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Bergfried

Wie läuft die Leistungsfallprüfung in der BU Versicherung und in der Privaten KV?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@satgar: ich bin bei Dir, dass die Versicherten eine große Mitschuld trifft.

 

Bei dem Thema Hausrat geht es meistens nicht um große Beträge. Da haben die falschen Vorstellungen der Versicherten einen gewissen Unterhaltungsfaktor. Ich würde sogar sagen, das die Versicherungen in den allermeisten Fällen mit ihren Entscheidungen zur Leistungspflicht richtig liegen.

 

Bei der BU-Versicherung geht es um große Beträge. Ein Versicherter geht 1-2 Jahre seines Lebens arbeiten (das muss man sich mal vorstellen!), nur um die Beiträge der BU-Versicherung zu bezahlen (Annahme: 30 Jahre 2.000 € pro Jahr = 60.000 € Beiträge. Netto-Einkommen 40.000 €). Für die Versicherung geht's, wenn ein 35-jähriger kommt und 32 Jahre lang 2.000 € monatlich ausgezahlt haben will, um 750.000 €. Ist doch logisch, dass da nichts mehr auf Kulanz läuft, sondern dass es ums Eingemachte geht.

 

Und deshalb muss man sehr genau hinterfragen, ob und unter welchen Bedingungen man solche Verträge eingeht. Die Versicherungen machen das. Die haben zig Rechtsanwälte und Versicherungsexperten, die die Tarife kalkulieren und die Vertragsbedingungen schrieben. Die wissen ganz genau was sie tun! Der Versicherungsnehmer kann keinen Einfluss auf die Vertragsbedingungen nehmen (außer über die Versicherungssumme) und er hat in der Regel überhaupt keine Ahnung, was er da unterschreibt. Alleine schon deshalb sollte er keine BU-Versicherung abschließen.

 

Meines Erachtens müsste der Gesetzgeber hier aktiv werden. Ich glaube, man bräuchte 3 Änderungen bei der BU-Versicherung:

  • Gesundheitsprüfung sofort bei Vertragsabschluss
  • Vom Gesetzgeber genau definierte Vorgaben, wann und wie lange die BU-Versicherung zahlen muss
  • Nicht die BU-Versicherung entscheidet, ob jemand berufsunfähig ist - sondern ein neutrales Gremium

Dann würde ich anfangen, ganz massiv für die BU-Versicherung zu werben. Denn eigentlich ist eine BU-Versicherung sehr sinnvoll (Stichwort: Schutz des Humankapitals)

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HalloAktie

Ein Drittel Ablehnungen finde ich aber noch ganz passabel. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass wirklich alle Versicherten ehrlich sind. Und ein Teil der Abgelehnten wird sicherlich gerichtlich den Anspruch erfolgreich einklagen können. Ich gehe eigentlich davon aus, dass ich bei jedem größeren Versicherungsfall erstmal mein Recht einklagen muss. 

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chirlu
vor 5 Minuten von stagflation:

Nicht die BU-Versicherung entscheidet, ob jemand berufsunfähig ist - sondern ein neutrales Gremium

 

Letztlich entscheidet (im Streitfall) bereits jetzt ein Gericht.

 

Und wie gesagt:

vor einer Stunde von chirlu:

Anträge auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden übrigens auch zu rund der Hälfte abgelehnt.

Obwohl da wunschgemäß der Gesetzgeber genau vorgibt, wann und wie lange eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, und es nicht einmal von Vorerkrankungen abhängig ist.

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satgar
· bearbeitet von satgar

@stagflation @HalloAktie

 

Ihr habt beider sicherlich irgendwo Recht. Je größer der Betrag, um den es im Leistungsfall geht, um so penibler und genauer die Prüfung, so das manch einer von „Schikane“ sprechen würde. Manchmal wird’s auch übertrieben, und der 5 Gutachter hinzugezogen, was keinen Mehrwert bringt.

