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MichaelMueller

GKV Beitragsvorauszahlung

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wtflvr

Wie verteilt sich einer Einkommen denn zwischen dir und deiner Frau?

Wieviel bleibt bei "3800 - KV/PV Frau" noch über?

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor einer Stunde von wtflvr:

Wieviel bleibt bei "3800 - KV/PV Frau" noch über?

 

Am 9.8.2023 um 23:16 von MichaelMueller:

Meine Frau hätte 2024
KV/PV ca. 1900€ + 300 Arbeitslosenversicherung 

Also ca. 1900€

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mr.andersen
· bearbeitet von mr.andersen

Hallo zusammen,

wenn ich den Thread bis hierher richtig verstanden habe, dann ist der Vorteil der Vorauszahlung in etlichen Fällen darauf beschränkt, dass man sich durch das Vorabzahlen den Topf i.H.v. 1.900 € (ledig) für's Folgejahr erschliesst.
Ein Teil davon wird ganz automatisch durch die Arbeitslosenversicherung "aufgefüllt" (bleibt man im Folgejahr auch über der BBG müssten das ~ 1.100 € sein - aktuell 2023 wäre das 50% von dem Beitrag i.H.v. 2,6% von der BBG 87.600 €). Den Rest kann man dann nutzen für andere Versicherung wie bspw. Risiko-LV oder Haftpflicht. Der Vorteil ist aber auf 42% + Soli von 1.900 € beschränkt, also rund 850 € im Folgejahr.

Also eine Nettorendite i.H.v. ~7,7% (etwas höher sogar, da man ja monatlich als Selbstzahler den Zuschuss des AG vereinnahmen würde). Soweit so richtig? Als Sahnehäubchen käme ggf. noch ein Rabatt der KK hinzu bei Vorauszahlung.

 

Ich frage mich gerade, ob das Modell nicht noch interessanter wird, wenn man beispielsweise in einem Jahr vor einem Sabbatical solch eine Vorauszahlung macht. Im Idealfall kappt man damit ausschliesslich die Spitzensteuerlast.
Beispiel: Vorauszahlung von o.g. 11.000 € im Jahr vor dem Sabbatical bringt ~45% Steuern zurück (inkl. SoLi).

Fiktives Beispiel: im Folgejahr gibt es aufgrund vin Sabbatical nur noch 30% des bisherigen Jahresbruttos. Damit könnte der Grenzsteuersatz so weit absinken, dass der AG Zuschuss zur GKV dann eben nicht mehr mit dem bisherigen 45% zu versteuern wäre, sondern z.B. nur noch mit einem deutlich niedrigen Steuersatz.

 

Hab ich hier einen Denkfehler, oder ist das so grundsätzlich richtig?

P.S. will den Thread hier nicht highjacken, aber auch keinen weiteren mit gleichem Thema aufmachen....

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MichaelMueller
vor 2 Stunden von mr.andersen:

Als Sahnehäubchen käme ggf. noch ein Rabatt der KK hinzu bei Vorauszahlung.

Nein wirst du bei der GKV nicht bekommen …

 

Ansonsten wurden die 3 Effekte beschrieben und korrekt eine Verschiebung macht unter anderen Konstellationen noch mehr Sinn z.B. u.a. wenn man eine hohe Steuerlast bei Abfindung hat.

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Gast240102
vor 3 Stunden von mr.andersen:

Fiktives Beispiel: im Folgejahr gibt es aufgrund vin Sabbatical nur noch 30% des bisherigen Jahresbruttos. Damit könnte der Grenzsteuersatz so weit absinken, dass der AG Zuschuss zur GKV dann eben nicht mehr mit dem bisherigen 45% zu versteuern wäre, sondern z.B. nur noch mit einem deutlich niedrigen Steuersatz.

vom Grundsatz geht das bei privat Versicherten auf jeden Fall. So hat es mein Vater im Jahr des Renteneintritts gemacht. Er hat gleich mal für 36 Monate vorausgezahlt und das spart bei rund 30.000 EUR Vorauszahlung schon eine Menge. 

