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Cando

Entgeltumwandlung als „sicherer“ Anteil im Depot

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Cando
· bearbeitet von Cando

Mein Arbeitgeber, ein DAX-Konzern, bietet mir eine bAV mit mehreren Komponenten. Es gibt eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung, die ich natürlich mitnehme. Ich denke jetzt darüber nach, ob ich in meiner individuellen Situation zusätzlich dazu noch Entgelt umwandeln soll.


Zunächst zum System:


Alle Beiträge laufen ins selbe System. Es handelt sich um eine Direktzusage mit einem konzerninternen Treuhänder (CTA). Die Beiträge werden kapitalmarktnah mit einem Life Cycle Modell angelegt und eine Mindestverzinsung in Höhe des jeweiligen Höchstrechnungszinses garantiert (derzeit noch 0,9%, ab nächstem Jahr dann 0,25%). Kosten sind auf maximal 1,0% p.a. gedeckelt. Der Arbeitgeber schießt bei Entgeltumwandlung unterhalb BBG die gesetzlichen 15% zu, darüber hinaus nichts. Bei Renteneintritt wird das Kapital als Einmalzahlung oder in 10 Raten ausgezahlt. 

 

Die Anlage lief in den letzten Jahren gut, aber auf die Anlagepolitik hat man keinen Einfluss. Schlimmstenfalls würde bei einem Markteinbruch und Nullzins das Kapital erhalten bleiben, was durch das CTA und den PSV gegen Insolvenz gesichert ist. Nach Kosten würde man mit einem leichten Minus dastehen. Dagegen stehen die Chancen der Kapitalanlage, die sich nicht prognostizieren lassen. Einzelheiten zur Anlagepolitik konnte ich bislang nicht in Erfahrung bringen. Die Rendite lag in den letzten Jahren aber nach Kosten bei ca. 3,5%-4%.


Zu mir:

 

Ich bin 35 Jahre alt, verdiene gut oberhalb der BBG und würde Einkommen auch nur oberhalb der BBG umwandeln und das ich ohnehin nicht brauche. Dadurch entfallen die typischen Nachteile der Entgeltumwandlung bei Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge. Ich bin privat krankenversichert und müsste keine KV auf die bAV zahlen. 

 

Als Altersversorgung habe ich ein ETF Portfolio und bin in einem berufsständischen Versorgungswerk. Von der gesetzlichen Rentenversicherung bin ich befreit und habe keine Versicherungsprodukte zur Altersversorgung. D.h. Die Exposition gegenüber dem Aktienmarkt ist relativ hoch. Mit etwas mehr Risikostreuung würde ich mich etwas wohler fühlen und dafür auch auf eine gewisse Rendite verzichten.

 

Meine Überlegung:
 

Zuschüsse gibt es für mich natürlich nicht und durch die Kapitalzahlung wird die Steuerstundung auch nicht zwingend einen großen Effekt haben (Keine Ahnung, welchen Grenzsteuersatz ich in der Rente haben werde und ob es die Fünftelregelung dann noch gibt). Das Vermögen aus meinen ETF müsste ich auch versteuern, könnte darauf aber im Gegensatz zur Entgeltumwandlung jederzeit zugreifen. Einen Arbeitgeberwechsel plane ich nicht, aber man weiß ja nie was kommt.

 

Ich frage mich aber, ob die Entgeltumwandlung mit Blick auf den garantierten Kapitalerhalt für mich nicht als „sicherer“ Anteil im Gesamtportfolio sinnvoll sein könnte. Die Rendite habe ich nicht in der Hand und kann sie derzeit auch nicht sinnvoll prognostizieren (natürlich versuche ich da noch nähere Informationen zu bekommen). Aber schlimmstenfalls hätte ich einen einigermaßen sicheren Vermögenswert ohne Renditegarantie zum Rentenbeginn bei überschaubaren Kosten, dem zumindest die Chance auf eine ordentliche Rendite gegenübersteht.


Was sind Eure Meinungen zu dem Modell? Entgeltumwandlung mitnehmen oder weitere Mittel eher in den ETF Sparplan stecken?

