Zum Inhalt springen
piccolo88

Wechsel in PKV, Empfehlung Tarif, Angestellter 35J

Empfohlene Beiträge

flip123

Also bei mir steht im Vertrag:

"Der Versicherer erstattet Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung bei Reisen ins Ausland zu 100%".

 

Das wars. Keine weiteren Erläuterungen dazu. Hat das nen Haken?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
piccolo88
Am 23.7.2023 um 14:10 von flip123:

Also bei mir steht im Vertrag:

"Der Versicherer erstattet Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung bei Reisen ins Ausland zu 100%".

 

Das wars. Keine weiteren Erläuterungen dazu. Hat das nen Haken?

 

Kann ich nicht beantworten. Aber welchen Tarif hast du? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
Am 23.7.2023 um 14:10 von flip123:

Hat das nen Haken?

 

Kann man nicht sagen, ohne zu wissen, ob dazu die MB/KK gelten und ggf. irgendwelche Modifizierungen des Versicherers. Mit unveränderten MB/KK gibt es zum Beispiel den Haken, dass nach maximal drei Monaten im Ausland Schluss ist, auch wenn du nicht rückreisefähig bist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
Am 20.7.2023 um 21:09 von Kastor:

Nimm nicht solche Tarife wie den ARAG MedBest, der für die Tarifbedingungen viel zu günstig kalkuliert ist. (Außerdem ist die ARAG spitze bei der Anfechtung von Verträgen [siehe VVA].)

 

Diese Empfehlung habe ich schon öfter gehört. Warum ist das so? Wenn ein Tarif zu günstig kalkuliert ist (und sonst von den Bedingungen her OK ist) wäre das doch in Ordnung den günstigen Beitrag eine Zeit lang mitzunehmen. Man sollte sich natürlich bewusst sein, dass die Beiträge sich früher oder später an das Marktniveau angepasst werden müssen...

Daher die Frage: Warum ist sowas schlecht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
Am 23.7.2023 um 14:10 von flip123:

"Der Versicherer erstattet Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung bei Reisen ins Ausland zu 100%"

Frage 1: Wie lange darf die Reise dauern? Was ist danach? (bzw. wenn von vorneherein feststeht, dass dieser Zeitraum überschritten wird?)

Frage 2: 100% von was...? Tatsächlicher Rechnungsbetrag? Soviel, wie in D erstattet worden wäre? Oder das, was im Ausland üblich üblich wäre? Oder das, was er gem. anderer im Vertrag genannten Limits lesiten müsste?

 

Das ist ja das vertrackte am Bedingungen lesen in der PKV:

Erstens stehen die Brocken an unterschedlichen Stellen verteilt. Zweitens muss man sehr genau drauf achten, was NICHT im Bedingungswerk steht, denn wenn da zu einem Sachverhalt nichts gesagt wird, gilt u.U. das, was in den MBKK steht (Musterbedingungen des Verbandes) Zudem werden Vorbehalte des Versicherers meist gut kaschiert: "Der Versicherer kann für XY leisten"  .. oder eben auch nicht -- "Nach vorheriger Zusage" .. und wenn er vorher keine Zusage macht? etc..etc..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
Am 23.7.2023 um 14:10 von flip123:

Also bei mir steht im Vertrag:

"Der Versicherer erstattet Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung bei Reisen ins Ausland zu 100%".

 

Das wars. Keine weiteren Erläuterungen dazu. Hat das nen Haken?

 

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es in Deinem Vertrag nicht noch Einschränkungen gibt...

 

Gerne stehen dort Beschränkungen auf "unvorhergesehen eintretende Versicherungsfälle" oder "EU Ausland".

 

"Reise" ist auch etwas anderes als eine "Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland"...

 

Manchmal sind die Erstattungen darauf beschränkt, was für eine Behandlung in Deutschland erstattet werden würde.

