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MichaelMueller

GKV Beitragsvorauszahlung

Empfohlene Beiträge

whister
vor 15 Stunden von MichaelMueller:

Das heißt, ich kann Vorauszahlen 2023 und 2024  die Versicherungen absetzen.
Kann ich dann Ende 2024 wieder vorauszahlen oder muss ich ein Jahr "aussetzen"?

Du musst ein Jahr aussetzen denn wenn du Ende 2024 wieder vorauszahlen würdest könntest du 2024 die anderen Versicherungen nicht mehr absetzen.

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MichaelMueller
vor 7 Minuten von whister:

Du musst ein Jahr aussetzen denn wenn du Ende 2024 wieder vorauszahlen würdest könntest du 2024 die anderen Versicherungen nicht mehr absetzen.

Ich dachte die Vorauszahlung ist ein eigener Posten Sonderausgaben, darum werden auch über die 3800€ angesetzt.

Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber ich dachte die Vorauszahlung hat 2 Effekte:
1. Im folge Jahr könn(t)en weitere Versicherungen abgesetzt werden (je nach dem wieviel übrig bleibt von meiner Frau)
2. Durch die Vorauszahlung "umgeht" man im Vorauszahlungsjahr die 1900/3800€ Grenze, weil der komplette Betrag als Sonderausgabe anerkannt wird. Darum kann es Sinn machen mehrere Jahre vorauszuzahlen, vor allem wenn der Steuersatz in den folge Jahre einigermassen konstant bleibt. 

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mr.andersen
· bearbeitet von mr.andersen

Hallo zusammen,

interessanter Beitrag, an den ich mich gerne einmal ranhänge...
Ich habe dieses Jahr ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von vermutlich rund 100k€, StKl. 1.

Bin freiweillig gesetzlich Krankenversichert (SBK) und liege deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze.

Wenn ich nun 1 volles Jahr Beiträge vorauszahlen würde, dann wären das m.E. die Hälfte von 14,6% auf 4.987,50€ pro Monat (BBG 2024) = 364,09 € zzgl. 50% des Zusatzbeitrags (in meinem Fall waren es 2023 1,5%, gehe in der Rechnung ebenfalls von 1,5% für 2024 aus) = 37,41€ pro Monat. Das wäre auf das ganze Jahr gerechnet: 4.818€.

Diese 4.818€ kann ich in diesem Jahr dann in voller Höhe absetzen, so dass ich hierauf weiterhin 42% Steuer zzgl. Soli spare.

Im Folgejahr ist mir der Effekt leider nicht ganz klar :-/ Kann das jemand nochmal skizzieren? Gäbe es beriets einen Effekt auch ohne zusätzlich absetzbare Versicherungen (Haftpflicht etc.)?

Danke für Hinweise, gern auch weiterführende Links.

Viele Grüße

 

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MichaelMueller
vor 27 Minuten von mr.andersen:

Hallo zusammen,

interessanter Beitrag, an den ich mich gerne einmal ranhänge...

Eigener Beitrag zu genauen Berechnungen würde mehr Sinn mache …

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whister
vor 4 Stunden von MichaelMueller:

Ich dachte die Vorauszahlung ist ein eigener Posten Sonderausgaben, darum werden auch über die 3800€ angesetzt.

Nein, die Vorauszahlung ist kein eigener Posten. Es werden bis zu 1900 Euro (2800 Euro wenn es keine AG-Beteiligung gibt) anerkannt, aber mindestens die Beiträge zur Basis KV/PV (inkl. Vorauszahlungen).

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MichaelMueller

 

vor 3 Stunden von whister:

Nein, die Vorauszahlung ist kein eigener Posten. Es werden bis zu 1900 Euro (2800 Euro wenn es keine AG-Beteiligung gibt) anerkannt, aber mindestens die Beiträge zur Basis KV/PV (inkl. Vorauszahlungen).

Ich glaube ich habe jetzt einen Knoten im Kopf. 