 

Leider gibts aber eben auch einige unehrliche Personen, die Dinge verschwiegen haben oder die Versicherung ganz bewusst bescheissen wollen ;)… leider gibts ja nicht nur ehrliche Naturen auf der Welt. Diese Gemengelage macht es für alle nicht einfach, zu entscheiden. Das ist quasi wie in der Politik: will man es schnell und unbürokratisch, gibts Fehlanreize, Gauner und es wird ungenau. Will man etwas sehr zielgerichtet machen, dauert es länger, Personen fallen durchs Raster und es wird komplizierter. Die richtige Balance zu finden, ist gar nicht so einfach.

 

Am Ende sind wir zum Glück ein Rechtsstaat, in dem ich meine persönliche Haltung überprüfen lassen kann. Man liest im Versicherungsjournal jeden Tag Urteile dazu, bei denen mal die Versicherer Recht bekommen, und mal die Versicherten. Manchmal gehts auch um andere kuriose Urteile, deren Fallkonstellationen man sich gar nicht so kreativ ausdenken könnte. Im realen Leben kommt aber so allerhand vor….

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SirWayne
· bearbeitet von SirWayne
vor 5 Stunden von stagflation:

Bei der BU-Versicherung geht es um große Beträge. Ein Versicherter geht 1-2 Jahre seines Lebens arbeiten (das muss man sich mal vorstellen!), nur um die Beiträge der BU-Versicherung zu bezahlen

Wie kommst du denn auf sowas?

 

 

vor 5 Stunden von stagflation:

Gesundheitsprüfung sofort bei Vertragsabschluss

Auch das wird gemacht und ab wann man berufsunfähig ist auch ziemlich genau definiert. Es gibt auch viele die Ablehnungen zu einem Vertrag bekommen, wenn Sie schon mal was hatten. Man bekommt nicht einfach so eine BU

 

vor 5 Stunden von stagflation:

Nicht die BU-Versicherung entscheidet

Auch das entscheidet sie nicht…

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stagflation
vor 5 Stunden von HalloAktie:

 Und ein Teil der Abgelehnten wird sicherlich gerichtlich den Anspruch erfolgreich einklagen können.

vor 5 Stunden von chirlu:

Letztlich entscheidet (im Streitfall) bereits jetzt ein Gericht.

 

Es wundert mich, dass Ihr so etwas schreibt.

 

Zunächst einmal: wenn man einen richtigen Burnout oder einen Schlaganfall hat, wird man gar nicht in der Lage sein zu klagen.

 

Aber selbst wenn man klagen kann. Man wird den Prozess einfach verlieren.

 

Was meint Ihr denn, wie das abläuft? Dass da ein neutraler Richter sitzt, der sich anschaut ob Ihr nach dem Allgemeinverständnis berufsunfähig seid? Und dann die Versicherung verurteilt zu zahlen?

 

Weit gefehlt.

  1. Es geht um einen Zivilprozess. Wenn Ihr klagt, liegt die Beweislast bei Euch. Ihr müsst der Versicherung nachweisen, dass sie zahlen muss. Nicht andersherum. Das ist schwierig - und das ist der schwarze Peter Nummer 1.
     
  2. Es geht auch nicht darum, ob der Richter Euch für berufsunfähig hält. Sondern es geht um den Vertrag, den Ihr unterschrieben habt. Und der von der Versicherung geschrieben wurde - nicht von Euch. Und die Versicherung hat sehr viel Erfahrung mit Prozessen. Deswegen ist der Vertrag auch so geschrieben, dass er in jeder Hinsicht ungünstig für Euch und günstig für die Versicherung ist. Schwarzer Peter Nummer 2.
     
  3. Der dritte schwarze Peter ist das Thema Zeit. Ihr seid berufsunfähig und braucht das Geld. Die Versicherung hat beliebig viel Zeit. Deshalb kann sie auch auf Zeit spielen. Schwarzer Peter Nummer 3.

