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S84

18 Jahre lang für Kind investieren

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Sapine

Kinder lernen den Umgang mit Geld nicht von alleine. Ich sehe da eine Erziehungsaufgabe der Eltern. 6stellige Summen mit 18 sind im Normalfall aber auch übertrieben. Da könnte man den Sparplan irgendwann auch woanders hinlaufen lassen.

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Wuppi
vor 3 Stunden von Sapine:

Kinder lernen den Umgang mit Geld nicht von alleine. Ich sehe da eine Erziehungsaufgabe der Eltern. 6stellige Summen mit 18 sind im Normalfall aber auch übertrieben. Da könnte man den Sparplan irgendwann auch woanders hinlaufen lassen.

Absolut, wobei ich nicht unbedingt bloß immer Eltern die Schuld geben würde wenn ihre Kinder kein Interesse an Finanzen haben. Oder aber sie mit 18 Jahren ihr Geld einer NGO spenden weil sie "etwas Gutes tun möchten" ...  Aber absolut, bei einem Kinderdepot auf den Namen des Kindes sollte man sich mit dem Thema finanzieller Bildung beschäftigen. 

 

Ich hatte jetzt bloß mal das Beispiel des TO aufgegriffen und hochgerechnet was bei rumkommt, wenn man 12.000 Einmalinvest und monatlich 300€ über 18 Jahre in einen marktbreiten ETF packt. Bei der Höhe die da rauskommt macht es m.E.n. mehr Sinn das Investment zu deckeln und das Geld nachher entweder im eigenen Depot zu besparen für mehr Flexibilität oder aber sich komplett andere Gedanken über finanzielle Vorsorge fürs Kind zu machen. 

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DeWeMe
· bearbeitet von DeWeMe

Hier meine Erfahrungen:

 

Haben mit Geburt unseres Nachwuchs ein Depot in unserem Gemeinschaftskonto angelegt und dort einen Sparplan aufgesetzt (einfach einen World ETF, ausschüttend).

Großeltern und Verwandte wurden auf Nachfrage in Kenntnis gesetzt, dass wir kein Sparbuch führen und Geldgeschenke in unserem Namen für das Kind investieren.

 

Überlegungen waren, dass wir Kontrolle über das Vermögen haben wollen ("Kind mit 18 in Sekte") und es jederzeit per Schenkung übertragen können.

Ausschüttungen gibt es später als Taschengeld.

Außerdem ist das Kind damit formal nicht vermögend (Familienversicherung, Bafög, etc).
Freibetrag wird nicht ausgenutzt, ja.

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Sapine
vor 5 Stunden von satgar:

Stimmt, gute Idee. So noch gar nicht gesehen. Gar nicht mal so blöd.

Nicht ungefährlich. Das kann den Familienfrieden nachhaltig gefährden und renditeschädigend ist es auch. Dann doch lieber auf den eigenen Namen sparen. und den Finger am Abzug behalten. 

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Dandy

Man sollte vielleicht noch mal klarer darauf hinweisen, dass es ein gewisses finanzielles Fenster gibt, in dem eine Anlage im Namen des Kindes überhaupt steuerlich sinnvoll ist. Wer bspw. ohnehin den Freibetrag nicht ausgeschöpft hat, der muss das Geld für das Kind auch nicht in dessen Namen anlegen, jedenfalls nicht aus steuerlicher Sicht. Ist der Freibetrag ausgeschöpft und man liegt über einem gewissen Einkommensteuersatz, dann fängt das Ganze bei größeren Beträgen bzw. längerer Spardauer an steuerlich Sinn zu ergeben, insbesondere wenn Bafög kein Thema mehr ist. Der obere Anschlag ist dann wieder die Grenze für die Sozialversicherung, ab der die Krankenversicherungsbeiträge des Kindes wieder den steuerlichen Vorteil zunichte machen würde. Ich würde sagen, das wäre ab einem Depotwert im niedrigen sechstelligen Bereich der Fall (Ausschüttungen, Rebalancing etc.).