Vielleicht ein einfaches Beispiel für 1 Person im Jahr 2023
Gesetzliche KV/PV sind 900€, AN 450€ AG 450€.

Dann sind meine Beiträge 5400€ wovon nur 1900€ anerkannt.

Wenn ich nun eine Vorauszahlung von 5400€ (6 Monate) oder 10.800€ (12 Monate) im Dezember 2023, werden doch die 5400€ oder 10.800€ voll anerkannt. 

Im darauf 2024 bekomme ich dann vom AG 5400€ Zuschuss, welchen ich dann nach versteuern muss.

Jedoch kann ich nun andere Versicherungen BU etc. bis zu 1900€ absetzen.
Zählt die gesetzliche Arbeitslosenversicherung hier auch mit rein zu den 1900€?

Warum könnte ich nun im Jahr 2024 keine Vorauszahlung machen?

Danke für die Hilfe übrigens :)

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chirlu
vor 22 Minuten von MichaelMueller:

Dann sind meine Beiträge 5400€ wovon nur 1900€ anerkannt.

 

Nein – 5400 Euro, wovon 5400 Euro anerkannt.

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Peter Wolnitza
vor 19 Stunden von MichaelMueller:

(je nach dem wieviel übrig bleibt von meiner Frau)

Was hast Du vor mir Ihr?? 

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MichaelMueller
vor 11 Stunden von chirlu:

Nein – 5400 Euro, wovon 5400 Euro anerkannt.

Warum -5400€?
So meinst?

Insgesamt 10.800€ - 5400€  Zuschuss vom AG  = 5400

Okay dann werden 5400€ anerkannt, wo kommen dann die 1900€ ins Spiel?

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Kastor
· bearbeitet von Kastor
vor 12 Stunden von MichaelMueller:

Ich glaube ich habe jetzt einen Knoten im Kopf.

Ja, das denke ich auch. Ich beziehe mich im folgenden auf #31:

 

  • 1 Person - wie in deinem Beispiel, also auch nicht verheiratet
  • Du zahlst im Jahr 2023 insgesamt 21.600 EUR an die GKV und SPV (freiwillige Versicherung). Dieser Betrag ist höher als der Höchstbetrag für Versicherungen, die als Sonderausgaben anerkannt werden ("Vorsorgeaufwand").
  • Im Jahr 2023 und 2024 erhältst du den Arbeitgeberzuschuss von je 450 EUR/Monat, 5.400 EUR p.a.
  • Im Jahr 2023 ist der gesamte Beitrag an die Krankenversicherung, vermindert um den in 2023 erhaltenen AG-Zuschuss, steuerlich absetzbar. Das sind 16.800 EUR.
  • Im Jahr 2024 musst du den erhaltenen AG-Zuschuss 2024 versteuern: 5.400 EUR.
  • Im Jahr 2024 ist allerdings der Sonderausgabenabzug in Höhe von bis zu 1.900 EUR möglich, der ansonsten bereits von der KV/PV belegt wäre.

Daraus ergeben sich drei Effekte:

  • erhöhte Steuererstattung durch Steuerbescheid 2023
  • Steuerstundung auf den 2024er AG-Zuschuss aus dem Jahr bis zum Steuerbescheid 2024
  • zusätzlicher Sonderausgabenabzug von 1.900 EUR (bei 42 % Grenzsteuersatz also bis zu 798 EUR zusätzliche Steuererstattung) im Jahr 2024

 

Ergänzung (nicht dein Beispiel aus #31):

  • Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist es für den Sonderausgabenabzug gleich, wer die Vorsorgeaufwendungen getragen hat.

 

Hier nachzulesen:

https://www.steuernetz.de/lexikon/vorsorgepauschalen-und-vorsorgehoechstbetraege

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 36 Minuten von MichaelMueller:
vor 12 Stunden von chirlu:

Nein – 5400 Euro, wovon 5400 Euro anerkannt.

Warum -5400€?

