radler2 Samstag um 19:55 Am 30.10.2026 um 15:48 von Someone: Ich kenne eine Reihe von (pensionierten) Beamten, die auch Renten-Zahlungen aus der GRV erhalten (die also "in der Rentenversicherung" sind) - hätten die niemals Beamte werden dürfen? Ja, und? Der Fall ist gerade bei Beamten mit technischem Hintergrund ist das recht häufig der Fall - zuerst Angestellter und dann ins Beamtenverhältnis gewechselt. Wenn jemand zuerst Angestellter war und in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt er mal Rente. Sobald diese Person aber verbeamtet ist, ist er nicht mehr rentenversicherungspflichtig und somit aus dem GRV-System raus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Samstag um 20:01 vor 5 Minuten von radler2: Ja, und? Der Fall ist gerade bei Beamten mit technischem Hintergrund ist das recht häufig der Fall - zuerst Angestellter und dann ins Beamtenverhältnis gewechselt. Wenn jemand zuerst Angestellter war und in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt er mal Rente. Sobald diese Person aber verbeamtet ist, ist er nicht mehr rentenversicherungspflichtig und somit aus dem GRV-System raus. Oftmals bekommen die Pensionäre die Rente auch gar nicht, weil das mit den Pensionen verrechnet wird. Von daher bringt manch einem Beamten die GRV Rente im Nachgang nichts mehr, sie verfällt quasi. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone Samstag um 21:25 Das ist alles richtig. Was daran verfassungswidrig sein soll, dass jemand eine Rente aus der GRV erhält und eine Pension - so habe ich Schwachzockers steile These verstanden - ist mir nach Euren Anmerkungen weiterhin nicht klar. Ich halte es im Übrigen nicht hilfreich für die Finanzen der GRV, Beamte dorthin zu überführen. Nach meiner Meinung werden die demographischen Probleme dadurch eher verstärkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Samstag um 21:30 vor einer Stunde von satgar: Oftmals bekommen die Pensionäre die Rente auch gar nicht, weil das mit den Pensionen verrechnet wird. Ja, die Kombination Rente + Pension darf die Maximalpension nicht übersteigen - sonst wird gekappt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Samstag um 21:43 vor 6 Minuten von Someone: Was daran verfassungswidrig sein soll, dass jemand eine Rente aus der GRV erhält und eine Pension - so habe ich Schwachzockers steile These verstanden - ist mir nach Euren Anmerkungen weiterhin nicht klar. Ein Beamter ist seinem Dienstherr zur lebenslangen Treue verpflichtet, was u.a. bedeutet, daß er nicht streiken darf. Laut Grundgesetz ist der Dienstherr im Gegenzug verpflichtet, seine Beamten lebenslang angemessen zu alimentieren. Daraus ergibt sich der Besoldungs- und Pensionsanspruch eines Beamten. Wenn der Staat nun Beamte in die GRV überführt, entledigt er sich der Alimentierungspflicht im Ruhestand. Ob das verfassungsrechtlich möglich ist, ist fraglich. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist einfach eine Juristenmeinung - ob das Verfassungsgericht dieser folgt ist eine andere Frage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone Samstag um 21:54 Ja auch das ist mir bekannt. Ob mit einer Überführung in die GRV (die man auch einfach als einen anderen Zahlungsweg interpretieren könnte) sich der Dienstherr der Alimentierungspflicht entziehen würde, ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann. vor 21 Minuten von radler2: Ja, die Kombination Rente + Pension darf die Maximalpension nicht übersteigen - sonst wird gekappt. Da dem Staat ja so an der Stabilität der GRV gelegen ist, geschieht die Kappung sicher dort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Samstag um 23:04 vor 14 Stunden von satgar: Ehegatten, wenn diese beide einzeln selbst unmittelbar förderberechtigt sind? Kann da einer Riestern nach Regeln 1.0, und einer nutzt die Systematik des AVD? Ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Sonntag um 07:47 Nur für mein Verständnis: Bei vorhandenen GRV-Ansprüchen Kann die pension gekürzt und durch Rentenzahlungen ersetzt werden? Wenn das heute schon so ist, dann ist ein Ersatz von Pensionszahlungen durch Rentenzahlungen schon gängige Praxis von der ich vermute, dass sie rechtlich zulässig ist. Dann sollte einer weiteren Umstellung nur wenig im Wege stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Demim Sonntag um 11:55 vor 4 Stunden von Bolanger: Nur für mein Verständnis: Bei vorhandenen GRV-Ansprüchen Kann die pension gekürzt und durch Rentenzahlungen ersetzt werden? Wenn das heute schon so ist, dann ist ein Ersatz von Pensionszahlungen durch Rentenzahlungen schon gängige Praxis von der ich vermute, dass sie rechtlich zulässig ist. Dann sollte einer weiteren Umstellung nur wenig im Wege stehen. Ausbildungs- und Angestelltenzeiten können ggf. als ruhegehaltsfähige Zeiten angerechnet werden und die Pension erhöhen. Damit das nicht doppelt berücksichtigt wird, wird ggf. eine gesetzliche Rente für diese Zeiten auf die Pension angerechnet. Vereinfacht dargestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Sonntag um 20:05 vor 22 Stunden von Someone: Da dem Staat ja so an der Stabilität der GRV gelegen ist, geschieht die Kappung sicher dort. Nein, die Pension wird gekürzt - ist doch logisch. Die gesetzliche Rente ist eine Versicherungsleistung, auf die man Anspruch hat. Betriebsrenten, die man nicht durch eigene Einzahlungen erworben hat, werden auch auf die Pension angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Sonntag um 21:12 vor 13 Stunden von Bolanger: Nur für mein Verständnis: Bei vorhandenen GRV-Ansprüchen Kann die pension gekürzt und durch Rentenzahlungen ersetzt werden? Wenn das heute schon so ist, dann ist ein Ersatz von Pensionszahlungen durch Rentenzahlungen schon gängige Praxis von der ich vermute, dass sie rechtlich zulässig ist. Dann sollte einer weiteren Umstellung nur wenig im Wege stehen. Das folgt daraus nicht zwingend. Bei der Anrechnung auf die Pension wird nur eine Alimentierung über die Maximalversorgung hinaus ausgeschlossen. Der Dienstherr bleibt für eine amtsangemessene Alimentierung verantwortliche. Wenn der Staat aber die Altersversorgung der Beamten in die GRV auslagert, ist eine amtsangemessene Alimentierung nicht mehr garantiert, sondern es hängt von der Höhe und Entwicklung der gesetzlichen Rente ab. Abgesehen davon: ob der Staat wirklich ein Interesse daran hat, ist fraglich. Die Pensionsansprüche verhindern, daß Beamte "kündigen", da dann die Pensionsansprüche verfallen. So mancher Polizist würde wohl "kündigen", wenn damit nicht die Pension weg wäre. Selbiges gilt für Lehrer an Brennpunktschulen. Die ganze Diskussion ist verlogen und wird von Politikern gerne als Ablenkungsmanöver genutzt. Im Grunde sind die mit dem Status Quo schon zufrieden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone Sonntag um 21:29 vor 16 Minuten von radler2: Die ganze Diskussion ist verlogen und wird von Politikern gerne als Ablenkungsmanöver genutzt. Dafür gibt es von mir ein Daumen hoch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Sonntag um 21:43 · bearbeitet Sonntag um 21:43 von chirlu vor 30 Minuten von radler2: Die Pensionsansprüche verhindern, daß Beamte "kündigen", da dann die Pensionsansprüche