Zu glauben, dass man über einen Gerichtsprozess etwas holen könnte - das ist reichlich naiv! Schaut Euch den Film "Die Nein-Sager" an. Da sieht man schön, wie das läuft.

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SirWayne
· bearbeitet von SirWayne

@stagflation auch bei Burnout oder Schlaganfall musst du einen Antrag stellen und das wird jemand für dich machen müssen. So wird das auch vor Gericht sein du musst jemand beauftragen. Heutzutage sind die Verträge ziemlich eindeutig geschrieben, wenn man x% seinen aktuellen Beruf oder Berufsbild nicht mehr ausführen kann. Bei nur 33% Ablehnung ist das doch ziemlich eindeutig was passiert. Von den 33% wird es vermutlich noch einen großen Teil berechtige Ablehnung geben und dann gibt es wie bei jedem Vertrag die Streitfälle. 


Das man nicht jeden x beliebigen Anbieter nehmen sollte ist ja wohl klar. Auf ein paar Sachen muss man halt achten. Siehe, aber wo ist das nicht so? 

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 5 Stunden von chirlu:

Letztlich entscheidet (im Streitfall) bereits jetzt ein Gericht.

Theoretisch ja, in der Praxis dürfte da ein deutliches Ungleichgewicht zwischen der Versicherung und dem Kläger sein, und letzterem wohl regelmäßig schneller die Puste ausgehen als ersterer.

 

Vielleicht nicht für Leute wie du und ich die es sich leisten können für so einen Prozess erstmal ein pasr Zehntausender an Anwalts- und Gerichtskosten vorzustrecken, aber sicherlich für die Mehrzahl derjenigen die vielleicht eine BU über €1000–1500 abgeschlossen haben um sich damit ihren einfachen (und ich meine das nicht despektierlich) Lebensstandard vermeintlich zu sichern.

 

Das wurde ja genau in dem von dir verlinkten anderen Thread plus dem Fernsehbeitrag thematisiert, da gings auch um eine Generali-BU über €1500 und der dortige Kläger hat am Ende wohl für €10k verglichen. Das ist bestimmt nicht untypisch und incentiviert Versicherungen natürlich dazu, nicht zu zahlen. Und darum ging es hier ja, nicht darum dass es keine Kontrollmöglichkeit durch die Gerichte gibt.

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HalloAktie
vor 32 Minuten von stagflation:

Es wundert mich, dass Ihr so etwas schreibt. [...]

Zu glauben, dass man über einen Gerichtsprozess etwas holen könnte - das ist reichlich naiv!

Das mit den Hindernissen ist nicht falsch, aber du musst daran denken, dass die Richter und Anwälte auch Erfahrungen haben. Z.B. soll es ja KFZ- und Privathaftpflicht-Versicherungen geben/gegeben haben (bin nicht auf dem neuesten Stand), die grundsätzlich erstmal auf Konfrontation mit der Gegenseite gehen und jene in den jahrelangen Klageweg zwingen. Das Gebaren spricht sich aber halt herum. Und die Gerichte haben eigentlich Besseres zu tun als glasklare Fälle zu entscheiden. Das spielt wieder in deine Hände, wenn du dich überhaupt aufraffen kannst, zu klagen.

Ich war Anfang der 2000er Jahre mal gezwungen, einen zivilrechtlichen Fall durch zwei Instanzen zu klagen (am Ende erfolgreich). Meine damalige Anwältin hat mir erzählt, dass sie bei manchen Rechtsschutzversicherungen weiß, dass sie leicht an das Geld kommt und bei anderen unabhängig vom Fall kämpfen muss. So läuft es leider halt. Aber die Beteiligten und Gerichte haben Mittel und Wege und auch durchaus ethische Ansprüche, solchen Sachen entgegen zu wirken. Dauern kann es leider trotzdem.