 

Höhere Summen sind dann erst wieder ab deutlich größeren Beträgen sinnvoll, wobei sich der Steuersatz dann ohnehin langsam den 25% plus Soli annähert und es dann irgendwann keine große Rolle mehr spielt, ob im Namen des Kindes oder der Eltern angelegt wird. In solchen Bereichen spielen dann aber eher die Schenkungsgrenzen steuerlich die maßgebende Rolle.

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Sapine
vor 10 Stunden von Dandy:

Man sollte vielleicht noch mal klarer darauf hinweisen, dass es ein gewisses finanzielles Fenster gibt, in dem eine Anlage im Namen des Kindes überhaupt steuerlich sinnvoll ist. Wer bspw. ohnehin den Freibetrag nicht ausgeschöpft hat, der muss das Geld für das Kind auch nicht in dessen Namen anlegen, jedenfalls nicht aus steuerlicher Sicht. Ist der Freibetrag ausgeschöpft und man liegt über einem gewissen Einkommensteuersatz, dann fängt das Ganze bei größeren Beträgen bzw. längerer Spardauer an steuerlich Sinn zu ergeben, insbesondere wenn Bafög kein Thema mehr ist. Der obere Anschlag ist dann wieder die Grenze für die Sozialversicherung, ab der die Krankenversicherungsbeiträge des Kindes wieder den steuerlichen Vorteil zunichte machen würde. Ich würde sagen, das wäre ab einem Depotwert im niedrigen sechstelligen Bereich der Fall (Ausschüttungen, Rebalancing etc.).

Im Grundsatz alles richtig, nur der niedrige sechsstellige Bereich ist meiner Einschätzung nach aus mehreren Gründen zu hoch.

 

Gehen wir mal von 100k aus, dann sind Gewinne von 10k pro Jahr nicht ungewöhnlich. Ungefähr 2-3 % davon müssen ohne Gewinnrealisierung versteuert werden über Ausschüttungen und/oder Vorabpauschale. Das wären ca. 2500 Euro. Jetzt kann ein 16jähriger aber gut und gerne 6 Wochen im Jahr einen Ferienjob ausüben. Da kommen dann noch mal rund 3000 Euro dazu. Dann kann man praktisch kaum noch Gewinne steuerfrei realisieren ohne in die Falle der Versicherungspflicht zu tappen. 

 

Für mich ist aber auch ein zweiter Aspekt nicht unerheblich. Nicht jeder 18jährige ist reif genug, um mit solchen Summen umzugehen. Das ist als ob man einem Sechsjährigen plötzlich ein viel zu hohes Taschengeld gibt. Es spricht ja nichts dagegen weiter anzusparen auf den Namen der Eltern, um später bei größeren Ausgaben zu unterstützen (Hauskauf, Auslandssemester, Selbständigkeit etc.).

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Dandy
vor 57 Minuten von Sapine:

Gehen wir mal von 100k aus, dann sind Gewinne von 10k pro Jahr nicht ungewöhnlich. Ungefähr 2-3 % davon müssen ohne Gewinnrealisierung versteuert werden über Ausschüttungen und/oder Vorabpauschale. Das wären ca. 2500 Euro. Jetzt kann ein 16jähriger aber gut und gerne 6 Wochen im Jahr einen Ferienjob ausüben. Da kommen dann noch mal rund 3000 Euro dazu. Dann kann man praktisch kaum noch Gewinne steuerfrei realisieren ohne in die Falle der Versicherungspflicht zu tappen.

Ja, darauf muss man dann halt achten, wobei man das genauso bei Erträgen von 1500 oder 1000€ sagen könnte. Ein Zuverdienst ist immer mit zu berücksichtigen. Bei meinem Sohn ist das auch tatsächlich ein Thema, weil der schon mit 14 freiwillig (!) angefangen hat zu jobben und inzwischen mit seinen 17 Jahren nicht gerade wenig nebenher einnimmt. Das ist natürlich etwas, bei dem man sein Kind nicht auch noch ausbremsen möchte. Letztlich verschiebt sich damit aber auch nur die Grenze, ab der er ohnehin Krankenversicherungsbeiträge zahlen müsste. Bisher wurde sie nicht gerissen, aber letztes Jahr könnte es knapp gewesen sein.

