun:P

 

Zitat

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208
vor 1 Minute von beamter97:

Ein Nickname ist ein Nickname und hat nicht unbedingt was mit der Realität zu tun:P

Verstehe ich - daher auch mein Nickname  o:)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler
vor 2 Minuten von pillendreher:

Was war just zu diesem Zeitpunkt?

Was wäre mit den Finanzen des Staates passiert, wenn alle Anleger schlimmstenfalls ihre Aktienverluste mit Zinseinnahmen etc. pp verrechnen hätten dürfen ( und auch noch beliebig lang den Verlusttopf für die Zukunft nutzen)?

 

Ich empfinde es als extrem ungerecht, dass Zockerverluste aus Optionen mit Zinseinkünften verrechnet werden dürfen, nicht aber Aktienverluste.

Dennoch - als Staat hätte ich's ganz genauso gehandhabt.

Vorher konnte man Verluste generell nur innerhalb eines Jahres verrechnen- bis 1999 nur innerhalb von 6 Monaten.

Wer hat denn die Politik dazu gezwungen, das zu ändern?

Warum macht man es nicht, wie in den Niederlanden, Belgien, Schweiz....

Keine Verlustverrechnung als Privatanleger möglich- dafür auch keine Gewinnbesteuerung.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208

Hier wird ausführlich darauf eingegangen, warum 2009 die Abgeltungssteuer in ihrer jetzigen Form eingeführt wurde

https://www.grin.com/document/153322

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morfis2323

Also ich persönlich zocke nicht, sondern mache was für meine Altersvorsorge. Jetzt muss ich also, trotz dass ich bei Aktien im Verlust bin, auf Einnahmen von Anleihen nochmals Geld bezahlen damit ich noch mehr "Verlust" habe. Wer das eingeführt hat, dem gehört ein Kaufverbot von allen Sachwerten. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor 6 Minuten von morfis2323:

Jetzt muss ich also, trotz dass ich bei Aktien im Verlust bin,

dir ist aber trotzdem schon mal aufgefallen, das es verschiedene Verlusttöpfe gibt? Hast Du dich nie gefragt, wieso?

Ist das Thema Aktien jetzt gestorben bei dir?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 10 Minuten von morfis2323:

Jetzt muss ich also, trotz dass ich bei Aktien im Verlust bin, auf Einnahmen von Anleihen nochmals Geld bezahlen damit ich noch mehr "Verlust" habe. Wer das eingeführt hat, dem gehört ein Kaufverbot von allen Sachwerten. 

So schaut's aus. :'(

 

Was lernst du daraus für die Zukunft?

Keine Einzelaktien, sondern für den Aktienanteil im Depot nimmst du ETFs, Fonds, Reits und (ungeprüfte Meinung eines wirklich Ahnungslosen auf diesem Gebiet) Limited Partnerships (LPs).

Das alles kannst du dann mit dem Verlusttopf Sonstige verrechnen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler
vor 10 Minuten von pillendreher:

Hier wird ausführlich darauf eingegangen, warum 2009 die Abgeltungssteuer in ihrer jetzigen Form eingeführt wurde

https://www.grin.com/document/153322

 

Ist mir geläufig.Wenn ich Kapitalflucht verhindern will, ist es in typisch deutscher Politiker-Denkweise immer gut, die steuerliche Belastung zu erhöhen.

Die Wieder-Einsetzung von Vermögenssteuern (die wohl auch nicht so ganz Verfassungskonform sein könnte, wenn versteuertes Geld nochmals besteuert wird),

setzt da ganz neue Akzente. Halten wir fest, das bis zur Aussetzung der Vermögenssteuer in D Gewinne aus Wertpapieren nach 6 Monaten steuerfrei waren

(so, wie es heute noch in Luxemburg der Fall ist).

Das Kapital hat- und wird- insbesondere bei den anstehenden Plänen grüner und roter Parteien immer seinen Weg ins Ausland finden.

Je mehr die Herrschaften am Rad drehen (Vermögensabgabe), desto intensiver finden sich lauschige Plätzchen -sei es nun in einer Stiftung in Liechtenstein

oder sonstwo.

Dann hat man von diesem Kapital wenigstens gar keine Steuereinnahmen mehr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morfis2323
vor einer Stunde von monopolyspieler:

Warum macht man es nicht, wie in den Niederlanden, Belgien, Schweiz....

Keine Verlustverrechnung als Privatanleger möglich- dafür auch keine Gewinnbesteuerung.

 

Das finde ich sehr interessant. Zahlen die Bürger in Belgien, Schweiz und Niederlanden auch keine Steuer auf Mieteinnahmen (Wohnungen, Häuser, usw)? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler

In Belgien auf Mieteinnahmen- nein, die Steuer wird nach dem Katasterwert bezahlt.

(Dafür darf der Mieter dort auch für Heizungswartung etc. bezahlen, was in D der Vermieter machen muss)-aber das nur am Rande.

Vermögenssteuer 0,15%

Niederlande Vermögensteuer ca. 1,3%, Schweiz abhängig vom Kanton, keine in Luxemburg.

Wie man sieht- dort gibt es auch keine doppelte Besteuerung von Wertpapiergewinnen und Vermögen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus
vor 1 Stunde von monopolyspieler:

Schweiz....

Keine Verlustverrechnung als Privatanleger möglich- dafür auch keine Gewinnbesteuerung.

Nö, dafür Vermögensbesteuerung :-*

Zumindest dürfen die aber ihre Kredite abziehen :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morfis2323

Was Geld und die Besteuerung betrifft leben wir wohl in einem falschen Land. Medianvermögen in Deutschland liegt bei 40.000 Euro habe ich gelesen. Ist eigentlich ein Armutszeugnis für unser "reiches Land". Naja, anderes Thema. Vielen Dank für die Mühe. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus
vor 58 Minuten von morfis2323:

Was Geld und die Besteuerung betrifft leben wir wohl in einem falschen Land. Medianvermögen in Deutschland liegt bei 40.000 Euro habe ich gelesen. Ist eigentlich ein Armutszeugnis für unser "reiches Land". Naja, anderes Thema. Vielen Dank für die Mühe. 

Es kommt ja auch darauf an mit welcher Bubble du dich vergleichst. Medianvermögen sagt erstmal nichts. Oder bist du dafür, dass nen H4 Empfänger 10 Jahre Stütze dasselbe Vermögen haben sollte wie ein Arzt der 10 Jahre studiert hat? Siehst ;)

 

Für den Altersgruppenvergleich

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Aldy_BB
vor 6 Stunden von Ramstein:

Politiker, die den bösen Kapitalisten nicht die Margarine auf dem Schwarzbrot gönnen. :thumbsup:

Wobei "die Politiker" aber auch hier wieder die Hose mit der Kneifzange angezogen haben.

Denn dank der Abgeltungssteuer haben "böse Kapitalisten" statt Margarine nämlich Butter auf dem Schwarzbrot.

Weil der Abgeltungssteuer-Werkzeugkasten so Dinge wie "sofortige Verlustbeteiligung des Finanzamts" und "Gewinnbeteiligung des Finanzamts in ferner Zukunft" ermöglicht.

D.h. man teilt seine Verluste sofort mit dem Finanzamt und zahlt seine Steuern aus Gewinnen irgendwann mal vielleicht in der Zukunft. ;)

 

Die Abgeltungssteuer ist das Beste was wir bekommen können.

Nicht beschweren, Werkzeugkasten mal inspizieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...