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dev

Also doch lieber selbst investieren, dann muß man keinen Antrag stellen und hat NULL Ablehnungsrisiko.

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SirWayne

Klar und in ein paar Jahren dann auch NULL Kohle. Jeder wie er mag…

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Badurad
vor 12 Stunden von stagflation:

 

Weiterhin ist fraglich, ob die BU-Versicherung auch zahlt, wenn man sie braucht...

 

Die BU-Versicherung zahlt, wie jede andere Versicherung, wenn der Versicherungsfall eintritt.

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Badurad
vor 10 Stunden von stagflation:

Bei der BU-Versicherung geht es um große Beträge. Ein Versicherter geht 1-2 Jahre seines Lebens arbeiten (das muss man sich mal vorstellen!), nur um die Beiträge der BU-Versicherung zu bezahlen (Annahme: 30 Jahre 2.000 € pro Jahr = 60.000 € Beiträge. Netto-Einkommen 40.000 €). Für die Versicherung geht's, wenn ein 35-jähriger kommt und 32 Jahre lang 2.000 € monatlich ausgezahlt haben will, um 750.000 €. Ist doch logisch, dass da nichts mehr auf Kulanz läuft, sondern dass es ums Eingemachte geht.

Das ist das Wesen einer Risikoversicherung. Bei einer Risikolebensversicherung zahlt der Versicherungsnehmer im (für den Versicherer) ungünstigsten Fall eine Monatsprämie von €13,50, verstirbt und die Todesfallsumme von €750.000 wird fällig. Dafür gibt es Rückversicherer.

vor 10 Stunden von stagflation:

Und deshalb muss man sehr genau hinterfragen, ob und unter welchen Bedingungen man solche Verträge eingeht. Die Versicherungen machen das. Die haben zig Rechtsanwälte und Versicherungsexperten, die die Tarife kalkulieren und die Vertragsbedingungen schrieben. Die wissen ganz genau was sie tun! Der Versicherungsnehmer kann keinen Einfluss auf die Vertragsbedingungen nehmen (außer über die Versicherungssumme) und er hat in der Regel überhaupt keine Ahnung, was er da unterschreibt. Alleine schon deshalb sollte er keine BU-Versicherung abschließen.

Der Auto-/Smartphone-/DSL-Kunde hat übrigens auch keine Ahnung, was die Hersteller kalkulieren, bauen und auf Seite 28 im Kleingedruckten ihrer Verträge verstecken. Und nun?

vor 10 Stunden von stagflation:

Meines Erachtens müsste der Gesetzgeber hier aktiv werden. Ich glaube, man bräuchte 3 Änderungen bei der BU-Versicherung:

  • Gesundheitsprüfung sofort bei Vertragsabschluss

Die gibt es schon lange bei höheren BU-Renten. War bei mir vor Abschluss so. Ist übrigens eher nicht im Sinne des Kunden, weil da gerne mal etwas vorher gar nicht bekanntes auffällt und es dann mit dem Abschluss der BU-Versicherung nix wird. Daher wird dem Kunden eher zur Aufteilung auf zwei Versicherer geraten.

Außerdem hilft Dir die Untersuchung nicht gegen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Oder wie stellst Du dir vor, daß ein Arzt in der Untersuchung feststellt, ob jemand zwei Jahre vorher Migräne, Depressionen etc. hatte?

vor 10 Stunden von stagflation:
  • Vom Gesetzgeber genau definierte Vorgaben, wann und wie lange die BU-Versicherung zahlen muss

Das möchte ich gerne individuell auf meine Bedürfnisse zugeschnitten regeln. Wer auf Vater Staat setzt, für den gibt es die Erwerbsminderungsrente. Viel Spaß damit!

vor 10 Stunden von stagflation:
  • Nicht die BU-Versicherung entscheidet, ob jemand berufsunfähig ist - sondern ein neutrales Gremium

Wie soll dieses Gremium aussehen?