Ob es in der GKV für einen Sabbatical klappt weiß ich nicht, weil man mit dem niedrigen Gehalt ggf. unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt und da eigentlich der Arbeitgeber abführen muss. Es könnte dann auch sein, dass einem die Restvorauszahlung wieder erstattet wird und der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt. Solange man aber auch mit den 30% über der Pflichtversicherungsgrenze verdient, sollte es kein Problem sein. Verdient man allerdings über der Pflichtversicherungsgrenze mit den 30% Jahresbrutto, dann wäre man in der Grenzsteuerbelastung schon wieder relativ nah am Spitzensteuersatz (zumindest als Single).

Evtl. sollte man die Frage mal an eine gesetzliche Krankenkasse addressieren.

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whister
vor 19 Stunden von MichaelMueller:

Nein wirst du bei der GKV nicht bekommen …

Zumindest vor der Niedrigzinsphase gab es Rabatte bei Vorauszahlung der GKV. Keine Ahnung ob das heute rechtlich noch möglich wäre.

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DancingWombat
vor 23 Stunden von mr.andersen:

 

Ich frage mich gerade, ob das Modell nicht noch interessanter wird, wenn man beispielsweise in einem Jahr vor einem Sabbatical solch eine Vorauszahlung macht. Im Idealfall kappt man damit ausschliesslich die Spitzensteuerlast.
Beispiel: Vorauszahlung von o.g. 11.000 € im Jahr vor dem Sabbatical bringt ~45% Steuern zurück (inkl. SoLi).

Absolut. Optimal wären 42% + Soli Steuereinsparung im Jahr der Vorauszahlung und ein möglichst geringer Steuersatz in den Folgejahren. 

 

vor 23 Stunden von mr.andersen:

Fiktives Beispiel: im Folgejahr gibt es aufgrund vin Sabbatical nur noch 30% des bisherigen Jahresbruttos. Damit könnte der Grenzsteuersatz so weit absinken, dass der AG Zuschuss zur GKV dann eben nicht mehr mit dem bisherigen 45% zu versteuern wäre, sondern z.B. nur noch mit einem deutlich niedrigen Steuersatz.

Genau. Problematisch könnte es dann werden, wenn man dadurch pflixhtversichert in der GKV wird. 

 

 

vor 23 Stunden von mr.andersen:

 

 

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mr.andersen
· bearbeitet von mr.andersen
vor einer Stunde von DancingWombat:

Absolut. Optimal wären 42% + Soli Steuereinsparung im Jahr der Vorauszahlung und ein möglichst geringer Steuersatz in den Folgejahren. 

 

Genau. Problematisch könnte es dann werden, wenn man dadurch pflixhtversichert in der GKV wird. 

 

 

 

 

Hi,

hm - wenn das ein K.O. Kriterium darstellt, dann sind die Gesatltungs-Möglichkeiten doch arg begrenzt :-/
Im Sabbatical sinkt das Jahresbrutto deutlich unter die BBG - was ja der Grund für den erhebliche niedrigeren Grenzsteuersatz ist...

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MichaelMueller
vor 2 Stunden von whister:

Zumindest vor der Niedrigzinsphase gab es Rabatte bei Vorauszahlung der GKV. Keine Ahnung ob das heute rechtlich noch möglich wäre.

Ich habe bei bei mindestens 10 angefragt. Wollte keiner was wissen davon…

vor einer Stunde von DancingWombat:

Genau. Problematisch könnte es dann werden, wenn man dadurch pflixhtversichert in der GKV wird. 

Was genau wäre daran Problematisch?

Und „dadurch“ (meinst du die Vorauszahlung?) wird man doch nicht pflichtversichert?

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 15 Stunden von mr.andersen:

Hi,

hm - wenn das ein K.O. Kriterium darstellt, dann sind die Gesatltungs-Möglichkeiten doch arg begrenzt :-/
Im Sabbatical sinkt das Jahresbrutto deutlich unter die BBG - was ja der Grund für den erhebliche niedrigeren Grenzsteuersatz ist...