 

Selbst wenn es jetzt mal dazu käme, dass er Krankenversicherungsbeiträge zahlen müsste, dann würde das noch lange nicht den Vorteil der Anlage auf seinen Namen zunichte machen. Gerade wenn man früh mit entsprechenden Summen anfängt, dann summieren sich da über die Jahre erhebliche Steuervorteile an, die im Sinne des Kindes als Wiederanlage weiterarbeiten.

 

Ein Großteil der latenten Steuern steckt ohnehin in den Kursanstiegen. Die sollte man natürlich zu einem günstigen Zeitpunkt, bspw. noch während des Studiums, steuergünstig realisieren. Da steht dann irgendwann ein klärendes Gespräch an. Auch das gehört für mich zur Finanzbildung, sich Gedanken über die anfallenden Abgaben zu machen, bevor man etwas unternimmt, auch bei der Gewinnrealisierung/-ausschüttung. Dinge, die ich selbst auch erst lernen musste.

 

Insgesamt betrachtet hängt es eben sehr von der Situation in der Familie ab. Sind größere Geldsummen vorhanden und sollen diese ohnehin zu einem guten Teil an die Kinder weitergegeben werden, dann sind eben auch früh steuerliche Aspekte zu berücksichtigen (Schenkungssteuer zum Beispiel). Bei dem Einen sind 100.000 dann halt nur ein kleines Steuersparmodell, beim Nächsten ist es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, weil er die steuerlichen Höchstsätze für Schenkungen ausreizen will (da pfeift man dann auf die Krankenversicherung bzw. ist eh schon privat versichert) und bei wieder Anderen ist das eine Summe die man sich mühsamst vom Mund abgespart hat und die jetzt den Traum vom Eigenheim platzen lässt aufgrund von zu niedrigem Eigenkapital. Je nach finanzieller Situation ergeben sich dann auch andere Herangehensweisen.

 

vor 57 Minuten von Sapine:

Für mich ist aber auch ein zweiter Aspekt nicht unerheblich. Nicht jeder 18jährige ist reif genug, um mit solchen Summen umzugehen. Das ist als ob man einem Sechsjährigen plötzlich ein viel zu hohes Taschengeld gibt. Es spricht ja nichts dagegen weiter anzusparen auf den Namen der Eltern, um später bei größeren Ausgaben zu unterstützen (Hauskauf, Auslandssemester, Selbständigkeit etc.).

Wenn diese Summe, die man früh für das Kind anlegen möchte, so ziemlich das Einzige bleiben sollte was man dem Kind vermachen wird, dann würde ich vermutlich auch eher in eigenem Namen anlegen und auf den Steuervorteil verzichten. Das Risiko, dass ein Kind mit 18 nicht vernünftig mit dem Geld umgeht, besteht nun mal. Das ist zwar dann auch ein Aspekt von finanzieller Bildung, allerdings teuer erkauft. Man hat natürlich auch die Möglichkeit, dem Kind schlicht nichts davon zu sagen und das Geld nach dem 18 Lebensjahr einfach angelegt zu lassen, bis man es für kompetent genug hält damit umzugehen. Irgendwann wird es aber sicherlich schwierig und auch unsinnig, das zu verheimlichen und natürlich trägt es so lange auch nichts zur finanziellen Bildung bei, wenn man es hinter dem Rücken des Kindes macht.

 

Ich habe meinem Sohn bisher tatsächlich noch nichts davon erzählt und werde es auch erst mal dabei belassen. Mir war es da wichtiger, dass er nicht das Gefühl bekommt er könne sich zurücklehnen, weil er ja (für seine jungen Jahre) eh schon soviel Geld hat. Als Kind kann man schwer einschätzen, wie teuer so ein (Familien-)leben tatsächlich ist. Ich würde es wieder so tun, denn bei ihm hat es definitiv zu einem gesunden Gefühl für den Wert des Geldes geführt und ihn dazu motiviert, nebenher zu jobben. Das ist mir erst mal wichtiger als ihm zu zeigen, wie man ein Depot führt. Das kommt noch und durch das bisher erzielte Ergebnis wird das Interesse daran bestimmt geweckt sein, gerade weil er weiß wie mühsam das "nur" durch eigene Arbeit zu erreichen ist.

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hattifnatt
vor 24 Minuten von Dandy:

Irgendwann wird es aber sicherlich schwierig und auch unsinnig, das zu verheimlichen und natürlich trägt es so lange auch nichts zur finanziellen Bildung bei, wenn man es hinter dem Rücken des Kindes macht.

Deswegen gehen wir auch ganz offen damit um - es kann m.E. auch kontraproduktiv sein, wenn z.B. mit 25 plötzlich eine halbe Million "vom Himmel fällt" ...

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Es muss ja nicht entweder oder sein. Ich würde auf jeden Fall einen kleinen Sparvertrag auf einen breiten Aktien-ETF, je nach Finanzlage zwischen 25-100 Euro im Monat für das Kind abschließen und das dem Kind auch frühzeitig mitteilen. Hoffentlich lernt es dadurch, dass sich langfristiges sparen lohnt ... und so kommt höchstwahrscheinlich ja auch schon ein hübsches Sümmchen zusammen, bis das Kind 18 ist. Auf die Verantwortung darüber, sollte der Nachwuchs natürlich bis dahin vorbereitet werden.

 

Darüber hinaus kann ja auch noch Geld im Namen und unter Kontrolle der Eltern angelegt bzw. angespart werden, dass dann ggf. später übertragen werden kann .... je nach dem was die Zukunft so bringt.

 

So hat man das Beste aus zwei Welten .... ein Teil der dem Kind gehört und ein Teil über den die Eltern weiter die Kontrolle haben. 

 

 

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Wuppi
vor einer Stunde von Malvolio:

Es muss ja nicht entweder oder sein. Ich würde auf jeden Fall einen kleinen Sparvertrag auf einen breiten Aktien-ETF, je nach Finanzlage zwischen 25-100 Euro im Monat für das Kind abschließen und das dem Kind auch frühzeitig mitteilen. Hoffentlich lernt es dadurch, dass sich langfristiges sparen lohnt ... und so kommt höchstwahrscheinlich ja auch schon ein hübsches Sümmchen zusammen, bis das Kind 18 ist. Auf die Verantwortung darüber, sollte der Nachwuchs natürlich bis dahin vorbereitet werden.

 

Darüber hinaus kann ja auch noch Geld im Namen und unter Kontrolle der Eltern angelegt bzw. angespart werden, dass dann ggf. später übertragen werden kann .... je nach dem was die Zukunft so bringt.

 

So hat man das Beste aus zwei Welten .... ein Teil der dem Kind gehört und ein Teil über den die Eltern weiter die Kontrolle haben. 

 

 

Sehe ich genau so und machen wir aktuell für unseren Sohn so. Onkel, Großeltern & Co sparen über monatliche Sparraten aufs Kinderdepot ein und wir als Eltern haben ein Unterdepot bei uns im Depot. Vermutlich werden wir, wenn eine gewisse Summe zusammen gekommen ist, die Einzahlungen aufs Kinderdepot irgendwann einstellen bzw. alle gemeinschaftlich nur noch aufs Unterdepot einzahlen um das Thema KK später gar nicht erst aufkommen zu lassen. So nutzen wir zu einem gewissen Teil die Steuervorteile und haben zum anderen trotzdem die Möglichkeit das Geld fürs Kind später flexibel einzusetzen.

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Innozenz
Am 1.2.2024 um 22:59 von FloG:

Genau! Und das kann nur der @S84 entscheiden.

Wenn das Kinder-Depot später verprasst ist, ist er weiterhin unterhaltspflichtig.

Hat er selbst kein Income mehr, gibt es Bafög.


Stimmt nicht zu 100%. 
Es wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen, um den Unterhalt zu berechnen. 
Hat das Kind bspw. ein 50.000€ Depot mit 18 erhalten und innerhalb von kürzester Zeit verprasst, wird auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle berechnet, wie lange es damit hätte selbstständig leben können. 
 

Für diesen Zeitraum ist man dann auch nicht unterhaltspflichtig. 

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FloG

Danke für den Hinweis @Innozenz

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Innozenz

@FloG gerne. 
 

Anbei noch ein Beispielfall. 
https://xn--rabro-mva.de/zur-pflicht-des-volljaehrigen-kindes-zum-einsatz-eigenen-vermoegens-fuer-seinen-unterhaltsbedarf/
 

Zitat

Ein Kind, das mit Eintritt seiner Volljährigkeit über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, hat deshalb vorhandenes Vermögen sukzessive zur Deckung seines Lebensbedarfs während der Ausbildung einzusetzen; ihm kann unterhaltsrechtlich nicht gestattet werden, sein Vermögen anderweit zu verbrauchen. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheit muss es sich so behandeln lassen, als ob noch Vermögen vorhanden und bedarfsdeckend eingesetzt werden könnte.

 


 

Zitat

Bei pflichtgemäßer Verwendung ihres Vermögens stünden der Antragsstellerin derzeit – und voraussichtlich für die gesamte Ausbildungszeit – noch ausreichende eigene Mittel zur Deckung Ihres Lebensbedarfs zur Verfügung. Der Vermögensverbrauch durch Übertragung auf die Mutter im Juli 2015 ist unterhaltsrechtlich ebenso wenig hinzunehmen wie ein eigener Verbrauch für nicht zum allgemeinen Lebensbedarfs zählenden Aufwendungen.

 

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androdi
· bearbeitet von androdi

Um das Risiko des verpassens des Geldes durch das Kind, bin ich auf folgendes gestoßen,  was ich vermutlich im falschen Faden gepackt habe:

 

 

Hintergrund ist ein neues Urteil von 2023:

https://www.deubner-steuern.de/themen/steuerfreie-einnahmen/steuerfreie-schenkung/niessbrauch/uebertragung-einkuenfte-familie.html

 

Stichwort Befristeter Zuwendungsniessbrauch:

Die Kinder erhalten einen Schenkungsvertrag für die Erträge/Ausschüttungen.

Die Wertpapiere werden auf das Kinderdepot übertragen, aber gemäß Vertrag bleibt der Eigentümer der Vater.

 

 

 

Ein Mustervertag konnte ich hier finden:

https://www.soldan.de/media/pdf/6a/46/42/9783406684654_LP.pdf

 

 Das problem bei Kindern ist ja immer, man weiß nicht so genau wie sie sich entwickeln. Der Vorteil von einem befristeten niessbrauch bis zum 18ten Lebensjahr wäre, dass man bis dahin alles selber im Griff hat und vor dem 18ten Geburtstag überlegen kann, ob man entfristet oder Eigentum auf die Kinder überträgt mit einem neuen Schenkungsvertrag und Vollmacht Eltern oder einem niessbrauchdepot. 

 

Die dividenden können ausgegeben werden,wie Taschengeld und bei Wertsteigerungen kann zwischendurch der steuerfreibetrag von 10k € genutzt werden, um die Wertpapiere zu verkaufen und in gleicher Höhe wieder zu kaufen. 

 

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 505 Euro im Monat, was ich mal außen vor lasse (kinder privat mitversichert) 

Man könnte auch schauen, dass man unter der 15k bafög grenze bleibt, wenn es für jemanden relevant sein sollte... 

 

 

Widerruf/rücktritt Klauseln (Drogen, Todesfall, etc) wie, dass nach einer Scheidung des Schenkenden, die Wertpapiere zurück gehen sollen, haben auch einen gewissen Charme.

Hier sind einige als biespiel aufgeführt:

 

https://www.lto.de/juristen/muster-dokumente/zivilrecht/einfacher-schenkungsvertrag/

 

Einen notariellen niesbrauchsvertag mit diversen Klauseln hab ich noch privat als Vorlage schon vor mir liegen. 

 

Wenn das Kind sich mit 17 Jahren nicht in die Richtung entwickelt hat, werden die Wertpapiere zurück übertragen. 

Das Ziel sollte aber auch hier sein, den Umgang mit Wertpapieren unter Aufsicht zu lernen. 

 

1.Was haltet ihr davon? Kein speziells niesbrauch depot notwendig. 

 

2. Ist hierfür ein Notar notwendig? Im Mustervertrag wird darauf hingewiesen:

"Die Schenkung von Aktien, zumal von börsennotierten, ist problemlos möglich. Zwar bedarf auch hier das Schenkungsversprechen gemäß § 518 Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung. Nach § 518 Abs. 2 BGB wird jedoch der Mangel der Form durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt. " ==> nach meinem laienhaften Verständnis ist dafür kein Notar notwendig. 