 

Mit anderen Worten: was Versicherer vermeiden wollen, sind hohe Kosten von Versicherungsnehmern, die an Krebs (oder an einer anderen teuren Krankheit) erkranken, daraufhin in die USA reisen/ziehen, und sich dort mehrjährig in einer teuren Spezialklinik behandeln lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kastor

Zunächst einmal kannst du deinen Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen, je nach Gesellschaft zum 30.06., zum Ende des Kalenderjahres oder zum Ende des Versicherungsjahres, @DancingWombat. Vom Grundsatz her ist die Frage berechtigt.

 

Das mit dem "günstige Beiträge mitnehmen" hat folgenden Nachteil: Du kannst deinen Gesundheitszustand in der Zukunft nicht vorhersehen. Nehmen wir einmal an, du wolltest einen günstigen PKV-Beitrag und dann noch eine günstige BU mit geringer Rentenhöhe - "denn nachversichern kann ich später noch" -, droht dir ein unangenehmes Erwachen, solltest du einen Unfall erleiden oder eine Krankheit auftauchen:

a) Krankheit oder Unfall sorgen dafür, dass du nicht mehr arbeiten kannst.

b) Dein BU-Versicherer leistet aufgrund der günstigen Vertragsbedingungen nicht (z.B. "mehr als altersgemäßer Kräfteverfall").

c) Bei deinem Krankenversicherer kann du zwar einen Tarifwechsel durchführen. Eine neue Gesellschaft nimmt dich jedoch nicht auf.

d) In deinem KV-Tarif ist ein Schwellenwert erreicht, der den Versicherer zur Beitragsanpassung nötigt. Und im übernächsten Jahr erneut. Risiko des Stornos bei Bestandskunden ist geringer wegen c).

e) Der Krankenversicherer merkt, dass du schon sehr lange dein Krankentagegeld bezieht, und behauptet nun, du seist berufsunfähig. Ungünstige Tarifbedingungen.

f) Das Trittbrett des günstigen Beitrags hat sich nicht ausgezahlt.

 

Ich denke, es ist daher besser, die Tarifhistorie eines Unternehmens genauso zu betrachten wie die Tarif- und Kollektivpolitik. Dazu kann man die vertraglich zugesicherten Leistungen und den Beitrag mit denen anderer Versicherer ins Verhältnis setzen. Die Entscheidung für einen Versicherungsunternehmen ist meist eine mit Bindewirkung für den Rest des Lebens.

Daher sollte man - ist man noch kurz in der PKV und in einem schlechten Tarif gelandet - besser früher als später wechseln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 32 Minuten von DancingWombat:

Diese Empfehlung habe ich schon öfter gehört. Warum ist das so? Wenn ein Tarif zu günstig kalkuliert ist (und sonst von den Bedingungen her OK ist) wäre das doch in Ordnung den günstigen Beitrag eine Zeit lang mitzunehmen. Man sollte sich natürlich bewusst sein, dass die Beiträge sich früher oder später an das Marktniveau angepasst werden müssen...

Daher die Frage: Warum ist sowas schlecht?

Nennt sich Zinseszinseffekt.

Das was der Versicherer am Anfang an AR EDIT: Alterungsrückstellung .. nicht bildet, muss er später wieder reinholen.

Zudem beobachtet man gerade bei solchen extrem auf Billig gerechneten Tarifen eine höhere Abgangswahrscheinlichkeit.

Leute wählen diese Tarife, weil sie "so schön billig sind" .. was passiert, wenn die ersten (evtl. etwas heftigeren) Beitragsanpassungen kommen und der MEG (=Synonym für Halsabschneider) Verkäufer wieder auf der Matte steht und mit dem nächsten BilligTarif von der Akrobatia vor der Nase rumwedelt? 

Richtig, er wechselt zum nächsten Anbieter. Dadurch findet eine Entmischung statt: Das Wechselspielchen können i.d.R. nur die Gesunden machen - die Kranken müssen im Tarif drin bleiben. (Wenn Du dann auch zu denen gehörst, hast Du die A-Karte gezogen) Das Kollektiv wird schlechter. OK, Alterungsrückstellung bleibt zum Teil im Kollektiv, erstmal bisschen positiv, aber nach ein paar Jahren schlägt die vermehrte Leistungs-Inanspruchnahme durch ... dann kommt die richtige Anpassungskeule und das Geschrei in der Presse ist wieder gross...

