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BigBadVoodoo

Schwiegermutter möchte Geld vor Pflegeheimkosten schützen - wie?

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BigBadVoodoo

Hallo liebe Leute, ich hoffe der Thread passt hier hin!

 

Folgende Situation:
Meine Schwiegermutter ist gesundheitlich ziemlich eingeschränkt. Soll heißen:
Die Chance, dass sie mal in ein Pflegeheim o.ä muss, ist durchaus sehr hoch.
Nun hat sie Angst, dass ihr Barvermögen (rund 80-90k Euro) durch Pflegeheimkosten binnen weniger Jahre aufgefressen wird und sie so keinerlei Erbe hinterlässt.

Eine 10-jährige Frist wird sie vermutlich nicht mehr schaffen.

 

Nun die Frage:

Ist es möglich, diese 80k Euro legal auf z.B. meine Ehefrau zu übertragen, ohne dass das Pflegeheim o.ä im Nachhinein Ansprüche an dieses Geld stellen kann?

Gibt es da eine gewisse Frist? 10 Jahre? Theoretisch könnte sie das Geld ja komplett in Bar abheben und bei uns vorbei bringen - was dann?

Bei Einzahlungen auf ihr Girokonto könnten ja etwaige Kostenträger Ansprüche stellen, wenn ich mich nicht täusche?

 

Liebe Grüße und danke für eure Mühe!

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chirlu

Warum sollte der Steuerzahler deiner Frau 80000 Euro schenken?

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BigBadVoodoo
vor 2 Minuten von chirlu:

Warum sollte der Steuerzahler deiner Frau 80000 Euro schenken?

Gibt es nicht genau dafür die Schenkungssteuer?

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Sapine

Der Faden hat Potential. 

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Rider
vor 6 Minuten von chirlu:

Warum sollte der Steuerzahler deiner Frau 80000 Euro schenken?


Der genannte Fall ist durchaus nicht ungewöhnlich. Ich kenne das aus dem Bekanntenkreis. Vorhandenes Vermögen wird an Verwandte verteilt, damit man „arm“ ist und der Staat für einen aufkommen muss. 

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Schlumich
vor 36 Minuten von BigBadVoodoo:

Nun hat sie Angst, dass ihr Barvermögen (rund 80-90k Euro) durch Pflegeheimkosten binnen weniger Jahre aufgefressen wird und sie so keinerlei Erbe hinterlässt.

 

Hat sie diese Angst oder sind das nicht ggf. die Befürchtungen des Schwiegersohns?

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 53 Minuten von BigBadVoodoo:

Ist es möglich, diese 80k Euro legal auf z.B. meine Ehefrau zu übertragen,

Idee: Ins Spielcasino gehen, nur auf Farbe setzen (die Null ignorieren wir mal).

Deine Frau setzt immer gegen deine Schwiegermutter. 

Gewinnt die Schwiegermutter, dann gibt sie die Jetons deiner Frau, solange bis deine Schwiegermutter nichts mehr hat, :-*

 

PS Problem dabei: die legale Übergabe der Jetons (also von einer Handtasche in die andere Handtasche) 

PPS In Deutschland wird es schwierig  https://news.rub.de/wissenschaft/2017-12-08-jura-sauberes-geld-aus-der-casino-waescherei 

 

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BigBadVoodoo
vor 10 Minuten von Schlumich:

Hat sie diese Angst oder sind das nicht ggf. die Befürchtungen des Schwiegersohns?

Nein, sie hat meine Frau um Rat gefragt und diese nun mich. Mir ist das Geld ziemlich egal, wir haben ohnehin komplett getrennte Finanzen.

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ineedadollar
vor 8 Minuten von BigBadVoodoo:

Nein, sie hat meine Frau um Rat gefragt und diese nun mich.

Dann gib ihnen den Rat, dass sie sich sämtliche Verrenkungen sparen können.

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DoH

Moin, 

 

ich würde sagen, deine Schwiegermutter schenkt alles deiner Frau, also ihrer Tochter, und fertig.

 

Solange deine Frau nicht mehr als 100.000€ im Jahr verdient, kann sie nicht für die Pflegekosten der Eltern herangezogen werden. Vorhandenes Vermögen und dein Einkommen sind egal.

Quelle: www.pflege.de

 

Schenkungssteuer ist auch egal, da es einen Freibetrag von 400.000€ alle 10 Jahre gibt.

Quelle: www.finanztip.de

 

Nur wenn deine Frau dann noch eine oder mehrere Immobilien erbt, könnte der Freibetrag überschritten werden.

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chirlu
vor 1 Minute von DoH:

ich würde sagen, deine Schwiegermutter schenkt alles deiner Frau, also ihrer Tochter, und fertig.

 

Da war der Fragesteller schon weiter als du:

vor 2 Stunden von BigBadVoodoo:

Eine 10-jährige Frist wird sie vermutlich nicht mehr schaffen.

Ist nämlich nicht „und fertig“ mit der Schenkung.