 

3. Muss sowas beim Finanzamt angeben werden? 

https://bankenverband.de/verbraucher/geldgeschenke-zu-weihnachten-gibt-es-grenzen-oder-regeln/

" Die Grenze, ab der Sie dem Finanzamt Geldgeschenke melden müssen, ist nicht in Stein gemeißelt. Die Ämter behandeln das unterschiedlich. Grundsätzlich stellen 20.000 Euro einen Richtwert dar, ab dem die Schenkung gemeldet werden sollte. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Finanzamt nach. "

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 24 Minuten von MichaelMueller:

Aber nur den noch offenen Freibetrag oder?

538 * 12 + offener Freibetrag = Max. Gewinn/Einkommen 

Ich verstehe nicht ganz, was mit "offenem Freibetrag" gemeint ist, und wieso 538, ich dachte, die Einkommensgrenze läge bei 505 p.m.?

Edit: Ach so, das Maximum für Minijob. Dann weiß ich nicht, wieviel vom Freibetrag übrig bleibt.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
Am 2.2.2024 um 10:54 von slowandsteady:

Wenn es aber mit 18 alles für Koks und Nutten ausgegeben hat und 5 mal das Studienfach wechselt und mit 25 immer noch nicht fertig ist

 

Am 2.2.2024 um 11:43 von oktavian:

Dürfte man denn in dem Fall ein Nachrang-Darlehen machen Kind an Eltern? Nur mit ergänzungspfleger theoretisch.

 

Am 2.2.2024 um 15:07 von Chips:

Ein 18-Jähriger kann eventuell einen Sinn für Geld haben, muss aber nicht. 

 

Am 2.2.2024 um 16:01 von satgar:

Für mich wäre es ja der Horror (aber da spricht vielleicht wieder der Versicherungsaffine), wenn man mit 17 ein leider drogenabhängiges Kind auf der schiefen Bahn hat, was dann plötzlich mehrere 10k€ zur Verfügung hat, was sich nicht mehr verhindern lässt.

 

Am 3.2.2024 um 10:23 von Sapine:

Für mich ist aber auch ein zweiter Aspekt nicht unerheblich. Nicht jeder 18jährige ist reif genug, um mit solchen Summen umzugehen.

 

Am 3.2.2024 um 12:03 von Dandy:

as Risiko, dass ein Kind mit 18 nicht vernünftig mit dem Geld umgeht, besteht nun mal.

 

Eine Lösung für die oben erwähnten Probleme wäre eine KG zu gründen mit sich selbst als Komplementär / Geschäftsführer aber 0% Gewinnbeteiligung und den Kindern als Kommandisten (100% Gewinnanteil). Dann kann man je nach Gesellschaftervertrag vollständig alleine entscheiden, wie das Geld angelegt wird und wieviel ausgeschüttet wird.

 

Wenn man es im Gesellschaftervertrag entsprechend zulässt, dann wäre es auch möglich Privatkredite an die Eltern zu vergeben, falls das Geld gebraucht wird und/oder Immobilien zu kaufen. Bei Immobilien ist der Übertrag der Erträge auf die Kinder ja auch noch besser zum Steuern sparen, weil man auf Mieten ja persönlichen Steuersatz zahlt und damit bis zu 47,475%.

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MichaelMueller
vor 26 Minuten von hattifnatt:

Ich verstehe nicht ganz, was mit "offenem Freibetrag" gemeint ist, und wieso 538, ich dachte, die Einkommensgrenze läge bei 505 p.m.?

Sorry ja 505€ *12.
Diese Jahr zum Beispiel wurde eventuell eine Vorabpauschale fällig, dann ist der Freibetrag keine 1000€ mehr.

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oktavian
vor 30 Minuten von Peter23:

Eine Lösung für die oben erwähnten Probleme wäre eine KG

Was für Kosten entstehen? Rechnungslegung, Anwalt, Steuerberater oder ist das do-it-yourself? IHK bräuchte man hoffentlich nicht.

Was ist denn der Vorteil.zur GmbH?

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Peter23
vor 30 Minuten von oktavian:

Was für Kosten entstehen? Rechnungslegung, Anwalt, Steuerberater oder ist das do-it-yourself?