 

Ist dir das Satzzeichen „Gedankenstrich“ ein Begriff? Wenn ich einen negativen Betrag gemeint hätte, hätte ich kein Leerzeichen zwischen das Minuszeichen und die Ziffern gesetzt, und außerdem wäre dann immer noch ein Satzzeichen (z.B. ein Komma) nach dem „Nein“ nötig gewesen.

 

vor 36 Minuten von MichaelMueller:

Okay dann werden 5400€ anerkannt, wo kommen dann die 1900€ ins Spiel?

 

Nirgends, da die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung höher liegen. Die sind immer in voller Höhe absetzbar.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 2 Stunden von chirlu:

Ist dir das Satzzeichen „Gedankenstrich“ ein Begriff? Wenn ich einen negativen Betrag gemeint hätte, hätte ich kein Leerzeichen zwischen das Minuszeichen und die Ziffern gesetzt, und außerdem wäre dann immer noch ein Satzzeichen (z.B. ein Komma) nach dem „Nein“ nötig gewesen.

Okay, für dich scheint das ganze Konstrukt einfach und komplett klar zu sein. Mir noch nicht, sonst würde ich ja keinen Beitrag schreiben.
Darum hilft es vielleicht etwas lesbarer zu machen indem man nicht an Satzzeichen spart. Der kürzeste Satz muss nicht der lesbarste sein.
 

vor 2 Stunden von Kastor:

Dieser Betrag ist höher als der Höchstbetrag für Versicherungen, die als Sonderausgaben anerkannt werden ("Vorsorgeaufwand").
...
Im Jahr 2024 ist allerdings der Sonderausgabenabzug in Höhe von bis zu 1.900 EUR möglich, der ansonsten bereits von der KV/PV belegt wäre.

Das heißt zusammenfassend. KV/PV werden VOLL anerkannt, wenn man unter 1.900€ liegt können weitere Versicherungen anerkannt werden bis die 1.900€ "voll" sind.
 

vor 2 Stunden von Kastor:

Im Jahr 2024 musst du den erhaltenen AG-Zuschuss 2024 versteuern: 5.400 EUR.

Jetzt noch die Frage warum würde es nur Sinn machen, dass alle 2 Jahre zu machen die Vorauszahlung?
Ich könnte Ende 2024 eine Vorauszahlung über 5400€ leisten.
1. Würden sich dann AG Zuschuss + AN Beitrag  0 ergeben und der Sonderausgabenabzug in Höhe von bis zu 1.900 EUR wäre trotzdem möglich

2. Der AG Zuschuss und die Vorauszahlung über 5400 werden separat betrachtet und es wird als Zahlung von KV/PV betrachtet und somit ist kein Sonderausgabenabzug möglich

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Kastor
vor 53 Minuten von MichaelMueller:

Ich könnte Ende 2024 eine Vorauszahlung über 5400€

...leisten? Meintest du das?

 

Ich erinnere mich so, dass zuerst der Versorgungsaufwand berechnet wird und anschließend um steuerfreie Zuschüsse vermindert wird. Das wäre deine Ziffer 2, @MichaelMueller. So ist es zumindest auch bei der Rentenversicherung. Sprich: Du hättest keinen Vorteil davon, sondern nur dafür gesorgt, dass du 2025 den Vorsorgeaufwand zur Belegung durch private Versicherungen frei hättest.

@chirlu, hast du die Quelle parat?

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MichaelMueller
vor 52 Minuten von Kastor:

..leisten? Meintest du das?

Korrigiert

 

vor 53 Minuten von Kastor:

Das wäre deine Ziffer 2

Würde Sinn machen, dass man immer 1 Jahr aussetzen muss/sollte

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jst
· bearbeitet von jst
vor 8 Stunden von MichaelMueller:

Korrigiert

 

Würde Sinn machen, dass man immer 1 Jahr aussetzen muss/sollte

Da ich das ganze Verfahren seit mehreren Jahren praktiziere, auch noch ein kurzer Einwurf: Ja, man mann auch immer nur für ein halbes Jahr vorauszahlen und das Spiel jedes zweite Jahr betreiben. Damit hat man in 50% der Jahre die Möglichkeit, die 1900€ zusätzlich abzusetzen (gesetzliche Arbeitslosenversicherung zählt übrigens da rein).