Konnte man in der Vergangenheit bei diversen sog "Einsteigertarifen" sehr schön über die Jahre hinweg beobachten. Die sind heute - bei schlechteren Leistungen - zum Teil teurer als Top-Tarife .. s.o.  Zinseszinseffekt.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor 3 Minuten von Kastor:

Zunächst einmal kannst du deinen Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen, je nach Gesellschaft zum 30.06., zum Ende des Kalenderjahres oder zum Ende des Versicherungsjahres, @DancingWombat. Vom Grundsatz her ist die Frage berechtigt.

 

Das mit dem "günstige Beiträge mitnehmen" hat folgenden Nachteil: Du kannst deinen Gesundheitszustand in der Zukunft nicht vorhersehen. Nehmen wir einmal an, du wolltest einen günstigen PKV-Beitrag und dann noch eine günstige BU mit geringer Rentenhöhe - "denn nachversichern kann ich später noch" -, droht dir ein unangenehmes Erwachen, solltest du einen Unfall erleiden oder eine Krankheit auftauchen:

Ich denke wir sollten von dem Fall ausgehen das man langfristig bei der Gesellschaft bleiben will. Sonst hast du vollkommen recht. 

 

vor 3 Minuten von Kastor:

a) Krankheit oder Unfall sorgen dafür, dass du nicht mehr arbeiten kannst.

b) Dein BU-Versicherer leistet aufgrund der günstigen Vertragsbedingungen nicht (z.B. "mehr als altersgemäßer Kräfteverfall").

Voraussetzung sind natürlich ordentliche Vertragsbedingungen. Ich kenne die Bedingungen des Arag Tarif nicht im Detail, unterstelle aber mal das hier keine Pferdefüße drin sind. 

 

vor 3 Minuten von Kastor:

c) Bei deinem Krankenversicherer kann du zwar einen Tarifwechsel durchführen. Eine neue Gesellschaft nimmt dich jedoch nicht auf.

Bei der PKV eine Gesellschaftswechsel zu planen ist ohnehin eher ungünstig. Ich würde schon unterstellen, dass man bei der Gesellschaft bleibt. 

 

vor 3 Minuten von Kastor:

d) In deinem KV-Tarif ist ein Schwellenwert erreicht, der den Versicherer zur Beitragsanpassung nötigt. Und im übernächsten Jahr erneut. Risiko des Stornos bei Bestandskunden ist geringer wegen c).

Das Problem hat man aber doch bei jeder Gesellschaft, oder nicht? 

 

vor 3 Minuten von Kastor:

e) Der Krankenversicherer merkt, dass du schon sehr lange dein Krankentagegeld bezieht, und behauptet nun, du seist berufsunfähig. Ungünstige Tarifbedingungen.

Siehe oben. Bei gleich guten Bedingungen könnte man den günstigeren Tarif nehmen. Wie gesagt, ich kenne den zitierten Arag Tarif nicht im Detail. 

 

vor 3 Minuten von Kastor:

f) Das Trittbrett des günstigen Beitrags hat sich nicht ausgezahlt.

 

Ich denke, es ist daher besser, die Tarifhistorie eines Unternehmens genauso zu betrachten wie die Tarif- und Kollektivpolitik. Dazu kann man die vertraglich zugesicherten Leistungen und den Beitrag mit denen anderer Versicherer ins Verhältnis setzen. Die Entscheidung für einen Versicherungsunternehmen ist meist eine mit Bindewirkung für den Rest des Lebens. 

Daher sollte man - ist man noch kurz in der PKV und in einem schlechten Tarif gelandet - besser früher als später wechseln.

Ist der von dir zitierte Tarif denn schlecht? So hatte ich es nicht verstanden. Ist die Arag als Gesellschaft schlecht? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
flip123
vor 1 Stunde von piccolo88:

Aber welchen Tarif hast du? 