Du brauchst eine Lösung in der du freiwillig versichert bist. Das geht nur, wenn du während des Sabattical entweder kein Arbeitsverhältnis hast oder über der BBG verdienst. 

vor 15 Stunden von MichaelMueller:

 

Was genau wäre daran Problematisch?

Und „dadurch“ (meinst du die Vorauszahlung?) wird man doch nicht pflichtversichert?

Das könnte problematisch sein, da man als Pflichtversicherter seine Beiträge nicht selbst zahlen kann und folglich auch eine Vorauszahlung nicht funktioniert. Die Frage ist was dann mit bestehenden Vorauszahlungen passiert. Ich würde vermuten, dass diese dann rückgezahlt werden so dass das Modell nicht mehr funktioniert. 

Pflichtversichert wirst du dann, wenn du angestellt bist und unter der BBG verdienst. 

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MichaelMueller

Ja das hat aber nichts mit der Vorauszahlung an sich zu tun, sondern mit dem Sabattical.

 

Ich könnte mir vorstellen, dass das Geld komplett zurücküberwiesen wird und muss in dem Jahr versteuert werden bei dem der Zufluss stattfand. Was immer noch vorteilhaft, wenn man sonst keine oder wenig Einnahmen in dem Jahr hat

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PKW
vor 4 Stunden von DancingWombat:

Ich würde vermuten, dass diese dann rückgezahlt werden so dass das Modell nicht mehr funktioniert.

Manche Kassen lassen sich auch erweichen und belassen ein Beitragsguthaben (wenn man sie überzeut, dass die Pflichtversicherung nur eine vorübergehende Phase ist).
Ansonsten kommt die Frage, an welche IBAN sie das Guthaben auszahlen können ...

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dernpi
Am 9.8.2023 um 11:46 von Kastor:

Ich erinnere mich so, dass zuerst der Versorgungsaufwand berechnet wird und anschließend um steuerfreie Zuschüsse vermindert wird. Das wäre deine Ziffer 2, @MichaelMueller. So ist es zumindest auch bei der Rentenversicherung. Sprich: Du hättest keinen Vorteil davon, sondern nur dafür gesorgt, dass du 2025 den Vorsorgeaufwand zur Belegung durch private Versicherungen frei hättest.

@chirlu, hast du die Quelle parat?

 

Das würde mich genauer interessieren wo das steht bzw. wie das normalerweise berechnet wird. Ich hatte nämlich letztes Jahr für 3 Jahre vorausgezahlt, und habe eigentlich vor, nun jedes Jahr den Arbeitgeberbeitrag einzuzahlen und die 1900 € für andere Vorsorgeaufwendungen zu nutzen. Genau genommen ist es bei mir die PKV, aber das sollte ja steuerlich keinen Unterschied machen (mal davon abgesehen, dass nur knapp 80% steuerlich abzugsfähig sind, und ich dementsprechend etwas mehr als den Arbeitgeberbeitrag einzahlen müsste, um steuerlich auf 0 zu kommen). Damit sollte ich etwa die nächsten 6 Jahre die 1900 € für andere Vorsorgeaufwendungen frei haben.

 

Ich hatte früher schon mal für ein Jahr vorausgezahlt, und aufgrund von einer Beitragserhöhung hat die Vorauszahlung nicht ganz für das Jahr gereicht und mir wurden im nächsten Jahr noch 21 € abgebucht. Im Steuerbescheid wurden damals die 21 € mit den steuerfreien Arbeitgebererstattungen verrechnet, und das Ergebnis als "Hinzurechnung zum Gesamtbetrag d. Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG" ausgewiesen. Als Summe der Beiträge zur Krankenversicherung verblieben dann 0 €, so dass die vollen 1900 € für übrige Vorsorgeaufwendungen frei waren.

 

Daher war ich davon ausgegangen, dass das auch für zusätzliche Einzahlungen in die Krankenversicherung am Jahresende so funktionieren sollte...

 

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