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DoH

Das habe ich gesehen, aber wo steht denn das außer den 80.000€ noch was vererbt wird und der Freibetrag dadurch überschritten wird?

 

Das lese ich da nicht draus...

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ineedadollar
vor 2 Minuten von DoH:

Das habe ich gesehen, aber wo steht denn das außer den 80.000€ noch was vererbt wird und der Freibetrag dadurch überschritten wird?

 

Das lese ich da nicht draus...

Das ist für die Fragestellung auch nicht relevant.

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chirlu
Gerade eben von DoH:

Das habe ich gesehen, aber wo steht denn das außer den 80.000€ noch was vererbt wird und der Freibetrag dadurch überschritten wird?

 

Es geht hier gar nicht um Schenkungssteuer. Es geht um Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung. Im Zweifel durch den Sozialhilfeträger, nachdem der den Anspruch auf sich übergeleitet hat.

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BigBadVoodoo
vor 2 Minuten von chirlu:

 

Es geht hier gar nicht um Schenkungssteuer. Es geht um Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung. Im Zweifel durch den Sozialhilfeträger, nachdem der den Anspruch auf sich übergeleitet hat.

Exakt das ist das aktuelle Problem.

Ich bin leider was solche Situationen angeht nur oberflächlich im Thema und hatte gehofft, dass jemand - vielleicht auch aus eigener Lebenspraxis - einen Lösungsansatz parrat hat.

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Snoop90

Zu diesen Zeitpunkt ist mir nichts bekannt. Nur rechtzeitig min. 10 Jahre vorher darum kümmern, oder das Geld ausgeben für Dinge, welche nicht sinnvoll wieder zurückgefordert oder verkauft werden können und das Leben bereichern.

Eine schöne Wohneinrichtung, Küche, den Treppenlift, ...

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Anja Terchova
vor 2 Stunden von chirlu:

Warum sollte der Steuerzahler deiner Frau 80000 Euro schenken?

Man könnte aber auch umgekehrt sagen: Wozu überhaupt sparen und in eine Altersvorsorge investieren, wenn man am Ende dann weder selbst noch seine Hinterbliebenen was davon haben, sondern es nur dem Staat hilft Sozialleistungen zu sparen?
 

vor 8 Minuten von chirlu:

Es geht um Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung.

Das ist aber nur nachvollziehbar wenn man z.B. ein Deopot verschenkt und überträgt oder die Ersparnisse überweist.

 

Aber 80.000€ sind jetzt keine so riesige Summe bei der das unumgänglich wäre. Wenn sie jetzt jeden Monat so 2-3K bar abhebt, einen Teil direkt an ihre Angehörigen verteilt und den anderen Teil erstmal irgendwie unterm Bett oder Schuhschrank lagert, wird niemand etwas nachweisen können.

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Nostradamus
vor 31 Minuten von Anja Terchova:

Wenn sie jetzt jeden Monat so 2-3K bar abhebt, einen Teil direkt an ihre Angehörigen verteilt und den anderen Teil erstmal irgendwie unterm Bett oder Schuhschrank lagert, wird niemand etwas nachweisen können.

Frage an diejenigen, die sich damit auskennen zum Thema Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung: Es kann doch durchaus sein, dass die Mutter mal hier ein paar Hunderter und mal hier einen oder zwei Tausender der Tochter überreicht und vielleicht passiert das auch etwas regelmäßiger und evtl. sind es auch mal etwas größere Summen. Ob mit oder völlig ohne Hintergedanken spielt erstmal keine Rolle. Wie soll man das am Ende nach knapp 10 Jahren wieder aufdröseln? Abschätzen? Da wird ja niemand Buch geführt haben.

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oktavian
vor 1 Minute von Anja Terchova:

sondern es nur dem Staat hilft Sozialleistungen zu sparen?

Das hilft Allen die Steuern zahlen...

vor 3 Minuten von Anja Terchova:

Aber 80.000€ sind jetzt keine so riesige Summe bei der das unumgänglich wäre. Wenn sie jetzt jeden Monat so 2-3K bar abhebt, einen Teil direkt an ihre Angehörigen verteilt und den anderen Teil erstmal irgendwie unterm Bett oder Schuhschrank lagert, wird niemand etwas nachweisen können.

Das ist korrekt. Natürlich ist diese vorgehensweise illegal. Schenkungen müssen angezeigt werden.

 

vor 2 Stunden von BigBadVoodoo:

Barvermögen (rund 80-90k Euro

Gibt es sonst noch was? Keine Rente / keine Pflegeversicherung?

Pflegeheim wäre egal was? Der Staat wird nur Standard zahlen.

 

Paar Tausend Schonvermögen gibt es auch noch.

 

vor 3 Minuten von Nostradamus:

Wie soll man das am Ende nach knapp 10 Jahren wieder aufdröseln? Abschätzen? Da wird ja niemand Buch geführt habe

 

Ich glaube solche Anstandsgeschenke und bei besonderen Anlässen können nicht zurück gefordert werden vom Sozialamt. Das Sozialamt entscheidet das selbst und das Ganze ist nicht objektiv und dadurch korruptionsanfällig.