 

Edit: als Mindestzins gilt immer der jeweilige Höchstrechnungszins zum Zeitpunkt der Umwandlung bis zum Renteneintritt. D.h. wenn ich im November 2021 noch umwandle, habe ich die 0,9% noch sicher. Sollte der Höchstrechnungszins irgendwann negativ werden (kam allerdings noch nie vor), könnte ich auch schlicht von weiterer Umwandlung absehen.

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tyr
· bearbeitet von tyr

In Schicht 2 Altersvorsorge mit nachgelagerter Besteuerung gibt es 2 Modelle: Betriebsrenten und Riester-Renten.

 

Bei einer Betriebsrente ist der Arbeitgeber der Vertragspartner und du (nur) die versicherte Person. Wenn du wie viele Arbeitnehmer heute nach einigen Jahren den Arbeitgeber wechselst hast du entweder Scherereien mit dem Übertrag oder der Übernahme des bestehenden Betriebsrentenvertrags oder du hast einen Minianspruch, der beim alten Arbeitgeber verbleibt und den du über ggf. Jahrzehnte aufheben musst.

 

Riesterverträge erhalten Beiträge ebenfalls aus unversteuertem Bruttoeinkommen und werden in der Rentenphase nachgelagert voll besteuert. Da bist du jedoch der Vertragspartner, kannst dir deinen Vertrag und das Anlagekonzept selber aussuchen, der Vertrag bleibt immer bei dir egal was beim Arbeitgeber ist und du kannst den Vertrag innerhalb von 3 Monaten wieder förderschädlich kündigen.

 

Ist das Angebot für Entgeltumwandlung in die Betriebsrente so viel besser als alles, was du an Riesterprodukten abschließen kannst, so dass du alle konzeptbedingten Einschränkungen und geringeren Flexibilitäten von Entgeltumwandlung in Betriebsrenten in Kauf nehmen willst?

 

Wenn du die Frage mit ja beantwortest könntest du über Entgeltumwandlung nachdenken. Sonst würde ich an deiner Stelle den Vergleich erweitern um Riestern und Riesterprodukte. Du kannst jeden Euro Bruttoeinkommen nur einmal in eine Schicht 2 zusätzliche Altersvorsorge einzahlen.

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Cando

Riester ist bei mir so eine Sache: da ich nicht Mitglied der Rentenversicherung bin, bin ich nicht zulagenberechtigt, bzw. nur über meine Frau. Kinder habe ich nicht und die Zahl der Riesterprodukte am Markt ist überschaubar. Ich habe schlicht keinen Einblick: sind dort Kosten </=  1,0% p.a. realistisch?

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fgk
· bearbeitet von fgk

Nicht rentenversicherungspflichtig ist aber eine sehr spezielle Konstellation, wie kann die im Angestelltenverhältnis auftreten? Berufsgruppe mit Versorgungswerk?

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 7 Minuten von Cando:

Riester ist bei mir so eine Sache: da ich nicht Mitglied der Rentenversicherung bin, bin ich nicht zulagenberechtigt, bzw. nur über meine Frau. Kinder habe ich nicht und die Zahl der Riesterprodukte am Markt ist überschaubar. Ich habe schlicht keinen Einblick: sind dort Kosten </=  1,0% p.a. realistisch?

Die Zahl der bAV-Produkte, die du beim Arbeitgeber besparen kannst ist regelmäßig kleiner oder sogar 1 (friss oder stirb). ;)

 

Wenn du mittelbar förderberechtigt bist würde ich deine Förderkonstellation prüfen.

 

Kosten sind abhängig vom einzelnen Vertrag. Da gibt es alles von sehr billig und unklare Rentenleistungen bis teuer und gut und auch günstig und gut. Die Frage stellt sich aber erst dann, wenn du entschieden hast, ob du das wegen attraktiver Förderkonstellation prüfen willst oder nicht.

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lacerator1984
vor einer Stunde von tyr:

In Schicht 2 Altersvorsorge mit nachgelagerter Besteuerung gibt es 2 Modelle: Betriebsrenten und Riester-Renten.

 

Bei einer Betriebsrente ist der Arbeitgeber der Vertragspartner und du (nur) die versicherte Person. Wenn du wie viele Arbeitnehmer heute nach einigen Jahren den Arbeitgeber wechselst hast du entweder Scherereien mit dem Übertrag oder der Übernahme des bestehenden Betriebsrentenvertrags oder du hast einen Minianspruch, der beim alten Arbeitgeber verbleibt und den du über ggf. Jahrzehnte aufheben musst.