Meines Erachtens kann man die sehr gering halten. Die Steuererklärung ist eine einfache Feststellungserklärung. Das geht bei Wiso mit ein paar Klicks. Rechnungslegung braucht man zumeist nicht unbedingt, weil typischerweise keiner danach fragt. Anwalt/Notar braucht man zur Gründung mindestens einmalig. Ich denke, dass da ca. 1.000 Euro draufgehen werden.

vor 31 Minuten von oktavian:

IHK bräuchte man hoffentlich nicht.

Exakt.

vor 31 Minuten von oktavian:

Was ist denn der Vorteil.zur GmbH?

GmbH ist viel teurer bei Gründung und Unterhalt. Außerdem zahlt man dort ja in diesem Fall sogar mehr Steuern, weil die Körperschaftssteuer (15%) auf GmbH-Ebene direkt anfällt (+ Abgeltungssteuer bei Auszahlung). Die KG dagegen ist kein eigenständiges Steuersubjekt sondern die Steuern fallen bei den Gesellschaftern direkt an, als ob Sie die Assets selbst besitzen würden (Laien-Beschreibung von mir). D.h. wenn man unter den Freibeträgen der Kinder bleibt, fallen überhaupt keine Steuern an.

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oktavian
vor 21 Stunden von Peter23:

Die KG dagegen ist kein eigenständiges Steuersubjekt sondern die Steuern fallen bei den Gesellschaftern direkt an, als ob Sie die Assets selbst besitzen würden (Laien-Beschreibung von mir).

Personengesellschaft, ja. Nachteil könnte sein, dass man schwerer ein Depot bekommt. Handelsregister muss aber auch irgend etwas rein. Windparks, solarparks usw. sind so strukturiert.

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Dandy

Und der ganze Aufriss bloß um die Kids von Drogen fern zu halten :lol:

 

Wenn mein Kind zu diesem Zeitpunkt dann solche Schwierigkeiten im Leben hätte, wäre das Geld für mich nachrangig. Ist aber sicherlich auch davon abhängig, wieviel des gesamten Vermögens man dem Kind schon früh geschenkt hat. Da bleibt dann wohl die vernünftigste Lösung, einen Teil auf den Namen des Kindes und einen Teil auf auf eigenen Namen anzulegen. Wobei ich selbste bei Letzterem eh keine Unterscheidung mache. Ich lege das Geld in meinem Namen so an wie ich es für richtig halte und davon wird mein Kind dann irgendwann eben mehr oder weniger von bekommen. Ein separates Depot mit eigener Anlagestrategie führe ich nur für das Depot, welches auf das Kind läuft.

 

Das Nießbrauchdepot klingt natürlich erstmal ganz gut, aber wird vermutlich einige rechtliche Fallstricke haben. Was geschieht bei Tod, Scheidung etc.? Was ist mit den Erträgen/Kosten(Steuern) bei Kauf und Verkauf (Rebalancing)? Wenn man dann dafür alle Eventualitäten durchgehen muss und einen entsprechenden Vertrag mit Rechtsbeihilfe aufsetzen muss, lohnt sich das erst ab gewissen Summen, wo dann vermutlich die Freibeträge für Schenkungen steuerlich die größere Rolle spielen. 

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hattifnatt
vor 1 Stunde von Dandy:

Wenn mein Kind zu diesem Zeitpunkt dann solche Schwierigkeiten im Leben hätte, wäre das Geld für mich nachrangig.

Genau so isses.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 3 Stunden von Dandy:

Und der ganze Aufriss bloß um die Kids von Drogen fern zu halten :lol:

Der ganzen Aufriss dafür, dass man mit dem übertragenen Geld frei agieren kann. Du kannst zB nicht eine Immobilie kaufen oder Ähnliches direkt im Namen des Kindes aber problemlos über die KG.

vor 3 Stunden von Dandy:

und einen Teil auf auf eigenen Namen anzulegen.

Wenn Du auf Mieten dann 47,x% Steuern zahlen möchtest (oder 26% auf Dividenden etc) und dann nochmal beim Vererben, ist das natürlich auch eine Möglichkeit. 

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