verfallen. Einige Bundesländer haben ein Altersgeld eingeführt, andere nicht. Sind die Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch in den Ländern mit Altersgeld spürbar häufiger als in den anderen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 Montag um 11:41 Das Altersgeld ist von der Höhe so konzeptioniert, daß es massive finanzielle Nachteile bringt, selbiges gilt für die Nachversicherung durch den Dienstherren. Das ist auch so gewollt und für mich auch fair. Wenn man das lebenslange Treueverhältnis mit dem Dienstherren aufkündigt, muß man mit Nachteilen gegenüber denjenigen rechnen, die das nicht tun. Wenn man aber als Beamter in der GRV wäre, sieht die Sache anders aus, dann hätte man keinen Besitzstände zu verlieren. Man sieht es an Berlin. Dort mußten sie zähneknirschend seit 2023 Lehrer wieder verbeamten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Montag um 12:01 · bearbeitet Montag um 12:24 von Schwachzocker Am 31.10.2026 um 22:25 von Someone: Das ist alles richtig. Was daran verfassungswidrig sein soll, dass jemand eine Rente aus der GRV erhält und eine Pension - so habe ich Schwachzockers steile These verstanden -... Mein Gott! Was habe ich bloß geschrieben, dass Du das verstanden hast? Es hat sich nun alles daran entzündet, was wohl unter "in der GRV" zu verstehen ist. Der Dienstherr ist für die angemessene Alimentation verantwortlich. Er darf es nicht auf irgendjemanden übertragen, und er kann auch nicht selbst bestimmen, was "angemessen" ist. Mag sein, dass Beamte formell mal in der GRV sind, aber der Beamte wird weiterhin den Dienstherren verklagen, wenn seine Besoldung nicht stimmt. Einverstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone Montag um 13:22 vor einer Stunde von Schwachzocker: Der Dienstherr ist für die angemessene Alimentation verantwortlich. Einverstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Montag um 13:37 vor 14 Minuten von Someone: vor 1 Stunde von Schwachzocker: Der Dienstherr ist für die angemessene Alimentation verantwortlich. Einverstanden. ...und er bleibt es ohne Grundgesetzänderung auch! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Dienstag um 08:54 · bearbeitet Dienstag um 08:54 von satgar Ich hab noch einen umfangreichen Fördervergleichsrechner gefunden: https://fairadvisor.net/foerdervergleichsrechner/index.xhtml Der gibt auch noch Angaben zur Erlebenswahrscheinlichkeit von Altersleistungen, und man kann auch ganz am Ende noch mit Steuersätzen spielen. Der Rechner ist umfangreich und komplex, aber vielleicht für den ein oder anderen interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crane vor 18 Stunden InteractiveBrokers steigt jetzt auch ein: https://www.interactivebrokers.ie/de/accounts/avd-accounts.php?menu=B Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sharepower vor 17 Stunden Ich glaub ich warte noch bis Ende 2027 .. ich kann ja auch im Dezember 2027 noch 1800 EUR einzahlen und die volle Förderung für 2027 bekommen. Was mir aktuell fehlt sind die Kosten für einen Standardauszahlungsplan, also bis 85, wenn man frei entscheiden möchte, welche ETFs bespart werden (Freies Depot). Was nutzen mir die schönen Prämien, reinvestierten Steuerrückzahlungen und ggf. Renditen, wenn am Ende vollversteuert wird und ggf. 5 Prozent oder was auch immer auf die Auszahlung anfallen und die Vorteile weg sind Diesbezüglich gibt es noch überhaupt keine Hinweise von Smartbroker, TradeRepublic & Co ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 16 Stunden · bearbeitet vor 16 Stunden von satgar vor 29 Minuten von sharepower: Ich glaub