 

Riesterverträge erhalten Beiträge ebenfalls aus unversteuertem Bruttoeinkommen und werden in der Rentenphase nachgelagert voll besteuert. Da bist du jedoch der Vertragspartner, kannst dir deinen Vertrag und das Anlagekonzept selber aussuchen, der Vertrag bleibt immer bei dir egal was beim Arbeitgeber ist und du kannst den Vertrag innerhalb von 3 Monaten wieder förderschädlich kündigen.

 

Ist das Angebot für Entgeltumwandlung in die Betriebsrente so viel besser als alles, was du an Riesterprodukten abschließen kannst, so dass du alle konzeptbedingten Einschränkungen und geringeren Flexibilitäten von Entgeltumwandlung in Betriebsrenten in Kauf nehmen willst?

 

Wenn du die Frage mit ja beantwortest könntest du über Entgeltumwandlung nachdenken. Sonst würde ich an deiner Stelle den Vergleich erweitern um Riestern und Riesterprodukte. Du kannst jeden Euro Bruttoeinkommen nur einmal in eine Schicht 2 zusätzliche Altersvorsorge einzahlen.

Es gibt hier so weit beschrieben keinen Versicherungsvertrag, also keinen VN und keine VP.

Du denkst zu sehr in Versicherungskategorien. Hier liegt eine Direktzusage über ein CTA vor.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 38 Minuten von lacerator1984:

Es gibt hier so weit beschrieben keinen Versicherungsvertrag, also keinen VN und keine VP.

Du denkst zu sehr in Versicherungskategorien. Hier liegt eine Direktzusage über ein CTA vor.

Auf diese Frage habe ich schon gewartet. Die Konzeptfragen auf die ich eingegangen bin sind völlig unabhängig vom Durchführungsweg der Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente. 
 

Diese grundsätzlichen Konzeptfragen sollte man meiner Meinung nach klären, bevor man sich in Feinheiten wie Anlagekonzept, Kosten usw. hinab begibt. Ob die Entgeltumwandlung in Direktzusage, Pensionsfonds, Direktversicherung usw. gehen würde ist da erstmal nachrangig.

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lacerator1984

Ich würde zunächst mal klären wie die Kapitalanlage vorgenommen wird. Danach kann man die beiden Konzepte sicher etwas besser vergleichen. Gibt es Anlagerichtlinien, Berichte oder so was? Weiß der Betriebsrat mehr oder die Personalabteilung?

 

Ein CTA zeichnet sich ja dadurch aus, dass die Insolvenzsicherung in der Regel besser ist als beim PSV. Daher würde ich klären, ob darüber eine Rentenerhöhung abgesichert werden soll und/oder die Sicherungsgrenzen des PSV erhöht werden sollen. Oft ist beides der Fall, jedoch erhöhte Sicherungsgrenzen nur für Vorstände und die Ebene darunter. Anhand der möglichen Rentenhöhe kann man das dann für sich bewerten.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 43 Minuten von lacerator1984:

Ich würde zunächst mal klären wie die Kapitalanlage vorgenommen wird. Danach kann man die beiden Konzepte sicher etwas besser vergleichen. Gibt es Anlagerichtlinien, Berichte oder so was? Weiß der Betriebsrat mehr oder die Personalabteilung?

 

Ein CTA zeichnet sich ja dadurch aus, dass die Insolvenzsicherung in der Regel besser ist als beim PSV. Daher würde ich klären, ob darüber eine Rentenerhöhung abgesichert werden soll und/oder die Sicherungsgrenzen des PSV erhöht werden sollen. Oft ist beides der Fall, jedoch erhöhte Sicherungsgrenzen nur für Vorstände und die Ebene darunter. Anhand der möglichen Rentenhöhe kann man das dann für sich bewerten.

Das konkrete AV-Angebot ist doch noch gar nicht interessant, solange noch gar nicht geklärt ist, in welche Schicht 2 zusätzliche Altersvorsorgeart man Bruttoeinkommen einzahlen will.