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chirlu
vor 5 Stunden von stagflation:

der sich anschaut ob Ihr nach dem Allgemeinverständnis berufsunfähig seid?

 

Ich bezweifle, daß es überhaupt ein Allgemeinverständnis von Berufsunfähigkeit gibt, aber egal.

 

vor 5 Stunden von stagflation:

Schaut Euch den Film "Die Nein-Sager" an. Da sieht man schön, wie das läuft.

 

Ich empfehle stattdessen „Groundhog Day“. :-*

 

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Okabe

Natürlich muss man im Zweifelsfall klagen, na und? Das gilt überall, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Vielleicht verschludert die IT meiner Bank mein Portfolio oder vielleicht sägt mir jemand mit einer Kettensäge den Arm ab - dann geht es im Zweifelsfall vor Gericht und ich muss meinen Schaden nachweisen.

 

Und bezüglich der BU-Versicherungen ist es sowieso so, dass diese in der Regel auch zahlen, wenn der Fall klar ist. Denn prozessieren ist auch ein Risiko - das kostet auch die Versicherung einen Haufen Geld und kann ihr auch äußerst negative Publicity einbringen und es schlägt sich auch in den Statistiken (z.B. der BAFIN) nieder.

 

Wenn allerdings die Lage strittig ist und es z.B. im Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht geht, dann WILL ICH ALS KUNDE dass meine Versicherung die Ansprüche entsprechend abwehrt, sonst zahl ich nämlich für Lügner und/oder Idioten und darauf kann ich gut und gerne verzichten.

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cjdenver
vor 2 Stunden von Okabe:

Wenn allerdings die Lage strittig ist und es z.B. im Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht geht, dann WILL ICH ALS KUNDE dass meine Versicherung die Ansprüche entsprechend abwehrt, sonst zahl ich nämlich für Lügner und/oder Idioten und darauf kann ich gut und gerne verzichten.

Das sagt sich gerne so einfach daher, solange es nicht dein Fall ist der strittig ist und es um deine Existenz geht.

 

Aber wir drehen uns hier schon laenger im Kreis. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 41 Minuten von cjdenver:

Das sagt sich gerne so einfach daher, solange es nicht dein Fall ist der strittig ist und es um deine Existenz geht.

 

Aber wir drehen uns hier schon laenger im Kreis. 

Ja, seh ich auch so. Das müsste eigentlich in den andern Thread ausgelagert werden, weil es schon lange nichts mehr mit PKV vs. GKV zu tun hat ^^. Trotzdem möchte ich zum BU Thema nochmal was beitragen. Vielleicht ist das Streitpotenzial einfach schon in der Ausgestaltung der Police angelegt. Lasst uns mal nen paar Schritte vom Bild zurück treten und schauen, wann die BU leistet.
 

Sie leistet, wenn man zu 50% nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf durchzuführen. Gründe sind nach den aktuellen Bedingungen der Alte Leipziger:

 

„- eine Krankheit,
– eine Verletzung des Körpers oder
– einen Verfall der Kräfte. Ein Verfall der Kräfte liegt bereits dann vor, wenn dieser dem Alter des Versicherten entspricht.“

 

Da steckt ja schon mal enorm Ärger drin, alleine beim Beruf. Der Kunde muss dezidiert beschreiben, was er 8h am Tag gemacht hat, damit ein Dritter die Chance hat zu entscheiden, ob mit dem vorliegenden Grund (obere Stichpunkte) das zu 50% nicht mehr gemacht werden kann. Das ist gar nicht mal so leicht. Wenn man dann noch dazu nimmt, dass Psyche der häufigste Grund ist, man Psyche als Diagnose aber nicht immer offensichtlich „sehen“ kann, das birgt Konfliktpotenzial. Hinzu kommt auch ein Aspekt bei der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (wurde im Antrag etwas nicht angegeben). Hier gibt es leider auch sowas wie Abrechnungsbetrug. In der Patientenakte steht also etwas, was abgerechnet wurde, ich als Patient so aber gar nicht weiß und folglich im BU Versicherungsantrag nicht angegeben habe.