 

@stagflation @Peter Wolnitza

 

DeBeKa NC.

 

C. Auslandsreise Aufwendungen für die Nummern 1 bis 4 werden mit 100 % erstattet.

Der Versicherer erstattet Aufwendungen für:

1. Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung bei Reisen ins Ausland.

2. Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder zu einem diesem Wohnsitz nächstgelegenen Krankenhaus, das grundsätzlich zur Behandlung geeignet ist, wenn - der Rücktransport medizinisch notwendig ist oder - die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden oder - nach ärztlicher Prognose eine stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport, wenn er ärztlich angeordnet ist und die im Aufenthaltsland vorhandenen medizinischen Einrichtungen nicht ausreichend sind und dadurch eine Gesundheitsschädigung der versicherten Person zu befürchten ist.

3. Überführung bei Tod einer versicherten Person

4. Bestattung einer versicherten Person im Ausland bis zur Höhe der Versicherungsleistungen, die bei einer Überführung zu erbringen gewesen wären. Als Ausland gelten alle Länder außer denjenigen, in denen die versicherte Person einen Wohnsitz hat. D. Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise Aufwendungen werden mit 100 % unter Anrechnung von Leistungen des Versicherers erstattet. Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes, sofern sie nicht bereits nach den Tarifen N, NW, N-SB und NW-SB erstattet werden.

 

@chirlu

Ja, die MB/KK gilt. Aber das einzige, was darinsteht ist das mit den drei Monaten. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kastor
· bearbeitet von Kastor
vor 39 Minuten von DancingWombat:

Ist die Arag als Gesellschaft schlecht?

Hallo @DancingWombat,

 

ich denke, das sollten die Versicherten beantworten - oder deren Makler, die von Streitigkeiten, Vor- und Nachteilen wissen.

 

Viele Tarife beinhalten inzwischen einen Anreiz, an Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen teilzunehmen, ohne Anrechnung des tariflichen Selbstbehaltes und unter Beibehaltung der Beitragsrückerstattung. Ich möchte mit einem konkreten Beispiel aus dem Bekanntenkreis antworten:

- Kind beim Kinderarzt wegen Lebendimpfung

- Kinderarzt untersucht, ob nicht doch ein schleichende Infekt vorliegt

- Kind gesund, Impfung durchgeführt

- Arzt stellt Rechnung und führt dabei GOÄ 5 in Rechnung

 

(prognostiziertes) Ergebnis:

a) Versicherer A erstattet die Impfung, die "Pauschalerstattung" (Beitragsrückerstattung) ist jedoch passé (https://www.arag-partnervertrieb.de/medien/pdf/KV/Beitragstabellen/arag_vorsorgeverzeichnis_medbest.pdf)

b) Versicherer B sieht es als Gesamtleistung, erstattet ohne Einfluss auf die BRE (es sind keine Ziffern explizit in den Bedingungen genannt)

 

Mit sehr detailliert geschriebenen Bedingungen können sich Versicherer ihrer Leistungspflicht entziehen. Das fällt dir zunächst nicht auf. Sehr vage formulierte Bedingungen sorgen hingegen auch für Interpretation. "Wir übernehmen 100 %" ist besser als "wir übernehmen 100 % unter der Bedingung, dass..."

 

Eine Meinung über den MedBest kannst du hier lesen: https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arag-medbest-einfach-guenstig-oder-zu-billig/

Ich mache sie mir nicht zu eigen.

 

Generell ist die ARAG pingelig und prüft sowohl Leistungen als auch eine VVA sehr streng. Wenn dann noch die Antragsfragen geändert werden (https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arag-krankenversicherung-gesundheitsfragen-werden-geaendert/), kann eine nicht angegebene F-Diagnose vom Hausarzt, selbst wenn du nicht von ihr wusstest, zur Anfechtung führen.

 

Ob du die genannten Punkte jetzt als Kollektivschutz oder mangelnde Kundenfreundlichkeit wertest, bleibt dir überlassen.

 

Noch zu deiner Nachfrage...

vor 39 Minuten von DancingWombat:

Das Problem hat man aber doch bei jeder Gesellschaft, oder nicht? 

...bezüglich der Wechseloptionen: Ja und Nein. Es gibt auch durchaus Gesellschaften, die dir ein Wechselrecht in einen höherwertigen Tarif vertraglich zusichern, z.B. zu definierten Zeitpunkten. Hattest du den zu günstigen Tarif gewählt, der nun leider die schlechte (Kosten-)Kalkulation nachholt, kannst du dennoch ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen besseren Tarif wechseln, der möglichst ausgewogen kalkuliert ist und gute Bedingungen bietet.

 

vor 42 Minuten von Peter Wolnitza:

Das was der Versicherer am Anfang an AR EDIT: Alterungsrückstellung .. nicht bildet, muss er später wieder reinholen.

Das Problem mit der AR bleibt jedoch. Zum Beispiel wurde neben der eigenen AR des Versicherers auch der 10 %ige, gesetzliche Vorsorgetarif nur auf die günstigeren Beitragskomponenten berechnet.

 

Damit würde ich den Faden des TEs aber nicht mehr weiter kapern wollen, da wäre ein eigener besser.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe

Ja, die Debeka hat mMn. ziemlich gut geschriebene Verträge, zumindest für den Nicht-Beihilfe Teil. Allerdings hat auch die Debeka einige der von Peter angesprochenen "kann"-Regelungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
flip123
vor 28 Minuten von Okabe:

Ja, die Debeka hat mMn. ziemlich gut geschriebene Verträge, zumindest für den Nicht-Beihilfe Teil. Allerdings hat auch die Debeka einige der von Peter angesprochenen "kann"-Regelungen.

 

Als ich habe jetzt mal nach dem Wörtchen "kann" gesucht und da waren eher positive Dinge enthalten. Also, über GÖA hinaus auch Leistungen erstattet werden kann

Das mit dem Ausland hat mich ehrlich gesagt nie wirklich interessiert, da ich nicht wirklich plane irgendwo hin meinen Wohnsitz zu verhindert.

 

Ich finde aber den obigen Tarif von der DKV sehr teuer. Da zahle ich gut 150€ weniger, obgleich ich etwas älter bin. Hm. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 4 Minuten von flip123:
vor 39 Minuten von Okabe:

Allerdings hat auch die Debeka einige der von Peter angesprochenen "kann"-Regelungen.

 

Als ich habe jetzt mal nach dem Wörtchen "kann" gesucht und da waren eher positive Dinge enthalten. Also, über GÖA hinaus auch Leistungen erstattet werden kann.

 

Das ist negativ (der Versicherer kann erstatten, kann es aber auch lassen).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
flip123
vor 9 Minuten von chirlu:

 

Das ist negativ (der Versicherer kann erstatten, kann es aber auch lassen).

 

Ja, okay. Ich glaube ich kann so damit leben. :D

Habe mal bei der DKV geschaut, da steht es natürlich wesentlich komplizierter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
piccolo88
· bearbeitet von piccolo88

Hi zusammen, 

nachdem es jetzt ein paar Tage still hier war in denen ich mich intensiv habe beraten lassen wollte ich nochmal das "Forumswissen" befragen, bevor es in die Gesundheitsanfrage geht. 

Meine Favoriten sind aktuell die AO und die SDK. (Auf Platz 3 die UKV, aber Risikoanfragen erstmal nicht in der Prio) 

Leistungstechnisch nehmen sich die AO und die SDK für MICH nichts gravierend, aufgrund der Unternehmenswerte und historischen Beitragsentwicklung würde ich zur AO tendieren. 

 

Gibt es hier etwaige Meinungen oder negative Erfahrungen bzgl. dieser Versicherer? Fehlt da etwas was heutzutage vielleicht doch dringend relevant wäre oder gibt es irgendwelche "rote Fahnen" bevor man in die Risikovorprüfung geht bei AO und SDK?