 

Das hat Vor- und Nachteile und hat sich mit der Einführung des  neuen Solis nochmal verkompliziert.

 

Der offensichtliche Nachteil ist, dass eben nur in jedem zweiten Jahr die 1900€ abgesetzt werden können aber z.B. nicht 2 von 3 oder 3 von 4 Jahren. All das ist möglich wenn man mehr vorauszahlt als einen halben Beitrag, vorteilhaft sind immer N+0,5 Jahresbeiträge.

 

Allerdings erzeugt eine Erhöhung der Vorauszahlung neben dem höheren Liquiditätsbedarf auch oftmals eine Verschiebung im Steuertarif, insbesondere weil der neue Soli jetzt dazu führt, dass der Grenzsteuersatz bis ca. 120k nicht mehr konstant ist sondern erst danach wieder. Das bedeutet, man kriegt zwar nach dem ersten Jahr Steuern zurück für die Vorauszahlung, aber nicht notwendigerweise so viel wie man in späteren Jahren noch für die steuerfrei erhaltenen AG Zuschüsse versteuern muss. Das betrifft zwar nur diese AG Zuschüsse und damit nicht alles, aber immerhin.

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MichaelMueller

Okay soweit sind die Grundlagen kapiert (hoffe/glaube ich)...

Dann der nächste Schritt für die Zusammenveranlagung

vor 22 Minuten von jst:

Damit hat man in 50% der Jahre die Möglichkeit, die 1900€ zusätzlich abzusetzen (gesetzliche Arbeitslosenversicherung zählt übrigens da rein)

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung könnte ein Problem sein, muss ich nochmal durchrechnen. Aber die wird alleine ja schon 1000 p.a. sind.
Dann müsste ich wohl eher 0,75 vorauszahlen.

 

vor 23 Minuten von jst:

Der offensichtliche Nachteil ist, dass eben nur in jedem zweiten Jahr die 1900€ abgesetzt werden können aber z.B. nicht 2 von 3 oder 3 von 4 Jahren. All das ist möglich wenn man mehr vorauszahlt als einen halben Beitrag, vorteilhaft sind immer N+0,5 Jahresbeiträge.

Verstanden, aber Vorteil wäre auch erstmal weniger Liquiditätsbedarf und Erfahrung sammeln.

vor 24 Minuten von jst:

Allerdings erzeugt eine Erhöhung der Vorauszahlung neben dem höheren Liquiditätsbedarf auch oftmals eine Verschiebung im Steuertarif, insbesondere weil der neue Soli jetzt dazu führt, dass der Grenzsteuersatz bis ca. 120k nicht mehr konstant ist sondern erst danach wieder. Das bedeutet, man kriegt zwar nach dem ersten Jahr Steuern zurück für die Vorauszahlung, aber nicht notwendigerweise so viel wie man in späteren Jahren noch für die steuerfrei erhaltenen AG Zuschüsse versteuern muss. Das betrifft zwar nur diese AG Zuschüsse und damit nicht alles, aber immerhin.

Jup das versuche ich noch herauszufinden, darum macht es wohl auch erst Sinn wenn meine Frau ein komplettes Jahr (2024) gearbeitet hat anstatt "nur" ein paar Monate in 2023.

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chirlu
vor 1 Minute von MichaelMueller:

Okay soweit sind die Grundlagen kapiert (hoffe/glaube ich)...

 

Vielleicht erklärst du einmal dein Verständnis und wie du daraus auf das Folgende kommst?

vor 2 Minuten von MichaelMueller:

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung könnte ein Problem sein, muss ich nochmal durchrechnen. Aber die wird alleine ja schon 1000 p.a. sind.
Dann müsste ich wohl eher 0,75 vorauszahlen.