ich warte noch bis Ende 2027 .. ich kann ja auch im Dezember 2027 noch 1800 EUR einzahlen und die volle Förderung für 2027 bekommen. Was mir aktuell fehlt sind die Kosten für einen Standardauszahlungsplan, also bis 85, wenn man frei entscheiden möchte, welche ETFs bespart werden (Freies Depot). Was nutzen mir die schönen Prämien, reinvestierten Steuerrückzahlungen und ggf. Renditen, wenn am Ende vollversteuert wird und ggf. 5 Prozent oder was auch immer auf die Auszahlung anfallen und die Vorteile weg sind Diesbezüglich gibt es noch überhaupt keine Hinweise von Smartbroker, TradeRepublic & Co ... Ja, so isses. Die "Studie" die ich hier die Tage mal reingepostet hatte sagt ja auch klar, dass bisher keines der Produkte die richtige Zertifizierung durchlaufen hat. Und es wird wieder, wie bei Riester seit 2017, ein standardisiertes Produktinformationsblatt mit allen Kosteninfos geben. Bis das nicht alles klar ist, sollte man tunlichst abwarten. "Muss" man ja letztlich sowieso, weil man vor dem 01.01.2027 nichts abschließen kann. Und es macht Sinn, mal die ganzen Tests abzuwarten. Bis Finanztest das angeschaut hat, wird es sicherlich bis Mitte des Jahres dauern. Finanztip, Finanzfluss, und wie sie alle heißen, werden die einzelnen Produkte ganz genau anschauen und bewerten. Dazu Vergleichsrechner machen, wie es bei Finanztip ja jetzt schon gibt, und und und. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
W.Heisenberg vor 16 Stunden · bearbeitet vor 16 Stunden von W.Heisenberg vor 32 Minuten von sharepower: Was nutzen mir die schönen Prämien, reinvestierten Steuerrückzahlungen und ggf. Renditen, wenn am Ende vollversteuert wird und ggf. 5 Prozent oder was auch immer auf die Auszahlung anfallen und die Vorteile weg sind Diesbezüglich gibt es noch überhaupt keine Hinweise von Smartbroker, TradeRepublic & Co ... Bei SC ist es vermerkt, Auszahlungen 0 Euro Und damit sind nicht die Verkäufe gemeint, denn Preise Käufe und Verkäufe sind extra vermerkt. (Käufe werden für die meisten ETFs auch bei Selbstentscheider bei 0 Euro liegen, denn von den großen Anbietern kauft man bei SC kostenlos diese ETFs) https://de.scalable.capital/lp/altersvorsorgedepot?adjust_referrer=adjust_external_click_id%3DCj0KCQiA77DXBhCHARIsAHf2MNoM7eS3F0ZxxXQA_RvJRLn-NNKhdGWdP7RWJuajtWrEtqnaeyOBJt8aAlAUEALw_wcB&gad_source=1&gad_campaignid=24281322450&gclid=Cj0KCQiA77DXBhCHARIsAHf2MNoM7eS3F0ZxxXQA_RvJRLn-NNKhdGWdP7RWJuajtWrEtqnaeyOBJt8aAlAUEALw_wcB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 16 Stunden · bearbeitet vor 16 Stunden von satgar vor 15 Minuten von W.Heisenberg: Bei SC ist es vermerkt, Auszahlungen 0 Euro Und damit sind nicht die Verkäufe gemeint, denn Preise Käufe und Verkäufe sind extra vermerkt. (Käufe werden für die meisten ETFs auch bei Selbstentscheider bei 0 Euro liegen, denn von den großen Anbietern kauft man bei SC kostenlos diese ETFs) https://de.scalable.capital/lp/altersvorsorgedepot?adjust_referrer=adjust_external_click_id%3DCj0KCQiA77DXBhCHARIsAHf2MNoM7eS3F0ZxxXQA_RvJRLn-NNKhdGWdP7RWJuajtWrEtqnaeyOBJt8aAlAUEALw_wcB&gad_source=1&gad_campaignid=24281322450&gclid=Cj0KCQiA77DXBhCHARIsAHf2MNoM7eS3F0ZxxXQA_RvJRLn-NNKhdGWdP7RWJuajtWrEtqnaeyOBJt8aAlAUEALw_wcB Das muss nicht dasselbe sein! Beachte Preisleistungsverzeichnis vom aktuellen S-Broker hinsichtlich: Auszahlungen /Order sowie "Auszahlugspläne" : https://www.sbroker.de/sites/default/files/documents/preis-und-leistungsuebersicht.pdf Das eine MUSS nicht konsequenterweise genauso bepreist sein. Das ist fachlich nicht das gleiche. Eine Auszahlung ist eine selbst angestoßene Order des