 

Bei der SDK finde ich den AM30 hierbei kaum schwächer als den AM12. Leistungstechnisch für mich keine relevanten Unterschiede, rein die Selbstbeteiligung auf Vorsorgeuntersuchungen die nicht SB-relevant sind würden für den AM12 sprechen. (müsste man dann kalkulieren ob es rein deshalb schon in Gesamtsumme rentabler wäre)

 

Ich danke euch bereits und wünsche einen schönen Tag 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kastor

Meines Erachtens tun sich die Versicherer nicht viel:

 

Bei der SDK würde ich immer die AM1x-Reihe nehmen, da zu zum nächsten Monatsersten die Selbstbeteiligung ändern kannst. Ein Wechsel von AM3x nach AM1x benötigte jedoch eine Gesundheitsprüfung.

Schick an der SDK ist die Nichtanrechnung von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen auf die Beitragsrückerstattung (bis 500 EUR p.a.), und die 100 %ige Erstattung beider Leistungen ohne Rücksicht auf den gewählten Selbstbehalt (in der AM1x-Reihe). Zudem sind ambulante und Zahnbehandlung in zwei BRE-Töpfen. Das heißt, eine notwendige Zahnbehandlung führt nur zur gestrichenen BRE auf den Zahntarif, aus dem ambulanten Tarif kann weiterhin eine BRE erfolgen (und vice versa).

Die Brillenlösung ist bei der SDK großzügiger, das liegt aber auch daran, dass die Tarifstruktur 2017 neu aufgesetzt wurde.

 

Diese zwei Punkte bietet die AO nicht.

Bei der AO würde ich bei einem Neueintritt bei Angestellten und bevorstehendem Nachwuchs immer den A90 nehmen, in einen Tarif mit fester SB (A106, A112, A118) kann immer noch ohne Gesundheitsprüfung gewechselt werden.

Bei Psychotherapie brauchst du eine Leistungszusage nach max. probatorischen Sitzungen. Die SDK fordert das nicht.

 

Mein Pendel: 45 % AO, 55 % SDK.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
piccolo88
· bearbeitet von piccolo88
vor 42 Minuten von Kastor:

Mein Pendel: 45 % AO, 55 % SDK.

Danke dir. Mein Pendel ist aktuell umgekehrt (55% bei AO, 45% bei SBK) --> Primär aber, da die AO wohl die (deutlich!?) besseren Unternehmenszahlen hat. Ich erkenne jedoch an, dass die SDK ein bis zwei "Gimmicks" hat, die sicherlich ganz nett sind. Aber eben auch monatlich bezahlt werden da teurer als AO.

Mit beiden scheint man nicht viel falsch zu machen. Brille ist irrelevant für mich - Lesebrille im Alter mal bewusst ausgelassen.

 

Die Beitragsentwicklung scheint bei der SKB aber ein etwas höheres Risiko zu sein als die AO. Glaskugeln hat aber niemand natürlich

 

PS: Bei der AO sind pauschal alle Vorsorgeuntersuchungen bis 160€ inkludiert. Ich nahm an, dass bis 160€ die SB auch nicht berührt wird?! Falls ich das falsch gelesen habe freue ich mich über eine andere Info

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Monachus
· bearbeitet von Monachus

Wurden auch die Baustein-Tarife der Universa betrachtet? Die gehören auch zu den leistungsstärksten Tarifen, die am Markt verfügbar sind. Sie haben zwar keine Nichtanrechnung von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen auf die Beitragsrückerstattung, aber das wäre für mich ein eher unwichtiges Kriterium.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
piccolo88
· bearbeitet von piccolo88
vor 16 Minuten von Monachus:

Wurden auch die Baustein-Tarife der Universa betrachtet? Die gehören auch zu den leistungsstärksten Tarifen, die am Markt verfügbar sind. Sie haben zwar keine Nichtanrechnung von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen auf die Beitragsrückerstattung, aber das wäre für mich ein eher unwichtiges Kriterium.

nein . Universa war hier nicht im Vergleich mit drin bisher. Schaue ich mir gern auch an

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kastor
vor 5 Minuten von Monachus:

Wurden auch die Baustein-Tarife der Universa betrachtet? Die gehören auch zu den leistungsstärksten Tarifen, die am Markt verfügbar sind.