 

Wenn eine Variante wegen Konzeptschwächen nicht in Frage kommt brauche ich mich nicht mit Feinheiten der Kapitalanlage oder Kosten dieser Möglichkeit beschäftigen.
 

Nachdem die Konzeptentscheidung steht kann man sich mit den Detailfragen beschäftigten.

 

Ich würde als AN unter 50 Jahren nur bei besonders attraktiven Bedingungen in eine bAV Entgelt umwandeln. Weil es einfach viel zu unflexibel ist und man das Geld normaleweise nur über eine Rentenzahlung wieder heraus bekommt, die erst viele Jahre später versprochen wird. Und bei wahrscheinlich noch anstehenden AG-Wechseln wieder der Schmerz ansteht, Altansprüche von alten AG herum liegen zu haben oder man auf Portierung hoffen muss. Alles nervig. Da muss ein Betriebsrentenvertrag schon außergewöhnlich gut sein um diese Inflexibilität auszugleichen.

 

aber jeder, wie er will. Wer mag kann sich natürlich direkt in den Kleinigkeiten der Details verzetteln und das große Ganze aus den Augen verlieren. Dann kommt in einigen Jahren der Faden, dass man seine geliebte Betriebsrente gerne zum neuen AG übertragen will aber es dann doch nicht tut um den neuen AG, der dies nicht will, nicht gleich am Anfang zu verärgern.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Aus Neugier: Wieso bist du in einem Versorgungswerk obwohl beim DAX angestellt? Betriebsarzt (falls man da solche Konstrukte dann bekommt) oder sowas?

Ab wann kommst du an die Zahlung ran und welche anderen Komponenten hat die BaV? Bei einigen BaV ist es so, dass man ab 62 schon ran kommt, unabhängig von der GRV Zahlung (was aus meiner Sicht attraktiv ist) und noch Leistungen bei Todesfall und Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden.

 

Dann würde ich schauen wie die Anlagestrategie ist. Gibt normalerweise auch etwas dazu. 3,5% - 4% nach Kosten sind für mich persönlich zumindest schonmal ganz OK, je nachdem wie die Auszahlungssituation genau ausschaut. Meine private RV aus 1999 mit Garantiezins 4,0% hat nach Kosten auch nur 3,5% - alle Überschussbeteiligungen etc. wurden zusammengestrichen.

Den Benchmark gegen ein nicht BAV Produkt (Riester) kannst du ja mal machen und dann entscheiden. Ich selbst habe recht viel in einer Direktzusage BaV meines AGs (in Summe ca. 100.000 Euro von meinem Brutto über 10 Jahre gestreckt) gesteckt, da die Bedingungen für mich gepasst haben (Bedingungen waren aber besser als deine) zum damaligen Zeitpunkt.

 

Die Portierung von einem AG zum anderen halte ich persönlich für weniger entscheidend wenn man von vornherein reingeht und sich klar macht dass diese BaV an den AG gebunden ist (was soweit ich den Ausgangspost verstehe ja so ist da Direktzusage über Konzernintern - das wird ja kein anderer AG jemals übernehmen).

 

 

 

 

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Cando
· bearbeitet von Cando

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Zu meiner Versicherungssituation: Ich bin Syndikusrechtsanwalt und aufgrund der Mitgliedschaft in einem anwaltlichen Versorgungswerk von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ich kann somit nur mittelbar über meine Frau von Riester profitieren. Da ich keine Kinder habe, ist die Fördersituation in meinen Augen unattraktiv, bzw. würde jedenfalls keine schlechten Verträge ausgleichen. Der Vertrag müsste also aus der Kosten/Renditestruktur heraus attraktiv sein. Hier kenne ich mich nicht gut aus, bin ich aber wenig optimistisch und glaube, dass die meisten Riesterprodukte mit der Senkung des Höchstrechnungszinses ab 1.1.2022 vom Markt verschwinden werden. Zumindest fehlt mir die Kreativität, wie ein Versicherer den geforderten Beitragserhalt unter diesen Bedingungen noch sicherstellen möchte. Jetzt noch im Hauruckverfahren vor dem 1.1.2022 etwas abzuschließen, sehe ich kritisch, weil ich gerne verstehen möchte, was ich mir da ins Haus hole.

Eine Portierung kommt, wie Thomas_384 schreibt, praktisch nicht in Betracht. Ich sehe dafür aber auch keinen zwingenden Grund. Sollte ich jemals den Job wechseln, lasse ich die Anwartschaft eben stehen. Den Vorteil an der Entgeltumwandlung sehe ich vor allem in der Flexibilität. Ich erhalte meine arbeitgeberfinanzierte bAV ohnehin aus diesem Topf. Ich muss also keinen neuen Rentenstamm eröffnen, der im Falle eines Berufswechsels zu einer Kleinstanwartschaft führen würde. Stattdessen kann ich für jeden Monat auf's Neue entscheiden, ob ich umwandeln möchte. Viele Kollegen wandeln auch nur Sonderzahlungen um, was ebenfalls eine Option wäre.

Der Treuhänder kauft naheliegenderweise Wertpapiere. In unserem bAV-Portal habe ich leider keine Anlagerichtlinien gefunden und die betreffende Gesamtbetriebsvereinbarung schweigt sich darüber aus. Sicher existiert so etwas, ich habe es nur noch nicht gefunden.

 

Mir stellt sich also vor allem die Frage, ob die bAV gegenüber einer ggf. höheren Rendite des ETF-Portfolios (70/30) attraktiv ist. Aber je länger ich darüber nachdenke, umso mehr spricht für mich dafür durch die Garantie des Kapitalstocks. Denn berufsständische Versorgungswerke investieren inzwischen auch größere Beträge in Aktien und können, anders als die gesetzliche Rentenversicherung, kaum auf rettende Eingriffe durch den Steuerzahler hoffen. Auch das Anlagerisiko aus meinen ETF-Portfolio liegt am Ende bei mir. Die bAV liegt bei einem DAX-Unternehmen und ist durch ein gut ausfinanziertes CTA gesichert. Daneben besteht die gesetzliche Insolvenzsicherung durch den PSV, der im Ergebnis wiederum durch die KfW gesichert ist. Eine bAV oberhalb der PSV-Höchstgrenze (Kapitalleistung derzeit >1 Mio EUR) erwarte ich nicht. Da müssten also eine Menge Eventualitäten eintreten...

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tyr
vor 3 Stunden von Cando:

Mir stellt sich also vor allem die Frage, ob die bAV gegenüber einer ggf. höheren Rendite des ETF-Portfolios (70/30) attraktiv ist.

Der Vergleich passt nicht.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 10 Stunden von tyr:

Riesterverträge erhalten Beiträge ebenfalls aus unversteuertem Bruttoeinkommen und werden in der Rentenphase nachgelagert voll besteuert. Da bist du jedoch der Vertragspartner, kannst dir deinen Vertrag und das Anlagekonzept selber aussuchen, der Vertrag bleibt immer bei dir egal was beim Arbeitgeber ist und du kannst den Vertrag innerhalb von 3 Monaten wieder förderschädlich kündigen.

 

Naja dass man sich bei Riester das Anlagekonzept selbst aussuchen darf wäre mir neu. Ansonsten stimmt das aber soweit. Das größte Problem für Riester ist aber dass man da max. €2100 pro Jahr reinstecken kann, also lässt sich das mit einer bAV nicht wirklich vergleichen, es sei denn man will auch nur Kleckerbeträge in die bAV tun.

 

Zum Thema selbst - ich sehe bAV so ähnlich wie @tyr, für mich überwiegen wegen der extremen Inflexibilität bei AG-Wechsel die Nachteile. Den AG-Zuschuss nehme ich mit, aber Entgeltumwandlung mache ich nicht. Das haben andere Länder viel besser gelöst, z.B. UK wo so gut wie alle DC workplace pensions extrem einfach portabel sind. Aber gut, in Deutschland ist Flexibilität ja eher Mangelware ;) 

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Cando

Danke für die weiteren Beiträge! Ich nehme wahr, dass die meisten von Euch (begründete) Vorbehalte gegen eine Entgeltumwandlung haben. So ganz konnte ich diese Argumente aber nicht auf meine Situation übertragen.

Ich habe ja oben geschrieben, dass ich eine arbeitgeberfinanzierte bAV habe, die im selben CTA landet. Die kann ich ebenso wenig mitnehmen, wie die Entgeltumwandlung. Käme es doch zu einem Wechsel, ist das umgewandelte Entgelt ja nicht verloren.

 

Seht Ihr denn neben den hier bereits genannten Argumenten Dinge, die ich übersehen habe? 

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cjdenver

Doch, und gerade weil es bei so einem Konstrukt de fakto ueberhaupt keine Portabilitaet gibt wuerde ich mein eigenes Geld da nicht sehen wollen. Ob der AG-Zuschuss so angelegt wird oder nicht ist fuer mich weniger problematisch denn das ist ja 'nur' mitgenommenes Geld. 

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Cando

Dann habe ich das Argument einfach nicht verstanden. Klar, ich kann in dem Fall zwar nicht weiter umwandeln und müsste mir ein neues Anlagemodell suchen. Aber wieso sollte das ein Nachteil für die bereits umgewandelten Beiträge sein?

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intInvest

@Cando,  hast du dieses Modell der bAV für dich als attraktiv eingestuft? Du möchtest die bAV hier ja als "sicheren Anteil" nutzen. Was wird dir garantiert? Eigentlich "bald" nur noch 0,00% Rechnungszins. Die 3,5-4% Rendite p.a. bisher ist ja keineswegs irgendwie garantiert und so wie ich das sehe hat man da auch nicht wirklich Einblick was genau gemacht wird? Sprich im worst case liegt dein Geld da bis zur Auszahlung zu 0% rum und wird dann nachgelagert besteuert. Ist dir das bewusst und nimmst du das in Kauf?

 

Ich habe auch ein Konstrukt über eine Direktzusage, wir haben jedoch einen 3%-Zins garantiert und die Beiträge werden sofort in entsprechende "Rentenbausteine" umgewandelt und du weißt sofort was du dann rausbekommst. Überschüsse kommen dann falls vorhanden oben drauf. Ob ich hier zur AG-finanzierten bAV zusätzlich umwandle, weiß ich noch nicht.

 

Allgemein sehe ich das Argument der Portabilität im Gegensatz zu @cjdenver nicht als entscheidend, solange das Modell attraktiv ist.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 9 Stunden von Cando:

Ich habe ja oben geschrieben, dass ich eine arbeitgeberfinanzierte bAV habe, die im selben CTA landet. Die kann ich ebenso wenig mitnehmen, wie die Entgeltumwandlung. Käme es doch zu einem Wechsel, ist das umgewandelte Entgelt ja nicht verloren.

Niemand spricht von verloren. Das umgewandelte Entgelt ist jedoch zusätzlich zur Problematik der Portabilität in dieser Betriebsrente gefangen. Du bekommst es regulär nur durch Rentenzahlungen, die viele Jahre später versprochen werden wieder heraus.

 

Einen Riestervertrag kannst du in 3 Monaten förderschädlich kündigen oder einen Übertrag auf einen neuen Anbieter durchführen, wenn du liquidieren oder den Anbieter wechseln willst. Etwas Vergleichbares gibt es bei Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente normalerweise nicht.

 

Vielleicht ist das in diesem Faden anders, die meisten die ich kenne legen Wert auf ein gewisses Maß an Flexibilität bei ihrer selbst gestalteten Geldanlage und Altersvorsorge.

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Thomas_384

Wie sind denn die anderen Bedingungen?

 

Auszahlungsoptionen hast du Einmalauszahlung oder in 10 Teilen - also Verrentung fehlt z.B.

 

Musst du bis zur Regelaltersgrenze (67) warten bis du ran kommst oder geht es früher?

 

Wieviel tuen deine Kollegen so rein und wie war deren Gedankengang? (man würde es nicht denken, aber manchmal gibts da auch ausgebuffte Eurosparer die sich das Modell ganz genau angeschaut haben).

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor einer Stunde von Thomas_384:

Wieviel tuen deine Kollegen so rein und wie war deren Gedankengang? (man würde es nicht denken, aber manchmal gibts da auch ausgebuffte Eurosparer die sich das Modell ganz genau angeschaut haben).

Schwarmintelligenz ist für blutige Anfänger sinnvoll, um grobe Fehler zu vermeiden, wenn man noch gar nichts weiß. Eine Masse an mittelmäßigen Sparern kann Entscheidungen treffen, die für einen informierten Einzelfall beliebig untauglich sein können.