Kunden. Ein Auszahlplan ist aber ein automatisierter Mechanismus durch den Anbieter, der kontinuierlich läuft und ja nach den Regeln des Gesetzes mit der 80% Regel mindestens alle 3 Jahre neu berechnet werden muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubner vor 16 Stunden Man kann doch immer noch das AV-Depot umziehen, wenn es in Richtung Auszahlung geht und das für sich günstigste raussuchen. Nach 5 Jahren ist das außerdem kostenfrei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 16 Stunden · bearbeitet vor 16 Stunden von satgar vor 15 Minuten von Grubner: Man kann doch immer noch das AV-Depot umziehen, wenn es in Richtung Auszahlung geht und das für sich günstigste raussuchen. Nach 5 Jahren ist das außerdem kostenfrei. Rein in der Theorie ist das so. Aber nehmen wir mal einen jungen Sparer, der heute 20 ist. Der muss sich also 45 Jahre später eventuell nochmal entscheiden. Gibt es diese Art AVD dann überhaupt noch zum Neuabschluss? Immerhin wird Riester 1.0 und deren Produktwelt jetzt auch eingestellt. Es gibt keine Sicherheit darüber, wie in Jahrzehnten die Landschaft aussieht, und ob das in der Praxis wirklich geht. Auch bei Riester hat man vorher immer bei Banksparplänen und Fondssparplänen gesagt: wenn dir die Auszahlungsphase nicht gefällt, wechsle einfach zum Rentenbeginn. Und das war in der Theorie möglich, praktisch aber unmöglich, weil kein Anbieter das erlaubt hatte. Selbst Finanztest gab in einer Ausgabe zu, dieses Problem unterschätzt zu haben. Ich möchte auch jetzt ein Produkt haben, mit dem ich zufrieden bin. Die Auswahl wird groß genug sein, dass für jeden was dabei ist. Ich will nicht darauf schielen müssen, das.... mein Anbieter vielleicht so klein ist, dass ich wegen Einstellung des Geschäfts wechseln muss ODER mein Anbieter die Entnahme für Immobilien nicht erlaubt, ich also wechseln muss wenn es akut würde und mich das Feature interessiert ODER* mein Anbieter eine teure, schlecht gemachte Auszahlungsphase hat ODER ODER ODER Ich will jetzt ein sehr gutes Produkt einkaufen. Und nicht darauf hoffen müssen, oder glauben, dass man einfach wechselt. *gerade hier kann auch Zeitdruck entstehen. Nehmen wir an, man schaut sich nach einer Immo neuerdings um und hat das AVD so gar nicht auf dem Schirm. Im Zuge von Gesprächen mit Finanzierungsberatern kommt eine Vermögensaufstellung auf den Tisch und es fällt auf "hey, da liegen ja 40k Eigenkapital in einem AVD...lassen Sie uns das einplanen"......"ach das geht?"...."ja na klar".... "Ihre Freundin hat sogar auch noch 30k im AVD liegen...super!" Ups, der AVD-Anbieter jetzt, gibt diese Möglichkeit aber nicht her. Jetzt schließt man schnell was neues ab. Einen Anbieter, der die Entnahme des Guthabens für Immos gestattet. Allerdings dauert der Kapitalübertrag bei Riester und dem AVD. Das kann gut und gerne 3-6 Monate dauern, bis es vollzogen ist, weil es dafür auch eine Art Kündigungsfrist gibt. ["Bei einem Kapitalübertrag (Anbieterwechsel) Ihrer Riester-Rente gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende (§ 8 Abs. 5 AltZertG)."} Und dann klappt das ganz schnell vielleicht nicht mehr, die gewünschte Immo mit diesem gewünschten AVD-Immo-EK zu nutzen. Ob Wohnriester oder Wohn-AVD überhaupt Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt. Dazu werden sich per 01.01.2027 zum Glück die Konditionen ja auch endlich verbessern. Das sollte die Attraktivität steigern. Aber ob es sinnvoll ist, kann nur eine persönliche Finanzierungsplanung klären. Es ging mir hier in meiner Ausführung rein ums Prinzip. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag