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Grundsteuererklärung

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180 Stimmen

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B.Axelrod

Gestern ist bei mir der Grundsteuerbescheid für 2025 samt Einwertung des Gebäudes eingetroffen.

Bin angenehm überrascht worden.:)

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Malvolio
vor 33 Minuten von B.Axelrod:

Gestern ist bei mir der Grundsteuerbescheid für 2025 samt Einwertung des Gebäudes eingetroffen.

Bin angenehm überrascht worden.:)

Welches Bundesland?

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B.Axelrod

NRW - habe aber auch am ersten oder zweiten Tag den Kram schon ausgefüllt.

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diyordie

Ich habe nur den Bescheid vom FA bekommen mit Steuermessbetrag. Falls der Hebesatz der Gemeinde gleich bleibt wird es günstiger. Mal schauen...

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LaRoth
vor 1 Stunde von B.Axelrod:

Grundsteuerbescheid für 2025

Sicher? Den neuen Hebesatz legen doch die Gemeinden erst noch fest, oder irre ich mich da?

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Malvolio
vor einer Stunde von B.Axelrod:

NRW - habe aber auch am ersten oder zweiten Tag den Kram schon ausgefüllt.

Danke. Bin mal gespannt was dann da kommt. Ich habe etwas länger gewartet mit der Abgabe. Aber so viele haben ja anscheinend auch noch nicht eingereicht, wenn die Zahlen stimmen die man so hört.  ;)

 

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B.Axelrod
vor einer Stunde von LaRoth:

Sicher? Den neuen Hebesatz legen doch die Gemeinden erst noch fest, oder irre ich mich da?

Grundsteuermessbetrag - die Gemeinde muss jetzt erst noch würfeln.

Würde in etwa gleich bleiben, wobei wir aktuell einen Hebesatz von fast 600 haben.

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lothar-hh
Am 12.9.2022 um 21:09 von gruber:

Heute kam der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag für den bebauten/genutzten/nutzbaren Teil des Grundstücks. Der Messbetrag ist jetzt 12x so hoch wie vorher. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Gemeinde ihren Hebesatz auf von 340% auf 30% reduzieren wird...

Und der 2. Bescheid für den anderen Teil des Grundstücks steht noch aus.

Aber genau! Die in der Vergangenheit explodierten Hebesätze müssen zur stark reduzierten Normalität zurück!

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Nachdenklich
vor 9 Minuten von lothar-hh:

Aber genau! Die in der Vergangenheit explodierten Hebesätze müssen zur stark reduzierten Normalität zurück!

Hallo Lothar,

 

kannst Du mir dann bitte mal erklären, wer denn die Ausgaben der Kommunen finanziert?

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Nachdenklich
vor 19 Stunden von lothar-hh:

Die in der Vergangenheit explodierten Hebesätze müssen zur stark reduzierten Normalität zurück!

In dem Landkreis, in dem ich wohne, sind (wie in vielen anderen Gegenden auch) viele Kommunen stark verschuldet.

Die Ursachen mögen vielfältig sein, einen großen Anteil hat aber, daß die Bundes- und Landesgesetzgeber den Kommunen immer neue Aufgaben zuweisen. 

Zumindest in meinem Bundesland führt das zu enorm gestiegenen Kosten zum Beispiel für die nun verpflichtend anzubietenden Kindergärten.

Das Steueraufkommen der Kommunen ist aber nicht entsprechend gestiegen. Von den eingenommenen Steuern müssen dann aber erhebliche Anteile als Umlage abgeführt werden. Zum Teil fließen diese Gelder dann über Förderprogramme wieder an die Kommunen zurück.

Folge sind enorme Verschuldungen.

 

 

Nun hat die Landesregierung angeboten, einen Teil der kommunalen Schulden zu übernehmen. Diese Schuldenübernahme wird aber an die Bedingung geknüpft, daß die betroffenen Kommunen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern drastisch (gefordert werden Anhebungen von 30 und 40 Prozent) anheben.  

Darüber hinaus wird den Kommunen angedroht, daß Kommunen, die ihre Hebesätze nicht, wie von der Landesregierung gefordert, anheben, zukünftig von den oben erwähnten Förderprogrammen ausgeschlossen werden. 

 

Ich halte die Erwartung, daß die Hebesätze zu einer postulierten Normalität zurückgeführt werden sollten, für völlig weltfremd.

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LaRoth
vor 34 Minuten von Nachdenklich:

Hebesätze zu einer postulierten Normalität zurückgeführt werden

Das Grundsteueraufkommen soll ja auch gar nicht sinken, sondern zumindest gleichbleiben. Manche werden mehr zahlen und Andere weniger, die Hebesätze werden an dem zu erwitschaftenden Steuereinkommen ausgerichtet - egal ob sie dann 'normal' sind oder weiterhin erhöht.

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diyordie

Die Hebesätze sollen bei der Umstellung 2025 nicht steigen. Das heißt sie werden davor erhöhen :D

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poppi
Am 21.9.2022 um 20:58 von Kezboard:

Hier mal ein paar Tipps für die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche: Diese Räume müssen nicht angegeben werden

Da muss man aber von Bundesland zu Bundesland ein wenig aufpassen. In Niedersachsen etwa bleiben Garagen bis 50 qm, Nebengebäude (Gartenhäuschen u.ä.) bis 30 qm unbeachtet, alles darüber hinaus muss angegeben werden.

 

Insgesamt ist die Abgabe aber kein Hexenwerk.

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edan

Es ist kein Hexenwerk wenn man ein Häuschen mit einer Garage hat. Dazu gibt es auch genügend Anleitungen.

Darüber hinaus kann es kompliziert werden.

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Nostradamus85
Am 24.9.2022 um 20:06 von edan:

Es ist kein Hexenwerk wenn man ein Häuschen mit einer Garage hat. Dazu gibt es auch genügend Anleitungen.

Darüber hinaus kann es kompliziert werden.

naja irgendwie schon Hexenwerk. Genau das trifft auf unser Grundstück zu. Ich versuche grade verzweifelt herauszubekommen wo ich eine sogenannte "Lageplan-Nummer" herzaubern soll. Das Haus ist Baujahr 53 und die Garage von 79. Ich habe einen Lageplan aus dem Jahr 1979, darauf wird von einem Flurstück gesprochen aber das Wort Lageplan Nummer ist dort nicht auffindbar. Ich soll aber für das Haus und die Garage eine solche Nummer aus dem Hut zaubern. Suche ich im Netz nach Lageplan Nummer werde ich auch nicht wirklich fündig.

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CorMaguire
vor 14 Minuten von Nostradamus85:

naja irgendwie schon Hexenwerk. Genau das trifft auf unser Grundstück zu. Ich versuche grade verzweifelt herauszubekommen wo ich eine sogenannte "Lageplan-Nummer" herzaubern soll. Das Haus ist Baujahr 53 und die Garage von 79. Ich habe einen Lageplan aus dem Jahr 1979, darauf wird von einem Flurstück gesprochen aber das Wort Lageplan Nummer ist dort nicht auffindbar. Ich soll aber für das Haus und die Garage eine solche Nummer aus dem Hut zaubern. Suche ich im Netz nach Lageplan Nummer werde ich auch nicht wirklich fündig.

Das vielleicht?

"(Lageplan-)Nr. Tragen Sie bitte die Nummer des Gebäudes aus dem Lageplan ein. Wenn Sie mehr als fünf Gebäude/Gebäudeteile angeben, tragen Sie weitere Gebäude/Gebäudeteile auf dem Einlageblatt zur Anlage Grundstück (Vordruck GW-2A) ein."

--> https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/a360249.pdf

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Nostradamus85
vor 21 Minuten von CorMaguire:

Das vielleicht?

"(Lageplan-)Nr. Tragen Sie bitte die Nummer des Gebäudes aus dem Lageplan ein. Wenn Sie mehr als fünf Gebäude/Gebäudeteile angeben, tragen Sie weitere Gebäude/Gebäudeteile auf dem Einlageblatt zur Anlage Grundstück (Vordruck GW-2A) ein."

--> https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/a360249.pdf

genau das ist ja das Problem. Auf dem Lageplan sind zwar die Gebäude (Stall/Haus/Garage) eingezeichnet, allerdings nicht nummeriert. Es ist auf dem Gesamtgründstück eine Nummer "9" angegeben, aber nicht zu einem Gebäude zugeordnet.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 7 Stunden von Nostradamus85:

genau das ist ja das Problem. Auf dem Lageplan sind zwar die Gebäude (Stall/Haus/Garage) eingezeichnet, allerdings nicht nummeriert. Es ist auf dem Gesamtgründstück eine Nummer "9" angegeben, aber nicht zu einem Gebäude zugeordnet.

Da das "Lageplan" in Klammer steht würde ich zur kreativen Selbstnummerierung schreiten. Vielleicht noch ne Kopie vom Lageplan machen und die Nummern da zur Dokumentation eintragen, damit man's in 100 Jahren noch weiß.

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beamter97
Am 18.9.2022 um 10:44 von edan:

Hallo,

 

ich habe etwas grundsätzliches noch nicht verstanden.

Was ist, wenn man mehrere Grundstücke hat? Muss man dann für jedes Grundstück ein eigenes Formular eröffnen und alles von neuem durchgehen?

 

Danke

Ja, und das überfordert einige.

 

Zitat

Die Stadt Jena hat kapituliert: Die Grundsteuer-Angaben für alle 7.000 Flurstücke und mehr als 13.000 Teilflächen rechtzeitig bis zur Frist Ende Oktober abzugeben, ist nicht zu schaffen, sagt Stadtsprecher Kristian Philler. Es mangelt schlicht an ausreichend Personal.

Quelle

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Holgerli

n-tv.de: Lindner will Frist für Abgabe der Grundsteuerklärung verlängern

 

Zitat: "Bislang hätten nur zwischen einem Viertel und einem Drittel der Betroffenen die Erklärungen abgegeben. Es habe Software-Probleme gegeben. Teilweise fühlten sich die Menschen aber auch sehr stark gefordert. "Manche, vielleicht auch ältere Menschen, Rentnerinnen und Rentner, überfordert die Abgabe der Grundsteuer", so Lindner."

 

Wer hätte das gedacht.

 

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millionendieb

Hallo zusammen,

wir haben ein recht großes Grundstück, von dem nur ein Teil bebaut ist. Als wir das Grundstück gekauft haben, war dies auch getrennt angegeben mit unterschiedlichen Werten (ich meine es hieß Bauland und Hinterland mit nur 25%). Ist es richtig, dass die Grundsteuer sich darum nicht schert? Ich habe das so recherchiert, möchte aber gerne auf Nr. sicher gehen, danke.

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beamter97
vor 1 Stunde von millionendieb:

Ist es richtig, dass die Grundsteuer sich darum nicht schert?

das kommt darauf an:

 

Im Bundesmodell werden die Bodenrichtwerte in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße korrigiert, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_36.html

 

andererseits:

Es gibt Gutachterausschüsse die geben für eine Bodenrichtwertzone zwei Bodenrichtwerte an, je nachdem, welche Bebauung möglich ist z.B. Einfamilienhaus 890€/m² Geschoßwohnungsbau 1010 €/m².

 

Screenshot 2022-10-09 at 19-53-33 Grundsteuer Geodaten.png

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millionendieb

Danke für deine Antwort. Der Korrektufaktor wäre nur ein Tropfen auf den heissen Stein.

Bei uns wurde auch nur ein Bodenrichtwert mitgegeben.

Bleibt also die Frage ob ich es einfach so melde (volle Fläche und Bodenrichtwert) oder selbst trenne

(Bauland 1/3 * Bodenrichtwert, Hinterland 2/3 * Bodenrichtwert *0,25)

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beamter97
vor 15 Minuten von millionendieb:

Bleibt also die Frage ob ich es einfach so melde (volle Fläche und Bodenrichtwert) oder selbst trenne

(Bauland 1/3 * Bodenrichtwert, Hinterland 2/3 * Bodenrichtwert *0,25)

Diese Aufteilung in Bauland/nicht bebaubares Hinterland (meistens ab einer Grundstückstiefe von 30 mtr) wird in Kaufverträgen häufig genutzt, um den Bodenwert gegenüber dem Gebäudewert abzugrenzen. Das ist aber ein Sache im privatrechtlichen Bereich. Bei der Grundsteuer geht es aber um öffentliches Abgabenrecht, und da hat der Verordnungsgeber klar geregelt: gesamte Fläche x Bodenrichtwert.

 

P.S. Ich habe inzwischen die Bescheide für Grundsteuerwert 2022 und Grundsteuermesswert 2025 erhalten (EFH - Bundesmodell - Abgabe der Erklärung Ende Juli)

die  Zahlen stimmten exakt mit den von mir vorher ermittelten Werten überein.

https://grundsteuer.de/rechner/

 

Bei unverändertem Hebesatz sinkt die Steuer ab 2025 um ~12%.

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millionendieb
Am 10.10.2022 um 12:24 von beamter97:

Bei unverändertem Hebesatz sinkt die Steuer ab 2025 um ~12%.

Ok, danke, das hilft mir doch weiter. Ich komme leider auf ein PLUS von 53%. Linke Umverteilung lässt grüßen.

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