 

 

 

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Anja Terchova
vor 41 Minuten von oktavian:

Das ist korrekt. Natürlich ist diese vorgehensweise illegal. Schenkungen müssen angezeigt werden.

Ich weis jetzt nicht und und was für Freibeträge für die Meldepflicht es da gibt, aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das Irgendwer eine Schenkung bis 5K ans Finanzamt meldet, selbst Schenkungen im 5K bis 20K Bereich wird niemand ans Finanzamt melden. Egal ob es um Bargeld, Apple Elektronik, Breitling Uhren, Gucci Taschen geht und ob es innerhalb der Famiie oder ausserhalb der Familie (z.B. Affäre) ist.

Erst wenn es um noch grössere Werte geht, dann geht es ja garnicht anders, weil dann ja um das Geld irgendwie wieder auf ein Konto zu bringen Herkunftsnachweise nötig sind.

 

vor 41 Minuten von oktavian:

Paar Tausend Schonvermögen gibt es auch noch.

Soweit ich weis gelten die ganzen Erhöhungen doch nur für prinzipiell Erwerbsfähige, aber für Senioren und andere Erwerbsunfähige ist das Schonvermögen ziemlich gering. Glaube vor ein paar Jahren waren es mal 5.200€, mögen es inzwischen 6.000€ sein, aber glaub viel mehr ist es nicht.

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chirlu
vor 7 Minuten von Anja Terchova:

Ich weis jetzt nicht und und was für Freibeträge für die Meldepflicht es da gibt, aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das Irgendwer eine Schenkung bis 5K ans Finanzamt meldet, …

 

Nochmals:

vor 2 Stunden von chirlu:

Es geht hier gar nicht um Schenkungssteuer.

Im Antrag auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) wird nach Schenkungen gefragt.

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 11 Stunden von Anja Terchova:

Man könnte aber auch umgekehrt sagen: Wozu überhaupt sparen und in eine Altersvorsorge investieren, wenn man am Ende dann weder selbst noch seine Hinterbliebenen was davon haben, sondern es nur dem Staat hilft Sozialleistungen zu sparen?

Seltsame Einstellung zum Thema private Verantwortung, Sozialleistungen, staatliche Verantwortung.

 

Rückfrage:

Das (vergangene) Sparziel benennst doch auch du als "Altervorsorge".

Warum heißt es wohl "Altersvorsorge" - und nicht "Erbe-Vorsorge" oder "Erben-Vermögen"?

 

Wofür soll eine Altersvorsorge denn sonst da sein - wenn nicht dafür, um im Alter/Pflegefall die ein oder andere Mehr-Ausgabe davon zu begleichen?

 

Oder allgemeiner gefragt:

Warum sollen wir (denn wir sind als Steuerzahler hier "der Staat") der Dame die zusätzlichen Pflegeheim-Kosten bezahlen, wenn doch ein nicht ganz unerhebliches Vermögen da ist?

 

Und mal in die Runde gefragt:

Warum geben manche hier knapp illegale (oder zumindest moralisch fragwürdige) Tipps, wie die alte Dame ihr Vermögen beiseite schaffen soll?

Weil man es selber so machen würde?

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oktavian
vor 2 Minuten von IndexP:

Warum sollen wir (denn wir sind als Steuerzahler hier "der Staat") der Dame die zusätzlichen Pflegeheim-Kosten bezahlen, wenn doch ein nicht ganz unerhebliches Vermögen da ist?

Wenn die Dame das Geld einfach ausgibt ist es auch weg. Legal wäre Minijob und Aufwandsentschädigungen für Verwandte, die ihr helfen. Minijob fallen paar Steuern an. Aufwandsentschädigung ist frei z.B. für Fahrtkosten. Man kann davon ausgehen, dass schon jetzt Hilfe geleistet wird, wenn es absehbar ins Pflegeheim geht. Das wäre dann OK. Im Endeffekt das gleiche Ergebnis. In DE haben wir eben große Ungerechtigkeit wegen der Gestaltungsberatung für Reiche vs einfache Bürger.

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Lazaros
vor 10 Minuten von IndexP:

Und mal in die Runde gefragt:

Warum geben manche hier knapp illegale (oder zumindest moralisch fragwürdige) Tipps, wie die alte Dame ihr Vermögen beiseite schaffen soll?

Weil man es selber so machen würde?

100% würde ich es so machen - nur legal muss es sein.

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Theobuy
vor 14 Stunden von BigBadVoodoo:

Barvermögen (rund 80-90k Euro)

 

vor 14 Stunden von BigBadVoodoo:

Geld ja komplett in Bar abheben

Vermutlich gibt es nur einen Anspruch auf Auszahlung gegen die Bank. Wäre es Bargeld - wäre es schwer nachzuverfolgen...

 

Wenn die Finanzen streng getrennt sind, würde ich ehrlich gesagt eher dazu raten, das Geld für sich selbst auszugeben und von Erben-Seite darauf hinzuweisen, dass das Geld nicht gewollt ist, sondern eine gute Pflege.

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