 

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MichaelMueller
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Vielleicht erklärst du einmal dein Verständnis und wie du daraus auf das Folgende kommst?

 

Nehmen wir an 2023 mache ich eine Vorauszahlung von 0,5 Jahresbeiträge, dann hätte ich für mich komplett keine KV/PV Beiträge in 2024.

Meine Frau hätte 2024
KV/PV ca. 1900€ + 300 Arbeitslosenversicherung + 1000€ Arbeitslosenversicherung von mir = somit wären nur 600€ für andere Versicherungen übrig

 

Überlegung war 0,75-1 Beiträge vorauszuzahlen, um einen "negativen" KV/PV zu haben, aber an deiner Reaktion merke ich, dass das wohl nicht geht.
Ich dachte, dass die eventuell mit meiner Frau ihrer Beiträge verrechnet werden.


 

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chirlu
vor 1 Minute von MichaelMueller:

Meine Frau hätte 2024
KV/PV ca. 1900€ + 300 Arbeitslosenversicherung + 1000€ Arbeitslosenversicherung von mir = somit wären nur 600€ für andere Versicherungen übrig

 

Es ist aber doch egal, ob der Spielraum durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gefüllt wird oder durch „andere Versicherungen“.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 48 Minuten von chirlu:

Es ist aber doch egal, ob der Spielraum durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gefüllt wird oder durch „andere Versicherungen“.

Ah stimmt, aktuell "verfällt" die Arbeitslosenversicherung sowieso und hat keine Auswirkung. 

Dann müsste ich jetzt "nur" mal simulieren, ob es wirklich schon Ende 2023 oder erst eher 2024 Sinn ergibt.

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stagflation

Nimm doch ein Steuerberechnungsprogramm und lass die verschiedenen Fälle durchrechnen.

 

Tipp: falls Du noch kein Steuerberechnungsprogramm hast: Software vom Vorjahr gibt es für ein paar Euro, neulich sogar bei ALDI.

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cjdenver

Oder du nimmst Elster.de da isses ganz kostenlos ;)

 

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MichaelMueller

Ich hab ein Steuerprogramm (akademische) Jedoch sind die Ergebnisse gefühlt zu positiv 

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jst
vor 20 Stunden von MichaelMueller:

Nehmen wir an 2023 mache ich eine Vorauszahlung von 0,5 Jahresbeiträge, dann hätte ich für mich komplett keine KV/PV Beiträge in 2024.

Meine Frau hätte 2024
KV/PV ca. 1900€ + 300 Arbeitslosenversicherung + 1000€ Arbeitslosenversicherung von mir = somit wären nur 600€ für andere Versicherungen übrig

 

Überlegung war 0,75-1 Beiträge vorauszuzahlen, um einen "negativen" KV/PV zu haben, aber an deiner Reaktion merke ich, dass das wohl nicht geht.
Ich dachte, dass die eventuell mit meiner Frau ihrer Beiträge verrechnet werden.


 

Ich verstehe nicht, warum Du deine Arbeitslosenversicherung zu deiner Frau zählst? Dann hast du ja gar keinen Vorteil wenn Du für 2024 vorauszahlst?

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MichaelMueller
vor 14 Stunden von jst:

Ich verstehe nicht, warum Du deine Arbeitslosenversicherung zu deiner Frau zählst?

Öhm, so ist das halt bei einer Zusammenveranlagung...

 

Und...

Am 9.8.2023 um 23:20 von chirlu:

 

Es ist aber doch egal, ob der Spielraum durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gefüllt wird oder durch „andere Versicherungen“.

 

vor 14 Stunden von jst:

 Dann hast du ja gar keinen Vorteil wenn Du für 2024 vorauszahlst?

Doch ich kann 3800 - KV/PV Frau zusätzlich absetzen...

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