 

Wenn man das so alles sieht, kann man das Gefühl gewinnen, dass eine Grundfähigkeitsversicherung (ich kann dieses und jenes nicht mehr tun, Knie, stehen, Treppen steigen…) oder eine „Schwere Krankheiten Versicherungen (DD)“ vielleicht die bessere Police ist, weil es objektivierbarer ist. Dort geht es nicht mehr um einen „ominösen Beruf“, sondern  bei DD nur noch darum: gibt’s die Diagnose Krebs, MS, oder was schweres auch immer. Dort dürfte es meiner Meinung nach viel weniger Ärger geben. So für die Kritiker, die die Leistungsabwicklung in der BU schwierig finden und kritisch sehen. Auch die reine UV nach Invaliditätsgrad und Gliedertaxe sollte das einfacher zu handhaben sein. Bei letztgenannter Versicherung kriegt man auch das Thema „vorvertraglichenAnzeigepflicht“ raus, da es dort genug Anbieter ohne und fast ohne Gesundheitsfragen gibt.

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Badurad
vor 4 Stunden von satgar:

Wenn man das so alles sieht, kann man das Gefühl gewinnen, dass eine Grundfähigkeitsversicherung (ich kann dieses und jenes nicht mehr tun, Knie, stehen, Treppen steigen…) oder eine „Schwere Krankheiten Versicherungen (DD)“ vielleicht die bessere Police ist, weil es objektivierbarer ist. Dort geht es nicht mehr um einen „ominösen Beruf“, sondern  bei DD nur noch darum: gibt’s die Diagnose Krebs, MS, oder was schweres auch immer. Dort dürfte es meiner Meinung nach viel weniger Ärger geben. So für die Kritiker, die die Leistungsabwicklung in der BU schwierig finden und kritisch sehen. Auch die reine UV nach Invaliditätsgrad und Gliedertaxe sollte das einfacher zu handhaben sein. Bei letztgenannter Versicherung kriegt man auch das Thema „vorvertraglichenAnzeigepflicht“ raus, da es dort genug Anbieter ohne und fast ohne Gesundheitsfragen gibt.

EIne DD-Versicherung ist mitnichten die besser Wahl und zwar genau aus dem von Dir geschilderten Grund. Die DD zahlt, wenn eine der genannten Krankheiten gesichert diagnostiziert wurde. Über die gesicherte Diagnose kann man vortrefflich streiten, da bist Du genauso weit wie bei der BU-Versicherung. Viel schwerere wiegt aber, daß jegliche nicht gelistete Krankheit/Beeinträchtigung keinen Versicherungsfall auslöst. Long Covid wäre ein Biespiel, das sich in keiner Police finden dürfte, weil bis vor drei Jahren unbekannt. Warum glaubst Du, sind die Beiträge für eine DD- oder Grundfähigkeitsversicherung deutlich niedriger als für eine BU-Versicherung mit gleicher monatlicher Rente? 

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satgar
vor 2 Stunden von Badurad:

EIne DD-Versicherung ist mitnichten die besser Wahl und zwar genau aus dem von Dir geschilderten Grund. Die DD zahlt, wenn eine der genannten Krankheiten gesichert diagnostiziert wurde. Über die gesicherte Diagnose kann man vortrefflich streiten, da bist Du genauso weit wie bei der BU-Versicherung. Viel schwerere wiegt aber, daß jegliche nicht gelistete Krankheit/Beeinträchtigung keinen Versicherungsfall auslöst. Long Covid wäre ein Biespiel, das sich in keiner Police finden dürfte, weil bis vor drei Jahren unbekannt. Warum glaubst Du, sind die Beiträge für eine DD- oder Grundfähigkeitsversicherung deutlich niedriger als für eine BU-Versicherung mit gleicher monatlicher Rente? 

Ich habe nicht gesagt, dass die DD besser ist. Ich glaube aber, dass man über die Ausgestaltung eines Berufs und deren Ausübungsmöglichkeit zzgl. der Diagnose mehr streiten kann. Bei DD streitet man vielleicht nur über die Diagnose. Das die viel weniger bietet, ist klar. Aber ich würde sagen: Streitpotenzial ist bei DD kleiner als bei BU. Siehst du das anders?

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Badurad
· bearbeitet von Badurad
vor 2 Stunden von satgar:

Ich habe nicht gesagt, dass die DD besser ist. Ich glaube aber, dass man über die Ausgestaltung eines Berufs und deren Ausübungsmöglichkeit zzgl. der Diagnose mehr streiten kann. Bei DD streitet man vielleicht nur über die Diagnose. Das die viel weniger bietet, ist klar. Aber ich würde sagen: Streitpotenzial ist bei DD kleiner als bei BU. Siehst du das anders?

Oberflächlich betrachtet mag das Streitpotenzial geringer sein. Ich nehme allerdings an, daß es in der Realität ähnlich groß sein wird. Die Versicherungsbedingungen der Canada Life für deren "Schwere Krankheiten Vorsorge" umfassen 58 Seiten. So einfach und eindeutig scheint das wohl doch alles nicht zu sein. Hier beispielhaft die Detailerläuterungen zur vermeintlich simplen Diagnose "fortgeschrittener Krebs":
Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versicherten Person anhand eines histopathologischen Befunds eines der folgenden Tumorkriterien nachgewiesen wurde:

  • ein solider Tumor im Stadium I nach AJCC/ UICC 8. Edition, wenn für die Behandlung eine Strahlen- oder Chemo- oder Immuntherapie (CAR-T oder Immun-CheckpointInhibitor) erforderlich ist; die Notwendigkeit einer Strahlen- oder Chemo- oder Immuntherapie ist durch einen qualifizierten Facharzt zu bestätigen;
  • ein solider Tumor im Stadium II nach AJCC/ UICC 8. Edition oder höher;
  • ein Gehirntumor im Stadium II nach WHO oder höher;
  • Leukämie oder malignes Lymphom

Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose eines der folgenden Tumorkriterien:

  • papilläre und follikuläre Schilddrüsenkarzinome im Stadium I oder weniger, unabhängig von deren Therapie oder Behandlung;
  • Basalzell- und Plattenepithelkarzinome der Haut sowie Dermatofibrosarkoma protuberans (DFSP);
  • Prostatakarzinome im Stadium I nach AJCC/UICC 8. Edition oder weniger, unabhängig von deren Therapie oder Behandlung;
  • nicht invasive papilläre Karzinome der Blase Ta und Tis (Carcinoma in situ) nach TNM;
  • ein Tumor in einem früheren, als dem jeweils beschriebenen Stadium, also insbesondere solche im Stadium 0, 0is, in situ (Tis) oder Ta, alle prämalignen Erkrankungen oder nicht invasiven Krebserkrankungen (z. B. CIN 1 bis CIN 3 bei Gebärmutterhalsveränderungen);
  • Krebs, der lediglich durch Testverfahren nachgewiesen wurde, die auf dem Nachweis von zirkulierenden Tumorzellen oder tumorassoziierten Molekülen in Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel, Urin oder Stuhl (Liquid Biopsy) ohne histopathologischen Befund basieren.

Das ist natürlich total simpel, für den Laien verständlich und ohne jegliches Streitpotenzial im Versicherungsfall. :D

 

Ich würde jedenfalls keine DD haben wollen. Ich möchte das Risiko versichern, daß ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, da dies ein massives finanzielles Risiko darstellt. DD ist viel zu eng gefasst und außerdem bedeutet beispielsweise eine Krebsdiagnose (so schlimm sie auch ist) nicht, daß man danach BU ist.