 

Es muss für den TE passen, es ist sein Geld. Nicht für seine Kollegen.

 

ganz konkret: wenn man als Berufseinsteiger in einem Fachgebiet außerhalb der Finanzwelt noch überhaupt nichts über Geldanlage oder Altersvorsorge weiß ist es bestimmt sinnvoll, erst einmal so zu verfahren wie mehrere weitere erfahrenere Kollegen. Das hat sich bewährt. Wenn man jedoch im WPF unterwegs ist hat man hoffentlich mehr Möglichkeiten und ist besser informiert, für sich selber Entscheidungen zu treffen, als sich nur an Stichproben aus der Masse zu orientieren.

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asche
· bearbeitet von asche

Da ich in ähnlicher Situation stecke (aber GKV versichert), hier noch der Hinweis an @Cando , dass er auch zusätzlich (1) sich freiwillig in der GRV versichern oder (2) freiwillige Mehrbeiträge ins Versorgungswerk einzahlen kann.

 

Merkmale:

- Schicht 1

- nur Verrentung, keine Kapitalauszahlung

- steuerlich _bald_ vergleichbar mit Schicht 2 (noch können nicht 100% der Beiträge geltend gemacht werden)

- Berechtigung für KVdR Status

- gewisse weitere Leistungen, die Schicht 2 nicht bietet (eingeschränkter BU/EU Schutz, GRV: Reha Leistungen, etc)

- nicht an den AG gebunden

 

Allerdings:

- Da Cando privat krankenversichert ist, spielt KVdR vermutlich nicht die große Rolle?

- flexibel ist da ausser der Einzahlung und des Rentenbeginns nichts

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384
vor 8 Stunden von tyr:

Schwarmintelligenz ist für blutige Anfänger sinnvoll, um grobe Fehler zu vermeiden, wenn man noch gar nichts weiß. Eine Masse an mittelmäßigen Sparern kann Entscheidungen treffen, die für einen informierten Einzelfall beliebig untauglich sein können.

 

Es muss für den TE passen, es ist sein Geld. Nicht für seine Kollegen.

 

ganz konkret: wenn man als Berufseinsteiger in einem Fachgebiet außerhalb der Finanzwelt noch überhaupt nichts über Geldanlage oder Altersvorsorge weiß ist es bestimmt sinnvoll, erst einmal so zu verfahren wie mehrere weitere erfahrenere Kollegen. Das hat sich bewährt. Wenn man jedoch im WPF unterwegs ist hat man hoffentlich mehr Möglichkeiten und ist besser informiert, für sich selber Entscheidungen zu treffen, als sich nur an Stichproben aus der Masse zu orientieren.

Würde ich gar nicht widersprechen wollen - stimmt schon.

 

Nur:

- Wir kennen die genauen Bedingungen dieser Zusage von einer BaV die direkt über den AG gemacht wird gar nicht.

 

Diese "AG nahen BaV" Bedingungen die ich kenne von Bekannten empfand ich regelmäßig als besser als das was man sonst über Allianz, Generali etc. vertickert bekommt (und was vermutlich auch hier im Forum die meisten mit einer BaV assozieren). U.a. weil keine Kosten an eine Versicherung abzudrücken waren und noch weitere Leistungsfälle abgedeckt waren.

 

Und evtl. hats ja einen Kollegen (mit Welt-ETF-Portfolio um WPF tauglich zu sein) der da versiert ist und das Ding schonmal angeschaut hat.

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cjdenver
vor 12 Stunden von Cando:

Dann habe ich das Argument einfach nicht verstanden. Klar, ich kann in dem Fall zwar nicht weiter umwandeln und müsste mir ein neues Anlagemodell suchen. Aber wieso sollte das ein Nachteil für die bereits umgewandelten Beiträge sein?

 

Sorry aber was du damit ausdruecken willst verstehe ich nicht...?

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 13 Stunden von intInvest:

@Cando,  hast du dieses Modell der bAV für dich als attraktiv eingestuft? Du möchtest die bAV hier ja als "sicheren Anteil" nutzen. Was wird dir garantiert? Eigentlich "bald" nur noch 0,00% Rechnungszins. Die 3,5-4% Rendite p.a. bisher ist ja keineswegs irgendwie garantiert und so wie ich das sehe hat man da auch nicht wirklich Einblick was genau gemacht wird? Sprich im worst case liegt dein Geld da bis zur Auszahlung zu 0% rum und wird dann nachgelagert besteuert. Ist dir das bewusst und nimmst du das in Kauf?

 

Ich habe auch ein Konstrukt über eine Direktzusage, wir haben jedoch einen 3%-Zins garantiert und die Beiträge werden sofort in entsprechende "Rentenbausteine" umgewandelt und du weißt sofort was du dann rausbekommst. Überschüsse kommen dann falls vorhanden oben drauf. Ob ich hier zur AG-finanzierten bAV zusätzlich umwandle, weiß ich noch nicht.

 

Allgemein sehe ich das Argument der Portabilität im Gegensatz zu @cjdenver nicht als entscheidend, solange das Modell attraktiv ist.

Attraktiv ist dann doch der falsche Begriff (ich weiß, der kam von mir). Die Rahmenbedingungen sind mir klar, insbesondere die lausigen Garantien. 
 

Für Umwandlungen in diesem Jahr hat man zumindest die Gewähr, dass im worst case nach Kosten ein (ungefährer) nomineller Werterhalt bleibt. Das ist definitiv nicht attraktiv, aber bietet zumindest gegenüber ETF eine Sicherheit. Die Wertentwicklung ist ansonsten - wie bei ETF - nicht garantiert. Ein großer Nachteil gegenüber ETF ist aber die intransparente und nicht beeinflussbare Anlagepolitik. Die Anlageleitlinien habe ich heute nochmal vergeblich gesucht. Aber mit Blick auf die frühere Entwicklung gibt es zumindest ein (un)gewisses Indiz, das für die Sicherheitskomponente m.E. mit einem nicht zu hoch angesetzten Umwandlungsbetrag noch in Kauf genommen werden kann.

 

Ab 2022 liegen die Kosten („bis zu 1,0% p.a.“) dann aber schon deutlich über den Garantien, sodass ab dann nicht einmal mehr ein nomineller Werterhalt garantiert ist. Insofern ist es nicht wirklich interessant, vielen Dank für die Zusammenfassung.
 

Alle genannten Nachteile treffen aber auf Riesterveträge m.E. auch zu, da ich mir Kostenquoten von 0,25% p.a. oder weniger kaum vorstellen kann. Natürlich kann ich die im Gegensatz zur bAV auflösen. Aber das finde ich als Argument für einen Neuabschluss einfach nicht ausreichend.

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Cando
vor 9 Stunden von asche:

Da ich in ähnlicher Situation stecke (aber GKV versichert), hier noch der Hinweis an @Cando , dass er auch zusätzlich (1) sich freiwillig in der GRV versichern oder (2) freiwillige Mehrbeiträge ins Versorgungswerk einzahlen kann.

 

Merkmale:

- Schicht 1

- nur Verrentung, keine Kapitalauszahlung

- steuerlich _bald_ vergleichbar mit Schicht 2 (noch können nicht 100% der Beiträge geltend gemacht werden)

- Berechtigung für KVdR Status

- gewisse weitere Leistungen, die Schicht 2 nicht bietet (eingeschränkter BU/EU Schutz, GRV: Reha Leistungen, etc)

- nicht an den AG gebunden

 

Allerdings:

- Da Cando privat krankenversichert ist, spielt KVdR vermutlich nicht die große Rolle?

- flexibel ist da ausser der Einzahlung und des Rentenbeginns nichts

Zuzahlungen zur GRV wären zwar interessant, um meine hohe Exposition gegenüber dem Aktienmarkt zu diversifizieren. Aber in meinem Alter stehen da für mich einfach zu viele politische und demographische Risiken im Raum.

 

Mein berufsständisches Versorgungswerk ist zum Glück eines der besseren, aber eben im kapitalgedeckten Teil (offenes Deckungsplanverfahren) auch stark am Aktienmarkt investiert. Anlagepolitik kann ich nicht beeinflussen. Für den umlagenfinanzierten Teil gilt dasselbe wie für die GRV. 

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