Eine - für mich zu große - Einschränkung ist § 4 1.2 Teil II (TB/KK):

Zitat

Sofern der Tarif nichts anderes vorsieht, werden auch Aufwendungen über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) erstattet, sofern sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet sind und den Anfordernissen der jeweiligen Gebührenordnung entsprechen.

Zudem ist die Erstattungspolitik bei Entziehungsmaßnahmen sehr schlecht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Monachus

Den Punkt § 4 1.2 Teil II gab es z.B. 2011 noch nicht. Aber da der Versicherer ja die AVB nicht nachträglich einfach zu Ungunsten des Versicherungsnehmers ändern kann, interpretiere ich dies einfach als Klarstellung. Dass man nicht mit dem Arzt den Faktor 8 vereinbaren kann, weil man den Arzt mag, ist ja wohl klar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Thomas_384

Vergiss nicht die BU anzupassen wenn du in die PKV gehst. Damit du im Falle einer BU dann auch die PKV weiter zahlen kannst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kastor
vor 40 Minuten von Thomas_384:

Vergiss nicht die BU anzupassen wenn du in die PKV gehst.

Das ist insofern ein wichtiger Punkt, als dass KV und BU aufeinander abgestimmt sein müssen.

Bei dem Verdienst von @piccolo88 reicht tatsächlich ein einziger, existierender BU-Vertrag (siehe #1) wegen Obergrenzen der Nachversicherung nicht aus. Das würde ich jedoch in einem eigenen Beitrag klären wollen. Ich bin mir sicher, dass der Makler, der @piccolo88 berät, daran denken wird. Gleichwohl ist es richtig, sich zuerst um die KV zu kümmern; die Annahmequoten sind in der Krankenversicherungen viel härter.

 

Randnotiz: Schade, dass @polydeikes nur noch still mitliest.

 

Ich wollte die Universa auch keinem madig machen, @Monachus, es handelt sich um einen guten Versicherer, den ich übrigens selbst genannt hatte (#16) und den @Peter Wolnitza anhand des Kriteriums Weltgeltung auch aufführte (36 Monate Versicherungsschutz lt. Tarifbedingungen). Zudem hat die Universa etwa so viele Vollversicherte wie SDK und AO zusammen.

Wenn man sich der Schwächen der Bedingungen bewusst ist, darf man sich auch gerne dafür entscheiden; mitnichten hat ein Versicherungsunternehmen den Rundum-Sorglos-Tarif.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ThomasH
· bearbeitet von ThomasH
Formatierung verbessert
Am 20.7.2023 um 20:02 von Parkur:

...

 

Sobald Kinder ins Spiel kommen rentiert sich eine PKV 0. 

Viele Patienten probieren irgendwie aus der PKV im höheren Alter mit Tricks wieder raus zu kommen und sind plötzlich wieder gesetzlich versichert.

 

...

Eine Ergänzung, die auch gern zu spät erkannt wird.

 

Ein sehr später Wechsel zurück in die GKV ist möglich, man kommt aber wahrscheinlich nicht mehr in den Genuss der KVDR (Krankenversicherung der Rentner). Wenn ich die Bedingungen unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html richtig verstehe, dann liegt der Unterschied in der Bemessung des zu zahlenden Beitrags:

 

1. Pflichtversicherung in der KVDR -> prozentualer Abzug von der Rente <- Mein Verständnis: Rente zählt als alleinige Einkommensquelle

2. freiwillige Versicherung -> Beiträge beziehen sich auf alle verfügbaren Einkommen (Bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages werden alle Ihre Einkünfte zugrunde gelegt.) <- Mein Verständnis: Rente + alle weiteren Einkünfte zählen

 

Nicht weiter betrachtet:

3. PKV

4. Familienversicherung

 

Edit: Formatierung verbessert

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...