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satgar
· bearbeitet von satgar

@Badurad mir ging’s ja auch, nochmal, ausschließlich um das Streitpotenzial. Ich glaub trotzdem, dass das da kleiner wäre. Einfach weil der Faktor „wie ist der Beruf ausgestaltet und kann man den noch machen“ schlicht wegfällt. Die Kombi aus Diagnose und diesem Thema macht ja auch öfters mal Ärger. Das kann’s bei DD einfach nicht geben. Und ob man Diagnose xy nun hat, histopathologischer Befund, kann so strittig eigentlich gar nicht sein. Entweder hat man sowas, was in der Liste der Bedingungen steht, oder eben „halt nicht“ …..

 

Ich würd ja die BU auch immer und immer bevorzugen. Aber für jemand, dem das nicht geheuer ist, weil man da ja nuuuuuur Ärger mit den Versicherern zu haben glaubt, könnt das ja ne Alternative sein :D

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SirWayne
vor 41 Minuten von satgar:

Einfach weil der Faktor „wie ist der Beruf ausgestaltet und kann man den noch machen“ schlicht wegfällt

Das stellt erstmal kein größeres Problem dar. Der erste Schritt ist du führst deinen aktuellen Beruf seit 6 Monate nicht mehr durch und das entscheidet erstmal ein Arzt. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 18 Stunden von chirlu:

Ich empfehle stattdessen „Groundhog Day“.

 

Toller Film! Einer meine Lieblingsfilme! Ich habe ihn bestimmt schon 10x gesehen! :thumbsup:

 

Es hat etwas gedauert, bis ich verstanden habe, warum Du diesen Film empfohlen hast.

 

Aber klar: es geht um Versicherungen! Jeden Morgen versucht Ned Ryerson, eine Lebensversicherung an den verzweifelten Phil Connors zu verkaufen. Dabei hat Phil nun wahrlich andere Probleme, als sein Leben abzusichern!

 

Aber der Film hat ein Happy End! Phil bekommt seine Herzensdame - und er entkommt der Zeitschleife. Und Ned ist überglücklich, weil Phil nicht nur die Lebensversicherung kauft, sondern ALLE Versicherungen abschließt, die er im Angebot hat.

 

Was gibt es Schöneres, als wenn am Ende alle glücklich sind?

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Badurad
· bearbeitet von Badurad
Am 26.12.2022 um 15:29 von stagflation:

Bei dem Thema Hausrat geht es meistens nicht um große Beträge.

Bei einem Brand mit Ruß- und Löschwasserschaden geht es schnell um durchaus erkleckliche Summen. Von Themen wie Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung mal abgesehen.
Eine Hausratversicherung ist definitiv im Vergleich zur Haftpflicht- und BU-Versicherung weniger essenziell. Wenn ich aber ein geringes Einkommen und kaum Rücklagen habe, sind €15.000 nach einem Brand oder Wasserschaden eine ordentliche Hausnummer. Wenn ich finanziell besser gestellt bin (und einen höherwertigen Hausrat habe) werden mich €30.000 nicht ruinieren. Die Frage ist aber, ob ich €30.000 auf dem Tagesgeldkonto als Reserve vorhalten möchte oder das Risiko durch eine Hausratversicherung für €100 absichere und mit den €30.000 etwas andere anstelle.

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Nostradamus
vor 6 Stunden von Badurad:

Die Frage ist aber, ob ich €30.000 auf dem Tagesgeldkonto als Reserve vorhalten möchte oder das Risiko durch eine Hausratversicherung für €100 absichere und mit den €30.000 etwas andere anstelle.

Oder aber, man würde sich für den (nicht zu erwartenden) Fall eines Totalschadens eben nicht 1:1 wieder mit dem ausstatten, was man vorher hatte, sondern günstiger, und hält entsprechend weniger Geld vor.

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